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Rückkaufswert Berufsunfähigkeitsversicherung: Was gilt bei der BU?

Aktualisiert am 25. Juni 2025

Kündigst du deine kapitalbildende Lebens- oder Rentenversicherung, bekommst du in der Regel Geld zurück – den sogenannten Rückkaufswert. Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) gilt dies aber meist nicht, weil es sich bei ihr um eine reine Risikoversicherung handelt. Der Versicherer verwendet deine Beiträge also nicht zum Vermögensaufbau, sondern nutzt sie alleine zur Absicherung des Risikos der Berufsunfähigkeit.

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Rückkaufswert bei Kündigung der Berufsunfähigkeitsversicherung?

Grundsätzlich erhältst du bei Kündigung einer „klassischen“ selbständigen Berufsunfähigkeitsversicherung keinen Rückkaufswert. Die Beiträge fließen also in die Absicherung des Risikos der Berufsunfähigkeit und werden nicht angespart.

Aufgrund von u.a. höher als kalkuliert ausfallenden Überschüssen (zum Beispiel durch weniger BU-Fälle, Sterblichkeitsgewinne, höheren Zinsertrag, Kostenreduktion) kann es bei einer Kündigung in manchen Fällen einen kleinen Rückkaufswert geben.

Auch wenn du bis zum Ablauf des Vertrages nicht berufsunfähig wirst, zahlt der Versicherer kein Geld an dich aus.

Hiervon gibt es allerdings einige Ausnahmen:

Der „Rückkaufswert“ einer Berufsunfähigkeitsversicherung mit Beitragsrückgewähr existiert also nur deshalb, weil du hier auch mehr Beiträge zahlst.

Ist der Rückkaufswert einer Berufsunfähigkeitsversicherung steuerpflichtig?

Hier kommt es darauf an, ob der Rückkaufswert aus einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung oder einer Berufsunfähigkeitsversicherung mit Beitragsrückgewähr stammt.

Ist der Rückkaufswert aus einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung steuerpflichtig?

Der Rückkaufswert aus einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung ist steuerpflichtig, da sich dieser auf die Rentenversicherung und nicht die BU-Versicherung bezieht.

Eine Ausnahme gibt es für Verträge vor 2005, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind.

Je nach Konstellation muss der gesamte Rückkaufswert oder nur die Hälfte mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert werden (Halbeinkünfteverfahren).

Ausführliche Informationen zur Besteuerung findest du im verlinkten Artikel.

Ist der Rückkaufswert aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung mit Beitragsrückgewähr steuerpflichtig?

Im Gegensatz zum Rückkaufswert aus einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung ist der Rückkaufswert aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung mit Beitragsrückgewähr in der Regel nicht steuerpflichtig.

Auszahlungen aus reinen Risikoversicherungen unterliegen nicht der Besteuerung nach § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG. Das gilt sowohl für Einmalzahlungen als auch für Renten. Letztere können jedoch unter andere steuerliche Regelungen wie § 22 EStG fallen. Auch Überschussbeteiligungen gelten bei solchen Versicherungen steuerlich nicht als Einkommen.

Einmalzahlung Berufsunfähigkeitsversicherung steuerpflichtig

Eine Einmalzahlung aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung kann es nur im Falle einer Kündigung einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung oder bei der BU-Versicherung mit Beitragsrückgewähr geben. Im Falle einer Berufsunfähigkeit wird immer eine monatliche Rente ausgezahlt.

Ob die Einmalzahlung aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung steuerpflichtig ist, hängt davon ab, ob diese aus einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung oder einer BU-Versicherung mit Beitragsrückgewähr stammt. Bei erstgenannter Form ist es der Fall, bei letztgenannter nicht.

Warum du deine Berufsunfähigkeitsversicherung nicht kündigen solltest

Die Berufsunfähigkeitsversicherung stellt einen wichtigen Bestandteil deiner finanziellen Absicherung dar. Ohne sie läufst du Gefahr, im Fall von Krankheit oder Unfall kein Einkommen mehr zu erhalten und damit ohne laufende Einnahmen dazustehen.

Es geht bei der Berufsunfähigkeitsversicherung also um mehr als nur den Rückkaufswert. Entscheidend ist die finanzielle Absicherung in Form der monatlichen BU-Rente, solange der Vertrag läuft.

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Wann die Kündigung der BU-Versicherung sinnvoll sein kann

Auch wenn du bei der Berufsunfähigkeitsversicherung keinen Rückkaufswert erhältst, kostet der Vertrag monatlich Geld. Diese Beiträge kannst du dir sparen und die Police kündigen, was du aber nur tun solltest, wenn du die Absicherung definitiv nicht mehr benötigst. Dies wiederum ist nur dann der Fall, wenn du ausreichend versorgt bist – etwa durch Mieteinnahmen oder Kapitalerträge – um auch ohne aktive Erwerbstätigkeit gut über die Runden zu kommen.

In allen anderen Fällen solltest du keinesfalls auf deine Berufsunfähigkeitsversicherung verzichten. Das finanzielle Risiko ist hier schlichtweg zu groß.

Alternativen zur Kündigung: Beitragsfreistellung und Stundung

Informierst du dich über den Rückkaufswert deiner Berufsunfähigkeitsversicherung, hast du wahrscheinlich vor, den Vertrag zu kündigen. Dies solltest du allerdings nur tun, wenn du die Police definitiv nicht mehr benötigst. Ist dies aber der Fall, gibt es zwei Alternativen zur direkten Kündigung deiner BU-Versicherung:

Beide Wege haben den Vorteil, dass deine Berufsunfähigkeitsversicherung vorerst bestehen bleibt. Du musst sie insbesondere nicht erneut abschließen und eine Gesundheitsprüfung durchlaufen, sondern kannst – etwa durch Aufhebung der Beitragsfreistellungjederzeit wieder auf das ursprüngliche Absicherungsniveau zurückkehren (Fristen beachten).

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