Wichtige Infos auf einen Blick

  • Wenn man die private Krankenversicherung nicht bezahlt, verliert man nicht den Versicherungsschutz. Der Vertrag wird jedoch nach einiger Zeit in den Notlagentarif umgestellt.
  • Hierbei gibt es ein gesetzlich vorgeschriebenes Mahnverfahren.
  • Die Umstellung in den Notlagentarif sollte aufgrund der schlechten Leistungen aber nur der letzte Ausweg sein.
  • Es gibt Alternativen wie z.B. den Wechsel in die GKV, den Wechsel in einen günstigeren Tarif oder eine Stundung der Beiträge.
  • Bei Arbeitslosigkeit hast du häufig die Möglichkeit von der PKV in die GKV zu wechseln.

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Was passiert bei Zahlungsverzug in der privaten Krankenversicherung?

Wenn du die Beiträge zur privaten Krankenversicherung nicht mehr zahlst, gibt es in der Regel folgenden gesetzlich vorgeschriebenen Ablauf:

Stufe 1: 2 Monate Beitragsrückstand

Nach 2 Monaten Beitragsrückstand wird dir der Versicherer die erste Mahnung schicken und die ausstehenden Beiträge inkl. 1% Säumniszuschlag und Mahngebühren in Rechnung stellen. Du bist weiterhin ganz normal versichert.

Stufe 2: 4 Monate Beitragsrückstand

Nach weiteren 2 Monaten Beitragsrückstand, schickt dir der Versicherer die zweite Mahnung. Neben den ausstehenden Forderungen enthält diese Mahnung den Hinweis, dass der Vertrag ruhend gestellt wird, wenn die Forderungen nicht bis Ende des Folgemonats bezahlt werden. Auch jetzt bist du noch ganz normal versichert.

Stufe 3: 5 Monate Beitragsrückstand

Wenn du die Beiträge immer noch nicht bezahlt hast, wird dein Vertrag nach 5 Monaten der Nichtzahlung ruhend gestellt. Das bedeutet jedoch nicht, dass du keinen Versicherungsschutz mehr hast. Du wirst jedoch in den Notlagentarif umgestellt, welcher wie es der Name schon sagt, nur noch in Notlagen leistet.

Stufe 4: Beiträge zurückzahlen oder Zwangsvollstreckung

Falls du die Beiträge zurückzahlst, läuft alles wie früher. Dein Vertrag wird zum ersten Tag des übernächsten Monats wieder vom Notlagentarif in den vorherigen Tarif umgestellt. Eine Rückzahlung der Beiträge ist ggf. auch in Raten möglich.

Solltest du die Beiträge jedoch weiterhin nicht zahlen, auch nicht für den Notlagentarif, wird der Versicherer juristische Schritte zur Eintreibung der Forderungen einleiten. Das kann bis zu einer Zwangsvollstreckung gehen. Auch dann bist du weiterhin im Notlagentarif versichert.

Was ist der Notlagentarif überhaupt?

Jede private Krankenversicherung muss einen Notlagentarif anbieten, welcher für Versicherte in einer finanziellen Notlage einen Mindestversicherungsschutz gewährleistet. Aufgrund der Versicherungspflicht in Deutschland darf die Versicherung den Vertrag nämlich nicht kündigen.

Leistungen Notlagentarif

Der Versicherungsschutz des Notlagentarifs liegt jedoch weit unter dem GKV-Leistungsstandard. Es wird nur bei einem akuten medizinischer Behandlungsbedarf und gravierende Schmerzen, sowie bei Schwanger- und Mutterschaft geleistet. Bei Kindern werden zusätzlich auch die Kosten für Vorsorgeuntersuchungen, Früherkennungsuntersuchungen und empfohlene Schutzimpfungen übernommen.

Notlagentarif ist nicht kostenlos

Vor der Einführung des Notlagentarifs im Jahr 2013, wurden Versicherte mit einem Beitragsrückstand in den Basistarif umgestellt, welcher das Leistungsniveau der GKV hat. Die Beiträge sind jedoch deutlich höher als im Notlagentarif, weshalb die Beitragsschulden nicht bezahlbar waren. Der Notlagentarif kostet ca. 100 bis 125 Euro pro Monat.

Im Gegensatz zu einem normalen Tarif werden im Notlagentarif keine Alterungsrückstellungen gebildet, weshalb die Zeit in diesem Tarif auch Auswirkungen auf die späteren Beiträge nach einer Rückumstellung in einen normalen Tarif hat. Zusätzlich werden auch bisher gebildete Alterungsrückstellungen genommen (max. 25%), um den Beitrag des Notlagentarifs möglichst gering zu halten.

Welche Alternativen zum Notlagentarif gibt es?

Eine Umstellung in den Notlagentarif sollte wirklich nur der letzte Ausweg sein. Doch welche Alternativen gibt es?

Wechsel in die GKV

Eine mögliche Alternative ist der Wechsel in die gesetzliche Krankenkasse. Wenn du unter 55 Jahre alt bist, ist das z.B. durch die Aufnahme einer versicherungspflichtigen Tätigkeit oder den Bezug von Arbeitslosengeld 1 möglich. Wenn kein Wechsel in die GKV möglich ist, solltest du versuchen in einen günstigeren Tarif innerhalb der PKV zu wechseln.

Tarifwechsel innerhalb der PKV

Grundsätzlich steht dir nach § 204 VVG jederzeit die Möglichkeit offen, in einen anderen (günstigeren) Tarif zu wechseln. Je nach deinem Eintrittsdatum in die PKV kannst du zudem in den Basis- oder Standardtarif wechseln. Bei beiden Tarifen ist der Beitrag auf den Höchstbeitrag in der GKV beschränkt.

Sprich mit der Versicherung

Bei kurzfristigen Zahlungsschwierigkeiten solltest du selbst aktiv den Kontakt mit der Versicherung suchen. Hier ist dann z.B. möglich, eine Stundung der Beiträge zu vereinbaren, um die Umstellung in den Notlagentarif zu verhindern.

Wechsel in den Basistarif bei Hilfebedürftigkeit

Als Hilfebedürftiger im Sinne des Sozialrechts, hast du einen Anspruch auf Bürgergeld (ehemals Hartz 4) oder Grundsicherung. Dadurch kannst du in den Basistarif wechseln und erhältst einen Zuschuss in Höhe von maximal 421,76 Euro (2024) vom Staat.

Wer zahlt bei Arbeitslosigkeit die private Krankenversicherung?

Kann eine Arbeitslosigkeit der Grund für eine Nichtzahlung der Beiträge in der privaten Krankenversicherung sein?

In der gesetzlichen Krankenversicherung werden die Beiträge bei Arbeitslosigkeit komplett von der Agentur für Arbeit bezahlt. Das gilt sowohl beim Bezug von Arbeitslosengeld 1, als auch beim Bezug von Bürgergeld (Arbeitslosengeld 2).

Für Versicherte in der privaten Krankenversicherung sieht das Ganze etwas anders aus. Hier kommt es darauf an, ob Arbeitslosengeld 1 oder Bürgergeld bezogen wird.

Unabhängig von GKV oder PKV kann bei Bezug von Arbeitslosengeld 1 die Lücke zwischen Arbeitslosengeld 1 und Netto mit einer privaten Arbeitslosenversicherung geschlossen werden.

Private Krankenversicherung bei Bezug von Arbeitslosengeld 1

Wenn du jünger als 55 Jahre bist, musst du bei Bezug von Arbeitslosengeld 1 von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln (Versicherungspflicht). Du kannst dich jedoch innerhalb von 3 Monaten nach Beginn des Bezugs von Arbeitslosengeld 1 von der Versicherungspflicht befreien lassen und weiter in der privaten Krankenversicherung bleiben. Damit eine Befreiung möglich ist, muss du jedoch vor Beginn der Arbeitslosigkeit mindestens 5 Jahre konstant in der PKV versichert gewesen sein.

Bist du bei Beginn der Arbeitslosigkeit über 55 Jahre alt, kannst du nicht in die gesetzliche Krankenversicherung zurück wechseln. Dir bleibt nur die Möglichkeit in einen günstigeren Tarif zu wechseln.

Private Krankenversicherung bei Bezug von Bürgergeld

Bei Bezug von Bürgergeld kannst du hingegen nicht zurück in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln.

Beitragszahlung bei Arbeitslosigkeit in der PKV

Falls du bei Bezug von Arbeitslosengeld 1 zurück in die GKV wechselst, zahlt die Agentur für Arbeit die kompletten Beiträge. Wenn du jedoch in der PKV bleiben musst oder bleiben möchtest, musst du die Beiträge selbst zahlen. Du kannst jedoch einen Zuschuss bei der Agentur für Arbeit beantragen, welcher nach § 258 SGB V maximal so hoch wie der Beitrag für eine Pflichtmitgliedschaft in der GKV sein darf (2024: 843,53 Euro pro Monat). Falls dein PKV Beitrag höher ist, musst du die Differenz selbst zahlen. Auch hier hast du selbstverständlich die Möglichkeit in einen günstigeren Tarif zu wechseln.

Bei Bezug von Bürgergeld gibt es auch einen Zuschuss zur PKV, aber vom Jobcenter. Dieser beträgt maximal die Hälfte des Höchstbeitrag des Basistarifs. 2024 beträgt der maximale Zuschuss 421,76 Euro pro Monat. Wie beim Bezug von Arbeitslosengeld 1, musst du eine mögliche Differenz zu deinem PKV Tarif selbst zahlen.

Anwartschaft bei Wechsel von PKV in GKV

Falls du bei Arbeitslosigkeit von der PKV in die GKV wechselst, kannst du eine Anwartschaftsversicherung bei der PKV abschließen. Somit kannst du ohne erneute Gesundheitsprüfung zurück in die PKV wechseln. Eine Anwartschaft ist jedoch nicht kostenlos und macht daher nur Sinn, wenn du dir sicher bist, dass du wieder in die PKV zurückkehren kannst und auch möchtest.

Auch im Video: Private Krankenversicherung und arbeitslos

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Fazit PKV-Beiträge nicht bezahlt

Wenn man länger die Beiträge in der privaten Krankenversicherung nicht bezahlt, wird man in den Notlagentarif umgestellt. In den meisten Fällen kannst du die Umstellung in den Notlagentarif jedoch verhindern.

Sobald du die Beiträge im Notlagentarif zurückgezahlt hast, wirst du wieder in den vorherigen Tarif umgestellt.

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Über den Autor

Tobias Weßler
Chief Content Manager