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Rente mit 63 – So klappt die Frührente bei dir
Rente mit 63 – ein Thema, das medial und politisch durchaus häufig für Meinungsverschiedenheiten sorgt. Denn nach aktuellem Recht haben bestimmte Versicherte die Möglichkeit, sich bereits mit 63 Jahren in den Ruhestand zu verabschieden. Allerdings musst du dabei in der Regel Abschläge in Kauf nehmen, du bekommst also weniger Rente. Wenn dies bei dir der Fall ist, kannst du die Abschläge durch den Kauf von Rentenpunkten allerdings wieder ausgleichen.
💡Wichtige Infos auf einen Blick
- Die Rente mit 63 steht Menschen zur Verfügung, die mindestens 35 Beitragsjahre gesammelt haben. Unterschiede gibt es nur bei den Abschlägen, die du in Kauf nehmen musst – oder eben nicht.
- Besonders langjährig Versicherte können mit 63 abschlagsfrei in Rente gehen. Hierunter fallen Personen, die 1952 oder früher geboren wurden und mindestens 45 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt haben.
- Wer „nur“ langjährig versichert ist, also mindestens 35, aber weniger als 45 Beitragsjahre gesammelt hat, kann ebenfalls mit 63 in Rente gehen (unabhängig vom Geburtsjahr). Für jeden Monat der vorzeitigen Inanspruchnahme werden allerdings 0,3% der dir zustehenden Rente abgezogen.
- Nimmst du die Rente mit 63 in Anspruch und dabei Abschläge in Kauf, sind diese auf maximal 14,4% beschränkt. Mehr wird dir also in keinem Fall von der Altersrente abgezogen.
- Abschläge, die du bei vorzeitiger Inanspruchnahme der Rente hinnehmen müsstest, kannst du durch den Kauf von Rentenpunkten ausgleichen. Dieser „Kauf“ ist nichts anderes als eine Beitragsnachzahlung für die vorgezogenen Jahre.
- Aufgrund der Logik (1952 geboren = aktuell mindestens 71 Jahre) gibt es mittlerweile keine Neurentner mehr, welche die abschlagsfreie Rente mit 63 in Anspruch nehmen können. Für ab 1964 Geborene ist frühestens die abschlagsfreie Rente mit 65 möglich. Die abschlagsfreie Rente mit 63 ist für diese Personen nur noch durch den Kauf von Rentenpunkten möglich.
- Abschlagsfrei in Rente – die Regelaltersgrenze
- Rente mit 63 – diese Möglichkeiten hast du
- Rente mit 63 für langjährig Versicherte
- Rente mit 63 für besonders langjährig Versicherte
- Abschläge bei Rente mit 63 vermeiden – so kaufst du Rentenpunkte nach
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Alle Infos zur Rente mit 63 auch im Video
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Abschlagsfrei in Rente – die Regelaltersgrenze
Wann du in Rente gehen kannst, hängt im Wesentlichen von der sogenannten Regelaltersgrenze ab – und diese wiederum von deinem Geburtsjahr. Gehst du mit der Regelaltersgrenze in Rente, erhältst du genau die Altersrente von der Deutschen Rentenversicherung, die dir nach Entgeltpunkten, Rentenwert, Zugangsfaktor und Rentenartfaktor zusteht. Die Formel zur Berechnung der Altersrente lautet:
🧮 Monatliche Rentenhöhe = Entgeltpunkte * Zugangsfaktor * Aktueller Rentenwert * Rentenartfaktor (1,0)
Regelaltersgrenze liegt für alle ab 1964 Geborenen bei 67 Jahren
Für alle, die ab 1964 geboren wurden, liegt die Regelaltersgrenze bei 67 Jahren. Wer vor dem Jahr 1947 geboren wurde, musste nur bis zum vollendeten 65. Lebensjahr arbeiten. Für jedes Jahr, das du nach 1946 geboren wurdest, verschiebt sich deine individuelle Regelaltersgrenze um einen bzw. zwei Monate nach hinten.
Beispiel: Du wurdest im Jahr 1960 geboren. Deine Regelaltersgrenze liegt bei 66 Jahren und 4 Monaten.
Es gibt keine allgemeine Rente mit 63
Grundsätzlich gibt es also keine allgemeine Rente mit 63, denn das früheste reguläre Renteneintrittsalter liegt bei 65 Jahren. Besonderheiten gelten allerdings für langjährig und besonders langjährig Versicherte.
Des Weiteren gibt es u.a. Besonderheiten bei einer Schwerbehinderung von mindestens 50%, bei Berufssoldaten und bei Bergleuten, auf die wir jedoch in diesem Artikel nicht näher eingehen. Ausführliche Informationen dazu findest du in unserem Artikel zum Thema „Tricks, um früher in Rente zu gehen“.
Rente mit 63 – diese Möglichkeiten hast du
Die Rente mit 63 Jahren ist eine Form der Frührente. Denn die gesetzliche Regelaltersgrenze liegt nach dem SGB VI immer bei mindestens 65 Jahren. Nun ist der Wunsch, früher in Rente zu gehen, auch aus Sicht des Gesetzgebers gut nachzuvollziehen. Für die Rente mit 63 gibt es daher zwei wesentliche Optionen.
Rente mit 63 nach 35 oder 45 Beitragsjahren
- Du bist eine langjährig versicherte Person (mindestens 35 Beitragsjahre). Hier musst du Abschläge in Höhe von bis zu 14,4% auf deine Rente in Kauf nehmen, wenn du früher aus dem Arbeitsleben ausscheidest.
- Du giltst als besonders langjährig versicherte Person (mindestens 45 Beitragsjahre). Hier kannst du mit 63 Jahren in Rente (zumindest in der Theorie), ohne mit Abzügen rechnen zu müssen.
💡 Wichtig: Wir sprechen in beiden Fällen nur von der vorgezogenen Altersrente mit 63 Jahren. Klar ist, dass du bereits früher Ansprüche auf Erwerbsminderungsrente oder Hinterbliebenenrente haben kannst. Für diese Formen der gesetzlichen Rente gelten andere Voraussetzungen.
Rente mit 63 für langjährig Versicherte
Langjährig versichert ist, wer mindestens 35 Jahre Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat. Dabei musst du aber nicht zwingend über 35 Jahre gearbeitet haben. Es gibt auch Lebens- und Familienphasen, die einer Beschäftigung oder selbstständiger Tätigkeit gleichgestellt sind, wie beispielsweise:
- Kindererziehungszeiten für die ersten 2,5 bzw. 3 Lebensjahre
- Monate der nicht erwerbsmäßigen häuslichen Pflege
- Berücksichtigungszeiten: beispielsweise Zeiten der Erziehung eines Kindes, das noch keine 10 Jahre alt ist
Rente mit 63 nach 35 Beitragsjahren
Die Rente mit 63 kommt für dich also in Frage, wenn du durch Zusammenrechnung all dieser Zeiten auf mindestens 35 Beitragsjahre kommst. Hol dir dazu am besten eine entsprechende Auskunft bei der Deutschen Rentenversicherung ein (Formular V0210). Aus ihr erfährst du nicht nur deine Entgeltpunkte und Beitragsjahre, sondern auch den zu zahlenden Betrag für den Ausgleich fehlender Rentenpunkte. Diese Auskunft ist übrigens nicht mit der Renteninformation gleichzusetzen.
Als langjährig Versicherter ist die Rente mit 63 nur mit Abschlägen möglich
Gehst du mit 63 Jahren in Rente, ohne besonders langjährig versichert gewesen zu sein, musst du Abschläge in Kauf nehmen. Von deiner individuellen Regelaltersgrenze wird das vollendete 63. Lebensjahr abgezogen. Für jeden Monat sinkt dein Rentenanspruch um 0,3%, insgesamt aber maximal um 14,4%. Diese Zahl kommt zu Stande, weil das reguläre Renteneintrittsalter für die meisten bei 67 Jahren liegt (0,3 * 12 * 4 = 14,4).
Solltest du wie im obigen Beispiel im Jahr 1960 geboren sein, liegt deine Regelaltersgrenze bei 66 Jahren und 4 Monaten. Der maximale Abschlag liegt in diesem Fall bei 12%, da sich auch bei einem früheren regulären Eintrittsalter nichts an dem vollendeten 63. Lebensjahr als frühestmöglichen Rentenbeginn ändert. Du kannst also nicht bereits mit 62 Jahren und 4 Monaten bei einem Abschlag von 14,4% in Rente gehen.
Beispiel zu den Abschlägen bei Frührentnern
Zugegeben, das Thema Rente, Rentenpunkte und Abschläge kann durchaus verwirrend sein. Daher ein kurzes Beispiel, mit dem du die Berechnung deiner Rente mit 63 besser nachvollziehen kannst.
Max geht mit 63 Jahren in Rente und hat hier 45 Rentenpunkte