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Wahlleistungen im Krankenhaus: Lohnt sich diese PKV-Leistung?

Aktualisiert am 14. April 2025

Erfahre in diesem Experten-Artikel alles über die Wahlleistungen im Krankenhaus und wie du diese mit einer privaten Krankenversicherung (PKV) bzw. einer Krankenhauszusatzversicherung erhalten kannst.

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Was sind Wahlleistungen im Krankenhaus?

Im Unterschied zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) genießen privat Krankenversicherte auch im stationären Bereich ein erweitertes Recht auf freie Arzt- und Klinikwahl.

Sie können sich somit nicht nur in öffentlichen Krankenhäusern, sondern – sofern im Tarif eingeschlossen – auch in Privatkliniken behandeln lassen. Voraussetzung dafür ist, dass der gewählte Tarif diese Leistungen explizit abdeckt. Versicherte in der privaten Krankenversicherung (PKV) sind damit nicht zwingend an die Klinikempfehlung ihres Arztes gebunden.

In öffentlichen Krankenhäusern sind privat und gesetzlich Krankenversicherte in Bezug auf die Basisleistungen der medizinischen Versorgung jedoch gleichgestellt (allgemeine Krankenhausleistungen). Anders sieht es bei den sogenannten Wahlleistungen aus.

Was zählt zu den Wahlleistungen im Krankenhaus?

Welche dieser Leistungen im konkreten Fall durch die private Krankenversicherung übernommen werden, hängt vom jeweiligen Tarif ab. Es ist jedoch so, dass sich über 80% der Privatversicherten für einen Tarif mit Wahlleistungen im Krankenhaus entschieden haben.

Auch gesetzlich Krankenversicherte können von solchen Wahlleistungen profitieren – allerdings nur über eine entsprechende Krankenhauszusatzversicherung, die die entstehenden Mehrkosten abdeckt. Mehr dazu später.

Grundsätzlich wird bei Wahlleistungen zwischen Unterbringung und wahlärztlicher Behandlung unterschieden. Ob und in welchem Umfang diese übernommen werden, ist in den vertraglich vereinbarten Tarifbedingungen geregelt. Dort ist ebenfalls festgelegt, in welcher Höhe die Kosten getragen werden, sofern ein Anspruch besteht.

Wahlleistungen können auch zu den allgemeinen Krankenhausleistungen zählen

Wenn die Unterbringung im Einzelzimmer medizinisch notwendig ist (zum Beispiel bei erhöhtem Ruhebedarf oder Infektionsgefahr), kann diese Leistung auch zu den allgemeinen Krankenhausleistungen zählen und wird dann auch von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen.

Das Gleiche gilt bei der Behandlung bzw. Operation durch den Chefarzt. Wenn dieser der absolute Experte ist und jeden schweren Fall operiert, wird hier auch kein Unterschied zwischen gesetzlich und privat Krankenversicherten gemacht.

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Welche Vorteile bieten die verschiedenen Wahlleistungen in der privaten Krankenversicherung?

Die Wahlleistungen in der PKV lassen sich grundsätzlich in drei Hauptbereiche unterteilen:

Wahlleistung Unterkunft

Vor einem stationären Aufenthalt im Krankenhaus haben Patienten die Möglichkeit, eine besondere Unterbringung zu wählen. Neben der regulären Versorgung im Mehrbettzimmer können sie sich beispielsweise für ein Ein- oder Zweibettzimmer entscheiden.

In manchen Krankenhäusern ist es sogar so, dass die Patienten mit Wahlleistungen in einer eigenen Station untergebracht sind. Hier sind die Zimmer beispielsweise schöner und größer.

Zusätzlich sind weitere Annehmlichkeiten buchbar – etwa die Mitaufnahme einer Begleitperson ohne medizinische Notwendigkeit, ein eigener Fernseher am Bett oder ein Internetanschluss.

Ärztliche Wahlleistung

In der Regel erfolgt die Behandlung im Krankenhaus durch den jeweils diensthabenden Arzt. Wer sich jedoch gezielt von einem bestimmten Arzt oder Spezialisten – etwa dem Chefarzt – behandeln lassen möchte, nutzt die ärztliche Wahlleistung. Diese wird zusätzlich vergütet und ist meist im PKV-Tarif enthalten.

Wurde die Chefarztbehandlung im Vertrag eingeschlossen, darf diese Leistung nur in begründeten Ausnahmefällen auf andere ärztliche Mitarbeiter übertragen werden.

Medizinische Wahlleistungen

Neben Unterkunft und ärztlicher Behandlung umfasst die private Krankenversicherung im Bereich der Wahlleistungen auch spezielle medizinische Maßnahmen. Dazu zählen zum Beispiel ästhetische Eingriffe, die über die medizinisch notwendige Versorgung hinausgehen, wie etwa Schönheitsoperationen.

Diese zusätzlichen Leistungen sorgen für mehr Komfort, individuelle Betreuung und maßgeschneiderte medizinische Versorgung – abhängig vom gewählten Tarif.

Weitere Wahlleistungen

Neben den drei Hauptkategorien der Wahlleistungen in der privaten Krankenversicherung gibt es auch zusätzliche Krankenhausleistungen, die unter bestimmten Bedingungen als Wahlleistungen abgerechnet werden können. 

Hierzu zählen beispielsweise alternative Behandlungsverfahren im Vergleich zur üblichen Standardtherapie, innovative Operationsmethoden, moderne Implantate oder erweiterte Laboruntersuchungen.

Wichtig ist jedoch: Damit diese Leistungen grundsätzlich erstattungsfähig sind, müssen sie medizinisch anerkannt und dem aktuellen fachlichen Standard entsprechen.

Ersatzkrankenhaustagegeld

In vielen Krankheitskostenvollversicherungen und auch stationären Krankenzusatzversicherungen ist ein sogenanntes Ersatzkrankenhaustagegeld enthalten.

Falls du auf eine mitversicherte Wahlleistung freiwillig verzichtest oder wenn dir die versicherte Wahlleistung nicht angeboten werden kann, bekommst du pro Tag deines Krankenhausaufenthaltes einen bestimmten Tagessatz von der Versicherung erstattet.

Sind Wahlleistungen in der PKV sinnvoll?

Ob es sinnvoll ist, Wahlleistungen in den Tarif der privaten Krankenversicherung aufzunehmen, hängt von mehreren individuellen Faktoren ab. Wer auf einen möglichst günstigen Beitrag Wert legt, kann durch den Verzicht auf umfassende Wahlleistungen die monatliche Prämie senken.

Wer hingegen während eines Krankenhausaufenthalts besonderen Komfort und maximale medizinische Betreuung wünscht, sollte diese Leistungen unbedingt in den Versicherungsschutz integrieren

Aus unserer Sicht ist dies der einzig sinnvolle Weg, denn ein Wechsel in die private Krankenversicherung sollte nur aus einem einzigen Grund erfolgen, nämlich aufgrund der bestmöglichen medizinischen Versorgung für sich und die gesamte Familie. Demnach solltest du auch für deine Kinder und deine Ehepartnerin bzw. deinen Ehepartner Wahlleistungen mitversichern. 

In unserer PKV-Beratung gehen wir auf den Punkt Familie ausführlich ein.

Spannend ist auch, dass Kliniken den Aufenthalt in insgesamt fünf Komfortbereichen aufwerten können:

Wahlleistungen für privat krankenversicherte Beamte

Bei Beamten übernimmt die Beihilfe in einigen Bundesländern auch die Kosten für Wahlleistungen im Krankenhaus (in der Regel für die Unterbringung im Zweibettzimmer und die Chefarztbehandlung).

Der verbleibende Teil kann dann über eine Restkostenversicherung bei einer privaten Krankenversicherung abgedeckt werden.

Sollte die Beihilfeverordnung keine Wahlleistungen vorsehen, können auch 100% der Wahlleistungen über eine private Krankenversicherung abgesichert werden.

Da die Beihilfe in der Regel nur die Kosten für ein Zweibettzimmer übernimmt, können Beamte über einen sogenannten Beihilfeergänzungstarif auch die Unterbringung im Einzelzimmer mitversichern. Hier ist dann oftmals auch das bereits beschriebene Ersatzkrankenhaustagegeld enthalten.

Wahlleistungen können nicht von der Steuer abgesetzt werden

Wichtig zu wissen ist noch, dass Wahlleistungen in der PKV grundsätzlich nicht von der Steuer abgesetzt werden können. Absetzbar sind nur die Basisleistungen.

Solltest du jedoch deine PKV-Beiträge im Voraus zahlen, kannst du deine Wahlleistungen in den Folgejahren von der Steuer absetzen.

Können gesetzlich Krankenversicherte ebenfalls Wahlleistungen in Anspruch nehmen?

Gesetzlich Krankenversicherte haben grundsätzlich nur Anspruch auf die regulären Leistungen, die nach der geltenden Gebührenordnung abgerechnet werden. Wahlleistungen im Krankenhaus sind nicht automatisch abgedeckt und müssen daher aus eigener Tasche bezahlt werden.

Wer sich im Krankenhaus zusätzliche Leistungen wie ein Einbettzimmer oder die Behandlung durch den Chefarzt sichern möchte, benötigt dafür eine private Krankenhauszusatzversicherung.

Mit einer solchen Zusatzversicherung können auch GKV-Versicherte von ähnlichen Leistungen profitieren wie privat Krankenversicherte.

Die vereinbarten Wahlleistungen – beispielsweise die bevorzugte Unterbringung oder die Behandlung durch einen Wahlarzt – werden dann durch die private Zusatzversicherung finanziert.

Ende 2021 haben 6,44 Mio. gesetzlich Krankenversicherte eine solche Zusatzversicherung abgeschlossen.

Was kosten Wahlleistungen im Krankenhaus?

Wir haben bereits beschrieben, dass Wahlleistungen auch aus eigener Tasche bezahlt werden können. Aber ist das überhaupt realistisch machbar?

Kosten für ein Ein- bzw. Zweibettzimmer

Die Kosten für ein Ein- bzw. Zweibettzimmer unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland

Im Durchschnitt liegen die Kosten für ein Einzelzimmer 2023 bei ca. 130 Euro pro Tag. Am teuersten ist das Einbettzimmer in Bayern mit ca. 147 Euro und am günstigsten ist es in Sachsen-Anhalt mit ca. 92 Euro.

Die durchschnittlichen Kosten für ein Zweibettzimmer liegen bei etwas mehr als der Hälfte der Kosten eines Einbettzimmers.

Kosten für eine Chefarztbehandlung

Die Kosten für eine Chefarztbehandlung lassen sich nur schwer beziffern, da es hier auf den Umfang der Behandlung ankommt.

Bei einer komplizierten Operation durch einen Chefarzt können schnell tausende Euro zusammenkommen. Aus diesem Grund solltest du die Kosten stets im Voraus klären, wenn du planst, diese aus eigener Tasche zu bezahlen.

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