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Berufsunfähigkeitsversicherung mit Beitragsrückgewähr – Sinnvoll?

Aktualisiert am 19. März 2025

💡 Wichtige Infos auf einen Blick

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Versicherungen mit Kopf - Bekannt aus

Berufsunfähigkeitsversicherung mit Beitragsrückgewähr – Was ist das?

Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung mit Beitragsrückgewähr handelt es sich um eine Form der Überschussbeteiligung.

Jede BU-Versicherung hat einen Brutto- und Nettobeitrag

Bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung gibt es immer zwei Beiträge – den Bruttobeitrag und den Nettobeitrag (Nettobeitrag ≤ Bruttobeitrag). Hierbei ist der Nettobeitrag der Beitrag, welchen du als Kunde zahlen musst. Daher wird dieser auch als Zahlbeitrag bezeichnet.

Der Unterschied in der Höhe zwischen Netto- und Bruttobeitrag liegt an der Überschussbeteiligung des Versicherers.

Wie können Überschüsse entstehen?

Überschüsse des Versicherers können auf zwei Wegen entstehen. Einerseits legt der Versicherer einen Teil deiner Beiträge an und erwirtschaftet durch die Anlage Gewinne. Andererseits kann es sein, dass weniger Versicherte als vorher kalkuliert berufsunfähig werden. So spart der Versicherer Kosten.

💡 Überschüsse sind nie langfristig garantiert

Wichtig zu wissen ist, dass die Überschüsse nie für die gesamte Vertragslaufzeit garantiert sind, da die Zukunft ungewiss ist. Die Überschüsse werden immer nur für das laufende Kalenderjahr garantiert und können im folgenden Jahr sinken oder steigen.

Welche Arten von Überschussbeteiligungen gibt es?

Bei der Überschussbeteiligung werden vier Formen unterschieden, von denen zwei zur Beitragsrückgewähr zählen. Beginnen wir jedoch mit den zwei anderen Formen.

Bonusrente

Bei der Bonusrente bzw. Zusatzrente werden die Überschüsse für eine zusätzliche BU-Rente genutzt. Heißt konkret, dass du im Leistungsfall zusätzlich zur garantierten BU-Rente eine Bonusrente bekommst.

Da diese, wie bereits beschrieben, nicht garantiert ist, solltest du mit der Bonusrente niemals fest planen. Demnach macht es auch keinen Sinn, eine niedrigere garantierte BU-Rente zu wählen, um Kosten zu sparen. Solltest du die Überschussbeteiligung Bonusrente wählen, entspricht der Nettobeitrag dem Bruttobeitrag.

Beitragsverrechnung

Hierbei handelt es sich um die am häufigsten gewählte Form der Überschussbeteiligung.

Bei der Beitragsverrechnung werden die Überschüsse sofort mit dem Beitrag verrechnet, sodass der Nettobeitrag (= Zahlbeitrag) geringer als der Bruttobeitrag ist. Demnach handelt es sich bei der Beitragsverrechnung um die Form mit dem geringsten monatlichen Kostenaufwand.

Bei Wahl dieser Form der Überschussbeteiligung solltest du darauf achten, dass die Spanne zwischen Brutto- und Nettobeitrag nicht zu hoch ist, da der Zahlbeitrag je nach erwirtschafteten Überschüssen bis zur Höhe des Bruttobeitrags ansteigen kann.

Beitragsrückgewähr

Kommen wir nun zum Thema dieses Artikels, der Berufsunfähigkeitsversicherung mit Beitragsrückgewähr. Bei dieser Form der Überschussbeteiligung werden die Überschüsse in einem zusätzlichen Sparvertrag angelegt, sodass du bei Vertragsende eine Einmalzahlung erhältst. Daher kommt auch der Name Berufsunfähigkeitsversicherung mit Auszahlung.

Du erhältst die Einmalzahlung jedoch nur, wenn du während der Laufzeit nicht berufsunfähig geworden bist. Wie bei der Bonusrente entspricht der Nettobeitrag dem Bruttobeitrag. Teilweise gibt es jedoch auch Versicherer, die im Falle einer Berufsunfähigkeit die bis dahin angesparten Überschüsse als Einmalzahlung an den Versicherten ausschütten.

Es handelt sich um zwei Formen der Überschussbeteiligung, weil du einerseits eine festverzinsliche Anlage und andererseits eine Anlage in Fonds wählen kannst.

Auch im Video: Überschussbeteiligungen in der BU

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Echte Beitragsrückgewähr bei der Berufsunfähigkeitsversicherung – Kann das funktionieren?

In Ergänzung zum vorherigen Abschnitt wollen wir das Thema Beitragsrückgewähr konkretisieren. Vielleicht kannst du dir die Frage, ob es sich hierbei um eine „echte“ Beitragsrückgewähr handelt, bereits selbst beantworten.

Die Antwort auf diese Frage lautet: Nein.

BU-Versicherung mit Auszahlung ist Marketing-Trick

Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung mit Beitragsrückgewähr handelt es sich vielmehr um einen Trick der Marketing-Abteilungen der Versicherer.

Niemand will berufsunfähig werden. Daher ist es ein tolles Verkaufsargument, wenn du als Kunde Geld von der Versicherung bekommst, auch wenn du nicht berufsunfähig geworden bist. Somit können auch die Kunden überzeugt werden, welche die Berufsunfähigkeitsversicherung zwar als wichtig erkannt haben, jedoch von den doch recht hohen Beiträgen abgeschreckt werden.

Doch was hierbei vergessen wird, ist, dass du für diese Einmalzahlung jeden Monat einen höheren Beitrag zahlst, als wenn du die Überschussbeteiligung in Form der Beitragsverrechnung wählst. Die Überschüsse sind so oder so vorhanden. Egal, ob du die Bonusrente, die Beitragsverrechnung oder die Rückzahlung wählst. Sie werden nur anderweitig verwendet.

Warum eine echte Beitragsrückgewähr nicht funktionieren kann

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine Risikoversicherung. Das bedeutet: Falls du berufsunfähig wirst, erhältst du die vereinbarte BU-Rente. Falls du nicht berufsunfähig wirst, bekommst du nichts. Die Beiträge sind daher so kalkuliert, dass die gesamte Versichertengemeinschaft für alle anfallenden BU-Renten aufkommen kann.

Wenn die Beiträge dafür genutzt werden, um die vereinbarten BU-Renten zu zahlen, woher soll dann noch eine echte Beitragsrückerstattung kommen? Genau, nirgendwoher. Es handelt sich vielmehr um ein Verschieben der Kosten. Was du bei der Beitragsrückgewähr an Zahlbeitrag mehr zahlst, bekommst du am Ende als Einmalzahlung zurück.

💡Wichtig zu verstehen ist noch, dass du nicht die eingezahlten Beiträge, sondern lediglich die erwirtschafteten Überschüsse zurückbekommst. Falls ein Berater argumentiert, dass die Berufsunfähigkeitsversicherung durch die Beitragsrückerstattung quasi umsonst ist, handelt es sich um eine Milchmädchenrechnung.

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Steuern bei der Berufsunfähigkeitsversicherung mit Beitragsrückgewähr

Die Einmalzahlung aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung mit Beitragsrückgewähr muss in der Regel nicht versteuert werden.

Eine Auszahlung aus einer reinen Risikoversicherung, also einer Versicherung ohne Sparanteil (wie zum Beispiel Risikolebensversicherung, Unfallversicherung ohne garantierte Beitragsrückzahlung, Berufsunfähigkeitsversicherung, Erwerbsunfähigkeitsversicherung oder Pflegeversicherung), fällt nicht unter die Regelung des § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG.

Dies gilt sowohl für Kapitalauszahlungen aus solchen Risikoversicherungen als auch für Rentenzahlungen (zum Beispiel Unfallrente oder Invaliditätsrente). Allerdings kann bei Rentenzahlungen eine Besteuerung durch andere Vorschriften greifen (insbesondere nach § 22 Nr. 1 Satz 1 EStG oder § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb EStG).

Die Barauszahlung von Überschüssen sowie die verzinsliche Ansammlung der Überschüsse wird bei einer reinen Risikoversicherung nicht als Einkommen im Sinne des § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG oder § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG betrachtet.

Steuern im Einzelfall mit Versicherung bzw. Steuerberater besprechen

Wir würden hier jedoch empfehlen, das Ganze im Einzelfall mit der Versicherung bzw. einem Steuerberater zu besprechen. Denn wenn die erwirtschafteten Überschüsse in einen Fonds investiert werden, könnte der Sachverhalt anders aussehen. Hier wird dann möglicherweise Kapitalertragsteuer auf die Gewinne fällig.

Noch wichtig zu wissen: Die Form der Überschussbeteiligung hat keinen Einfluss auf die Besteuerung der BU-Rente.

BU-Versicherung mit Beitragsrückgewähr kündigen

Die Kündigung der Berufsunfähigkeitsversicherung ist nur dann sinnvoll, wenn man nicht mehr auf sein aktives Arbeitseinkommen angewiesen ist oder aber, wenn man einen schlechten Vertrag hat und deshalb zu einem besseren Versicherer gewechselt ist.

In der Regel gibt es bei einer Kündigung der Berufsunfähigkeitsversicherung kein Geld zurück, da es sich um eine Risikoversicherung handelt.

Ausnahmen kann es jedoch bei der BU-Versicherung mit Beitragsrückgewähr geben. Je nach Vertrag werden bei einer Kündigung die bis dahin erwirtschafteten Überschüsse an den Versicherten ausgezahlt (Rückkaufswert)

Berufsunfähigkeitsversicherung mit Auszahlung ist nicht sinnvoll

Unserer Meinung nach ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit Auszahlung in einem großen Teil der Fälle nicht sinnvoll. Wir finden, dass die Beitragsverrechnung in der Regel die sinnvollste Form der Überschussbeteiligung ist. Hierbei ist die monatliche Belastung für dich als Kunden am geringsten und die Berufsunfähigkeitsversicherung bleibt das, was sie ist – nämlich eine reine Risikoversicherung.

Überschüsse besser selbst investieren

Die gesparten monatlichen Beiträge (Spanne zwischen Brutto- und Nettobeitrag) kannst du bei Bedarf selbst zum Beispiel in einem ETF Sparplan oder einer ETF Rentenversicherung anlegen. So fährst du wahrscheinlich besser, als wenn du eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit Beitragsrückgewähr abschließt. 

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