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Restkostenversicherung in der privaten Krankenversicherung (PKV) für Beamte

Aktualisiert am 14. April 2025

Erfahre in diesem Experten-Artikel alles über die Restkostenversicherung (auch Beihilfeversicherung genannt) für Beamte in der privaten Krankenversicherung (PKV).

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Was ist die Restkostenversicherung in der PKV für Beamte?

Beamte haben gegenüber ihrem Dienstherrn einen Anspruch auf Beihilfe, durch den ein großer Teil ihrer Krankheitskosten – je nach Bundesland und Familiensituation in der Regel 50 bis 80% – übernommen wird. Häufig besteht sogar bereits für Beamtenanwärter (zum Beispiel Referendare) ein Beihilfeanspruch.

Um dennoch einen vollständigen Krankenversicherungsschutz zu erhalten, muss der verbleibende Anteil, den die Beihilfe nicht abdeckt, durch eine Restkostenversicherung in der privaten Krankenversicherung (PKV) ergänzt werden.

Diese Kombination aus Beihilfe und PKV stellt sicher, dass 100% der anfallenden Krankheitskosten abgesichert sind – individuell angepasst an den persönlichen Beihilfeanspruch.

Da seit dem 01.01.2009 eine allgemeine Krankenversicherungspflicht in Deutschland besteht, musst du den restlichen Teil über eine Krankenversicherung abdecken. Es wäre nicht erlaubt, dass du dir 50% von der Beihilfe zurückholst und die restlichen 50% aus eigener Tasche zahlst.

Wenn du mit deiner aktuellen Restkostenversicherung unzufrieden bist, kannst du zu einem anderen Versicherer wechseln. Du musst jedoch erneut Gesundheitsfragen beantworten, weshalb ein Wechsel nicht immer möglich ist.

Gesetzliche Krankenversicherung bietet keine Restkostenversicherung

Anders als in der privaten Krankenversicherung, gibt es in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) keine Restkostenversicherung.

Beamte können sich auch nämlich gegen die private und für die gesetzliche Krankenversicherung entscheiden. Das Problem hierbei ist jedoch, dass dadurch der Beihilfeanspruch zum Großteil entfällt und 100% der Kosten über die GKV abgesichert werden müssen. Die Kosten sind dadurch regelmäßig deutlich höher als in der PKV. Und das bei schlechteren Leistungen.

Auch in der Pflegeversicherung gibt es beihilfekonforme PKV-Tarife, weshalb die Kosten hierfür ebenfalls günstiger als in der GKV sind.

Ausnahme pauschale Beihilfe

Inzwischen gibt es in acht Bundesländern die Möglichkeit der sogenannten pauschalen Beihilfe – darunter Bremen, Niedersachsen, Berlin, Hamburg, Sachsen, Baden-Württemberg, Brandenburg und Thüringen.

Mit der Einführung dieser Regelung soll die gesetzliche Krankenversicherung für Beamte attraktiver gemacht werden. Dabei beteiligt sich der Dienstherr – wie bei regulären Angestellten – mit einem pauschalen Zuschuss von 50% an den GKV-Beiträgen, und zwar bis zur Beitragsbemessungsgrenze.

Im Unterschied zur individuellen Beihilfe, bei der sich der Beihilfesatz je nach Familiensituation erhöhen kann (zum Beispiel auf 70 % bei zwei oder mehr Kindern), bleibt die pauschale Beihilfe immer bei 50 % – unabhängig von der Anzahl der Kinder. Das bedeutet, dass der verbleibende Anteil in der GKV nicht reduziert wird, wie es bei der PKV mit individueller Beihilfe der Fall wäre.

Auch im Ruhestand bleibt der Zuschuss bei pauschaler Beihilfe konstant bei 50 %, während bei der klassischen Beihilfe der Satz in der Regel auf 70 % ansteigt, was den privat abzusichernden Anteil entsprechend senkt.

Wichtig: Die Entscheidung für die pauschale Beihilfe ist in den meisten Fällen unwiderruflich. Ein späterer Wechsel zur individuellen Beihilfe und damit in die private Krankenversicherung ist nur in sehr wenigen Ausnahmefällen möglich. Daher sollte diese Entscheidung gut überlegt und im besten Fall mit professioneller Beratung getroffen werden.

Restkostenversicherung ist perfekt an die jeweilige Beihilfeverordnung angepasst

Die Beihilfesätze unterscheiden sich mehr oder weniger stark von Bundesland zu Bundesland.

Beispielsweise sind in einigen Bundesländern Wahlleistungen im Krankenhaus, also u.a. Chefarztbehandlung und Zweibettzimmer, nicht beihilfefähig, in anderen Bundesländern jedoch schon.

Private Krankenversicherer bieten ihre Restkostenversicherung immer perfekt angepasst an die jeweilige Beihilfeverordnung an.

In Bezug auf das o.g. Beispiel musst du dann also 100% der Wahlleistungen oder nur 50% der Wahlleistungen privat absichern.

Restkostenversicherung auch für Kinder und Ehepartner/in

Bei Beamten besteht auch für die Kinder und ggf. für die Ehepartnerin bzw. den Ehepartner (Einkommensgrenze beachten) ein Beihilfeanspruch.

Die Lücke kann auch hier mit einer Restkostenversicherung in der PKV geschlossen werden.

Insbesondere bei Kindern sind die Kosten ziemlich gering, da in der Regel ein 80-prozentiger Beihilfeanspruch besteht und deshalb nur 20% der Kosten privat abgesichert werden müssen. Die Ehepartnerin bzw. der Ehepartner hat in der Regel einen Beihilfeanspruch von 70%, weshalb auch hier die Kosten nicht allzu hoch sind.

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Was kostet eine Restkostenversicherung?

Bei den Kosten einer Restkostenversicherung ist es schwer, eine pauschale Aussage zu treffen.

Einerseits hängen die Kosten von deinem Beihilfeanspruch ab, denn je höher dieser ist, desto weniger musst du privat absichern.

Andererseits kommt es wie bei Angestellten und Selbstständigen auch auf dein Eintrittsalter und deinen Gesundheitszustand an.

Grob kann man sagen, dass die Kosten bei einer 50% Absicherung inkl. Beihilfeergänzungstarif (mehr dazu später) für einen 30-Jährigen bei ca. 250 bis 300 Euro pro Monat liegen. Im Vergleich dazu zahlen Beamtenanwärter einen deutlich geringeren Beitrag von ca. 100 bis 150 Euro pro Monat. Kinder mit Beihilfeanspruch zahlen nur ca. 40 Euro pro Monat.

Restkostenversicherung um Beihilfeergänzungstarif ergänzen

Wie bereits beschrieben, können Beamte ihre Versorgungslücke durch eine Restkostenversicherung in der PKV schließen.

Bei einer Rechnung übernimmt der Dienstherr in der Regel 50% der Kosten und der restliche Teil wird von der PKV übernommen.

Es gibt jedoch auch Bereiche, bei denen die Beihilfe nur eingeschränkte Leistungen bietet. Beispielsweise ist hier die Unterbringung in einem Einzelzimmer im Krankenhaus oder Zahnersatz zu nennen.

Für solche Fälle kannst du einen Beihilfeergänzungstarif bei deiner PKV abschließen, welcher diese Leistungslücken der Beihilfe zusätzlich zur normalen Restkostenabsicherung schließt.

Restkostenversicherung für Pensionäre

Wie bereits beschrieben, erhöht sich der Beihilfeanspruch von Pensionären in der Regel von 50 auf 70%. Dadurch muss die Restkostenversicherung der PKV einen geringeren Teil übernehmen (nur noch 30 statt 50%). Die Folge sind geringere PKV-Kosten im Alter.

Es ist deine Pflicht als Versicherter, deiner privaten Krankenversicherung diese Beihilfeänderung mitzuteilen. Die Frist liegt in der Regel bei 6 Monaten.

Solltest du die Änderung nicht mitteilen, machst du dich unter Umständen strafbar. Denn du würdest dann von deiner PKV 50% und von der Beihilfe 70% erstattet bekommen. Es gibt jedoch ein Bereicherungsverbot in der PKV.

Beihilfeanspruch erst als Pensionär

Bei manchen Berufen (zum Beispiel Soldaten) bzw. in manchen Bundesländern, besteht der Beihilfeanspruch erst als Pensionär und nicht während der aktiven Dienstzeit.

Die Krankheitskosten während der aktiven Dienstzeit werden zu 100% vom Dienstherrn übernommen. Das nennt sich freie Heilfürsorge.

Damit im Alter problemlos eine Restkostenversicherung abgeschlossen werden kann, sollten solche Personen bereits zu Beginn ihrer Beamtenlaufbahn eine sogenannte Anwartschaftsversicherung abschließen. Durch diese Versicherung wird der Gesundheitszustand (kleine Anwartschaft) und zusätzlich das Eintrittsalter (große Anwartschaft) eingefroren.

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