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Wie wird die Rente versteuert? Tabelle + Rechenbeispiel

Aktualisiert am 9. Januar 2025

Bekommst du eine Alters- oder sonstige Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung? Diese Zahlungen sind steuerpflichtig, wenn der steuerpflichtige Anteil der jährlichen Rente über dem sogenannten Grundfreibetrag liegt. Auch für betriebliche und private Rentenversicherungen gelten bestimmte Regelungen. Erfahre in diesem Experten-Artikel, wie die gesetzliche Rente besteuert wird.

💡Wichtige Infos auf einen Blick

Auch im Video: Wie wird die Rente versteuert?

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Sueddeutsche Zeitung - Wie wird die Rente versteuert? Tabelle + Rechenbeispiel
Handelsblatt - Wie wird die Rente versteuert? Tabelle + Rechenbeispiel
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Wirtschaftswoche - Wie wird die Rente versteuert? Tabelle + Rechenbeispiel
BR - Wie wird die Rente versteuert? Tabelle + Rechenbeispiel
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Versicherungen mit Kopf - Bekannt aus

Wann muss ich als Rentnerin oder Rentner eine Steuererklärung abgeben?

Als Rentnerin oder Rentner bist du immer dann zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet, wenn der steuerpflichtige Teil der Rente über dem sogenannten Grundfreibetrag liegt. Der Grundfreibetrag gibt an, welcher Teil deines Gesamtjahreseinkommens vollständig von der Besteuerung ausgenommen wird. Er beträgt im Jahr:

Der Grundfreibetrag wird in der Regel jedes Jahr nach oben hin angepasst.

Rente wird immer steuerfrei ausgezahlt

Der vielleicht wichtigste Punkt bei der Besteuerung der gesetzlichen Rente ist, dass die Rente immer steuerfrei ausgezahlt wird. Die Deutsche Rentenversicherung führt zwar automatisch Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge ab, um die Steuern musst du dich im Rahmen der Einkommensteuererklärung jedoch selbst kümmern.

Steuerpflichtige Rentner müssen Rücklagen bilden

Insbesondere für ehemalige Angestellte ist das eine riesige Umstellung, denn im Berufsleben war die Steuererklärung in der Regel keine Pflicht. Als steuerpflichtiger Rentner musst du also Rücklagen bilden, um die Steuerlast an das Finanzamt bezahlen zu können.

Unterschied Brutto- und Nettorente

In Bezug auf die Rente wird vor Abzug von Kranken- und Pflegeversicherung von der Bruttorente gesprochen. Die ausgezahlte Rente, welche abzüglich von Kranken- und Pflegeversicherung auf deinem Konto landet, nennt sich Nettorente. Von dieser Nettorente müssen jedoch ggf. noch Steuern gezahlt werden. Netto bedeutet also bei Rentnern nicht nach Steuern.

Kranken- und Pflegeversicherung und Pauschbeträge werden abgezogen

Wichtig zu verstehen ist, dass die oben genannten Grundfreibeträge bereits abzüglich Kranken- und Pflegeversicherung und der Pauschbeträge gelten.

Damit ist gemeint, dass du auf deine Bruttorente Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge zahlen musst, welche dein zu versteuerndes Einkommen in voller Höhe mindern.

Das Gleiche gilt für den Werbungskosten-Pauschbetrag in Höhe von 102 Euro und den Sonderausgaben-Pauschbetrag in Höhe von 36 Euro. Und ja, der Werbungskosten-Pauschbetrag liegt bei Rentnern wirklich nur bei 102 Euro und nicht wie im Erwerbsleben bei 1.230 Euro.

Sollten deine Werbungskosten als Rentner (zum Beispiel durch Steuerberatung) über 102 Euro liegen, kannst du selbstverständlich mehr absetzen und minderst dadurch deine Steuerbelastung. Selbstverständlich gilt das Gleiche, wenn deine Sonderausgaben über dem Pauschbetrag liegen.

Was das Ganze in der Praxis bedeutet, erklären wir die später an einem Beispiel.

💡 Weitere Einkünfte sind ebenfalls zu versteuern

Achtung: Hast du weitere Einkünfte, etwa aus selbstständiger oder nichtselbstständiger Arbeit, aus Vermietung und Verpachtung, Kapitalerträge oder Auszahlungen aus privaten Rentenversicherungen, fließen diese ebenfalls in den Grundfreibetrag ein.

Ausgenommen sind allerdings Minijobs und steuerfreie Einkünfte, etwa aus einer Tätigkeit als Übungsleiter nach § 3 Nummer 26 EStG.

Stets zur Abgabe verpflichtet bist du, wenn das Finanzamt dich dazu auffordert. In diesen Fällen solltest du schnell reagieren, denn die Missachtung der Abgabepflicht kann zu einer Schätzung deiner steuerpflichtigen Einkünfte führen.

Die nachgelagerte Besteuerung der gesetzlichen Rente

Seit dem 1. Januar 2005 gilt in Deutschland die nachgelagerte Besteuerung der gesetzlichen Rente. Die Grundlage dafür ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2002, das zum Alterseinkünftegesetz führte.

Du musst die Rentenzahlungen, die du von der gesetzlichen Rentenversicherung bekommst, also mit deinem persönlichen Einkommensteuersatz versteuern. Dafür kannst du Beiträge, die du während deines Erwerbslebens zahlst, steuerlich als Sonderausgaben geltend machen.

Zu versteuern ist allerdings immer nur der steuerpflichtige Anteil der Rente.

Steuerpflichtiger und steuerfreier Anteil der Rente

Weil du Zeit deines Erwerbslebens nur einen Teil der gezahlten Beiträge steuerlich geltend machen konntest, musst du bei Bezug einer Rente auch nur einen Teil der Zahlung versteuern. Maßgebend hierfür ist die Tabelle 1 in § 22 EStG, die sogenannte Besteuerungsanteile ausweist. Wie hoch dieser Anteil ausfällt, richtet sich dann nach dem Jahr des Rentenbeginns.

Rentenbesteuerung Tabelle