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Lohnt sich eine Hausratversicherung für dich?

Aktualisiert am 25. Juli 2025

In deinen eigenen vier Wänden können sich mit der Zeit enorme Sachwerte ansammeln – vor allem dann, wenn du teure Möbel, Elektronik oder Kunstgegenstände zu Hause hast. Wird hier etwas gestohlen, beschädigt oder zerstört, kommen zur nervlichen auch finanzielle Belastungen. Die Hausratversicherung soll Letztere ausgleichen und entsprechende Schäden (vollständig) ersetzen. Wir schauen uns einmal an, ob und wann sich eine Hausratversicherung für dich lohnt.

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Versicherungen mit Kopf - Bekannt aus

Die (zwingende) Notwendigkeit einer Hausratversicherung

In Deutschland besteht keine gesetzliche Pflicht zum Abschluss einer Hausratversicherung. Du kannst also selbst entscheiden, ob du die Einrichtung deines Hauses oder deiner Wohnung entsprechend versichern möchtest – oder eben nicht.

Entscheidend sollte dabei die Frage sein: Kann ich einen Totalschaden meines Hausrates problemlos aus eigener Tasche zahlen?

Ist dies der Fall, brauchst du wahrscheinlich keine Hausratversicherung. Würde der Diebstahl oder die Zerstörung der Einrichtung jedoch schwere finanzielle Folgen für dich haben, solltest du über den Abschluss der Hausratversicherung nachdenken.

Absicherung und Umfang der Hausratversicherung

Der Name der Versicherung verrät bereits, dass der sogenannte „Hausrat“ versichert ist. Im Mittelpunkt steht also die bewegliche Einrichtung deiner eigenen vier Wände, etwa deine Möbel, Elektrogeräte und Wertsachen.

Der namensgebende Hausrat

Zum Hausrat gehören alle beweglichen Gegenstände, die sich in deinen Wohnräumen befinden. Dabei spielt es keine Rolle, ob du in einem Haus oder einer Wohnung oder ob du im Eigentum oder zur Miete wohnst.

Alles, was fest mit dem Gebäude verbunden ist (zum Beispiel Türen, Fenster oder Steckdosen), wird vom Schutz der Gebäudeversicherung umfasst. Bei diesen Dingen handelt es sich nicht um bewegliche Gegenstände. Hausrat- und Gebäudeversicherung greifen hier aber ineinander, sofern du beide Policen abschließt.

Hinweis: Wohnst du zur Miete, sind bestimmte Dinge, die du selbst in die Wohnung einbaust (zum Beispiel die Küche oder ein eigener Boden) unter Umständen ebenfalls von der Hausratversicherung abgedeckt. Im Eigentum gilt dies aber nicht.

Sonderfall: Geld, Schmuck und Kunst

Besonders wertvolle Gegenstände gehören zwar ebenfalls zum Hausrat, hier machen Versicherer aber meist Ausnahmen. Zum einen musst du angeben, dass du derartige Dinge in deinen Wohnräumen aufbewahrst oder nutzt (etwa ein wertvolles Gemälde, das an der Wand hängt). Zum anderen deckt die Hausratversicherung Schäden an diesen Gegenständen meist nur bis zu einer bestimmten Höhe, etwa 20.000 Euro, ab.

Beispiel: Dein Versicherer versichert Bargeld in der Wohnung nur bis zur Höhe von 10.000 Euro, du lagerst dort aber 15.000 Euro. Diese werden bei einem Einbruch gestohlen. Die Hausratversicherung wird den hieraus entstandenen Schaden nur in Höhe von 10.000 Euro ersetzen – auf den übrigen 5.000 Euro bleibst du sitzen.

Achte daher auf einen Versicherungsschutz, der wirklich zu deinen Bedürfnissen passt. Für bestimmte Wertsachen bietet sich möglicherweise ein Bankschließfach oder ein anderer Aufbewahrungsort außerhalb der Wohnung besser an.

Der versicherte Ort: Das „Haus“ im „Hausrat“

Auch beim versicherten Ort verrät der Name der Hausratversicherung, um was es geht. Versichert sind also die Gegenstände in deiner eigenen Wohnung oder deinem eigenen Haus, auch wenn du dort zur Miete wohnst. Entscheidend ist, welcher Wohnort (Adresse, ggf. Stockwerk) im Versicherungsschein steht.

Zur Wohnung gehören aber auch die Räume, die üblicherweise Teil des Wohnraums sind. Das ist beispielsweise der Keller, eine Garage oder der Balkon. Dasselbe gilt für ein häusliches Arbeitszimmer, das du in deiner Wohnung oder deinem Haus eingerichtet hast.

Ebenfalls bei der Hausratversicherung dabei ist meist eine Außenversicherung: Dadurch ist dein Hausrat weiterhin versichert, wenn du ihn vorübergehend außerhalb deiner Wohnung dabei hast – etwa im Urlaub. Beachte aber, dass die Außenversicherung in der Regel zeitlich begrenzt ist, etwa auf 3 Monate pro Jahr.

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Die Leistungen einer Hausratversicherung

In den Versicherungsbedingungen deiner Hausratversicherung ist genau geregelt, welche Schäden abgedeckt sind und welche nicht. Damit du Leistungen aus der Versicherung beanspruchen kannst, muss einer dieser Fälle vorliegen. Daher solltest du dir bereits beim Abschluss der Hausratversicherung Gedanken über den benötigten Umfang der Leistungen machen.

Der Basisumfang deiner Hausratversicherung

Zu den Schäden, die in jeder Hausratversicherung versichert sind, gehören die folgenden:

Deine Hausratversicherung leistet also beispielsweise, wenn es durch einen Leitungsschaden zur Überflutung kommt und dadurch Möbel beschädigt werden. Auch der „klassische“ Einbruch, bei dem Gegenstände abhandenkommen, ist vom Schutz der Hausratversicherung umfasst. Selbiges gilt für Einbruchsversuche. Stehlen Kriminelle deinen Schlüssel und gelangen sie damit in die Wohnung, ist auch das ein Fall für die Hausratversicherung.

Aber Achtung: Du solltest stets darauf achten, dass deine Hausratversicherung auch bei grober Fahrlässigkeit zahlt. Ein Fall von grober Fahrlässigkeit liegt zum Beispiel vor, wenn du ein Fenster offen stehen lässt und einen Einbruch damit zumindest deutlich erleichterst.

Vielleicht sinnvoll: Absicherung von Elementarschäden

Unter anderem die Hochwasserereignisse im Ahrtal 2021 haben gezeigt, wie wichtig die Mitversicherung von Elementarschäden sein kann. Zu ihnen gehören neben besagter Überflutung auch Schäden durch Erdrutsche, Lawinen oder Erdbeben.

Ob der Baustein „Elementarschäden“ für dich sinnvoll ist, hängt von deiner individuellen Wohnlage ab. So musst du dir im zweiten oder dritten Stock eines Mehrfamilienhauses eher weniger Sorgen um mögliches Hochwasser machen, im Keller aber schon eher. Entscheidend ist außerdem, ob du generell in einem Gebiet lebst, in dem Naturkatastrophen wahrscheinlich sind.

Welche Schäden sind bei der Hausratversicherung nicht versichert?

Die Hausratversicherung leistet, wie bereits beschrieben, nur bei Schäden durch ein versichertes Ereignis. Nicht versichert ist daher beispielsweise der Fall, dass du deinen Fernseher oder dein Notebook fallen lässt und das Gerät dadurch beschädigt wird. Im Regelfall wird die Hausratversicherung aber auch dann nicht leisten, wenn sich der Schadenshergang nicht rekonstruieren lässt – wenn also offen bleibt, wie der Schaden tatsächlich entstanden ist.

Wie bei den meisten Versicherungen, sind auch in der Hausratversicherung Schäden durch kriegerische Ereignisse oder Kernenergie nicht versichert.

Wie hoch die Erstattung der Hausratversicherung ausfällt

Auch bei der Hausratversicherung gibt es eine sogenannte Versicherungssumme. Sie sagt aus, welchen Betrag du im Schadensfall maximal von der Versicherung erhalten kannst – und zwar auch dann, wenn der tatsächliche Schaden höher liegt. Nur wenige Versicherer verzichten gänzlich auf eine solche Einschränkung.

Die Versicherungssumme solltest du stets so wählen, dass der Neuwert deines Hausrats (das sind die aktuellen Anschaffungskosten) abgedeckt ist. Der Versicherer schlägt dann von sich aus noch einen Vorsorgebetrag in Höhe von 10% auf, der reguläre Preissteigerungen abdecken soll. So ist sichergestellt, dass tatsächlich immer die jeweiligen Neupreise deines Hausrates abgedeckt sind.

Mitversichert sind außerdem Schadenfolgekosten. Zu ihnen gehört beispielsweise der Ersatz einer zerstörten Tür, wenn eingebrochen wurde. Auch die Kosten für Aufräum- und Reparaturarbeiten sind umfasst, wenn sie infolge eines versicherten Schadens angefallen sind.

Achtung: Hast du eine Selbstbeteiligung vereinbart, wird diese von der Erstattung abgezogen. Sie fällt dann entsprechend niedriger aus. Ein Selbstbehalt gilt immer für den einzelnen Schadensfall.

Du bist in der Beweispflicht – achte auf eine gute Dokumentation!

Die Hausratversicherung deckt den Neuwert deines Hausrates und insbesondere der Einrichtungsgegenstände ab. Mit Ausnahme von besonders wertvollen Dingen wie Gemälden und teurem Schmuck musst du der Versicherung beim Abschluss aber nicht mitteilen, welche Sachen sich konkret in deiner Wohnung befinden. Der Versicherer weiß also – etwas überspitzt ausgedrückt – gar nicht genau, was er eigentlich alles versichert hat.

Im Schadensfall musst du daher nachweisen, welche Gegenstände im Haus oder in der Wohnung waren. Außerdem solltest du möglichst genau dokumentieren, etwa durch Aufbewahrung von Rechnungen und Kaufverträgen, wann du welche Dinge erworben hast. Sinnvoll ist hier zum Beispiel, das exakte Modell deines Fernsehers oder Notebooks zu kennen – nur so lässt sich der Neuwert zuverlässig feststellen.

Achtung: Auch Neukäufe während der Versicherungslaufzeit sind bei der Hausratversicherung versichert. Achte aber bei sehr teuren Anschaffungen darauf, ggf. die Versicherungssumme zu erhöhen – sonst bleibst du im Schadensfall auf einem Teil der Kosten sitzen.

Außerdem musst du dem Versicherer mitteilen, wenn

Auch die Installation eines Balkonkraftwerkes (mit oder ohne Speicher) gilt in der Regel als Gefahrerhöhung. Diese musst du also ebenfalls melden.

Der Schaden ist eingetreten: Wie gehe ich vor?

Bei der Hausratversicherung ist klar, dass – auch wenn wir das nicht hoffen – einmal ein Schaden eintreten kann. Passiert dies, musst du zunächst alles Denkbare tun, um den Schaden zu minimieren. Bei einer defekten Wasserleitung solltest du etwa zusehen, schnellstmöglich den Hauptwasserhahn deiner Wohnung oder deines Hauses zu schließen.

Anschließend muss der Schaden unverzüglich bei der Hausratversicherung gemeldet werden. Am besten rufst du den Versicherer dazu an oder schreibst eine E-Mail. Deine „unverzügliche“ Meldepflicht beginnt, sobald du von dem Ereignis erfahren hast – bist du also zum Beispiel im Urlaub und weißt nichts von einem Einbruch, musst du diesen erst melden, wenn du wieder zu Hause bist oder von einer anderen Person vom Schaden erfahren hast.

Du musst nachweisen, wie der Schaden entstanden ist, etwa

Anschließend wird dich der Versicherer über seine erste Einschätzung informieren und beispielsweise um eine Liste der beschädigten, zerstörten oder gestohlenen Gegenstände bitten. In der Regel sind auch aussagekräftige Bilder notwendig. Diese solltest du möglichst direkt dann anfertigen, wenn du den Schaden entdeckt hast.

💡

Tipp: Melde nicht jeden „Kleinstschaden“ bei der Hausratversicherung, denn wird der Kunde zu teuer, kann dich der Versicherer kündigen. Dieses Recht hat er nach jedem Schadensfall. Im Zweifel läufst du Gefahr, bei einem wirklich schwerwiegenden und teuren Ereignis keinen Versicherungsschutz mehr zu haben.

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