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Kindernachversicherung PKV: Wichtige Infos für Eltern

Aktualisiert am 23. Oktober 2025

Erfahre in diesem Experten-Artikel alles über die Kindernachversicherung in der privaten Krankenversicherung (PKV).

💡 Wichtige Infos auf einen Blick

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Was ist die Kindernachversicherung in der PKV?

Die Kindernachversicherung in der privaten Krankenversicherung ermöglicht es Eltern, ihr Neugeborenes direkt nach der Geburt bei der eigenen privaten Krankenversicherung aufzunehmen – und zwar zu exakt denselben Konditionen wie der versicherte Elternteil. In anderen Worten wird das Kind im gleichen Tarif wie das versicherte Elternteil versichert.

Dabei entfällt sowohl die Gesundheitsprüfung als auch eine Wartezeit. Demnach handelt es sich bei der Kindernachversicherung um eine der wenigen Möglichkeiten, eine PKV ohne Gesundheitsprüfung abzuschließen.

Durch den sogenannten Kontrahierungszwang ist der Versicherer verpflichtet, das Kind aufzunehmen.

Die Kindernachversicherung ist gesetzlich im § 198 VVG geregelt.

Falls für das Kind ein besserer Versicherungsschutz als der des versicherten Elternteils gewünscht wird, beispielsweise Ein- statt Zweibettzimmer, kann hierfür keine Kindernachversicherung in Anspruch genommen werden. Hier wäre zunächst eine Kindernachversicherung und anschließend eine Gesundheitsprüfung für die Mehrleistungen der richtige Weg. In unserer Beratung zur privaten Krankenversicherung gehen wir bei Bedarf gerne auf das Thema Kindernachversicherung ein.

Alternative: Kinderalleinversicherung

Statt der Kindernachversicherung können Eltern ihr Kind auch separat bei einer anderen Gesellschaft versichern.

In diesem Fall gelten die Vorteile der Kindernachversicherung jedoch nicht: Eine Gesundheitsprüfung ist verpflichtend und nicht jede Krankenversicherung bietet ab Geburt eine Vollversicherung für das Kind an.

Ausführliche Informationen zur privaten Krankenversicherung für Kinder findest du im verlinkten Artikel.

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Welche Fristen muss man für die Kindernachversicherung in der PKV beachten?

Damit dein Neugeborenes über die Kindernachversicherung in der PKV abgesichert werden kann, musst du zwei zentrale Fristen beachten:

  1. Mindestens ein Elternteil muss seit mindestens 3 Monaten privat versichert sein, bevor das Kind geboren wird.
  2. Nach der Geburt hast du 2 Monate Zeit, dein Baby bei der PKV anzumelden. Manche Versicherer haben die gesetzliche Frist auf 6 Monate erweitert.

Kein Antrag, sondern Anmeldung

Für die Kindernachversicherung muss kein Antrag gestellt werden, sondern das Ganze funktioniert über eine Anmeldung. Teilweise ist das Ganze sogar telefonisch möglich.

Wie funktioniert die Kindernachversicherung in der privaten Krankenversicherung?

Die Kindernachversicherung in der PKV richtet sich danach, wie die Eltern selbst krankenversichert sind. Je nach Konstellation ergeben sich unterschiedliche Möglichkeiten und Voraussetzungen für die Absicherung des Kindes.

Beide Eltern in der GKV

Sind beide Eltern gesetzlich krankenversichert, wird das Neugeborene automatisch in der GKV angemeldet. Es ist über die beitragsfreie Familienversicherung abgesichert – es sei denn, das Kind überschreitet die Einkommensgrenze (2025: 535 Euro monatlich), zum Beispiel durch ein Erbe ab Geburt.

Ein Elternteil privat, ein Elternteil gesetzlich versichert

Hier besteht Wahlfreiheit zwischen PKV und GKV. Meist wird das Kind beim Elternteil mit höherem Einkommen oder Beamtenstatus versichert.

Verdient der PKV-versicherte Elternteil über der Jahresarbeitsentgeltgrenze (2025: 73.800 Euro) und stellt das Haupteinkommen, entfällt der Anspruch auf beitragsfreie Familienversicherung in der GKV. Das Kind muss dann freiwillig versichert werden, ein Arbeitgeberzuschuss entfällt.

Beide Eltern in derselben PKV

Das Kind kann innerhalb von in der Regel 2 Monaten nach der Geburt ohne Gesundheitsprüfung und ohne Wartezeiten in den Vertrag eines Elternteils aufgenommen werden – vorausgesetzt, dieser ist seit mindestens 3 Monaten dort versichert. Der Versicherungsschutz darf nicht höher sein als der der Eltern, Risikozuschläge und Leistungsausschlüsse entfallen.

Beide Eltern in unterschiedlichen PKVs

Eltern können frei entscheiden, bei welcher Gesellschaft das Kind versichert wird.

Sonderfall Adoption

Die Kindernachversicherung gilt auch für minderjährige Adoptivkinder. In diesen Fällen können jedoch Risikozuschläge von bis zu 100% möglich sein.

Vorteile der Kindernachversicherung in der privaten Krankenversicherung

Die Kindernachversicherung in der PKV bietet Eltern gleich mehrere entscheidende Vorteile:

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