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Sind Ehepartner von Beamten beihilfeberechtigt?

Aktualisiert am 7. November 2025

Beamte erhalten von ihrem Dienstherrn einen Zuschuss zur medizinischen Versorgung – die sogenannte Beihilfe. In der Regel wird diese mit einer privaten Krankenversicherung (PKV) kombiniert. Die PKV übernimmt dabei den Teil der Krankheitskosten, den die Beihilfe nicht abdeckt. Doch nicht nur Beamte selbst profitieren von diesem Zuschuss: Unter bestimmten Bedingungen können auch ihre Familienangehörigen beihilfeberechtigt sein. Aber wann genau haben Ehepartner von Beamten Anspruch auf Beihilfe?

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Wann haben Ehepartner von Beamten Anspruch auf Beihilfe?

Ehepartner zählen bei der Beihilfe zu den berücksichtigungsfähigen Angehörigen.

Das bedeutet, sie können – ebenso wie der Beamte selbst – einen Zuschuss zu ihren Krankheitskosten vom Dienstherrn ihres Partners oder ihrer Partnerin erhalten. Der verbleibende Teil wird dann über eine private Krankenversicherung abgesichert, weshalb die PKV für Beamte häufig auch als Restkostenversicherung bezeichnet wird.

Wenn sich der Beamte gegen die individuelle Beihilfe und für die pauschale Beihilfe entscheidet, entfällt auch der Beihilfeanspruch des Ehepartners.

Beihilfeanspruch gilt nur bis zu einem bestimmten Einkommen

Voraussetzung für den Beihilfeanspruch des Ehepartners ist jedoch, dass dieser nur in geringem Maße zum Familieneinkommen beiträgt und wirtschaftlich nicht unabhängig ist.

Das Einkommen darf dabei eine bestimmte Höchstgrenze nicht überschreiten – wobei diese Einkommensgrenzen je nach Bundesland unterschiedlich festgelegt sind.

Einkommensgrenze Beihilfe Ehegatte nach Bundesland (Stand: 2025)

BundeslandEinkommensgrenze
Baden-Württemberg20.000 €
Bayern20.878 €
Berlin20.000 €
Brandenburg20.000 €
Bremen12.000 €
Hamburg20.000 €
Hessen23.208 €
Mecklenburg-Vorpommern20.000 €
Niedersachsen18.000 €
Nordrhein-Westfalen21.995 €
Rheinland-Pfalz17.000 €
Saarland16.000 €
Sachsen18.504 €
Sachsen-Anhalt20.878 €
Schleswig-Holstein20.000 €
Thüringen20.878 €

In Hessen dürfen Ehepartner von Beamten das höchste Einkommen erzielen und trotzdem beihilfeberechtigt bleiben.

Dicht dahinter folgen Nordrhein-Westfalen, Bayern, Sachsen-Anhalt und Thüringen.

In Bremen hingegen liegt die Einkommensgrenze deutlich niedriger – dort dürfen Ehepartner maximal 12.000 Euro im Jahr verdienen, um Beihilfe über ihren verbeamteten Partner zu erhalten.

In Rheinland-Pfalz gilt bei einer Eheschließung vor dem 01.01.2012 eine Einkommensgrenze von 20.450 Euro, wenn zu dem Zeitpunkt schon eine Verbeamtung bestand.

Besonderheit für Ehepartner von Bundesbeamten

Nach § 6 Abs. 2 der Bundesbeihilfeverordnung gelten Ehe- und Lebenspartner von beihilfeberechtigten Personen als berücksichtigungsfähig, wenn ihr Gesamtbetrag der Einkünfte – gemäß § 2 Abs. 3 in Verbindung mit Abs. 5a des Einkommensteuergesetzesim zweiten Kalenderjahr vor Antragstellung 20.000 Euro nicht überschritten hat oder absehbar ist, dass das Einkommen im laufenden Kalenderjahr unter dieser Grenze bleibt.

Seit dem Jahr 2024 wird diese Einkommensgrenze jährlich angepasst – orientiert an der Rentenwertentwicklung. Ab dem 1. Januar 2025 beträgt die relevante Grenze für die Beihilfefähigkeit der Aufwendungen von Ehe- oder Lebenspartnern 21.832 Euro. Durch die Rentenanpassung im Juli 2025 steigt dieser Wert zum 1. Januar 2026 weiter auf 22.648 Euro.

Eine Dynamisierung gibt es mittlerweile nicht nur beim Bund, sondern auch in einigen Bundesländern.

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Beihilfeberechtigt: Welches Einkommen ist für den Ehepartner relevant?

Bei der Prüfung des Beihilfeanspruchs wird das Jahreseinkommen des Ehepartners berücksichtigt.

Dazu zählen Einkünfte aus selbstständiger und nichtselbstständiger Tätigkeit, aus Vermietung und Verpachtung, aus gewerblichen Betrieben, Kapitalvermögen, Land- und Forstwirtschaft sowie sonstige Einkünfte gemäß § 22 Einkommensteuergesetz (EStG).

Von diesen Einkünften werden bestimmte Abzüge vorgenommen – darunter die nach § 13 Abs. 3 EStG, der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (§ 24b EStG), der Altersentlastungsbetrag (§ 24a EStG), Werbungskosten sowie mögliche Freibeträge. 

Beihilfe Ehepartner Einkommensgrenze brutto oder netto?

Aus diesen Berechnungen ergibt sich der sogenannte Gesamtbetrag der Einkünfte, der darüber entscheidet, ob ein Anspruch auf Beihilfe besteht. Diesen findest du auf dem Steuerbescheid. Die Einkommensgrenze des Ehepartners ist also weder brutto noch netto.

Wichtig: Es sind nicht immer das Einkommen des Vor-Vor-Kalenderjahres relevant, sondern je nach Bundesland auch das Einkommen des Vorjahres.

In Sachsen ist es nochmal anders. Hier ist der Durchschnitt der letzten 3 Jahre vor Leistungserbringung relevant.

Jährlicher Nachweis des Einkommens erforderlich

Beihilfeberechtigte Ehepartner müssen ihr Einkommen einmal jährlich durch Vorlage des Steuerbescheids nachweisen

Eine Beantragung der Beihilfe ist jedoch auch im laufenden Jahr möglich – vorausgesetzt, es ist absehbar, dass die maßgebliche Einkommensgrenze nicht überschritten wird.

Das kann etwa bei einem Arbeitsplatzverlust oder einer Arbeitszeitreduzierung der Fall sein. In solchen Fällen wird der Beihilfebescheid allerdings unter Vorbehalt erteilt und kann widerrufen werden.

Beihilfe Ehepartner Einkommensgrenze überschritten

Wenn die relevante Einkommensgrenze des Ehepartners überschritten wird, entfällt der Beihilfeanspruch.

Gemäß § 199 Abs. 2 VVG ist bei Wegfall des Beihilfeanspruchs eine Weiterversicherung in der privaten Krankenversicherung möglich.

Ändert sich bei einer versicherten Person mit Anspruch auf Beihilfe nach den Grundsätzen des öffentlichen Dienstes der Beihilfebemessungssatz oder entfällt der Beihilfeanspruch, hat der Versicherungsnehmer Anspruch darauf, dass der Versicherer den Versicherungsschutz im Rahmen der bestehenden Krankheitskostentarife so anpasst, dass dadurch der veränderte Beihilfebemessungssatz oder der weggefallene Beihilfeanspruch ausgeglichen wird. Wird der Antrag innerhalb von sechs Monaten nach der Änderung gestellt, hat der Versicherer den angepassten Versicherungsschutz ohne Risikoprüfung oder Wartezeiten zu gewähren.

Der Restkostentarif wird dann in einen 100%-Tarif umgestellt. Die Weiterversicherung in der PKV ist jedoch nur möglich, wenn der Ehepartner versicherungsfrei ist. Also beispielsweise durch eine Selbstständigkeit oder einen Verdienst über der Jahresarbeitsentgeltgrenze als Angestellter.

6-Monats-Frist bei einem Verbleib in der PKV beachten

Doch wann genau startet die 6-Monats-Frist? Mit dem Überschreiten der Einkommensgrenze, dem Einkommensteuerbescheid oder erst mit dem Bescheid der Beihilfestelle?

Die Aussagen der Versicherer hierzu fallen sehr unterschiedlich aus.

Das Einhalten der 6-Monats-Frist ist entscheidend: Wird der Ehegatte während der Vertragslaufzeit krank und ist dadurch später nicht mehr zu normalen Bedingungen versicherbar, kann der Versicherer eine Höherversicherung nur mit Risikozuschlägen anbieten oder den zusätzlichen Versicherungsschutz vollständig ablehnen.

Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung wahrscheinlich

Wenn durch das höhere Gehalt bzw. den neuen Job eine Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) eintritt, muss ein Wechsel in diese erfolgen.

Wie hoch ist die Beihilfe für beihilfeberechtigte Ehepartner?

Erfüllt ein Ehepartner eines Beamten die Voraussetzungen für die Beihilfefähigkeit, übernimmt der zuständige Dienstherr einen Teil der Krankheitskosten. Die Höhe dieses Zuschusses variiert – ebenso wie bei den Beamten selbst – je nach den Bestimmungen des jeweiligen Bundeslandes.

Beihilfesatz Ehepartner nach Bundesland (Stand: 2025)

BundeslandBeihilfesatz
Baden-Württemberg70%
Bayern70%
Berlin70% (keine Wahlleistung)
Brandenburg70% (keine Wahlleistung)
Bremen70% (keine Wahlleistung)
Bund70%
Hamburg70% (keine Wahlleistung)
Hessenmindestens 50%
Mecklenburg-Vorpommern70% (keine Wahlleistung)
Niedersachsen70% (keine Wahlleistung)
Nordrhein-Westfalen70%
Rheinland-Pfalz70%
Saarland70% (keine Wahlleistung)
Sachsen90%
Sachsen-Anhalt70%
Schleswig-Holstein70% (keine Wahlleistung)
Thüringen70%

Des Weiteren gelten folgende Besonderheiten:

Übrigens: Nicht nur Ehepartner, sondern auch Kinder gehören zu den berücksichtigungsfähigen Angehörigen. Hier liegt der Beihilfesatz in der Regel bei 80%, sodass die private Krankenversicherung für Kinder von Beamten meist zu empfehlen ist.

Private Krankenversicherung für Ehepartner von Beamten

Ehepartner von Beamten, die beihilfeberechtigt sind, können – genau wie ihre verbeamteten Partner – eine private Krankenversicherung für Beihilfeempfänger abschließen

Diese deckt die Kostenanteile ab, die nicht durch die Beihilfe erstattet werden. Zudem lässt sich der Versicherungsschutz durch zusätzliche Leistungsbausteine erweitern – etwa für Wahlleistungen im Krankenhaus, die nicht in allen Bundesländern beihilfefähig sind und einen Beihilfeergänzungstarif.

Private Krankenversicherer bieten für beihilfeberechtigte Ehepartner eine große Auswahl an speziell zugeschnittenen Tarifen. Auch wenn die Restkostenversicherung deutlich günstiger ist als eine klassische PKV, sollte die Tarifwahl sorgfältig getroffen werden. Denn der Versicherungsschutz muss zu den individuellen Bedürfnissen und Vorstellungen passen.

Wenn du wissen willst, wie unsere Beratung zur privaten Krankenversicherung für Beamte abläuft, kannst du dir gerne den verlinkten Artikel durchlesen.

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