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Rückkaufswert Berufsunfähigkeitsversicherung: Was gilt bei der BU?
Kündigst du deine kapitalbildende Lebens- oder Rentenversicherung, bekommst du in der Regel Geld zurück – den sogenannten Rückkaufswert. Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) gilt dies aber meist nicht, weil es sich bei ihr um eine reine Risikoversicherung handelt. Der Versicherer verwendet deine Beiträge also nicht zum Vermögensaufbau, sondern nutzt sie alleine zur Absicherung des Risikos der Berufsunfähigkeit.
💡 Wichtige Infos auf einen Blick
- Einen Rückkaufswert gibt es bei der Berufsunfähigkeitsversicherung meistens nicht. Die Police ist eine reine Risikoabsicherung.
- Konkret sparst du bei der Berufsunfähigkeitsversicherung kein Kapital an, sondern sicherst das Risiko „Berufsunfähigkeit“ ab. Alleine hierfür verwendet der Versicherer deine eingezahlten Beiträge.
- Ausnahmen gelten zum Beispiel für Verträge, in denen die Berufsunfähigkeitsversicherung lediglich als Zusatzbaustein enthalten ist (BUZ). Kündigst du diesen Kombivertrag, kannst du einen Rückkaufswert erhalten – auch hier rechnet der Versicherer die BU-Beiträge aber vorher heraus.
- Ob der Rückkaufswert aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung steuerpflichtig ist, hängt in erster Linie davon ab, ob dieser aus einer BUZ oder einer BU-Versicherung mit Beitragsrückgewähr stammt.
- Rückkaufswert bei Kündigung der Berufsunfähigkeitsversicherung?
- Ist der Rückkaufswert einer Berufsunfähigkeitsversicherung steuerpflichtig?
- Warum du deine Berufsunfähigkeitsversicherung nicht kündigen solltest
- Wann die Kündigung der BU-Versicherung sinnvoll sein kann
- Alternativen zur Kündigung: Beitragsfreistellung und Stundung
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Rückkaufswert bei Kündigung der Berufsunfähigkeitsversicherung?
Grundsätzlich erhältst du bei Kündigung einer „klassischen“ selbständigen Berufsunfähigkeitsversicherung keinen Rückkaufswert. Die Beiträge fließen also in die Absicherung des Risikos der Berufsunfähigkeit und werden nicht angespart.
Aufgrund von u.a. höher als kalkuliert ausfallenden Überschüssen (zum Beispiel durch weniger BU-Fälle, Sterblichkeitsgewinne, höheren Zinsertrag, Kostenreduktion) kann es bei einer Kündigung in manchen Fällen einen kleinen Rückkaufswert geben.
Auch wenn du bis zum Ablauf des Vertrages nicht berufsunfähig wirst, zahlt der Versicherer kein Geld an dich aus.
Hiervon gibt es allerdings einige Ausnahmen:
- Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BUZ): Sie wird als Baustein zu einer anderen Police, etwa der Rürup Rente, abgeschlossen. Kündigst du diese Rentenversicherung, bekommst du einen Rückkaufswert. Bei der Berechnung nimmt der Versicherer die Beiträge zur BU-Versicherung allerdings aus.
- Berufsunfähigkeitsversicherung mit Beitragsrückgewähr: Sie ist teurer als die BU-Versicherung ohne Beitragsrückgewähr. Dafür bekommst du, wenn du nicht berufsunfähig wurdest, einen Teil der gezahlten Beiträge wieder ausgezahlt.
Der „Rückkaufswert“ einer Berufsunfähigkeitsversicherung mit Beitragsrückgewähr existiert also nur deshalb, weil du hier auch mehr Beiträge zahlst.
Ist der Rückkaufswert einer Berufsunfähigkeitsversicherung steuerpflichtig?
Hier kommt es darauf an, ob der Rückkaufswert aus einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung oder einer Berufsunfähigkeitsversicherung mit Beitragsrückgewähr stammt.
Ist der Rückkaufswert aus einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung steuerpflichtig?
Der Rückkaufswert aus einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung ist steuerpflichtig, da sich dieser auf die Rentenversicherung und nicht die BU-Versicherung bezieht.
Eine Ausnahme gibt es für Verträge vor 2005, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind.
Je nach Konstellation muss der gesamte Rückkaufswert oder nur die Hälfte mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert werden (Halbeinkünfteverfahren).
Ausführliche Informationen zur Besteuerung findest du im verlinkten Artikel.
Ist der Rückkaufswert aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung mit Beitragsrückgewähr steuerpflichtig?
Im Gegensatz zum Rückkaufswert aus einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung ist der Rückkaufswert aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung mit Beitragsrückgewähr in der Regel nicht steuerpflichtig.
Auszahlungen aus reinen Risikoversicherungen unterliegen nicht der Besteuerung nach § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG. Das gilt sowohl für Einmalzahlungen als auch für Renten. Letztere können jedoch unter andere steuerliche Regelungen wie § 22 EStG fallen. Auch Überschussbeteiligungen gelten bei solchen Versicherungen steuerlich nicht als Einkommen.
Einmalzahlung Berufsunfähigkeitsversicherung steuerpflichtig
Eine Einmalzahlung aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung kann es nur im Falle einer Kündigung einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung oder bei der BU-Versicherung mit Beitragsrückgewähr geben. Im Falle einer Berufsunfähigkeit wird immer eine monatliche Rente ausgezahlt.
Ob die Einmalzahlung aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung steuerpflichtig ist, hängt davon ab, ob diese aus einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung oder einer BU-Versicherung mit Beitragsrückgewähr stammt. Bei erstgenannter Form ist es der Fall, bei letztgenannter nicht.
Warum du deine Berufsunfähigkeitsversicherung nicht kündigen solltest
Die Berufsunfähigkeitsversicherung stellt einen wichtigen Bestandteil deiner finanziellen Absicherung dar. Ohne sie läufst du Gefahr, im Fall von Krankheit oder Unfall kein Einkommen mehr zu erhalten und damit ohne laufende Einnahmen dazustehen.
Es geht bei der Berufsunfähigkeitsversicherung also um mehr als nur den Rückkaufswert. Entscheidend ist die finanzielle Absicherung in Form der monatlichen BU-Rente, solange der Vertrag läuft.
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Wann die Kündigung der BU-Versicherung sinnvoll sein kann
Auch wenn du bei der Berufsunfähigkeitsversicherung keinen Rückkaufswert erhältst, kostet der Vertrag monatlich Geld. Diese Beiträge kannst du dir sparen und die Police kündigen, was du aber nur tun solltest, wenn du die Absicherung definitiv nicht mehr benötigst. Dies wiederum ist nur dann der Fall, wenn du ausreichend versorgt bist – etwa durch Mieteinnahmen oder Kapitalerträge – um auch ohne aktive Erwerbstätigkeit gut über die Runden zu kommen.
In allen anderen Fällen solltest du keinesfalls auf deine Berufsunfähigkeitsversicherung verzichten. Das finanzielle Risiko ist hier schlichtweg zu groß.
Alternativen zur Kündigung: Beitragsfreistellung und Stundung
Informierst du dich über den Rückkaufswert deiner Berufsunfähigkeitsversicherung, hast du wahrscheinlich vor, den Vertrag zu kündigen. Dies solltest du allerdings nur tun, wenn du die Police definitiv nicht mehr benötigst. Ist dies aber der Fall, gibt es zwei Alternativen zur direkten Kündigung deiner BU-Versicherung:
- Beitragsfreistellung: Du zahlst vorübergehend keine Beiträge mehr an den Versicherer. Dein Schutz bleibt bestehen, die BU-Rente fällt im Leistungsfall aber (deutlich) niedriger aus. Alternativ ist auch eine temporäre Beitragsreduzierung möglich.
- Stundung: Du zahlst erstmal keine Beiträge mehr, musst diese aber später nachzahlen. Hier bleibt dein Schutz vollumfänglich bestehen.
Beide Wege haben den Vorteil, dass deine Berufsunfähigkeitsversicherung vorerst bestehen bleibt. Du musst sie insbesondere nicht erneut abschließen und eine Gesundheitsprüfung durchlaufen, sondern kannst – etwa durch Aufhebung der Beitragsfreistellung – jederzeit wieder auf das ursprüngliche Absicherungsniveau zurückkehren (Fristen beachten).
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