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Warum die Grundrente keine Mindestrente ist | Höhe 2025
Bereits im Jahr 2021 hat die Bundesregierung die sogenannte Grundrente eingeführt. Konkret heißt sie Grundrentenzuschlag, stellt also keine eigenständige oder gar neue Rentenart dar. Grundrente erhalten Personen, die zwar einen Großteil ihres Erwerbslebens Beiträge gezahlt, dabei aber nur wenig Geld verdient und daher einen niedrigen Rentenanspruch haben. Die Höhe der Grundrente richtet sich nach individuellen Faktoren. Die Bezeichnung Mindestrente, die du vielleicht auch schon häufiger gehört hast, ist daher nicht zutreffend.
💡 Wichtige Infos auf einen Blick
- Der Grundrentenzuschlag wird automatisch ausgezahlt, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Solltest du Anspruch auf die Grundrente haben, reicht also auch bei dir der „normale“ Rentenantrag aus.
- Voraussetzung für den Erhalt der Grundrente ist eine sogenannte Grundrentenzeit von mindestens 33 Jahren. Dazu gehören u.a. deine normalen Arbeitsjahre, in denen du Pflichtbeiträge gezahlt hast, Kindererziehungs- und Pflegezeiten sowie Zeiten, in denen du Leistungen bei Krankheit oder Rehabilitation erhalten hast. Phasen einer Arbeitslosigkeit (egal ob ALG 1 oder ALG 2 bzw. Bürgergeld bezogen wurde) zählen allerdings nicht dazu.
- Hast du freiwillig Beiträge gezahlt (etwa als Selbstständiger), gehören diese Zeiten ebenfalls nicht zu den 33 Jahren.
- Der Grundrentenzuschlag wird dann für jedes Jahr der Grundrentenzeit gewährt, in welchem du mindestens 30% des Durchschnittsverdienstes aller Versicherten verdient hast (maximal für 35 Jahre). Das sind im Jahr 2025 bei einem Durchschnittsentgelt von 50.493 Euro mindestens ca. 1.262 Euro pro Monat.
- Wenn du jedoch über dein gesamtes Berufsleben hinweg im Durchschnitt mehr als 80% des Durchschnittsverdienstes aller Versicherten verdient hast, besteht kein Anspruch auf Grundrente. Das sind aktuell ca. 3.366 Euro pro Monat. Bei der Berechnung des Durchschnitts werden Jahre mit weniger als 30% des Durchschnittsentgeltes nicht berücksichtigt.
- Im Ergebnis kannst du durch den Grundrentenzuschlag maximal 12,25 Entgeltpunkte auf deinen selbst erwirtschafteten Anspruch „obendrauf“ bekommen. Beim aktuellen Rentenwert von 39,32 Euro sind das ca. 482 Euro pro Monat.
- In der Realität liegt der Grundrentenzuschlag laut Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) jedoch nur bei durchschnittlich ca. 86 Euro pro Monat. Insgesamt wurden zum Stichtag 31.12.2022 ca. 1,1 Millionen Rentenzahlungen aufgestockt.
- Was steckt hinter der gesetzlichen Grundrente und warum ist diese keine Mindestrente?
- Die Höhe der Grundrente in Deutschland
- Reduziert sich der Grundrentenzuschlag, wenn ich weiterhin Geld verdiene?
- Wie erhalte ich die Grundrente und was sind grundrentenfähige Zeiten?
- Das solltest du tun, um die Grundrente zu verhindern
- Warum eine Mindestrente keine Lösung gegen Altersarmut ist
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Versicherungen mit Kopf - Bekannt aus
Was steckt hinter der gesetzlichen Grundrente und warum ist diese keine Mindestrente?
Bei der 2021 eingeführten Grundrente handelt es sich um einen Zuschlag u.a. auf die dir zustehende gesetzliche Altersrente. Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) ermittelt also zunächst deinen regulären Rentenanspruch, der sich insbesondere aus deinen gesammelten Entgeltpunkten und dem sogenannten Zugangsfaktor ergibt. Multipliziert man den aktuellen Rentenwert mit dem Zugangsfaktor und deinen Entgeltpunkten, ergibt sich daraus deine gesetzliche Rente.
Grundrente stockt kleine Renten auf
Fest steht aber, dass die Altersrente bei vielen Versicherten aufgrund des im Vergleich zum Durchschnittsentgelt niedrigen Einkommens sehr gering ausfallen wird. Hier kommt die Grundrente ins Spiel, denn sie soll dafür sorgen, dass auch Menschen mit „kleiner Rente“ durch die Aufstockung zumindest in der Theorie ein würdevolles Leben im Alter führen können. Der Grundrentenzuschlag wird neben der Altersrente auch bei der Erwerbsminderungsrente und der Hinterbliebenenrente gewährt, wenn die Voraussetzungen erfüllt werden.
💡 Grundrente ist keine Mindestrente
Wichtig dabei: Eine Mindestrente, wie sie beispielsweise Beamte nach 5 Jahren erhalten (Mindestpension) ist etwas anderes. Denn die Grundrente wird nach individuellen Faktoren berechnet und kennt keine bestimmte Mindesthöhe. Es gibt in Deutschland zwar keine Mindestrente, jedoch eine Höchstrente.
Die Höhe der Grundrente in Deutschland
Die Höhe der Grundrente bestimmt sich in erster Linie nach deinen gesammelten Entgeltpunkten. Für jedes Jahr, in dem du genau den Durchschnittsverdienst aller Versicherten (das sogenannte Durchschnittsentgelt, im Jahr 2025 sind es 50.493 Euro brutto) erzielst, bekommst du einen Entgeltpunkt. Verdienst du
- weniger, gibt es nur einen anteiligen Punkt.
- mehr, bekommst du auch mehr als einen Entgeltpunkt.
Beispiel: Du verdienst 30% weniger als das Durchschnittsentgelt. Im entsprechenden Jahr stehen dir 0,7 Entgeltpunkte zu.
So wird der Grundrentenzuschlag berechnet
Um die Höhe der Grundrente beziehungsweise deines individuellen Zuschlags zu ermitteln, gehst du nach folgendem Schema vor. Wir gehen davon aus, dass 33 Jahre Grundrentenzeit erfüllt sind und somit grundsätzlich ein Anspruch auf Grundrente besteht.
- Du ermittelst alle Beitragsjahre, in denen du mindestens 30% des jeweiligen Durchschnittsentgeltes verdient, also mindestens 0,3 Entgeltpunkte erhalten hast. Diese Jahre nennen sich Grundrentenbewertungszeiten und hierzu zählen auch Jahre, in denen du mehr als 0,8 Entgeltpunkte erhalten hast. Wichtig zu verstehen ist, dass Jahre mit weniger als 0,3 Entgeltpunkten zu den Grundrentenzeiten, aber nicht zu den Grundrentenbewertungszeiten zählen.
- Nun berechnest du den Durchschnitt aus all diesen Jahren, ermittelst also deine durchschnittlichen Entgeltpunkte über den gesamten Zeitraum. Sollten diese durchschnittlichen Entgeltpunkte über 0,8 liegen, besteht kein Anspruch auf Grundrente. Davon gehen wir jedoch im weiteren Verlauf nicht aus.
- Dieser Wert wird verdoppelt und auf maximal 0,8 begrenzt. Sollte der verdoppelte Wert unter 0,8 liegen, werden die durchschnittlichen Entgeltpunkte für die weitere Rechnung verwendet.
- Bei der Berechnung der Grundrente werden deine Entgeltpunkte nun in der Regel auf den individuellen Höchstwert aufgefüllt. Er liegt bei 33 Jahren Grundrentenzeit bei 0,4, bei 35 Jahren Grundrentenzeit bei 0,8 Entgeltpunkten pro Jahr. Bei einer Grundrentenzeit zwischen 33 und 35 Jahren liegt der Wert entsprechend zwischen 0,4 und 0,8 (zum Beispiel 0,6 bei 34 Jahren).
- Nun wird der Höchstwert mit deinem tatsächlichen Durchschnittswert verglichen. Die Differenz, die hier entsteht, wird um 12,5% gekürzt.
- Abschließend multipliziert die Rentenversicherung deinen gekürzten Differenzbetrag mit den geleisteten Grundrentenzeiten und dem aktuellen Rentenwert und ermittelt so den individuellen Grundrentenzuschlag.
Beispiel zur Berechnung vom Grundrentenzuschlag
Du hast 35 Jahre Grundrentenzeiten gesammelt. Pro Jahr hast du im Durchschnitt 60% des Durchschnittsentgeltes bzw. 0,6 Entgeltpunkte verdient. Dadurch steht dir die Grundrente zu. Der Zuschlag wird wie folgt ermittelt:
- 0,6 tatsächlich verdiente Entgeltpunkte * 2 = 1,2 (Wert liegt über 0,8, daher Begrenzung auf 0,8)
- 0,8 Entgeltpunkte Obergrenze – 0,6 tatsächlich verdiente Entgeltpunkte = 0,2 Entgeltpunkte Differenz
- 0,2 Entgeltpunkte – 12,5% Pauschalabschlag = 0,175 Entgeltpunkte.
Für jedes der 35 Jahre bekommst du nun 17,5% eines Rentenpunktes zusätzlich, insgesamt also 6,125 Extra-Rentenpunkte. Beim aktuellen Rentenwert von 39,32 Euro sind das ca. 240,84 Euro Zusatzrente.
Maximaler Grundrentenzuschlag
Wenn man die Berechnung entsprechend umstellt, kommt man auf maximal 12,25 Entgeltpunkte. Das entspricht bei einem aktuellen Rentenwert von 39,32 Euro einer zusätzlichen Rente von ca. 482 Euro pro Monat. Laut Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) liegt der aktuelle durchschnittliche Grundrentenzuschlag jedoch nur bei ca. 86 Euro pro Monat, wobei insgesamt ca. 1,1 Millionen Rentner einen solchen Zuschlag erhalten.
Berechnung maximaler Grundrentenzuschlag
Entscheidend für die Berechnung des maximalen Grundrentenzuschlags ist, dass die tatsächlich verdienten Entgeltpunkte verdoppelt und auf maximal 0,8 begrenzt werden. Demnach wird der maximale Zuschlag bei 0,4 Entgeltpunkten bzw. einem Durchschnittsentgelt von 40% gezahlt.
Sollten die durchschnittlichen Entgeltpunkte zum Beispiel 0,35 betragen, liegt der verdoppelte Wert bei 0,7 und somit unter den maximalen 0,8 Entgeltpunkten. Wie oben beschrieben, werden dann die tatsächlichen Entgeltpunkte (also 0,35) und nicht die Differenz für die weitere Berechnung verwendet.
Wenn wir die 0,4 Entgeltpunkte um 12,5% kürzen, kommen wir auf 0,35 Entgeltpunkte pro Jahr. Multipliziert mit 35 Jahren und dem aktuellen Rentenwert von 39,32 Euro kommen wir auf die beschriebenen 481,67 Euro.
Exkurs: Rentenpunkte kaufen, um früher abschlagsfrei in Rente zu gehen
Übrigens: Es gibt auch die Möglichkeit, Rentenpunkte zu kaufen. Das ist jedoch in der Regel nur relevant, wenn man durch zusätzliche Zahlungen in die Rentenversicherung Abschläge durch einen frühzeitigen Renteneintritt ausgleichen möchte. Demnach handelt sich dabei um einen Trick, um früher abschlagsfrei in Rente zu gehen.
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Reduziert sich der Grundrentenzuschlag, wenn ich weiterhin Geld verdiene?
Erhältst du Grundrente, wird dein vorhandenes Einkommen ganz oder teilweise auf diese angerechnet. Dabei gilt folgendes:
- Verdienst du maximal 1.317 Euro monatlich (2022: 1.250 Euro), erfolgt keine Anrechnung. Bei Ehepaaren liegt die Grenze bei 2.055 Euro (2022: 1.950 Euro).
- Einkommen, das zwischen 1.317 und 1.686 Euro pro Monat (2022: 1.600 Euro) liegt, wird zu 60% auf die Grundrente angerechnet (2.424 Euro bei Ehepaaren, 2022: 2.300 Euro).
- Teile deines Einkommens über 1.686 Euro pro Monat unterliegen einer vollständigen Anrechnung, hier gibt es also keine Kürzung auf 60%.
Bei den 1.317 Euro handelt es sich um einen Freibetrag. Das heißt, selbst wenn das Einkommen bei zum Beispiel 1.500 Euro liegt, werden 1.317 Euro nicht angerechnet.
Maßgeblich ist immer das Einkommen des vorletzten oder vorvorletzten Jahres.
Anzurechnendes Einkommen übersteigt Grundrente
Wenn das anzurechnende Einkommen die Höhe der Grundrente übersteigt, wird diese nicht gezahlt. Sollte die Grundrente zum Beispiel bei 300 Euro liegen, die Person jedoch 1.800 Euro verdienen, liegt der anzurechnende Betrag bei 335,40 Euro, weshalb keine Grundrente gezahlt wird.
Berechnung
- 1.317 Euro Freibetrag
- 1.686 Euro – 1.317 Euro = 369 Euro, 369 Euro * 60% = 221,40 Euro
- 1.800 Euro – 1.686 Euro = 114 Euro
- 221,40 Euro + 114 Euro = 335,40 Euro
Wie erhalte ich die Grundrente und was sind grundrentenfähige Zeiten?
Damit du die Grundrente bekommen kannst, ist kein besonderer Antrag erforderlich. Die Deutsche Rentenversicherung ermittelt automatisch eventuelle Ansprüche und zahlt den Grundrentenzuschlag gemeinsam mit der dir zustehenden Rente aus.
33 Jahre Grundrentenzeiten sind Voraussetzung für Erhalt der Grundrente
Damit du überhaupt Anspruch auf die Grundrente hast, musst du mindestens 33 Jahre sogenannter Grundrentenzeiten erworben haben. Auch wenn du diese Grenze überschreitest, wirken sich maximal 35 Jahre auf die Höhe des Zuschlags aus. Grundrentenzeiten sind:
- Beitragszeiten mit Pflichtbeiträgen, in denen du versicherungspflichtig angestellt oder selbstständig warst (Achtung: Eine freiwillige Mitgliedschaft in der DRV ist nicht grundrentenfähig!)
- Beitragszeiten mit Pflichtbeiträgen für Kindererziehung (bis zu 36 Monate für Kinder, die ab dem 01.01.1992 geboren wurden und bis zu 30 Monate für vor 1992 geborene Kinder)
- Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung bis zum 10. Lebensjahr des Kindes
- Beitragszeiten mit Pflichtbeiträgen für die Pflege von Angehörigen
- Zeiten, in denen du Leistungen bei Krankheit oder Rehabilitation bekommen hast
- Zeiten von Übergangs- oder Kurzarbeitergeld, wenn du in diesen Zeiträumen normalerweise versicherungspflichtig gearbeitet hättest
Durchschnittseinkommen liegt bei unter 80%
Wichtig zu verstehen ist, dass der Erwerb von Grundrentenzeiten und dementsprechend der Anspruch auf Grundrente grundsätzlich unabhängig vom Einkommen ist, sollte dieses im gesamten Berufsleben im Durchschnitt unter 80% des Durchschnittsverdienstes aller Versicherten liegen. Bei der Berechnung des Durchschnitts werden wie bereits beschrieben, die Jahre mit weniger als 30% des Durchschnittsentgeltes nicht berücksichtigt.
Wenn du zum Beispiel insgesamt 45 Jahre gearbeitet hast, davon aber aufgrund von Teilzeit 20 Jahre nur durchschnittlich 0,2 Entgeltpunkte gesammelt hast, kannst du trotzdem einen Anspruch auf Grundrente haben, wenn du in den restlichen Jahren im Durchschnitt zwischen 0,3 und 0,8 Entgeltpunkten erworben hast.
Dann hast du zwar für die 20 Jahre in Teilzeit aufgrund des zu geringen Einkommens keinen Anspruch, erhältst jedoch aufgrund der verbliebenen 25 Jahre Grundrente. Demnach muss dein Einkommen nicht zwangsläufig für mindestens 33 Jahre im Durchschnitt in der Spanne zwischen 0,3 und 0,8 Entgeltpunkten liegen. Entscheidend ist, dass in diesem Fall 45 Jahre Grundrentenzeiten, also über 33 Jahre, erworben wurden. Für die Berechnung der Grundrente sind jedoch nur die 25 Jahre Grundrentenbewertungszeiten relevant.
Die Höhe der Grundrente ist individuell und keine Mindestrente
Du siehst also: Die Grundrente kann keineswegs einfach als Mindestrente bezeichnet werden. Viele Berechnungsfaktoren sorgen dafür, dass nahezu alle Versicherten eine (wenn auch nur geringfügig) unterschiedlich hohe Grundrente erhalten.
Das solltest du tun, um die Grundrente zu verhindern
Wir sind uns bewusst, dass es für viele Menschen in Deutschland schwer ist, überhaupt für das Alter vorzusorgen. Doch auf der anderen Seite ist es ebenfalls klar, dass die Grundrente, auch wenn sie es als Ziel hat, nicht für einen würdevollen Lebensabend ausreicht.
Um gar nicht erst in die Grundrente zu rutschen, sollte man daher so früh wie möglich mit der Vorsorge für das Alter beginnen. Denn durch den Zinseszinseffekt muss man weniger Ansparen, je länger der Anlagehorizont ist.
Bereits mit einer geringen monatlichen Sparrate von 50 bis 100 Euro zum Beispiel in eine ETF Rentenversicherung kann man bei einem Anlagehorizont von 40 bis 50 Jahren eine hohe sechsstellige Summe zu Rentenbeginn erreichen.
Wenn dir etwas mehr Geld zum Sparen zur Verfügung steht, solltest du am besten deine individuelle Rentenlücke berechnen, um diese zu schließen oder zumindest zu verringern.
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Warum eine Mindestrente keine Lösung gegen Altersarmut ist
Zum Abschluss des Artikels möchten wir noch kurz darauf eingehen, warum eine Mindestrente unserer Meinung nach keine Lösung gegen Altersarmut ist.
Wie bereits beschrieben, gibt es in Deutschland aktuell keine Mindestrente. Nichtsdestotrotz gibt es Instrumente wie die ausführlich erklärte Grundrente oder auch die Grundsicherung bei einer in der Regel noch geringeren Rente oder auch ganz ohne Rente, welche die tatsächliche Rente aufstocken.
Eine Aufstockung der Rente bedeutet jedoch leider nicht, dass diese dann für einen würdevollen Lebensabend ausreicht. Und auch eine Mindestrente von zum Beispiel 1.200 Euro, wie vom Linken-Chef Dietmar Bartsch gefordert, würde das Problem der Altersarmut unserer Meinung nach nicht lösen. Diese Mindestrente würde anders als die bisherigen Instrumente nicht zumindest zum Teil von den erwirtschafteten Entgeltpunkten abhängen, sondern müsste anderweitig finanziert werden.
Neben dem Problem der Finanzierung könnte eine Mindestrente den Anschein erwecken, dass es keine Altersarmut gibt. Die absolut notwendige private Altersvorsorge würde dann noch weiter in den Hintergrund geraten. Schon jetzt haben viele Menschen leider noch nicht erkannt, dass die Altersarmut auch sie betreffen kann.
Abschließend lässt sich unserer Meinung nach selbst mit 1.200 Euro Mindestrente kaum ein entspannter Lebensabend verbringen.
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