Startseite » Krankenversicherung » Private Krankenversicherung Rentner – Kosten PKV im Alter
Wenn man über die private Krankenversicherung im Alter spricht, dann gibt es einen Satz, der so oder so ähnlich immer genannt wird: „Als Rentner kann ich die Beiträge für die private Krankenversicherung eh nicht mehr bezahlen, zurückwechseln in die gesetzliche Krankenversicherung kann ich auch nicht mehr, sprich, ich habe dann später mal ein echt dickes Problem und da mir das jeder sagt, wechsle ich am besten gar nicht in die private Krankenversicherung.“. Nun, die Frage ist allerdings, wie sehr diese Aussagen wirklich stimmen und ob die Fakten nicht etwas anderes belegen. Wie sieht es wirklich aus bei der privaten Krankenversicherung für Rentner? Und was kostet eine private Krankenversicherung im Alter?
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In der Rente fällt als ehemaliger Angestellter der Arbeitgeberanteil zur privaten Krankenversicherung weg. Musst du im Alter dann plötzlich die gesamten Kosten alleine tragen? Das wäre ja dann schon eine krasse Nummer. Aber alles der Reihe nach.
Als Rentner bist du nicht mehr oder nur noch nebenbei berufstätig. Ein Krankentagegeld, das wegfallendes Einkommen bei einer Arbeitsunfähigkeit ersetzt, ist daher nicht mehr erforderlich.
In der Praxis bedeutet das: Mit Eintritt in den Ruhestand fällt der Beitrag für das Krankentagegeld in der privaten Krankenversicherung für Rentner weg.
Seit dem Jahr 2000 zahlen Privatversicherte einen gesetzlichen Vorsorgezuschlag in Höhe von 10% auf den Normalbeitrag ihrer Krankenversicherung. Der Versicherer ist verpflichtet, dieses Geld als zusätzliche Altersrückstellung anzusparen und später zur Beitragsentlastung zu verwenden.
Und was vor einigen Jahren oder Jahrzehnten „später“ war, ist nun der Fall. Der Beitragszuschlag fällt mit dem Ende des Kalenderjahres weg, in dem du das 60. Lebensjahr vollendet hast (teilweise ist es auch der Beginn des Kalenderjahres). Ab dem vollendeten 65. Lebensjahr verwendet der Versicherer das Geld zur Abfederung zukünftiger Beitragserhöhungen.
Aber es wird noch besser. In der privaten Krankenversicherung für Rentner hast du nämlich die Möglichkeit, einen Zuschuss zu deinen Beiträgen zu beantragen.
Diesen Zuschuss musst du aber proaktiv bei deinem Rentenversicherungsträger beantragen. Und natürlich wird dir diese Möglichkeit nicht an jeder Ecke erzählt.
Damit du den Zuschuss auch bekommst, musst du folgende Voraussetzungen erfüllen, welche man aber in der Regel erfüllt:
Der Zuschuss wird zudem unabhängig von deiner Rentenhöhe und unabhängig von deinem PKV-Tarif ausgezahlt und es kommt auch nicht auf dein anderweitig vorhandenes Vermögen an.
Schön und gut, dass es einen Beitragszuschuss zur PKV im Alter gibt, aber du willst ja natürlich auch wissen, wie hoch dieser ausfällt und ob dies nicht nur „Peanuts“ sind, sondern ein Wert, mit dem du auch später mal etwas anfangen kannst und dieser dich wirklich unterstützt in der Zahlung deiner Beiträge in die private Krankenversicherung als Rentner.
Grundsätzlich erhältst du als „PKV-Rentner“ den gleichen Zuschuss wie ein Rentner, der freiwillig in der GKV versichert ist. Grundlage ist – wie du es auch vom Arbeitgeber-Zuschuss kennst – der halbe Beitragssatz für die GKV. Dieser liegt aktuell (2025) bei 8,55% (Hälfte von 14,6% + durchschnittlicher Zusatzbeitrag von 2,5%).
ℹ️ Allerdings darf der Zuschuss auch nicht die Hälfte deines kompletten PKV-Beitrags übersteigen, sprich, der Zuschuss ist auf maximal 50% deines PKV-Beitrages limitiert (siehe § 106 Abs. 3 Satz 2 SGB VI). Den Beitrag zur Pflegepflichtversicherung musst du allerdings komplett allein tragen.
Ein Rechenbeispiel soll verdeutlichen, wie dies in der Praxis aussehen kann:
Zuschuss (8,55% von 1.500 €) = 128,25 €
Zuschuss übersteigt nicht die Hälfte des PKV-Beitrages (150 Euro) und muss somit nicht begrenzt werden.
Würde deine monatliche Rente zum Beispiel 2.500 Euro betragen, wäre die Höhe des Zuschusses 213,75 Euro (2.500 Euro * 8,55%). Allerdings gilt die Begrenzung auf maximal die Hälfte deines PKV-Beitrags (150 Euro in unserem Beispiel). Somit würdest du dann auch nur 150 Euro Zuschuss bekommen und nicht 213,75 Euro.
Beamte und Co. bekommen keine Rente, sondern eine Pension, weshalb sie auch Pensionäre genannt werden.
Während des Erwerbslebens bekommen ledige Beamte mit keinem oder einem Kind in der Regel 50% Beihilfe. Im Ruhestand erhöht sich die Beihilfe unabhängig von der Anzahl der Kinder in der Regel auf 70%. Dadurch müssen nicht mehr 50%, sondern nur noch 30% in der privaten Krankenversicherung abgesichert werden. Beamte sparen also bei den Kosten für die private Krankenversicherung im Alter.
Ein Gerücht, welches sich hartnäckig hält, ist, dass man nie mehr aus der privaten Krankenversicherung in die gesetzliche Krankenversicherung zurückwechseln kann. Die PKV ist quasi wie Alcatraz oder Askaban (für die Harry Potter Fans unter euch). Von dort ist noch nie jemand zurückgekommen. Aber auch hier gilt: Schauen wir uns doch mal die Fakten an.
Als Angestellter musst du dein Bruttojahreseinkommen dauerhaft für mindestens ein Jahr unter die sogenannte Jahresarbeitsentgeltgrenze (2025: 73.800 Euro) bekommen. Das bekommt man zum Beispiel hin, indem man das Gehalt durch den Arbeitgeber reduzieren lässt (zum Beispiel durch Umstellung auf Teilzeit oder durch Einzahlung in eine betriebliche Altersvorsorge). Aber auch der Bezug von Arbeitslosengeld ermöglicht dir, wieder in die GKV zurückzukehren. „Einmal PKV, immer PKV“ greift hier also noch nicht wirklich. Aber schauen wir mal weiter.
Bei Selbstständigen gibt es grundsätzlich zwei Möglichkeiten, wie man von der PKV wieder in die GKV zurückkehren kann.
Wenn du selbstständiger Künstler oder Freiberufler bist, dann kannst du durch einen Wechsel über die Künstlersozialkasse (KSK) in der GKV aufgenommen werden.
Auch hier scheint es noch nicht so zu sein, als dass es kein Zurück mehr gäbe. Aber beleuchten wir jetzt mal all diejenigen, die 55 Jahre oder älter sind.
In der Tat ist es so, dass, wenn du 55 Jahre oder älter bist, es nahezu unmöglich ist, wieder in die gesetzliche Krankenversicherung zu wechseln. Aber eben nur „nahezu“ unmöglich und nicht ganz unmöglich.
Ab dem vollendeten 55. Lebensjahr kannst du wie bei Selbstständigen über die Familienversicherung wieder zurück in die GKV. Damit das allerdings funktioniert, muss das eigene Einkommen unter 535 Euro im Monat liegen (Stand: 2025).
In allen anderen Fällen ist ein Wechsel zurück in die GKV mit 55 Jahren oder älter nur möglich, wenn du in den vergangenen 5 Jahren mindestens einen Tag gesetzlich versichert warst und mindestens die Hälfte dieser Zeit (2,5 Jahre):
Du fragst dich, warum die Rückkehr in die GKV besonders älteren Menschen so schwer gemacht wird? Erstens muss man hier an dieser Stelle endlich mal anbringen, dass die wenigsten der Privatversicherten freiwillig wieder zurück in die GKV wollen. Sie wollen in der PKV bleiben. Denn gerade im Alter, wenn immer mehr Gebrechen dazu kommen und sich der Gesundheitszustand verschlechtert, sind die Leistungen der PKV – im Vergleich zur GKV – Gold wert (im wahrsten Sinne des Wortes).
Zweitens ist es eben so, dass der Gesetzgeber den ganzen „Billigheimern“, die in die PKV gewechselt sind, um Beiträge zu sparen und nicht zwangsläufig wegen einer besseren medizinischen Versorgung einen Riegel vorschieben will. Damit eben diese dann im Alter nicht einfach wieder in die GKV zurückkehren. In jungen Jahren quasi die kostengünstigere PKV nutzen und wenn man älter wird (und die Beiträge auf Grund der Wahl eines nicht so guten Tarifes gestiegen sind), man dann wieder in die GKV zurück geht, um die Solidargemeinschaft dort auszunutzen.
Und in meinen Augen ist das auch richtig so.
Eine der besten Möglichkeiten, um einem Anstieg der PKV-Beiträge (als Rentner) entgegenzuwirken, ist der Wechsel deines PKV-Tarifs innerhalb deines Versicherers. Nicht irgendwo anders hin wechseln. Denn dann gehen die meisten deiner gebildeten Alterungsrückstellungen verloren.
Viele Menschen, die privat krankenversichert sind, wissen nicht, dass Tarife am laufenden Band geschlossen oder neue Tarife eröffnet werden.
Wird jetzt zum Beispiel dein Tarif, in welchem du versichert bist, geschlossen, so wird dieser mit der Zeit immer teurer werden. Warum? Weil einfach keine neuen jungen und „guten“ Risiken mehr nachkommen, sondern das Tarifkollektiv in sich altert. Und je älter man wird, desto höher sind die Krankheitskosten. Du kennst das Spiel.
Und genau deshalb macht es Sinn zu überprüfen, ob du nicht innerhalb der Tariflandschaft deines PKV-Versicherers in einen Tarif wechseln kannst, der zum Beispiel gerade neu aufgemacht wurde und deshalb um einiges günstiger ist und eventuell sogar bessere Leistungen hat.
Die rechtliche Grundlage dafür bietet der § 204 VVG. Dieser erlaubt dir nämlich den eben beschriebenen Tarifwechsel innerhalb des PKV-Anbieters. Egal wann und in welchem Alter. Auch deine bisher gebildeten Altersrückstellungen gehen bei solch einem Wechsel nicht verloren.
Noch nie davon gehört? Gut möglich, denn du kannst dir vorstellen, dass die privaten Krankenversicherer diese Option nicht unbedingt von den Dächern schreien. Denn am Ende des Tages bedeutet dies natürlich für sie weniger Beitragseinnahmen.
Durch einen solchen Tarifwechsel lassen sich enorme Kosten sparen. 30-40% Ersparnis sind keine Seltenheit. Je nach Tarif kann es sogar zu Einsparungen von bis zu 60-70% kommen.
Diese Form des Tarifwechsels ist also eine extrem gute Möglichkeit, um die Kosten der privaten Krankenversicherung im Alter zu senken und eventuell sogar bessere und umfangreichere Leistungen zu bekommen. Komplett risikofrei. Du kannst quasi nur gewinnen. Man muss es eben nur wissen.
Als Alternative zum Wechsel in einen vergleichbaren bzw. gleichwertigen Tarif kannst du auch in den sogenannten Basistarif der privaten Krankenversicherung wechseln. Bei ihm handelt es sich um einen „abgespeckten“ Versicherungsschutz, der weitgehend der gesetzlichen Krankenversicherung entspricht. Die monatliche Versicherungsprämie darf hier maximal dem Höchstbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung, im Jahr 2025 942,64 Euro, entsprechen.
Ein Wechsel in den Basistarif lohnt sich aber nur dann, wenn die Kosten deiner privaten Krankenversicherung im Alter deutlich höher sind, denn insbesondere im Alter bist du auf eine optimale medizinische Versorgung angewiesen. Der Wechsel in den Basistarif kann hier ein echtes Downgrade sein, ohne wirklich viel Geld einzusparen.
Wäge den Wechsel in den Basistarif der PKV daher genau ab und vergleiche Leistungsumfang sowie Beitrag mit deiner bestehenden Absicherung. Hast du deine private Krankenversicherung vor 2009 abgeschlossen, kommt unter Umständen auch der sogenannte Standardtarif in Frage. Er kann günstiger als der Basistarif sein, steht aber nur der genannten Personengruppe offen.
Alternativ zu einem Tarifwechsel kannst du die Kosten für deine private Krankenversicherung als Rentner auch durch eine Erhöhung oder Vereinbarung des Selbstbehaltes senken. Hier musst du allerdings besonders vorsichtig vorgehen.
Denn: Durch den Selbstbehalt steigt der Anteil der Behandlungs- und Krankheitskosten, den du selbst übernehmen musst. Rechne daher aus, ob sich eine Selbstbeteiligung für dich wirklich lohnt oder ob du nicht im Zweifel sogar draufzahlst.
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Damit man die Beiträge im Alter stabil hält bzw. sich diese sogar senken lassen, gibt es sogenannte Beitragsentlastungstarife, die man mit in seine private Krankenversicherung integrieren kann.
So ist es zum Beispiel mit so einem Baustein möglich, heute 50 Euro mehr zu zahlen, um dann dafür im Rentenalter 200 Euro weniger Beitrag zahlen zu müssen im Monat.
Das klingt erstmal sehr gut und sinnvoll, aber in unseren Augen sollte man die Vor- und Nachteile genau beleuchten und auch in Betracht ziehen, dass ein Beitragsentlastungstarif à la „Eigenbau“ eventuell die bessere Alternative ist.
Eine andere, meiner Meinung nach sehr clevere Möglichkeit, später mal deine monatliche PKV-Belastung „quer zu subventionieren“, ist der Abschluss einer separaten, fondsgebundenen Rürup Rente. Die späteren Rentenzahlungen aus dieser werden dann hergenommen, um die Kosten der privaten Krankenversicherung im Alter teilweise zu finanzieren.
Warum könnte dies eine wirklich sinnvolle Alternative sein? Schauen wir uns mal die Vorteile einer separaten, fondsgebundenen Rürup Rente an.
Eine Rürup Rente kann später mal nur monatlich ausgezahlt werden. Das macht auch Sinn. Möchtest du aber unbedingt eine Rentenversicherung haben, bei der du später auch mal das komplette Kapital auf einmal auszahlen lassen kannst, so kannst du auch eine normale fondsgebundene Rentenversicherung abschließen. Hier sind die Beiträge allerdings nicht steuerlich absetzbar.
Unterm Strich behaupte ich, dass du mit der „Do it yourself“-Variante am Ende mehr rausholen wirst als mit einem Beitragsentlastungstarif. Dazu bist du auch viel flexibler.
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Hier noch ein gut gemeinter Ratschlag von jemandem, der sein Geld damit verdient, dass Menschen in die private Krankenversicherung wechseln. Also aufgepasst, jetzt kommt gleich das Verkaufsargument für die PKV.
Wenn für dich das Geld sparen im Vordergrund steht und das deine Hauptmotivation ist für den Wechsel in die private Krankenversicherung, dann kann ich dir auch nicht helfen. Dann hast du nicht verstanden, um was es hier wirklich geht.
Nämlich, dass du dich für dich selbst (oder auch für deine Kinder) für die bestmögliche medizinische Versorgung entscheidest. Punkt. Jeder andere Grund, jede andere Motivation in die PKV zu wechseln, wird sich irgendwann umkehren wie ein Boomerang und dir ins Genick schlagen.
Wenn du entschieden hast, dass es rein um eine bessere medizinische Versorgung geht, dann ist dir auch klar, dass dies nicht mit günstigen Beiträgen geht. Zumindest nicht langfristig. Das liegt schlichtweg an der medizinischen Inflation. Und das ist auch gut so. Denn wir wollen ja eben auch immer die bestmögliche Versorgung haben.
Du schließt hier einen privatrechtlichen Vertrag mit einem Unternehmen. Die festgesetzten Leistungen können hier nicht einfach von heute auf morgen geändert werden oder aus dem Leistungskatalog genommen werden, wie es am laufenden Band in der GKV passiert – immer weniger Leistungen, aber mehr zahlen.
Hier ein Zitat aus dem Sozialgesetzbuch zu den Leistungen der GKV:
§ 12 SGB V Wirtschaftlichkeitsgebot
(1) Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, können Versicherte nicht beanspruchen, dürfen die Leistungserbringer nicht bewirken und die Krankenkassen nicht bewilligen.
In der GKV muss die erbrachte Leistung also ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein.
Ich kann nur für mich sprechen, aber wenn es um meine Gesundheit oder sogar um mein Leben geht, dann ist mir die Wirtschaftlichkeit echt egal. Dann will ich die bestmögliche Versorgung bekommen. Und die gibt es eben in unserem dualen System nur in der privaten Krankenversicherung.
Zum Abschluss fasse ich nochmal zusammen, was eine private Krankenversicherung im Alter kostet.
Für ehemalige Angestellte fällt als Rentner der Arbeitgeberanteil weg. Um das auszugleichen, kann bei der Rentenversicherung ein Zuschuss beantragt werden. Dieser ist identisch mit dem Zuschuss, welchen freiwillig gesetzlich Versicherte Rentner erhalten. Zusätzlich fällt als Rentner das Krankentagegeld weg, da dieses nicht mehr benötigt wird.
Falls dir die Kosten in deinem Tarif im Alter zu hoch werden, kannst du innerhalb des Versicherers in einen günstigeren Tarif wechseln. Falls der neue Tarif keine Mehrleistungen gegenüber dem alten Tarif beinhaltet, ist keine Gesundheitsprüfung notwendig.
Sowohl in der gesetzlichen Krankenversicherung als auch in der privaten Krankenversicherung wird es aufgrund des medizinischen Fortschritts in der Zukunft Beitragssteigerungen geben. Es ist jedoch ein Mythos, dass nur in der PKV die Kosten stark steigen. Tatsächlich sind die Kosten in der GKV in den letzten Jahren sogar stärker als in der PKV gestiegen. Und zusätzlich kann dir die PKV im Gegensatz zur GKV nicht einfach Leistungen streichen. Handelt es sich nicht um eine versteckte Beitragssteigerung, wenn Leistungen gestrichen werden?
Der wichtigste Ratschlag von mir lautet, frühzeitig für das Alter vorzusorgen. Entweder durch einen Beitragsentlastungstarif oder eine zusätzliche private Rentenversicherung. Dadurch werden die Kosten der privaten Krankenversicherung im Alter reduziert und du musst dir keine Sorgen machen, dass du dir die Beiträge nicht mehr leisten kannst.
Wenn du noch auf der Suche nach der passenden privaten Krankenversicherung für dich bist, dann kannst du dir ganz einfach einen Termin zu unserer kostenlosen & unverbindlichen Online-Beratung buchen. Wie unsere PKV-Beratung abläuft, kannst du im verlinkten Artikel nachlesen.
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6 Antworten
Servus Theresa, du bekommst den PKV-Zuschuss, sobald du in Rente gehst. Aktuell kannst du ja grundsätzlich frühestens mit 63 in Rente gehen. Einen Entlastungsbaustein kannst du auch so abschließen, dass die Entlastung z.B. bereits ab dem 63. Lebensjahr gezahlt wird.
Servus,
wie sieht es aus, wenn ich nicht bis 67 Jahre arbeite, sondern schon früher aufhöre. Muss ich dann bis 67 die Zeit überbrücken bis ich den Entlastungsbaustein erhalte sowie den hälftigen Zuschuss und die volle private Krankenversicherung selbst aufbringen?
Gibt es Tipps wie ich die Zeit vorher möglichst schlau gestalte?
Theresa
Servus Manuel,
der Zuschuss der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) bezieht sich auf den PKV Beitrag, welchen du als Rentner zahlen musst. Mit Beitragsentlastungstarif ist der Zahlbeitrag der PKV geringer als ohne. Somit kann es sein, dass der Zuschuss der GRV geringer ausfällt. Wenn ich dein Beispiel richtig verstehe, bekommst du den Zuschuss auf die 100 Euro Zahlbeitrag (500-400). Der Zuschuss beträgt dann 50 Euro (halber PKV Beitrag), weil diese Zahl kleiner 198,75 Euro ist.
Guten Morgen
Wie verhält es sich eigentlich mit dem Zuschuss der gesetzlichen Rentenversicherung zum PKV-Beitrag, wenn man zusätzlich einen Beitragsentlastungsbaustein vereinbaren würde?
Beispiel:
Angenommen 2500 euro gesetzliche Rente
Max Möglicher Zuschuss der GRV 50%: 198,75 Euro
Der PKV-Beitrag (vor Entlastung mit BRE-Baustein) liegt bei 500 Euro
Beitragsentlastung (vereinbart bei 400 Euro)
Welchen Zuschuss erhalte ich von der GRV nun?
Ist die Bemessungsgrundlage der Beitrag vor oder nach der Entlastung? Welchen Betrag melden die Versicherungen?
Für mein Verständnis funktioniert ein BRE wie eine zweckgebundene Rentenversicherung, so würde ich den Max Zuschuss von 198,75 bekommen und nach Entlastung einen Beitrag von 100 Euro an die PKV noch abführen. Ergo komm ich auf ein Plus von 98,75.
Oder erstattet die GRV nur die Hälfte, die übrig bleibt sprich 50 Euro?
Bin gespannt auf die Antwort.
Danke und Gruß
Manuel
Hallo Andrés,
zu 1) hier kommt es immer drauf an, wo der 70-jährige versichert ist und in welchem Tarif. Grundsätzlich sollte man immer sein Tarifwechselrecht nach §204 VVG in Anspruch nehmen und prüfen, ob man in einen günstigeren Tarif wechseln kann, mit gleichartigen Leistungen
zu 2) Die Firma kenne ich nicht. Allerdings gibt es durchaus Möglichkeiten, wie man auch noch nach dem 55. Lebensjahr zurück in die GKV wechseln kann.
Hallo,
1) haben Sie Infos über Beiträge, die aktuell ein 70 jährige als Privatpatient zahlt?
2) was halten Sie von Clearing Solutions, die spezialisiert auf den Wechseln in die GKV ist?
Grüße
Andrés