Startseite » Allgemein » Welche Versicherungen kann man von der Steuer absetzen?
Wir alle haben Versicherungen und wir alle müssen auch Steuern zahlen. Da stellt sich logischerweise die Frage: „Welche Versicherungen kann man von der Steuer absetzen?“. Die Antwort erhältst du in diesem Experten-Artikel.
Grundsätzlich können Versicherungen, welche der Vorsorge dienen, als Sonderausgaben von der Steuer abgesetzt werden. Die Versicherungen können in folgende drei Gruppen aufgeteilt werden:
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Zunächst kann der Bereich Altersvorsorge in die gesetzliche Rentenversicherung und private Rentenversicherungen unterteilt werden.
Den Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung findest du als Arbeitnehmer auf der Lohnsteuerbescheinigung. Seit dem 01.01.2023 können 100% der Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung von der Steuer abgesetzt werden. Ursprünglich war geplant, dass dies erst im Jahr 2025 möglich ist. Das Ganze zählt zu den Vorsorgeaufwendungen.
Die Rürup Rente gilt als Äquivalent zur gesetzlichen Rentenversicherung für Selbstständige. Demnach können seit 2023 auch bei der Rürup Rente 100% der Beiträge von der Steuer abgesetzt werden.
Die Beiträge zur Rürup Rente fallen ebenfalls unter Vorsorgeaufwendungen. Der maximal absetzbare Betrag liegt 2025 bei 29.343,60 Euro. Unter den Höchstbetrag fallen auch die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung.
Solltest du eine Rürup Rente in Kombination mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen haben, kannst du die Beiträge absetzen, wenn der Teil für die Altersvorsorge mindestens 51% beträgt.
Bei der Riester Rente können bis zu 2.100 Euro (inkl. Zulagen) pro Jahr als Altersvorsorgebeiträge steuerlich geltend gemacht werden.
Hierbei führt das Finanzamt eine sogenannte Günstigerprüfung durch, wobei geprüft wird, ob der Versicherte mehr durch die Zulagen oder den Steuervorteil profitiert.
Egal ob gesetzlich oder privat versichert – bei den Krankenversicherungs- und Pflegepflichtversicherungsbeiträgen kann der volle Beitrag im Rahmen der anderen Vorsorgeaufwendungen als Sonderausgabe abgesetzt werden. Jedoch immer nur den Eigenanteil, also als Angestellter nicht den Teil, welcher vom Arbeitgeber gezahlt wird.
Bei der privaten Krankenversicherung gibt es die Besonderheit, dass nur der Teil abgesetzt werden kann, welcher dem Leistungsniveau der gesetzlichen Krankenversicherung entspricht.
Das sind in der Regel ca. 80% vom Beitrag.
Eine Krankentagegeldversicherung zählt jedoch nicht dazu, kann jedoch theoretisch im Rahmen der sonstigen Versicherungen von der Steuer abgesetzt werden.
Ein Beitragsentlastungstarif hingegen kann zu 100% im Rahmen der anderen Vorsorgeaufwendungen als Sonderausgabe von der Steuer abgesetzt werden.
Theoretisch können so einige bisher nicht genannte Versicherungen im Rahmen der anderen Vorsorgeaufwendungen als Sonderausgaben von der Steuer abgesetzt werden. Zum Beispiel:
In der Praxis wird das jedoch in der Regel nicht vorkommen. Grund hierfür sind die jährlichen Höchstsätze von 1.900 Euro für Angestellte, Beamte und Rentner und 2.800 Euro für Selbstständige und Freiberufler (die Höchstsätze von zusammen veranlagten Ehepartnern werden zusammengerechnet).
Diese Höchstsätze sind in der Regel schon durch die Kranken bzw. Pflegepflichtversicherungsbeiträge ausgeschöpft, welche ebenfalls zu den anderen Vorsorgeaufwendungen zählen.
Wenn du also pro Monat mehr als ca. 159 Euro als Angestellter bzw. ca. 233 Euro als Selbstständiger für deine Kranken bzw. Pflegepflichtversicherung zahlst, kannst du dir die Angabe weiterer Versicherungen sparen.
Wichtig zu wissen ist hierbei noch, dass die Kranken- und Pflegepflichtversicherungsbeiträge wie bereits beschrieben in voller Höhe abgesetzt werden können, auch wenn diese die Höchstsätze überschreiten.
Versicherte in der privaten Krankenversicherung und freiwillig gesetzlich Krankenversicherte können durch eine Vorauszahlung von Beiträgen die Höchstsätze in den Jahren nach der Vorauszahlung für sonstige Versicherungen nutzen.
Bei allen bisher genannten Aufwendungen handelt es sich um sogenannte Vorsorgeaufwendungen oder Altersvorsorgebeiträge, welche als Sonderausgaben von der Steuer abgesetzt werden können.
Kosten für berufsbedingte Versicherungen können jedoch als Werbungskosten (Angestellte) bzw. Betriebskosten (Selbstständige) abgesetzt werden.
Das sind zum Beispiel betriebliche Versicherungen für Selbstständige bzw. für Angestellte Versicherungen, welche die Arbeit betreffen. Kosten für diese Versicherungen können in unbegrenzter Höhe abgesetzt werden.
Von der privaten Unfallversicherung kannst du 50% der Kosten absetzen, da die Versicherung auch bei Unfällen während der Arbeitszeit und auf dem Weg zu oder von der Arbeit leistet.
Wenn die Beiträge deiner Privathaftpflichtversicherung in einen beruflichen (Berufshaftpflicht) und privaten Anteil aufgeteilt sind, kannst du die Kosten für den beruflichen Teil absetzen.
Du benötigst hierzu eine Bescheinigung von der Versicherung, aus der hervorgeht, welcher Teil der Kosten auf den beruflichen Anteil entfällt.
Eine reine Berufshaftpflichtversicherung kannst du in vollem Umfang absetzen. Gleiches gilt für eine Diensthaftpflichtversicherung.
Solltest du als Angestellter eine Rechtsschutzversicherung mit Arbeitsrechtsschutz abgeschlossen haben, so kannst du die Kosten für den Arbeitsrechtsschutz von der Steuer absetzen.
Hast du ein Arbeitszimmer, welches du auch beruflich nutzt, darfst du den Flächenanteil im Verhältnis zur gesamten Wohnung für den Beitrag der Hausratversicherung absetzen.
Das heißt konkret: Du zahlst 100 Euro pro Jahr für die Hausratversicherung, deine Wohnung ist 100 m² und dein Arbeitszimmer ist 10 m² groß. Dann darfst du 10% deiner Hausratversicherung, also 10 Euro, in der Steuererklärung absetzen.
Wir hoffen, dass die Frage: „Welche Versicherungen kann man von der Steuer absetzen?“ mit diesem Experten-Artikel ausreichend beantwortet wurde.
Am relevantesten sind die gesetzliche Rentenversicherung und die Rürup Rente, welche als Altersvorsorgeaufwendungen abgesetzt werden können und die Kranken- und Pflegepflichtversicherung, welche als andere Vorsorgeaufwendungen abgesetzt werden können.
Alle anderen Versicherungen können in der Regel vernachlässigt werden, außer sie beziehen sich auf den Beruf. Dann kann der berufliche Teil zu 100% als Werbungskosten abgesetzt werden.
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