Bis 67 arbeiten? Nein, danke! 7 einfache, aber geniale Tricks, um früher in Rente zu gehen und seinen Ruhestand in vollen Zügen zu genießen.

Wer träumt nicht davon, bereits mit 40 am Strand in der Karibik zu liegen, sich in der Sonne zu bräunen und einen Cocktail zu schlürfen? Ganz ohne Arbeitsmeetings oder Deadlines. Mit 40 ist zwar vielleicht ein wenig übertrieben, aber in diesem Experten-Artikel geben wir dir ein paar Tipps, wie du bereits ein paar Jahre früher deinen Ruhestand genießen kannst.

Wichtige Infos auf einen Blick

  • Für jeden Monat, den man vor dem regulären Renteneintrittsalter in Rente geht, gibt es einen Abschlag von 0,3%. Der maximale Abschlag liegt bei 14,4%, was bedeutet, dass man maximal 4 Jahre vor dem regulären Renteneintrittsalter mit Abschlägen in Rente gehen kann.
  • Für die meisten ist der früheste Renteneintritt demnach mit 63 Jahren möglich, da das reguläre Renteneintrittsalter für alle ab 1964 Geborenen bei 67 Jahren liegt.
  • Ein regulärer Renteneintritt ohne Abschläge vor dem 67. Lebensjahr ist grundsätzlich nur für Personen, welche vor 1964 geboren sind, möglich.
  • Es gibt jedoch ein paar Tricks, um auch ohne Abschläge früher in Rente zu gehen.
  • Der wichtigste Trick, um früher in Rente zu gehen, ist, frühzeitig mit der privaten Altersvorsorge zu beginnen.

Sollten Fragen rund um deine gesetzliche Rente auftauchen, also z.B. mit welchen Abschlägen man zu rechnen hat oder wie hoch die Altersrente ausfällt, wenn man früher in den Ruhestand geht, kann nur die Deutsche Rentenversicherung helfen, da nur diese die genauen Daten über deine Rente hat.

Alle Infos zu Tricks, um früher in Rente zu gehen auch im Video

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Wer bekommt Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung?

Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung können nur beansprucht werden, wenn man vorher bereits eine bestimmte Zeit in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat, also versichert war.

Allgemeine Wartezeit von 5 Jahren

Diese Mindestversicherungszeit wird allgemeine Wartezeit genannt und beträgt 5 Jahre.

Diese berechtigt den Versicherten, Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung wie z.B. die Altersrente, Erwerbsminderungsrente sowie Witwen- und Waisenrenten zu beziehen.

Für die Wartezeit berücksichtigt werden:

  • Beiträge aus einer Beschäftigung oder selbstständiger Tätigkeit
  • freiwillige Beiträge, die allein gezahlt wurden
  • Kindererziehungszeiten für die ersten 2,5 beziehungsweise 3 Lebensjahre
  • Monate der nicht erwerbsmäßigen häuslichen Pflege
  • Monate aus einem Versorgungsausgleich bei Scheidung
  • Beiträge aus Minijobs, wenn keine Befreiung vorliegt
  • Monate aus einem Rentensplitting unter Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern

Wichtig: Sie berechtigt nicht, frühzeitig Rentenansprüche von der gesetzlichen Rentenversicherung zu erhalten.

Altersrente für langjährig Versicherte

Wenn man früher in den Ruhestand gehen möchte, ist die Altersrente für langjährig Versicherte relevant, diese erhält man nach 35 Jahren Wartezeit.

Formel zur Berechnung der Altersrente

Monatliche Rentenhöhe = Entgeltpunkte * Zugangsfaktor * Aktueller Rentenwert * Rentenartfaktor (1,0)

Wie die einzelnen Faktoren zur Berechnung der Altersrente zustande kommen und wer 2000 Euro Rente bekommt, erfährst du im verlinkten Artikel. Falls du wissen möchtest, wie hoch die maximale Rente in Deutschland ist, solltest du dir den weiteren verlinkten Artikel durchlesen.

Wer darf wann und wie in Rente?

Entscheidend sind dafür folgende zwei Faktoren.

Die Wartezeit von 35 Jahren Die Regelaltersgrenze
Nach 35 Jahren Wartezeit in der gesetzlichen Rentenversicherung darf man frühestens mit einem Alter von 63 Jahren und meist mit Abzügen seine Altersrente beziehen. Die Regelaltersgrenze gibt vor, ab welchem Alter man ohne Abzüge in den Ruhestand gehen darf.

Zurzeit liegt die Regelaltersgrenze bei 67 Jahren. Jedoch gibt es hier Sonderregelungen.

Vor 1964 geboren? Glückwunsch, du darfst früher in Rente.

Wenn man die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt hat und vor 1964 geboren ist, kann man je nach Geburtsjahr bereits bis zu 2 Jahre früher (also frühestens mit 65 Jahren) ohne Abschläge in Rente gehen. In der unten aufgeführten Tabelle kann man nachlesen, wie die Regelaltersgrenze für das jeweilige Geburtsjahr ist.

Achtung Abschläge

Wenn man vor der Regelaltersgrenze in Rente gehen möchte, muss man mit Abschlägen auf die gesetzliche Rente rechnen. Außer du hast Trick Nr. 5 beachtet.

Was sind Abschläge?

Abschläge sind Minderungen der gesetzlichen Rentenleistung, wenn man früher in Rente geht, da man weniger Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat, als wenn man bis zur Regelaltersgrenze eingezahlt hat.

Wie hoch sind die Abschläge auf die Rente?

Die Abschläge betragen 0,3% pro Monat, welchen man früher in Rente geht, maximal jedoch dürfen 14,4% von der gesetzlichen Rente abgezogen werden. Das bedeutet, dass man mit Abschlägen maximal 4 Jahre früher in Rente gehen kann.

Beispiel zu den Abschlägen

Max Musterdivers

  • Regelaltersrente mit 67 Jahren: 1.000 €
  • Bislang erreichte Rentenanwartschaft mit 63 Jahren: 911,21 €
  • Frühester Renteneintritt: 63 Jahre
  • Abschlag: 14,4%
  • Neue Regelaltersrente mit 63 Jahren: 856 €
  • Neue Regelaltersrente mit 63 Jahren: 780 €

Ein Fehler, den viele machen und den auch die deutschen Rentenversicherung in ihrer Definition vom Abschlag nicht nennt, ist, dass der Abschlag auf die Regelaltersrente berechnet wird. Das ist jedoch nicht korrekt, wie du am Beispiel siehst und wir im Abschnitt Trick Nr. 6 nochmal ausführlich erklären.

Wenn du jedoch Trick Nr. 7 beachtest, solltest du keine Probleme damit haben, selbst mit „doppelten Abschlägen“ in Rente zu gehen.

Regelaltersgrenze Tabelle

In der folgenden Tabelle findet man eine Übersicht der Regelaltersgrenzen für das jeweilige Geburtsjahr.

Beispiel zur Regelaltersgrenze

Wenn man 1956 geboren ist, liegt die Regelaltersgrenze bei 65 Jahren und 10 Monaten. Das bedeutet, dass man 14 Monate früher abschlagsfrei in Rente gehen darf als mit der jetzigen Regelaltersgrenze von 67. Voraussetzung ist, dass man die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt hat.

Geburtsjahr Regelaltersgrenze Anhebung laut § 235 SGB VI
vor 1947 65 Jahre  
1947 65 Jahre + 1 Monat
1948 65 Jahre + 2 Monate
1949 65 Jahre + 3 Monate
1950 65 Jahre + 4 Monate
1951 65 Jahre + 5 Monate
1952 65 Jahre + 6 Monate
1953 65 Jahre + 7 Monate
1954 65 Jahre + 8 Monate
1955 65 Jahre + 9 Monate
1956 65 Jahre + 10 Monate
1957 65 Jahre + 11 Monate
1958 66 Jahre  
1959 66 Jahre + 2 Monate
1960 66 Jahre + 4 Monate
1961 66 Jahre + 6 Monate
1962 66 Jahre + 8 Monate
1963 66 Jahre + 10 Monate
ab 1964 67 Jahre  

Trick Nr. 1: Tätige eine Sonderzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung

Wenn du abschlagsfrei vor deinem regulären Renteneintritt in Rente gehen möchtest, kannst du ab dem 50. Lebensjahr bei der gesetzlichen Rentenversicherung eine Sonderzahlung anfragen bzw. in anderen Worten zusätzliche Rentenpunkte kaufen.

Das bedeutet, dass du die fehlenden Beiträge, die du durch die Frührente nicht einzahlen würdest mit einer Einmalzahlung oder auch flexibel mit mehreren Zahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung ausgleichst.

Wie hoch ist die Sonderzahlung?

Hier einen pauschalen Wert zu nennen ist nicht möglich. Da die Höhe der Zahlung von deiner individuellen Lücke abhängt, muss man eine Anfrage an die Deutsche Rentenversicherung stellen. Diese teilt einem dann mit, wie hoch die Sonderzahlung ist.

Beispielrechnung der deutschen Rentenversicherung

Thorsten B. will drei Jahre vor der für ihn geltenden Regelaltersgrenze in Rente gehen. Bei einer Rente von 1.200 Euro (brutto) würde sich seine Monatsrente um 10,8 Prozent bzw. um 130 Euro verringern. Zusatzbeiträge an die Rentenversicherung zum vollen Ausgleich des Abschlags würden derzeit etwa 32.400 Euro kosten.

Ist die Sonderzahlung sinnvoll?

Wir würden meist davon abraten, eine solche Sonderzahlung zu tätigen, da man das Kapital meist in lukrativere Anlagen investieren kann. Jedoch kann eine Sonderzahlung im Einzelfall Sinn machen, wenn eine Anlage z.B. am Aktienmarkt aufgrund des zu kurzen Anlagehorizonts zu risikoreich ist.

Ich habe mich doch gegen den früheren Ruhestand entschieden, bekomme ich mein Geld zurück?

Nein, die gesetzliche Rentenversicherung kann die getätigten Leistungen nicht zurückzahlen. Jedoch erhältst du aufgrund der Sonderzahlungen eine höhere Rentenzahlung von der gesetzlichen Rentenversicherung, wenn du doch erst zu deinem regulären Renteneintrittsalter in Rente gehst.

Trick Nr. 2: Richte dir ein Lebensarbeitszeitkonto ein

Ein weiterer Trick, um früher in Rente zu gehen, der auch eine gewisse Flexibilität mitbringt, ist das Lebensarbeitszeitkonto.

Hier kann man sein/e:

  • Überstunden,
  • Leistungsboni,
  • Urlaubsgeld und
  • Weihnachtsgeld

in Arbeitszeit umwandeln und dadurch früher in Rente gehen.

Was passiert, wenn das Konto voll ist?

Man gilt zwar offiziell noch als angestellt (damit Sozialversicherungen, also auch Rentenbeiträge weiterhin gezahlt werden), während man praktisch jedoch bereits vor dem 67. Lebensjahr seine Rente genießt.

Hier kann man entscheiden, ob man sofort in den Ruhestand wechseln möchte oder lieber schrittweise zuerst in Teilzeit gehen möchte und dann in den Ruhestand. Wenn das Guthaben aufgebraucht ist, geht man ganz offiziell in die Vollrente über.

Vorteil Flexibilität

Das Lebensarbeitszeitkonto ist nicht ausschließlich auf den früheren Ruhestand ausgelegt. So kann man es auch für Elternzeit, Pflege von Angehörigen oder auch Sabbaticals nutzen.

Sollte man sich plötzlich doch gegen ein Lebensarbeitszeitkontos entscheiden, ist das kein Problem, da man sich jederzeit seine eingezahlten Stunden auszahlen lassen kann. So hat man immer maximale Flexibilität. Auf die Auszahlung fallen jedoch Steuern und Sozialabgaben an.

Der Arbeitgeber muss sein okay geben

Bei diesem Modell muss der Arbeitgeber jedoch mitspielen. Ob er diese Variante anbietet, kann man am besten bei der Personalabteilung nachfragen.

Ein gesetzlicher Anspruch auf ein Lebensarbeitszeitkonto besteht nicht.

Was passiert bei Arbeitgeberwechsel oder Insolvenz?

Keine Sorge, bei einem Arbeitgeberwechsel kannst du, wenn der neue Arbeitgeber damit einverstanden ist, dein Arbeitszeitkonto fortsetzen. Sollte das nicht gegeben sein, kannst du deine Arbeitszeit entweder an die Deutsche Rentenversicherung übertragen, die diese dann treuhänderisch verwaltet oder dir deine Beiträge auszahlen lassen. Auch auf diese Auszahlung fallen Steuern und Sozialabgaben an.

Des Weiteren ist deine Arbeitszeit gegen Insolvenz abgesichert, damit du jederzeit ruhig schlafen kannst.

Trick Nr. 3: Gehe mit 55 Jahren in Altersteilzeit

Wenn man keinen klaren Schnitt zwischen Arbeitswelt und Rente machen möchte, kann die Altersteilzeit interessant sein.

Die Altersteilzeit ermöglicht es Arbeitnehmern durch eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers, ihre Arbeitszeit zu halbieren, um dadurch früher in Rente zu gehen.

Der Arbeitgeber übernimmt hierbei maximal für 6 Jahre mindestens 80% der Rentenbeiträge, um die entstandene Rentenlücke zu kompensieren.

Wichtig zu erwähnen ist, dass der Arbeitgeber aufgrund der höheren Rentenversicherungsbeiträge Bonuszahlungen wie z.B. Weihnachtsgeld und Gewinnbeteiligung einbehalten kann.

Was verdient man in der Altersteilzeit?

50% Arbeit bedeuten 50% Gehalt, richtig? Nicht ganz.

In der Altersteilzeit bekommen Arbeitnehmer einen sogenannten Aufstockungsbetrag von mindestens 20% auf das gezahlte Gehalt. Dieser Aufstockungsbetrag ist steuer- und sozialabgabenfrei und kann auch höher ausfallen.

Welche Voraussetzungen gibt es für die Altersteilzeit?

  • Mindestalter: 55 Jahre
  • 3 von 5 Jahren vor Beginn der Altersteilzeit sozialversicherungspflichtig in Voll- oder Teilzeit beschäftigt gewesen sein
  • Mindestlaufzeit ist bis zum frühesten Renteneintritt (meistens 63)
  • Arbeitgeber muss das Modell anbieten

Welche Möglichkeiten der Altersteilzeit gibt es?

Blockmodell

Die Altersteilzeit wird in zwei gleich lange Phasen unterteilt.

1. Phase (Arbeitsphase): Es wird regulär in Vollzeit weitergearbeitet, jedoch wird nur das vereinbarte Altersteilzeitgehalt ausgezahlt.

2. Phase (Freistellungsphase): Es wird nicht mehr gearbeitet und man bekommt das Altersteilzeitgehalt bis zum Übergang in die Vollrente ausgezahlt. Danach wird die reguläre Altersrente ausgezahlt.

Gleichverteilungsmodell

Über den gesamten Zeitraum der Altersteilzeit wird die Arbeitszeit auf die Hälfte reduziert. Hier kann man entweder halbe Tage oder nur bestimmte Wochentage arbeiten.

Anderes Modell

Arbeitgeber und Arbeitnehmer können jedoch auch flexibel die genaue Verteilung der Arbeitszeit vereinbaren. Auch eine stufenweise Reduzierung z.B. um je 25% der Arbeitszeit ist hierbei möglich.

Für wen ist Altersteilzeit interessant?

Die Altersteilzeit ist besonders interessant, wenn man sich Schritt für Schritt an die Rente rantasten möchte, mehr Zeit für Familie, Hobbys, etc. haben möchte und noch etwas dazuverdienen möchte.

Oder auch, wenn man aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage ist, in Vollzeit zu arbeiten.

Gehe ich mit der Altersteilzeit abschlagsfrei in Rente?

Meist muss man bei der Altersteilzeit mit Abschlägen rechnen. Zwar kompensiert der Arbeitgeber die Rentenlücke durch höhere Beitragszahlungen, jedoch ist er gesetzlich nur zu 80% der Rentenbeiträge verpflichtet.

Durch die niedrigeren Beiträge in die Rentenversicherung und den möglichen früheren Renteneintritt ist es wahrscheinlich, dass man Abschläge in Kauf nehmen muss.

Trick Nr. 4: Melde dich arbeitslos

Wie bitte, ich dachte es geht hier um Frührente und nicht um Arbeitslosigkeit?

Wenn ich arbeitslos bin, bin ich direkt in Rente? So einfach geht das leider nicht, denn hier gibt es einige Punkte zu beachten. Grundsätzlich stehen einem ab 58 Jahren bis zu 2 Jahre Arbeitslosengeld 1 zu.

Beispiel 1

Rainer Zufall ist 61 Jahre alt, bezieht 2 Jahre lang Arbeitslosengeld 1 und geht am Ende der Arbeitslosigkeit, also mit 63 Jahren und Abzügen von 14,4% in Frührente.

Beispiel 2

Man kann sich aber auch mit 65 Jahren arbeitslos melden, damit man dann mit 67 Jahren abschlagsfrei seinen Ruhestand genießen kann.

Sperrfrist bei Eigenkündigung beachten

Hierbei ist jedoch zu beachten, dass das Arbeitslosengeld 1, wenn man selbst gekündigt hat, grundsätzlich erst nach einer Sperrzeit von bis zu 3 Monaten bzw. 12 Wochen gezahlt wird (§ 159 SGB 3). Gleiches gilt in der Regel auch für Aufhebungsverträge. In dieser Zeit werden auch keine Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung abgeführt.

Zudem verkürzt sich die Anspruchsdauer nach § 148 SGB 3 um die Tage der Sperrzeit bzw. bei einer Sperrzeit von 12 Wochen mindestens um ein Viertel der Anspruchsdauer. Das führt dazu, dass du bei 24 Monaten Anspruch auf ALG 1 im schlechtesten Fall nur 18 Monate Geld bekommst.

Die sofortige Zahlung ohne Kürzung der Bezugsdauer erfolgt nur bei Kündigung durch den Arbeitgeber oder Insolvenz.

Wartezeit berücksichtigen

Außerdem ist zu beachten, dass die 2 Jahre Arbeitslosigkeit unmittelbar vor Rentenbeginn nicht in der Wartezeit für die Rente für besonders langjährig Versicherte nach 45 Jahren berücksichtigt werden (Ausnahme: Arbeitslosigkeit durch Insolvenz). Der Bezug von Arbeitslosengeld 1 bis zu 2 Jahre vor Rentenbeginn hingegen zählt zu dieser Wartezeit dazu.

Bei der Rente für langjährig Versicherte nach 35 Jahren hat eine Arbeitslosigkeit unmittelbar vor Rentenbeginn keine Auswirkung. Diese Zeiten zählen trotzdem zur Erfüllung der Wartezeit.

Wahrscheinlich kein entspannter Vorruhestand

Wenn du Arbeitslosengeld beziehst, wird dich die Agentur für Arbeit logischerweise nicht einfach in Ruhe lassen und dir einen entspannten Vorruhestand bescheren. Die Voraussetzung für die Zahlung von Arbeitslosengeld ist, dass du dich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellst. Regelmäßige Termine beim Amt und Bewerbungen werden dich in dieser Zeit höchstwahrscheinlich begleiten. Wenn du dich weigerst, droht eine (erneute) Sperrzeit oder im schlimmsten Fall sogar der Wegfall des Arbeitslosengeldes.

Insgesamt sollte insbesondere dieser Trick, um früher in Rente zu gehen, gut durchdacht werden und auf keinen Fall nur anhand der Informationen aus diesem Artikel in Angriff genommen werden.

Auch im Video: Arbeitslos vor Rente

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Trick Nr. 5: Gehe einfach so abschlagsfrei in Rente

Ja, das geht, wenn man bestimmte Voraussetzungen erfüllt.

Treue wird belohnt

Sollte man bereits 45 Jahre in die Deutsche Rentenversicherung eingezahlt haben, erhält man die Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Das ist dann quasi wie mit Treuepunkten, die du beim Renteneintritt einlöst.

So kann man bereits vor der Regelaltersgrenze von 67, also nach 45 Jahren Arbeit ohne Abschläge in den wohlverdienten Ruhestand gehen.

Rente mit 63 gilt nicht mehr

Für alle ab 1964 Geborenen ist nach 45 Beitragsjahren ein abschlagsfreier Renteneintritt mit 65 Jahren möglich. Obwohl die Rente für besonders langjährig Versicherte häufig auch „Rente mit 63“ genannt wird, war eine abschlagsfreie Rente mit 63 nur für vor 1953 Geborene möglich. Für zwischen 1953 und 1963 Geborene wurde diese Grenze schrittweise angehoben.

In der Realität wird aber selbst die abschlagsfreie Rente mit 65 schwierig, da aufgrund von Studium und Co. häufig die 45 Beitragsjahre nicht mehr erfüllt werden. Unter diesem Aspekt haben natürlich die Menschen einen Vorteil, die z.B. direkt nach der Schule eine Ausbildung begonnen haben. Ob es die abschlagsfreie Rente mit 65 aber in 10,20 oder 30 Jahren noch geben wird, steht leider in den Sternen. Daher sollten alle Trick Nr. 7 berücksichtigen.

50% Grad der Behinderung

Eine andere Möglichkeit, bereits früher in Rente zu gehen, ist, wenn du einen Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50% hast. Sollte dieser Fall vorliegen, kannst du laut Gesetzgeber bereits 2 Jahre früher ohne Abschläge in Rente gehen.

Wenn du ab 1964 geboren bist, kannst du also mit 65 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen. Wenn du vor 1964 geboren bist, darfst du entsprechend früher in Rente (1952 oder früher geboren = abschlagsfreie Rente mit 63). Wenn du Abschläge in Kauf nimmst, darfst du sogar ab 62 Jahren (1952 oder früher geboren = Rente mit 60) in Rente gehen. Da du bei Schwerbehinderung maximal 3 Jahre früher mit Abschlägen in Rente gehen darfst, liegt der maximale Abschlag bei 10,8%.

Wichtig hierbei ist, dass du einen Schwerbehindertenausweis hast. Solltest du aufgrund deines GdB früher in Rente gehen wollen, beantrage bitte unbedingt vorher deinen Ausweis, da diese Beantragung bis zu 6 Monate dauern kann.

Berufssoldaten

Solltest du Berufssoldat sein, dann kannst du je nach Dienstgrad sogar bereits mit 55 Jahren in den vorzeitigen Ruhestand gehen und das ganz ohne Abschläge. Für manche Offiziere (z.B. Kampfpiloten) ist sogar bereits ein Ruhestand mit 41 Jahren möglich. Berufssoldaten erhalten jedoch keine Rente von der Deutschen Rentenversicherung, sondern eine Pension.

Langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute

Bergleute, die mindesten 25 Jahre Wartezeit haben, können bereits mit 60 Jahren (ab 1964 geboren mit 62 Jahren) in Rente gehen. Zur Wartezeit als Bergmann zählen neben den ständigen Arbeiten unter Tage auch Monate, in denen Anpassungsgeld gezahlt wurde.

Trick Nr. 6: Gehe mit Abschlägen in Rente

Wenn du wirklich nicht mehr arbeiten möchtest und einfach früher in Rente gehen willst, dann könnte es sich auch lohnen, einfach mit Abschlägen in Rente zu gehen.

Wie jedoch bereits erwähnt, ist es maximal möglich 4 Jahre früher in den Ruhestand zu gehen. Hierbei werden pro Monat, welchen man früher in den Ruhestand geht, 0,3% deiner Rente abgezogen (14,4% bei 4 Jahren).

Vorsicht bei der Berechnung

Wie das Beispiel im Abschnitt „Wer darf wann und wie in Rente?“ zeigt, wird der Abschlag nicht auf deine reguläre Altersrente berechnet. Auf der ersten Seite der Renteninformation sind 2 Zahlen zu Altersrente zu finden. Die obere Zahl gibt die bislang erreichte Rentenanwartschaft zum Zeitpunkt der Renteninformation an. Die untere Zahl gibt an, wie hoch die Rente zum regulären Renteneintrittsalter ausfallen würde, wenn Beiträge wie im Durchschnitt der letzten 5 Kalenderjahre gezahlt werden.

Bei einem Rentenbezug vor dem regulären Renteneintrittsalter zahlt man jedoch maximal 4 Jahre weniger in die Rente ein. Diese Summe ist bei den Abschlägen noch nicht berücksichtigt.

Heißt konkret, dass die Berechnungsgrundlage nicht die Rente zum regulären Renteneintrittsalter, sondern die bislang erreichte Rentenanwartschaft z.B. zum 63. Lebensjahr ist. In Zahlen bedeutet dies, dass man zusätzlich zum Abschlag von 3,6% pro Jahr nochmal ca. 2% pro Jahr abziehen muss.

Anders ausgedrückt müssen pro Jahr frühzeitigem Renteneintritt ca. 5,5-6% von der regulären Altersrente abgezogen werden. Das bedeutet bei einem 4 Jahre früheren Ruhestand nicht 14,4%, sondern ca. 22 bis 24% AbschlagIm oben genannten Beispiel haben wir mit 5,5% pro Jahr gerechnet.

Rente wird dauerhaft gekürzt

Bitte beachte auch, dass die Rentenleistung dauerhaft gekürzt wird. Wenn man in der Rente wieder anfängt zu arbeiten, wird es nicht die eigentliche Altersrente mit 67 widerspiegeln.

Doch Gedanken um Rentenkürzungen musst du dir in den meisten Fällen nicht machen, wenn du den folgenden Trick beachtest.

Auch im Video: Abschläge gesetzliche Rente

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Trick Nr. 7: Sorge vernünftig für dein Alter vor

Klingt banal? Ist es auch.

Wenn du bereits in jungen Jahren vernünftig für deinen Ruhestand vorsorgst, kannst du ganz entspannt und ohne dir Sorgen, um Abschläge oder andere finanzielle Einschränkungen zu machen, deinen Ruhestand genießen. Eine Weltreise machen, den Enkeln tolle Geschenke machen und einfach das machen, was man wirklich liebt.

Wenn du das erreichen möchtest, ist es jedoch wichtig zu beachten, dass du richtig für dein Alter vorsorgst. Das bedeutet, dass du sowohl langfristig an die Rente (z.B. mit einer ETF Rentenversicherung) als auch an die Zeit dazwischen (z.B. mit einem ETF Sparplan) denkst. Hierbei kann man viele Fehler machen, die dich erst ein paar Jahre später in Rente gehen lassen können. Übrigens: Auch deine Vermögenswirksamen Leistungen kannst du in ETFs anlegen.

Wenn du Fehler bei der Altersvorsorge vermeiden willst und entspannt in deinen (vorzeitigen) Ruhestand gehen möchtest, dann solltest du dich auf jeden Fall von einem unserer Experten kostenlos & unabhängig beraten lassen.

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Fazit zu Tricks, um früher in Rente zu gehen

Egal ob Sonderzahlung, Altersteilzeit oder Rente für besonders langjährig Versicherte. Es gibt viele Tricks, um früher in Rente zu gehen. Um hier die richtige Entscheidung zu treffen, die ideal zu deiner Lebenssituation passt, empfehlen wir dir, dich bei Fragen direkt an die Deutsche Rentenversicherung zu wenden.

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Tobias Weßler
Chief Content Manager