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Krankenversicherung als Privatier: Wie kann ich mich versichern?
Für einige ist es das Lebensziel schlechthin, für andere der Albtraum: Ein Leben ohne Arbeit, aber dennoch mit ausreichendem Einkommen. Grundsätzlich gilt aber, dass du als Privatier bei der Krankenversicherung einiges beachten musst. Entscheidend ist dabei dein sozialversicherungsrechtlicher Status vor dem Leben als Privatier sowie deine konkrete Einkommenssituation. Auch deine persönlichen Wünsche kommen allerdings nicht zu kurz, denn in vielen Fällen kannst du dir deinen Versicherungsschutz selbst aussuchen.
💡 Wichtige Infos auf einen Blick
- Den Status „Privatier“ gibt es in der Krankenversicherung nicht. Du wirst hier also erstmal wie alle anderen Mitglieder behandelt.
- Warst du vor der Zeit ohne aktives Arbeitseinkommen privat krankenversichert, kannst du in der PKV bleiben. Für dich ändert sich hier also nichts.
- Warst du hingegen Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung, hast du meist ein Wahlrecht. Du kannst entweder in der GKV bleiben oder in die PKV wechseln.
- Beachte bei deiner Krankenversicherung als Privatier, dass für dich dieselben „Wechselbedingungen“ wie für andere Personen gelten. Gegebenenfalls ist es also nicht mehr möglich, zurück in die gesetzliche Krankenkasse zu wechseln, wenn du einmal in der privaten Krankenversicherung bist.
- Privatiere müssen auch in der Rente einige Punkte bei der Krankenversicherung beachten.
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Wann bin ich Privatier?
Der Begriff „Privatier“ stammt aus dem Französischen. Als Privatier gelten dabei Personen, die finanzielle Unabhängigkeit genießen, ihren Lebensunterhalt also
- ohne aktive Erwerbsarbeit (Angestelltenverhältnis, selbstständige Tätigkeit) und
- ohne staatliche Leistungen (Arbeitslosengeld, gesetzliche Rente)
bestreiten können. Dein Einkommen als Privatier stammt also zum Beispiel aus Vermietung und Verpachtung, aus einer privaten Rentenversicherung oder aus Kapitalvermögen. Du lebst beispielsweise von Dividenden, nachdem du dir über dein Berufsleben ein großes Aktienvermögen aufgebaut hast.
Auch ein Privatier benötigt allerdings eine Krankenversicherung – egal welche. Denn in Deutschland besteht eine allgemeine Krankenversicherungspflicht. Wer ein Wahlrecht zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung hat und für wen gegebenenfalls auch der Staat die Beiträge übernimmt, regelt dabei das Sozialgesetzbuch (SGB) V.
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Der Privatier in der privaten Krankenversicherung
Fangen wir hier einmal mit dem einfachsten Fall an: Bevor du dich aus dem Arbeitsleben zurückgezogen hast, warst du bereits privat krankenversichert. In diesem Fall bleibt die private Krankenversicherung auch als Privatier erhalten. Am Umfang des Versicherungsschutzes ändert sich in der Regel nichts, außer du entscheidest dich beispielsweise für den Wechsel in einen anderen (günstigeren) Tarif.
Lediglich der Krankentagegeldtarif entfällt in der Regel, da dieser aufgrund der fehlenden Arbeit nicht mehr benötigt wird.
Vorsicht ist allerdings bei der Beitragshöhe geboten. Hast du bislang einen Zuschuss vom Arbeitgeber erhalten, fällt dieser weg – denn auch den Arbeitgeber gibt es für dich schließlich nicht mehr. Hier musst du also erstmal mit einer Verdopplung deiner monatlichen Beitragsbelastung rechnen.
Wie hoch der Beitrag für die private Krankenversicherung als Privatier ist, hängt von unterschiedlichsten Faktoren ab. Ganz grundsätzlich kannst du hier mit Beiträgen zwischen 300 und 1.000 Euro pro Monat rechnen. Auf den gängigen Vergleichsportalen verschaffst du dir hier einen guten ersten Eindruck.
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Die gesetzliche Krankenversicherung als Privatier
In der gesetzlichen Krankenversicherung hast du als Privatier grundsätzlich zwei Möglichkeiten:
- Du entscheidest dich für die freiwillige gesetzliche Versicherung, wie sie beispielsweise auch hauptberuflich Selbstständige in Anspruch nehmen können.
- Du entscheidest dich für den Beitritt zur kostenlosen Familienversicherung deiner Partnerin oder deines Partners.
Einen gewissen Sonderfall stellen Personen dar, die bislang privat versichert waren, nun aber in die gesetzliche Krankenkasse zurückwechseln möchten.
Die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung
„Freiwillig versichert“ bedeutet: Du bleibst als Privatier in der gesetzlichen Krankenversicherung, auch wenn du es nicht müsstest. Dein Beitrag, den du vollständig selbst bezahlen musst, berechnet sich anhand der beitragspflichtigen Einkünfte. Hierzu gehören:
- Erwerbseinkommen (nichtselbstständige und selbstständige Arbeit)
- Miet- und Kapitaleinkünfte
- Versorgungsbezüge (Rente, Beamtenpension, Betriebsrente, etc.)
Nicht als Einkommen gilt die Verwendung angesparten Kapitals, etwa die Auflösung eines Festgeldkontos. Die Zinsen, die du für dein Guthaben erhältst, stellen allerdings – wie andere Kapitaleinkünfte auch, etwa Dividenden – beitragspflichtiges Einkommen dar.
Beträgt dein Einkommen weniger als 1.248,33 Euro pro Monat, zieht die gesetzliche Krankenkasse immer diesen Betrag heran (fiktives Mindesteinkommen). Liegt dein Einkommen indes oberhalb von 5.512,50 Euro im Monat (Beitragsbemessungsgrenze), wird auf den darüber liegenden Einkommensteil kein Beitrag mehr erhoben.
Der allgemeine Beitragssatz liegt derzeit (Stand: 2025) bei 14,6%. Hinzu kommt der von Krankenkasse zu Krankenkasse verschiedene Zusatzbeitrag. Rechnen wir hier einmal mit dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag in Höhe von 2,5%, ergibt sich
- ein monatlicher Mindestbeitrag von 213,46 Euro und
- ein monatlicher Höchstbeitrag von 942,64 Euro.
Hinzu kommen Kosten für die gesetzliche Pflegeversicherung in Höhe von 4,2% des Einkommens für Kinderlose und 3,6% für Personen mit Kindern. Das sind nochmal mindestens 52,43 Euro und maximal 231,53 Euro pro Monat (für Kinderlose).
Insgesamt kommst du somit für die Kranken- und Pflegeversicherung auf Kosten von mindestens 265,89 Euro und maximal 1.174,17 Euro pro Monat.
Beachte: Für Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung und Kapitalvermögen gilt der ermäßigte Beitragssatz – statt 14,6% beträgt er nur 14%. Gegebenenfalls musst du deine Berechnung entsprechend aufteilen.
Ein Wechsel von einer gesetzlichen Krankenkasse zu einer anderen gesetzlichen Krankenkasse ist auch für Privatiere ohne Probleme möglich.
Die Familienversicherung
Wer als Privatier in die gesetzliche Krankenversicherung möchte, kann dies auch mit der Familienversicherung erreichen. Hier wirst du bei deiner Ehepartnerin oder deinem Ehepartner mitversichert.
Entscheidend ist allerdings, dass dein Einkommen die monatliche Höchstgrenze von 556 Euro (bei Minijob) und 535 Euro (kein Minijob) nicht überschreitet (Stand: 2025). Dies wird auf die wenigsten Privatiers zutreffen, außer, sie leben nur von Erspartem und erzielen keinerlei Einkünfte.
Als Privatier die Krankenversicherung wechseln: Was gilt hier?
Möchtest du als Privatier oder kurz vorher die Krankenversicherung wechseln, hast du zwei Möglichkeiten:
- Von der GKV in die PKV: Wenn dein Einkommen wegfällt, besteht diese Möglichkeit sofort.
- Von der PKV (zurück) in die GKV: Hier gelten Einschränkungen.
Entscheidend ist also der Wechsel von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung. Er ist ausnahmsweise nur dann möglich, wenn
- durch Aufnahme einer abhängigen Beschäftigung mit Einkommen unterhalb der Versicherungspflichtgrenze (2025: 73.800 Euro brutto pro Jahr) Versicherungspflicht eintritt,
- durch Gehaltssenkung dein Einkommen unter die Versicherungspflichtgrenze fällt oder
- Arbeitslosigkeit eintritt und du deshalb Arbeitslosengeld erhältst.
Bist du im gewünschten Wechselzeitpunkt allerdings bereits 55 Jahre alt oder älter, ist der Wechsel nur in weiteren Ausnahmefällen möglich. Es klappt beispielsweise, wenn du in die beitragsfreie Familienversicherung deiner Ehegattin wechselst. Damit das geht, musst du jedoch in den letzten 5 Jahren mindestens einen Tag gesetzlich versichert gewesen sein.
Als Privatier in die PKV wechseln
Wie bereits beschrieben, bist du als Privatier in der Regel versicherungsfrei und kannst dich zwischen GKV und PKV entscheiden.
Ein Wechsel von der GKV in die PKV ist also grundsätzlich möglich, könnte jedoch an den folgenden Hürden scheitern.
- Dein Gesundheitszustand: Beim Wechsel in die PKV werden Gesundheitsfragen gestellt. Sollte dein Gesundheitszustand zum Beispiel aufgrund des fortgeschrittenen Alters zu schlecht sein, kann dich der PKV-Versicherer ablehnen, denn im Gegensatz zur GKV gibt es in der PKV keinen Kontrahierungszwang. Du musst dann in der GKV versichert bleiben.
- Annahmepolitik des Versicherers: Der „Beruf“ Privatier ist sicher kein alltägliches Geschäft für den Risikoprüfer der Versicherung. Hier wird also genau geprüft, wie die (langfristige) Einkommenssituation aussieht, denn einmal angenommen, kann der Versicherer den Privatier nicht einfach wieder kündigen. Bei Nichtzahlung der Beiträge kommt ein Versicherter in den Notlagentarif. Und von diesen Versicherten möchte ein PKV-Versicherer so wenige wie möglich haben.
Krankenversicherung: Privatiere in Rente
Privatiere sind per Definition keine Rentner, dennoch stellen sich viele Privatiere die Frage, wie es mit der Krankenversicherung im Rentenalter aussieht. Also wenn zum Beispiel eine Zahlung aus der gesetzlichen Rente hinzu kommt.
Private Krankenversicherung für Privatiere in Rente
Für privat krankenversicherte Privatiere gibt es im Rentenalter die folgenden Änderungen.
Ab dem vollendeten 60. Lebensjahr entfällt der gesetzlich vorgeschriebene Vorsorgezuschlag von 10%, welcher ab dem vollendeten 65. Lebensjahr dafür genutzt wird, um die Beiträge im Alter zu stabilisieren.
Ab dem Beginn der Zahlung der gesetzlichen Rente können privat krankenversicherte Rentner, also auch ehemalige Privatiere, proaktiv einen Zuschuss für die private Krankenversicherung bei ihrem Rentenversicherungsträger beantragen.
Dieser liegt aktuell bei 8,55% der persönlichen gesetzlichen Rente (Hälfte von 14,6% + durchschnittlicher Zusatzbeitrag von 2,5%), maximal jedoch 50% des PKV-Beitrags. Für die Pflegeversicherung hingegen wird kein Zuschuss gezahlt.
Gesetzliche Krankenversicherung für Privatiere in Rente
Bei gesetzlich krankenversicherten Privatieren ist entscheidend, dass sie Mitglied in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) werden.
Das ist dann der Fall, wenn sie in der zweiten Hälfte ihres Berufslebens zu mindestens 90% gesetzlich versichert gewesen sind (egal ob pflichtversichert, freiwillig versichert oder familienversichert).
Die KVdR ist entscheidend, da dann nur auf die gesetzliche Rente Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge gezahlt werden müssen (2025: 14,6% + Zusatzbeitrag, die Hälfte übernimmt der Rentenversicherungsträger).
Freiwillig gesetzlich versicherte Rentner müssen auf alle Einnahmen, also zum Beispiel auch auf Miet- und Kapitaleinkünfte, Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge zahlen. Zunächst müssen die Beiträge komplett selbst gezahlt werden. Es kann jedoch wie bei privat krankenversicherten Rentnern proaktiv ein Zuschuss bei der Rentenversicherung beantragt werden (in der gleichen Höhe).
Tipp: Prüfe frühzeitig, ob du als Privatier die Voraussetzungen für die KVdR erfüllst.
Fazit: Als Privatier hast du in der Krankenversicherung viele Freiheiten
Als Privatier kannst du dir deine Krankenversicherung grundsätzlich aussuchen – doch es gelten einige Ausnahmen. Konkret gilt hier:
- Wer bisher privat krankenversichert war, kann in der PKV bleiben. Der Beitrag muss aber nun vollständig selbst gezahlt werden, ein eventueller Arbeitgeberzuschuss fällt weg.
- Warst du bisher gesetzlich versichert, kannst du bei Wegfall deines Einkommens in der GKV bleiben oder in die PKV wechseln.
- Wer freiwillig in der GKV bleibt, zahlt auf die „typischen Privatiers-Einkünfte“ wie Vermietung und Kapitalvermögen nur 14% Beitrag. Bei den anderen Einkünften (Erwerbseinkommen, Rente, Pension) sind es 14,6%. Hinzu kommen Zusatzbeitrag und Beitrag für die gesetzliche Pflegeversicherung.
- Beachte, dass du als Privatier nicht ohne weiteres in die gesetzliche Krankenversicherung (zurück) wechseln kannst. Hierzu musst du in der Regel eine versicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen, etwa als Arbeitnehmer.
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