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Fondsgebundene Rentenversicherung Steuer

Aktualisiert am 23. Oktober 2025

Die fondsgebundene Rentenversicherung ist ein beliebtes und – einen guten Tarif vorausgesetzt – auch renditestarkes und kostengünstiges Instrument der privaten Altersvorsorge. Anders als beispielsweise eine Rürup Rente kannst du die Einzahlungen in die fondsgebundene Rentenversicherung allerdings nicht von der Steuer absetzen. Vielmehr kommst du bei diesen Policen erst in der Auszahlungsphase, in der Regel also mit Eintritt in den Ruhestand, in den Genuss steuerlicher Vorteile. 

💡 Wichtige Infos auf einen Blick

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Ist die fondsgebundene Rentenversicherung steuerlich absetzbar?

Beiträge für eine fondsgebundene Rentenversicherung aus der 3. Schicht der Altersvorsorge sind keine Sonderausgaben im Sinne des § 10 EStG

Das bedeutet, dass du die Einzahlungen weder von der Steuer absetzen noch beispielsweise im Rahmen von Betriebsausgaben oder Werbungskosten geltend machen kannst. Du zahlst sie dementsprechend immer aus deinem Nettoeinkommen.

Einzahlung fondsgebundene Rentenversicherung Steuererklärung: Wo eintragen?

Da du die Beiträge für die fondsgebundene Rentenversicherung nicht steuerlich absetzen kannst, haben sie auch keine Relevanz für die Steuererklärung und müssen nicht eingetragen werden.

Ausnahmen für fondsgebundene Rürup und Riester Rente

Ausnahmen gelten für die Rürup Rente (1. Schicht) und die Riester Rente (2. Schicht).

Diese Beiträge sind steuerlich im Rahmen gewisser Höchstbeträge geltend zu machen, auch wenn es sich um eine fondsgebundene Police handelt.

Während für die Rürup Rente dabei die allgemeinen Höchstbeträge für Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gelten (2025: 29.344 Euro pro Jahr), gilt für die Riester Rente ein Höchstbetrag von 2.100 Euro pro Jahr. Mehr kannst du nicht absetzen.

Ausführliche Informationen zur Besteuerung der Rürup Rente findest du im verlinkten Artikel.

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Steuervorteile bei Auszahlung der fondsgebundenen Rentenversicherung

Auch wenn du die Beiträge für deine fondsgebundene Rentenversicherung nicht von der Steuer absetzen kannst, profitierst du bei der Auszahlung von steuerlichen Vergünstigungen. Hier gelten im Wesentlichen zwei Vorschriften:

ℹ️ Achtung: Das Halbeinkünfteverfahren gilt nur, wenn du bei Auszahlung mindestens 62 Jahre alt (bei Verträgen vor 2012 mindestens 60 Jahre alt) bist und der Vertrag mindestens 12 Jahre gelaufen ist.

Auszahlung fondsgebundene Rentenversicherung Steuererklärung: Wo eintragen?

Wie bereits beschrieben, müssen Einzahlungen in die fondsgebundene Rentenversicherung nicht in der Steuererklärung angegeben werden. Anders sieht es jedoch bei Auszahlungen aus, wobei es hier einen Unterschied macht, ob du dich für die lebenslange Rente oder die Einmalzahlung entscheidest.

Lebenslange Rente

Deine ausgezahlte private Rente wird automatisch an das Finanzamt übermittelt. Du musst den Betrag nicht zwingend in deiner Steuererklärung angeben. Du kannst ihn aber zur Kontrolle in der Anlage R unter „Leibrente“ in den Zeilen 13 und 14 eintragen.

Einmalzahlung

Bei der Einmalzahlung erfolgt die Angabe des steuerpflichtigen Betrags in der Regel in der Anlage KAP (Einkünfte aus Kapitalvermögen), meist in Zeile 30 (oder der entsprechenden Zeile für das Halbeinkünfteverfahren in der aktuellen Anlage KAP). 

Wichtig ist dabei, dass du den vollen Unterschiedsbetrag eintragen musst, da das Finanzamt die hälftige Kürzung automatisch vornimmt

Da dein Versicherer wahrscheinlich bereits Abgeltungsteuer auf den vollen Ertrag einbehalten hat, ist diese Angabe notwendig: Du musst die Auszahlung in der Steuererklärung aufführen, um die zu viel gezahlte Steuer zurückzuerhalten.

Fondsgebundene Rentenversicherung: Steuerliche Besonderheiten bei Altverträgen

Hast du deine fondsgebundene Rentenversicherung bzw. eine andere Form der privaten Rentenversicherung aus der 3. Schicht vor 2005 abgeschlossen, genießt du mitunter weitere Vorteile. Denn hier ist die Auszahlung als Einmalzahlung vollständig steuerfrei, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

Diese Voraussetzungen sind bei Altverträgen regelmäßig erfüllt, sodass du dir bei der Auszahlung als Einmalzahlung über die Steuer gar keine Gedanken machen musst.

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