Rente mit 63 – ein Thema, das medial und politisch durchaus häufig für Meinungsverschiedenheiten sorgt. Denn nach aktuellem Recht haben bestimmte Versicherte die Möglichkeit, sich bereits mit 63 Jahren in den Ruhestand zu verabschieden. Allerdings musst du dabei in der Regel Abschläge in Kauf nehmen, du bekommst also weniger Rente. Wenn dies bei dir der Fall ist, kannst du die Abschläge durch den Kauf von Rentenpunkten allerdings wieder ausgleichen.

Wichtige Infos auf einen Blick

  • Die Rente mit 63 steht Menschen zur Verfügung, die mindestens 35 Beitragsjahre gesammelt haben. Unterschiede gibt es nur bei den Abschlägen, die du in Kauf nehmen musst – oder eben nicht.
  • Besonders langjährig Versicherte können mit 63 abschlagsfrei in Rente gehen. Hierunter fallen Personen, die 1952 oder früher geboren wurden und mindestens 45 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt haben.
  • Wer „nur“ langjährig versichert ist, also mindestens 35, aber weniger als 45 Beitragsjahre gesammelt hat, kann ebenfalls mit 63 in Rente gehen (unabhängig vom Geburtsjahr). Für jeden Monat der vorzeitigen Inanspruchnahme werden allerdings 0,3% der dir zustehenden Rente abgezogen.
  • Nimmst du die Rente mit 63 in Anspruch und dabei Abschläge in Kauf, sind diese auf maximal 14,4% beschränkt. Mehr wird dir also in keinem Fall von der Altersrente abgezogen.
  • Abschläge, die du bei vorzeitiger Inanspruchnahme der Rente hinnehmen müsstest, kannst du durch den Kauf von Rentenpunkten ausgleichen. Dieser „Kauf“ ist nichts anderes als eine Beitragsnachzahlung für die vorgezogenen Jahre.
  • Aufgrund der Logik (1952 geboren = aktuell mindestens 71 Jahre) gibt es mittlerweile keine Neurentner mehr, welche die abschlagsfreie Rente mit 63 in Anspruch nehmen können. Für ab 1964 Geborene ist frühestens die abschlagsfreie Rente mit 65 möglich. Die abschlagsfreie Rente mit 63 ist für diese Personen nur noch durch den Kauf von Rentenpunkten möglich.

Alle Infos zur Rente mit 63 auch im Video

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Abschlagsfrei in Rente – die Regelaltersgrenze

Wann du in Rente gehen kannst, hängt im Wesentlichen von der sogenannten Regelaltersgrenze ab – und diese wiederum von deinem Geburtsjahr. Gehst du mit der Regelaltersgrenze in Rente, erhältst du genau die Altersrente von der Deutschen Rentenversicherung, die dir nach Entgeltpunkten, Rentenwert, Zugangsfaktor und Rentenartfaktor zusteht. Die Formel zur Berechnung der Altersrente lautet:

Monatliche Rentenhöhe = Entgeltpunkte * Zugangsfaktor * Aktueller Rentenwert * Rentenartfaktor (1,0)

Regelaltersgrenze liegt für alle ab 1964 Geborenen bei 67 Jahren

Für alle, die ab 1964 geboren wurden, liegt die Regelaltersgrenze bei 67 Jahren. Wer vor dem Jahr 1947 geboren wurde, musste nur bis zum 65. Lebensjahr arbeiten. Für jedes Jahr, das du nach 1946 geboren wurdest, verschiebt sich deine individuelle Regelaltersgrenze um einen bzw. zwei Monate nach hinten.

Beispiel: Du wurdest im Jahr 1960 geboren. Deine Regelaltersgrenze liegt bei 66 Jahren und 4 Monaten.

Es gibt keine allgemeine Rente mit 63

Grundsätzlich gibt es also keine allgemeine Rente mit 63, denn das früheste reguläre Renteneintrittsalter liegt bei 65 Jahren. Besonderheiten gelten allerdings für langjährig und besonders langjährig Versicherte.

Des Weiteren gibt es u.a. Besonderheiten bei einer Schwerbehinderung von mindestens 50%, bei Berufssoldaten und bei Bergleuten, auf die wir jedoch in diesem Artikel nicht näher eingehen. Ausführliche Informationen dazu findest du in unserem Artikel zum Thema „Tricks, um früher in Rente zu gehen“.

Rente mit 63 – diese Möglichkeiten hast du

Die Rente mit 63 Jahren ist eine Form der Frührente. Denn die gesetzliche Regelaltersgrenze liegt nach dem SGB VI immer bei mindestens 65 Jahren. Nun ist der Wunsch, früher in Rente zu gehen, auch aus Sicht des Gesetzgebers gut nachzuvollziehen. Für die Rente mit 63 gibt es daher zwei wesentliche Optionen:

  • Du bist eine langjährig versicherte Person (min. 35 Beitragsjahre). Hier musst du Abschläge in Höhe von bis zu 14,4% auf deine Rente in Kauf nehmen, wenn du früher aus dem Arbeitsleben ausscheidest.
  • Du giltst als besonders langjährig versicherte Person (min. 45 Beitragsjahre). Hier kannst du mit 63 Jahren in Rente (zumindest in der Theorie), ohne mit Abzügen rechnen zu müssen.

Wichtig: Wir sprechen in beiden Fällen nur von der vorgezogenen Altersrente mit 63 Jahren. Klar ist, dass du bereits früher Ansprüche auf Erwerbsminderungsrente oder Hinterbliebenenrente haben kannst. Für diese Formen der gesetzlichen Rente gelten andere Voraussetzungen.

Rente mit 63 für langjährig Versicherte

Langjährig versichert ist, wer mindestens 35 Jahre Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat. Dabei musst du aber nicht zwingend über 35 Jahre gearbeitet haben. Es gibt auch Lebens- und Familienphasen, die einer Beschäftigung oder selbstständiger Tätigkeit gleichgestellt sind, wie beispielsweise:

  • Kindererziehungszeiten für die ersten 2,5 bzw. 3 Lebensjahre
  • Monate der nicht erwerbsmäßigen häuslichen Pflege
  • Berücksichtigungszeiten: beispielsweise Zeiten der Erziehung eines Kindes, das noch keine 10 Jahre alt ist

Die Rente mit 63 kommt für dich also in Frage, wenn du durch Zusammenrechnung all dieser Zeiten auf mindestens 35 Beitragsjahre kommst. Hol dir dazu am besten eine entsprechende Auskunft bei der Deutschen Rentenversicherung ein (Formular V0210). Aus ihr erfährst du nicht nur deine Entgeltpunkte und Beitragsjahre, sondern auch den zu zahlenden Betrag für den Ausgleich fehlender Rentenpunkte. Diese Auskunft ist übrigens nicht mit der Renteninformation gleichzusetzen.

Als langjährig Versicherter ist die Rente mit 63 nur mit Abschlägen möglich

Gehst du mit 63 Jahren in Rente, ohne besonders langjährig versichert gewesen zu sein, musst du Abschläge in Kauf nehmen. Von deiner individuellen Regelaltersgrenze wird das 63. Lebensjahr abgezogen. Für jeden Monat sinkt dein Rentenanspruch um 0,3%, insgesamt aber maximal um 14,4%. Diese Zahl kommt zu Stande, weil das reguläre Renteneintrittsalter für die meisten bei 67 Jahren liegt (0,3 * 12 * 4 = 14,4).

Solltest du wie im obigen Beispiel im Jahr 1960 geboren sein liegt deine Regelaltersgrenze bei 66 Jahren und 4 Monaten. Der maximale Abschlag liegt in diesem Fall bei 12%, da sich auch bei einem früheren regulären Eintrittsalter nichts an dem 63. Lebensjahr als frühestmöglichen Rentenbeginn ändert. Du kannst also nicht bereits mit 62 Jahren und 4 Monaten bei einem Abschlag von 14,4% in Rente gehen.

Beispiel zu den Abschlägen bei Frührentnern

Zugegeben, das Thema Rente, Rentenpunkte und Abschläge kann durchaus verwirrend sein. Daher ein kurzes Beispiel, mit dem du die Berechnung deiner Rente mit 63 besser nachvollziehen kannst.

Max geht mit 63 Jahren in Rente und hat hier 45 Rentenpunkte gesammelt. Da er im Jahr 1960 geboren wurde, liegt seine Regelaltersgrenze bei 66 Jahren und 4 Monaten. Er geht also 3 Jahre und 4 Monate, insgesamt 40 Monate, früher in Rente. Sein Rentenabschlag beträgt damit 12% (40 Monate * 0,3%).

Der aktuelle Rentenwert liegt bei 37,60 Euro. Für jeden Rentenpunkt bekommt er diese Summe überwiesen. Da er 45 Rentenpunkte zusammen hat, bekommt er ohne Abschläge 1.692 Euro Rente. Da er aber früher in Rente geht und hier insgesamt 12% seiner Ansprüche verliert, stehen ihm nur rund 1.489 Euro als monatliche Altersrente zu. Max verliert durch seine Rente mit 63 Jahren also etwa 203 Euro – Monat für Monat und bis zu seinem Tod.

Wichtig zu verstehen ist, dass Max die 45 Rentenpunkte bereits zum 63. Lebensjahr erreicht hat. Würde er bis zu seiner Regelaltersgrenze arbeiten, würde er natürlich auch mehr Rentenpunkte verdienen. Somit ist der Abschlag von 203 Euro zu kurz gedacht und der tatsächliche Abschlag würde höher ausfallen.

Auf der anderen Seite muss natürlich auch berücksichtigt werden, dass Max durch den vorzeitigen Ruhestand seine Rente 40 Monate früher bekommt. Dadurch kommen bis zum regulären Renteneintrittsalter 59.560 Euro zusammen (1.489 * 40).

Rente mit 63 für besonders langjährig Versicherte

Giltst du nach dem Rentenrecht als besonders langjährig versichert, kannst du ebenfalls mit 63 Jahren in Rente gehen. Der wesentliche Unterschied zu den langjährig Versicherten besteht darin, dass die Rentenversicherung hier keine Abzüge von deiner Altersrente vornimmt. Du gehst also vor deiner regulären Altersgrenze in Rente, bekommst deine Altersrente aber trotzdem in voller Höhe.

Damit du einen Anspruch auf diese „besondere“ Rente mit 63 Jahren hast, müssen zwei Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Du wurdest im Jahr 1952 oder früher geboren
  • Du hast mindestens 45 Beitragsjahre gesammelt

Für die Beitragsjahre gelten ähnliche Grundsätze wie bei der Rente für langjährig Versicherte. Auch hier fließen also u.a. Kindererziehungs- und Pflegezeiten mit ein. Den Löwenanteil der Beitragsjahre macht aber normalerweise auch deine aktive berufliche Tätigkeit aus. Nicht berücksichtigt werden explizit die folgenden Zeiten:

  • Pflichtbeiträge, die wegen des Bezugs von Arbeitslosengeld 2 oder Arbeitslosenhilfe gezahlt wurden
  • Zeiten aus einem Versorgungsausgleich nach Scheidung
  • Zeiten aus einem Rentensplitting unter Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern
  • Anrechnungszeiten: Zeiten, in denen du aus persönlichen Gründen keine Rentenversicherungsbeiträge zahlen konntest, z.B. wegen Krankheit, Schwangerschaft, Arbeitslosigkeit, Schulausbildung und Studium
  • Zeiten des Bezugs von Arbeitslosengeld 1 in den letzten 2 Jahren vor Rentenbeginn

Abschlagsfreie Rente mit 63 gibt es nur noch auf dem Papier

Da aktuell niemand mehr, der 1952 oder früher geboren ist, mit 63 in Rente gehen kann, gibt es die abschlagsfreie Rente mit 63 nur noch auf dem Papier.

Die folgende Grafik vom Sozialverband Deutschland Landesverband Schleswig-Holstein stellt gut dar, dass es aktuell für einen Großteil eigentlich Rente mit 65 heißen müsste.

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Am besten kommen aktuell Menschen mit Jahrgang 1959 weg, denn diese können bereits mit 64 Jahren und 2 Monaten abschlagsfrei in Rente gehen, wenn sie zu diesem Zeitpunkt 45 Beitragsjahre erreicht haben.

Rente mit 63 mit 7,2% Abschlag ist ein Irrtum

Man könnte meinen, dass für alle nach 1964 Geborenen die Rente mit 63 mit einem Abschlag von 7,2% möglich ist.

Das reguläre Renteneintrittsalter liegt für diese Personen zwar bei 67 Jahren, nach 45 Beitragsjahren ist jedoch eine abschlagsfreie Rente mit 65 Jahren möglich. Die restlichen 2 Jahre bis 63 können dann mit Abschlägen erreicht werden.

Das ist eigentlich logisch, aber in der Praxis nicht möglich. Grund hierfür ist, dass die Rente für langjährig Versicherte nicht mit der Rente für besonders langjährig Versicherte kombiniert werden kann.

Wenn du also nach 45 Beitragsjahren bereits mit 63 in Rente gehen möchtest, musst du die vollen 14,4% Abschlag in Kauf nehmen. Du wählst dann quasi freiwillig die Rente für langjährig Versicherte und lässt die abschlagsfreie Rente mit 65 für besonders langjährig Versicherte verstreichen.

Auch im Video: Rente mit 63: RIESIGER IRRTUM endlich aufgedeckt

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Abschläge bei Rente mit 63 vermeiden – so kaufst du Rentenpunkte nach

Zur Wiederholung: Da es im Jahr 2024 rein logisch niemanden mehr geben kann, der 1952 geboren und jünger als 63 Jahre ist, ist praktisch relevant lediglich die Rente mit 63 mit Abschlägen. Ihre Höhe wird individuell von der Deutschen Rentenversicherung berechnet. Möglicherweise möchtest du aber die Rente mit 63 nutzen, gleichzeitig aber keine Abschläge in Kauf nehmen – denn diese bleiben über die gesamte Bezugsdauer der Altersrente bestehen.

Hier lautet das Stichwort „Rentenpunkte kaufen“. Denn du kannst die Lücke, die durch die vorzeitige Inanspruchnahme deiner Altersrente (mit frühestens 63 Jahren) entsteht, durch freiwillige Einzahlungen in die Rentenkasse schließen.

Was ein Rentenpunkt kostet, wird Jahr für Jahr neu berechnet – denn der Wert richtet sich nach dem Durchschnittsentgelt aller Versicherten. Faktisch musst du für einen Entgeltpunkt die Summe bezahlen, die du sonst über deine monatlichen Beiträge (inklusive Arbeitgeberanteile) entrichtet hättest.

Muss ich für die Rente mit 63 einen Antrag stellen?

Ja, allerdings den klassischen Rentenantrag. Ihn stellst du z.B. online bei der Deutschen Rentenversicherung, wobei du mindestens folgende Daten parat haben solltest:

  • Rentenversicherungsnummer
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Kranken- und Pflegeversicherungsstatus (gesetzlich oder privat)
  • Steuer-Identifikationsnummer
  • IBAN und BIC für die Auszahlung der Rente

Wir empfehlen dir außerdem eine Klärung deines Rentenkontos, bevor du die Rente mit 63 beantragst. Im Rentenkonto sind alle Beitrags- und ihnen gleichgestellte Zeiten gespeichert. Prüfe, ob das Konto vollständig und zutreffend ist (etwa bei Teilzeit, Kindererziehung und Pflege von Angehörigen). Fehlende oder fehlerhafte Zeiten gleicht die Rentenversicherung vor Auszahlung der Altersrente aus. Dazu fügst du die entsprechenden Nachweise einfach dem Rentenantrag bei.

Hinzuverdienst und Altersrente: Was ist möglich?

Bist du erwerbsgemindert bzw. Witwe oder Witwer, musst du bei den Renten der Deutschen Rentenversicherung verschiedene Hinzuverdienstgrenzen beachten. Verdienst du zu viel und bekommst gleichzeitig eine Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente, werden deine Rentenansprüche ganz oder teilweise gekürzt. Anders gesagt: Du bekommst weniger bzw. gar keine Rente mehr.

Keine Hinzuverdienstgrenzen bei Altersrenten seit 2023

Bei vorgezogenen Altersrenten, auch der Rente mit 63, sieht dies aber anders aus. Hier sind seit 2023 keine Hinzuverdienstgrenzen mehr zu beachten. Du kannst also unbegrenzt Einkommen erzielen und gleichzeitig Rente erhalten, ohne dass dein Verdienst einen Einfluss auf die Höhe deiner Altersrente hat.

Aber Achtung: Für die Rente mit 63 bzw. vorgezogene Altersrenten (nur für diese) gilt dies erst seit dem 01.01.2023. Bis zum Jahr 2022 musst du noch eine Hinzuverdienstgrenze in Höhe von 46.060 Euro pro Jahr beachten. Maßgeblich ist hier dein zu versteuerndes Einkommen laut Steuerbescheid.

Grundsätzlich stellt sich jedoch die Frage, ob man beim Ziel Rente mit 63 ernsthaft über einen Hinzuverdienst nachdenken möchte. Das ist wahrscheinlich eher von Interesse, wenn es um die maximale Rente in Deutschland geht.

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Über den Autor

Tobias Weßler
Chief Content Manager