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Mieteinnahmen & Krankenversicherung erklärt (2026)

Aktualisiert am 5. Januar 2026

Ein Investment in Immobilien ist nicht nur eine gute Wahl für den eigenen Vermögensaufbau, sondern stellt häufig auch einen Weg der privaten Altersvorsorge dar. Möglicherweise gehörst ja auch du zu den (angehenden) Immobilieninvestoren. Viele Investoren wissen allerdings nicht, dass Mieteinnahmen einen direkten Einfluss auf die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung haben können. Dies gilt zumindest dann, wenn du freiwillig gesetzlich versichert bist – denn hier gehören die Mieteinkünfte zur Bemessungsgrundlage für deinen monatlichen Versicherungsbeitrag.

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Muss ich auf Mieteinnahmen Krankenversicherungsbeiträge zahlen?

Ja, denn sie gehören zur Beitragsbemessungsgrundlage – zumindest dann, wenn du ein freiwilliges Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung bist.

Könntest du dich also (etwa als Beamter oder Freiberufler) privat versichern, entscheidest dich aber bewusst für die gesetzliche Krankenkasse, fließen die Einkünfte aus deiner Vermietung in die Berechnung der Beiträge ein

Dies gilt allerdings nur für positive Einkünfte, das heißt einen „Gewinn“ aus der Vermietung (Ausgaben kleiner als Einnahmen).

Mieteinnahmen sind nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze relevant

Beiträge fallen allerdings auch hier nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze (2026: 5.812,50 Euro pro Monat) an. 2025 lag die Beitragsbemessungsgrenze noch bei 5.512,50 Euro.

Verdienst du bereits mit deiner beruflichen Tätigkeit (egal ob als Arbeitnehmer oder Selbstständiger) mehr und zahlst daher den Höchstbeitrag, kommen für die Vermietungseinkünfte keine Beiträge mehr dazu.

Freiwillig gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer verdienen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze (2026: 6.450 Euro pro Monat) und damit auch über der Beitragsbemessungsgrenze, weshalb Mieteinnahmen hier kein Rolle spielen, da der Höchstbeitrag bereits durch das normale Gehalt gezahlt werden muss.

Mieteinnahmen Krankenversicherung Berechnung

Bemessungsgrundlage sind die Einkünfte, nicht die Einnahmen

Zunächst musst du von den Mieteinnahmen also alle Werbungskosten (Abschreibung, Zinsen, Instandhaltung, Hausverwaltung, etc.) abziehen

Nur das, was übrig bleibt, unterliegt der Beitragspflicht.

Hast du beispielsweise Mieteinnahmen in Höhe von 1.000 Euro für eine Wohnung, aber Kosten in Höhe von 800 Euro (durch Abschreibung, Zinsen, etc.), werden nur 200 Euro für die Berechnung der Krankenversicherungsbeiträge herangezogen. 

Wie hoch ist die Krankenversicherung bei Mieteinnahmen?

Bist du freiwillig gesetzlich versichert, musst du deine gesamten Einkünfte – meist einmal pro Jahr – an die Krankenkasse melden, also auch deine Einkünfte aus der Vermietung. Der Beitrag, der hierauf anfällt, richtet sich dann nach den einzelnen Prozentsätzen, konkret:

Beispiel zu den GKV-Beiträgen auf Mieteinnahmen

Verdienst du als Selbstständiger 50.000 Euro im Jahr und mit der Vermietung 10.000 Euro, liegst du insgesamt noch unter der Beitragsbemessungsgrenze. Auf die Mieteinnahmen fallen dann im Schnitt rund 2.100 Euro Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge an.

Das Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit wird mit dem allgemeinen Beitragssatz von 14,6% berücksichtigt, wenn du dich freiwillig für das Krankengeld entschieden hast.

Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung werden immer mit dem ermäßigten Beitragssatz in Höhe von 14% berechnet.

Minijob und Mieteinnahmen Krankenversicherung

Wenn du neben deinen Mieteinnahmen einen Minijob hast, gilt Folgendes: Mieteinnahmen wirken sich nur dann auf deine Krankenversicherungsbeiträge aus, wenn du freiwillig gesetzlich versichert bist – sie werden dann bei der Beitragsberechnung berücksichtigt und können deine Beiträge erhöhen.

Bist du hingegen pflichtversichert (zum Beispiel über einen sozialversicherungspflichtigen Hauptjob oder als Rentner), bleiben die Mieteinnahmen beitragsfrei.

Ein Minijob selbst führt nicht zu einer eigenen Krankenversicherungspflicht, da dein Einkommen unter der Grenze für die Sozialversicherungspflicht liegt.

Du bist familienversichert? Dann beachte Folgendes!

Die beitragsfreie Familienversicherung kann nämlich auch durch Mieteinkünfte verloren gehen.

Dies ist der Fall, wenn du mit der Vermietung mehr verdienst als 565 Euro pro Monat. Im Jahr sind es damit maximal 6.780 Euro, die an Überschuss aus der Vermietung stammen dürfen, wenn du sonst keine Einkünfte hast.

Hausfrau Mieteinnahmen Krankenversicherung

Vorsicht ist daher insbesondere geboten, wenn du vorhast, Immobilien auf Familienangehörige wie Kinder oder deinen Ehepartner zu übertragen

Sind diese bisher beitragsfrei familienversichert, geht dieser Schutz durch die Vermietungseinkünfte möglicherweise verloren.

Welche Daten du der Krankenkasse melden musst

Bei der freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung gilt, dass du der Krankenkasse gegenüber eigenständig (also ohne Aufforderung) alle Einkünfte nachweisen musst.

Hast du Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, sind hierfür vor allem deine Steuerbescheide für das jeweilige Jahr geeignet. Anhand der hier vom Finanzamt errechneten Einkünfte berechnet die Krankenversicherung deinen Beitrag für das entsprechende Jahr.

Gibt es noch keinen Einkommensteuerbescheid, nutzt du zum Nachweis die Unterlagen, die du auch dem Finanzamt vorlegen würdest. Dies sind vor allem Mietverträge, Kontoauszüge und Jahresabrechnungen von Nebenkosten.

Krankenkasse Mieteinnahmen verschwiegen: Diese Folgen kann das haben

Wichtig: Du bist verpflichtet, dein beitragspflichtiges Einkommen offen zu legen. Verschweigst du Mieteinnahmen, darf die Krankenkasse dein Einkommen schätzen — im Extremfall bis zum Höchstbeitrag von 69.750 Euro. Falsch- oder Nichtangaben können Bußgelder bedeuten und in schweren Fällen strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Achtung: Kommst du deiner Meldepflicht nicht nach und erfährt die Krankenkasse erst später von zusätzlichen Einkünften, können hohe Nachzahlungen fällig werden.

Wir raten dir deshalb ausdrücklich: Vermeide das Verschweigen von beitragspflichtigen Einkünften. Die Krankenkasse hat oft Möglichkeiten, an entsprechende Daten zu gelangen — und das kann für dich sehr teuer werden. Überlege stattdessen legale Optimierungswege (zum Beispiel einen Wechsel in die private Krankenversicherung) und sprich mit einem Steuerberater oder Versicherungsvermittler. Wenn du wissen willst, wie unsere Beratung zur privaten Krankenversicherung abläuft, kannst du dir gerne den verlinkten Artikel durchlesen.

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Mieteinnahmen in der gesetzlichen vs. der privaten Krankenversicherung

Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung werden in der gesetzlichen Krankenkasse anders behandelt als in der privaten Krankenversicherung.

Grund dafür ist die unterschiedliche Funktionsweise der beiden Systeme, denn in der privaten Krankenversicherung kommt es in Bezug auf die Kosten grundsätzlich nie auf dein Einkommen an.

Mieteinnahmen PKV: Kein Einfluss auf den Beitrag

In der privaten Krankenversicherung spielt dein Einkommen – und damit auch deine Mieteinnahmen – keine Rolle. Für den PKV-Beitrag ist einzig und allein entscheidend, wie alt du bist, wie dein Gesundheitszustand aussieht und welche Leistungen du versicherst.

Ob dein Einkommen steigt oder sinkt, ob es niedrig oder hoch ist, interessiert den Versicherer grundsätzlich nicht und wird daher auch nicht abgefragt.

Interessant ist die private Krankenversicherung daher vor allem für jüngere und gesunde Menschen sowie Personen, die hohe Mieteinnahmen erzielen.

Auch Unternehmer profitieren in der Regel von der PKV, weil der Beitrag hier meist niedriger ist als der Höchstbeitrag, den du in der GKV auf deine Gewinne zahlen würdest.

Hinzu kommt die erwartbare Entwicklung der GKV. Immer wieder wird die Beitragsbemessungsgrenze angehoben, auch die Politik diskutiert quasi am laufenden Band über dieses Thema. Du kannst daher damit rechnen, dass in Zukunft noch höhere Beiträge für die Krankenversicherung auf deine Mieteinnahmen bzw. Einkünfte anfallen.

Mieteinnahmen GKV: Hohe Einkünfte = hoher Beitrag

Als freiwillig gesetzlich Versicherter fließen alle Einkünfte in die Beitragsberechnung ein, bis du die Beitragsbemessungsgrenze von 5.812,50 Euro pro Monat erreichst. Dies gilt auch für Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, also den Saldo aus Einnahmen und Ausgaben.

Mit steigenden Einkünften steigt daher in der Regel auch dein Beitrag, sofern er nicht bereits beim Maximum liegt.

Dies ist ein wesentlicher Nachteil der gesetzlichen Krankenversicherung – aber auch ein Vorteil, wenn du wenig verdienst oder beitragsfrei in der Familienversicherung versichert bist.

Mieteinnahmen Krankenversicherung Rentner

Mieteinnahmen von Mitgliedern der Krankenversicherung der Rentner

Für (angehende) Rentner, die gesetzlich krankenversichert sind, ist es besonders wichtig, Mitglied der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) zu werden.

Dies ist möglich, wenn sie in der zweiten Hälfte ihres Erwerbslebens mindestens zu 90% gesetzlich versichert waren – unabhängig davon, ob als Pflichtmitglied, freiwillig oder im Rahmen der Familienversicherung.

Die Mitgliedschaft in der KVdR ist deshalb von Vorteil, weil dann lediglich auf die gesetzliche Rente Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zu zahlen sind (Stand 2026: 14,6% plus Zusatzbeitrag, wobei die Hälfte vom Rentenversicherungsträger übernommen wird).

Mieteinnahmen von freiwillig gesetzlich versicherten Rentner

Rentner, die freiwillig gesetzlich versichert sind, müssen hingegen Beiträge auf sämtliche Einkünfte leisten – etwa auch auf Mieteinnahmen und Kapitalerträge

Diese Beiträge sind zunächst vollständig selbst zu tragen. Allerdings kann, ähnlich wie bei privat Krankenversicherten, ein Zuschuss bei der Rentenversicherung beantragt werden – in gleicher Höhe.

Tipp: Kläre frühzeitig, ob du als Rentner die Voraussetzungen für die KVdR erfüllst.

Mieteinnahmen von privat versicherten Rentnern

Wie schon im Berufsleben spielen auch als privat krankenversicherter Rentner die Mieteinnahmen keine Rolle für den PKV-Beitrag.

Krankenversicherung auf Mieteinnahmen: Weitere Sonderfälle

Privatier Krankenversicherung Mieteinnahmen

Gesetzlich krankenversicherte Privatiere haben in der Regel den Status eines freiwillig Versicherten, weshalb Krankenversicherungsbeiträge auch auf Mieteinnahmen fällig werden.

Wenn diese das einzige Einkommen sind, fallen bis zur Beitragsbemessungsgrenze Krankenversicherungsbeiträge auf die Mieteinnahmen an.

Studentische Krankenversicherung Mieteinnahmen

Eine beitragsfreie Familienversicherung ist für Studenten nur möglich, wenn das Einkommen (durch Mieteinnahmen) unter 565 Euro pro Monat liegt.

Bei Überschreiten dieser Einkommensgrenze wird man bis zum vollendeten 30. Lebensjahr Mitglied der studentischen Krankenversicherung. Diese hat im Vergleich zur freiwilligen GKV-Mitgliedschaft den Vorteil, dass der Beitrag anhand des BAföG-Bedarfssatzes (2026: 855 Euro) und nicht anhand des Einkommens ermittelt wird. Zudem liegt der allgemeine Beitragssatz nicht bei 14,6, sondern bei 10,22%.

Ein Student zahlt demnach durchschnittlich 112,18 Euro für die studentische Krankenversicherung (855 Euro * (10,22% + 2,9%)).

Hinzukommt die Pflegeversicherung mit 30,78 Euro (3,6%) für Studenten mit einem Kind bzw. 35,91 Euro (4,2%) für kinderlose Studenten.

Ab 30 Jahren werden die Mieteinnahmen als Student jedoch wieder relevant, da man dann freiwilliges Mitglied in der GKV wird.

Mieteinnahmen Krankenversicherung in der Elternzeit

Während der Elternzeit bleibt man als Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin weiterhin pflichtversichert in der GKV, ohne dafür Beiträge zahlen zu müssen.

Beitragspflichtig sind lediglich Einkünfte aus einer Beschäftigung oder selbstständigen Tätigkeit, die über das Elterngeld hinausgehen.

Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung gelten dabei nicht als beitragspflichtig – selbst dann nicht, wenn sie bereits vor Beginn der Elternzeit erzielt wurden.

Anders sieht es aus, wenn man vor der Elternzeit freiwillig versichert war. Dann bleibt man auch in der Elternzeit freiwillig versichert und muss Beiträge zur Krankenversicherung zahlen. Hier werden auch Mieteinnahmen mit einbezogen.

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