Offener Hilfsmittelkatalog in der PKV – alle Infos
Hilfsmittel wie Brillen, Hörgeräte oder Rollstühle sind fester Bestandteil der privaten Krankenversicherung (PKV). Entscheidend ist dabei, ob dein PKV-Tarif einen offenen oder geschlossenen Hilfsmittelkatalog vorsieht. Der Unterschied liegt darin, wie die Erstattung geregelt ist: Entweder über eine feste Liste an Hilfsmitteln oder über eine allgemein gehaltene Formulierung, die alle medizinisch notwendigen Hilfsmittel einschließt. In diesem Experten-Artikel erfährst du, was genau unter offenem und geschlossenem Hilfsmittelkatalog in der PKV zu verstehen ist und wie die Erstattung in der Praxis funktioniert.
💡 Wichtige Infos auf einen Blick
- Hilfsmittel sind zum Beispiel Brillen, Hörgeräte, Rollstühle oder Insulinpumpen und gehören zum Leistungsumfang der privaten Krankenversicherung.
- Die Kosten werden nur übernommen, wenn das Hilfsmittel medizinisch notwendig ist, ärztlich verordnet wurde und im jeweiligen Tarif vorgesehen ist.
- Ein geschlossener Hilfsmittelkatalog listet exakt die Hilfsmittel auf, die erstattet werden – alles, was nicht aufgeführt ist, bleibt ausgeschlossen.
- Ein offener Hilfsmittelkatalog nennt keine festen Hilfsmittel, sondern umfasst grundsätzlich alle medizinisch notwendigen Hilfsmittel, sofern sie verordnet sind.
- Deshalb gilt: Ein offener Hilfsmittelkatalog ist in der Regel zu bevorzugen, da er mehr Flexibilität und Sicherheit bietet.
- Je nach Tarif gelten Erstattungshöchstgrenzen, Prozentsätze oder die Pflicht zu einem Kostenvoranschlag, insbesondere bei teuren Hilfsmitteln.
- Was sind Hilfsmittel in der privaten Krankenversicherung?
- Unterschied: Geschlossener und offener Hilfsmittelkatalog
- Voraussetzungen für die Erstattung von Hilfsmitteln in der PKV
- In welcher Höhe erstattet die PKV Hilfsmittel?
- Fazit: Offener Hilfsmittelkatalog als langfristiger Vorteil
- Häufig gestellte Fragen
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Was sind Hilfsmittel in der privaten Krankenversicherung?
Hilfsmittel sind medizinische Geräte oder Gegenstände, die körperliche Einschränkungen ausgleichen, Beschwerden lindern oder sogar lebensnotwendig sein können. Dazu zählen zum Beispiel Hörgeräte, Rollstühle, Orthesen oder Insulinpumpen.
In der privaten Krankenversicherung gehören Hilfsmittel grundsätzlich zum Leistungsbereich. Das bedeutet: Deine PKV erstattet die Kosten – ganz oder teilweise –, wenn du ein Hilfsmittel benötigst.
Wichtig ist jedoch: Nicht jedes Hilfsmittel ist automatisch versichert. Entscheidend ist, ob dein Tarif einen offenen Hilfsmittelkatalog vorsieht oder nur eine eingeschränkte Liste mit festgelegten Hilfsmitteln (geschlossener Hilfsmittelkatalog).
Unterschied: Geschlossener und offener Hilfsmittelkatalog
Geschlossener Hilfsmittelkatalog
Vor allen Dingen günstige Tarife in der privaten Krankenversicherung arbeiten mit einem geschlossenen Hilfsmittelkatalog. Das bedeutet: Nur die dort ausdrücklich genannten Hilfsmittel sind erstattungsfähig – alles andere bleibt ausgeschlossen.
Eine typische Formulierung in den Tarifbedingungen wäre zum Beispiel:
Hilfsmittel sind Brillen, Kontaktlinsen, Hörgeräte, Sprechgeräte, Stützapparate, orthopädische Schuhe, Bandagen, Gummistrümpfe und Krankenfahrstühle.
Was nicht aufgezählt ist, wird auch in Zukunft nicht übernommen. Damit sind Tarife mit geschlossenem Hilfsmittelkatalog eher unflexibel und schließen innovative Entwicklungen im medizinischen Bereich von vornherein aus.
Offener Hilfsmittelkatalog
Anders sieht es beim offenen Hilfsmittelkatalog aus. Hier wird nicht eine feste Liste an Hilfsmitteln aufgeführt, sondern allgemein formuliert, dass die PKV alle medizinisch notwendigen Hilfsmittel erstattet, sofern eine ärztliche oder heilpraktische Verordnung vorliegt.
Erstattet werden Aufwendungen für die Anschaffung, Wiederbeschaffung und Reparatur von medizinisch notwendigen Hilfsmitteln, die von einem Arzt oder Heilpraktiker verordnet sind.
Dadurch bleibt der Versicherungsschutz flexibler und berücksichtigt auch neue, innovative Hilfsmittel, die im Laufe der Zeit medizinisch notwendig werden könnten.
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Voraussetzungen für die Erstattung von Hilfsmitteln in der PKV
Damit deine private Krankenversicherung die Kosten für ein Hilfsmittel übernimmt – ob vollständig oder teilweise – müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:
- Medizinische Notwendigkeit
Das Hilfsmittel muss ärztlich erforderlich sein. Eine Zweitbrille für den Lifestyle oder Sonderfunktionen wie die Bluetooth-Anbindung eines Hörgeräts gelten in der Regel nicht als medizinisch notwendig. Wenn allerdings eine Schulung oder Anleitung zur richtigen Nutzung des Hilfsmittels erforderlich ist, kann auch diese übernommen werden. - Ärztliche Verordnung
Üblicherweise brauchst du eine ärztliche oder zahnärztliche Verordnung. Je nach Tarif kann auch ein Heilpraktiker die Verordnung ausstellen. - Tarifliche Grundlage
Entscheidend ist, ob dein PKV-Tarif die Erstattung vorsieht. Denn es gibt, anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), keinen einheitlichen Hilfsmittelkatalog in der privaten Krankenversicherung. Manche Tarife haben nur eine feste Liste von erstattungsfähigen Hilfsmitteln (geschlossener Katalog). Deutlich kundenfreundlicher sind Tarife mit einem offenen Hilfsmittelkatalog: Hier werden alle medizinisch notwendigen Hilfsmittel grundsätzlich übernommen – unabhängig davon, ob sie explizit aufgeführt sind oder nicht.
Vorrangige Leistungsträger und Bezug von Hilfsmitteln
Die private Krankenversicherung übernimmt die Kosten für Hilfsmittel nur dann, wenn kein anderer Leistungsträger zuständig ist. Bei einem Arbeitsunfall kann dies die Unfallversicherung sein, bei Pflegebedürftigkeit die private Pflegepflichtversicherung. Für letztere gilt ein einheitliches Pflege- und Hilfsmittelverzeichnis, das für alle Versicherer verbindlich ist.
Grundsätzlich kannst du selbst entscheiden, woher du dein Hilfsmittel beziehst. Allerdings können PKV-Tarife bestimmte Vorgaben enthalten, etwa dass:
- nur die Kosten für eine Leihe erstattet werden, wenn es um sehr teure Hilfsmittel geht,
- oder dass bestimmte Hilfsmittel ausschließlich über Vertragspartner der PKV organisiert werden müssen.
Hintergrund ist, dass Versicherer durch solche Kooperationen Kosten senken und gleichzeitig die Qualität der Hilfsmittel sicherstellen können. Besonders vorteilhaft ist hier wieder ein offener Hilfsmittelkatalog, da er dir die größtmögliche Flexibilität bei der Auswahl bietet.
In welcher Höhe erstattet die PKV Hilfsmittel?
Die Kostenübernahme für Hilfsmittel hängt in der privaten Krankenversicherung stark vom gewählten Tarif ab. Üblich sind Erstattungssätze von 75%, 90% oder 100%. Manche Versicherer setzen zusätzlich Höchstbeträge für bestimmte Hilfsmittel fest – wird dieser überschritten, musst du die Differenz selbst tragen.
Als Versicherter hast du also die Wahl:
- Niedrigerer Beitrag, höherer Eigenanteil – wenn du einen Tarif mit geringerer Kostenerstattung wählst.
- Höherer Beitrag, geringerer Eigenanteil – wenn du maximale Sicherheit und eine fast vollständige Kostenübernahme möchtest.
Besonders attraktiv sind Tarife mit offenem Hilfsmittelkatalog: Hier profitierst du nicht nur von klaren Erstattungssätzen, sondern auch von der Sicherheit, dass alle medizinisch notwendigen Hilfsmittel grundsätzlich abgedeckt sind – ohne dass jedes einzelne im Vertrag aufgeführt sein muss.
Begrenzte Erstattung bei bestimmten Hilfsmitteln
Ein typisches Beispiel für Hilfsmittel mit festgelegten Höchstgrenzen sind Sehhilfen. Brillen und Kontaktlinsen gehören grundsätzlich zum Leistungsbereich der privaten Krankenversicherung – unabhängig von der Stärke der Sehschwäche.
In den Tarifbedingungen ist jedoch genau geregelt, bis zu welchem Betrag (zum Beispiel 150 Euro, 250 Euro oder 500 Euro) und in welchen Zeitabständen (jährlich, alle 2 oder 3 Jahre) die Kosten übernommen werden.
Ähnliche Begrenzungen finden sich auch bei anderen Hilfsmitteln wie Hörgeräten, orthopädischen Schuhen oder speziellen medizinischen Geräten. Versicherte sollten daher ihre Tarifbedingungen genau prüfen, um den Eigenanteil realistisch einschätzen zu können.
Kostenvoranschlag für Hilfsmittel
Die Preise für Hilfsmittel wie Kompressionsstrümpfe, Toilettensitzerhöhungen oder elektrische Rollstühle sind nicht einheitlich geregelt, sondern variieren je nach Anbieter. Ein Preisvergleich lohnt sich daher immer – denn durch die prozentuale Erstattung sparst du nicht nur deiner PKV, sondern auch dir selbst Geld.
Bei größeren Anschaffungen ab etwa 1.000 bis 1.500 Euro verlangen die meisten privaten Krankenversicherer einen Kostenvoranschlag. Wird dieser nicht eingereicht, kann die Erstattung gekürzt werden. In deinen Tarifunterlagen findest du die genaue Grenze sowie Informationen, ob deine Versicherung auch freiwillige Kostenvoranschläge für günstigere Hilfsmittel prüft.
Für Hilfsmittel, die nur zeitweise benötigt werden – etwa Gehhilfen – gibt es die Möglichkeit, diese im Sanitätshaus zu mieten. Auch hier übernehmen viele PKV-Tarife die Kosten. Häufig haben Versicherer sogar eigene Ausleihverfahren mit integriertem Wartungsservice organisiert.
Wenn du unsicher bist, lohnt sich ein kurzer Anruf bei deiner PKV: Dort erhältst du schnell Klarheit, welche Schritte notwendig sind und welche Kosten übernommen werden.
Fazit: Offener Hilfsmittelkatalog als langfristiger Vorteil
Ob geschlossener oder offener Hilfsmittelkatalog – die Unterschiede sind für Versicherte enorm.
Ein geschlossener Katalog schränkt die Erstattung auf eine feste Liste ein und kann wichtige medizinische Neuerungen ausschließen. Der offene Hilfsmittelkatalog hingegen deckt alle medizinisch notwendigen Hilfsmittel ab und sorgt damit für deutlich mehr Sicherheit und Flexibilität – auch in der Zukunft.
Wer eine private Krankenversicherung abschließt oder einen bestehenden Tarif prüft, sollte deshalb genau auf die Regelungen zum Hilfsmittelkatalog achten. Denn nur so stellst du sicher, dass deine Versorgung auch morgen noch auf dem neuesten Stand der Medizin ist.
In unserer Beratung zur privaten Krankenversicherung gehen wir auf diesen Punkt besonders ein.
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Was Kunden über unsere Beratung sagen
Häufig gestellte Fragen
Hilfsmittel sind medizinische Gegenstände wie Brillen, Hörgeräte, Rollstühle oder Insulinpumpen, die Defizite ausgleichen, Beschwerden lindern oder die Genesung unterstützen.
Die Kosten werden nur erstattet, wenn das Hilfsmittel medizinisch notwendig ist, ärztlich verordnet wurde und im Tarif enthalten ist.
Ein geschlossener Hilfsmittelkatalog listet genau auf, welche Hilfsmittel erstattet werden. Alles, was dort nicht genannt ist, wird nicht übernommen – auch keine neuen, innovativen Hilfsmittel.
Ein offener Hilfsmittelkatalog umfasst alle medizinisch notwendigen Hilfsmittel, sofern sie ärztlich verordnet sind. Er ist daher deutlich flexibler und zukunftssicherer.
Mit einem offenen Hilfsmittelkatalog bist du auch für zukünftige medizinische Entwicklungen abgesichert, da neue Hilfsmittel nicht von vornherein ausgeschlossen werden.
Ja. Je nach Tarif übernimmt die PKV nur einen bestimmten Prozentsatz der Kosten (zum Beispiel 75, 90 oder 100%) oder legt Höchstbeträge fest, etwa für Brillen oder Hörgeräte.
Bei teuren Hilfsmitteln (oft ab 1.000 bis 1.500 Euro) ist ein Kostenvoranschlag erforderlich. Hältst du dich nicht daran, kann die Erstattung gekürzt werden.