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Rürup Rente Auszahlung – So funktioniert es

Aktualisiert am 9. Januar 2025

Die private Altersvorsorge ist essenziell, da man auch im Ruhestand finanziell abgesichert sein möchte. Besonders Selbstständige und gutverdienende Angestellte entscheiden sich häufig für eine Rürup Rente. Diese bietet zahlreiche steuerliche Vorteile und garantiert lebenslange Auszahlungen. Bevor man eine Versicherung abschließt, sollte man sich jedoch über die Auszahlungsmodalitäten informieren. Wie oft wird im Rentenalter ausgezahlt? Welche Beträge kann man erwarten? Und besteht die Möglichkeit, sich größere Summen auf einmal auszahlen zu lassen? In diesem Experten-Artikel beantworten wir diese Fragen und bieten umfassende Informationen zu den Besonderheiten der Auszahlung der Rürup Rente sowie wichtige Aspekte, die beim Vertragsabschluss zu beachten sind.

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Versicherungen mit Kopf - Bekannt aus

Auszahlung Rürup Rente: Wie hoch sind die Rentenzahlungen?

Die Rürup Rente, wegen dem Charakter als Basisabsicherung auch als Basisrente bekannt, besteht klassischerweise aus zwei Hauptkomponenten:

Rürup Rente mit Beitragsgarantie

Während der Garantieanteil schon im Voraus feststeht, entwickelt sich der Überschussanteil im Laufe der Jahre und wird von Faktoren wie Sterbetafeln, Kosten und Zinsen beeinflusst. Daher variiert die genaue Höhe der Auszahlung beim Renteneintritt individuell.

Die monatliche Auszahlung, die die Versicherer an ihre Kunden leisten, ist klar definiert. Die meisten Rürup-Verträge enthalten eine Beitragsgarantie, die sicherstellt, dass der Versicherungsnehmer mindestens die eingezahlten Beiträge in Form von Rentenzahlungen zurückerhält.

Rürup Rente ohne Beitragsgarantie

Es ist jedoch auch möglich, eine Rürup Rente komplett ohne Beitragsgarantie abzuschließen. Insbesondere bei einem langen Anlagehorizont ist dies zu empfehlen, da die Rendite dadurch deutlich höher ist. Logischerweise gibt es dann auch keinen Garantieanteil.

Rentenfaktor ist entscheidend

Auch ohne Beitragsgarantie ist bei einer Rürup Rente der Rentenfaktor entscheidend. Dieser sollte zu 100% garantiert sein, da sich aus dem Kapital zu Rentenbeginn und dem Rentenfaktor die monatliche lebenslange Rente berechnet.

Neben dem Rentenfaktor solltest du auch darauf achten, dass der Vertrag keine Treuhänderklausel beinhaltet, weil dadurch auch ein 100% garantierter Rentenfaktor gesenkt werden kann.

Wann beginnt die früheste Rentenauszahlung?

Der Beginn der Auszahlungen bei der Basisrente ist klar definiert. Eine Rürup Rente berücksichtigt diesen Faktor, um als solche zu gelten. Die Auszahlung der Rürup Rente startet frühestens mit dem vollendeten 62. Lebensjahr (62. Geburtstag) und spätestens mit dem vollendeten 85. Lebensjahr (85. Geburtstag).

💡 Eine Ausnahme gibt es für Verträge, die vor 2012 abgeschlossen wurden. Hier kann die Auszahlung bereits ab dem vollendeten 60. Lebensjahr beginnen. Der genaue Beginn der Leistungen hängt vom individuellen Vertrag ab und ist darin festgehalten.

Keine vorzeitige Auszahlung möglich

Neben der klaren Definition des Rentenbeginns ist bei der Rürup Rente auch klar definiert, dass keine vorzeitige Auszahlung des Kapitals möglich ist. Du kommst vor dem Rentenbeginn unter keinen Umständen an dein Geld, auch nicht teilweise.

Das mag für einige ein großer Nachteil sein, ist aber aus unserer Sicht ein großer Vorteil, da wir uns der Psychologie der Menschen bewusst sind. Durch die klaren Regelungen kann die Rürup Rente nur für die lebenslange Altersvorsorge genutzt und nicht anderweitig verwendet werden.

Wie oft zahlt die Rürup Rente aus?

Bei Rürup-Verträgen gibt es nur eine Auszahlungsfrequenz: monatlich. Das Besondere an diesen Verträgen ist, dass die Auszahlungen bis zum Lebensende erfolgen.

Für diejenigen, die eine größere Summe auf einmal erhalten möchten, ist die Rürup Rente nicht geeignet. Hier wäre eine Riester Rente passender, da sie die Möglichkeit bietet, sich zu Rentenbeginn eine Teilsumme von bis zu 30% auf einmal auszahlen zu lassen.

Noch flexibler bist du mit einer fondsgebundenen Rentenversicherung. Hier kannst du neben einer Verrentung auch 100% des Kapitals als Einmalzahlung auszahlen lassen.

Steuern bei der Auszahlung der Rürup Rente

Bei der Rürup Rente wird aufgrund des Steuervorteils während der Einzahlungsphase keine Ertragsanteilsbesteuerung wie zum Beispiel bei der ETF Rentenversicherung angewendet.

Auch das Halbeinkünfteverfahren spielt keine Rolle, da ausschließlich eine Verrentung des Kapitals möglich ist.

Steuern wie bei der gesetzlichen Rente

Die Auszahlung der Rürup Rente wird steuerlich genauso wie die Auszahlung der gesetzlichen Rente behandelt. So gibt es einen steuerfreien Anteil, welcher sich nach dem Jahr des Rentenbeginns bemisst. 2025 sind noch 16,5% der Rente steuerfrei. Dieser Anteil sinkt in 0,5er Schritten bis 2058 auf 0%, sodass bei Rentenbeginn in 2058 die Auszahlung der Rürup Rente zu 100% besteuert wird.

500 Euro Auszahlung aus der Rürup Rente

Wenn deine Rürup Rente in Höhe von 500 Euro pro Monat im Jahr 2025 erstmalig zur Auszahlung kommt, sind 82,50 Euro davon ein Leben lang steuerfrei. Sollte sich die Auszahlung durch Überschüsse über die Zeit erhöhen, zum Beispiel auf 550 Euro, bleibt es jedoch bei den 82,50 Euro.

Die restlichen 417,50 Euro werden mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert, welcher in der Regel als Rentner deutlich geringer als im Berufsleben ist, sodass die Steuerbelastung nicht sehr hoch ausfällt. Ein nicht unrealistischer Steuersatz zu Rentenbeginn ist 20%, was bedeutet, dass du auf die 417,50 Euro 83,50 Euro Steuern zahlen musst. Aus den 500 Euro Bruttoauszahlung werden nach Steuern also 416,50 Euro.

Rürup Rente Auszahlung: Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge

Ob auf die Auszahlung der Rürup Rente Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge anfallen, hängt davon ab, wie du krankenversichert bist.

Für PKV-Versicherte spielen Einkünfte keine Rolle, weshalb die Auszahlung aus der Rürup Rente keinerlei Auswirkungen hat.

Bei GKV-Versicherten kommt es darauf an, ob sie pflicht- oder freiwilligversichert sind. Pflichtversicherte in der Krankenversicherung der Rentner (Voraussetzung: in der zweiten Hälfte des Erwerbslebens zu mindestens 90% gesetzlich versichert) müssen auf die Auszahlung aus der Rürup Rente keine Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge zahlen.

Anders sieht es bei freiwillig Versicherten aus, welche die Voraussetzungen zur Krankenversicherung der Rentner nicht erfüllen. Diese Personen müssen auf alle Einkünfte, also auch auf die Rürup Rente, bis zur Beitragsbemessungsgrenze Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge zahlen.

Frühes Ableben während der Rentenzeit: Kann die Rente ausgezahlt werden, wenn ich frühzeitig versterbe?

Viele Versicherte sorgen sich darum, was passiert, wenn sie kurz nach Beginn ihrer Rentenzahlungen, beispielsweise kurz nach ihrem 62. Geburtstag, sterben. Immerhin könnten sie und ihre Familie in diesem Fall kaum von der Versicherung profitieren.

Bei vielen Altersvorsorgemodellen erhalten zumindest die Nachkommen oder der Ehe- bzw. eingetragene Lebenspartner einen Teil der Rente. Bei der Rürup Rente ist dies jedoch komplizierter.

Kein Hinterbliebenenschutz vorgesehen

Im klassischen Rürup-Vertrag ist eine Vererbung der Rente grundsätzlich nicht vorgesehen. Versicherte müssen daher selbst aktiv werden, um gegen Zusatzkosten einen Hinterbliebenenschutz in den Vertrag zu integrieren.

Nur durch diesen Zusatzbaustein, welcher im Gegensatz zu den normalen Einzahlungen in der Regel steuerlich nicht gefördert wird, kann die Basisrente an Hinterbliebene weitergegeben werden. Ohne diesen Schutz verbleibt das Geld bei der Versicherung und dient der solidarischen Finanzierung aller Versicherten. Wer diese Option nutzen möchte, sollte einen entsprechenden Zusatz in die Police aufnehmen lassen.

Das Ganze nennt sich Rentengarantiezeit und sorgt dafür, dass die Rente bei Versterben nach dem Rentenbeginn zum Beispiel bis zum vollendeten 80. Lebensjahr an die Hinterbliebenen weitergezahlt wird.

💡 Wichtig zu wissen ist, dass bei der Rürup Rente nur der Ehe-/Lebenspartner oder die Kinder als bezugsberechtigte Personen gewählt werden können.

Tod vor Rentenbeginn

Neben einer Rentengarantiezeit, welche beim Tod nach Rentenbeginn zum Tragen kommt, kann man auch noch eine Beitragsrückgewähr und eine Hinterbliebenenrente einschließen, welche beim Tod vor Rentenbeginn relevant sind.

Bei der Beitragsrückgewähr erhalten die Hinterbliebenen die vom Versicherungsnehmer eingezahlten Beiträge vollständig zurück. Mit dem eher seltenen Zusatzbaustein der Hinterbliebenenrente erhalten die Hinterbliebenen auch dann Rentenzahlungen, wenn der Versicherungsnehmer während der Ansparphase verstirbt.

Unzufriedenheit mit dem Rürup-Vertrag: Welche Optionen gibt es für eine vorzeitige Auszahlung?

Auch wenn die Rürup Rente als beliebte Altersvorsorge angesehen wird, kann es vorkommen, dass Versicherungsnehmer damit unzufrieden werden. Aber ist es möglich, den Vertrag zu kündigen, um das Geld vorzeitig auszuzahlen?

Tatsächlich ist eine Kündigung des Rürup-Vertrags nach Ende der Widerrufsfrist von 30 bzw. 14 Tagen in keinem Fall möglich. Dies stellt einen der Nachteile dar, die Versicherte vor dem Abschluss unbedingt kennen sollten. Welche Optionen gibt es dann?

Es gibt im Wesentlichen drei Alternativen zur Kündigung:

  1. Beitragsfreistellung der Rürup Rente: In diesem Fall stellen Versicherte die Einzahlungen in die Rürup Rente ein, während der Vertrag weiterhin mit einer geringeren Rente besteht.
  2. Senkung der Beiträge: Diese Möglichkeit besteht nur, wenn der Versicherer einen Mindestbeitrag festgelegt hat.
  3. Anbieterwechsel: Ein Wechsel des Anbieters inkl. Mitnahme des gesamten Kapitals kann sinnvoll sein, ist aber nicht bei allen Rürup-Verträgen möglich.

Fazit: Klare Regeln für die Rentenauszahlung bei der Rürup Rente