Der Standardtarif in der privaten Krankenversicherung
Der Standardtarif der privaten Krankenversicherung (PKV) ist für Fälle konzipiert, in denen du dir den regulären Beitrag für deine PKV nicht oder nicht mehr leisten kannst. Die Leistungen im Standardtarif sind auf das gesetzliche Mindestmaß beschränkt, außerdem musst du für einen Wechsel in den Standardtarif bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Entscheidend ist vor allem, dass du bereits vor 2009 in der privaten Krankenversicherung versichert warst.
💡 Wichtige Infos auf einen Blick
- Jede private Krankenversicherung muss einen Standardtarif anbieten. Er ist eine „abgespeckte“ Variante des Normaltarifs und bietet nur die Leistungen, die auch in der gesetzlichen Krankenkasse bezahlt würden.
- Der Standardtarif der PKV ist deutlich günstiger als der reguläre Tarif, in dem du normalerweise versichert bist. Dafür sind die Leistungen aber auch stark eingeschränkt.
- Voraussetzung für einen Wechsel in den Standardtarif der PKV ist, dass du bereits 2009 privat krankenversichert warst. Außerdem musst du entweder Alters- oder Einkommensgrenzen beachten.
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Wer kann in den Standardtarif der PKV wechseln?
In den Standardtarif deiner privaten Krankenversicherung kannst du grundsätzlich nur wechseln, wenn du bereits vor dem 01.01.2009 Mitglied der privaten Krankenversicherung warst. Außerdem musst du dort bereits mindestens 10 Jahre versichert sein.
Ist diese Grundvoraussetzung erfüllt, müssen für einen Wechsel in den Standardtarif der PKV weitere Punkte hinzukommen. Konkret musst du eine der folgenden weiteren Voraussetzungen erfüllen:
- Du bist bereits 65 Jahre oder älter.
- Du bist mindestens 55 Jahre alt, erzielst aber ein Einkommen von weniger als 66.150 Euro brutto pro Jahr (Stand: 2025).
- Du beziehst eine gesetzliche Rente, etwa Alters- oder Erwerbsminderungsrente und dein Einkommen liegt unter der besonderen Jahresarbeitsentgeltgrenze der genannten 66.150 Euro brutto.
Früher, also vor 2013, gab es außerdem nur Bisex-Tarife in der PKV – hier wurde also nach Frauen und Männern unterschieden.
Mittlerweile sind alle Tarife Unisex-Tarife. Ein Wechsel in den Standardtarif der PKV ist nur möglich, wenn du (noch) in einem Bisex-Tarif versichert bist.
Hat zwischenzeitlich ein Wechsel in einen Unisex-Tarif stattgefunden, kannst du nur in den Basistarif wechseln. Einen Standardtarif gibt es für dich nicht.
Die Kosten für den Standardtarif der PKV
Im Schnitt kostet der Standardtarif der privaten Krankenversicherung rund 500 Euro pro Monat.
Dabei ist der Maximalbeitrag aber auf den Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung ohne Zusatzbeitrag begrenzt. Im Jahr 2025 liegt der Höchstbeitrag im Standardtarif bei 804,83 Euro im Monat.
Vorteil für Ehepartner bei den Kosten für den Standardtarif
Bist du mit deiner Ehepartnerin oder deinem Ehepartner gemeinsam privat krankenversichert und euer Gesamteinkommen liegt unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze, beträgt euer gemeinsamer Monatsbeitrag im Standardtarif maximal 150% des Höchstbeitrages zur gesetzlichen Krankenversicherung. 2025 sind das für beide zusammen maximal 1.207,25 Euro.
Aber: In der Regel wird der Standardtarif deiner privaten Krankenversicherung deutlich günstiger für dich, denn der Versicherer rechnet bei einem Wechsel die gebildeten Altersrückstellungen in voller Höhe an.
Du kannst bei deinem Versicherer nachfragen, was du für den Standardtarif zahlen müsstest. Die Kosten sind individuell und hängen u.a. von der Vorversicherungszeit und deinem Alter ab.
Übrigens: Wer in den Standardtarif wechseln kann, kann auch in den Basistarif wechseln. Dieser ist meist nur teurer als der Standardtarif.
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Welche Leistungen gibt es im Standardtarif?
Grundsätzlich ist der Standardtarif an die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung angepasst. Das bedeutet für dich, dass du im Wesentlichen dieselben Leistungen wie gesetzlich versicherte Personen erwarten kannst. An einigen Stellen liegt das Leistungsniveau des Standardtarifs der PKV aber auch unter dem der gesetzlichen Krankenversicherung. Ein kurzer Überblick:
PKV Standardtarif Nachteile
- Medikamente: Sie werden in der PKV normalerweise vollständig übernommen, im Standardtarif gibt es aber eine Selbstbeteiligung von 20% gedeckelt auf 306 Euro pro Jahr.
- Zahnersatz: „Normaltarife“ der PKV übernehmen hier bis zu 90% der Kosten, im Standardtarif sind es mit 65% deutlich weniger.
- Krankenhaus: Statt Ein- oder Zweibettzimmer gibt es im Standardtarif nur eine Unterbringung im Mehrbettzimmer. Auch eine Chefarztbehandlung ist im Standardtarif nicht verfügbar.
- Zuzahlungen: Die PKV arbeitet normalerweise ohne Zuzahlungen, im Standardtarif fallen diese aber an (etwa 10 Euro pro Tag bei stationären Klinikaufenthalten).
- Heilmittel: Bei Physiotherapie und Co. fällt im Gegensatz zu normalen PKV-Tarifen eine Selbstbeteiligung von 20% an (bis zu 306 Euro pro Jahr).
- Psychotherapie: Die Leistungen für Psychotherapie sind auf 25 Sitzungen pro Jahr begrenzt, wohingegen in normalen PKV-Tarifen eine deutlich höhere oder sogar unbegrenzte Anzahl an Sitzungen möglich ist.
- Reha: Im Standardtarif werden keine Rehaleistungen übernommen, in Normaltarifen der PKV aber schon.
Auch im Standardtarif der privaten Krankenversicherung hast du freie Arztwahl. Diese wird aber durch die begrenzte Übernahme von Kosten wieder eingeschränkt.
Honorare nach den Gebührenordnungen für Ärzte (GOÄ) und Zahnärzte (GOZ) werden nur bis zum 1,8-fachen beziehungsweise 2-fachen Satz übernommen. Höhere Kosten müsstest du selbst übernehmen, also aus eigener Tasche zahlen.
Der Standardtarif ist zu teuer: So schaffst du Abhilfe!
Kannst du dir den Standardtarif der PKV nicht mehr leisten, solltest du zunächst einen Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung erwägen.
Oft ist dieser aber nicht (mehr) möglich, sodass dir nur der Verbleib in der privaten Krankenversicherung übrig bleibt. Auch hier geht es aber noch günstiger.
Zuschüsse von Jobcenter oder Sozialamt
Liegt bei dir eine Hilfebedürftigkeit vor oder würde sie durch die PKV-Beiträge eintreten, kannst du einen staatlichen Zuschuss zu den Beiträgen erhalten.
Erwerbsfähige Personen wenden sich dabei ans Jobcenter, das bis zu 471,32 Euro pro Monat (die Hälfte des Höchstbeitrages im Basistarif) an Zuschuss für deine private Krankenversicherung zahlt. Wenn dein Beitrag im Standardtarif aber über diesem Wert liegt, musst du den Rest aus eigener Tasche zahlen.
Als Rentnerin oder Rentner ist das Sozialamt für dich zuständig. Es übernimmt die Grundsicherung und damit auch die Beiträge für den Standardtarif, wenn du sonst nicht über die Runden kommen würdest.
Der Notlagentarif der PKV
Bist du bei deiner privaten Krankenversicherung mit mindestens 5 Monatsbeiträgen im Rückstand und hat der Versicherer erfolglos das Mahnverfahren gegen dich betrieben, landest du automatisch im sogenannten Notlagentarif.
Der Notlagentarif ist die absolute Basis der Absicherung und leistet nur dann, wenn akute medizinische Beschwerden oder Notfälle vorliegen. Alternativ erhältst du Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft. Der Notlagentarif ist damit die Minimalversorgung im deutschen Gesundheitssystem (§ 153 VAG).
Du solltest den Notlagentarif nur als Übergangslösung, wenn gar nichts anderes geht, heranziehen. Besser ist immer, eine Stundung der Beiträge oder eine Ratenzahlung mit dem Versicherer zu vereinbaren. Denn die Minimalversorgung ermöglicht dir Arztbesuche und Behandlungen wirklich nur dann, wenn sie absolut unvermeidbar sind.
Im Notlagentarif rechnet der Arzt direkt mit der privaten Krankenversicherung ab. Du musst keine Zahlungen vorstrecken und auf die Erstattung der PKV warten.
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