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Warum die Grundrente keine Mindestrente ist | Höhe 2025

Aktualisiert am 9. Januar 2025

Bereits im Jahr 2021 hat die Bundesregierung die sogenannte Grundrente eingeführt. Konkret heißt sie Grundrentenzuschlag, stellt also keine eigenständige oder gar neue Rentenart dar. Grundrente erhalten Personen, die zwar einen Großteil ihres Erwerbslebens Beiträge gezahlt, dabei aber nur wenig Geld verdient und daher einen niedrigen Rentenanspruch haben. Die Höhe der Grundrente richtet sich nach individuellen Faktoren. Die Bezeichnung Mindestrente, die du vielleicht auch schon häufiger gehört hast, ist daher nicht zutreffend.

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Wirtschaftswoche - Warum die Grundrente keine Mindestrente ist | Höhe 2025
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Versicherungen mit Kopf - Bekannt aus

Was steckt hinter der gesetzlichen Grundrente und warum ist diese keine Mindestrente?

Bei der 2021 eingeführten Grundrente handelt es sich um einen Zuschlag u.a. auf die dir zustehende gesetzliche Altersrente. Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) ermittelt also zunächst deinen regulären Rentenanspruch, der sich insbesondere aus deinen gesammelten Entgeltpunkten und dem sogenannten Zugangsfaktor ergibt. Multipliziert man den aktuellen Rentenwert mit dem Zugangsfaktor und deinen Entgeltpunkten, ergibt sich daraus deine gesetzliche Rente.

Grundrente stockt kleine Renten auf

Fest steht aber, dass die Altersrente bei vielen Versicherten aufgrund des im Vergleich zum Durchschnittsentgelt niedrigen Einkommens sehr gering ausfallen wird. Hier kommt die Grundrente ins Spiel, denn sie soll dafür sorgen, dass auch Menschen mit „kleiner Rente“ durch die Aufstockung zumindest in der Theorie ein würdevolles Leben im Alter führen können. Der Grundrentenzuschlag wird neben der Altersrente auch bei der Erwerbsminderungsrente und der Hinterbliebenenrente gewährt, wenn die Voraussetzungen erfüllt werden.

💡 Grundrente ist keine Mindestrente

Wichtig dabei: Eine Mindestrente, wie sie beispielsweise Beamte nach 5 Jahren erhalten (Mindestpension) ist etwas anderes. Denn die Grundrente wird nach individuellen Faktoren berechnet und kennt keine bestimmte Mindesthöhe. Es gibt in Deutschland zwar keine Mindestrente, jedoch eine Höchstrente.

Die Höhe der Grundrente in Deutschland

Die Höhe der Grundrente bestimmt sich in erster Linie nach deinen gesammelten Entgeltpunkten. Für jedes Jahr, in dem du genau den Durchschnittsverdienst aller Versicherten (das sogenannte Durchschnittsentgelt, im Jahr 2025 sind es 50.493 Euro brutto) erzielst, bekommst du einen Entgeltpunkt. Verdienst du

Beispiel: Du verdienst 30% weniger als das Durchschnittsentgelt. Im entsprechenden Jahr stehen dir 0,7 Entgeltpunkte zu.

So wird der Grundrentenzuschlag berechnet

Um die Höhe der Grundrente beziehungsweise deines individuellen Zuschlags zu ermitteln, gehst du nach folgendem Schema vor. Wir gehen davon aus, dass 33 Jahre Grundrentenzeit erfüllt sind und somit grundsätzlich ein Anspruch auf Grundrente besteht.

  1. Du ermittelst alle Beitragsjahre, in denen du mindestens 30% des jeweiligen Durchschnittsentgeltes verdient, also mindestens 0,3 Entgeltpunkte erhalten hast. Diese Jahre nennen sich Grundrentenbewertungszeiten und hierzu zählen auch Jahre, in denen du mehr als 0,8 Entgeltpunkte erhalten hast. Wichtig zu verstehen ist, dass Jahre mit weniger als 0,3 Entgeltpunkten zu den Grundrentenzeiten, aber nicht zu den Grundrentenbewertungszeiten zählen.
  2. Nun berechnest du den Durchschnitt aus all diesen Jahren, ermittelst also deine durchschnittlichen Entgeltpunkte über den gesamten Zeitraum. Sollten diese durchschnittlichen Entgeltpunkte über 0,8 liegen, besteht kein Anspruch auf Grundrente. Davon gehen wir jedoch im weiteren Verlauf nicht aus.
  3. Dieser Wert wird verdoppelt und auf maximal 0,8 begrenzt. Sollte der verdoppelte Wert unter 0,8 liegen, werden die durchschnittlichen Entgeltpunkte für die weitere Rechnung verwendet.
  4. Bei der Berechnung der Grundrente werden deine Entgeltpunkte nun in der Regel auf den individuellen Höchstwert aufgefüllt. Er liegt bei 33 Jahren Grundrentenzeit bei 0,4, bei 35 Jahren Grundrentenzeit bei 0,8 Entgeltpunkten pro Jahr. Bei einer Grundrentenzeit zwischen 33 und 35 Jahren liegt der Wert entsprechend zwischen 0,4 und 0,8 (zum Beispiel 0,6 bei 34 Jahren).
  5. Nun wird der Höchstwert mit deinem tatsächlichen Durchschnittswert verglichen. Die Differenz, die hier entsteht, wird um 12,5% gekürzt.
  6. Abschließend multipliziert die Rentenversicherung deinen gekürzten Differenzbetrag mit den geleisteten Grundrentenzeiten und dem aktuellen Rentenwert und ermittelt so den individuellen Grundrentenzuschlag.

Beispiel zur Berechnung vom Grundrentenzuschlag

Du hast 35 Jahre Grundrentenzeiten gesammelt. Pro Jahr hast du im Durchschnitt 60% des Durchschnittsentgeltes bzw. 0,6 Entgeltpunkte verdient. Dadurch steht dir die Grundrente zu. Der Zuschlag wird wie folgt ermittelt:

Für jedes der 35 Jahre bekommst du nun 17,5% eines Rentenpunktes zusätzlich, insgesamt also 6,125 Extra-Rentenpunkte. Beim aktuellen Rentenwert von 39,32 Euro sind das ca. 240,84 Euro Zusatzrente.

Maximaler Grundrentenzuschlag

Wenn man die Berechnung entsprechend umstellt, kommt man auf maximal 12,25 Entgeltpunkte. Das entspricht bei einem aktuellen Rentenwert von 39,32 Euro einer zusätzlichen Rente von ca. 482 Euro pro Monat. Laut Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) liegt der aktuelle durchschnittliche Grundrentenzuschlag jedoch nur bei ca. 86 Euro pro Monat, wobei insgesamt ca. 1,1 Millionen Rentner einen solchen Zuschlag erhalten.

Berechnung maximaler Grundrentenzuschlag