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Die Karenzzeit in der Berufsunfähigkeitsversicherung
Die Berufsunfähigkeitsversicherung gehört zu den wichtigsten Policen, ohne gesetzlich vorgeschrieben zu sein. Gleichzeitig ist der Versicherungsschutz hier relativ teuer, weshalb du vielleicht schon einmal von der sogenannten Karenzzeit gehört hast. Der Versicherer zahlt hier nicht sofort, wenn eine Berufsunfähigkeit vorliegt, sondern erst nach Ablauf der Karenzzeit deiner Berufsunfähigkeitsversicherung. Je länger sie ausfällt, desto günstiger wird die Police.
💡Wichtige Infos auf einen Blick
- Die Karenzzeit deiner Berufsunfähigkeitsversicherung gibt an, wie lange nach Eintritt der Berufsunfähigkeit der Versicherer noch keine Leistung erbringen muss. Hier bist du zwar berufsunfähig, bekommst die versicherte Rente aber noch nicht ausgezahlt.
- Die Karenzzeit beginnt mit Eintritt der Berufsunfähigkeit und kann bis zu 2 Jahre dauern – hier kommt es auf die Vereinbarung mit dem Versicherer an. Üblich sind 6, 12, 18 oder eben 24 Monate.
- Die Karenzzeit führt dazu, dass deine Berufsunfähigkeitsversicherung günstiger wird. Im Leistungsfall musst du die entsprechenden Monate aber auch aus Erspartem überbrücken, solltest also ausreichende Rücklagen bilden.
- Eine Karenzzeit ist keine Wartezeit, obwohl beide Begriffe umgangssprachlich synonym verwendet werden.
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Was ist die Karenzzeit in der Berufsunfähigkeitsversicherung?
Die Karenzzeit deiner Berufsunfähigkeitsversicherung ist mit einer Wartezeit vergleichbar. Sie gibt an, wie lange nach Eintritt des Versicherungsfalls du noch keinen Anspruch auf Leistungen hast.
Bei der BU-Versicherung ist es üblich, keine Karenzzeit zu vereinbaren. Du bekommst die monatliche Rente also ausgezahlt, sobald du berufsunfähig bist – und das auch rückwirkend, sollten die Voraussetzungen erst später festgestellt werden.
Beispiel: Der Versicherer stellt im Januar 2025 fest, dass du seit dem 01.07.2024 berufsunfähig bist. Hast du nun
- keine Karenzzeit vereinbart, wird dir die BU-Rente rückwirkend zum 01.07.2024 ausgezahlt.
- eine Karenzzeit von 6 Monaten vereinbart, bekommst du die Rente erst ab Januar 2025. In den Monaten Juli bis Dezember 2024 ist der Versicherer leistungsfrei.
Dabei gilt: Je länger die Karenzzeit, desto günstiger die Berufsunfähigkeitsversicherung. Gleichzeitig musst du eine größere Anzahl von Monaten überbrücken, denn hier steht dir nun keine BU-Rente mehr zu. Üblich ist eine Karenzzeit von 6, 12, 18 oder 24 Monaten.
Die Karenzzeit ist übrigens nicht mit dem Prognosezeitraum zu verwechseln.
Vor- und Nachteile der Karenzzeit in der Berufsunfähigkeitsversicherung
Der einzige echte Vorteil der Karenzzeit besteht bei der Berufsunfähigkeitsversicherung in den sinkenden Beiträgen. Denn hier kannst du zwischen 10 und 20% der Beiträge sparen, wobei es entscheidend auf die Länge der Karenzzeit ankommt. Vereinbarst du eine solche von 24 Monaten, fällt die Ersparnis häufig hoch aus – hier sparst du also durchaus 20% der Beiträge.
Der Haken: Mach dir klar, was eine Karenzzeit von 24 Monaten für dich bedeutet. Du musst im Fall der Fälle 2 komplette Jahre aus deinen finanziellen Reserven abdecken können. Dabei solltest du bedenken, dass eine Berufsunfähigkeit jederzeit eintreten kann – denn Krankheiten und Unfälle lassen sich nicht planen.
Hast du eine BU-Rente in Höhe von 3.000 Euro vereinbart, gehen dir durch eine Karenzzeit von 24 Monaten 72.000 Euro an Leistungen aus der Versicherung verloren. Dieses Geld solltest du auf der hohen Kante haben, bevor du die Karenzzeit in den Vertrag aufnimmst.
Hier bringt dir auch eine private Krankentagegeldversicherung nichts, denn diese leistet nur, solange keine Berufsunfähigkeit vorliegt. Gleichzeitig beginnt die Karenzzeit der BU-Versicherung aber erst mit Feststellung der Berufsunfähigkeit.
Gesetzlich Versicherte erhalten zwar gesetzliches Krankengeld, dieses wird aber maximal für 72 Wochen gezahlt und ist deutlich niedriger als dein vorheriger Lohn. Du musst deinen Lebensstandard hier also nicht nur einschränken, im schlechtesten Fall läuft das Krankengeld sogar noch während der Karenzzeit deiner Berufsunfähigkeitsversicherung aus und du stehst ohne laufendes Einkommen da.
Karenzzeit ist keine Wartezeit
Auch wenn die Begriffe Karenzzeit und Wartezeit umgangssprachlich oft synonym verwendet werden, handelt es sich um zwei unterschiedliche Sachverhalte.
Eine Wartezeit beginnt mit dem Versicherungsbeginn. Bei einer Wartezeit von zum Beispiel 6 Monaten stehen dir Leistungen aus der Versicherung erst 6 Monate nach dem Versicherungsbeginn zu. In der Berufsunfähigkeitsversicherung gibt es in der Regel keine Wartezeit.
Die Karenzzeit beginnt mit dem Leistungsfall, bei der Berufsunfähigkeitsversicherung mit dem Eintritt der Berufsunfähigkeit. Selbst wenn der Vertrag schon mehrere Jahre besteht, gibt es immer noch die Karenzzeit (falls vereinbart).
Unsere Empfehlung: Keine Karenzzeit in der Berufsunfähigkeitsversicherung vereinbaren
Aus unserer Sicht ist die Berufsunfähigkeitsversicherung zu wichtig, um auf ihre Leistungen zu verzichten – dies gilt gerade dann, wenn du wegen Jobverlust auf die Rente angewiesen bist. Wenn möglich, solltest du daher keine Karenzzeit vereinbaren. Die Beitragsersparnis fällt meist nur dann wirklich groß aus, wenn die Karenzzeit der Berufsunfähigkeitsversicherung lange dauert.
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