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Rente und weiterarbeiten: Lohnt sich das?
Mit genau diesem Vorgehen – Rente beziehen und gleichzeitig weiterarbeiten – lässt sich das Beste aus deiner gesetzlichen Rente herausholen. Dieser Hinweis stammt direkt von einem unabhängigen Rentenberater und dürfte vermutlich 99,9% der Menschen unbekannt sein. Lies den Experten-Artikel deshalb unbedingt bis zum Schluss, um deine Rente auf völlig legale Weise optimal auszuschöpfen.
💡 Wichtige Infos auf einen Blick
- Durch den Entfall der Hinzuverdienstgrenze zum 01.01.2023 lohnt sich Rente und weiterarbeiten in vielen Fällen.
- Am lukrativsten ist es, wenn du mit 63 in Rente gehst und trotzdem bis 67 weiterarbeitest.
- Du solltest in jedem Fall eine 99,99% Teilrente und keine Vollrente wählen.
- Rente und weiterarbeiten lohnt sich in vielen Fällen auch trotz einer höheren Steuerlast.
- Man kann auch nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiterarbeiten, mit und ohne Rentenbezug. Dann gibt es sogar einen zusätzlichen Zuschlag von 0,5% pro Monat.
- Rente und weiterarbeiten: Hinzuverdienstgrenze ist 2023 entfallen
- Rente mit 63 und weiterarbeiten
- Vorzeitige Rente und weiterarbeiten lohnt sich
- 99,99% Rente und weiterarbeiten
- Rente mit 63 beziehen und weiterarbeiten: Was ist mit den Steuern?
- Weiterarbeiten nach Erreichen der Regelaltersgrenze mit Rentenbezug
- Weiterarbeiten nach Erreichen der Regelaltersgrenze ohne Rentenbezug
- Renten-Check und Online-Beratung
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Rente und weiterarbeiten: Hinzuverdienstgrenze ist 2023 entfallen
Seit dem 01.01.2023 ist dieser clevere Ansatz möglich, denn mit diesem Datum wurde die Hinzuverdienstgrenze für die Altersrente vollständig aufgehoben. Das bedeutet: Du kannst regulär Altersrente beziehen und gleichzeitig unbegrenzt dazuverdienen – ohne dass dein Rentenanspruch gekürzt wird.
Vielleicht denkst du jetzt: „Na toll, die wollen doch nur, dass ich über das reguläre Renteneintrittsalter hinaus arbeite – also bis 70 oder länger.“. Nein, genau das ist nicht der Kern des Tricks. Zwar ist ein längeres Arbeiten grundsätzlich möglich (und auch sinnvoll, wie wir später noch erklären), aber darum geht es hier nicht.
Wichtig ist nur: Du solltest bis zum regulären Renteneintritt mit 67 durchhalten und nicht vorher in den Ruhestand gehen – denn du baust dir damit deinen Ruhestand auf besonders clevere Weise auf. Und so funktioniert das Ganze.
Rente mit 63 und weiterarbeiten
Sobald du die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt hast, kannst du bereits mit 63 Jahren in Rente gehen – allerdings mit einem Abschlag von 14,4%.
Genau das tust du in diesem Fall auch: Du beziehst ab 63 deine Altersrente, verzichtest aber noch auf den klassischen Ruhestand und bleibst weiterhin berufstätig.
Und hier liegt der entscheidende Punkt des gesamten Konzepts – zumindest auf den ersten Blick. Denn klar: Damit sich das Ganze lohnt, brauchst du als „Rentner“ ein gut bezahltes Arbeitsverhältnis. Wenn du nach Rentenbeginn nur deutlich weniger verdienst oder gar keinen neuen Job findest, geht die Rechnung nicht auf.
Aber wer sagt eigentlich, dass du den Arbeitgeber überhaupt wechseln musst? Eben – niemand. Denn viele Arbeitsverträge laufen ohnehin automatisch bis zur regulären Altersgrenze, also meist bis zum vollendeten 67. Lebensjahr.
💡 Tipp: Wenn du das Gespräch mit deinem Arbeitgeber suchst, lässt sich in den meisten Fällen eine Weiterbeschäftigung trotz Rentenbezug problemlos realisieren.
Mit Schwerbehinderung sogar bis zu 5 Jahre möglich
Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50% können bei Erfüllung der Wartezeit von 35 Jahren in der Regel bereits mit 62 Jahren mit Abschlag in Rente gehen (bei Geburt vor 1964 noch früher).
Der Abschlag liegt bei 0,3% pro Monat, maximal jedoch bei 10,8%.
Mit einer Schwerbehinderung wäre Rente und weiterarbeiten also sogar für 5 Jahre möglich und das bei einem geringeren Abschlag.
Zu beachten ist jedoch, dass schwerbehinderte Menschen in vielen Fällen frühzeitig in Rente gehen müssen, weil die Arbeit einfach nicht mehr möglich ist.
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Vorzeitige Rente und weiterarbeiten lohnt sich
In diesem Fall profitierst du doppelt: Du erhältst ab dem vollendeten 63. Lebensjahr bereits deine Altersrente – zwar mit einem Abschlag von 14,4%, aber kontinuierlich – und gleichzeitig arbeitest du weiter und beziehst dein volles Gehalt.
Zusätzlich erwirbst du weiterhin Rentenpunkte, die deine Rente zum regulären Renteneintrittsalter erhöhen.
Dieses Vorgehen kann finanziell deutlich attraktiver sein als einfach regulär bis zum vollendeten 67. Lebensjahr zu arbeiten.
Abschlag verkürzt sich bis 67
Zwar bleibt dir auch mit 67 noch ein Abschlag auf deine Rente – trotz der in den 4 Jahren zusätzlich gesammelten Rentenpunkte. Dieser fällt jedoch deutlich geringer aus und liegt nur noch bei etwa 6%.
Auch wenn das immer noch ein kleiner Abzug gegenüber der regulären Altersrente mit 67 ist, hast du in den 4 Jahren zuvor bereits Rentenzahlungen in Höhe von mehreren Zehntausend Euro erhalten – was den Abschlag mehr als ausgleicht.
Weiterarbeiten bis 67 ist keine Pflicht
Wenn du während deines Arbeitslebens die erforderlichen 45 Beitragsjahre nicht erreichst und somit eine abschlagsfreie Frührente – in der Regel ab 65 – für dich nicht möglich ist, solltest du dir dieses Modell unbedingt genauer ansehen.
Dabei musst du übrigens nicht zwingend bis 67 weiterarbeiten. Du kannst zum Beispiel bereits mit 63 in Rente gehen und nur noch bis 65 berufstätig bleiben. Die Rentenpunkte, die du in den zusätzlichen 2 Jahren erwirbst, werden dir trotzdem erst ab dem regulären Renteneintritt mit 67 gutgeschrieben.
In jedem Fall solltest du dieses Vorgehen vorab mit einem unabhängigen Rentenberater besprechen, um das Optimum aus deiner persönlichen Rentensituation herauszuholen.
ℹ️ Und wenn du zusätzlich mit einer günstigen, renditeorientierten ETF-Rentenversicherung privat vorgesorgt hast, steht einem entspannten Ruhestand nichts mehr im Weg.
Rente und weiterarbeiten Alternativen
Wenn für dich Weiterarbeiten in der Rente kein Thema ist, sondern du sogar früher in Rente gehen willst, solltest du dich mit dem Thema Arbeitslosigkeit vor der Rente beschäftigen.
Das ist übrigens einer unserer Tricks, um früher in Rente zu gehen.
Wenn die Arbeitslosigkeit alleine für dich kein Thema ist, sondern du zu krank bist, um noch zu arbeiten, solltest du dich mit dem Thema Früher in Rente gehen wegen Krankheit beschäftigen.
99,99% Rente und weiterarbeiten
Wenn du dich für das Modell Rente und Weiterarbeiten entscheidest, solltest du unbedingt eine 99,99% Teilrente und keine 100% Rente wählen.
Der Grund ist simpel. Mit einer 99,99% Rente besteht weiterhin Anspruch auf Krankengeld von der gesetzlichen Krankenkasse. Bei einer 100% Rente entfällt dieser Anspruch.
In 4 Jahren von 63 bis 67 kann jedoch so einiges passieren, weshalb du auf keinen Fall deinen Anspruch auf Krankengeld leichtfertig verspielen solltest.
Eine Teilrente ist von 10 bis 99,99% möglich. Die 99,99% Teilrente ist jedoch für diese Konstellation zu bevorzugen.
Nicht nur Anspruch auf Krankengeld, sondern auch auf Kurzarbeitergeld
Mit der 99,99% Teilrente hast du neben dem Anspruch auf Krankengeld auch den vollen Anspruch auf Kurzarbeitergeld.
Bei einem vollständigen Rentenbezug wäre sowohl der Bezug von Krankengeld als auch der Bezug von Kurzarbeitergeld nicht mehr möglich. Und das für eine minimale Kürzung der Rente um 0,01 %, was in der Regel nur wenige Cent pro Monat ausmacht.
99,99% Rente und weiterarbeiten: Ist dieser Trick legal?
Diese Frage lässt sich in zwei Teilen beantworten. Erstens: Der Gesetzgeber hat ausdrücklich und einstimmig beschlossen, dass Einkommen aus Arbeit nicht mehr auf die Altersrente angerechnet wird. Das bedeutet: Es ist vollkommen legal, gleichzeitig Lohn und Rente zu beziehen.
Zweitens: Das Bayerische Landessozialgericht hat klar bestätigt, dass eine Teilrente in Höhe von 99,99% mit dem geltenden Recht vereinbar ist. Das Urteil ist rechtskräftig, und die Deutsche Rentenversicherung hat sich diesem Urteil bundesweit angeschlossen – Anträge auf eine 99,99% Teilrente werden mittlerweile regulär angenommen.
Teilrente ist auch nach dem regulären Rentenbeginn möglich
Die 99,99% Teilrente kann übrigens auch nach Erreichen der Regelaltersgrenze beantragt werden. Das macht Sinn, wenn du nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiterarbeiten willst.
Alle Infos zur 99,99% Rente auch im Video
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Rente mit 63 beziehen und weiterarbeiten: Was ist mit den Steuern?
Viele Menschen behaupten pauschal, dass sich dieser Renten-Trick nicht lohnt, da die Steuern während der Zeit des gleichzeitigen Bezugs von Arbeitseinkommen und Rente das Plus wieder auffressen würden.
Ob das wirklich stimmt, schauen wir uns einmal an einem ausführlichen Rechenbeispiel an.
Beispielrentner geht 4 Jahre früher in Rente und arbeitet trotzdem weiter
Unser Beispielrentner wurde am 25.03.1965 geboren, weshalb sein reguläres Renteneintrittsalter bei 67 Jahren liegt. Der offizielle Rentenbeginn wäre somit der 01.04.2032.
Für das dargestellte Modell entscheidet sich der Rentner jedoch dazu, bereits 4 Jahre früher – also zum 01.04.2028 – in Rente zu gehen. Bis zu diesem Zeitpunkt hat er insgesamt 46,7290 Entgeltpunkte angesammelt.
Der sogenannte Zugangsfaktor beträgt 0,856, was einem Rentenabschlag von 14,4% entspricht.
Abschlag verkürzt sich bis zum Renteneintritt auf ca. 6%
Ziehen wir den Abschlag von 14,4% von den erworbenen 46,7290 Entgeltpunkten ab, ergibt sich eine reduzierte Grundlage von 40 persönlichen Entgeltpunkten, auf deren Basis sich die Rente ab dem vollendeten 63. Lebensjahr berechnet.
Mit dem aktuellen Rentenwert in Höhe von 39,32 Euro ergibt das eine monatliche Rentenzahlung von 1.572,80 Euro.
Übrigens: Wie viel man für 2.000 Euro Rente verdienen muss und wie hoch die maximale Rente in Deutschland ist, erfährst du in den beiden verlinkten Artikeln.
Der Beispielrentner erzielt in jedem der 4 Jahre zwischen seinem vollendeten 63. und vollendeten 67. Lebensjahr ein Einkommen in Höhe des Durchschnittsentgelts aller Versicherten, das 2025 voraussichtlich bei 50.493 Euro liegt. Dadurch erwirbt er pro Jahr einen weiteren Entgeltpunkt.
Zum regulären Rentenbeginn am 01.04.2032 werden diese vier zusätzlichen Entgeltpunkte mit einem Zugangsfaktor von 1,0, also ohne Abschläge, angerechnet.
Ursprünglich ergibt sich aus der vorgezogenen Rente ein Abschlag von 6,7290 Entgeltpunkten, was einem monatlichen Rentenverlust von 264,58 Euro entspricht (6,7290 * 39,32 Euro = 264,58 Euro).
Durch die vier zusätzlichen Entgeltpunkte aus der Weiterarbeit wird dieser Abschlag ab dem regulären Rentenbeginn auf 2,7290 Entgeltpunkte reduziert, was einer monatlichen Minderung von nur noch 107,30 Euro entspricht (2,7290 * 39,32 Euro = 107,30 Euro).
Damit liegt der effektive Abschlag rechnerisch nur noch bei etwa 5,84%. Zwar ist das immer noch ein Nachteil gegenüber einer abschlagsfreien Rente, aber deutlich besser als die ursprünglichen 14,4%.
Die Rechnung bleibt dennoch vorteilhaft, da der Beispielrentner innerhalb der 4 Jahre bereits insgesamt 75.494,40 Euro an Bruttorente bezogen hat (1.572,80 Euro * 48 Monate = 75.494,40 Euro).
Abschlag auf 0 reduzieren durch den Kauf von Rentenpunkten
Du kannst die Rentenabschläge sogar vollständig auf 0 reduzieren, indem du zwischen dem vollendeten 63. und vollendeten 67. Lebensjahr zusätzliche Rentenpunkte kaufst. Das ist auch als Frührentner – also vor Erreichen der regulären Altersgrenze – noch möglich.
Gerade weil du in dieser Zeit sowohl ein Arbeitseinkommen als auch Rentenzahlungen erhältst, liegt dein zu versteuerndes Einkommen vergleichsweise hoch. Das macht den Kauf von Rentenpunkten besonders attraktiv, da du als Alleinstehender derzeit bis zu 29.343,60 Euro steuerlich geltend machen kannst. Wichtig: In diesen Höchstbetrag fließen auch deine laufenden Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung ein, inklusive des Arbeitgeberanteils.
Ein hohes zu versteuerndes Einkommen ist beim Zukauf von Rentenpunkten steuerlich vorteilhaft. Gleichzeitig kann es aber auch dazu führen, dass deine Steuerlast insgesamt steigt, da du sowohl arbeitest als auch Rente beziehst.
Höhere Steuern durch Rente und weiterarbeiten
In unserem Beispiel haben wir von einer Bruttorente in Höhe von 75.494,40 Euro gesprochen, die innerhalb von 4 Jahren bezogen wird. Da du in diesem Zeitraum sowohl dein Gehalt als auch die Rente erhältst, liegt dein zu versteuerndes Einkommen entsprechend höher – und damit auch deine Steuerlast im Vergleich zu einer reinen Rentenzahlung.
Wenn du diesen Renten-Trick auf deine persönliche Situation anwenden möchtest, solltest du die steuerlichen Auswirkungen unbedingt mit einberechnen. Ein unabhängiger Rentenberater kann dir dabei helfen und arbeitet idealerweise eng mit deinem Steuerberater zusammen. Dieser kann dir dann exakt aufzeigen, ob sich dieses Vorgehen in deinem Fall finanziell lohnt oder nicht.
Kranken- und Pflegeversicherung nicht vergessen
Neben der Steuer musst du bei der Bruttorente auch die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung berücksichtigen. Diese fallen sowohl auf dein Einkommen als auch auf deine Rentenzahlungen an. Überschreitest du dadurch die Beitragsbemessungsgrenze, kannst du dir zu viel gezahlte Beiträge im darauffolgenden Jahr auf Antrag von der Krankenkasse erstatten lassen. Das ist ein klarer Vorteil, wenn man parallel zur Rente weiterhin arbeitet.
Wichtig ist außerdem: Auch wenn du durch deinen Job bereits über der Beitragsbemessungsgrenze, aber unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegst, kann es passieren, dass auf die Rente trotzdem nochmals Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge erhoben werden. Diese kannst du dir ebenfalls zurückholen – allerdings nur, wenn du gesetzlich pflichtversichert bist. Wer hingegen oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze verdient oder freiwillig versichert ist und seine Beiträge selbst zahlt, ist von diesem Problem nicht betroffen.
💡 Rentenmodell lohnt sich
Nach Einschätzung von Experten lohnt sich dieses Rentenmodell – trotz höherer Steuerbelastung und doppelter Sozialversicherungsbeiträge – in vielen Fällen dennoch für gesetzlich Rentenversicherte.
Steuern und Sozialabgaben, wenn man ganz normal bis 67 arbeitet
Auch wenn wir keine Steuerprofis sind, haben wir die Berechnungen für euch einmal vereinfacht durchgespielt – bitte seht uns kleine Ungenauigkeiten nach. Zur Sicherheit haben wir das Ergebnis anschließend von drei unabhängigen Steuerexperten prüfen lassen – mit dem Ergebnis, dass die Rechnung grundsätzlich korrekt ist.
Als Vergleichsfall nehmen wir eine Person, die von 63 bis 67 durchgehend arbeitet, ohne parallel Rente zu beziehen. Für die Rechnung gehen wir der Einfachheit halber von einem jährlichen Bruttoeinkommen von 50.493 Euro aus.
Mit den Annahmen: Steuerklasse 1, konfessionslos, kinderlos, und einem Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung von 2,5%, ergibt sich laut Brutto-Netto-Rechner ein Nettogehalt von 32.560,80 Euro bei 7.050,96 Euro Steuern und 10.881,24 Euro Sozialabgaben.

Steuern, wenn man mit 63 in Rente geht und trotzdem weiterarbeitet
Nun betrachten wir den Beispielrentner, der bereits ab dem 01.04.2028 in Rente geht und parallel weiterarbeitet. Seine Jahresbruttorente beträgt 18.873,60 Euro. Bei Rentenbeginn im Jahr 2028 bleiben davon 15% – also 2.831,04 Euro – steuerfrei. Der zu versteuernde Rentenanteil liegt bei 16.042,56 Euro.
Diese Summe wird zum regulären Bruttoeinkommen von 50.493 Euro addiert, was ein zu versteuerndes Einkommen von 66.535,56 Euro ergibt. Mit den gleichen steuerlichen Parametern wie zuvor ergibt sich eine Steuerlast von 11.419,92 Euro.

ℹ️ Rente und weiterarbeiten Steuerklasse
An dieser Stelle sei noch einmal betont: Auch wenn Renten keine Steuerklasse haben, bleibt die Steuerklasse für das Arbeitseinkommen erhalten – also zum Beispiel Steuerklasse 1. Falsch ist die häufig gelesene Aussage, dass das Arbeitseinkommen im Rentenbezug automatisch in Steuerklasse 6 fällt. Das passiert nur, wenn ein dritter Job über 556 Euro hinzukommt.
Sozialabgaben, wenn man mit 63 in Rente geht und trotzdem weiterarbeitet
Bei den Sozialabgaben ist es etwas komplexer. Auf Renten fallen nur Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung an – keine für Arbeitslosen- oder Rentenversicherung. Grundlage für die Sozialversicherungsbeiträge ist das volle Bruttoeinkommen inklusive Rente, also 69.366,60 Euro (18.873,60 Euro + 50.493 Euro).
Die ursprünglich berechneten Sozialabgaben von 14.596,22 Euro müssen daher wie folgt angepasst werden: Abgezogen werden 1.755,19 Euro (Rentenversicherung) und 245,35 Euro (Arbeitslosenversicherung). Dafür kommen bei der Pflegeversicherung 339,72 Euro hinzu, da Rentner diesen Anteil allein tragen. Am Ende ergeben sich so Sozialabgaben von 12.935,40 Euro.

So viel mehr Rente hast du nach Steuern
Zieht man nun die Steuern (11.419,92 Euro) und Sozialabgaben (12.935,40 Euro) vom Gesamteinkommen (69.366,60 Euro) ab, ergibt sich ein Netto-Gesamteinkommen von 45.011,28 Euro.
Verglichen mit dem Netto im ursprünglichen Szenario (32.560,80 Euro) ergibt sich ein Plus von 12.450,48 Euro pro Jahr. Auf 4 Jahre hochgerechnet bedeutet das einen Mehrwert von 49.801,92 Euro – weniger als die Bruttorente von 75.494,40 Euro, aber dennoch ein beeindruckendes Ergebnis.
Steuererklärung ist Pflicht
Wichtig ist zu verstehen, dass die tatsächliche Abrechnung dieses Modells erst im Rahmen der jährlichen Steuererklärung erfolgt – u.a. deshalb, weil die Rente zunächst steuerfrei ausgezahlt wird. In dieser Konstellation bist du allerdings verpflichtet, eine Steuererklärung einzureichen.
Tatsächlich fällt das endgültige Nettoeinkommen sogar noch etwas höher aus, als in unserem Beispiel berechnet. Denn bei der Nutzung des Brutto-Netto-Rechners wurde zwar der Werbungskostenpauschbetrag für Arbeitnehmer in Höhe von 1.230 Euro berücksichtigt, jedoch nicht der zusätzliche Pauschbetrag für Rentner in Höhe von 102 Euro. Außerdem steht dir auch der Sonderausgabenpauschbetrag von 36 Euro zu, was das zu versteuernde Einkommen weiter reduziert.
Fazit: Rente und weiterarbeiten lohnt sich auch trotz der höheren Steuern
Nun muss der ermittelte finanzielle Vorteil der zusätzlichen Rente zwischen 63 und 67 mit der regulären Rente ab dem vollendeten 67. Lebensjahr verglichen werden. Ab diesem Zeitpunkt beträgt die monatliche Rente 1.994,66 Euro, da die vier zusätzlich erarbeiteten Rentenpunkte zu den 46,7290 Punkten hinzukommen.
🧮 50,7290 Rentenpunkte * 39,32 Euro = 1.994,66 Euro
Demgegenüber steht die optimierte Rente mit Abschlag, die sich auf 1.730,08 Euro monatlich beläuft.
🧮 44 Rentenpunkte * 39,32 Euro = 1.730,08 Euro
Das ergibt eine monatliche Differenz von 264,58 Euro.
Teilt man den Gesamtvorteil in Höhe von 49.801,92 Euro durch diese monatliche Differenz, ergibt sich ein Zeitraum von rund 188 Monaten oder 15,5 Jahren. Das bedeutet: Wenn du nicht älter als etwa 82,5 wirst, ist dieses Modell in diesem Rechenbeispiel finanziell vorteilhafter. Und durch künftige Rentenerhöhungen könnte sich dieser Zeitraum sogar noch verkürzen.
Für viele Menschen ist es aber nicht nur eine Frage der langfristigen Rendite, sondern auch der Flexibilität in jüngeren Jahren – zwischen 63 und 67 –, in denen zusätzliche finanzielle Mittel besonders willkommen sein können.
Übrigens: Solltest du die 45-jährige Wartezeit erfüllen und mit 65 abschlagsfrei in Rente gehen können, dann lohnt es sich, diesen Zeitpunkt unbedingt abzuwarten – denn in dem Fall ist das Modell noch attraktiver.
Auch im Video: Rente und weiterarbeiten Steuern
Weiterarbeiten nach Erreichen der Regelaltersgrenze mit Rentenbezug
Der Wegfall der Hinzuverdienstgrenze zum 01.01.2023 bedeutet, dass du auch nach dem Erreichen der Regelaltersgrenze unbegrenzt hinzuverdienen darfst.
Du kannst also ganz normal deine Rente ohne Abschläge ab dem regulären Renteneintrittsalter (in der Regel 67) beziehen und trotzdem weiterarbeiten. Du musst keinen Arbeitnehmeranteil zur Rentenversicherung mehr zahlen, sammelst jedoch auch keine Rentenpunkte mehr. Deine Rente bleibt also gleich. Dein Arbeitgeber muss jedoch weiter Rentenbeiträge zahlen, welche dir aber nicht zugutekommen.
Freiwillige Rentenzahlung ist möglich
Du kannst jedoch freiwillig den Arbeitnehmeranteil in die gesetzliche Rente einzahlen, wodurch sich deine Rente einmal im Jahr erhöht (ab Juli). Dafür musst du deinem Arbeitgeber mitteilen, dass weiterhin Beiträge an die Rentenversicherung abgeführt werden sollen.
Deine Rente erhöht sich nicht nur durch die freiwillige Beitragszahlung, sondern es gibt auch einen Zuschlag von 0,5% pro Monat, welchen du über das Renteneintrittsalter hinaus arbeitest. Dieser Zuschlag wird jedoch nur auf die zusätzliche Rente gezahlt, also auf die Rente, die nach dem Erreichen der Regelaltersgrenze erarbeitet wurde.
Weiterarbeiten nach Erreichen der Regelaltersgrenze mit Rentenbezug ist nicht immer sinnvoll
Im Vergleich zum ausführlich in diesem Artikel dargestellten Renten-Trick, ist das Vorgehen „Weiterarbeiten nach Erreichen der Regelaltersgrenze mit Rentenbezug“ nur dann zu empfehlen, wenn du die 45-jährige Wartezeit erfüllt hast und ohne Abschläge vorzeitig in Rente gehen kannst. Auch dann kannst du ganz normal weiterarbeiten.
Weiterarbeiten nach Erreichen der Regelaltersgrenze ohne Rentenbezug
Neben der Weiterarbeit mit Rentenbezug ist auch eine Weiterarbeit ohne Rentenbezug denkbar. Denn die Rente wird nicht automatisch gezahlt, sondern muss beantragt werden.
0,5% Zuschlag pro Monat bei Verzögerung des Rentenbezugs
Sollte dein reguläres Renteneintrittsalter beispielsweise bei 66 Jahren und 6 Monaten liegen und du arbeitest ohne Rentenbezug über dieses hinaus, bekommst du pro Monat einen Zuschlag von 0,5% auf deine Rente. Bei einer Arbeit bis 67 sind das 3% (6 Monate * 0,5). Den Zuschlag gibt es aber erst ab dem Erreichen der Regelaltersgrenze.
Der Zuschlag endet nicht mit einem bestimmten Alter, also zum Beispiel mit 67. Du kannst in diesem Beispiel auch bis 68 arbeiten und bekommst dann einen Zuschlag von 9% (18 Monate * 0,5%).
Im Unterschied zum Weiterarbeiten nach Erreichen der Regelaltersgrenze mit Rentenbezug wird der Zuschlag jedoch auf die gesamte Rente gezahlt.
Neben dem Zuschlag erhöht sich deine Rente auch durch die weiter gezahlten Rentenbeiträge.
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