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Was kostet ein Tag im Krankenhaus?
Als Privatpatientin oder Privatpatient musst du die Kosten eines Krankenhausaufenthaltes in der Regel vorstrecken, um sie anschließend von der Krankenversicherung erstattet zu bekommen. Bist du hingegen gesetzlich krankenversichert, erfolgt die Abrechnung direkt zwischen Krankenhaus und Krankenkasse. Auch für dich stellt sich daher möglicherweise die Frage: „Was kostet ein Tag im Krankenhaus?“.
💡 Wichtige Infos auf einen Blick
- Bei Privatversicherten stellt die Klinik eine Rechnung direkt an den Patienten. Dieser muss die Kosten zunächst selbst tragen und kann sie anschließend von der PKV erstattet bekommen.
- In der gesetzlichen Krankenkasse erfolgt die Abrechnung direkt zwischen Versicherung und Krankenhaus. In der PKV gibt es diese Möglichkeit zwar auch, sie ist aber nicht flächendeckend Standard.
- Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes kostete ein Krankenhausaufenthalt im Jahr 2019 durchschnittlich 5.088 Euro. Da die durchschnittliche Dauer eines Krankenhausaufenthaltes in diesem Jahr bei 7,2 Tagen lag, kommt man auf Kosten pro Tag in Höhe von ca. 706 Euro.
- Die allgemeinen Krankenhausleistungen („normale Behandlungen“) werden bei medizinisch notwendigen Krankenhausaufenthalten immer von der Versicherung übernommen (egal ob privat oder gesetzlich).
- Die Kosten für ein Einbettzimmer liegen im bundesweiten Durchschnitt bei etwa 130 Euro pro Tag (Zweibettzimmer etwas mehr als die Hälfte davon).
- Die Kosten für eine Chefarztbehandlung lassen sich schwer beziffern, da es hier stark auf den Umfang der Behandlung ankommt.
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Die Abrechnung von Krankenhausaufenthalten in der PKV
Die private Krankenversicherung bietet je nach Tarif bessere Leistungen als ihr gesetzliches Pendant. Dies gilt allerdings nicht nur für ambulante Behandlungen und Zahnersatz, sondern vor allem auch bei Aufenthalten im Krankenhaus.
Vorteil PKV im Krankenhaus
Hier kannst du als Privatversicherter beispielsweise frei zwischen den Kliniken entscheiden und ein Einbettzimmer und eine Chefarztbehandlung in Anspruch nehmen. Eine Überweisung ist in der Regel nicht erforderlich.
Beispiel freie Krankenhauswahl
Bei einer komplexen Schulterverletzung kannst du dir – grundsätzlich bundesweit – die beste Praxis oder Klinik für die Behandlung aussuchen.
Da viele private Krankenversicherer auch Kosten übernehmen, die deutlich über den Höchstsätzen der Gebührenordnung liegen, können Ärzte mit dir eine Honorarvereinbarung abschließen. Gerade Spezialisten rechnen ihre Leistungen regelmäßig nicht nach den gesetzlichen Grundgebühren ab.
Unterschiede in der Abrechnung zwischen GKV und PKV
Krankenhausabrechnung in der GKV
Bist du gesetzlich krankenversichert, zeigst du bei der Einweisung in die Klinik dein Kärtchen vor. Das Krankenhaus rechnet alle anfallenden und notwendigen Leistungen dann direkt mit der Krankenkasse ab.
Du merkst im Zweifel gar nichts von der Abrechnung und kennst auch die Kosten nicht, denn in der Regel zahlst du nur einen Eigenanteil von 10 Euro pro Tag im Krankenhaus (für bis zu 28 Tage). Wenn du diesen Eigenanteil nicht selbst tragen willst, kannst du ein Krankenhaustagegeld abschließen.
Krankenhausabrechnung in der PKV
In der privaten Krankenversicherung läuft dieser Vorgang etwas anders ab. Mit Ausnahme der Direktabrechnung schickt dir die Klinik nach dem Abschluss der Behandlung eine Rechnung zu.
Diese reichst du anschließend bei der privaten Krankenversicherung ein, erhältst die Kosten erstattet und kannst sie dann an das Krankenhaus bzw. den behandelnden Arzt überweisen.
Direktabrechnung in der PKV
Die sogenannte Direktabrechnung ist möglich, wenn du von deiner PKV eine Card für Privatversicherte (auch Klinik-Card genannt) erhalten hast.
Auf der Karte ist neben deinen persönlichen Daten auch gespeichert, welche Kosten von der Versicherung übernommen werden. Das Krankenhaus kann die Behandlungsrechnung dann direkt an den Versicherer senden, der die Kosten erstattet.
Die Direktabrechnung ist vor allem bei sehr hohen Kosten für komplexe Operationen und/oder längere Aufenthalte im Krankenhaus sinnvoll. Hier gibt es für dich als Patientin oder Patient kein Risiko, in Vorleistung gehen zu müssen.
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Ausgaben für stationäre Krankenhausbehandlungen
Laut Angaben des Statistischen Bundesamts beliefen sich die durchschnittlichen Kosten pro stationärem Behandlungsfall im Jahr 2019 bundesweit auf 5.088 Euro (2018: 4.823 Euro).
Am teuersten war eine Krankenhausbehandlung in Hamburg mit 6.146 Euro je Fall, während Thüringen mit 4.679 Euro am günstigsten lag.
Gesamtkosten der stationären Krankenhausversorgung
Insgesamt stiegen die Gesamtkosten der stationären Krankenhausversorgung 2019 um 5,7% auf rund 98,8 Milliarden Euro – im Vorjahr lagen sie noch bei rund 93,5 Milliarden Euro.
Teilt man die Gesamtkosten durch den Durchschnitt, kommt man auf rund 19,4 Millionen vollstationär im Krankenhaus behandelte Patientinnen und Patienten im Jahr 2019.
Im Vergleich zu 2014 sind die Gesamtkosten um 18,8 Milliarden Euro (+ 23,5%) und die Behandlungskosten je Fall um 912 Euro (+ 21,9%) gestiegen.
Was kostet ein Tag im Krankenhaus?
Die durchschnittliche Dauer eines Krankenhausaufenthalts wurde vom Statistischen Bundesamt in einer anderen Auswertung erfasst.
So lag die durchschnittliche Dauer eines Krankenhausaufenthaltes im Jahr 2022 bei 7,2 Tagen. Diese Zahl ist seit 2018 unverändert, weshalb man einen Bezug zu den durchschnittlichen Kosten pro stationärem Behandlungsfall im Jahr 2019 herstellen kann.
💡 Teilt man die 5.080 Euro durch die 7,2 Tage kommt man auf Kosten pro Tag im Krankenhaus in Höhe von ca. 706 Euro.
Abrechnung von Wahlleistungen bei Privatpatienten
Bei der Direktabrechnung werden die Kosten für die stationäre Behandlung unmittelbar von der Krankenversicherung an das Krankenhaus überwiesen. Sollten bestimmte Behandlungen nicht von deiner PKV erstattet werden oder unter eine Selbstbeteiligung fallen, erhältst du dafür eine Rechnung.
Als Privatversicherter hast du regelmäßig Wahlleistungen wie die angesprochene Chefarztbehandlung oder das Einbettzimmer vereinbart. Für diese Kosten erhältst du mitunter eine eigenständige Rechnung vom Krankenhaus oder dem Arzt, der dich behandelt hat. Wenn du die versicherten Wahlleistungen nicht in Anspruch nimmst, steht dir in der Regel ein Ersatzkrankenhaustagegeld zu.
Wahlleistungen im Krankenhaus selbst zahlen
Auch wenn du Bausteine wie eine Chefarztbehandlung nicht in deiner PKV versichert hast, kannst du diese Leistungen im Krankenhaus in Anspruch nehmen.
Du musst dann aber beachten, dass die entsprechenden Kosten nicht von der Versicherung übernommen werden. Wie Selbstzahler auch, trägst du die Aufwendungen aus eigener Tasche.
Kosten Einbettzimmer pro Tag im Krankenhaus
Die Kosten für ein Einbettzimmer betragen im Bundesdurchschnitt rund 130 Euro pro Tag, für ein Zweibettzimmer sind es etwas mehr als die Hälfte der Kosten eines Einbettzimmers (Stand: 2023).
Das Einbettzimmer kostet in Bayern mit rund 147 Euro am meisten, während es in Sachsen-Anhalt mit etwa 92 Euro am günstigsten ist.
Kosten Chefarztbehandlung im Krankenhaus
Chefärzte rechnen ihre Behandlungen oft nach einer Honorarvereinbarung ab, die man vorher abschließt. Hier sind die gesetzlichen Gebühren allenfalls ein Anhaltspunkt für die anfallenden Kosten.
Die Kosten für eine Chefarztbehandlung sind schwer pauschal anzugeben, da sie stark vom Umfang der jeweiligen Behandlung abhängen. Bei aufwendigen Eingriffen durch den Chefarzt können sich die Beträge schnell auf mehrere tausend Euro summieren. Daher ist es ratsam, sich im Vorfeld genau über die anfallenden Kosten zu informieren – insbesondere, wenn du sie selbst tragen möchtest.
Kosten im Krankenhaus von Krankenzusatzversicherung erstatten lassen
Die allgemeinen Krankenhausleistungen („normale Behandlungen“) sind für privat und gesetzlich Krankenversicherte identisch.
Diese Kosten musst du mit einer Krankenversicherung bei einem medizinisch notwendigem Krankenhausaufenthalt niemals aus eigener Tasche bezahlen.
Wenn du jedoch auch als gesetzlich Krankenversicherter in den Genuss von Wahlleistungen kommen und diese nicht aus eigener Tasche bezahlen willst, kannst du dafür eine Krankenhauszusatzversicherung abschließen.
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