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Tricks, um früher in Rente zu gehen – Einfach, aber genial

Aktualisiert am 24. März 2025

Bis 67 arbeiten? Nein, danke! 7 einfache, aber geniale Tricks, um früher in Rente zu gehen und seinen Ruhestand in vollen Zügen zu genießen.

Wer träumt nicht davon, bereits mit 40 am Strand in der Karibik zu liegen, sich in der Sonne zu bräunen und einen Cocktail zu schlürfen? Ganz ohne Arbeitsmeetings oder Deadlines. Mit 40 ist zwar vielleicht ein wenig übertrieben, aber in diesem Experten-Artikel geben wir dir ein paar Tipps, wie du bereits ein paar Jahre früher deinen Ruhestand genießen kannst.

💡 Wichtige Infos auf einen Blick

Sollten Fragen rund um deine gesetzliche Rente auftauchen, also zum Beispiel, mit welchen Abschlägen man zu rechnen hat oder wie hoch die Altersrente ausfällt, wenn man früher in den Ruhestand geht, kann nur die Deutsche Rentenversicherung helfen, da nur diese die genauen Daten über deine Rente hat.

Alle Infos zu Tricks, um früher in Rente zu gehen auch im Video

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Versicherungen mit Kopf - Bekannt aus

Wer bekommt Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung?

Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung können nur beansprucht werden, wenn man vorher bereits eine bestimmte Zeit in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat, also versichert war.

Allgemeine Wartezeit von 5 Jahren

Diese Mindestversicherungszeit wird allgemeine Wartezeit genannt, beträgt 5 Jahre und berechtigt den Versicherten Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung wie zum Beispiel die Altersrente, Erwerbsminderungsrente sowie Witwen- und Waisenrenten zu beziehen.

Für die Wartezeit berücksichtigt werden:

Neben diesen sogenannten Beitragszeiten werden auch Ersatzzeiten wie zum Beispiel Zeiten der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR auf die allgemeine Wartezeit angerechnet.

💡Wichtig: Die allgemeine Wartezeit berechtigt nicht, frühzeitig Rentenansprüche von der gesetzlichen Rentenversicherung zu erhalten.

Altersrente für langjährig und besonders langjährig Versicherte

Wenn man früher in Rente gehen möchte, sind für die meisten die Altersrente für langjährig Versicherte nach 35 Jahren Wartezeit (mit Abschlägen) und die Altersrente für besonders langjährig Versicherte nach 45 Jahren Wartezeit (ohne Abschläge) relevant.

Neben diesen beiden gängigen Arten der Frührente gibt es weitere Ausnahmen wie zum Beispiel die Altersrente für schwerbehinderte Menschen und die Rente für Bergleute, für die teilweise andere Wartezeiten gelten.

Je nach Art der Frührente werden neben den Beitrags- und Ersatzzeiten auch noch die sogenannten Anrechnungs- und Berücksichtigungszeiten (zum Beispiel Kinderberücksichtigungszeiten) für die Erfüllung der Wartezeit mit einbezogen. Auch bei den Beitragszeiten gibt es Punkte, die nicht bei jeder Art der Frührente berücksichtigt werden.

🧮 Formel zur Berechnung der Altersrente

Monatliche Rentenhöhe = Entgeltpunkte * Zugangsfaktor * Aktueller Rentenwert * Rentenartfaktor (1,0)

Wie die einzelnen Faktoren zur Berechnung der Altersrente zustande kommen und wer 2000 Euro Rente bekommt, erfährst du im verlinkten Artikel. Falls du wissen möchtest, wie hoch die maximale Rente in Deutschland ist, solltest du dir den weiteren verlinkten Artikel durchlesen.

Wer darf wann und wie in Rente?

Entscheidend sind dafür für die meisten die folgenden drei Faktoren.

Die RegelaltersgrenzeDie Wartezeit von 35 JahrenDie Wartezeit von 45 Jahren
Die Regelaltersgrenze gibt vor, ab welchem Alter man ohne Abzüge in den Ruhestand gehen darf (unabhängig von der Erfüllung der Wartezeit).Nach 35 Jahren Wartezeit darf man frühestens mit einem Alter von 63 Jahren, aber mit Abzügen seine Altersrente beziehen.Nach 45 Jahren Wartezeit darf man frühestens mit einem Alter von 63 Jahren ohne Abzüge seine Altersrente beziehen.

Zurzeit liegt die Regelaltersgrenze bei 67 Jahren.

Vor 1964 geboren? Glückwunsch, du darfst früher in Rente gehen

Wenn man vor 1964 geboren ist, kann man je nach Geburtsjahr bereits bis zu 2 Jahre früher (also frühestens mit 65 Jahren) ohne Abschläge in Rente gehen (unabhängig von der Wartezeit). In der unten aufgeführten Tabelle kann man nachlesen, wie die Regelaltersgrenze für das jeweilige Geburtsjahr ist.

Achtung Abschläge

Wenn man vor der Regelaltersgrenze in Rente gehen möchte, muss man mit Abschlägen auf die gesetzliche Rente rechnen. Außer, du hast Trick Nr. 5 beachtet.

Was sind Abschläge?

Abschläge sind Minderungen der gesetzlichen Rentenleistung, wenn man früher in Rente geht, da man weniger Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat, als wenn man bis zur Regelaltersgrenze eingezahlt hat.

Wie hoch sind die Abschläge auf die Rente?

Die Abschläge betragen 0,3% pro Monat, welchen man früher in Rente geht. Maximal dürfen 14,4% von der gesetzlichen Rente abgezogen werden. Das bedeutet, dass man mit Abschlägen maximal 4 Jahre früher in Rente gehen kann. 63 Jahre ist aber hier die Untergrenze.

Beispiel zu den Abschlägen

Max Musterdivers

Ein Fehler, den viele machen und den auch die Deutsche Rentenversicherung in ihrer Definition von Abschlag nicht nennt, ist, dass der Abschlag auf die Regelaltersrente berechnet wird. Das ist jedoch nicht korrekt, wie du am Beispiel siehst und wir im Abschnitt Trick Nr. 6 nochmal ausführlich erklärt haben.

Wenn du jedoch Trick Nr. 7 beachtest, solltest du keine Probleme damit haben, selbst mit „doppelten Abschlägen“ in Rente zu gehen.

Regelaltersgrenze Tabelle

In der folgenden Tabelle findest du eine Übersicht der Regelaltersgrenzen für die jeweiligen Geburtsjahre.

Beispiel zur Regelaltersgrenze

Wenn man 1956 geboren ist, liegt die Regelaltersgrenze bei 65 Jahren und 10 Monaten. Das bedeutet, dass man 14 Monate früher abschlagsfrei in Rente gehen darf als mit der jetzigen Regelaltersgrenze von 67.

GeburtsjahrRegelaltersgrenzeAnhebung laut § 235 SGB VI
vor 1947
65 Jahre
194765 Jahre
+ 1 Monat
194865 Jahre
+ 2 Monate
194965 Jahre
+ 3 Monate
195065 Jahre
+ 4 Monate
195165 Jahre
+ 5 Monate
195265 Jahre
+ 6 Monate
195365 Jahre
+ 7 Monate
195465 Jahre
+ 8 Monate
195565 Jahre
+ 9 Monate
195665 Jahre
+ 10 Monate
195765 Jahre
+ 11 Monate
195866 Jahre
195966 Jahre
+ 2 Monate
196066 Jahre
+ 4 Monate
196166 Jahre
+ 6 Monate
196266 Jahre
+ 8 Monate
196366 Jahre
+ 10 Monate
196466 Jahre

Trick Nr. 1: Tätige eine Sonderzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung

Wenn du abschlagsfrei vor deinem regulären Renteneintritt in Rente gehen möchtest, kannst du ab dem vollendeten 50. Lebensjahr bei der gesetzlichen Rentenversicherung eine Sonderzahlung anfragen bzw. in anderen Worten zusätzliche Rentenpunkte kaufen.

Das bedeutet, dass du die fehlenden Beiträge, die du durch die Frührente nicht einzahlen würdest mit einer Einmalzahlung oder auch flexibel mit mehreren Zahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung ausgleichst.

Wie hoch ist die Sonderzahlung?

Hier einen pauschalen Wert zu nennen, ist nicht möglich. Da die Höhe der Zahlung von deiner individuellen Lücke abhängt, muss man eine Anfrage an die Deutsche Rentenversicherung stellen. Diese teilt einem dann mit, wie hoch die Sonderzahlung ist.

Man kann jedoch sagen, dass im Jahr 2025 ein Rentenpunkt 9.392 Euro kostet. Dieser Kauf führt zu einer Rentensteigerung von aktuell 39,32 Euro.

Beispielrechnung der deutschen Rentenversicherung

Thorsten B. will drei Jahre vor der für ihn geltenden Regelaltersgrenze in Rente gehen. Bei einer Rente von 1.200 Euro (brutto) würde sich seine Monatsrente um 10,8 Prozent bzw. um 130 Euro verringern. Zusatzbeiträge an die Rentenversicherung zum vollen Ausgleich des Abschlags würden derzeit etwa 32.400 Euro kosten.

Ist die Sonderzahlung sinnvoll?

Wir würden meist davon abraten, eine solche Sonderzahlung zu tätigen, da man das Kapital in der Regel in lukrativere Anlagen investieren kann. Jedoch kann eine Sonderzahlung im Einzelfall Sinn machen, wenn eine Anlage zum Beispiel am Aktienmarkt aufgrund des zu kurzen Anlagehorizonts zu risikoreich ist.

Zudem sollte man bedenken, dass eine Sonderzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung auch steuerlich Sinn machen kann.

Ich habe mich doch gegen den früheren Ruhestand entschieden. Bekomme ich mein Geld zurück?

Nein, die gesetzliche Rentenversicherung kann die getätigten Leistungen nicht zurückzahlen. Jedoch erhältst du aufgrund der Sonderzahlungen eine höhere Rentenzahlung von der gesetzlichen Rentenversicherung, wenn du doch erst zu deinem regulären Renteneintrittsalter in Rente gehst.

Auch im Video: Sonderzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung

Trick Nr. 2: Richte dir ein Lebensarbeitszeitkonto ein

Ein weiterer Trick, um früher in Rente zu gehen, der auch eine gewisse Flexibilität mitbringt, ist das Lebensarbeitszeitkonto (auch Wertguthaben genannt).

Hier kann man zum Beispiel:

in Arbeitszeit umwandeln und dadurch früher in Rente gehen. In das Wertguthaben können aber auch Überstunden und nicht in Anspruch genommener Urlaub übertragen werden.

Was passiert, wenn das Konto „voll“ ist?

Man gilt zwar offiziell noch als angestellt (damit Sozialversicherungen, also auch Rentenbeiträge weiterhin gezahlt werden), während man praktisch jedoch bereits vor dem vollendeten 67. Lebensjahr seine Rente genießt.

Hier kann man entscheiden, ob man sofort in den Ruhestand wechseln möchte oder lieber schrittweise zuerst in Teilzeit gehen möchte und dann in den Ruhestand. Wenn das Guthaben aufgebraucht ist, geht man ganz offiziell in die Vollrente über.

Vorteil Flexibilität

Das Lebensarbeitszeitkonto ist nicht ausschließlich auf den früheren Ruhestand ausgelegt. So kann man es auch für Elternzeit, Pflege von Angehörigen oder auch Sabbaticals nutzen.

Sollte man sich plötzlich doch gegen ein Lebensarbeitszeitkontos entscheiden, ist das kein Problem, da man sich jederzeit seine eingezahlten Stunden auszahlen lassen kann. So hat man immer maximale Flexibilität. Da Einzahlungen in das Wertguthaben steuer- und sozialabgabenfrei sind, fallen diese jedoch bei der Auszahlung an.

Der Arbeitgeber muss sein okay geben

Bei diesem Modell muss der Arbeitgeber jedoch mitspielen. Ob er diese Variante anbietet, kann man am besten bei der Personalabteilung nachfragen.

Ein gesetzlicher Anspruch auf ein Lebensarbeitszeitkonto besteht nicht.

Was passiert bei Arbeitgeberwechsel oder Insolvenz?

Keine Sorge, bei einem Arbeitgeberwechsel kannst du, wenn der neue Arbeitgeber damit einverstanden ist, dein Arbeitszeitkonto fortsetzen. Sollte das nicht gegeben sein, kannst du deine Arbeitszeit entweder an die Deutsche Rentenversicherung übertragen, die diese dann treuhänderisch verwaltet oder dir deine Beiträge auszahlen lassen. Auch auf diese Auszahlung fallen Steuern und Sozialabgaben an.

Des Weiteren ist deine Arbeitszeit gegen Insolvenz abgesichert, damit du jederzeit ruhig schlafen kannst.

Trick Nr. 3: Frührente mit 55 Jahren durch Altersteilzeit

Wenn man keinen klaren Schnitt zwischen Arbeitswelt und Rente machen möchte, kann die Altersteilzeit interessant sein.

Die Altersteilzeit ermöglicht es Arbeitnehmern durch eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers, ihre Arbeitszeit zu halbieren, um dadurch früher in (Teil-)Rente zu gehen.

Der Arbeitgeber übernimmt hierbei maximal für 6 Jahre mindestens 80% der Rentenbeiträge, um die entstandene Rentenlücke zu kompensieren. Es sind jedoch auch mehr als 6 Jahre Altersteilzeit möglich, wobei für die darüber liegende Zeit keine Aufstockung der Rentenbeiträge stattfindet.

Was verdient man in der Altersteilzeit?

50% Arbeit bedeuten 50% Gehalt, richtig? Nicht ganz.

In der Altersteilzeit bekommen Arbeitnehmer einen sogenannten Aufstockungsbetrag von mindestens 20% auf das gezahlte Gehalt. Dieser Aufstockungsbetrag ist steuer- und sozialabgabenfrei und kann auch höher ausfallen, unterliegt jedoch dem Progressionsvorbehalt. Auch der Aufstockungsbetrag wird für maximal 6 Jahre gezahlt.

Wichtig zu erwähnen ist, dass der Arbeitgeber aufgrund der höheren Rentenversicherungsbeiträge und der Aufstockung des Teilzeitgehalts Bonuszahlungen wie zum Beispiel Weihnachtsgeld und Gewinnbeteiligung einbehalten kann.

Welche Voraussetzungen gibt es für die Altersteilzeit?

Welche Möglichkeiten der Altersteilzeit gibt es?

Blockmodell

Die Altersteilzeit wird in zwei gleich lange Phasen unterteilt.

1. Phase (Arbeitsphase): Es wird regulär in Vollzeit weitergearbeitet, jedoch wird nur das vereinbarte Altersteilzeitgehalt ausgezahlt.

2. Phase (Freistellungsphase): Es wird nicht mehr gearbeitet und man bekommt das Altersteilzeitgehalt bis zum Übergang in die Vollrente ausgezahlt. Danach wird die reguläre Altersrente ausgezahlt.

Gleichverteilungsmodell

Über den gesamten Zeitraum der Altersteilzeit wird die Arbeitszeit auf die Hälfte reduziert. Hier kann man entweder halbe Tage oder nur bestimmte Wochentage arbeiten.

Anderes Modell

Arbeitgeber und Arbeitnehmer können jedoch auch flexibel die genaue Verteilung der Arbeitszeit vereinbaren. Auch eine stufenweise Reduzierung der Arbeitszeit ist hierbei möglich.

Was geschieht mit der Altersteilzeit bei Insolvenz oder Krankheit?

Beim Blockmodell erbringt der Arbeitnehmer seine volle Arbeitsleistung, erhält jedoch nur ein reduziertes Gehalt. Dies birgt Risiken und wirft insbesondere Fragen auf, was im Falle einer Insolvenz oder Krankheit mit den erworbenen Ansprüchen passiert. Solche Situationen sind im § 8a des Altersteilzeitgesetzes geregelt.

Insolvenz

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die noch ausstehende Vergütung im Falle einer Insolvenz abzusichern. Es ist ratsam, sich vom Arbeitgeber eine entsprechende Insolvenzsicherung aushändigen zu lassen.

Krankheit

Wenn der Arbeitnehmer krankheitsbedingt (länger) ausfällt, ist der Arbeitgeber verpflichtet, weiterhin im Rahmen der Entgeltfortzahlung zu zahlen.

Sollte die längere Arbeitsunfähigkeit während der Freistellungsphase eintreten, bleibt der Arbeitgeber zur Zahlung verpflichtet, da der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung bereits in der Beschäftigungsphase erbracht hat.

Erbringt der Arbeitgeber jedoch Lohnersatzleistungen wie Krankengeld, Insolvenzgeld, Arbeitslosengeld/Bürgergeld oder Kurzarbeitergeld, entfällt die mindestens 20%ige Aufstockung der Altersteilzeit. Daher ist es besonders wichtig, die Ansprüche aus der Altersteilzeit rechtzeitig festzulegen.

Für wen ist Altersteilzeit interessant?

Die Altersteilzeit ist besonders interessant, wenn man sich Schritt für Schritt an die Rente rantasten möchte, mehr Zeit für Familie, Hobbys, etc. haben möchte und noch etwas dazuverdienen möchte.

Oder auch, wenn man aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage ist, in Vollzeit zu arbeiten.

Im Prinzip handelt es sich bei der Altersteilzeit um das Modell, mit dem man sich am frühesten in die (Teil-)Rente verabschieden kann. So arbeitet man zum Beispiel von 57 bis 63 in Altersteilzeit (50%) und geht dann mit 63 in Altersrente.

Entscheidend ist die Frage, ob man sich dieses Modell leisten kann, denn die Rente wird logischerweise deutlich geringer ausfallen. Einerseits durch die Phase der Altersteilzeit mit geringeren Beiträgen in die Rentenversicherung und andererseits durch die Rente mit Abschlägen ab 63. 

Es ist jedoch viel Gestaltungsspielraum möglich, sodass auch eine Altersteilzeit von zum Beispiel 63 bis 67 denkbar ist, wenn eine Reduzierung der Arbeitszeit um 50% schon ein großer Gewinn ist.

Trick Nr. 4: Früher in Rente durch Arbeitslosigkeit

Wie bitte, ich dachte es geht hier um früher in Rente gehen und nicht um Arbeitslosigkeit?

Wenn ich arbeitslos bin, bin ich direkt in Rente? So einfach geht das leider nicht, denn hier gibt es einige Punkte zu beachten. Grundsätzlich stehen einem ab 58 Jahren bis zu 2 Jahre Arbeitslosengeld 1 zu.

Beispiel 1

Rainer Zufall ist 61 Jahre alt, bezieht 2 Jahre lang Arbeitslosengeld 1 und geht am Ende der Arbeitslosigkeit, also mit 63 Jahren und Abzügen von 14,4% in Frührente.

Beispiel 2

Man kann sich aber auch mit 65 Jahren arbeitslos melden, damit man dann mit 67 Jahren abschlagsfrei seinen Ruhestand genießen kann.

Sperrfrist bei Eigenkündigung beachten

Hierbei ist jedoch zu beachten, dass das Arbeitslosengeld 1, wenn man selbst gekündigt hat, grundsätzlich erst nach einer Sperrzeit von bis zu 3 Monaten bzw. 12 Wochen gezahlt wird (§ 159 SGB 3). Gleiches gilt in der Regel auch für Aufhebungsverträge. In dieser Zeit werden auch keine Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung abgeführt.

Zudem verkürzt sich die Anspruchsdauer nach § 148 SGB 3 um die Tage der Sperrzeit bzw. bei einer Sperrzeit von 12 Wochen mindestens um ein Viertel der Anspruchsdauer. Das führt dazu, dass du bei 24 Monaten Anspruch auf ALG 1 im schlechtesten Fall nur 18 Monate Geld bekommst.

Die sofortige Zahlung ohne Kürzung der Bezugsdauer erfolgt in der Regel nur bei Kündigung durch den Arbeitgeber oder Insolvenz.

Krankenversicherungsbeiträge während der Sperrzeit

Im ersten Monat der Sperrzeit bist du dafür verantwortlich, die Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung eigenständig zu übernehmen. Im zweiten und dritten Monat werden diese Kosten von der Agentur für Arbeit übernommen.

Wenn dein Anspruch, wie im oben genannten Beispiel, um ein Viertel reduziert wird, bist du außerdem in den Monaten 22 bis 24 verpflichtet, die Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung selbst zu zahlen.

Wartezeit berücksichtigen

Außerdem ist zu beachten, dass die 2 Jahre Arbeitslosigkeit unmittelbar vor Rentenbeginn nicht in der Wartezeit für die Rente für besonders langjährig Versicherte nach 45 Jahren berücksichtigt werden (Ausnahmen: Arbeitslosigkeit durch Insolvenz oder Betriebsschließung). Der Bezug von Arbeitslosengeld 1 bis zu 2 Jahre vor Rentenbeginn hingegen zählt zu dieser Wartezeit dazu.

Bei der Rente für langjährig Versicherte nach 35 Jahren hat eine Arbeitslosigkeit unmittelbar vor Rentenbeginn keine Auswirkung. Diese Zeiten zählen trotzdem zur Erfüllung der Wartezeit.

Wahrscheinlich kein entspannter Vorruhestand

Wenn du Arbeitslosengeld beziehst, wird dich die Agentur für Arbeit logischerweise nicht einfach in Ruhe lassen und dir einen entspannten Vorruhestand bescheren. Die Voraussetzung für die Zahlung von Arbeitslosengeld ist, dass du dich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellst. Regelmäßige Termine beim Amt und Bewerbungen werden dich in dieser Zeit höchstwahrscheinlich begleiten. Wenn du dich weigerst, droht eine (erneute) Sperrzeit oder im schlimmsten Fall sogar der Wegfall des Arbeitslosengeldes.

Du kannst diesen Trick sogar noch erweitern, indem du vor der Arbeitslosigkeit Krankengeld beziehst. Ausführliche Informationen dazu findest du im verlinkten Artikel. 

Alternativ ist es möglich, dass du statt dem vorzeitigen Ruhestand, erstmal Arbeitslosengeld 1 beziehst, damit die Abschläge nicht so hoch ausfallen und die gesetzliche Rente noch etwas steigt.

Insgesamt sollte insbesondere dieser Trick, um früher in Rente zu gehen, gut durchdacht werden und auf keinen Fall nur anhand der Informationen aus diesem Artikel in Angriff genommen werden.

Auch im Video: Arbeitslos vor Rente

Trick Nr. 5: Gehe einfach so abschlagsfrei früher in Rente

Ja, das geht, wenn man bestimmte Voraussetzungen erfüllt.

Treue wird belohnt

Sollte man bereits 45 Jahre in die Deutsche Rentenversicherung eingezahlt bzw. entsprechende Wartezeiten gesammelt haben, kann man die Altersrente für besonders langjährig Versicherte beantragen. Das ist dann quasi wie mit Treuepunkten, die du beim Renteneintritt einlöst.

So kann man bereits bis zu 2 Jahre vor der Regelaltersgrenze ohne Abschläge in den wohlverdienten Ruhestand gehen. Wichtig zu verstehen ist, dass man nicht nach 45 Beitragsjahren abschlagsfrei in den Ruhestand gehen kann, wenn es noch mehr als 2 Jahre bis zur Regelaltersgrenze sind. Wenn zum Beispiel eine 1964 geborene Person mit 63 Jahren die 45 Beitragsjahre erreicht hat, ist trotzdem erst eine abschlagsfreie Rente mit 65 Jahren möglich.

Rente mit 63 gilt nicht mehr

Für alle ab 1964 Geborenen ist nach 45 Beitragsjahren ein abschlagsfreier Renteneintritt mit 65 Jahren möglich. Obwohl die Rente für besonders langjährig Versicherte umgangssprachlich häufig immer noch „Rente mit 63“ genannt wird, war eine abschlagsfreie Rente mit 63 nur für vor 1953 Geborene möglich. Für zwischen 1953 und 1963 Geborene wurde diese Grenze schrittweise angehoben.

In der folgenden Tabelle kannst du sehen, mit welchem Alter die Rente für besonders langjährig Versicherte für deinen Jahrgang möglich ist.

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45 Beitragsjahre sind für viele Menschen unrealistisch

In der Realität wird aber selbst die abschlagsfreie Rente mit 65 schwierig, da aufgrund von Studium und Co. häufig die 45 Beitragsjahre nicht mehr erfüllt werden. Unter diesem Aspekt haben natürlich die Menschen einen Vorteil, die zum Beispiel direkt nach der Schule eine Ausbildung begonnen haben. Ob es die abschlagsfreie Rente mit 65 aber in 10,20 oder 30 Jahren noch geben wird, steht leider in den Sternen. Daher sollten alle Trick Nr. 7 berücksichtigen.

Schwerbehinderung/50% Grad der Behinderung

Eine andere Möglichkeit, bereits früher in Rente zu gehen, ist, wenn du eine Schwerbehinderung bzw. einen Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50% hast. Sollte dieser Fall vorliegen, kannst du laut Gesetzgeber bereits 2 Jahre früher ohne Abschläge in Rente gehen.

Wenn du ab 1964 geboren bist, kannst du also mit 65 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen. Wenn du vor 1964 geboren bist, darfst du entsprechend früher in Rente (1952 oder früher geboren = abschlagsfreie Rente mit 63). Wenn du Abschläge in Kauf nimmst, darfst du sogar ab 62 Jahren (1952 oder früher geboren = Rente mit 60) in Rente gehen. Da du bei Schwerbehinderung maximal 3 Jahre früher mit Abschlägen in Rente gehen darfst, liegt der maximale Abschlag bei 10,8%.

Wichtig hierbei ist, dass du einen Schwerbehindertenausweis hast. Solltest du aufgrund deines GdB früher in Rente gehen wollen, beantrage bitte unbedingt vorher deinen Ausweis, da diese Beantragung mehrere Monate dauern kann.

Berufssoldaten

Solltest du Berufssoldat sein, dann kannst du je nach Dienstgrad sogar bereits mit 55 Jahren in den vorzeitigen Ruhestand gehen und das ganz ohne Abschläge. Für manche Offiziere (zum Beispiel Kampfpiloten) ist sogar bereits ein Ruhestand mit 41 Jahren möglich. Berufssoldaten erhalten jedoch keine Rente von der Deutschen Rentenversicherung, sondern eine Pension.

Langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute

Bergleute, die mindestens 25 Jahre Wartezeit haben, können bereits mit 60 Jahren (ab 1964 geboren mit 62 Jahren) in Rente gehen. Zur Wartezeit als Bergmann zählen neben den ständigen Arbeiten unter Tage auch Monate, in denen Anpassungsgeld gezahlt wurde.

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Trick Nr. 6: Gehe mit Abschlägen früher in Rente

Wenn du wirklich nicht mehr arbeiten möchtest und einfach früher in Rente gehen willst, dann könnte es sich auch lohnen, einfach mit Abschlägen in Rente zu gehen.

Wie jedoch bereits erwähnt, ist es maximal möglich, 4 Jahre früher in den Ruhestand zu gehen. Hierbei werden pro Monat, welchen man früher in den Ruhestand geht, 0,3% deiner Rente abgezogen (14,4% bei 4 Jahren).

Vorsicht bei der Berechnung

Wie das Beispiel im Abschnitt „Wer darf wann und wie in Rente?“ zeigt, wird der Abschlag nicht auf deine reguläre Altersrente berechnet. Auf der ersten Seite der Renteninformation sind zwei Zahlen zur Altersrente zu finden. Die obere Zahl gibt die bislang erreichte Rentenanwartschaft zum Zeitpunkt der Renteninformation an. Die untere Zahl gibt an, wie hoch die Rente zum regulären Renteneintrittsalter ausfallen würde, wenn Beiträge wie im Durchschnitt der letzten 5 Kalenderjahre gezahlt werden.

Bei einem Rentenbezug vor dem regulären Renteneintrittsalter zahlt man jedoch maximal 4 Jahre weniger in die Rente ein. Diese Summe ist bei den Abschlägen noch nicht berücksichtigt.

Heißt konkret, dass die Berechnungsgrundlage nicht die Rente zum regulären Renteneintrittsalter, sondern die bislang erreichte Rentenanwartschaft zum Beispiel zum vollendeten 63. Lebensjahr ist. In Zahlen bedeutet dies, dass man zusätzlich zum Abschlag von 3,6% pro Jahr nochmal ca. 2% pro Jahr abziehen muss.

Anders ausgedrückt müssen pro Jahr frühzeitigem Renteneintritt ca. 5,5 bis 6% von der regulären Altersrente abgezogen werden. Das bedeutet bei einem 4 Jahre früheren Ruhestand nicht 14,4%, sondern ca. 22 bis 24% AbschlagIm oben genannten Beispiel haben wir mit 5,5% pro Jahr gerechnet.

Rente wird dauerhaft gekürzt

Bitte beachte auch, dass die Rentenleistung dauerhaft gekürzt wird. Wenn man in der Rente wieder anfängt zu arbeiten, wird es nicht die eigentliche Altersrente mit 67 widerspiegeln.

Doch Gedanken um Rentenkürzungen musst du dir in den meisten Fällen nicht machen, wenn du den letzten Trick beachtest.

Auch im Video: Abschläge gesetzliche Rente

Trick Nr. 7: Sorge vernünftig für dein Alter vor

Klingt banal? Ist es auch.

Wenn du bereits in jungen Jahren vernünftig für deinen Ruhestand vorsorgst, kannst du ganz entspannt und ohne dir Sorgen, um Abschläge oder andere finanzielle Einschränkungen zu machen, deinen Ruhestand genießen. Eine Weltreise machen, den Enkeln tolle Geschenke machen und einfach das machen, was man wirklich liebt.

Wenn du das erreichen möchtest, ist es jedoch wichtig zu beachten, dass du richtig für dein Alter vorsorgst. Das bedeutet, dass du sowohl langfristig an die Rente (zum Beispiel mit einer ETF Rentenversicherung) als auch an die Zeit dazwischen (zum Beispiel mit einem ETF Sparplan) denkst. Hierbei kann man viele Fehler machen, die dich erst ein paar Jahre später in Rente gehen lassen können. Übrigens: Auch deine Vermögenswirksamen Leistungen kannst du in ETFs anlegen

Der Auszahlungstermin bei privaten Rentenversicherungen richtet sich nach dem Produkt, wobei eine Riester Rente und eine Rürup Rente in der Regel frühestens ab dem vollendeten 62. Lebensjahr ausgezahlt werden können. Zudem solltest du beachten, dass bei einer Riester Rente maximal 30% des Kapitals als Einmalzahlung ausgezahlt werden kann. Eine Rürup Rente kann ausschließlich verrentet werden.

Mehr Flexibilität bietet eine fondsgebundene Rentenversicherung. Hier ist eine 100%ige Kapitalauszahlung möglich, wobei dann auch hier das vollendete 62. Lebensjahr als frühestmöglicher Auszahlungstermin aus steuerlichen Gründen relevant ist.

Wenn du Fehler bei der Altersvorsorge vermeiden willst und entspannt in deinen (vorzeitigen) Ruhestand gehen möchtest, dann solltest du dich auf jeden Fall von einem unserer Experten kostenlos & unverbindlich beraten lassen.

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Fazit zu Tricks, um früher in Rente zu gehen

Egal ob Sonderzahlung, Altersteilzeit oder Rente für (besonders) langjährig Versicherte. Es gibt viele Tricks, um früher in Rente zu gehen. Um hier die richtige Entscheidung zu treffen, die ideal zu deiner Lebenssituation passt, empfehlen wir dir, dich bei Fragen direkt an die Deutsche Rentenversicherung oder einen unabhängigen Rentenberater zu wenden.

Wenn du durch dieses Vorgehen deine gesetzliche Rente optimiert und zusätzlich noch privat vorgesorgt hast, sollte einem entspannten frühzeitigen Ruhestand nichts mehr im Wege stehen.

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