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Übertragungswert der privaten Krankenversicherung (PKV): Was steckt dahinter?

Aktualisiert am 13. Mai 2025

Möchtest du deine private Krankenversicherung wechseln, geht in der Regel ein Teil der sogenannten Alterungsrückstellungen auf den neuen Versicherer über. Der auf den neuen Versicherer übergehende Teil dieser Rückstellungen ist der Übertragungswert deiner PKV. Wir zeigen, wie sich der Übertragungswert der privaten Krankenversicherung berechnet und in welchem Umfang er sich auf deinen Beitrag auswirken wird.

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Was ist der Übertragungswert einer PKV?

Um steigende Beiträge im Alter der Versicherten abzufangen, sind private Krankenversicherer zur Bildung von Alterungsrückstellungen verpflichtet.

Die über die Laufzeit des Vertrages gebildeten Rückstellungen dienen später dazu, die monatlichen Prämien stabil zu halten oder zu senken.

Ohne Alterungsrückstellungen würden das steigende Lebensalter der Versicherten und der statistisch schlechter werdende Gesundheitszustand dazu führen, dass die Beiträge für die PKV stark ansteigen.

Der Übertragungswert einer PKV ist der Teil der Alterungsrückstellungen, die du bei einem Versichererwechsel zum neuen Versicherer mitnehmen kannst.

Dieser Wert ist auf die Höhe der Rückstellungen begrenzt, die der Versicherer bei Abschluss des Basistarifs gebildet hätte.

Beispiel: Du hast den Premium-Tarif deiner PKV gewählt und der Versicherer hat 10.000 Euro an Alterungsrückstellungen gebildet. Wärst du im Basistarif versichert gewesen, beliefen sich die gebildeten Rückstellungen nur auf 4.800 Euro. Wechselst du nun den Versicherer, beträgt der Übertragungswert deiner PKV 4.800 Euro. Die übrigen 5.200 Euro gehen verloren.

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Welche Alterungsrückstellungen in den Übertragungswert der PKV einfließen

Die Möglichkeit der Übertragung von Altersrückstellungen auf andere Versicherungsunternehmen besteht erst seit Januar 2009. Konkret gelten daher bestimmte Einschränkungen, was den Einbezug von Altersrückstellungen in den Übertragungswert der PKV angeht:

Demgegenüber fließen die folgenden Altersrückstellungen vollständig in den Übertragungswert einer privaten Krankenversicherung ein:

Grundsätzlich gilt dabei: Je leistungsstärker dein Tarif, desto höher die Altersrückstellungen, die der Versicherer bildet. Dadurch ist aber auch der Anteil der Rückstellungen, der bei einem Versichererwechsel verloren geht, höher als bei einer Absicherung in einem leistungsschwächeren Tarif.

Ein Versicherungswechsel lohnt sich daher meist nur, wenn du noch nicht lange versichert bist oder einen leistungsschwachen Tarif abgeschlossen hast. Denn hier ist der Übertragungswert der PKV (noch) möglichst nah an den Rückstellungen, die der Versicherer insgesamt gebildet hat.

Kein Verlust von Alterungsrückstellungen bei einem internen Tarifwechsel

Bei einem Tarifwechsel innerhalb des Versicherungsunternehmens bleiben die gebildeten Altersrückstellungen vollständig erhalten. Der Übertragungswert deiner PKV entspricht hier also der insgesamt gebildeten Rücklage.

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So wird die Höhe des PKV-Übertragungswertes berechnet

Wie der Versicherer die Altersrückstellungen bilden und berechnen muss, ist gesetzlich geregelt. Die entscheidenden Faktoren für die Höhe des Übertragungswertes einer privaten Krankenversicherung sind dabei:

Die Höhe der Rückstellungen bestimmt sich grundsätzlich nach versicherungsmathematischen Grundsätzen. Zusätzlich muss der Versicherer zwischen dem vollendeten 21. und dem vollendeten 60. Lebensjahr des Versicherten einen gesetzlichen Zuschlag von 10% erheben und diesen vollständig der Altersrückstellung zuführen (§ 149 VAG).

Dabei kalkuliert er mit einem Rechnungszins von 3,5 % – erwirtschaftet er eine höhere Rendite, etwa am Kapitalmarkt, muss er dieses „Mehr“ an Ertrag zu 90 % in die Altersrückstellungen einstellen (§ 150 Abs. 1 VAG).

Hast du das 65. Lebensjahr erreicht, muss der Versicherer die angesparten Rückstellungen zur Beitragssenkung und -stabilisierung verwenden.

Sobald du 80 Jahre alt bist, ist er verpflichtet, die noch vorhandenen Rückstellungen vollständig zur Beitragssenkung einzusetzen (§ 150 Abs. 3 VAG).

Die Altersrückstellungen, die der Versicherer im Basistarif inkl. des 10-prozentigen Zuschlags gebildet hätte, ergeben den Übertragungswert der PKV.

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Übertragungswert der PKV – was passiert beim Wechsel in die GKV?

Wechselst du nicht zu einem anderen privaten Krankenversicherer, sondern (zurück) in die gesetzliche Krankenkasse, gibt es keinen Übertragungswert. Die gebildeten Altersrückstellungen sind dann vollständig verloren, kommen also nur den anderen Versicherten zugute. Du selbst profitierst davon nicht mehr, da die gesetzliche Krankenversicherung keinen Übertragungswert kennt.

Übertragungswert der PKV auszahlen lassen

Anders ausgedrückt gibt es auch keine Möglichkeit, sich den Übertragungswert der PKV auszahlen zu lassen.

Übertragungswert der PKV beim Abschluss einer Anwartschaftsversicherung

Eine Ausnahme davon gibt es, wenn du eine große Anwartschaftsversicherung abschließt. In diesem Fall wird neben deinem Gesundheitszustand auch dein Eintrittsalter „eingefroren“, sodass du bei einem späteren Rückwechsel in die PKV wieder von den angesammelten Altersrückstellungen profitieren würdest.

Übertragungswert der PKV beim Abschluss von Krankenzusatzversicherungen

Solltest du im Rahmen des Rückwechsels in die gesetzliche Krankenversicherung bei deinem bisherigen privaten Krankenversicherer Krankenzusatzversicherungen abschließen, können die angesammelten Altersrückstellungen unter Umständen auf den Beitrag angerechnet werden.

Das funktioniert jedoch nur, wenn du Krankenzusatzversicherungen abschließt, bei denen ebenfalls Altersrückstellungen gebildet werden.

Solltest du eine Zusatzversicherung mit Altersrückstellungen abgeschlossen haben, können bei einem Versichererwechsel jedoch keine Altersrückstellungen mitgenommen werden. In anderen Worten: Bei der Zusatzversicherung gibt es keinen Übertragungswert.

Wie erfahre ich meinen Übertragungswert?

Deine private Krankenversicherung teilt dir einmal im Jahr die bisher angesammelten Alterungsrückstellungen und den aktuellen Übertragungswert mit. Teilweise wird auch nur der Übertragungswert mitgeteilt. Du kannst auch jederzeit eine entsprechende Auskunft über den Übertragungswert deiner PKV bei der Gesellschaft anfordern.

Was der Übertragungswert für die Beiträge beim neuen PKV-Versicherer bedeutet, kann dir jedoch in der Regel niemand vorher sagen. Die konkrete Ersparnis gegenüber einer identischen Person, welche komplett neu in die PKV wechselt, erfährst du erst nach dem Abschluss. Es ist nämlich so, dass die Übertragung der Altersrückstellungen erst nach dem PKV-Wechsel erfolgt.

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