Bis 67 arbeiten? Nein, danke! 6+1 Tricks, um früher in Rente zu gehen und seinen Ruhestand in vollen Zügen zu genießen.
Wer träumt nicht davon, bereits mit 40 am Strand in der Karibik zu liegen, sich in der Sonne zu bräunen und einen Cocktail zu schlürfen? Ganz ohne Arbeitsmeetings oder Deadlines. Mit 40 ist zwar vielleicht ein wenig übertrieben, aber in diesem Experten-Artikel geben wir dir ein paar Tipps, wie du bereits ein paar Jahre früher deinen Ruhestand genießen kannst.
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Inhaltsübersicht
- Wer bekommt Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung?
- Wer darf wann und wie in Rente?
- Trick Nr. 1: Tätige eine Sonderzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung
- Trick Nr. 2: Richte dir ein Lebensarbeitszeitkonto ein
- Trick Nr. 3: Gehe in Altersteilzeit
- Trick Nr. 4: Melde dich arbeitslos
- Trick Nr. 5: Gehe einfach so abschlagsfrei in Rente
- Trick Nr. 6: Gehe mit Abschlägen in Rente
- Trick Nr. 7: Sorge vernünftig für dein Alter vor
- Fazit zu Tricks, um früher in Rente zu gehen
Wer bekommt Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung?
Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung können nur beansprucht werden, wenn man vorher bereits eine bestimmte Zeit in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat, also versichert war.
Diese Mindestversicherungszeit wird Wartezeit genannt und beträgt 5 Jahre.
Diese berechtigt den Versicherten Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung, wie z.B. die Altersrente, Erwerbsminderungsrente sowie Witwen- und Waisenrenten zu beziehen.
Wichtig: Sie berechtigt nicht, frühzeitig Rentenansprüche von der gesetzlichen Rentenversicherung zu erhalten.
Wenn man früher in den Ruhestand gehen möchte, ist die Altersrente für langjährig Versicherte relevant, diese erhält man nach 35 Jahren Wartezeit.
Für die Wartezeit berücksichtigt werden:
- Beiträge aus einer Beschäftigung oder selbstständiger Tätigkeit
- freiwillige Beiträge, die alleine gezahlt wurden
- Kindererziehungszeiten für die ersten 2,5 beziehungsweise 3 Lebensjahre
- Monate der nicht erwerbsmäßigen häuslichen Pflege
- Monate aus einem Versorgungsausgleich bei Scheidung
- Beiträge aus Minijobs, wenn keine Befreiung vorliegt
- Monate aus einem Rentensplitting unter Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern
Wer darf wann und wie in Rente?
Entscheidend sind dafür folgende zwei Faktoren.
Die Wartezeit von 35 Jahren | Die Regelaltersgrenze |
Nach 35 Jahren Wartezeit in der gesetzlichen Rentenversicherung darf man frühestens mit einem Alter von 63 Jahren und meist mit Abzügen seine Altersrente beziehen. | Die Regelaltersgrenze gibt vor, ab welchem Alter man ohne Abzüge in den Ruhestand gehen darf. |
Zurzeit liegt die Regelaltersgrenze bei 67 Jahren. Jedoch gibt es hier Sonderregelungen.
Vor 1964 geboren? Glückwunsch, du darfst früher in Rente.
Sollte man vor 1964 geboren sein, kann man je nach Geburtsjahr bereits bis zu 2 Jahre früher ohne Abschläge in Rente gehen. In der unten aufgeführten Tabelle kann man nachlesen, wie die Regelaltersgrenze für das jeweilige Geburtsjahr ist.
Achtung Abschläge
Wenn man vor der Regelaltersgrenze in Rente gehen möchte, muss man mit Abschlägen auf die gesetzliche Rente rechnen.
Was sind Abschläge?
Abschläge sind Minderungen der gesetzlichen Rentenleistung, wenn man früher in Rente geht, da man weniger Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt, als wenn man bis zur Regelaltersgrenze eingezahlt hat.
Wie hoch sind die Abschläge auf die Rente?
Die Abschläge betragen 0,3% pro Monat, welchen man früher in Rente geht, maximal jedoch dürfen 14,4% von der gesetzlichen Rente abgezogen werden. Das bedeutet, dass man mit Abschlägen maximal 4 Jahre früher in Rente gehen kann.
Beispiel
Max Musterdivers
- Regelaltersrente mit 67 Jahren: 1000 €
- Frühester Renteneintritt: 63 Jahre
- Abschlag: 14,4%
- Neue Regelaltersrente mit 63 Jahren: 856 €
Wenn du jedoch Trick Nr. 7 beachtest, solltest du keine Probleme damit haben, selbst mit Abschlägen in Rente zu gehen.
Regelaltersgrenze Tabelle
In der folgenden Tabelle findet man eine Übersicht der Regelaltersgrenzen für das jeweilige Geburtsjahr.
Beispiel
Wenn man 1956 geboren ist, liegt die Regelaltersgrenze bei 65 Jahren und 10 Monaten. Das bedeutet, dass man 14 Monate früher abschlagsfrei in Rente gehen darf als mit der jetzigen Regelaltersgrenze von 67.
Geburtsjahr | Regelaltersgrenze | Anhebung laut § 235 SGB VI |
vor 1947 | 65 Jahre | |
1947 | 65 Jahre | + 1 Monat |
1948 | 65 Jahre | + 2 Monate |
1949 | 65 Jahre | + 3 Monate |
1950 | 65 Jahre | + 4 Monate |
1951 | 65 Jahre | + 5 Monate |
1952 | 65 Jahre | + 6 Monate |
1953 | 65 Jahre | + 7 Monate |
1954 | 65 Jahre | + 8 Monate |
1955 | 65 Jahre | + 9 Monate |
1956 | 65 Jahre | + 10 Monate |
1957 | 65 Jahre | + 11 Monate |
1958 | 66 Jahre | |
1959 | 66 Jahre | + 2 Monate |
1960 | 66 Jahre | + 4 Monate |
1961 | 66 Jahre | + 6 Monate |
1962 | 66 Jahre | + 8 Monate |
1963 | 66 Jahre | + 10 Monate |
ab 1964 | 67 Jahre |
Trick Nr. 1: Tätige eine Sonderzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung
Wenn du abschlagsfrei vor deinem regulären Renteneintritt in Rente gehen möchtest, kannst du ab dem 50. Lebensjahr bei der gesetzlichen Rentenversicherung eine Sonderzahlung anfragen.
Das bedeutet, dass du die fehlenden Beiträge, die du durch die Frührente nicht einzahlen würdest mit einer Einmalzahlung oder auch flexibel mit mehreren Zahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung ausgleichst.
Wie hoch ist die Sonderzahlung?
Hier einen pauschalen Wert zu nennen ist nicht möglich. Da die Höhe der Zahlung von deiner individuellen Lücke abhängt, muss man eine Anfrage an die Deutsche Rentenversicherung stellen. Diese teilt einem dann mit, wie hoch die Sonderzahlung ist.
Beispielrechnung der deutschen Rentenversicherung
Thorsten B. will drei Jahre vor der für ihn geltenden Regelaltersgrenze in Rente gehen. Bei einer Rente von 1.200 Euro (brutto) würde sich seine Monatsrente um 10,8 Prozent bzw. um 130 Euro verringern. Zusatzbeiträge an die Rentenversicherung zum vollen Ausgleich des Abschlags würden derzeit etwa 32.400 Euro kosten.
Ist die Sonderzahlung sinnvoll?
Wir würden meist davon abraten, eine solche Sonderzahlung zu tätigen, da man das Kapital meist in lukrativere Anlagen investieren kann. Jedoch kann eine Sonderzahlung im Einzelfall Sinn machen, wenn eine Anlage z.B. am Aktienmarkt aufgrund des zu kurzen Anlagehorizonts zu risikoreich ist.
Ich habe mich doch gegen den früheren Ruhestand entschieden, bekomme ich mein Geld zurück?
Nein, die gesetzliche Rentenversicherung kann die getätigten Leistungen nicht zurückzahlen. Jedoch erhältst du aufgrund der Sonderzahlungen eine höhere Rentenzahlung von der gesetzlichen Rentenversicherung, wenn du doch erst zu deinem regulären Renteneintrittsalter in Rente gehst.
Trick Nr. 2: Richte dir ein Lebensarbeitszeitkonto ein
Ein weiterer Trick, um früher in Rente zu gehen, der auch eine gewisse Flexibilität mitbringt, ist das Lebensarbeitszeitkonto.
Hier kann man sein/e:
- Überstunden,
- Leistungsboni,
- Urlaubsgeld und
- Weihnachtsgeld
in Arbeitszeit umwandeln und dadurch früher in Rente gehen.
Was passiert, wenn das Konto voll ist?
Man gilt zwar offiziell noch als angestellt (damit Sozialversicherungen, also auch Rentenbeiträge weiterhin gezahlt werden), während man praktisch jedoch bereits vor dem 67. Lebensjahr seine Rente genießt.
Hier kann man entscheiden, ob man sofort in den Ruhestand wechseln möchte oder lieber schrittweise zuerst in Teilzeit gehen möchte und dann in den Ruhestand. Wenn das Guthaben aufgebraucht ist, geht man ganz offiziell in die Vollrente über.
Vorteil Flexibilität
Das Lebensarbeitszeitkonto ist nicht ausschließlich auf den früheren Ruhestand ausgelegt. So kann man es auch für Elternzeit, Pflege von Angehörigen oder auch Sabbaticals nutzen.
Sollte man sich plötzlich doch gegen ein Lebensarbeitszeitkontos entscheiden, ist das kein Problem, da man sich jederzeit seine eingezahlten Stunden auszahlen lassen kann. So hat man immer maximale Flexibilität. Auf die Auszahlung fallen jedoch Steuern und Sozialabgaben an.
Der Arbeitgeber muss sein okay geben
Bei diesem Modell muss der Arbeitgeber jedoch mitspielen. Ob er diese Variante anbietet, kann man am besten bei der Personalabteilung nachfragen.
Ein gesetzlicher Anspruch auf ein Lebensarbeitszeitkonto besteht nicht.
Was passiert bei Arbeitgeberwechsel oder Insolvenz?
Keine Sorge, bei einem Arbeitgeberwechsel kannst du, wenn der neue Arbeitgeber damit einverstanden ist, dein Arbeitszeitkonto fortsetzen. Sollte das nicht gegeben sein, kannst du deine Arbeitszeit entweder an die Deutsche Rentenversicherung übertragen, die diese dann treuhänderisch verwaltet oder dir deine Beiträge auszahlen lassen. Auch auf diese Auszahlung fallen Steuern und Sozialabgaben an.
Des Weiteren ist deine Arbeitszeit gegen Insolvenz abgesichert, damit du jederzeit ruhig schlafen kannst.
Trick Nr. 3: Gehe in Altersteilzeit
Wenn man keinen klaren Schnitt zwischen Arbeitswelt und Rente machen möchte, kann die Altersteilzeit interessant sein.
Die Altersteilzeit ermöglicht es Arbeitnehmern durch eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers, ihre Arbeitszeit zu halbieren, um dadurch früher in Rente zu gehen.
Der Arbeitgeber übernimmt hierbei maximal für 6 Jahre mindestens 80% der Rentenbeiträge, um die entstandene Rentenlücke zu kompensieren.
Wichtig zu erwähnen ist, dass der Arbeitgeber aufgrund der höheren Rentenversicherungsbeiträge Bonuszahlungen wie z.B. Weihnachtsgeld und Gewinnbeteiligung einbehalten kann.
Was verdient man in der Altersteilzeit?
50% Arbeit bedeuten 50% Gehalt, richtig? Nicht ganz.
In der Altersteilzeit bekommen Arbeitnehmer einen sogenannten Aufstockungsbetrag von mindestens 20% auf das gezahlte Gehalt. Dieser Aufstockungsbetrag ist steuer- und sozialabgabenfrei und kann auch höher ausfallen.
Welche Voraussetzungen gibt es für die Altersteilzeit?
- Mindestalter: 55 Jahre
- 3 von 5 Jahren vor Beginn der Altersteilzeit sozialversicherungspflichtig – in Voll- oder Teilzeit – beschäftigt gewesen sein
- Mindestlaufzeit ist bis zum frühesten Renteneintritt (meistens 63)
- Arbeitgeber muss das Modell anbieten
Welche Möglichkeiten der Altersteilzeit gibt es?
Blockmodell
Die Altersteilzeit wird in zwei gleich lange Phasen unterteilt.
1. Phase (Arbeitsphase): Es wird regulär in Vollzeit weitergearbeitet, jedoch wird nur das vereinbarte Altersteilzeitgehalt ausgezahlt.
2. Phase (Freistellungsphase): Es wird nicht mehr gearbeitet und man bekommt das Altersteilzeitgehalt bis zum Übergang in die Vollrente ausgezahlt. Danach wird die reguläre Altersrente ausgezahlt.
Gleichverteilungsmodell
Über den gesamten Zeitraum der Altersteilzeit wird die Arbeitszeit auf die Hälfte reduziert. Hier kann man entweder halbe Tage oder nur bestimmte Wochentage arbeiten.
Anderes Modell
Arbeitgeber und Arbeitnehmer können jedoch auch flexibel die genaue Verteilung der Arbeitszeit vereinbaren. Auch eine stufenweise Reduzierung z.B. um je 25% der Arbeitszeit ist hierbei möglich.
Für wen ist Altersteilzeit interessant?
Die Altersteilzeit ist besonders interessant, wenn man sich Schritt für Schritt an die Rente rantasten möchte, mehr Zeit für Familie, Hobbys, etc. haben möchte und noch etwas dazuverdienen möchte.
Oder auch, wenn man aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage ist, in Vollzeit zu arbeiten.
Gehe ich mit der Altersteilzeit abschlagsfrei in Rente?
Meist muss man bei der Altersteilzeit mit Abschlägen rechnen. Zwar kompensiert der Arbeitgeber die Rentenlücke durch höhere Beitragszahlungen, jedoch ist er gesetzlich nur zu 80% der Rentenbeiträge verpflichtet.
Durch die niedrigeren Beiträge in die Rentenversicherung und den möglichen früheren Renteneintritt ist es wahrscheinlich, dass man Abschläge in Kauf nehmen muss.
Trick Nr. 4: Melde dich arbeitslos
Wie bitte, ich dachte es geht hier um Rente und nicht um Arbeitslosigkeit?
Wenn ich arbeitslos bin, bin ich direkt in Rente? So einfach geht das leider nicht, denn hier gibt es einige Punkte zu beachten. Grundsätzlich stehen einem ab 58 Jahren bis zu 2 Jahre Arbeitslosengeld 1 zu.
Beispiel 1
Rainer Zufall ist 61 Jahre alt, bezieht 2 Jahre lang Arbeitslosengeld 1 und geht am Ende der Arbeitslosigkeit, also mit 63 Jahren und Abzügen von 14,4% in Frührente.
Beispiel 2
Man kann sich aber auch mit 65 Jahren arbeitslos melden, damit man dann mit 67 Jahren abschlagsfrei seinen Ruhestand genießen kann.
Sperrfrist bei Eigenkündigung beachten
Hierbei ist jedoch zu beachten, dass das Arbeitslosengeld 1, wenn man es selbst beantragt, erst nach einer Sperrfrist von 3 Monaten gezahlt wird. Die sofortige Zahlung erfolgt nur bei Kündigung, Vertragsaufhebung oder Insolvenz.
Wartezeit berücksichtigen
Außerdem ist zu beachten, dass die 2 Jahre Arbeitslosigkeit nicht in der Wartezeit berücksichtigt werden, also müssen vor dem Beginn der Arbeitslosigkeit bereits die 35 Beitragsjahre erfüllt sein.
Insgesamt sollte insbesondere dieser Trick, um früher in Rente zu gehen, gut durchdacht werden und auf keinen Fall nur anhand der Informationen aus diesem Artikel in Angriff genommen werden.
Trick Nr. 5: Gehe einfach so abschlagsfrei in Rente
Ja, das geht, wenn man bestimmte Voraussetzungen erfüllt.
Treue wird belohnt
Sollte man bereits 45 Jahre in die Deutsche Rentenversicherung eingezahlt haben, belohnt die Rentenversicherung die Zahlungen. Das ist dann quasi wie mit Treuepunkten, die du beim Renteneintritt einlöst.
So kann man bereits vor der Regelaltersgrenze von 67, also nach 45 Jahren Arbeit ohne Abschläge in den wohlverdienten Ruhestand gehen.
50%+ Grad der Behinderung
Eine andere Möglichkeit, bereits früher in Rente zu gehen, ist, wenn du einen Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50% hast. Sollte dieser Fall vorliegen, kannst du laut Gesetzgeber bereits 2 Jahre früher ohne Abschläge in Rente gehen. Wichtig hierbei ist, dass du einen Schwerbehindertenausweis hast.
Solltest du aufgrund deines GdB früher in Rente gehen wollen, beantrage bitte unbedingt vorher deinen Ausweis, da diese Beantragung bis zu 6 Monate dauern kann.
Berufssoldaten
Solltest du Berufssoldat sein, dann kannst du sogar bereits mit 55 Jahren in den vorzeitigen Ruhestand gehen und das ganz ohne Abschläge.
Langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute
Bergleute, die mindesten 25 Jahre Wartezeit haben, können bereits mit 60 Jahren (nach 1964 geboren mit 62 Jahren) in Rente gehen. Zur Wartezeit als Bergmann zählen neben den ständigen Arbeiten unter Tage auch Monate, in denen Anpassungsgeld gezahlt wurde.
Trick Nr. 6: Gehe mit Abschlägen in Rente
Wenn du wirklich nicht mehr arbeiten möchtest und einfach früher in Rente gehen willst, dann könnte es sich auch lohnen, einfach mit Abschlägen in Rente zu gehen.
Wie jedoch bereits erwähnt, ist es maximal möglich 4 Jahre früher in den Ruhestand zu gehen.
Hierbei werden pro Monat, welchen man früher in den Ruhestand geht, 0,3% deiner Rente abgezogen (14,4% bei 4 Jahren).
Bitte beachte, dass die Rentenleistung dauerhaft gekürzt wird. Wenn man in der Rente wieder anfängt zu arbeiten, wird es nicht die eigentliche Altersrente mit 67 widerspiegeln.
Doch Gedanken um Rentenkürzungen musst du dir in den meisten Fällen nicht machen, wenn du den folgenden Trick beachtest.
Trick Nr. 7: Sorge vernünftig für dein Alter vor
Klingt banal? Ist es auch.
Wenn du bereits in jungen Jahren vernünftig für deinen Ruhestand vorsorgst, kannst du ganz entspannt und ohne dir Sorgen, um Abschläge oder andere finanzielle Einschränkungen zu machen, deinen Ruhestand genießen. Eine Weltreise machen, den Enkeln tolle Geschenke machen und einfach das machen, was man wirklich liebt.
Wenn du das erreichen möchtest, ist es jedoch wichtig zu beachten, dass du richtig für dein Alter vorsorgst. Das bedeutet, dass du sowohl langfristig an die Rente (z.B. mit einer ETF Rentenversicherung) als auch an die Zeit dazwischen (z.B. mit einem ETF Sparplan) denkst. Hierbei kann man viele Fehler machen, die dich erst ein paar Jahre später in Rente gehen lassen können.
Wenn du Fehler bei der Altersvorsorge vermeiden willst und entspannt in deinen (vorzeitigen) Ruhestand gehen möchtest, dann solltest du dich auf jeden Fall von einem unserer Experten kostenlos & unabhängig beraten lassen.
Fazit zu Tricks, um früher in Rente zu gehen
Egal ob Sonderzahlung, Altersteilzeit oder Rente für besonders langjährig Versicherte. Es gibt viele Tricks, um früher in Rente zu gehen. Um hier die richtige Entscheidung zu treffen, die ideal zu deiner Lebenssituation passt, empfehlen wir dir, dich bei Fragen direkt an die Deutsche Rentenversicherung zu wenden.
Falls du Interesse an einer privaten Rentenversicherung hast, kannst du dir gerne einen Termin zu unserer kostenlosen & unverbindlichen Online-Beratung buchen.