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Private Krankenversicherung (PKV) wechseln als Beamter

Aktualisiert am 13. Mai 2025

Der Wechsel in die private Krankenversicherung (PKV) ist eine Entscheidung, die langfristige Auswirkungen hat. Das liegt nicht nur daran, dass eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) nur unter bestimmten Bedingungen möglich ist, sondern auch daran, dass ein Wechsel innerhalb der PKV gut überlegt sein muss. Beamte haben grundsätzlich die Möglichkeit, ihre private Krankenversicherung zu wechseln, sollten dabei jedoch einige wichtige Aspekte berücksichtigen.

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Können Beamte ihre private Krankenversicherung wechseln?

Beamte haben grundsätzlich die Möglichkeit, ihre private Krankenversicherung (PKV) zu wechseln.

Ein regulärer Wechsel ist in der Regel erstmals ein Jahr nach Vertragsabschluss möglich, unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Ende des Kalender- oder Versicherungsjahres.

Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhung

Darüber hinaus besteht ein Sonderkündigungsrecht, wenn der Versicherer die Prämien erhöht. In diesem Fall können Beamte ihren Vertrag innerhalb von 2 Monaten nach Erhalt der Mitteilung zum Zeitpunkt der Beitragsänderung kündigen. Da Prämienanpassungen oft zum Jahresbeginn erfolgen, werden entsprechende Informationen in der Regel ab November verschickt.

Besonderheiten bei Beamtenanwärtern

Besonderheiten gelten für Beamtenanwärter, die in speziellen Anwärtertarifen versichert sind. Diese besonders günstigen Tarife sind auf die Einstiegszeit im Beamtenverhältnis zugeschnitten (Ausbildungs- bzw. Anwärterzeit) und laufen üblicherweise bis zum Ende dieser Phase bzw. bis zur Verbeamtung auf Lebenszeit.

Die Dauer eines Anwärtertarifs hängt also direkt von der Länge der Ausbildungs- oder Anwärterzeit ab, die je nach Bundesland und Laufbahn zwischen 2 und 3 Jahren liegen kann.

Nach Ende des Referendariats oder dem Wegfall des Anspruchs auf den Tarif erhöhen sich die Beiträge (Wechsel in einen normalen Beamtentarif), was den Beamten ein Sonderkündigungsrecht einräumt. In diesem Fall kannst du den Anbieter wechseln, um möglicherweise bessere Konditionen zu finden.

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PKV wechseln als Beamter: Das musst du beachten

Beamte können grundsätzlich ihre private Krankenversicherung wechseln, doch ein solcher Schritt sollte gut überlegt sein, da er mit erheblichen Nachteilen verbunden sein kann.

Erneute Gesundheitsprüfung

Beim Anbieterwechsel ist eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich, da ein neuer Vertrag abgeschlossen wird.

Vorerkrankungen können dazu führen, dass der neue Versicherer den Antrag ablehnt, hohe Risikozuschläge verlangt oder bestimmte Leistungen ausschließt.

Deshalb ist ein Wechsel nur dann ratsam, wenn keine relevanten Vorerkrankungen vorliegen, die Probleme bei der Annahme verursachen könnten.

Keine Beamtenöffnungsaktion für Beamte beim Wechsel der PKV

Beamte können im Rahmen der Beamtenöffnungsaktion unabhängig von ihrem Gesundheitszustand von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung wechseln.

Die Beamtenöffnungsaktion gilt jedoch nur beim erstmaligen Wechsel in die PKV und nicht beim Wechsel von einer PKV zu einer anderen PKV.

Verlust von Alterungsrückstellungen

In der PKV wird ein Teil der Beiträge angespart, um die Prämien im Alter stabil zu halten.

Bei einem Wechsel gehen jedoch die bereits gebildeten Alterungsrückstellungen teilweise verloren, was die Beiträge im Alter deutlich erhöhen kann.

Ein Wechsel ist daher meist unvorteilhaft für Beamte, die bereits lange bei ihrem Versicherer sind und hohe Altersrückstellungen aufgebaut haben.

Beitragserhöhungen betreffen alle Anbieter

Häufig ist eine Beitragserhöhung der Grund für den Wechselwunsch.

Allerdings sind solche Erhöhungen bei allen privaten Krankenversicherungen üblich. Im Durchschnitt der letzten 10 Jahre steigen die Prämien in der PKV um 3,1% jährlich. Nach einem Wechsel könnten Beamte daher auch beim neuen Anbieter bereits im Folgejahr von weiteren Erhöhungen betroffen sein.

In der GKV steigen die Prämien jedoch noch deutlich stärker, nämlich um 3,8% pro Jahr im Durchschnitt der letzten 10 Jahre.

Auch ist es so, dass die GKV für Beamte in der Regel keinen Sinn macht, da es nur in der PKV auf Beamte zugeschnittene Restkostentarife gibt (Ausnahme: pauschale Beihilfe).

Ein Wechsel sollte daher nur nach sorgfältiger Prüfung aller Vor- und Nachteile erfolgen.

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Wann sollte ein Beamter trotz der Nachteile die PKV wechseln?

Ein Wechsel der privaten Krankenversicherung ist für Beamte unter bestimmten Voraussetzungen sinnvoll.

Insbesondere junge und gesunde Beamte profitieren in der Regel von einem Wechsel, da sie bei der Antragsannahme keine Probleme aufgrund von Vorerkrankungen erwarten müssen. Zudem haben sie in diesem Stadium meist noch keine umfangreichen Altersrückstellungen aufgebaut, sodass mögliche Verluste geringer ausfallen.

PKV-Wechsel für Beamte aufgrund von besseren Konditionen

Ein Anbieterwechsel lohnt sich vor allem dann, wenn ein anderer Versicherer bessere Konditionen bietet.

Dies kann der Fall sein, wenn der neue Anbieter entweder günstigere Beiträge bei vergleichbarem Leistungsumfang oder einen deutlich umfangreicheren Versicherungsschutz zum selben Preis bietet.

Darüber hinaus ist ein Wechsel sinnvoll, wenn der bisherige Versicherer in den letzten Jahren wiederholt drastische Beitragsanpassungen vorgenommen hat. In solchen Fällen kann es sich lohnen, einen Anbieter zu wählen, der stabilere Prämienstrukturen vorweist.

Wichtig zu verstehen ist, dass die bekannten „Beamtenversicherer “ nicht für jeden Beamten die beste Lösung sind.

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So funktioniert der PKV-Wechsel als Beamter

Ein Wechsel der privaten Krankenversicherung als Beamter sollte gut durchdacht sein, da er mit einigen Nachteilen verbunden sein kann. Trotzdem gibt es Situationen, in denen ein Anbieterwechsel sinnvoll erscheint. In jedem Fall ist es wichtig, die Entscheidung mit Sorgfalt zu treffen.

PKV-Wechsel für Beamte aufgrund von besseren Konditionen

Zunächst ist es entscheidend, einen neuen Versicherer zu finden, der optimal zu den individuellen Bedürfnissen passt. Hierbei ist ein umfassender Vergleich der verfügbaren Anbieter sowie eine professionelle und bedarfsgerechte Beratung durch einen Versicherungsexperten unerlässlich. Wie unsere PKV-Beratung für Beamte im Detail abläuft, haben wir im verlinkten Artikel beschrieben.

Keine Kündigung vor Annahme durch den neuen Versicherer

Ein weiterer wichtiger Punkt: Der bestehende Vertrag sollte erst dann gekündigt werden, wenn der neue Versicherer den Antrag ohne Einschränkungen angenommen hat.

Bei der Kündigung ist zudem die Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Ende des Versicherungs- oder Kalenderjahres zu beachten.

Handelt es sich um eine Sonderkündigung aufgrund einer Beitragserhöhung, gilt eine verkürzte Frist von 2 Monaten ab Eingang der entsprechenden Mitteilung.

Der neue Vertrag muss nahtlos an die bisherige Versicherung anschließen, um einen durchgehenden Versicherungsschutz zu gewährleisten. Außerdem ist es in der Regel erforderlich, dem bisherigen Versicherer eine Bestätigung über die Weiterversicherung vorzulegen, damit der Wechsel problemlos vollzogen werden kann.

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