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Arbeitslos oder Rente – Was bringt mehr Geld?

Aktualisiert am 21. März 2025

Das früheste Renteneintrittsalter liegt für die meisten bei 63 Jahren, allerdings mit einem Abschlag von bis zu 14,4%. Könnte es daher eine Option sein, vorübergehend Unterstützung von der Agentur für Arbeit zu nutzen, um solche Abschläge zu vermeiden? Ob dieser Weg tatsächlich funktioniert, klären wir in diesem Experten-Artikel.

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Versicherungen mit Kopf - Bekannt aus

Frührente ab 63 bzw. ab 62 für schwerbehinderte Menschen

Wie schon eingangs erwähnt, können die meisten frühestens mit 63 Jahren in Rente gehen.

Für Personen, die ab 1964 geboren wurden, bedeutet dies allerdings einen Abschlag von 14,4 % (Rente für langjährig Versicherte).

Mit 45 Jahren Wartezeit ist auch eine Rente ohne Abschlag mit 65 Jahren möglich (Rente für besonders langjährig Versicherte). Darum soll es aber in diesem Artikel nicht gehen.

Altersrente für schwerbehinderte Menschen

Eine vorgezogene Rente vor 63 Jahren ist möglich, wenn eine Schwerbehinderung von mindestens 50% vorliegt.

Ab Jahrgang 1964 kann die Rente mit einem Abschlag von 10,8% ab dem vollendeten 62. Lebensjahr bezogen werden, und wer vor 1964 geboren ist, kann sogar noch einige Monate früher in Rente gehen.

Voraussetzung für beide Frührenten-Optionen ist, dass die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt ist.

Soweit klar, doch welche Rolle spielt nun die Agentur für Arbeit?

Anspruch auf bis zu 2 Jahre Arbeitslosengeld 1

Personen ab 58 Jahren haben Anspruch auf bis zu 24 Monate Arbeitslosengeld 1, vorausgesetzt, sie waren in den letzten 5 Jahren vor Arbeitslosigkeit mindestens 4 Jahre berufstätig.

Dieser Anspruch bleibt auch bestehen, wenn du die Voraussetzungen für die vorgezogene Altersrente erfüllst.

Angenommen, du bist Jahrgang 1964, hast die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt und könntest daher ab 63 mit einem Abschlag von 14,4% in Rente gehen.

Bezug von ALG 1 zählt als „Arbeitszeit“

Grundsätzlich gilt: Je länger du aktiv im Arbeitsleben bleibst, desto höher fällt die spätere Rente aus. Die Phase des Bezugs von Arbeitslosengeld 1 zählt hierbei als „Arbeitszeit“.

Durch einen 2-jährigen Bezug von Arbeitslosengeld 1 von 63 bis 65 könntest du deinen Rentenabschlag von 14,4 auf 7,2% verringern und zusätzlich Rentenpunkte sammeln, die bei einem Renteneintritt mit 63 entfallen würden.

Warum ein abschlagsfreier Renteneintritt mit 65 hierbei in der Regel nicht möglich ist, haben wir im verlinkten Artikel erklärt.

Arbeitslos oder Rente: Welcher Weg ist der bessere für dich?

Wie entscheidest du nun, welcher Weg für dich vorteilhafter ist?

Vergleiche zunächst die Höhe deiner Rente mit Abschlag ab 63 mit dem Arbeitslosengeld 1.

Wichtig ist dabei, die Nettorente heranzuziehen, also den Betrag nach Abzug von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen sowie Steuern. Die Besteuerung der Rente haben wir übrigens im verlinkten Artikel genauer erläutert.

Das Arbeitslosengeld 1 beträgt etwa 60% des Nettogehalts im letzten Job vor der Arbeitslosigkeit für Kinderlose und 67% für Personen mit kindergeldberechtigten Kindern.

Dies ist eine vereinfachte Darstellung, da die tatsächliche Berechnung etwas komplexer ist. Für das grundlegende Verständnis ist diese Erklärung jedoch völlig ausreichend.

Wenn das Arbeitslosengeld 1 höher ausfällt – was meistens der Fall sein wird – könnte dieser Weg finanziell sinnvoller sein. Schauen wir uns das Ganze mal an einem Beispiel an.

ALG 1 Berechnung – Beispiel

Für das Jahr 2025 liegt das vorläufige Durchschnittsentgelt aller Versicherten bei 50.493 Euro brutto jährlich, was monatlich rund 4.208 Euro ergibt.

Nach Abzügen (Steuerklasse 1, keine Kinder, keine Kirchensteuer, 2,5% Zusatzbeitrag zur GKV) entspricht das etwa 2.702 Euro netto.

Daraus ergeben sich rund 1.621 Euro ALG 1 bei einem Leistungsanspruch von 60%.

Durchschnittliche Rentenhöhe

Zum Vergleich: Die Nettodurchschnittsrente nach 45 Beitragsjahren liegt derzeit bei etwa 1.543 Euro.

Hier ist zu beachten, dass Nettorente bei Rentnern nur bedeutet, dass bereits Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge abgezogen sind. Nach der Steuer bleibt jedoch eine noch geringere Summe.

Da viele Menschen die 45 Beitragsjahre jedoch gar nicht erreichen, spiegelt dieser Betrag die Realität oft nicht wider.

Die durchschnittliche Altersrente für Neuzugänge im Jahr 2021 lag für Männer bei 1.218 Euro (West) bzw. 1.143 Euro (Ost) und für Frauen bei 809 Euro (West) bzw. 1.072 Euro (Ost) – Werte, die die tatsächliche Situation realistischer darstellen.

Wie viele Menschen eine Rente von 2000 Euro oder mehr erhalten, kannst du im verlinkten Artikel nachlesen.

ALG 1 im Vergleich zur Rente

Der Unterschied von mehr als 550 Euro zwischen Arbeitslosengeld 1 und der Durchschnittsrente ist erheblich – und könnte in der Praxis sogar noch größer ausfallen.

Das liegt daran, dass das Gehalt am Ende des Berufslebens oft am höchsten ist und das Arbeitslosengeld 1 auf Basis des letzten Jahresgehalts berechnet wird.

Daher kann es finanziell vorteilhaft sein, bei einer Arbeitslosigkeit mit 63 oder später zunächst Arbeitslosengeld 1 zu beziehen, anstatt sofort in Rente zu gehen.

Dennoch sollte immer die persönliche Situation genau geprüft werden: Wenn die Altersrente deutlich höher ausfällt, lohnt sich der Bezug von Arbeitslosengeld 1 möglicherweise nicht. Deine Renteninformation gibt Auskunft über die voraussichtliche Höhe deiner Altersrente.

Arbeitslosengeld 1 als Rentenbooster

Nochmal zur Wiederholung: Während du Arbeitslosengeld 1 beziehst, betrachtet die Deutsche Rentenversicherung diese Phase so, als würdest du weiterhin arbeiten – und zwar in dem Job, den du direkt vor Beginn der Arbeitslosigkeit hattest. Besonders relevant sind dabei deine Tätigkeit und dein vorheriges Gehalt.

Für die Rentenberechnung wird das Einkommen in dieser Zeit fiktiv mit 80% des letzten Gehalts angesetzt. Beziehst du also die maximalen 24 Monate Arbeitslosengeld 1, zählen diese wie 1,6 zusätzliche Berufsjahre für deine Rentenpunkte.

Im Gegensatz zum vorzeitigen Ruhestand ab 63, in dem du sonst mit Abschlägen rechnen müsstest, erhöht der Bezug von Arbeitslosengeld 1 deine Altersrente auf Lebenszeit.

Natürlich gibt es jedoch auch einige Nachteile, die du abwägen solltest.

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Nachteile der Arbeitslosigkeit vor der Rente

Die vollen 24 Monate Arbeitslosengeld 1 erhältst du nur, wenn du gekündigt wurdest oder der Arbeitgeber insolvent ist. Hast du selbst gekündigt oder einen Aufhebungsvertrag unterschrieben, tritt eine 3-monatige Sperrzeit ein, in der keine Zahlungen erfolgen. In dieser Sperrzeit werden auch keine Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung gezahlt und es besteht kein Anspruch auf Krankengeld.

Zusätzlich reduziert sich dein Anspruch um weitere 3 Monate, sodass dir letztlich nur 18 der 24 Monate Arbeitslosengeld zur Verfügung stehen. Und auch nur in diesen 18 Monaten sammelst du Rentenpunkte.

Krankenversicherungsbeiträge in der Sperrzeit

Im ersten Monat der Sperrzeit bist du selbst verantwortlich, die Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung zu zahlen. Im zweiten und dritten Monat übernimmt die Agentur für Arbeit diese Kosten.

Falls dein Anspruch, wie im genannten Beispiel, um ein Viertel reduziert wird, trägst du auch in den letzten 3 Monaten (22 bis 24) des Bezugszeitraums die Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung eigenständig.

Weitere Einschränkungen beim ALG 1

Ein weiterer Punkt ist, dass Arbeitslosengeld 1 nur ausgezahlt wird, wenn du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst. Das bedeutet, dass du dich auch im höheren Alter regelmäßig bewerben und Termine bei der Agentur für Arbeit wahrnehmen musst – eine weniger entspannte Situation im Vergleich zur vorgezogenen Altersrente.

Des Weiteren gibt es beim Arbeitslosengeld 1 Einschränkungen, was die Dauer von Urlaubsreisen betrifft. Üblicherweise wird ALG 1 nur bei einem Urlaub von bis zu 3 Wochen (also 21 Kalendertagen) pro Jahr weitergezahlt – hierfür ist jedoch eine Genehmigung erforderlich. Zwar ist ein längerer Urlaub von bis zu 6 Wochen möglich, jedoch wird für die zusätzlichen 3 Wochen dann kein Arbeitslosengeld ausgezahlt.

Wichtig: Die Agentur für Arbeit kann dich nicht in eine Frührente zwingen.

Wenn dir diese Punkte klar sind, lohnt es sich auf jeden Fall, das Ganze genauer zu betrachten, da es sich finanziell in den meisten Fällen auszahlt.

Bürgergeld statt Rente

Neben dem Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 ist es auch möglich, dass du nur Anspruch auf Bürgergeld hast. Hier sieht die Situation etwas anders aus.

Kein Anspruch auf vorzeitige Altersrente

Falls kein Anspruch auf eine vorzeitige Altersrente besteht, wird das Bürgergeld bis zum regulären Rentenbeginn gezahlt.

Anspruch auf abschlagsfreie Frührente

Wenn ein Anspruch auf eine abschlagsfreie Frührente (Rente für besonders langjährig Versicherte) besteht, kann das Bürgergeld gestrichen werden, obwohl kein Rentenantrag erzwungen wird.

Hintergrund ist § 12a des Zweiten Sozialgesetzbuches, der vorschreibt, dass Bürgergeld-Empfänger vorrangig andere Sozialleistungen – in diesem Fall die Altersrente – beantragen müssen. In diesem Fall bleibt meist keine andere Option, als die Altersrente zu beantragen.

Anspruch auf Frührente mit Abschlag

Besteht ein Anspruch auf eine vorzeitige Altersrente mit Abschlag (Rente für langjährig Versicherte), so greift diese Regelung jedoch nicht. Hier kann das Bürgergeld weiterhin bis zum Rentenbeginn bezogen werden, eine Regelung, die voraussichtlich bis Ende 2026 gilt.

Bürgergeld oder Rente: Was ist besser?

Die Antwort hängt von der individuellen Situation ab. Auch wenn die Rente höher ist als das Bürgergeld, ist das Beantragen der Altersrente nicht immer die beste Option – besonders, wenn die Rente mit Abschlägen ausgezahlt wird. Hier lohnt es sich, genau zu berechnen, welche Variante für dich langfristig vorteilhafter ist.

Ein wichtiger Punkt ist, dass die Rentenhöhe während des Bezugs von Bürgergeld im Gegensatz zum Bezug von Arbeitslosengeld 1 nicht weiter steigt. Da das Bürgergeld keine Pflichtversicherungszeit darstellt, sondern nur als Anrechnungszeit gilt, werden währenddessen keine Rentenpunkte gesammelt.

Die Anrechnungszeit zählt jedoch zur Erfüllung der 35-jährigen Wartezeit hinzu, was für den ein oder anderen Fall hilfreich sein kann. Zur 45-jährigen Wartezeit zählt die Zeit des Bezugs von Bürgergeld jedoch nicht hinzu.

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