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Unterschied Berufsunfähigkeit und Erwerbsunfähigkeit

Aktualisiert am 9. Januar 2025

Berufsunfähigkeit, Erwerbsunfähigkeit, Erwerbsminderung und Arbeitsunfähigkeit. Viele Begriffe und viele verschiedene Bedeutungen. In diesem Experten-Artikel beleuchten wir die Unterschiede, Gemeinsamkeiten, Stolpersteine und Voraussetzungen, wie man Leistungen erhält, wenn man etwas davon ist. Zudem geben wir nützliche Tipps, die man auf jeden Fall beachten sollte, wenn man sich dagegen absichert.

💡Wichtige Infos auf einen Blick

Auch im Video: Berufsunfähigkeit, Arbeitsunfähigkeit, Erwerbsunfähigkeit und Erwerbsminderung: Unterschiede erklärt

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Versicherungen mit Kopf - Bekannt aus

Erwerbsunfähigkeit ist gleich Erwerbsminderung

Im Jahr 2001 wurde mit Einführung der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente die gesetzliche Erwerbsunfähigkeitsrente abgeschafft.

Dadurch hat sich nicht nur der Begriff von Erwerbsunfähigkeit auf Erwerbsminderung geändert, sondern es haben sich auch die Voraussetzungen, um die Erwerbsminderungsrente zu erhalten, deutlich erschwert. Zudem ist der Leistungsumfang der Erwerbsminderungsrente zurückgegangen.

Trotz dieser Unterschiede wird vor allen Dingen in der Versicherungsbranche häufig noch von der Erwerbsunfähigkeit gesprochen, obwohl eigentlich die Erwerbsminderung gemeint ist. Das kann auch damit zusammenhängen, dass es eine private Erwerbsunfähigkeitsversicherung gibt, welche die gesetzliche Erwerbsminderungsrente ergänzt. Dazu aber später mehr.

Unterschied Berufsunfähigkeit und Erwerbsminderung

Der größte Unterschied zwischen Berufsunfähigkeit und Erwerbsminderung liegt darin, dass bei der Erwerbsminderung die Arbeitsfähigkeit im Allgemeinen betrachtet wird. 

Hier wird geschaut, ob man dem Arbeitsmarkt weniger als 3 (volle Erwerbsminderung) bzw. weniger als 6 Stunden (halbe Erwerbsminderung) pro Tag in irgendeiner Form zur Verfügung steht. Also auch Tätigkeiten, die mit der Ausbildung oder dem zuletzt ausgeübten Beruf nichts zu tun haben.

Bei der Berufsunfähigkeit wird ausschließlich die zuletzt ausgeübte Tätigkeit geprüft. Wenn man diese nur noch zu 50% oder weniger über einen Zeitraum von mindestens 6 Monaten ausüben kann, gilt man als berufsunfähig.

Da es für alle, die nach dem 01.01.1961 geborenen sind, keine Leistung vom Staat bei Berufsunfähigkeit gibt, ist bei Berufsunfähigkeit mittlerweile in der Regel die private Berufsunfähigkeitsversicherung gemeint.

Es lässt sich festhalten, dass man in der Regel berufsunfähig ist, wenn man erwerbsunfähig bzw. erwerbsgemindert ist, aber nicht umgekehrt.

Beispiel Berufsunfähigkeit vs. Erwerbsminderung

Wenn ein Taxifahrer zum Beispiel aufgrund einer Beinamputation nicht mehr Taxi fahren kann, weil er dafür beide Beine benötigt und seinen Beruf entsprechend nicht mehr ausüben kann, gilt er als berufsunfähig.

Weil er jedoch noch als Kassierer oder als Pförtner arbeiten kann, wo er im Sitzen mit seinen Händen Aufgaben ausführen kann, gilt er jedoch nicht als erwerbsgemindert und bekommt keine Leistung vom Staat

Da bei Berufsunfähigkeit nur die zuletzt ausgeübte Tätigkeit geprüft wird, ist es deutlich einfacher als berufsunfähig diagnostiziert zu werden und entsprechende Leistungen zu erhalten, als bei der Erwerbsminderung. Und nun zum letzten Begriff: Arbeitsunfähigkeit.

Auch im Video: Berufsunfähig oder Erwerbsunfähig

Arbeitsunfähigkeit ist quasi Berufsunfähigkeit auf Zeit

Wenn jemand arbeitsunfähig ist, bedeutet es, dass er seine Tätigkeit über einen gewissen Zeitraum nicht ausüben kann. Arbeitsunfähig waren wir wahrscheinlich alle schon mal. Ob mit einer Grippe im Bett oder einem Hexenschuss im Rücken. Arbeitsunfähigkeit ist also die klassische Krankschreibung durch einen Arzt. Umgangssprachlich spricht man hier auch vom „gelben Schein“.

Im Gegensatz zur Berufsunfähigkeit besteht eine Arbeitsunfähigkeit jedoch nicht dauerhaft. Da es bei Beginn einer Erkrankung in den meisten Fällen nicht klar ist, ob die Erkrankung dauerhaft besteht, ist man in der Regel zunächst arbeitsunfähig und wird bei einer dauerhaften Beeinträchtigung berufsunfähig bzw. auch erwerbsgemindert.

Auch im Video: Arbeitsunfähig oder Berufsunfähig

Welche Arbeitskraftabsicherungen gibt es?

Da wir nun die verschiedenen Begriffe geklärt haben, schauen wir uns im Folgenden im Detail an, welche Möglichkeiten der Arbeitskraftabsicherung es hierfür gibt. Dafür werfen wir zunächst einen Blick auf die gesetzliche Absicherung und schauen uns anschließend die Möglichkeiten an, wie man sich privat absichern kann.

Bei der privaten Arbeitskraftabsicherung gibt es noch weitere Möglichkeiten, welche sich jedoch nicht auf Berufsunfähigkeit oder Erwerbsminderung beziehen, weshalb wir auf diese nicht eingehen. Ausführliche Informationen dazu findest du im verlinkten Artikel über die Alternativen zur Berufsunfähigkeitsversicherung.

Gesetzliche Arbeitskraftabsicherung

Erstmal das Positive. Unter bestimmten Voraussetzungen bist du in Deutschland abgesichert, wenn du nicht mehr arbeiten kannst. Hierbei kommt es jedoch zu großen Unterschieden, je nach Dauer, wie lange man nicht mehr arbeiten kann.

100% Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber bei maximal 6 Wochen Krankheit

Solltest du 6 Wochen oder weniger nicht mehr arbeiten können, bekommst du von deinem Arbeitgeber die sogenannte Lohnfortzahlung in Höhe von 100% deines Nettogehaltes. In dieser Zeit ist man in der Regel arbeitsunfähig.

Krankengeld bei längerer Krankheit

Wenn du nach 6 Wochen immer noch krankgeschrieben bist, bekommst du Krankengeld von der gesetzlichen Krankenkasse.

Hier musst du bereits mit Einkommenseinbußen rechnen, da das Krankengeld auf 70% vom Brutto bzw. maximal 90% vom Netto begrenzt ist. Zudem ist die Leistungsdauer auf maximal 78 Wochen beschränkt (abzüglich 6 Wochen Lohnfortzahlung). Mit einer privaten Krankentagegeldversicherung kannst du dich gegen diese Einkommenseinbußen absichern.

Auch hier ist es möglich, nur arbeitsunfähig zu sein, weil die Erkrankung voraussichtlich nicht dauerhaft ist. Nach 78 Wochen gibt es jedoch keine Leistung mehr vom Staat, außer man ist erwerbsgemindert (Ausnahme: Aussteuerung an die Bundesagentur für Arbeit).

BU-Versicherung ist vorteilhafter als Erwerbsminderungsrente

Wie bereits beschrieben, erhält man eine Berufsunfähigkeitsrente, wenn man voraussichtlich länger als 6 Monate zu weniger als 50% seiner zuletzt ausgeübten Tätigkeit nachgehen kann. Da die Berufsunfähigkeitsversicherung im Optimalfall in der Höhe abgeschlossen wurde, mit der man seinen Lebensstandard halten kann, ist es vorteilhaft, die Leistung so früh wie möglich zu erhalten.

Anders sieht es bei der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente aus, welche gezahlt wird, wenn man voraussichtlich dauerhaft nur noch weniger als 6 Stunden pro Tag in irgendeinem Beruf arbeiten kann. Bei der Erwerbsminderungsrente wird zwischen zwei Varianten unterschieden, welche jedoch beide nicht reichen, um den bisherigen Lebensstandard zu halten.

Von daher macht es im Gegensatz zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung Sinn, zunächst längerfristig Krankengeld von der gesetzlichen Krankenversicherung zu beziehen

Halbe Erwerbsminderungsrente

Die halbe Erwerbsminderungsrente wird gezahlt, wenn man dem allgemeinen Arbeitsmarkt nur noch zwischen 3 und weniger als 6 Stunden pro Tag zur Verfügung steht. Bei 6 oder mehr Stunden gibt es keine Leistung vom Staat.

Volle Erwerbsminderungsrente

Die volle Erwerbsminderungsrente wird gezahlt, wenn man dem allgemeinen Arbeitsmarkt nur noch weniger als 3 Stunden pro Tag zur Verfügung steht. 

Wie hoch ist die Erwerbsminderungsrente?

Da die Erwerbsminderungsrente von der gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt wird, ist es relevant, wie viele Jahre du bereits eingezahlt hast und wie viele Entgeltpunkte du schon gesammelt hast.

Ein grober Richtwert für die Höhe der Erwerbsminderungsrente sind ca. 30-40% deines letzten Bruttoeinkommens bei der vollen Erwerbsminderungsrente und ca. 15-20% bei der halben Erwerbsminderungsrente.

Einerseits ist die Leistung schwer zu erreichen und andererseits ist selbst die Höhe der vollen Erwerbsminderungsrente nicht ausreichend, um den bisherigen Lebensstandard zu halten.

Zudem musst du unabhängig von den medizinischen Voraussetzungen in der Regel mindestens 5 Jahre in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert gewesen sein und in den letzten 5 Jahren mindestens 3 Jahre Pflichtbeiträge gezahlt haben, um überhaupt Leistungen zu erhalten.

Private Arbeitskraftabsicherung

Da die Leistung aus der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente nicht reicht, sollte jeder, der auf sein aktives Arbeitseinkommen angewiesen ist, eine private Arbeitskraftabsicherung abschließen.

Berufsunfähigkeitsversicherung