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Fondsgebundene Rentenversicherung Steuer

Aktualisiert am 15. April 2025

Die fondsgebundene Rentenversicherung ist ein beliebtes und – einen guten Tarif vorausgesetzt – auch renditestarkes und kostengünstiges Instrument der privaten Altersvorsorge. Anders als beispielsweise eine Rürup Rente kannst du die Einzahlungen in die fondsgebundene Rentenversicherung allerdings nicht von der Steuer absetzen. Vielmehr kommst du bei diesen Policen erst in der Auszahlungsphase, in der Regel also mit Eintritt in den Ruhestand, in den Genuss steuerlicher Vorteile.

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Kann ich die fondsgebundene Rentenversicherung von der Steuer absetzen?

Beiträge für eine fondsgebundene Rentenversicherung aus der 3. Schicht der Altersvorsorge sind keine Sonderausgaben im Sinne des § 10 EStG. Das bedeutet, dass du die Einzahlungen weder von der Steuer absetzen noch beispielsweise im Rahmen von Betriebsausgaben oder Werbungskosten geltend machen kannst. Du zahlst sie dementsprechend immer aus deinem Nettoeinkommen.

Ausnahmen für fondsgebundene Rürup und Riester Rente

Ausnahmen gelten für die Rürup Rente (1. Schicht) und die Riester Rente (2. Schicht). Diese Beiträge sind steuerlich im Rahmen gewisser Höchstbeträge geltend zu machen, auch wenn es sich um eine fondsgebundene Police handelt.

Während für die Rürup Rente dabei die allgemeinen Höchstbeträge für Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gelten, gilt für die Riester Rente ein Höchstbetrag von 2.100 Euro pro Jahr. Mehr kannst du nicht absetzen.

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Steuervorteile bei Auszahlung der fondsgebundenen Rentenversicherung

Auch wenn du die Beiträge für deine fondsgebundene Rentenversicherung nicht von der Steuer absetzen kannst, profitierst du bei der Auszahlung von steuerlichen Vergünstigungen. Hier gelten im Wesentlichen zwei Vorschriften:

ℹ️ Achtung: Das Halbeinkünfteverfahren gilt nur, wenn du bei Auszahlung mindestens 62 Jahre alt (bei Verträgen vor 2012 mindestens 60 Jahre alt) bist und der Vertrag mindestens 12 Jahre gelaufen ist.

Steuerliche Besonderheiten bei sogenannten Altverträgen

Hast du deine fondsgebundene Rentenversicherung bzw. eine andere Form der privaten Rentenversicherung aus der 3. Schicht vor 2005 abgeschlossen, genießt du mitunter weitere Vorteile. Denn hier ist die Auszahlung (Verrentung oder Einmalzahlung) vollständig steuerfrei, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

Diese Voraussetzungen sind bei Altverträgen regelmäßig erfüllt, sodass du dir bei der Auszahlung über die Steuer gar keine Gedanken machen musst.

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