Optionsrecht PKV: Heute starten, später upgraden
In der privaten Krankenversicherung (PKV) steht deine Gesundheit an erster Stelle – u.a. durch das passgenaue „Bausteinsystem“ der Versicherung. Gleichzeitig ändern sich deine persönlichen Umstände im Laufe des Lebens aber immer wieder, weshalb auch Flexibilität eine große Bedeutung zukommt. Mit einem Optionsrecht in der privaten Krankenversicherung kannst du diesen Ansprüchen gerecht werden. Denn dieses ermöglicht dir, den Schutz der PKV ohne erneute Gesundheitsfragen an deine persönliche Lebenssituation anzupassen.
💡 Wichtige Infos auf einen Blick
- Das Optionsrecht in der privaten Krankenversicherung ermöglicht dir eine Anpassung deiner PKV ohne erneute Gesundheitsprüfung.
- Üblicherweise kannst du das Optionsrecht bei bestimmten Ereignissen, etwa der Geburt eines Kindes, oder nach einer festgelegten Anzahl an Jahren nach Versicherungsbeginn nutzen. Bei vielen Versicherern gelten außerdem Altersgrenzen.
- Der Regelfall des Optionsrechts ist die Erweiterung des Versicherungsschutzes, denn nur hier würden üblicherweise Gesundheitsfragen gestellt. Du brauchst das Optionsrecht also dann, wenn du die Leistungen deiner PKV ausbauen möchtest.
- Gesetzlich Krankenversicherte können mit einem Optionstarif nach erfolgreicher Gesundheitsprüfung innerhalb eines festgelegten Zeitraums (zum Beispiel 5 Jahre) frei entscheiden, ob und in welchen PKV-Tarif sie wechseln möchten.
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Was hinter dem Optionsrecht der PKV steckt
Sinn und Zweck eines tariflichen Optionsrechts in der privaten Krankenversicherung ist die Erweiterung deines Versicherungsschutzes ohne erneute Gesundheitsprüfung.
Die Regelung ist dabei meist so, dass du zu bestimmten Zeitpunkten oder innerhalb eines bestimmten Zeitraumes dein Optionsrecht „ziehen“ und die Leistungen erweitern bzw. in einer höherwertigen Tarif wechseln kannst.
Ein mögliches Beispiel für die Formulierung in den Tarifbedingungen lautet.
Der Versicherungsnehmer kann bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres, frühestens aber 3 Jahre nach Versicherungsbeginn, die Leistungen (…) ohne erneute Gesundheitsprüfung erweitern.
Separater Tarif oder im normalen Tarif enthalten
Ein Optionsrecht kann je nach Versicherer durch einen separaten Tarif freiwillig eingeschlossen werden oder ist bereits im normalen Tarif enthalten.
Bei einem freiwilligen Abschluss eines Optionsrechts als separater Tarif fallen in der Regel zusätzliche Kosten an.
Der Abschluss eines solchen separaten Optionstarifs ist direkt beim Abschluss der PKV zu empfehlen, da hier sowieso die Gesundheitsprüfung durchgeführt wird. Ein nachträglicher Abschluss, falls dieser überhaupt möglich ist, würde eine erneute Gesundheitsprüfung nach sich ziehen.
Optionsrecht ist nur für Höherstufung notwendig
Möchtest du die Leistungen deiner PKV reduzieren, benötigst du kein Optionsrecht – denn diese Reduzierung ist immer ohne Gesundheitsfragen möglich.
Das Optionsrecht bringt dir also in der Praxis lediglich Vorteile und es ist gut für dich, wenn es in deiner privaten Krankenversicherung enthalten ist. In unserer Beratung zur privaten Krankenversicherung gehen wir auf dieses Thema umfassend ein.
Tarifwechsel nach § 204 VVG ohne Optionsrecht
Unabhängig vom Optionsrecht hast du in der PKV durch den § 204 VVG immer die Möglichkeit, innerhalb deines Versicherers den Tarif zu wechseln.
Bei Mehrleistungen wird jedoch eine Gesundheitsprüfung fällig, die zu Risikozuschlägen oder Leistungsausschlüssen führen kann.
Wie du das Optionsrecht deiner privaten Krankenversicherung nutzt
Üblicherweise legt der Versicherer in den Vertragsbedingungen bzw. in deinem Versicherungsschein fest, wann und wie du das Optionsrecht nutzen kannst.
Die Regel ist dabei, dass du die Option erstmals nach Ablauf einer bestimmten Zeit, zum Beispiel 3 oder 5 Jahre nach Abschluss der privaten Krankenversicherung, ziehen kannst.
Optionsrecht bei bestimmten Ereignissen nutzen
Gleichzeitig gelten meist besondere Regelungen für bestimmte Ereignisse, zum Beispiel:
- die Geburt eines Kindes,
- die Eheschließung oder
- ein deutlicher Karriereschritt bzw. Start in die Selbständigkeit.
Tritt ein solcher Fall ein, kannst du das Optionsrecht möglicherweise ebenfalls nutzen.
In der Regel ist das Optionsrecht der PKV außerdem „nach oben“ gedeckelt, also an bestimmte Altersgrenzen gebunden. Diese musst du ebenfalls beachten, wenn du die Option ziehen willst.
Der Versicherer ermöglicht dir die Nutzung des Optionsrechts also nur bis zu einem bestimmten Lebensalter, etwa dem vollendeten 50. Lebensjahr. Dies soll sicherstellen, dass das Risiko, das mit der Leistungserhöhung verbunden ist, für die Versicherungsgesellschaft kalkulierbar bleibt.
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Praktische Beispiele zum Optionsrecht in der PKV
Im Folgenden schauen wir uns einmal drei praktische Anwendungsfälle für dein Optionsrecht in der privaten Krankenversicherung an. Sie verdeutlichen, warum der Einschluss dieses Rechts für dich von entscheidender Bedeutung sein kann.
- Leistungsanpassung: Hier ermöglicht dir das Optionsrecht eine Leistungsanpassung ohne erneute Gesundheitsprüfung. Du kannst zum Beispiel Zahnleistungen, die bislang nur zu 60% versichert waren, nun zu 100% versichern. Ein weiteres Beispiel ist der Wechsel aus einem Tarif mit Primärarztprinzip in einen Tarif ohne. Der Versicherer erhebt dann zwar höhere Beiträge, stellt dir aber keine Gesundheitsfragen. Sollte sich dein Gesundheitszustand zwischen Abschluss der Versicherung und Ausübung des Optionsrechts verschlechtert haben, hat dies keine Auswirkung auf deinen (zukünftigen) Versicherungsschutz. Du kannst also mit etwas schwächeren Leistungen von der GKV in die PKV wechseln, diese aber mit der Zeit auf ein Top-Niveau erhöhen.
- Umwandlung der Versicherung (ist in jeder PKV enthalten): Möchtest oder musst du von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln, etwa weil dein Einkommen gesunken ist, ermöglicht dir das Optionsrecht die Umwandlung der privaten Krankenversicherung in eine Anwartschaft oder eine private Krankenzusatzversicherung. So kannst du auch als gesetzlich Versicherter weiterhin bestimmte Privatleistungen in Anspruch nehmen und musst bei Abschluss der Zusatzversicherung keine Gesundheitsprüfung durchlaufen.
- Beamtentarife: Als angehende Beamtin oder angehender Beamter kannst du durch das Optionsrecht in eine höherwertige Absicherung wechseln, wenn du den Vorbereitungsdienst durchlaufen hast. Der Optionstarif ermöglicht dir damit einen Zugang zu höherwertigen Leistungen.
Fristen beim Optionsrecht beachten
Beachte dabei stets: Du musst das Optionsrecht innerhalb der vom Versicherer gesetzten Frist bzw. innerhalb des vorgegebenen Zeitrahmens nutzen.
Tust du das nicht, verfällt das Recht. Dies kann zwar in Einzelfällen sinnvoll sein, etwa, wenn du bereits umfassend abgesichert bist – du solltest diesen Punkt aber vor dem Verfall des Rechts noch einmal prüfen lassen.
PKV Optionstarif für GKV-Versicherte
Gesetzlich Krankenversicherte, welche zu einem späteren Zeitpunkt in die PKV wechseln wollen, können ebenfalls einen Optionstarif abschließen.
Hierfür wird eine vollumfängliche Gesundheitsprüfung durchgeführt, dessen Ergebnis die Grundlage für den möglichen PKV-Wechsel in der Zukunft ist.
Der Wechsel in die PKV kann innerhalb eines festgelegten Zeitraums erfolgen (zum Beispiel 5 Jahre). Beim Wechsel bzw. nach Ablauf des Zeitraums wird der Optionstarif beendet.
Bei einem Optionstarif für GKV-Versicherte muss man sich erst beim schlussendlichen Wechsel von der GKV in die PKV für eine Tarif entscheiden. Mit einem Optionstarif sicherst du dir die freie Wahl für später.
Zwei verschiedene Arten von Optionstarifen
- Für PKV-Versicherte: Diese Tarife ermöglichen es, innerhalb der privaten Krankenversicherung später in einen höherwertigen Tarif zu wechseln – häufig sind solche Optionsrechte direkt im bestehenden PKV-Tarif enthalten.
- Für GKV-Versicherte: Diese Optionstarife sichern das Recht, zu einem späteren Zeitpunkt von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung zu wechseln – ohne erneute Gesundheitsprüfung.
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