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Kurtagegeldversicherung ohne Gesundheitsfragen
Erfahre in diesem Experten-Artikel alles über das Kurtagegeld in der privaten Krankenversicherung (PKV) bzw. die Kurtagegeldversicherung. Zudem erfährst du, wo du eine Kurtagegeldversicherung ohne Gesundheitsfragen abschließen kannst.
💡 Wichtige Infos auf einen Blick
- Ein Kurtagegeld gibt es sowohl als Bestandteil einer privaten Krankenvollversicherung als auch in Form einer Krankenzusatzversicherung für gesetzlich Krankenversicherte.
- Kurleistungen sind im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung in der Regel kein fester Leistungsbestandteil der privaten Krankenversicherung.
- Aus diesem Grund muss ein Kurtagegeld bei einer privaten Krankenvollversicherung meist explizit mitversichert werden.
- Auch für gesetzlich Krankenversicherte macht ein Kurtagegeld in Form einer Krankenzusatzversicherung Sinn, da es einen Eigenanteil von 10 Euro pro Tag gibt.
- Sowohl für privat als auch für gesetzlich Krankenversicherte kann eine Kurtagegeldversicherung ohne Gesundheitsfragen abgeschlossen werden.
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Kurleistungen sind in der gesetzlichen besser als in der privaten Krankenversicherung
Die private Krankenversicherung (PKV) bietet in vielen Bereichen spürbar umfassendere Leistungen als die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) – an dieser Aussage gibt es kaum Zweifel. Doch in einem bestimmten Bereich kann die gesetzliche Krankenkasse die Nase vorn haben, insbesondere dann, wenn dieser Leistungsbaustein in der PKV nicht ausreichend berücksichtigt wurde. Nämlich im Bereich Kur.
Um das zu verstehen, ist es zunächst wichtig, drei Begriffe klar voneinander abzugrenzen: medizinische Rehabilitation (Reha), Anschlussheilbehandlung (AHB) und Kur. Im alltäglichen Sprachgebrauch werden diese Begriffe häufig synonym verwendet – dabei handelt es sich um unterschiedliche Leistungen mit jeweils eigenem Zweck.
Medizinische Rehabilitation (Reha)
Eine Rehabilitation zielt darauf ab, dich gesundheitlich so weit wiederherzustellen, dass du deiner beruflichen Tätigkeit wieder nachgehen kannst. Sie ist also maßgeblich für die Rückkehr ins Arbeitsleben nach einer Krankheit. Nicht ohne Grund gilt bei der Deutschen Rentenversicherung der Leitsatz: „Reha vor Rente“ – bevor eine Erwerbsminderungsrente gewährt wird, erfolgt in vielen Fällen zunächst eine Rehamaßnahme.
Anschlussheilbehandlung (AHB)
Die Anschlussheilbehandlung (AHB) ist ein spezieller Typ der Reha, der direkt an einen stationären Krankenhausaufenthalt anschließt. Auch hier steht die Wiedereingliederung in Alltag und Beruf im Fokus.
Die gute Nachricht: Sowohl Reha als auch Anschlussheilbehandlungen sind Regelleistungen der gesetzlichen Krankenkasse – und auch in den meisten privaten Krankenversicherungstarifen inbegriffen.
Wichtig zu wissen: Bevor GKV oder PKV leisten, sind zunächst andere Kostenträger zuständig – etwa die Deutsche Rentenversicherung oder im Falle eines Arbeitsunfalls die Berufsgenossenschaft. Erst wenn dort keine Leistungspflicht besteht, übernimmt die jeweilige Krankenversicherung.
Kur
Anders verhält es sich mit dem dritten Punkt: der Kur. Im Gegensatz zur Reha dient sie nicht der Wiederherstellung, sondern der Vorbeugung und Erhaltung der Gesundheit. Es muss zwar eine ärztliche Diagnose vorliegen, die Kur wird jedoch primär verordnet, um den Gesundheitszustand zu stabilisieren und erste Beschwerden zu lindern, bevor sie chronisch werden. Ein bekanntes Beispiel hierfür ist die Mutter-Kind-Kur.
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Kurtagegeld für gesetzlich Krankenversicherte
Im Gegensatz zur privaten Krankenversicherung gehören Kuren in der gesetzlichen Krankenversicherung zu den festen Regelleistungen. Dabei ist besonders hervorzuheben, dass nicht erst ein anderer Kostenträger – wie etwa die Deutsche Rentenversicherung – einspringt, sondern die GKV direkt leistet.
Eigenanteil bei Kuren für GKV-Versicherte
Allerdings tragen gesetzlich Krankenversicherte ab 18 Jahren bei einer stationären Kur einen Eigenanteil von 10 Euro pro Tag (maximal für 42 Tage pro Kalenderjahr).
Bei ambulanten Kuren trägst du in der Regel die Kosten für Unterkunft sowie die Eigenanteile für Heil- und Arzneimittel selbst. Etwaige Zuschüsse reichen häufig nicht aus, um sämtliche Ausgaben vollständig abzudecken.
Um vor allen Dingen den Eigenanteil zu vermeiden, kannst du als gesetzlich Krankenversicherter eine Kurtagegeldversicherung abschließen.
Die Funktionsweise ähnelt einer Krankenhaustagegeldversicherung. Pro Tag Kuraufenthalt bekommst du den versicherten Tagessatz ausgezahlt.
Hierbei ist auch ein höheres Tagegeld als 10 Euro möglich (teilweise bis zu 40 Euro), wenn du das Geld noch anderweitig verwenden möchtest (zum Beispiel für Zeitschriften, Internet und Snacks) oder aber einen höheren Eigenanteil bei ambulanten Kuren hast.
Kurtagegeld für privat Krankenversicherte
Auch in der privaten Krankenversicherung gibt es jedoch eine Lösungsmöglichkeit: das sogenannte Kurtagegeld.
Ein Kurtagegeldtarif mit einer Tagespauschale zwischen 100 und 150 Euro ist meist schon für rund 10 Euro monatlich erhältlich. Der Höchstsatz liegt in der Regel bei 250 Euro pro Tag.
Und das Beste: Die Beiträge lassen sich voll steuerlich absetzen, während die Auszahlung selbst steuerfrei bleibt.
Höhe beachten, wenn es im Haupttarif enthalten ist
In einigen PKV-Tarifen ist ein Kurtagegeld sogar standardmäßig enthalten – hier solltest du allerdings unbedingt darauf achten, ob die Höhe der Leistung im Ernstfall auch ausreicht.
Üblicherweise wird das Kurtagegeld alle 3 Jahre für maximal 4 Wochen eines Kuraufenthalts gezahlt (gilt auch, wenn es nicht im Haupttarif mitversichert ist).
Kurtagegeldversicherung kann auch nachträglich abgeschlossen werden
Das Kurtagegeld kann auch noch nachträglich hinzuversichert werden. Je nach Versicherer ist sogar keine Gesundheitsprüfung erforderlich. Vorerkrankungen sind meist trotzdem mitversichert. Es ist auch so, dass das Kurtagegeld nicht zwangsläufig bei deinem aktuellen PKV-Versicherer abgeschlossen werden muss. Du kannst deine Krankenvollversicherung bei Versicherer X und die Kurtagegeldversicherung bei Versicherer Y haben.
Auch wenn du derzeit noch jung und gesund bist, solltest du dir Gedanken über dieses Thema machen. Denn mit zunehmendem Alter steigt die Wahrscheinlichkeit, dass du irgendwann eine Kur benötigst – und dann ist es beruhigend, wenn auch dieser Baustein in deinem Versicherungsschutz berücksichtigt wurde.
Kurtagegeld für Beamte
Ein Kurtagegeld ist nicht nur für Angestellte und Selbstständige, sondern auch für Beamte relevant. Die Beihilfe bzw. die freie Heilfürsorge übernimmt zwar grundsätzlich Kurleistungen, jedoch kann es auch hier Leistungslücken geben.
Privat krankenversicherte Beamte bzw. Heilfürsorgeberechtigte sind hier jedoch wie gesetzlich Krankenversicherte zu behandeln. Die maximale Höhe des Kurtagegeldes liegt daher in der Regel bei 40 Euro pro Tag.
Solche Leistungslücken können jedoch auch mit einem Beihilfeergänzungstarif geschlossen werden.
Kurtagegeldversicherung ohne Gesundheitsfragen
Die DKV ist unsere Empfehlung für ein Krankenhaustagegeld ohne Gesundheitsprüfung.
Im Unterschied zu vielen anderen Krankenhaustagegeldversicherungen bietet der Tarif DKV KKHT auch Leistungen für vollstationäre Rehabilitations- und Vorsorgemaßnahmen – dazu zählen sowohl Anschlussheilbehandlungen (Rehabilitation) als auch Kuraufenthalte (Vorsorge).
Bei Vorsorgemaßnahmen ist die Leistung allerdings auf maximal 28 Tage begrenzt. Ein neuer Anspruch kann frühestens 3 Jahre nach dem Ende des letzten Kuraufenthaltes geltend gemacht werden.
Wenn du ein Krankenhaustagegeld und ein Kurtagegeld in einem Tarif haben möchtest, ist dieser Tarif für gesetzlich Krankenversicherte zu empfehlen.
Kurtagegeld KKUR der DKV ohne Gesundheitsfragen
Wenn du nur Kurleistungen versichern möchtest, solltest du den Tarif DKV KKUR abschließen. Hier sind für gesetzlich Krankenversicherte, Beamte und Heilfürsorgeberechtigte bis zu 40 Euro pro Tag ohne Gesundheitsprüfung versicherbar.
Auch für privat Krankenversicherte ist dieser Tarif zu empfehlen. Denn hier sind bis zu 160 Euro Kurtagegeld ohne Gesundheitsfragen möglich.
Geleistet wird jeweils für bis zu 28 Tage alle 3 Jahre. Bei vollstationären Kuren wird 100% ausgezahlt, bei ambulanten und teilstationären Maßnahmen liegt die Auszahlung bei 75% des vereinbarten Tagessatzes.
Vorerkrankungen sind grundsätzlich mitversichert, ist die Kur jedoch bereits geplant, besteht logischerweise kein Versicherungsschutz.
Die Wartezeit liegt unabhängig davon bei 3 Monaten. Bei einer psychotherapeutischen Behandlung liegt die Wartezeit sogar bei 8 Monaten.
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