2.300+ Bewertungen | Spiegel-Bestseller
kinderberücksichtigungszeiten-1200x501

Kinderberücksichtigungszeiten in der Rentenversicherung

Aktualisiert am 4. September 2025

Durch die Kinderberücksichtigungszeiten werden Zeiten, in denen du aufgrund von Kindererziehung nicht oder weniger arbeiten konntest, bei der Berechnung der gesetzlichen Rente berücksichtigt. Sie wirken sich damit auf die Wartezeit (35 bzw. 45 Jahre) und im Einzelfall auch auf die Höhe deiner Altersrente aus.

💡 Wichtige Infos auf einen Blick

Alle Infos zu Kinderberücksichtigungszeiten auch im Video

Kostenlose & unverbindliche Online-Beratung

Sichere dir eine kostenlose & unverbindliche Online-Beratung mit einem unserer IHK-geprüften Experten.

5/5

insgesamt über 2.000 positive Bewertungen bei Google und ProvenExpert

Mehr Rente durch weniger Versicherungsbeiträge!
Mit dem kostenlosen Versicherungscheck durch unsere IHK-zertifizierten Experten kannst du deine Versicherungen auf Preis und Leistungen überprüfen lassen.
5/5

insgesamt über 2.000 positive Bewertungen bei Google und ProvenExpert

vertrags-check-template
ntv-logo
tagesschau.de-logo
süddeutsche-zeitung-logo
handelsblatt-logo
sat.1-logo
faz-logo
wirtschaftswoche-logo
bayerischer-rundfunk-logo
focus-online-logo
handelsblatt-logo

Versicherungen mit Kopf - Bekannt aus

Was sind Kinderberücksichtigungszeiten?

Kinderberücksichtigungszeiten sind rentenrechtliche Zeiten, was bedeutet, dass sie – rein zeitlich – einer aktiven Erwerbstätigkeit gleichgestellt werden

Berücksichtigt die Deutsche Rentenversicherung bei dir also beispielsweise 5 Jahre für die Kindererziehung, wird diese Phase genauso behandelt, als hättest du während ihr regulär weitergearbeitet. Diese Tatsache wird daran deutlich, dass Beitrags- und Berücksichtigungszeiten rentenrechtlich gleichgestellt sind (§ 54 Absatz 1 SGB VI).

Bis zu 10 Jahre Kinderberücksichtigungszeiten möglich

Die Deutsche Rentenversicherung berücksichtigt dabei einen Zeitraum von bis zu 10 Jahren, der mit der Geburt deines ersten Kindes beginnt. Spätestens mit der Vollendung des 10. Lebensjahres findet also keine Berücksichtigung mehr statt

Solltest du ein zweites Kind bekommen, beginnt der Zeitraum nicht wieder von vorne. Es sind also auch bei mehreren Kindern maximal 10 Jahre möglich.

Beispiel für Kinderberücksichtigungszeiten

Dein Sohn wurde am 01.10.2010 geboren. Am 30.09.2020 endete die Kinderberücksichtigungszeit, tatsächlich warst du aber 12 Jahre für die Erziehung zu Hause

Dennoch rechnet die Deutsche Rentenversicherung nur 10 Jahre, also den Zeitraum von der Geburt bis zum 30.09.2020, auf deine Rentenansprüche an.

Die Geburt deiner Tochter am 01.05.2013 führt nicht zu einer Verlängerung der Kinderberücksichtigungszeit bis zum 30.04.2023.

Kinderberücksichtigungszeiten nicht mit Kindererziehungszeiten verwechseln

Kinderberücksichtigungszeiten sind nicht mit Kindererziehungszeiten zu verwechseln. Letztere gibt es nur in den ersten 3 Lebensjahren deines Kindes (bei ab 1992 geborenen Kindern, 2,5 Jahre für vor 1992 geborene Kinder).

Sie führen zu einer „Fast-Gleichstellung“ mit Durchschnittsverdienern, was bedeutet, dass du für diese Lebensphase deines Kindes ohne Arbeitseinkommen bis zu nahezu drei Entgeltpunkte erhalten kannst.

Kindererziehungs- und Kinderberücksichtigungszeiten können nicht parallel gesammelt werden

Kindererziehungszeiten sind im Gegensatz zu Kinderberücksichtigungszeiten auch für mehrere Kinder möglich. Solltest du also zwei oder mehr Kinder (auch gleichzeitig) erziehen, bekommst du für jedes Kind 3 Jahre Kindererziehungszeiten.

In den ersten 3 Lebensjahren eines Kindes könntest du theoretisch Kinderberücksichtigungs- und Kindererziehungszeiten gleichzeitig sammeln. Das ist jedoch nicht möglich. Du bekommst hier nur 3 und nicht 6 Jahre Wartezeit angerechnet.

Kostenlose & unverbindliche Online-Beratung

Sichere dir eine kostenlose & unverbindliche Online-Beratung mit einem unserer IHK-geprüften Experten.

5/5

insgesamt über 2.000 positive Bewertungen bei Google und ProvenExpert

Auswirkung der Kinderberücksichtigungszeiten auf deine Altersrente

Mit den Kinderberücksichtigungszeiten möchte der Gesetzgeber vermeiden, dass du wegen der Erziehung deiner Kinder nicht (mehr) frühzeitig in Rente gehen kannst. 

Sie wirken sich daher einerseits auf die sogenannte Wartezeit und andererseits auf die Höhe deiner Rente aus. Letzteres gilt allerdings nur dann, wenn du während der Kinderberücksichtigungszeiten weiterhin beitragspflichtig beschäftigt bist.

Anrechnung auf die Wartezeiten ohne Arbeit

Hast du 35 Jahre (Rente für langjährig Versicherte mit Abschlägen) oder 45 Jahre (Rente für besonders langjährig Versicherte ohne Abschläge) an anrechenbaren Zeiten in deinem Rentenkonto, kannst du früher in Rente gehen.

Die Kinderberücksichtigungszeit wird auf beide Zeiten vollständig angerechnet

Du wirst also so behandelt, als hättest du in der Erziehungsphase weiterhin beitragspflichtig gearbeitet. Dies gilt allerdings, wie bereits erwähnt, maximal bis zum vollendeten 10. Lebensjahr deines Kindes.

Zusätzliche Entgeltpunkte während der Kinderberücksichtigungszeiten

Anders als bei Kindererziehungszeiten in den ersten 3 Lebensjahren erhöhen die Kinderberücksichtigungszeiten nicht unmittelbar deine spätere Rente

Arbeitest du allerdings während des Anspruchszeitraums weiter, können sich Auswirkungen ergeben.

💡 Denn: Erzielst du einen geringen Verdienst, weil du beispielsweise nur in Teilzeit arbeitest, stockt die Rentenversicherung deine Rentenanwartschaft auf. Der Aufstockungssatz beträgt 50%. Liegt dein Einkommen also bei 20.000 Euro, wirst du für die Rentenpunkte so gestellt, als hättest du 30.000 Euro verdient.

Einschränkungen der Kinderberücksichtigungszeiten

Dies gilt allerdings nur, wenn du insgesamt 25 Beitragsjahre zurückgelegt hast und im jeweiligen Monat nicht bereits durch Kindererziehungszeiten deine Rentenansprüche erhöhst

Außerdem gibt es Obergrenzen, insbesondere darf die Summe der Entgeltpunkte nicht auf über 1 pro Kalenderjahr steigen. Verdienst du also bereits so viel, dass du diese Punktesumme ohne Aufstockung erreichst, besteht kein Anspruch mehr.

Des Weiteren ist eine Aufwertung erst für Zeiten ab 1992 möglich.

Kinderberücksichtigungszeiten beantragen

Die Kinderberücksichtigungszeiten werden dem Elternteil zugeordnet, welches die Kindererziehung überwiegend übernimmt. Das kann die Mutter oder der Vater sein. 

Für denselben Zeitraum können die Kinderberücksichtigungszeiten nur einem Elternteil zugeordnet werden. Beispielsweise kann für 2025 nicht 50% der Mutter und 50% dem Vater zugeordnet werden.

Abweichende Zuschreibung möglich

Für einzelne Jahre bzw. Zeiträume kann jedoch eine abweichende Zuschreibung beantragt werden. 

Unabhängig von der überwiegenden Kindererziehung kann also zum Beispiel die Mutter die Zeiten von 2021 bis 2023 und der Vater die Zeiten von 2024 bis 2025 erhalten. Dafür ist jedoch eine übereinstimmende Erklärung notwendig (Formular: V0820). Dies ist auch für bis zu 2 Monate rückwirkend möglich.

Neben den leiblichen Eltern kann auch ein anderer Angehöriger die Berücksichtigungszeit erhalten, zum Beispiel die Großmutter oder der Großvater.

Keine Fristen bei Beantragung der Kinderberücksichtigungszeiten

Grundsätzlich sind bei der Kinderberücksichtigungszeit keine Fristen zu beachten (Ausnahme: abweichende Zuschreibung). Die Zeiten können also zusammen mit dem normalen Rentenantrag beantragt werden (Formular: V0800).

Demnach musst du die genannten 25 Beitragsjahre also im gesamten Berufsleben und nicht bereits mit der Geburt des Kindes erreicht haben.

Renten-Check und Online-Beratung

Kostenloser Renten-Check

Sichere dir einen kostenlosen & unverbindlichen Renten-Check mit einem unserer IHK-geprüften Experten.

5/5

insgesamt über 2.000 positive Bewertungen bei Google und ProvenExpert

renten-check-template
Kostenlose & unverbindliche Online-Beratung

Sichere dir eine kostenlose & unverbindliche Online-Beratung mit einem unserer IHK-geprüften Experten.

5/5

insgesamt über 2.000 positive Bewertungen bei Google und ProvenExpert

Was Kunden über unsere Beratung sagen

Mehr Rente durch weniger Versicherungsbeiträge!

Wann hast du zuletzt deine Versicherungen auf Preis und Leistungen überprüfen lassen?

Mit dem kostenlosen Versicherungscheck durch unsere IHK-zertifizierten Experten kannst du deine Versicherungen auf Preis und Leistungen überprüfen lassen.

Über 1.500 5-Sterne Bewertungen bei Google können sich nicht irren.