Mit der sogenannten Treuhänderklausel kann der Versicherer Prämien und Leistungen deiner privaten Rentenversicherung nachträglich anpassen. Dies ist immer dann möglich, wenn sich bestimmte Umstände dauerhaft und unvorhersehbar geändert haben. Mit einer Treuhänderklausel riskierst du also die Planungs- und Zukunftssicherheit, die dir eine private Rentenversicherung normalerweise bietet.

Wichtige Infos auf einen Blick

  • Eine Treuhänderklausel ermöglicht dem Versicherer, den Rentenfaktor deiner privaten Rentenversicherung anzupassen. Auch Beitragserhöhungen sind möglich.
  • Grundlage einer solchen Anpassung sind Gutachten sogenannter Treuhänder. Sie bestätigen dem Versicherer, dass sich Umstände wie die Lebenserwartung der versicherten Personen geändert haben und ermöglichen damit eine Anpassung des Vertrages.
  • Die Treuhänderklausel wirkt sich praktisch immer zum Nachteil der Versicherten aus, wenn der Versicherer sie nutzt. Du erhältst dann niedrigere Leistungen aus deiner Rentenversicherung oder musst höhere Beiträge für den Schutz entrichten.
  • Achte bei deiner privaten Rentenversicherung daher auf einen „harten“, also 100% garantierten Rentenfaktor. Ein Beispiel, wie eine Treuhänderklausel aussehen kann und auf was du daher achten solltest, findest du in diesem Experten-Artikel.

Alle Infos zur Treuhänderklausel auch im Video

gif;base64,R0lGODlhAQABAAAAACH5BAEKAAEALAAAAAABAAEAAAICTAEAOw== - Treuhänderklausel: Warum sie auf keinen Fall in deiner Rentenversicherung stehen sollte

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Der Rentenfaktor in der privaten Rentenversicherung

In der Police – dem Versicherungsschein – deiner privaten Rentenversicherung, findet sich meist eine Regelung zum sogenannten Rentenfaktor, zumindest dann, wenn es sich um eine fondsgebundene Rentenversicherung handelt (auch u.a. fondsgebundene Rürup Rente, Riester Rente und bAV).

Der Versicherer teilt dir hier einen Faktor mit, der deine monatliche Rente je 10.000 Euro Vertragsguthaben angibt. Wird dein Vertrag fällig, beispielsweise mit Erreichen des 67. Lebensjahres, wendet das Versicherungsunternehmen den festgelegten Rentenfaktor auf das Vertragsguthaben an.

Beispiel zum Rentenfaktor

Du hast eine private Rentenversicherung mit einem Rentenfaktor von 25 abgeschlossen und bis zur Rente, abzüglich aller Kosten, 500.000 Euro angespart. Dieses Geld „liegt“ im Vertrag. Pro 10.000 Euro Vermögen bekommst du nun 25 Euro als lebenslange Rente ausgezahlt. In diesem Fall stünden dir also 1.250 Euro pro Monat zu (500.000 / 10.000 * 25).

Ein Rentenfaktor ist entweder garantiert oder variabel. Ist letzteres der Fall, spielt die Treuhänderklausel die entscheidende Rolle. Bei einem 100% garantierten Rentenfaktor ohne Treuhänderklausel musst du dir über Anpassungen hingegen keine Gedanken machen, denn diese sind schlichtweg vertraglich ausgeschlossen.

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Die Treuhänderklausel in der privaten Rentenversicherung

Grundlage der sogenannten Treuhänderklausel ist § 163 Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Die Vorschrift regelt, welche Rechte und Pflichten den Vertragsparteien, vor allem dem Versicherer, zustehen bzw. obliegen. Grundsätzlich kannst du bei einer Treuhänderklausel selbst entscheiden, ob die Leistung der Versicherung reduziert oder deine monatliche Prämie erhöht werden soll (§ 163 Absatz 2 VVG).

Schauen wir uns die Treuhänderklausel und ihre Bedeutung einmal an einem praktischen Beispiel an.

Beispiel: Aufbau einer Treuhänderklausel

Eine Treuhänderklausel findet sich insbesondere in privaten Lebens- und Rentenversicherungsverträgen, bei denen du dir das Vertragsvermögen als lebenslange Rente auszahlen lassen kannst. Auch Policen, die keine Kapital- sondern nur eine Rentenzahlung ermöglichen, enthalten häufig eine entsprechende Klausel. Sie kann beispielsweise so aussehen:

Wenn aufgrund von Umständen, die bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbar waren, die Lebenserwartung der Versicherten sich so stark erhöht oder die Rendite der Kapitalanlagen (siehe § 25 Abs. 1 a Satz 4) nicht nur vorübergehend so stark sinken sollte, dass die in Satz 1 genannten Rechnungsgrundlagen voraussichtlich nicht mehr ausreichen, um unsere Rentenzahlungen auf Dauer zu sichern, sind wir berechtigt, die monatliche Rente für je 10.000 € Policenwert so weit herabzusetzen, dass wir die Rentenzahlung bis zu Ihrem Tode garantieren können.

Quelle: Allianz, Allgemeine Versicherungsbedingungen für den Baustein zur fondsgebundenen Altersvorsorge: FondsRente („RiesterRente mit Fonds“) – E 202 von Juni 2006

Nutzung der Klausel durch den Versicherer

Der Versicherer darf die Treuhänderklausel grundsätzlich in den Versicherungsvertrag aufnehmen, bei ihrer Anwendung ist er aber an die gesetzlichen Vorgaben gebunden. Es gelten drei wesentliche Voraussetzungen:

  • Der Leistungsbedarf hat sich nicht nur vorübergehend und nicht vorhersehbar gegenüber den Umständen, die bei Abschluss des Vertrages vorlagen, geändert.
  • Die Vertragsanpassung ist erforderlich, um die vertraglichen Leistungen (z.B. lebenslange Rentenzahlung) weiterhin garantieren zu können.
  • Ein unabhängiger Treuhänder hat bestätigt, dass die Voraussetzungen von Punkt 1 und 2 vorliegen.

Ein klassisches Beispiel für die Nutzung von Treuhänderklauseln ist die Steigerung der Lebenserwartung der versicherten Personen. Die Deutsche Aktuarvereinigung (DAV) gibt jährlich die sogenannte Sterbetafel heraus. Hier sind, sortiert nach Geburtsdatum und Geschlecht und ermittelt nach statistischen Durchschnitten, die voraussichtlichen Lebenserwartungen natürlicher Personen erfasst.

Eine Nutzung der Treuhänderklausel wäre nun beispielsweise möglich, wenn sich die statistische Lebenserwartung von anfänglich 80 Jahren auf 82,6 Jahre erhöht. Der Versicherer kann hier argumentieren, dass er die Rente länger als geplant auszahlen und deshalb den Rentenfaktor anpassen muss.

Wann die Treuhänderklausel nicht zur Anwendung kommt

In der Vergangenheit haben Versicherer den Begriff „Unvorhersehbarkeit“ immer wieder weit ausgelegt und die Treuhänderklausel genutzt, um Beiträge oder Leistungen anzupassen. Dies betraf insbesondere Änderungen durch die Niedrigzinsphase.

Hier hat das Landgericht Köln aber bereits im Februar 2023 geurteilt, dass schwankende Zinsen zum unternehmerischen Risiko des Versicherers gehören. Sie dürfen nicht im Rahmen der Treuhänderklausel auf Versicherte abgewälzt werden (Az. 26 O 12/22).

Fazit: Garantierter Rentenfaktor statt Treuhänderklausel

Achte darauf, dass deine private Rentenversicherung einen 100% garantierten Rentenfaktor ohne Treuhänderklausel enthält. Denn die Erfahrung aus der Vergangenheit zeigt, dass Versicherer eine vertragliche Treuhänderklausel immer wieder – rechtmäßig – nutzen, um die Konditionen der Police für dich als Kundin oder Kunde zu verschlechtern. Dein bester Schutz besteht daher darin, gar nicht erst eine private Rentenversicherung mit Treuhänderklausel abzuschließen.

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Über den Autor

Tobias Weßler
Chief Content Manager