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Rente mit 63, arbeitslos mit 61: So optimierst du deinen Renteneintritt!
Möchtest du mit 63 in Rente gehen, musst du hierfür bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Außerdem ist ein solch früher Renteneintritt in der Regel mit Abschlägen verbunden – du bekommst also eine niedrigere Altersrente. Doch es gibt einige Schlupflöcher. Nutzt du sie geschickt, etwa weil du vor deinem Renteneintritt arbeitslos wirst, kannst du bereits früher (zum Beispiel mit 61 Jahren) aus dem Erwerbsleben ausscheiden. Denn für deine Rentenberechnung wird die Arbeitslosigkeit ähnlich wie eine Erwerbstätigkeit behandelt.
💡Wichtige Infos auf einen Blick
- Hast du mindestens 35 Beitragsjahre gesammelt, kannst du bereits mit 63 Jahren in Rente gehen. Zu beachten ist aber, dass die Rentenversicherung hier Abschläge vornimmt, deine lebenslange Rente also niedriger ausfällt als bei Erwerbstätigkeit bis zur Regelaltersgrenze.
- Die Rentenabschläge betragen bis zu 14,4% deiner normalen Rente. Du kannst die Nachteile allerdings ausgleichen, indem du zusätzliche Rentenpunkte kaufst.
- Wirst du mit 61 Jahren arbeitslos, kannst du je nach Beschäftigungsdauer für bis zu 2 Jahre Arbeitslosengeld 1 beziehen – und so beispielsweise die Zeit bis zum vollendeten 63. Lebensjahr überbrücken. Hierbei müssen jedoch einige Dinge beachtet werden.
- Der Bezug von Arbeitslosengeld 1 bringt für die spätere Rente 80% dessen, was deine vorherige Beschäftigung „wert“ war. Du wirst also so gestellt, als hättest du weiterhin für 80% deines vorherigen Entgelts gearbeitet.
- Auch eine Arbeitslosigkeit vor der abschlagsfreien Rente mit 65 ist möglich. Dabei müssen jedoch weitere Besonderheiten beachtet werden.
- Grundregel: Eintritt in die gesetzliche Altersrente mit 67 Jahren
- Rente mit 63, arbeitslos mit 61: Wie lange kann ich Arbeitslosengeld 1 erhalten?
- Bezug von Arbeitslosengeld 1 vor der Rente: Mögliche Probleme
- Arbeitslosengeld 1 vs. Altersrente: Welche Unterschiede gibt es?
- Rente mit 63, arbeitslos mit 61: So funktioniert es
- Abschlagsfreie Rente mit 65, arbeitslos mit 63
- Renten-Check und Online-Beratung
Auch im Video: Rente mit 63, aber vorher arbeitslos
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Grundregel: Eintritt in die gesetzliche Altersrente mit 67 Jahren
Aktuell gilt in Deutschland ein reguläres Renteneintrittsalter von 67 Jahren (§ 235 SGB 6). Bist du 1964 oder später geboren und hast mindestens 5 Beitragsjahre gesammelt, steht dir also ab dem vollendeten 67. Lebensjahr eine gesetzliche Altersrente von der Deutschen Rentenversicherung zu.
Wer hingegen vor 1964 geboren wurde, kann bereits etwas früher in Rente gehen. Bist du beispielsweise 1958 auf die Welt gekommen, liegt dein Renteneintrittsalter bei 66 Jahren. Für die nachfolgenden Jahrgänge erhöht es sich jeweils um 2 Monate, sodass eine 1962 geborene Person beispielsweise mit 66 Jahren und 8 Monaten abschlagsfrei in den Ruhestand eintreten kann.
Früher in Rente gehen durch viele Beitragsjahre
Außerdem gelten folgende Ausnahmen, wenn du (besonders) viele Beitragsjahre gesammelt hast.
- Langjährig Versicherte: Hast du mindestens 35 Beitragsjahre voll, kannst du mit Abschlägen schon mit 63 Jahren in Rente gehen.
- Besonders langjährig Versicherte: Bei mindestens 45 Beitragsjahren kannst du bereits mit 63 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen, jedoch nur, wenn du vor 1953 geboren wurdest. Auch hier erhöht sich die Grenze bis zum Jahrgang 1964 schrittweise auf 65 Jahre.
Eine vorgezogene und abschlagsfreie Altersrente gibt es also in der Regel nur dann, wenn du mindestens 45 Beitragsjahre gesammelt hast. Und für alle ab 1964 Geborenen wäre hier das vollendete 65. Lebensjahr der frühestmögliche Termin. Demnach gibt es die oft zitierte Rente mit 63 in der Praxis nicht mehr. Auf den Trick „Abschlagsfreie Rente mit 65, arbeitslos mit 63“ gehen wir dennoch im weiteren Verlauf noch ein.
Trick, um früher in Rente zu gehen
Für den Trick „Rente mit 63, arbeitslos mit 61“ kommt die Rente für besonders langjährig Versicherte also nicht in Frage. Das Ganze ist nur mit der Rente für langjährig Versicherte nach 35 Beitragsjahren möglich.
Weitere Tricks, um früher in Rente zu gehen, haben wir im verlinkten Artikel erklärt.
Rente mit 63, arbeitslos mit 61: Wie lange kann ich Arbeitslosengeld 1 erhalten?
Die Überschrift hat uns wahrscheinlich schon verraten, denn Arbeitslosengeld 1 kannst du für maximal 24 Monate erhalten. Ansonsten würde der Trick „Rente mit 63, arbeitslos mit 61“ keinen Sinn machen. Voraussetzung für 2 Jahre ALG 1 ist, dass du
- bereits 58 Jahre oder älter bist und
- innerhalb der letzten 5 Jahre vor Beginn der Arbeitslosigkeit mindestens 48 Monate versicherungspflichtig beschäftigt warst.
Arbeitslosengeld 1 wird maximal bis zum regulären Renteneintrittsalter gezahlt
Zu beachten ist, dass das Arbeitslosengeld 1 immer nur maximal bis zum regulären Renteneintrittsalter gezahlt wird.
Solltest du also zum Beispiel mit 66 Jahren arbeitslos werden und dein reguläres Renteneintrittsalter liegt bei 67 Jahren, bekommst du nur 1 Jahr Arbeitslosengeld 1, obwohl du unter Umständen 2 Jahre Anspruch hast.
Warum ist das ein Problem? Das Arbeitslosengeld 1 ist in der Regel höher als die Altersrente, sodass es Sinn macht, die maximale Bezugsdauer auszunutzen. Zudem sammelt man bei Bezug von ALG 1 weitere Entgeltpunkte. Konkrete Zahlen dazu gibt es im weiteren Verlauf. Für den Trick, um früher in Rente zu gehen, spielt dies jedoch keine Rolle, da hier das Arbeitslosengeld 1 bereits weit vor dem regulären Renteneintrittsalter bezogen wird.
Bezug von Arbeitslosengeld 1 vor der Rente: Mögliche Probleme
Bevor wir auf die Höhe des Arbeitslosengeldes 1 eingehen, müssen wir noch mögliche Probleme beleuchten.
Sperrzeit bei Eigenkündigung
Das erste Problem ist die Sperrzeit bei Eigenkündigung. Hierbei wird das ALG 1 erst nach 3 Monaten bzw. 12 Wochen ausgezahlt (§ 159 SGB 3). Die Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld 1 verkürzt sich zudem nach § 148 SGB 3 um die Tage der verhängten Sperrzeit. Bei einer Sperrzeit von 12 Wochen reduziert sich die Anspruchsdauer mindestens um ein Viertel. Das bedeutet, dass du im ungünstigsten Fall von einem ursprünglichen Anspruch von 24 Monaten nur 18 Monate Arbeitslosengeld 1 erhalten würdest.
Erschwerend kommt noch hinzu, dass in der Sperrzeit keine Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt werden, sodass dein Rentenanspruch sinkt. Das Gleiche gilt übrigens nicht nur bei Eigenkündigung, sondern auch bei Aufhebungsverträgen.
Krankenversicherungsbeiträge in der Sperrzeit
Im ersten Monat der Sperrzeit müssen die Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung selbst gezahlt werden. In den Monaten 2 und 3 übernimmt die Agentur für Arbeit die Beiträge.
Sollte dein Anspruch, wie im obigen Beispiel, um ein Viertel gekürzt werden, musst du auch in den Monaten 22 bis 24 deine Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge selbst zahlen.
💡 Im besten Fall sollte die Kündigung also durch den Arbeitgeber oder durch eine Insolvenz erfolgen. Nur dann hast du sicher Anspruch auf 24 Monate ALG 1 und kannst den Trick „Rente mit 63, arbeitslos mit 61“ entspannt umsetzen.
Kein entspannter Ruhestand
Entspannt ist aber eigentlich das falsche Wort, denn je nach Sachbearbeiter wirst du auch mit über 60 Jahren noch regelmäßig bei der Agentur für Arbeit erscheinen und Bewerbungen schreiben müssen. Denn Voraussetzung für die Zahlung von Arbeitslosengeld 1 ist, dass du dich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellst.
Probleme bei Urlaubsreisen
Zudem kann es bei Urlaubsreisen Probleme geben. Arbeitslosengeld 1 wird in der Regel nur bei einem Urlaub von 3 Wochen (21 Kalendertagen) pro Jahr gezahlt (Genehmigung einholen). Du kannst zwar auch bis zu 6 Wochen in den Urlaub fahren, jedoch wird für die zusätzlichen 3 Wochen kein Arbeitslosengeld gezahlt.
Auf ein weiteres Problem, welches jedoch nicht für den Trick „Rente mit 63, arbeitslos mit 61“ relevant ist, gehen wir später noch ein.
Arbeitslosengeld 1 vs. Altersrente: Welche Unterschiede gibt es?
Wirst du jenseits deines 60. Geburtstags arbeitslos, stehst du mitunter vor einer Entscheidung zwischen gesetzlicher Rente und Arbeitslosengeld 1. Klar ist dabei, dass beide Leistungen zunächst unterschiedliche Lebensphasen und Schicksalsschläge erfassen, diese aber eben auch zusammentreffen können.
So kannst du beispielsweise deinen Job verlieren, während du bereits in einem Alter bist, in dem du eine Rente von der Deutschen Rentenversicherung beziehen kannst – wenn auch mit Abschlägen.
Wichtig: Bei Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 und gleichzeitigem Anspruch auf Frührente kann dich die Deutsche Rentenversicherung nicht zwingen, die Altersrente zu beziehen.
Beim Bürgergeld sieht es etwas anders aus
Wenn du keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld 1, sondern auf Bürgergeld (ehemals Hartz IV bzw. Arbeitslosengeld 2) hast, sieht die Situation etwas anders aus.