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Private Krankenversicherung Rentner: Zuschuss & Tipps

Aktualisiert am 20. August 2025

Viele privat Krankenversicherte fragen sich: Wie kann ich mir die Beiträge im Ruhestand leisten? Die gute Nachricht: Als Rentner hast du Anspruch auf einen Zuschuss von der gesetzlichen Rentenversicherung. Dieser kann deine monatliche Belastung spürbar senken und macht die private Krankenversicherung (PKV) auch im Alter bezahlbar. Doch der Zuschuss wird nicht automatisch gezahlt – du musst ihn beantragen. In diesem Experten-Artikel erfährst du, wie der Zuschuss berechnet wird, welche Voraussetzungen gelten und welche weiteren Entlastungen dich im Ruhestand erwarten.

💡 Wichtige Infos auf einen Blick

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Private Krankenversicherung Rentner Zuschuss – wie funktioniert das?

Rentnerinnen und Rentner, die privat oder freiwillig gesetzlich krankenversichert sind, können von der gesetzlichen Rentenversicherung einen Beitragszuschuss erhalten. Dieser ist in § 106 SGB VI geregelt.

Wichtig: Dieser Zuschuss wird nicht automatisch ausgezahlt, sondern muss beantragt werden – am besten direkt zusammen mit dem Rentenantrag.

Rentenbeziehende, die in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) pflichtversichert sind (Mitglieder der Krankenversicherung der Rentner), müssen keinen Antrag stellen – die Rentenversicherung zahlt automatisch den halben Beitrag zur Krankenversicherung.

Zuschuss für freiwillig gesetzlich krankenversicherte Rentner

Für freiwillig Versicherte hängt die Höhe des Zuschusses von drei Faktoren ab: der individuellen Rentenhöhe, dem allgemeinen Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung und dem Zusatzbeitrag der eigenen Krankenkasse.

Der allgemeine Beitragssatz liegt derzeit bei 14,6%. Für die Berechnung wird er um den jeweiligen Zusatzbeitrag erhöht und anschließend halbiert – dieses Ergebnis bildet die Grundlage für den Zuschuss. Den Beitrag zur Pflegeversicherung müssen Rentnerinnen und Rentner jedoch vollständig selbst tragen.

Zuschuss für privat krankenversicherte Rentner

Bei privat krankenversicherten Rentnern erfolgt die Berechnung nach dem gleichen Prinzip. Allerdings wird hier nicht der individuelle Zusatzbeitrag der Krankenkasse zugrunde gelegt, sondern der durchschnittliche Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung. Gezahlt wird der Zuschuss maximal in Höhe von 50% der tatsächlichen PKV-Prämie. Auch privat krankenversicherte Rentner erhalten keinen Zuschuss zur Pflegeversicherung.

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Voraussetzungen für den PKV-Zuschuss zur Rente

Den Zuschuss zur privaten Krankenversicherung bekommst du nicht automatisch, sondern musst ihn aktiv bei deinem Rentenversicherungsträger beantragen. Viele wissen das nicht – umso wichtiger, rechtzeitig tätig zu werden.

Damit der Antrag erfolgreich ist, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, die jedoch in den meisten Fällen vorliegen:

Wichtig zu wissen: Der Zuschuss zur privaten Krankenversicherung für Rentner wird unabhängig von deiner Rentenhöhe, deinem PKV-Tarif und auch unabhängig von deinem Vermögen gezahlt.

Beispiel: Wie hoch ist der Zuschuss zur privaten Krankenversicherung bei Rentnern?

Ein Beispiel zeigt, wie der Zuschuss in der Praxis berechnet wird. Als Berechnungsgrundlage dient – ähnlich wie beim Arbeitgeberzuschuss – der halbe Beitragssatz der GKV. Dieser beträgt aktuell (2025) 8,55% (Hälfte aus 14,6% plus dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 2,5%).

Der Zuschuss beträgt 8,55% von 1.500 Euro = 128,25 Euro.

Da dieser Wert unter der Hälfte des PKV-Beitrags (150 Euro) liegt, wird er in voller Höhe gezahlt.

Ein weiteres Beispiel zum PKV-Zuschuss für Rentner

Bei einer Rente von 2.500 Euro ergibt sich ein Zuschuss von 213,75 Euro (2.500 Euro * 8,55%). Da der Zuschuss aber maximal die Hälfte des PKV-Beitrags betragen darf, wird er auf 150 Euro begrenzt.

So gilt: Der Zuschuss zur privaten Krankenversicherung ist immer an die Höhe deiner Rente gekoppelt, darf aber nie höher als die Hälfte deiner tatsächlichen PKV-Prämie sein.

Maximaler PKV-Zuschuss für Rentner

Im Jahr 2025 beträgt der maximale Zuschuss auf Grundlage der aktuellen Beitragsbemessungsgrenze 471,32 Euro pro Monat.

Einen Zuschuss in dieser Höhe erhält derzeit kein Rentner, da aktuell niemand eine so hohe Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung bezieht.

Private Krankenversicherung Rentner Zuschuss bei mehreren Renten

Viele Rentnerinnen und Rentner beziehen im Ruhestand nicht nur eine einzige Rente, sondern zum Beispiel eine gesetzliche Altersrente plus eine Betriebsrente oder zusätzliche Einnahmen aus privater Vorsorge und Miete.

Wichtig: Den Zuschuss zur privaten Krankenversicherung erhältst du ausschließlich auf den Betrag deiner gesetzlichen Rente – nicht auf private Renten oder sonstige Einkünfte.

Wie beantrage ich den Zuschuss zur privaten Krankenversicherung als Rentner?

Nochmal, weil es so wichtig ist: Den Zuschuss zu deiner privaten Krankenversicherung erhältst du nicht automatisch, sondern musst ihn aktiv beantragen. Zuständig dafür ist die Deutsche Rentenversicherung. Mit der richtigen Vorbereitung ist das Verfahren aber unkompliziert.

Zeitpunkt des Antrags

Idealerweise stellst du den Antrag zusammen mit deinem Rentenantrag, also etwa 3 Monate bevor deine Rente beginnt. Ein späterer Antrag ist ebenfalls möglich, jedoch muss er spätestens 3 Monate nach Rentenbeginn eingereicht werden. Andernfalls gibt es keine rückwirkende Auszahlung des Zuschusses.

Benötigtes Formular

Für den Antrag benötigst du das Formular R0820 („Antrag auf Zuschuss zur Krankenversicherung nach § 106 SGB VI“). Dieses kannst du online im eAntrag-Portal ausfüllen, als PDF herunterladen oder dir per Post zuschicken lassen.

Wichtige Unterlagen

Dem Antrag musst du verschiedene Nachweise beilegen. Dazu gehören eine aktuelle Beitragsbescheinigung deiner PKV (ohne Pflegeversicherung), dein Rentenbescheid sowie ggf. ein Nachweis über die Versicherungsaufsicht (BaFin oder EU). Je vollständiger die Unterlagen, desto schneller die Bearbeitung.

Abgabe des Antrags

Den Antrag kannst du auf drei Wegen einreichen: per Post, über das Online-Portal der Rentenversicherung oder direkt in einer Beratungsstelle. Die digitale Einreichung mit elektronischer Signatur ist in der Regel am schnellsten.

Prüfung und Auszahlung

Nach Eingang prüft die Rentenversicherung deine Angaben und berechnet den Zuschuss. Grundlage ist entweder 8,55% deiner gesetzlichen Rente oder maximal die Hälfte deines PKV-Beitrags – gezahlt wird immer der niedrigere Betrag. Die Auszahlung erfolgt monatlich zusammen mit deiner Rente. Auf Wunsch kannst du den Zuschuss auch direkt an deine private Krankenversicherung überweisen lassen.

Automatische Anpassung

Der Zuschuss ist dynamisch. Das bedeutet: Steigt deine gesetzliche Rente, erhöht sich auch automatisch dein Zuschuss. Ein neuer Antrag ist dafür nicht notwendig.

Beispiel: So wirkt sich der Rentenzuschuss auf deine PKV-Kosten aus

Der Zuschuss kann deine monatliche PKV-Belastung deutlich reduzieren. Entscheidend sind dabei zwei Faktoren: die Höhe deiner gesetzlichen Rente und dein aktueller PKV-Beitrag.

Rechenbeispiel PKV-Zuschuss

Da immer der niedrigere Wert zählt, erhältst du 213,75 Euro Zuschuss – das entspricht rund 25% deines PKV-Beitrags.

Weitere Beitragsentlastungen im Alter

Viele gehen davon aus, dass die private Krankenversicherung als Rentner automatisch teurer wird. Tatsächlich ist oft das Gegenteil der Fall. Denn mit Renteneintritt entfallen bestimmte Beitragsbestandteile, gleichzeitig greift der Rentenzuschuss. So lassen sich die Kosten häufig um mehrere hundert Euro pro Monat senken.

Wegfall des gesetzlichen Zuschlags ab 60

Seit dem Jahr 2000 müssen privat Krankenversicherte einen gesetzlichen Zuschlag von 10% auf ihren regulären Beitrag zahlen. Dieses Geld legt der Versicherer als zusätzliche Altersrückstellung zurück, um es später zur Entlastung der Beiträge einzusetzen.

Der Zeitpunkt „später“ ist inzwischen für viele erreicht: Der Zuschlag entfällt mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem du dein 60. Lebensjahr vollendet hast – bei manchen Versicherern auch bereits zu Beginn dieses Jahres. Ab dem vollendeten 65. Lebensjahr wird das zuvor angesparte Geld schließlich eingesetzt, um zukünftige Beitragserhöhungen abzufedern.

Rechenbeispiel Entfall gesetzlicher Zuschlag

Wegfall des Krankentagegeldes in der privaten Krankenversicherung für Rentner

Sobald du in Rente gehst, entfällt dein regelmäßiges Erwerbseinkommen. Ein Krankentagegeld, das eigentlich dazu dient, Verdienstausfälle bei längerer Arbeitsunfähigkeit auszugleichen, wird damit überflüssig.

In der Praxis bedeutet das: Mit Beginn des Ruhestands wird dieser Tarifbaustein gestrichen und der entsprechende Beitrag fällt weg. Dadurch sinken deine monatlichen PKV-Kosten automatisch – ein spürbarer Vorteil für Rentnerinnen und Rentner.

Rechenbeispiel Entfall Krankentagegeld

Beispielhafte Entwicklung deines PKV-Beitrags als Rentner

Wie du anhand des Beispiels erkennen kannst, verdoppelt sich zum Rentenbeginn der PKV-Beitrag bei Angestellten zunächst durch den Wegfall des Arbeitgeberzuschusses. Durch den Zuschuss von der Deutschen Rentenversicherung wird das Ganze jedoch deutlich abgemildert. Zudem muss beachtet werden, dass der PKV-Beitrag durch den Wegfall des gesetzlichen Zuschlags und des Krankentagegeldes bereits gesunken ist.

Beitragsentlastungstarif oder Rürup Rente

Solltest du zusätzlich noch einen Beitragsentlastungstarif oder eine Rürup Rente zur Quersubventionierung der PKV-Beiträge im Alter abgeschlossen haben, sollte die Finanzierung der PKV im Alter kein Problem sein.

Fazit: Rentenzuschuss richtig nutzen und Beiträge senken

Der Zuschuss zur privaten Krankenversicherung ist eine wichtige finanzielle Entlastung für Rentner. Auch wenn er in der Regel nicht den gesamten Beitrag abdeckt, reduziert er die monatlichen Kosten spürbar.

Zusammen mit dem Wegfall des gesetzlichen Zuschlags ab 60 und der Kündigung des Krankentagegeldes im Rentenalter ergibt sich oft eine Ersparnis von mehreren hundert Euro im Monat.

Entscheidend ist, den Zuschuss rechtzeitig zu beantragen und die Möglichkeiten der Beitragsentlastung zu kennen. So stellst du sicher, dass deine private Krankenversicherung auch im Ruhestand finanziell tragbar bleibt.

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Was Kunden über unsere Beratung sagen

Häufig gestellte Fragen

Alle Rentnerinnen und Rentner, die privat oder freiwillig gesetzlich krankenversichert sind und eine gesetzliche Rente beziehen. Pflichtversicherte GKV-Rentner erhalten automatisch den hälftigen Beitrag, alle anderen müssen den Zuschuss aktiv beantragen.

Die Höhe richtet sich nach 8,55% deiner gesetzlichen Rente (2025) oder maximal 50% deines PKV-Beitrags – gezahlt wird immer der niedrigere Betrag. Der Höchstzuschuss liegt 2025 bei 471,32 Euro pro Monat.

Nein. Den Beitrag zur Pflegeversicherung müssen Rentnerinnen und Rentner komplett selbst tragen – unabhängig davon, ob sie gesetzlich oder privat versichert sind.

Der Zuschuss muss mit dem Formular R0820 bei der Deutschen Rentenversicherung beantragt werden. Idealerweise stellst du den Antrag zusammen mit deinem Rentenantrag, spätestens aber 3 Monate nach Rentenbeginn. Benötigt werden u.a. eine aktuelle PKV-Beitragsbescheinigung und der Rentenbescheid.

Die Auszahlung erfolgt monatlich zusammen mit der gesetzlichen Rente. Auf Wunsch kann der Betrag auch direkt an die private Krankenversicherung überwiesen werden. Steigt deine Rente, erhöht sich der Zuschuss automatisch.

Ja. Mit 60 entfällt der gesetzliche Zuschlag von 10% auf den PKV-Beitrag, zudem wird das Krankentagegeld mit Renteneintritt gestrichen. Beide Punkte senken die Beiträge zusätzlich. Wer einen Beitragsentlastungstarif oder eine Rürup Rente abgeschlossen hat, kann seine Kosten im Alter noch weiter reduzieren.

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