Viele Versicherungsunternehmen bieten ihre private Krankenversicherung mit einer sogenannten Beitragsrückerstattung, kurz BRE, an. Entsprechende Tarife ermöglichen dir, bei gesundheits- und kostenbewusstem Verhalten einmal pro Jahr einen Teil der gezahlten Prämien zurückzuerhalten. Allerdings solltest du immer im Einzelfall ausrechnen, ob sich die Beitragsrückerstattung für dich lohnt – denn das hängt im Wesentlichen davon ab, wie hoch deine Behandlungskosten im jeweiligen Jahr waren.

Wichtige Infos auf einen Blick

  • Hast du eine private Krankenversicherung mit Beitragsrückerstattung abgeschlossen, erhältst du im Folgejahr einen Teil deiner Vorjahresbeiträge zurückerstattet. Voraussetzung ist, dass du keine Behandlungsrechnungen beim Versicherer eingereicht hast.
  • In der Regel fallen Vorsorgeuntersuchungen nicht unter die Beschränkung. Diese Rechnungen kannst du also einreichen, ohne dass dies Einfluss auf die Beitragsrückerstattung hat.
  • Ob und in welcher Höhe du eine Beitragsrückerstattung erhalten kannst, wird dir vom Versicherer meist zu Jahresbeginn mitgeteilt. Anhand dieser Mitteilung kannst du im Laufe des Jahres ausrechnen, bis wann sich die BRE lohnt und ab welchem Zeitpunkt du gegebenenfalls draufzahlen würdest.
  • In jedem Fall gilt: Geh unbedingt zum Arzt, wenn es notwendig ist. Verzichte nicht auf notwendige Behandlungen, um eine im Verhältnis zu deinem höchsten Gut – der Gesundheit – geringe Rückzahlung zu erhalten. Diese Strategie kann gewaltig nach hinten losgehen.

Alle Infos zur Beitragsrückerstattung in der PKV auch im Video

gif;base64,R0lGODlhAQABAAAAACH5BAEKAAEALAAAAAABAAEAAAICTAEAOw== - Beitragsrückerstattung in der PKV: So bekommst du gezahlte Prämien zurück

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Was ist eine Beitragsrückerstattung in der PKV?

Was genau hinter der Beitragsrückerstattung in der privaten Krankenversicherung steckt, verrät bereits ihr Name: Du hast mit einem entsprechenden Tarif die Möglichkeit, bei Leistungsfreiheit einen Teil deiner PKV-Beiträge zurückzuerhalten. Die Rückerstattung kann dabei nach verschiedenen Größen berechnet werden, üblich sind aber die folgenden:

  • Prozentsatz: Dir steht ein bestimmter Prozentsatz, zum Beispiel 10% des Jahresbeitrags, als Rückerstattung zu.
  • Monatsbeiträge: Du bekommst beispielsweise zwei, drei oder vier Monatsbeiträge zurück.

Die meisten Versicherer sehen auch eine Staffelung über mehrere Jahre vor. Liegen die Voraussetzungen für eine Beitragsrückerstattung über mehrere Jahre hinweg vor, bekommst du beispielsweise nach dem ersten leistungsfreien Jahr zwei und nach dem zweiten leistungsfreien Jahr in Folge bereits drei Monatsbeiträge zurück. Im Rahmen der Vertragsfreiheit legt jeder Versicherer hier seine Konditionen allerdings selbst fest.

PKV Beitragsrückerstattung bei Angestellten

Bei Angestellten ist die Beitragsrückerstattung nochmal interessanter, weil die komplette Summe auf deinem Konto landet, obwohl dein Arbeitgeber in der Regel die Hälfte gezahlt hat. In anderen Worten musst du bei Erhalt einer Beitragsrückerstattung den Arbeitgeberzuschuss nicht zurückzahlen.

Beispielweise hast du eine BRE von 3 Monatsbeiträgen in Höhe von insgesamt 1.800 Euro erhalten. Du selbst hast jedoch nur 900 Euro bezahlt, da die andere Hälfte von deinem Arbeitgeber bezahlt wurde. Demnach hast du als Angestellter quasi eine „doppelte BRE“. Oder anders ausgedrückt hast du in diesem Fall 50% Cashback für deine private Krankenversicherung erhalten.

Beitragsrückerstattung ist personenabhängig

Die Beitragsrückerstattung ist immer von den Leistungen einer Person abhängig. Wenn du z.B. auch deine 2 Kinder bei dir mitversichert hast, kannst du für deinen Tarif bei Leistungsfreiheit trotzdem eine BRE erhalten, auch wenn du für deine Kinder regelmäßig Leistungen einreichst. Theoretisch gibt es die BRE auch für die Kinder, wobei das Erreichen in der Praxis oftmals schwierig ist.

Beitragsrückerstattung ist kein Grund nicht zum Arzt zu gehen

Eine hohe Beitragsrückerstattung kann aufgrund der finanziellen Anreize schnell dazu führen, dass man bei Beschwerden nicht oder erst spät zum Arzt geht. Das solltest du jedoch in keinem Fall tun, denn die Gesundheit ist so viel mehr wert als eine Rückerstattung von Beiträgen.

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Voraussetzungen für die Beitragsrückerstattung

Mit der Beitragsrückerstattung möchte der private Krankenversicherer belohnen, dass du dich kosten- und gesundheitsbewusst verhalten hast. Sie ist eine „Prämie“ für die Vermeidung von Behandlungskosten. Gleichzeitig ist der Versicherer aber weitsichtig und nimmt bestimmte Behandlungen sowie Untersuchungen von den Regelungen aus.

Daher bekommst du beim Großteil der privaten Krankenversicherer immer dann eine Beitragsrückerstattung, wenn du über das gesamte Versicherungsjahr keine Rechnungen eingereicht hast. Gleichzeitig sind Vorsorgeuntersuchungen oft ausgenommen, sodass etwa

  • Krebsvorsorge,
  • Impfungen oder
  • professionelle Zahnreinigungen

vom Versicherer gezahlt werden, ohne dass dies deine Beitragsrückerstattung gefährdet.

Tarif muss ungekündigt sein und es darf kein Beitragsrückstand bestehen

Neben der Leistungsfreiheit sind die weiteren Voraussetzungen für die Gewährung der Beitragsrückerstattung zum einen, dass der Tarif ungekündigt ist und zum anderen, dass kein Beitragsrückstand besteht.

Versicherer teilt Regelungen zur Beitragsrückerstattung regelmäßig mit

Das Versicherungsunternehmen informiert dich in der Regel zu Beginn des Jahres, welche Beitragsrückerstattung du für dieses Jahr erwarten kannst. Das Schreiben enthält auch Informationen zu ausgenommenen (Vorsorge-)Untersuchungen. Außerdem erfährst du, welche Tarife von der BRE umfasst sind.

Besteht neben deinem ambulanten etwa noch ein separater Zahntarif und bezieht sich die Rückerstattung nur auf ersteren, kannst du Zahnbehandlungen abrechnen, ohne dass dies einen Einfluss auf deine BRE für die (nicht abgerechneten) ambulanten Leistungen hat. Diese einzelnen Bausteine gibt es aber nur noch in älteren (in der Regel geschlossenen) Bestandstarifen, jedoch nicht mehr im Neugeschäft.

Ausgezahlt wird die BRE in der Regel in der Mitte des Folgejahres.

Ist die Beitragsrückerstattung garantiert?

Nur wenige Versicherer bieten eine erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattung an. Üblich ist eine erfolgsabhängige Gewährung. Du erhältst also nur dann einen Teil deiner Beiträge zurück bzw. bekommst die Chance auf eine Rückerstattung, wenn der Versicherer hierfür die notwendigen Mittel zur Verfügung hat.

Gute Geschäftsjahre bedeuten eine höhere, schlechte Jahre eine niedrigere Chance auf eine Rückerstattung. Musste der Versicherer beispielsweise besonders viel Geld für Krankheitskosten aufwenden, kann sich deine Beitragsrückerstattung in der PKV für einzelne Jahre reduzieren oder teilweise sogar ganz wegfallen.

Bei finanziell starken und stabilen Versicherungsunternehmen ist dir die Beitragsrückerstattung aber in der Regel sicher.

Beispiel zur Rückerstattung von Beiträgen in der privaten Krankenversicherung

Die „Funktionsweise“ der Beitragsrückerstattung in der privaten Krankenversicherung ist vergleichsweise simpel. Etwas komplexer wird es allerdings, wenn du ausrechnen möchtest, ob sich die Inanspruchnahme der BRE für dich auch tatsächlich lohnt. Dies solltest du unbedingt tun, um zu vermeiden, dass du am Ende höhere Kosten zu tragen hast. Schauen wir uns das ganze einmal an einem praktischen Beispiel an.

Dein privater Krankenversicherter hat dir für das Jahr 2022 eine Rückerstattung in Höhe von 500 Euro zugesichert, wenn du – mit Ausnahme von Vorsorge – keine Rechnungen einreichst. Du verzichtest daher auf die Erstattung und zahlst deine Behandlungskosten zunächst selbst. Sie lagen bei 700 Euro.

In diesem Fall zahlst du 700 Euro aus eigener Tasche, um am Ende 500 Euro zu sparen. Die Differenz von 200 Euro „zahlst du drauf“, denn dein Versicherer hätte ohne BRE die vollen 700 Euro übernommen.

Anders sähe es hier aus, wenn du lediglich Behandlungskosten von 400 Euro zu tragen hättest. Übernimmst du diese selbst und sicherst dir am Jahresende die Rückerstattung, machst du ein „Plus“ von 100 Euro.

Wichtig ist jedoch auch, dass du bei der Rechnung auch die steuerlichen Auswirkungen betrachtest.

Tipp: Tabelle erstellen!

Die wohl einfachste Möglichkeit, die Frage nach dem „Lohnen“ der Beitragsrückerstattung in der PKV zu beantworten, besteht in der Erstellung einer Excel-Tabelle. Hier trägst du über das Jahr alle Behandlungskosten ein. Sobald die Summe der Kosten die potenzielle Rückerstattung erreicht oder überschritten hat, lohnt sich die BRE für dich nicht mehr.

Eine solche Tabelle könnte zum Beispiel so aussehen:

Behandelnder ArztRechnungsbetragDavon selbst getragenBRE-Schwelle überschritten?
HNO-Praxis Schmitt190 Euro190 EuroNein
Klinikum Hadern270 Euro270 EuroNein
Praxis für Allgemeinmedizin150 Euro150 EuroJa

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Auswirkungen der Beitragsrückerstattung in der PKV auf die Einkommensteuer

Beiträge für die private Krankenversicherung sind im Rahmen der anderen Vorsorgeaufwendungen als Sonderausgaben steuerlich absetzbar. Grundsätzlich können die Beiträge in volle Höhe abgesetzt werden, wobei es in der PKV die Besonderheit gibt, dass nur der Teil abgesetzt werden kann, der dem Leistungsniveau der GKV entspricht. Das sind in der Regel ca. 80% der Kosten, wobei die genaue Höhe automatisch jedes Jahr vom Versicherer bescheinigt wird.

Nur tatsächlich angefallene Kosten können abgesetzt werden

Logischerweise ist es auch so, dass du nur die Kosten absetzen kannst, welche wirklich bei dir angefallen sind. Demnach kannst du einerseits nicht den Arbeitgeberanteil absetzen und andererseits in Bezug auf die Beitragsrückerstattung nicht den Teil, welchen du von der Versicherung zurückbekommen hast.

Beispiel zur Absetzbarkeit der PKV-Beiträge bei Beitragsrückerstattung

Wenn du beispielsweise selbst 3.600 Euro pro Jahr (300 Euro pro Monat) für die Krankenversicherung zahlst, kannst du bei 80% 2.880 Euro von der Steuer absetzen. Wenn du jedoch eine BRE von 2 Monatsbeiträgen in Höhe von 1.200 Euro (4 * 300 Euro, weil Arbeitgeberanteil der BRE dir zusteht) erhalten hast, kannst du nur 1.920 Euro (2400 Euro * 80%) von der Steuer absetzen. Das kann einen gewaltigen Unterschied ausmachen und sollte bei der BRE beachtet werden, wenn du in dem Jahr beim Arzt warst. Wenn keine Arztrechnungen angefallen sind, ist die BRE logischerweise ein No-Brainer.

Beitragsrückerstattung wirkt sich erst ein Jahr später aus

Wichtig zu verstehen ist auch, dass die BRE immer erst im Jahr des Zuflusses steuerlich geltend gemacht werden kann. Also quasi immer mit einem Jahr Verzögerung. Wenn du also in 2024 die BRE für das Jahr 2023 erhältst, ist diese erst für die Steuererklärung für das Jahr 2024 relevant.

Demnach kannst du für 2023 die vollen KV-Beiträge absetzen und musst die BRE nicht beachten. Für 2024 musst du dann jedoch die BRE steuerlich berücksichtigen.

Weitere Möglichkeiten der Beitragsrückerstattung

Neben der ausführlich erklärten Beitragsrückerstattung bieten einige PKV-Versicherer noch weitere Möglichkeiten, um Beiträge zurück bzw. Bonuszahlungen zu erhalten. Die genauen Begrifflichkeiten können von Versicherer zu Versicherer abweichen.

Gesundheitsbonus

Hierbei ist der Gesundheitsbonus ziemlich ähnlich zur Beitragsrückerstattung. Denn dieser wird gezahlt, wenn du keine Rechnungen einreichst. Bei Leistungsfreiheit wird eine in den Versicherungsbedingungen festgelegte Summe von z.B. 600 Euro ausgezahlt. Diese Summe erhöht sich, wenn du mehrere Jahre in Folge leistungsfrei geblieben bist. Anders als die BRE ist der Gesundheitsbonus jedoch nicht vom Erfolg des Versicherers abhängig.

Verhaltensbonus

Eine andere Möglichkeit der Bonuszahlung ist der sogenannte Verhaltensbonus. Dieser bezieht sich auf dein gesundheitsbewusstes Verhalten und ist im Gegensatz zu Beitragsrückerstattung und Gesundheitsbonus nicht von der Leistungsfreiheit abhängig. Die genauen Voraussetzungen für die Gewährung der Bonuszahlung (z.B. 300 Euro) sind ebenfalls in den Versicherungsbedingungen zu finden. Beispielweise kann es sich hierbei um einen normalen BMI und einen normalen Blutdruck, aber auch um die Wahrnehmung von gewissen Vorsorgeuntersuchungen wie Zahnvorsorge handeln.

Unterschiede zur Beitragsrückerstattung

Im Unterschied zur Beitragsrückerstattung haben Gesundheitsbonus und Verhaltensbonus keine steuerlichen Auswirkungen auf die Sonderausgaben, da es sich um Bonuszahlungen und keine Rückerstattung von Beiträgen handelt. Zusätzlich haben diese Instrumente den Vorteil, dass sie in den Versicherungsbedingungen festgelegt sind und daher nicht einfach gekürzt oder gestrichen werden können.

Fazit zur Beitragsrückerstattung in der PKV

Die Beitragsrückerstattung und weitere Instrumente wie Gesundheitsbonus und Verhaltensbonus sind tolle Möglichkeiten, um die PKV-Beiträge zu reduzieren. Eine solche Möglichkeit besteht über Wahltarife zwar auch in der GKV, jedoch nicht im gleichen Ausmaß. Bei Nutzung aller Möglichkeiten kann sich der tatsächliche Beitrag insbesondere für Angestellte deutlich reduzieren. Der Schutz der BRE ist übrigens ein Grund, warum eine Auslandsreisekrankenversicherung auch für PKV-Versicherte sinnvoll ist.

Gesundheit ist wichtiger als die Beitragsrückerstattung

Wichtig ist jedoch, dass du deine Gesundheit IMMER über die mögliche Beitragsrückerstattung stellst. Wenn du wirklich krank bist, solltest du zum Arzt gehen. Punkt.

Selbstbeteiligung beachten

Da viele PKV-Tarife sowieso eine Selbstbeteiligung enthalten, kann eine Beitragsrückerstattung auch Sinn machen, wenn du innerhalb eines Jahres beim Arzt warst. Du musst einen gewissen Teil der Rechnungen sowieso aus eigener Tasche zahlen und möglicherweise ist die BRE attraktiver als sich die weiteren Kosten von der PKV zurückzuholen. Bei Wahrnehmung der BRE musst du jedoch auch den möglichen Steuernachteil beachten.

Anteilige Beitragsrückerstattung

Interessant ist, dass es Versicherer gibt, welche trotz Einreichung von Rechnungen eine anteilige BRE zahlen. Wenn du z.B. für das Jahr 2023 bei Leistungsfreiheit eine BRE von 2 Monatsbeiträgen bekommen würdest, kannst du bis zu dieser Höhe Rechnungen einreichen und würdest trotzdem eine anteilige BRE erhalten. Bei anderen Versicherern ist die BRE bereits nach der ersten Rechnung gestrichen, auch wenn diese unter der Höhe der BRE liegt.

Beitragsrückerstattung ist wichtig, aber nicht entscheidend

Zusammenfassend spielt die Beitragsrückerstattung sicher eine wichtige Rolle im Beratungsgespräch zur privaten Krankenversicherung, sollte jedoch kein entscheidendes Kriterium für oder gegen einen bestimmten Versicherer sein. Problematisch bei der BRE ist nämlich zum einen, dass diese häufig nicht garantiert ist und daher gekürzt bzw. gestrichen werden kann und zum anderen, dass die Wahrscheinlichkeit von leistungsfreien Jahren mit dem Alter abnimmt. Demnach wird die BRE ab einem bestimmten Alter für die meisten sowieso nicht mehr relevant sein, da die Krankheitskosten die BRE übersteigen werden.

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Über den Autor

Tobias Weßler
Chief Content Manager