Bis 67 arbeiten? Nein, danke! 7 einfache, aber geniale Tricks, um früher in Rente zu gehen und seinen Ruhestand in vollen Zügen zu genießen.
Wer träumt nicht davon, bereits mit 40 am Strand in der Karibik zu liegen, sich in der Sonne zu bräunen und einen Cocktail zu schlürfen? Ganz ohne Arbeitsmeetings oder Deadlines. Mit 40 ist zwar vielleicht ein wenig übertrieben, aber in diesem Experten-Artikel geben wir dir ein paar Tipps, wie du bereits ein paar Jahre früher deinen Ruhestand genießen kannst.
Inhaltsübersicht
- Wer bekommt Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung?
- Wer darf wann und wie in Rente?
- Trick Nr. 1: Tätige eine Sonderzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung
- Trick Nr. 2: Richte dir ein Lebensarbeitszeitkonto ein
- Trick Nr. 3: Frührente mit 55 Jahren durch Altersteilzeit
- Trick Nr. 4: Früher in Rente durch Arbeitslosigkeit
- Trick Nr. 5: Gehe einfach so abschlagsfrei früher in Rente
- Trick Nr. 6: Gehe mit Abschlägen früher in Rente
- Trick Nr. 7: Sorge vernünftig für dein Alter vor
- Fazit zu Tricks, um früher in Rente zu gehen
- Renten-Check und Online-Beratung
Wer bekommt Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung?
Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung können nur beansprucht werden, wenn man vorher bereits eine bestimmte Zeit in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat, also versichert war.
Allgemeine Wartezeit von 5 Jahren
Diese Mindestversicherungszeit wird allgemeine Wartezeit genannt, beträgt 5 Jahre und berechtigt den Versicherten Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung wie z.B. die Altersrente, Erwerbsminderungsrente sowie Witwen- und Waisenrenten zu beziehen.
Für die Wartezeit berücksichtigt werden:
- Beiträge aus einer Beschäftigung oder selbstständiger Tätigkeit (auch Zeiten des Bezugs von u.a. Kranken- und Arbeitslosengeld)
- freiwillige Beiträge, die allein gezahlt wurden
- Kindererziehungszeiten für die ersten 2,5 bzw. 3 Lebensjahre
- Monate der nicht erwerbsmäßigen häuslichen Pflege
- Monate aus einem Versorgungsausgleich bei Scheidung
- Beiträge aus Minijobs (nur anteilig, wenn der Arbeitgeber die Beiträge allein gezahlt hat)
- Monate aus einem Rentensplitting unter Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern
Neben diesen sogenannten Beitragszeiten werden auch Ersatzzeiten wie z.B. Zeiten der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR auf die allgemeine Wartezeit angerechnet.
Wichtig: Die allgemeine Wartezeit berechtigt nicht, frühzeitig Rentenansprüche von der gesetzlichen Rentenversicherung zu erhalten.
Altersrente für langjährig und besonders langjährig Versicherte
Wenn man früher in Rente gehen möchte, sind für die meisten die Altersrente für langjährig Versicherte nach 35 Jahren Wartezeit (mit Abschlägen) und die Altersrente für besonders langjährig Versicherte nach 45 Jahren Wartezeit (ohne Abschläge) relevant.
Neben diesen beiden gängigen Arten der Frührente gibt es weitere Ausnahmen wie z.B. die Altersrente für schwerbehinderte Menschen und die Rente für Bergleute, für die teilweise andere Wartezeiten gelten.
Je nach Art der Frührente werden neben den Beitrags- und Ersatzzeiten auch noch die sogenannten Anrechnungs- und Berücksichtigungszeiten (z.B. Kinderberücksichtigungszeiten) für die Erfüllung der Wartezeit mit einbezogen. Auch bei den Beitragszeiten gibt es Punkte, die nicht bei jeder Art der Frührente berücksichtigt werden.
Formel zur Berechnung der Altersrente
Monatliche Rentenhöhe = Entgeltpunkte * Zugangsfaktor * Aktueller Rentenwert * Rentenartfaktor (1,0)
Wie die einzelnen Faktoren zur Berechnung der Altersrente zustande kommen und wer 2000 Euro Rente bekommt, erfährst du im verlinkten Artikel. Falls du wissen möchtest, wie hoch die maximale Rente in Deutschland ist, solltest du dir den weiteren verlinkten Artikel durchlesen.
Wer darf wann und wie in Rente?
Entscheidend sind dafür für die meisten die folgenden drei Faktoren.
Die Regelaltersgrenze | Die Wartezeit von 35 Jahren | Die Wartezeit von 45 Jahren |
Die Regelaltersgrenze gibt vor, ab welchem Alter man ohne Abzüge in den Ruhestand gehen darf (unabhängig von der Erfüllung der Wartezeit). | Nach 35 Jahren Wartezeit darf man frühestens mit einem Alter von 63 Jahren, aber mit Abzügen seine Altersrente beziehen. | Nach 45 Jahren Wartezeit darf man frühestens mit einem Alter von 63 Jahren ohne Abzüge seine Altersrente beziehen. |
Zurzeit liegt die Regelaltersgrenze bei 67 Jahren.
Vor 1964 geboren? Glückwunsch, du darfst früher in Rente.
Wenn man vor 1964 geboren ist, kann man je nach Geburtsjahr bereits bis zu 2 Jahre früher (also frühestens mit 65 Jahren) ohne Abschläge in Rente gehen (unabhängig von der Wartezeit). In der unten aufgeführten Tabelle kann man nachlesen, wie die Regelaltersgrenze für das jeweilige Geburtsjahr ist.
Achtung Abschläge
Wenn man vor der Regelaltersgrenze in Rente gehen möchte, muss man mit Abschlägen auf die gesetzliche Rente rechnen. Außer, du hast Trick Nr. 5 beachtet.
Was sind Abschläge?
Abschläge sind Minderungen der gesetzlichen Rentenleistung, wenn man früher in Rente geht, da man weniger Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat, als wenn man bis zur Regelaltersgrenze eingezahlt hat.
Wie hoch sind die Abschläge auf die Rente?
Die Abschläge betragen 0,3% pro Monat, welchen man früher in Rente geht. Maximal dürfen 14,4% von der gesetzlichen Rente abgezogen werden. Das bedeutet, dass man mit Abschlägen maximal 4 Jahre früher in Rente gehen kann. 63 Jahre ist aber hier die Untergrenze.
Beispiel zu den Abschlägen
Max Musterdivers
Regelaltersrente mit 67 Jahren: 1.000 €- Bislang erreichte Rentenanwartschaft mit 63 Jahren: 911,21 €
- Frühester Renteneintritt: 63 Jahre
- Abschlag: 14,4%
Neue Regelaltersrente mit 63 Jahren: 856 €- Neue Regelaltersrente mit 63 Jahren: 780 €
Ein Fehler, den viele machen und den auch die Deutsche Rentenversicherung in ihrer Definition von Abschlag nicht nennt, ist, dass der Abschlag auf die Regelaltersrente berechnet wird. Das ist jedoch nicht korrekt, wie du am Beispiel siehst und wir im Abschnitt Trick Nr. 6 nochmal ausführlich erklärt haben.
Wenn du jedoch Trick Nr. 7 beachtest, solltest du keine Probleme damit haben, selbst mit „doppelten Abschlägen“ in Rente zu gehen.
Regelaltersgrenze Tabelle
In der folgenden Tabelle findest du eine Übersicht der Regelaltersgrenzen für die jeweiligen Geburtsjahre.
Beispiel zur Regelaltersgrenze
Wenn man 1956 geboren ist, liegt die Regelaltersgrenze bei 65 Jahren und 10 Monaten. Das bedeutet, dass man 14 Monate früher abschlagsfrei in Rente gehen darf als mit der jetzigen Regelaltersgrenze von 67.
Geburtsjahr | Regelaltersgrenze | Anhebung laut § 235 SGB VI |
vor 1947 | 65 Jahre | |
1947 | 65 Jahre | + 1 Monat |
1948 | 65 Jahre | + 2 Monate |
1949 | 65 Jahre | + 3 Monate |
1950 | 65 Jahre | + 4 Monate |
1951 | 65 Jahre | + 5 Monate |
1952 | 65 Jahre | + 6 Monate |
1953 | 65 Jahre | + 7 Monate |
1954 | 65 Jahre | + 8 Monate |
1955 | 65 Jahre | + 9 Monate |
1956 | 65 Jahre | + 10 Monate |
1957 | 65 Jahre | + 11 Monate |
1958 | 66 Jahre | |
1959 | 66 Jahre | + 2 Monate |
1960 | 66 Jahre | + 4 Monate |
1961 | 66 Jahre | + 6 Monate |
1962 | 66 Jahre | + 8 Monate |
1963 | 66 Jahre | + 10 Monate |
ab 1964 | 67 Jahre |
Trick Nr. 1: Tätige eine Sonderzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung
Wenn du abschlagsfrei vor deinem regulären Renteneintritt in Rente gehen möchtest, kannst du ab dem vollendeten 50. Lebensjahr bei der gesetzlichen Rentenversicherung eine Sonderzahlung anfragen bzw. in anderen Worten zusätzliche Rentenpunkte kaufen.
Das bedeutet, dass du die fehlenden Beiträge, die du durch die Frührente nicht einzahlen würdest mit einer Einmalzahlung oder auch flexibel mit mehreren Zahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung ausgleichst.
Wie hoch ist die Sonderzahlung?
Hier einen pauschalen Wert zu nennen, ist nicht möglich. Da die Höhe der Zahlung von deiner individuellen Lücke abhängt, muss man eine Anfrage an die Deutsche Rentenversicherung stellen. Diese teilt einem dann mit, wie hoch die Sonderzahlung ist.
Man kann jedoch sagen, dass im Jahr 2024 ein Rentenpunkt im Westen 8.437 Euro und im Osten 8.320 Euro kostet. Dieser Kauf führt zu einer Rentensteigerung von aktuell 39,32 Euro.
Beispielrechnung der deutschen Rentenversicherung
Thorsten B. will drei Jahre vor der für ihn geltenden Regelaltersgrenze in Rente gehen. Bei einer Rente von 1.200 Euro (brutto) würde sich seine Monatsrente um 10,8 Prozent bzw. um 130 Euro verringern. Zusatzbeiträge an die Rentenversicherung zum vollen Ausgleich des Abschlags würden derzeit etwa 32.400 Euro kosten.
Ist die Sonderzahlung sinnvoll?
Wir würden meist davon abraten, eine solche Sonderzahlung zu tätigen, da man das Kapital in der Regel in lukrativere Anlagen investieren kann. Jedoch kann eine Sonderzahlung im Einzelfall Sinn machen, wenn eine Anlage z.B. am Aktienmarkt aufgrund des zu kurzen Anlagehorizonts zu risikoreich ist.
Zudem sollte man bedenken, dass eine Sonderzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung auch steuerlich Sinn machen kann.
Ich habe mich doch gegen den früheren Ruhestand entschieden. Bekomme ich mein Geld zurück?
Nein, die gesetzliche Rentenversicherung kann die getätigten Leistungen nicht zurückzahlen. Jedoch erhältst du aufgrund der Sonderzahlungen eine höhere Rentenzahlung von der gesetzlichen Rentenversicherung, wenn du doch erst zu deinem regulären Renteneintrittsalter in Rente gehst.
Auch im Video: Sonderzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung
Trick Nr. 2: Richte dir ein Lebensarbeitszeitkonto ein
Ein weiterer Trick, um früher in Rente zu gehen, der auch eine gewisse Flexibilität mitbringt, ist das Lebensarbeitszeitkonto (auch Wertguthaben genannt).
Hier kann man z.B.:
- laufendes Arbeitsentgelt (in Teilen),
- Mehrarbeitsvergütungen,
- Einmalzahlungen,
- freiwillige zusätzliche Leistungen des Arbeitgebers
in Arbeitszeit umwandeln und dadurch früher in Rente gehen. In das Wertguthaben können aber auch Überstunden und nicht in Anspruch genommener Urlaub übertragen werden.
Was passiert, wenn das Konto „voll“ ist?
Man gilt zwar offiziell noch als angestellt (damit Sozialversicherungen, also auch Rentenbeiträge weiterhin gezahlt werden), während man praktisch jedoch bereits vor dem vollendeten 67. Lebensjahr seine Rente genießt.
Hier kann man entscheiden, ob man sofort in den Ruhestand wechseln möchte oder lieber schrittweise zuerst in Teilzeit gehen möchte und dann in den Ruhestand. Wenn das Guthaben aufgebraucht ist, geht man ganz offiziell in die Vollrente über.
Vorteil Flexibilität
Das Lebensarbeitszeitkonto ist nicht ausschließlich auf den früheren Ruhestand ausgelegt. So kann man es auch für Elternzeit, Pflege von Angehörigen oder auch Sabbaticals nutzen.
Sollte man sich plötzlich doch gegen ein Lebensarbeitszeitkontos entscheiden, ist das kein Problem, da man sich jederzeit seine eingezahlten Stunden auszahlen lassen kann. So hat man immer maximale Flexibilität. Da Einzahlungen in das Wertguthaben steuer- und sozialabgabenfrei sind, fallen diese jedoch bei der Auszahlung an.
Der Arbeitgeber muss sein okay geben
Bei diesem Modell muss der Arbeitgeber jedoch mitspielen. Ob er diese Variante anbietet, kann man am besten bei der Personalabteilung nachfragen.
Ein gesetzlicher Anspruch auf ein Lebensarbeitszeitkonto besteht nicht.
Was passiert bei Arbeitgeberwechsel oder Insolvenz?
Keine Sorge, bei einem Arbeitgeberwechsel kannst du, wenn der neue Arbeitgeber damit einverstanden ist, dein Arbeitszeitkonto fortsetzen. Sollte das nicht gegeben sein, kannst du deine Arbeitszeit entweder an die Deutsche Rentenversicherung übertragen, die diese dann treuhänderisch verwaltet oder dir deine Beiträge auszahlen lassen. Auch auf diese Auszahlung fallen Steuern und Sozialabgaben an.
Des Weiteren ist deine Arbeitszeit gegen Insolvenz abgesichert, damit du jederzeit ruhig schlafen kannst.
Trick Nr. 3: Frührente mit 55 Jahren durch Altersteilzeit
Wenn man keinen klaren Schnitt zwischen Arbeitswelt und Rente machen möchte, kann die Altersteilzeit interessant sein.
Die Altersteilzeit ermöglicht es Arbeitnehmern durch eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers, ihre Arbeitszeit zu halbieren, um dadurch früher in (Teil-)Rente zu gehen.
Der Arbeitgeber übernimmt hierbei maximal für 6 Jahre mindestens 80% der Rentenbeiträge, um die entstandene Rentenlücke zu kompensieren. Es sind jedoch auch mehr als 6 Jahre Altersteilzeit möglich, wobei für die darüber liegende Zeit keine Aufstockung der Rentenbeiträge stattfindet.
Was verdient man in der Altersteilzeit?
50% Arbeit bedeuten 50% Gehalt, richtig? Nicht ganz.
In der Altersteilzeit bekommen Arbeitnehmer einen sogenannten Aufstockungsbetrag von mindestens 20% auf das gezahlte Gehalt. Dieser Aufstockungsbetrag ist steuer- und sozialabgabenfrei und kann auch höher ausfallen, unterliegt jedoch dem Progressionsvorbehalt. Auch der Aufstockungsbetrag wird für maximal 6 Jahre gezahlt.
Wichtig zu erwähnen ist, dass der Arbeitgeber aufgrund der höheren Rentenversicherungsbeiträge und der Aufstockung des Teilzeitgehalts Bonuszahlungen wie z.B. Weihnachtsgeld und Gewinnbeteiligung einbehalten kann.
Welche Voraussetzungen gibt es für die Altersteilzeit?
- Mindestalter: 55 Jahre
- mindestens 3 von 5 Jahren bzw. genauer 1.080 Kalendertage vor Beginn der Altersteilzeit sozialversicherungspflichtig – in Voll- oder Teilzeit – beschäftigt gewesen sein (Zeiten des Bezugs von Arbeitslosengeld 1 und Bürgergeld werden mitberücksichtigt)
- Mindestlaufzeit ist bis zum frühesten Renteneintritt (meistens 63)
- Arbeitgeber muss das Modell anbieten (es gibt keine gesetzliche Pflicht)
Welche Möglichkeiten der Altersteilzeit gibt es?
Blockmodell
Die Altersteilzeit wird in zwei gleich lange Phasen unterteilt.
1. Phase (Arbeitsphase): Es wird regulär in Vollzeit weitergearbeitet, jedoch wird nur das vereinbarte Altersteilzeitgehalt ausgezahlt.
2. Phase (Freistellungsphase): Es wird nicht mehr gearbeitet und man bekommt das Altersteilzeitgehalt bis zum Übergang in die Vollrente ausgezahlt. Danach wird die reguläre Altersrente ausgezahlt.
Gleichverteilungsmodell
Über den gesamten Zeitraum der Altersteilzeit wird die Arbeitszeit auf die Hälfte reduziert. Hier kann man entweder halbe Tage oder nur bestimmte Wochentage arbeiten.
Anderes Modell
Arbeitgeber und Arbeitnehmer können jedoch auch flexibel die genaue Verteilung der Arbeitszeit vereinbaren. Auch eine stufenweise Reduzierung der Arbeitszeit ist hierbei möglich.
Was geschieht mit der Altersteilzeit bei Insolvenz oder Krankheit?
Beim Blockmodell erbringt der Arbeitnehmer seine volle Arbeitsleistung, erhält jedoch nur ein reduziertes Gehalt. Dies birgt Risiken und wirft insbesondere Fragen auf, was im Falle einer Insolvenz oder Krankheit mit den erworbenen Ansprüchen passiert. Solche Situationen sind im § 8a des Altersteilzeitgesetzes geregelt.
Insolvenz
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die noch ausstehende Vergütung im Falle einer Insolvenz abzusichern. Es ist ratsam, sich vom Arbeitgeber eine entsprechende Insolvenzsicherung aushändigen zu lassen.
Krankheit
Wenn der Arbeitnehmer krankheitsbedingt (länger) ausfällt, ist der Arbeitgeber verpflichtet, weiterhin im Rahmen der Entgeltfortzahlung zu zahlen.
Sollte die längere Arbeitsunfähigkeit während der Freistellungsphase eintreten, bleibt der Arbeitgeber zur Zahlung verpflichtet, da der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung bereits in der Beschäftigungsphase erbracht hat.
Erbringt der Arbeitgeber jedoch Lohnersatzleistungen wie Krankengeld, Insolvenzgeld, Arbeitslosengeld/Bürgergeld oder Kurzarbeitergeld, entfällt die mindestens 20%ige Aufstockung der Altersteilzeit. Daher ist es besonders wichtig, die Ansprüche aus der Altersteilzeit rechtzeitig festzulegen.
Für wen ist Altersteilzeit interessant?
Die Altersteilzeit ist besonders interessant, wenn man sich Schritt für Schritt an die Rente rantasten möchte, mehr Zeit für Familie, Hobbys, etc. haben möchte und noch etwas dazuverdienen möchte.
Oder auch, wenn man aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage ist, in Vollzeit zu arbeiten.
Im Prinzip handelt es sich bei der Altersteilzeit um das Modell, mit dem man sich am frühesten in die (Teil-)Rente verabschieden kann. So arbeitet man z.B. von 57 bis 63 in Altersteilzeit (50%) und geht dann mit 63 in Altersrente.
Entscheidend ist die Frage, ob man sich dieses Modell leisten kann, denn die Rente wird logischerweise deutlich geringer ausfallen. Einerseits durch die Phase der Altersteilzeit mit geringeren Beiträgen in die Rentenversicherung und andererseits durch die Rente mit Abschlägen ab 63.
Es ist jedoch viel Gestaltungsspielraum möglich, sodass auch eine Altersteilzeit von z.B. 63 bis 67 denkbar ist, wenn eine Reduzierung der Arbeitszeit um 50% schon ein großer Gewinn ist.
Trick Nr. 4: Früher in Rente durch Arbeitslosigkeit
Wie bitte, ich dachte es geht hier um früher in Rente gehen und nicht um Arbeitslosigkeit?
Wenn ich arbeitslos bin, bin ich direkt in Rente? So einfach geht das leider nicht, denn hier gibt es einige Punkte zu beachten. Grundsätzlich stehen einem ab 58 Jahren bis zu 2 Jahre Arbeitslosengeld 1 zu.
Beispiel 1
Rainer Zufall ist 61 Jahre alt, bezieht 2 Jahre lang Arbeitslosengeld 1 und geht am Ende der Arbeitslosigkeit, also mit 63 Jahren und Abzügen von 14,4% in Frührente.
Beispiel 2
Man kann sich aber auch mit 65 Jahren arbeitslos melden, damit man dann mit 67 Jahren abschlagsfrei seinen Ruhestand genießen kann.
Sperrfrist bei Eigenkündigung beachten
Hierbei ist jedoch zu beachten, dass das Arbeitslosengeld 1, wenn man selbst gekündigt hat, grundsätzlich erst nach einer Sperrzeit von bis zu 3 Monaten bzw. 12 Wochen gezahlt wird (§ 159 SGB 3). Gleiches gilt in der Regel auch für Aufhebungsverträge. In dieser Zeit werden auch keine Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung abgeführt.
Zudem verkürzt sich die Anspruchsdauer nach § 148 SGB 3 um die Tage der Sperrzeit bzw. bei einer Sperrzeit von 12 Wochen mindestens um ein Viertel der Anspruchsdauer. Das führt dazu, dass du bei 24 Monaten Anspruch auf ALG 1 im schlechtesten Fall nur 18 Monate Geld bekommst.
Die sofortige Zahlung ohne Kürzung der Bezugsdauer erfolgt in der Regel nur bei Kündigung durch den Arbeitgeber oder Insolvenz.
Wartezeit berücksichtigen
Außerdem ist zu beachten, dass die 2 Jahre Arbeitslosigkeit unmittelbar vor Rentenbeginn nicht in der Wartezeit für die Rente für besonders langjährig Versicherte nach 45 Jahren berücksichtigt werden (Ausnahmen: Arbeitslosigkeit durch Insolvenz oder Betriebsschließung). Der Bezug von Arbeitslosengeld 1 bis zu 2 Jahre vor Rentenbeginn hingegen zählt zu dieser Wartezeit dazu.
Bei der Rente für langjährig Versicherte nach 35 Jahren hat eine Arbeitslosigkeit unmittelbar vor Rentenbeginn keine Auswirkung. Diese Zeiten zählen trotzdem zur Erfüllung der Wartezeit.
Wahrscheinlich kein entspannter Vorruhestand
Wenn du Arbeitslosengeld beziehst, wird dich die Agentur für Arbeit logischerweise nicht einfach in Ruhe lassen und dir einen entspannten Vorruhestand bescheren. Die Voraussetzung für die Zahlung von Arbeitslosengeld ist, dass du dich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellst. Regelmäßige Termine beim Amt und Bewerbungen werden dich in dieser Zeit höchstwahrscheinlich begleiten. Wenn du dich weigerst, droht eine (erneute) Sperrzeit oder im schlimmsten Fall sogar der Wegfall des Arbeitslosengeldes.
Du kannst diesen Trick sogar noch erweitern, indem du vor der Arbeitslosigkeit Krankengeld beziehst. Ausführliche Informationen dazu findest du im verlinkten Artikel.
Insgesamt sollte insbesondere dieser Trick, um früher in Rente zu gehen, gut durchdacht werden und auf keinen Fall nur anhand der Informationen aus diesem Artikel in Angriff genommen werden.
Auch im Video: Arbeitslos vor Rente
Trick Nr. 5: Gehe einfach so abschlagsfrei früher in Rente
Ja, das geht, wenn man bestimmte Voraussetzungen erfüllt.
Treue wird belohnt
Sollte man bereits 45 Jahre in die Deutsche Rentenversicherung eingezahlt bzw. entsprechende Wartezeiten gesammelt haben, kann man die Altersrente für besonders langjährig Versicherte beantragen. Das ist dann quasi wie mit Treuepunkten, die du beim Renteneintritt einlöst.
So kann man bereits bis zu 2 Jahre vor der Regelaltersgrenze ohne Abschläge in den wohlverdienten Ruhestand gehen. Wichtig zu verstehen ist, dass man nicht nach 45 Beitragsjahren abschlagsfrei in den Ruhestand gehen kann, wenn es noch mehr als 2 Jahre bis zur Regelaltersgrenze sind. Wenn z.B. eine 1964 geborene Person mit 63 Jahren die 45 Beitragsjahre erreicht hat, ist trotzdem erst eine abschlagsfreie Rente mit 65 Jahren möglich.
Rente mit 63 gilt nicht mehr
Für alle ab 1964 Geborenen ist nach 45 Beitragsjahren ein abschlagsfreier Renteneintritt mit 65 Jahren möglich. Obwohl die Rente für besonders langjährig Versicherte umgangssprachlich häufig immer no