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Freie Heilfürsorge: Anspruch & Leistungen

Aktualisiert am 9. September 2025

Die freie Heilfürsorge ist ein besonderer Vorteil für bestimmte Berufsgruppen im öffentlichen Dienst, die täglich hohen Risiken ausgesetzt sind – etwa Polizisten, Feuerwehrleute, Justizvollzugsbeamte, Zollbeamte oder Soldaten. Sie bedeutet, dass der Dienstherr die Kosten für die medizinische Versorgung übernimmt. Doch die Regelungen unterscheiden sich je nach Bundesland und Berufsgruppe, und auch beim Übergang in den Ruhestand gelten andere Vorschriften. Wer heilfürsorgeberechtigt ist, sollte die Details genau kennen und rechtzeitig vorsorgen, um Versorgungslücken zu vermeiden.

💡 Wichtige Infos auf einen Blick

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Was ist die freie Heilfürsorge?

Die freie Heilfürsorge ist eine besondere Form der Gesundheitsversorgung für bestimmte Berufsgruppen im öffentlichen Dienst

Sie ist im Bundesbeamtengesetz (BBG) geregelt und bedeutet, dass der Dienstherr (Bund oder Bundesland) die Kosten für medizinische Leistungen vollständig übernimmt.

Sie richtet sich an Beschäftigte, die in ihrem Berufsalltag einem erhöhten Risiko oder besonderen Gefahren ausgesetzt sind. Dazu gehören vor allem Polizei, Feuerwehr, Justizvollzug, Zoll oder Bundeswehr.

Leistungen der freien Heilfürsorge

Die freie Heilfürsorge umfasst nahezu die gesamte medizinische Versorgung, darunter:

Wer hat Anspruch auf freie Heilfürsorge?

Die Anspruchsberechtigung variiert je nach Bundesland, grundsätzlich haben jedoch folgende Berufsgruppen Zugang:

Nicht dazu zählt die Gesundheitsversorgung von Strafgefangenen – diese wird zwar ähnlich organisiert, fällt aber nicht unter die freie Heilfürsorge.

Heilfürsorge nach Bundesländern und Berufsgruppen

Die freie Heilfürsorge wird nicht in allen Bundesländern gleich geregelt. Entscheidend sind sowohl die jeweilige Berufsgruppe als auch das Bundesland, in dem der Dienstherr sitzt.

Soldaten

Für Soldaten gilt die freie Heilfürsorge während der gesamten Dienstzeit – und zwar bis zur Pensionierung.

Für sie gilt jedoch die truppenärztliche Versorgung. Das bedeutet, dass sie im Krankheitsfall den zuständigen Truppenarzt aufsuchen müssen und grundsätzlich keinen Anspruch auf die Behandlung durch einen zivilen Arzt haben. Der zuständige Truppenarzt kann jedoch eine Überweisung an einen zivilen Facharzt ausstellen.

Bei Erkrankungen während einer Reise innerhalb Deutschlands ist der nächstgelegene Truppenarzt einer Kaserne aufzusuchen. Lediglich im akuten Notfall dürfen Soldaten einen zivilen Arzt in der Nähe in Anspruch nehmen.

In solchen Fällen leisten sie zunächst selbst die Zahlung und erhalten die Kosten anschließend erstattet. Im Ausland übernimmt die Heilfürsorge hingegen nur einen Teil der anfallenden Behandlungskosten.

Polizisten und Justizvollzugsbeamte

Für Justizvollzugsbeamte gelten ähnliche Regeln, wobei es hier auch Abweichungen je nach Bundesland geben kann.

Ältere Verträge und Feuerwehrleute

Polizeivollzugsbeamte erhalten je nach Bundesland entweder durchgängige Heilfürsorge oder Beihilfe. Ein generelles Wahlrecht aufgrund eines bestimmten Einstellungsdatums – etwa vor oder nach 2005 – gibt es dabei nicht, sondern die Regelungen richten sich nach den jeweiligen Landesgesetzen.

Für Feuerwehrbeamte gilt je nach Bundesland während der aktiven Dienstzeit Heilfürsorge oder Beihilfe. Eine Besonderheit besteht beispielsweise in Hamburg: Dort haben Feuerwehrbeamte, die ab 2005 eingestellt wurden, einmalig die Wahl zwischen Heilfürsorge und Beihilfe. Mit Eintritt in den Ruhestand endet die Heilfürsorge generell. Beamte wechseln dann in die Beihilfe und sichern die verbleibenden Restkosten über eine private Krankenversicherung ab.

Regelungen ändern sich regelmäßig

Da sich die gesetzlichen Vorgaben und Länderregelungen zur Heilfürsorge und Beihilfe immer wieder ändern, sollten Beamte den aktuellen Stand für ihre Berufsgruppe regelmäßig prüfen.

Besonders für die Zeit nach der aktiven Dienstzeit kann es sinnvoll sein, eine private Krankenversicherung für Beamte mit speziellen Beihilfeergänzungstarifen in Betracht zu ziehen, um Versorgungslücken im Alter zu vermeiden.

Gilt die freie Heilfürsorge auch für Familienmitglieder?

Die freie Heilfürsorge gilt ausschließlich für den berechtigten Beamten selbst. Ehepartner oder Kinder können nicht über sie mitversichert werden.

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Welche Kosten übernimmt die freie Heilfürsorge?

Der Leistungsumfang der freien Heilfürsorge orientiert sich grundsätzlich an dem der gesetzlichen Krankenversicherung. Maßgeblich ist dabei das sogenannte Regelversorgungs-Prinzip, das im Rahmen der Gesundheitsreform festgelegt wurde.

Grenzen der Kostenübernahme

Über die Regelversorgung hinausgehende Sonderleistungen sind in der Regel nicht abgedeckt. Das gilt insbesondere für:

Die dadurch entstehenden Mehrkosten müssen Heilfürsorgeberechtigte selbst tragen.

Private Pflegepflichtversicherung

Die freie Heilfürsorge bietet keine Pflegeleistungen, weshalb eine private Pflegepflichtversicherung notwendig ist.

Welche Alternativen zur freien Heilfürsorge gibt es?

Die freie Heilfürsorge gilt für Berechtigte als ein bedeutender Vorteil – echte Alternativen gibt es kaum. Dennoch entstehen in der Praxis oft Leistungslücken, etwa bei:

Um diese Versorgungslücken zu schließen, können Heilfürsorgeberechtigte eine private Krankenzusatzversicherung abschließen. Diese lässt sich im Baukastenprinzip individuell zusammenstellen und genau auf den persönlichen Bedarf anpassen.

Sonderfall Pension: Heilfürsorge im Ruhestand

Mit dem Eintritt in den Ruhestand endet der Anspruch auf freie Heilfürsorge. Stattdessen erhalten ehemalige Heilfürsorgeberechtigte Beihilfe, die in der Regel 70% der Krankheitskosten übernimmt. Die verbleibenden 30% müssen durch eine private Krankenversicherung abgedeckt werden.

Da dieser zusätzliche Versicherungsschutz Pflicht ist, empfiehlt es sich, frühzeitig eine Anwartschaftsversicherung abzuschließen. Damit ist der spätere Einstieg in die PKV ohne erneute Gesundheitsprüfung möglich.

Fazit zur freien Heilfürsorge

Die freie Heilfürsorge bietet während der aktiven Dienstzeit eine umfassende Absicherung, die vergleichbar mit der gesetzlichen Krankenversicherung ist – oft sogar mit erweiterten Leistungen.

Mit Eintritt in den Ruhestand endet der Anspruch jedoch, sodass Betroffene auf Beihilfe und eine ergänzende private Krankenversicherung angewiesen sind.

Eine frühzeitige Anwartschaftsversicherung schützt vor späteren Problemen und sorgt dafür, dass der Wechsel reibungslos gelingt.

Wer heilfürsorgeberechtigt ist, sollte daher nicht nur die aktuellen Regelungen seines Bundeslandes kennen, sondern auch rechtzeitig die Absicherung im Alter planen.

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Was Kunden über unsere Beratung sagen

Häufig gestellte Fragen

Die freie Heilfürsorge ist eine Form der Gesundheitsversorgung, bei der der Dienstherr (Bund oder Bundesland) die Krankheitskosten für bestimmte Berufsgruppen übernimmt. Sie gilt vor allem für Polizisten, Berufsfeuerwehrleute, Justizvollzugsbeamte, Zollbeamte und Soldaten. Es handelt sich bei der freien Heilfürsorge um keine klassische Versicherung. Es ist also keine Zuordnung zur gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung möglich.

Anspruchsberechtigt sind Soldaten, Beamte der Polizei, Berufsfeuerwehr, Justizvollzugsbeamte und Zollbeamte. Je nach Bundesland gelten unterschiedliche Regeln – in einigen besteht der Anspruch während der gesamten Dienstzeit, in anderen nur während der Ausbildung.

Der Leistungsumfang ähnelt der gesetzlichen Krankenversicherung: ärztliche Behandlungen, Medikamente, Heil- und Hilfsmittel, Krankenhausaufenthalte, Reha, Zahnarztbehandlungen und Auslandsbehandlungen. Sonderleistungen wie teurer Zahnersatz oder Sehhilfen müssen meist selbst bezahlt werden. Du trittst als Heilfürsorgeberechtigter nicht als Privatversicherter auf.

Die freie Heilfürsorge wird in der Regel nach dem Sachleistungsprinzip abgerechnet: Der Dienstherr übernimmt die Behandlungskosten direkt, sodass für den Beamten keine Zuzahlungen anfallen. Die Ärzte stellen ihre Rechnungen entweder unmittelbar der zuständigen Heilfürsorgestelle in Rechnung oder es kommt ein Kostenerstattungsverfahren zum Einsatz, bei dem der Beamte zunächst selbst zahlt und anschließend die Erstattung beantragt. Häufig ist dafür ein Überweisungs- oder Abrechnungsschein des Polizeiarztes notwendig.

Nein, die Heilfürsorge ist nicht auf Ehepartner oder Kinder übertragbar. Angehörige müssen sich entweder freiwillig in der GKV versichern oder eine private Restkostenversicherung abschließen.

Leistungslücken lassen sich durch private Krankenzusatzversicherungen schließen, zum Beispiel für Zahnersatz, Krankenhausleistungen oder Auslandsreisen. So kann der Schutz individuell ergänzt werden.

Mit Beginn der Pension endet der Anspruch auf freie Heilfürsorge. Stattdessen erhalten Pensionäre Beihilfe, die meist 70% der Kosten abdeckt. Die restlichen 30% müssen über eine private Krankenversicherung abgesichert werden. Empfehlenswert ist eine Anwartschaftsversicherung, um ohne erneute Gesundheitsprüfung in die PKV einzusteigen.

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