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Übertragungswert der PKV: Was steckt dahinter?
Möchtest du deine private Krankenversicherung wechseln, geht in der Regel ein Teil der sogenannten Alterungsrückstellungen auf den neuen Versicherer über. Der auf den neuen Versicherer übergehende Teil dieser Rückstellungen ist der Übertragungswert deiner PKV. Wir zeigen, wie sich der Übertragungswert der privaten Krankenversicherung berechnet und in welchem Umfang er sich auf deinen Beitrag auswirken wird.
💡Wichtige Infos auf einen Blick
- Der Übertragungswert einer PKV ist ein Teil der vom Versicherer gebildeten Alterungsrückstellungen. Diese Rückstellungen sollen steigende Krankheitskosten im Alter ausgleichen.
- Entscheidend für die Höhe des Übertragungswertes deiner privaten Krankenversicherung sind das Eintrittsalter, die Laufzeit des Vertrages und der Umfang der Rückstellungen, die im Basistarif gebildet worden wären.
- Nicht alle Alterungsrückstellungen können als Übertragungswert in die neue PKV überführt werden. Ein Teil bleibt beim bisherigen Versicherer zurück und ist für dich verloren.
- Bei einem Tarifwechsel innerhalb des Versicherungsunternehmens bleiben die gebildeten Altersrückstellungen vollständig erhalten.
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Was ist der Übertragungswert einer PKV?
Um steigende Beiträge im Alter der Versicherten abzufangen, sind private Krankenversicherer zur Bildung von Alterungsrückstellungen verpflichtet.
Die über die Laufzeit des Vertrages gebildeten Rückstellungen dienen später dazu, die monatlichen Prämien stabil zu halten oder zu senken.
Ohne Alterungsrückstellungen würden das steigende Lebensalter der Versicherten und der statistisch schlechter werdende Gesundheitszustand dazu führen, dass die Beiträge für die PKV stark ansteigen.
Der Übertragungswert einer PKV ist der Teil der Alterungsrückstellungen, die du bei einem Versichererwechsel zum neuen Versicherer mitnehmen kannst.
Dieser Wert ist auf die Höhe der Rückstellungen begrenzt, die der Versicherer bei Abschluss des Basistarifs gebildet hätte.
Beispiel: Du hast den Premium-Tarif deiner PKV gewählt und der Versicherer hat 10.000 Euro an Alterungsrückstellungen gebildet. Wärst du im Basistarif versichert gewesen, beliefen sich die gebildeten Rückstellungen nur auf 4.800 Euro. Wechselst du nun den Versicherer, beträgt der Übertragungswert deiner PKV 4.800 Euro. Die übrigen 5.200 Euro gehen verloren.
Welche Alterungsrückstellungen in den Übertragungswert der PKV einfließen
Die Möglichkeit der Übertragung von Altersrückstellungen auf andere Versicherungsunternehmen besteht erst seit Januar 2009. Konkret gelten daher bestimmte Einschränkungen, was den Einbezug von Altersrückstellungen in den Übertragungswert der PKV angeht:
- Rückstellungen für Leistungen, die über dem Niveau des Basistarifs liegen, sind nicht übertragbar.
- Wurde der PKV-Tarif vor 2009 abgeschlossen, ist eine Mitnahme der Rückstellungen ebenfalls ausgeschlossen.
Demgegenüber fließen die folgenden Altersrückstellungen vollständig in den Übertragungswert einer privaten Krankenversicherung ein:
- Rückstellungen, die für die Leistungen des Basistarifs des jeweiligen Versicherers gebildet wurden.
- Rückstellungen, die durch Einzahlung des gesetzlichen Beitragszuschlages von 10% angespart bzw. gebildet wurden.
- Altersrückstellungen aus der privaten Pflegepflichtversicherung.
Grundsätzlich gilt dabei: Je leistungsstärker dein Tarif, desto höher die Altersrückstellungen, die der Versicherer bildet. Dadurch ist aber auch der Anteil der Rückstellungen, der bei einem Versichererwechsel verloren geht, höher als bei einer Absicherung in einem leistungsschwächeren Tarif.
Ein Versicherungswechsel lohnt sich daher meist nur, wenn du noch nicht lange versichert bist oder einen leistungsschwachen Tarif abgeschlossen hast. Denn hier ist der Übertragungswert der PKV (noch) möglichst nah an den Rückstellungen, die der Versicherer insgesamt gebildet hat.
Kein Verlust von Alterungsrückstellungen bei einem internen Tarifwechsel
Bei einem Tarifwechsel innerhalb des Versicherungsunternehmens bleiben die gebildeten Altersrückstellungen vollständig erhalten. Der Übertragungswert deiner PKV entspricht hier also der insgesamt gebildeten Rücklage.
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So wird die Höhe des PKV-Übertragungswertes berechnet
Wie der Versicherer die Altersrückstellungen bilden und berechnen muss, ist gesetzlich geregelt. Die entscheidenden Faktoren für die Höhe des Übertragungswertes einer privaten Krankenversicherung sind dabei:
- Alter beim Abschluss der PKV
- Vertragslaufzeit
Die Höhe der Rückstellungen bestimmt sich grundsätzlich nach versicherungsmathematischen Grundsätzen. Zusätzlich muss der Versicherer zwischen dem vollendeten 21. und dem vollendeten 60. Lebensjahr des Versicherten einen gesetzlichen Vorsorgezuschlag von 10% erheben und diesen vollständig der Altersrückstellung zuführen (§ 149 VAG).
Dabei kalkuliert er mit einem Rechnungszins von 3,5 % – erwirtschaftet er eine höhere Rendite, etwa am Kapitalmarkt, muss er dieses „Mehr“ an Ertrag zu 90 % in die Altersrückstellungen einstellen (§ 150 Abs. 1 VAG).
Hast du das 65. Lebensjahr erreicht, muss der Versicherer die angesparten Rückstellungen zur Beitragssenkung und -stabilisierung verwenden.
Sobald du 80 Jahre alt bist, ist er verpflichtet, die noch vorhandenen Rückstellungen vollständig zur Beitragssenkung einzusetzen (§ 150 Abs. 3 VAG).
Die Altersrückstellungen, die der Versicherer im Basistarif inkl. des 10-prozentigen Zuschlags gebildet hätte, ergeben den Übertragungswert der PKV.
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Übertragungswert der PKV – was passiert beim Wechsel in die GKV?
Wechselst du nicht zu einem anderen privaten Krankenversicherer, sondern (zurück) in die gesetzliche Krankenkasse, gibt es keinen Übertragungswert. Die gebildeten Altersrückstellungen sind dann vollständig verloren, kommen also nur den anderen Versicherten zugute. Du selbst profitierst davon nicht mehr, da die gesetzliche Krankenversicherung keinen Übertragungswert kennt.
Übertragungswert der PKV auszahlen lassen
Anders ausgedrückt gibt es auch keine Möglichkeit, sich den Übertragungswert der PKV auszahlen zu lassen.
Übertragungswert der PKV beim Abschluss einer Anwartschaftsversicherung
Eine Ausnahme davon gibt es, wenn du eine große Anwartschaftsversicherung abschließt. In diesem Fall wird neben deinem Gesundheitszustand auch dein Eintrittsalter „eingefroren“, sodass du bei einem späteren Rückwechsel in die PKV wieder von den angesammelten Altersrückstellungen profitieren würdest.