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Private Krankenversicherung Vorerkrankung Verjährung

Aktualisiert am 23. Oktober 2025

Wer privat krankenversichert ist oder sich privat versichern möchte, beschäftigt sich früher oder später auch mit dem Thema Vorerkrankungen. Verschweigst du diese oder machst hier anderweitig falsche Angaben, können die Folgen gravierend sein und bis zu einer Anfechtung durch den Versicherer reichen. In diesem Experten-Artikel beschäftigen wir uns daher einmal mit der Frage, wann bei Vorerkrankungen Verjährung eintritt und von welchen Faktoren diese Verjährung abhängt.

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Versicherungen mit Kopf - Bekannt aus

Verjährung in der privaten Krankenversicherung: Welche Fristen gelten?

Hast du im Rahmen der Gesundheitsfragen bei Beantragung der privaten Krankenversicherung (PKV) falsche Angaben zu Vorerkrankungen gemacht, kommt es für die Verjährung auf Art und Schwere des Verstoßes an. Es gelten die folgenden Fristen.

5, 10 oder 30 Jahre Verjährungsfrist

In den nächsten Absätzen schauen wir uns einige Beispiele und Folgen zu den einzelnen Fallgruppen an.

Fahrlässigkeit, Vorsatz und Co.: Die Folgen je nach Schwere des Verstoßes

Grundsätzlich gilt: Jeder Verstoß gegen deine vorvertraglichen Anzeigepflichten kann schwerwiegende Folgen haben. Entscheidend für die tatsächlichen Maßnahmen des Versicherers ist aber, wie gravierend der Verstoß im Einzelfall wiegt.

Die 5-Jahres-Frist bei fahrlässigen Falschangaben

„Fahrlässig“ bedeutet stets „unwissend“ oder „aus Unachtsamkeit“. Es muss sich also um ein Versehen deinerseits handeln, etwa, weil du bestimmte Dinge schlichtweg vergessen hast. Hier gilt eine Frist von 5 Jahren für die Verjährung.

Unterschied einfache und grob fahrlässige Falschangaben

Der Unterschied liegt im Ausmaß der Verletzung der Sorgfaltspflicht: Bei einfacher Fahrlässigkeit wird die im Verkehr erforderliche Sorgfalt nur leicht verletzt – man handelt also unachtsam, etwas, das „mal passieren kann“.

Bei grober Fahrlässigkeit hingegen missachtet man die Sorgfaltspflicht in besonders schwerem Maße. Das Verhalten erscheint objektiv völlig unverständlich, weil selbst naheliegende Überlegungen nicht angestellt wurden – so etwas darf nicht passieren.

Ob im konkreten Fall einfache oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt, muss im Zweifel ein Gericht entscheiden.

Beispiele fahrlässige oder grob fahrlässige Falschangaben

Stellt der Versicherer diesen Fehler innerhalb von 5 Jahren nach Abschluss der Police fest, kann er den Vertrag anpassen, die Leistungen teilweise ausschließen oder einen Risikozuschlag festlegen. Im Einzelfall kann auch eine Kündigung gerechtfertigt sein; diese wirkt aber nur „in die Zukunft“.

Bei bestimmten Behandlungen geht man davon aus, dass diese nicht „einfach vergessen“ werden können – etwa bei Krebs. Hier kann dir der Versicherer mitunter Vorsatz bei der Nichtangabe unterstellen.

Die 10-Jahres-Frist bei Vorsatz und arglistiger Täuschung

Unter diese Kategorie der Verstöße fallen alle Nicht- oder Falschangaben, die du wissentlich – also mit Absicht – gemacht hast. Ein solcher Fall ist also gegeben, wenn du absichtlich auf eine Angabe der Behandlung oder Erkrankung verzichtest, weil du davon ausgehst, dass du die private Krankenversicherung sonst nicht oder nur zu schlechteren Konditionen bekommen würdest.

Beispiele vorsätzliche oder arglistige Falschangaben

Der Versicherer kann in diesen Fällen innerhalb von 10 Jahren nach Abschluss der Versicherung vom Vertrag zurücktreten, ihn anfechten oder kündigen. Bei Anfechtung und Rücktritt verlierst du, auch für die Vergangenheit, den Leistungsanspruch – mit schwerwiegenden Folgen.

Denn: Meist werden derartige Falschangaben genau dann entdeckt, wenn du auf die Versicherung angewiesen bist – etwa im Fall einer notwendigen Chemotherapie. Denn dann erforscht der Versicherer deine Gesundheitshistorie und wird auf die Falschangabe aufmerksam.

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Gesundheitsfragen richtig beantworten: Warum das in der PKV so wichtig ist!

In der privaten Krankenversicherung gilt das Äquivalenzprinzip. Es besagt, dass jeder Versicherte entsprechend seines Alters und Gesundheitszustandes einzustufen und zu versichern ist. Je mehr Vorerkrankungen und/oder sonstige Risiken also vorliegen, desto höher wird auch dein Beitrag – und umgekehrt.

Falschangaben haben daher nicht nur Folgen für den Versicherer, der deine Beiträge nicht zuverlässig kalkulieren kann. Sie belasten auch das gesamte Kollektiv, also die Gruppe der Versicherten. Daher sind richtige und vollständige Angaben bei den Gesundheitsfragen unverzichtbar.

Diese Angaben sind besonders entscheidend

In der Gesundheitshistorie eines Menschen gibt es bestimmte Erkrankungen, die die Wahrscheinlichkeit hoher Gesundheitskosten in den nächsten Jahren und Jahrzehnten erheblich steigen lassen.

Besteht oder bestand eine solche Erkrankung in der Vergangenheit, geht der Versicherer davon aus, dass in der Zukunft weitere Behandlungen mit entsprechenden Kosten notwendig werden.

Zu diesen Erkrankungen gehören beispielsweise

Bei den Gesundheitsfragen zählt immer der sogenannte Abfragezeitraum. Fragt der Versicherer nach entsprechenden Erkrankungen und/oder Behandlungen in den letzten 10 Jahren, musst du

Die Abfragezeiträume in der privaten Krankenversicherung

In der gesetzlichen Krankenkasse haben Vorerkrankungen und laufende Behandlungen keine Bedeutung für Versicherbarkeit und Beitrag, da ein Kontrahierungszwang gilt.

Bei der privaten Krankenversicherung sieht dies aber anders aus, denn im Rahmen der Gesundheitsprüfung gelten sogenannte Abfragezeiträume. Je nach Erkrankung sind sie unterschiedlich lang – hier einige Durchschnittswerte:

Die Abfragezeiträume unterscheiden sich von Versicherer zu Versicherer. Maßgeblich ist immer das, was auf deinem individuellen Gesundheitsfragebogen steht.

Welche Vorerkrankungen muss ich angeben und welche nicht?

Im Rahmen der Gesundheitsprüfung deiner privaten Krankenversicherung ist für den Umfang deiner Angaben immer entscheidend, nach welchen Punkten der Versicherer konkret fragt. In Verbindung mit dem jeweiligen Abfragezeitraum kannst du dann – etwa aufgrund deiner Patientenakte – nachvollziehen, welche Angaben du machen musst und welche nicht.

Fragt der Versicherer also nach Behandlungen in den letzten 5 Jahren, musst du keine Behandlungen angeben, die vor mehr als 5 Jahren stattgefunden haben. Wird allerdings nach „Behandlungen und Untersuchungen“ gefragt und fand innerhalb der letzten 5 Jahre noch eine Nachsorge oder Routinekontrolle statt, müsstest du diese in das Formular aufnehmen.

Entscheidend ist also immer der genaue Wortlaut im Fragebogen. Im Zweifel solltest du eine Angabe aber nicht einfach weglassen, sondern bei deinem Versicherungsmakler oder der Versicherung selbst nachfragen. Nur so gehst du auf Nummer sicher.

Wie gehe ich bei Vorerkrankung und Verjährung auf Nummer sicher?

Bevor du den ausgefüllten Gesundheitsfragebogen an das Versicherungsunternehmen versendest, solltest du folgende Punkte beachten:

Im Zweifel gilt: Schick lieber alles an den Versicherer und nimm auf jeden Fall Einsicht in deine Gesundheitsdaten (Patientenakte, Behandlungsberichte, Anfrage bei der Krankenversicherung, etc.). So gehst du auf Nummer sicher und vergisst nichts.

Die Folgen falscher Angaben können gravierend sein

Bei der privaten Krankenversicherung hängen Vorerkrankung und Verjährungsfrist immer zusammen. Grundsätzlich gilt aber, dass, je schwerer der Pflichtverstoß ist, auch schwerere Folgen auf dich zukommen können. Denn das Versicherungsunternehmen kann

Besonders schwerwiegend dabei: Meist werden Falschangaben erst dann entdeckt, wenn du gerade auf die (hohen) Leistungen der Versicherung angewiesen bist. Fließt dann kein Geld, kann das bis zur Privatinsolvenz führen.

Übrigens: Anders als oft zu lesen, ist nach 10 Jahren eben nicht „alles verjährt“. Kann dir der Versicherer eine arglistige Täuschung nachweisen, können die Folgen bis zu 30 Jahre nach Vertragsabschluss eintreten. Denn erst nach 30 Jahren verjähren rechtskräftig festgestellte Ansprüche, etwa auf Schadensersatz.

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