Bis 67 arbeiten? Nein, danke! 7 einfache, aber geniale Tricks, um früher in Rente zu gehen und seinen Ruhestand in vollen Zügen zu genießen.
Wer träumt nicht davon, bereits mit 40 am Strand in der Karibik zu liegen, sich in der Sonne zu bräunen und einen Cocktail zu schlürfen? Ganz ohne Arbeitsmeetings oder Deadlines. Mit 40 ist zwar vielleicht ein wenig übertrieben, aber in diesem Experten-Artikel geben wir dir ein paar Tipps, wie du bereits ein paar Jahre früher deinen Ruhestand genießen kannst.
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Inhaltsübersicht
- Wer bekommt Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung?
- Wer darf wann und wie in Rente?
- Trick Nr. 1: Tätige eine Sonderzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung
- Trick Nr. 2: Richte dir ein Lebensarbeitszeitkonto ein
- Trick Nr. 3: Gehe mit 55 Jahren in Altersteilzeit
- Trick Nr. 4: Melde dich arbeitslos
- Trick Nr. 5: Gehe einfach so abschlagsfrei in Rente
- Trick Nr. 6: Gehe mit Abschlägen in Rente
- Trick Nr. 7: Sorge vernünftig für dein Alter vor
- Fazit zu Tricks, um früher in Rente zu gehen
Wer bekommt Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung?
Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung können nur beansprucht werden, wenn man vorher bereits eine bestimmte Zeit in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat, also versichert war.
Allgemeine Wartezeit von 5 Jahren
Diese Mindestversicherungszeit wird allgemeine Wartezeit genannt und beträgt 5 Jahre.
Diese berechtigt den Versicherten, Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung wie z.B. die Altersrente, Erwerbsminderungsrente sowie Witwen- und Waisenrenten zu beziehen.
Für die Wartezeit berücksichtigt werden:
- Beiträge aus einer Beschäftigung oder selbstständiger Tätigkeit
- freiwillige Beiträge, die allein gezahlt wurden
- Kindererziehungszeiten für die ersten 2,5 beziehungsweise 3 Lebensjahre
- Monate der nicht erwerbsmäßigen häuslichen Pflege
- Monate aus einem Versorgungsausgleich bei Scheidung
- Beiträge aus Minijobs, wenn keine Befreiung vorliegt
- Monate aus einem Rentensplitting unter Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern
Wichtig: Sie berechtigt nicht, frühzeitig Rentenansprüche von der gesetzlichen Rentenversicherung zu erhalten.
Altersrente für langjährig Versicherte
Wenn man früher in den Ruhestand gehen möchte, ist die Altersrente für langjährig Versicherte relevant, diese erhält man nach 35 Jahren Wartezeit.
Formel zur Berechnung der Altersrente
Monatliche Rentenhöhe = Entgeltpunkte * Zugangsfaktor * Aktueller Rentenwert * Rentenartfaktor (1,0)
Wie die einzelnen Faktoren zur Berechnung der Altersrente zustande kommen und wer 2000 Euro Rente bekommt, erfährst du im verlinkten Artikel.
Wer darf wann und wie in Rente?
Entscheidend sind dafür folgende zwei Faktoren.
Die Wartezeit von 35 Jahren | Die Regelaltersgrenze |
Nach 35 Jahren Wartezeit in der gesetzlichen Rentenversicherung darf man frühestens mit einem Alter von 63 Jahren und meist mit Abzügen seine Altersrente beziehen. | Die Regelaltersgrenze gibt vor, ab welchem Alter man ohne Abzüge in den Ruhestand gehen darf. |
Zurzeit liegt die Regelaltersgrenze bei 67 Jahren. Jedoch gibt es hier Sonderregelungen.
Vor 1964 geboren? Glückwunsch, du darfst früher in Rente.
Wenn man die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt hat und vor 1964 geboren ist, kann man je nach Geburtsjahr bereits bis zu 2 Jahre früher (also frühestens mit 65 Jahren) ohne Abschläge in Rente gehen. In der unten aufgeführten Tabelle kann man nachlesen, wie die Regelaltersgrenze für das jeweilige Geburtsjahr ist.
Achtung Abschläge
Wenn man vor der Regelaltersgrenze in Rente gehen möchte, muss man mit Abschlägen auf die gesetzliche Rente rechnen. Außer du hast Trick Nr. 5 beachtet.
Was sind Abschläge?
Abschläge sind Minderungen der gesetzlichen Rentenleistung, wenn man früher in Rente geht, da man weniger Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat, als wenn man bis zur Regelaltersgrenze eingezahlt hat.
Wie hoch sind die Abschläge auf die Rente?
Die Abschläge betragen 0,3% pro Monat, welchen man früher in Rente geht, maximal jedoch dürfen 14,4% von der gesetzlichen Rente abgezogen werden. Das bedeutet, dass man mit Abschlägen maximal 4 Jahre früher in Rente gehen kann.
Beispiel zu den Abschlägen
Max Musterdivers
Regelaltersrente mit 67 Jahren: 1.000 €- Bislang erreichte Rentenanwartschaft mit 63 Jahren: 911,21 €
- Frühester Renteneintritt: 63 Jahre
- Abschlag: 14,4%
Neue Regelaltersrente mit 63 Jahren: 856 €- Neue Regelaltersrente mit 63 Jahren: 780 €
Ein Fehler, den viele machen und den auch die deutschen Rentenversicherung in ihrer Definition vom Abschlag nicht nennt, ist, dass der Abschlag auf die Regelaltersrente berechnet wird. Das ist jedoch nicht korrekt, wie du am Beispiel siehst und wir im Abschnitt Trick Nr. 6 nochmal ausführlich erklären.
Wenn du jedoch Trick Nr. 7 beachtest, solltest du keine Probleme damit haben, selbst mit „doppelten Abschlägen“ in Rente zu gehen.
Regelaltersgrenze Tabelle
In der folgenden Tabelle findet man eine Übersicht der Regelaltersgrenzen für das jeweilige Geburtsjahr.
Beispiel zur Regelaltersgrenze
Wenn man 1956 geboren ist, liegt die Regelaltersgrenze bei 65 Jahren und 10 Monaten. Das bedeutet, dass man 14 Monate früher abschlagsfrei in Rente gehen darf als mit der jetzigen Regelaltersgrenze von 67. Voraussetzung ist, dass man die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt hat.
Geburtsjahr | Regelaltersgrenze | Anhebung laut § 235 SGB VI |
vor 1947 | 65 Jahre | |
1947 | 65 Jahre | + 1 Monat |
1948 | 65 Jahre | + 2 Monate |
1949 | 65 Jahre | + 3 Monate |
1950 | 65 Jahre | + 4 Monate |
1951 | 65 Jahre | + 5 Monate |
1952 | 65 Jahre | + 6 Monate |
1953 | 65 Jahre | + 7 Monate |
1954 | 65 Jahre | + 8 Monate |
1955 | 65 Jahre | + 9 Monate |
1956 | 65 Jahre | + 10 Monate |
1957 | 65 Jahre | + 11 Monate |
1958 | 66 Jahre | |
1959 | 66 Jahre | + 2 Monate |
1960 | 66 Jahre | + 4 Monate |
1961 | 66 Jahre | + 6 Monate |
1962 | 66 Jahre | + 8 Monate |
1963 | 66 Jahre | + 10 Monate |
ab 1964 | 67 Jahre |
Trick Nr. 1: Tätige eine Sonderzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung
Wenn du abschlagsfrei vor deinem regulären Renteneintritt in Rente gehen möchtest, kannst du ab dem 50. Lebensjahr bei der gesetzlichen Rentenversicherung eine Sonderzahlung anfragen bzw. in anderen Worten zusätzliche Rentenpunkte kaufen.
Das bedeutet, dass du die fehlenden Beiträge, die du durch die Frührente nicht einzahlen würdest mit einer Einmalzahlung oder auch flexibel mit mehreren Zahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung ausgleichst.
Wie hoch ist die Sonderzahlung?
Hier einen pauschalen Wert zu nennen ist nicht möglich. Da die Höhe der Zahlung von deiner individuellen Lücke abhängt, muss man eine Anfrage an die Deutsche Rentenversicherung stellen. Diese teilt einem dann mit, wie hoch die Sonderzahlung ist.
Beispielrechnung der deutschen Rentenversicherung
Thorsten B. will drei Jahre vor der für ihn geltenden Regelaltersgrenze in Rente gehen. Bei einer Rente von 1.200 Euro (brutto) würde sich seine Monatsrente um 10,8 Prozent bzw. um 130 Euro verringern. Zusatzbeiträge an die Rentenversicherung zum vollen Ausgleich des Abschlags würden derzeit etwa 32.400 Euro kosten.
Ist die Sonderzahlung sinnvoll?
Wir würden meist davon abraten, eine solche Sonderzahlung zu tätigen, da man das Kapital meist in lukrativere Anlagen investieren kann. Jedoch kann eine Sonderzahlung im Einzelfall Sinn machen, wenn eine Anlage z.B. am Aktienmarkt aufgrund des zu kurzen Anlagehorizonts zu risikoreich ist.
Ich habe mich doch gegen den früheren Ruhestand entschieden, bekomme ich mein Geld zurück?
Nein, die gesetzliche Rentenversicherung kann die getätigten Leistungen nicht zurückzahlen. Jedoch erhältst du aufgrund der Sonderzahlungen eine höhere Rentenzahlung von der gesetzlichen Rentenversicherung, wenn du doch erst zu deinem regulären Renteneintrittsalter in Rente gehst.
Trick Nr. 2: Richte dir ein Lebensarbeitszeitkonto ein
Ein weiterer Trick, um früher in Rente zu gehen, der auch eine gewisse Flexibilität mitbringt, ist das Lebensarbeitszeitkonto.
Hier kann man sein/e:
- Überstunden,
- Leistungsboni,
- Urlaubsgeld und
- Weihnachtsgeld
in Arbeitszeit umwandeln und dadurch früher in Rente gehen.
Was passiert, wenn das Konto voll ist?
Man gilt zwar offiziell noch als angestellt (damit Sozialversicherungen, also auch Rentenbeiträge weiterhin gezahlt werden), während man praktisch jedoch bereits vor dem 67. Lebensjahr seine Rente genießt.
Hier kann man entscheiden, ob man sofort in den Ruhestand wechseln möchte oder lieber schrittweise zuerst in Teilzeit gehen möchte und dann in den Ruhestand. Wenn das Guthaben aufgebraucht ist, geht man ganz offiziell in die Vollrente über.
Vorteil Flexibilität
Das Lebensarbeitszeitkonto ist nicht ausschließlich auf den früheren Ruhestand ausgelegt. So kann man es auch für Elternzeit, Pflege von Angehörigen oder auch Sabbaticals nutzen.
Sollte man sich plötzlich doch gegen ein Lebensarbeitszeitkontos entscheiden, ist das kein Problem, da man sich jederzeit seine eingezahlten Stunden auszahlen lassen kann. So hat man immer maximale Flexibilität. Auf die Auszahlung fallen jedoch Steuern und Sozialabgaben an.
Der Arbeitgeber muss sein okay geben
Bei diesem Modell muss der Arbeitgeber jedoch mitspielen. Ob er diese Variante anbietet, kann man am besten bei der Personalabteilung nachfragen.
Ein gesetzlicher Anspruch auf ein Lebensarbeitszeitkonto besteht nicht.
Was passiert bei Arbeitgeberwechsel oder Insolvenz?
Keine Sorge, bei einem Arbeitgeberwechsel kannst du, wenn der neue Arbeitgeber damit einverstanden ist, dein Arbeitszeitkonto fortsetzen. Sollte das nicht gegeben sein, kannst du deine Arbeitszeit entweder an die Deutsche Rentenversicherung übertragen, die diese dann treuhänderisch verwaltet oder dir deine Beiträge auszahlen lassen. Auch auf diese Auszahlung fallen Steuern und Sozialabgaben an.
Des Weiteren ist deine Arbeitszeit gegen Insolvenz abgesichert, damit du jederzeit ruhig schlafen kannst.
Trick Nr. 3: Gehe mit 55 Jahren in Altersteilzeit
Wenn man keinen klaren Schnitt zwischen Arbeitswelt und Rente machen möchte, kann die Altersteilzeit interessant sein.
Die Altersteilzeit ermöglicht es Arbeitnehmern durch eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers, ihre Arbeitszeit zu halbieren, um dadurch früher in Rente zu gehen.
Der Arbeitgeber übernimmt hierbei maximal für 6 Jahre mindestens 80% der Rentenbeiträge, um die entstandene Rentenlücke zu kompensieren.
Wichtig zu erwähnen ist, dass der Arbeitgeber aufgrund der höheren Rentenversicherungsbeiträge Bonuszahlungen wie z.B. Weihnachtsgeld und Gewinnbeteiligung einbehalten kann.
Was verdient man in der Altersteilzeit?
50% Arbeit bedeuten 50% Gehalt, richtig? Nicht ganz.
In der Altersteilzeit bekommen Arbeitnehmer einen sogenannten Aufstockungsbetrag von mindestens 20% auf das gezahlte Gehalt. Dieser Aufstockungsbetrag ist steuer- und sozialabgabenfrei und kann auch höher ausfallen.
Welche Voraussetzungen gibt es für die Altersteilzeit?
- Mindestalter: 55 Jahre
- 3 von 5 Jahren vor Beginn der Altersteilzeit sozialversicherungspflichtig – in Voll- oder Teilzeit – beschäftigt gewesen sein
- Mindestlaufzeit ist bis zum frühesten Renteneintritt (meistens 63)
- Arbeitgeber muss das Modell anbieten
Welche Möglichkeiten der Altersteilzeit gibt es?
Blockmodell
Die Altersteilzeit wird in zwei gleich lange Phasen unterteilt.
1. Phase (Arbeitsphase): Es wird regulär in Vollzeit weitergearbeitet, jedoch wird nur das vereinbarte Altersteilzeitgehalt ausgezahlt.
2. Phase (Freistellungsphase): Es wird nicht mehr gearbeitet und man bekommt das Altersteilzeitgehalt bis zum Übergang in die Vollrente ausgezahlt. Danach wird die reguläre Altersrente ausgezahlt.
Gleichverteilungsmodell
Über den gesamten Zeitraum der Altersteilzeit wird die Arbeitszeit auf die Hälfte reduziert. Hier kann man entweder halbe Tage oder nur bestimmte Wochentage arbeiten.
Anderes Modell
Arbeitgeber und Arbeitnehmer können jedoch auch flexibel die genaue Verteilung der Arbeitszeit vereinbaren. Auch eine stufenweise Reduzierung z.B. um je 25% der Arbeitszeit ist hierbei möglich.
Für wen ist Altersteilzeit interessant?
Die Altersteilzeit ist besonders interessant, wenn man sich Schritt für Schritt an die Rente rantasten möchte, mehr Zeit für Familie, Hobbys, etc. haben möchte und noch etwas dazuverdienen möchte.
Oder auch, wenn man aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage ist, in Vollzeit zu arbeiten.
Gehe ich mit der Altersteilzeit abschlagsfrei in Rente?
Meist muss man bei der Altersteilzeit mit Abschlägen rechnen. Zwar kompensiert der Arbeitgeber die Rentenlücke durch höhere Beitragszahlungen, jedoch ist er gesetzlich nur zu 80% der Rentenbeiträge verpflichtet.
Durch die niedrigeren Beiträge in die Rentenversicherung und den möglichen früheren Renteneintritt ist es wahrscheinlich, dass man Abschläge in Kauf nehmen muss.
Trick Nr. 4: Melde dich arbeitslos
Wie bitte, ich dachte es geht hier um Frührente und nicht um Arbeitslosigkeit?
Wenn ich arbeitslos bin, bin ich direkt in Rente? So einfach geht das leider nicht, denn hier gibt es einige Punkte zu beachten. Grundsätzlich stehen einem ab 58 Jahren bis zu 2 Jahre Arbeitslosengeld 1 zu.
Beispiel 1
Rainer Zufall ist 61 Jahre alt, bezieht 2 Jahre lang Arbeitslosengeld 1 und geht am Ende der Arbeitslosigkeit, also mit 63 Jahren und Abzügen von 14,4% in Frührente.
Beispiel 2
Man kann sich aber auch mit 65 Jahren arbeitslos melden, damit man dann mit 67 Jahren abschlagsfrei seinen Ruhestand genießen kann.
Sperrfrist bei Eigenkündigung beachten
Hierbei ist jedoch zu beachten, dass das Arbeitslosengeld 1, wenn man selbst gekündigt hat, grundsätzlich erst nach einer Sperrfrist von 3 Monaten gezahlt wird. Gleiches gilt für Aufhebungsverträge. Die sofortige Zahlung erfolgt nur bei Kündigung durch den Arbeitgeber oder Insolvenz.
Wartezeit berücksichtigen
Außerdem ist zu beachten, dass die 2 Jahre Arbeitslosigkeit nicht in der Wartezeit berücksichtigt werden, also müssen vor dem Beginn der Arbeitslosigkeit bereits die 35 Beitragsjahre erfüllt sein.
Wahrscheinlich kein entspannter Vorruhestand
Wenn du Arbeitslosengeld beziehst, wird dich die Agentur für Arbeit logischerweise nicht einfach in Ruhe lassen und dir einen entspannten Vorruhestand bescheren. Die Voraussetzung für die Zahlung von Arbeitslosengeld ist, dass du dich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellst. Regelmäßige Termine beim Amt und Bewerbungen werden dich in dieser Zeit höchstwahrscheinlich begleiten. Wenn du dich weigerst, droht eine (erneute) Sperrzeit oder im schlimmsten Fall sogar der Wegfall des Arbeitslosengeldes.
Insgesamt sollte insbesondere dieser Trick, um früher in Rente zu gehen, gut durchdacht werden und auf keinen Fall nur anhand der Informationen aus diesem Artikel in Angriff genommen werden.
Trick Nr. 5: Gehe einfach so abschlagsfrei in Rente
Ja, das geht, wenn man bestimmte Voraussetzungen erfüllt.
Treue wird belohnt
Sollte man bereits 45 Jahre in die Deutsche Rentenversicherung eingezahlt haben, erhält man die Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Das ist dann quasi wie mit Treuepunkten, die du beim Renteneintritt einlöst.
So kann man bereits vor der Regelaltersgrenze von 67, also nach 45 Jahren Arbeit ohne Abschläge in den wohlverdienten Ruhestand gehen.
Rente mit 63 gilt nicht mehr
Für alle ab 1964 Geborenen ist nach 45 Beitragsjahren ein abschlagsfreier Renteneintritt mit 65 Jahren möglich. Obwohl die Rente für besonders langjährig Versicherte häufig auch „Rente mit 63“ genannt wird, war eine abschlagsfreie Rente mit 63 nur für vor 1953 Geborene möglich. Für zwischen 1953 und 1963 Geborene wurde diese Grenze schrittweise angehoben.
In der Realität wird aber selbst die abschlagsfreie Rente mit 65 schwierig, da aufgrund von Studium und Co. häufig die 45 Beitragsjahre nicht mehr erfüllt werden. Unter diesem Aspekt haben natürlich die Menschen einen Vorteil, die z.B. direkt nach der Schule eine Ausbildung begonnen haben. Ob es die abschlagsfreie Rente mit 65 aber in 10,20 oder 30 Jahren noch geben wird, steht leider in den Sternen. Daher sollten alle Trick Nr. 7 berücksichtigen.
50%+ Grad der Behinderung
Eine andere Möglichkeit, bereits früher in Rente zu gehen, ist, wenn du einen Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50% hast. Sollte dieser Fall vorliegen, kannst du laut Gesetzgeber bereits 2 Jahre früher ohne Abschläge in Rente gehen.
Wenn du ab 1964 geboren bist, kannst du also mit 65 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen. Wenn du vor 1964 geboren bist, darfst du entsprechend früher in Rente (1952 oder früher geboren = abschlagsfreie Rente mit 63). Wenn du Abschläge in Kauf nimmst, darfst du sogar ab 62 Jahren (1952 oder früher geboren = Rente mit 60) in Rente gehen. Da du bei Schwerbehinderung maximal 3 Jahre früher mit Abschlägen in Rente gehen darfst, liegt der maximale Abschlag bei 10,8%.
Wichtig hierbei ist, dass du einen Schwerbehindertenausweis hast. Solltest du aufgrund deines GdB früher in Rente gehen wollen, beantrage bitte unbedingt vorher deinen Ausweis, da diese Beantragung bis zu 6 Monate dauern kann.
Berufssoldaten
Solltest du Berufssoldat sein, dann kannst du je nach Dienstgrad sogar bereits mit 55 Jahren in den vorzeitigen Ruhestand gehen und das ganz ohne Abschläge. Für manche Offiziere (z.B. Kampfpiloten) ist sogar bereits ein Ruhestand mit 41 Jahren möglich. Berufssoldaten erhalten jedoch keine Rente von der Deutschen Rentenversicherung, sondern eine Pension.
Langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute
Bergleute, die mindesten 25 Jahre Wartezeit haben, können bereits mit 60 Jahren (ab 1964 geboren mit 62 Jahren) in Rente gehen. Zur Wartezeit als Bergmann zählen neben den ständigen Arbeiten unter Tage auch Monate, in denen Anpassungsgeld gezahlt wurde.
Trick Nr. 6: Gehe mit Abschlägen in Rente
Wenn du wirklich nicht mehr arbeiten möchtest und einfach früher in Rente gehen willst, dann könnte es sich auch lohnen, einfach mit Abschlägen in Rente zu gehen.
Wie jedoch bereits erwähnt, ist es maximal möglich 4 Jahre früher in den Ruhestand zu gehen. Hierbei werden pro Monat, welchen man früher in den Ruhestand geht, 0,3% deiner Rente abgezogen (14,4% bei 4 Jahren).
Vorsicht bei der Berechnung
Wie das Beispiel im Abschnitt „Wer darf wann und wie in Rente?“ zeigt, wird der Abschlag nicht auf deine reguläre Altersrente berechnet. Auf der ersten Seite der Renteninformation sind 2 Zahlen zu Altersrente zu finden. Die obere Zahl gibt die bislang erreichte Rentenanwartschaft zum Zeitpunkt der Renteninformation an. Die untere Zahl gibt an, wie hoch die Rente zum regulären Renteneintrittsalter ausfallen würde, wenn Beiträge wie im Durchschnitt der letzten 5 Kalenderjahre gezahlt werden.
Bei einem Rentenbezug vor dem regulären Renteneintrittsalter zahlt man jedoch maximal 4 Jahre weniger in die Rente ein. Diese Summe ist bei den Abschlägen noch nicht berücksichtigt.
Heißt konkret, dass die Berechnungsgrundlage nicht die Rente zum regulären Renteneintrittsalter, sondern die bislang erreichte Rentenanwartschaft z.B. zum 63. Lebensjahr ist. In Zahlen bedeutet dies, dass man zusätzlich zum Abschlag von 3,6% pro Jahr nochmal ca. 2% pro Jahr abziehen muss.
Anders ausgedrückt müssen pro Jahr frühzeitigem Renteneintritt ca. 5,5-6% von der regulären Altersrente abgezogen werden. Das bedeutet bei einem 4 Jahre früheren Ruhestand nicht 14,4%, sondern ca. 22 bis 24% Abschlag. Im oben genannten Beispiel haben wir mit 5,5% pro Jahr gerechnet.
Rente wird dauerhaft gekürzt
Bitte beachte auch, dass die Rentenleistung dauerhaft gekürzt wird. Wenn man in der Rente wieder anfängt zu arbeiten, wird es nicht die eigentliche Altersrente mit 67 widerspiegeln.
Doch Gedanken um Rentenkürzungen musst du dir in den meisten Fällen nicht machen, wenn du den folgenden Trick beachtest.