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Rürup Rente kündigen – Ist das möglich?

Aktualisiert am 9. Januar 2025

Die Rürup Rente wird oft als attraktive Alternative oder Ergänzung zur gesetzlichen Rentenversicherung angesehen, da sie viele Vorteile bietet. Allerdings gibt es einen wesentlichen Nachteil: Die Rürup Rente kann in der Regel nicht gekündigt werden. Es gibt jedoch Situationen, in denen Versicherte nicht mehr in der Lage sind, weiterhin in die Versicherung einzuzahlen. Da stellt sich die Frage, ob es dennoch einen Weg gibt, die Rürup Rente zu kündigen. In diesem Experten-Artikel beleuchten wir die Besonderheiten der Rürup Rente in Bezug auf die Kündigung. Wir erklären, was möglich ist und was nicht, und welche Alternativen sich anbieten.

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Versicherungen mit Kopf - Bekannt aus

Kann die Rürup Rente gekündigt werden?

Manche Versicherte möchten ihre Rürup Rente kündigen, sei es aus finanziellen Engpässen oder weil die Geschäftslage sich verschlechtert hat, wodurch Einzahlungen nicht mehr möglich sind.

Teilweise wird auch nach Jahren festgestellt, dass die Rürup Rente nicht das richtige Produkt für einen ist. Dies hätte man mit einer umfassenden Beratung jedoch verhindern können.

Allerdings erlaubt die Rürup Rente keine klassische Kündigung. Dies ist ein zentrales Merkmal dieser Altersvorsorgeform. Laut Definition sind weder Kündigung noch Rückkauf vorgesehen, da es sich bei der Rürup Rente um eine Basisabsicherung für das Alter handelt. Aus diesem Grund wird das Produkt oft auch Basisrente genannt.

Was tun, wenn kein Geld mehr für die Rürup Rente zur Verfügung steht?

Was kann man tun, wenn man nicht mehr in der Lage ist, die Beiträge zur Rürup Rente zu bezahlen? Diese Frage stellt sich vor allem für Selbstständige, die oft auf die gesetzliche Rentenversicherung verzichten und die Rürup Rente als primäre Altersvorsorge nutzen.

Auch für Angestellte, die die Rürup Rente als steuerlich begünstigte Ergänzung zur gesetzlichen Rente abgeschlossen haben, ist das relevant. Eine Kündigung der Rürup Rente ist jedoch nicht möglich.

Wer einen Rürup-Vertrag abschließt, legt fest, ab wann die monatlichen Auszahlungen beginnen sollen – frühestens ab dem vollendeten 62. Lebensjahr. Vor diesem Zeitpunkt gibt es keine Möglichkeit, auf das eingezahlte Geld zuzugreifen.

Alternativen zur Kündigung der Rürup Rente

Wenn die finanzielle Situation es nicht mehr zulässt, die monatlichen Beiträge zur Rürup Rente zu zahlen, gibt es zwei Alternativen:

  1. Monatliche Zahlungen senken: Einige Verträge bieten die Möglichkeit, die monatlichen Zahlungen zu reduzieren. Dies mindert zwar die spätere Rente, kann aber dennoch steuerliche Vorteile bieten. Ein reduzierter Mindestbeitrag entlastet finanziell, auch wenn die Rürup Rente nicht gekündigt wird.
  2. Police beitragsfrei stellen: Eine andere Möglichkeit ist, die Police beitragsfrei zu stellen. Hierbei werden keine weiteren Beiträge mehr gezahlt, was vor allem bei Verträgen ohne festgelegten Mindestbeitrag sinnvoll ist. Dies führt jedoch zu einer geringeren Rentenauszahlung im Alter.

Rückkehr zu den Beitragszahlungen

Viele Versicherungen bieten ihren Kunden die Möglichkeit, nach einer Phase der reduzierten oder pausierten Beiträge wieder (mehr) einzuzahlen. Dies gilt sowohl für Verträge mit gesenkten Beiträgen als auch für beitragsfrei gestellte Policen. Versicherungsnehmer sollten sich bei ihrem Anbieter informieren und die Vertragsbedingungen prüfen, da die Konditionen je nach Tarif variieren können.

Ist eine vorzeitige Auszahlung der Rürup Rente möglich?

Die Rürup Rente ist darauf ausgelegt, erst im Rentenalter ausgezahlt zu werden, um Menschen bis zum Lebensende abzusichern. Eine vorzeitige Auszahlung ist daher grundsätzlich nicht möglich. Das unterstreicht den Charakter als Basisrente.

Unabhängig von veränderten Lebensumständen kann man erst ab dem vollendeten 62. Lebensjahr auf das Geld zugreifen. Ausnahmen gibt es für Verträge, die vor 2012 abgeschlossen wurden – hier beginnt die Auszahlung bereits zwei Jahre früher.

Selbstverständlich kannst du dir die Rürup Rente auch erst mit deinem regulären Renteneintrittsalter auszahlen lassen (in der Regel 67).

Ist eine Einmalzahlung bei der Rürup Rente möglich?

Manchmal besteht der Wunsch nach einer größeren Geldsumme statt einer monatlichen Rente, besonders gegen Ende des Berufslebens oder bei geänderten Lebensumständen. Bei der Rürup Rente ist eine Einmalauszahlung jedoch nicht vorgesehen (wie bei der gesetzlichen Rente auch). Auch hier kommt nochmal der Charakter als Basisrente zum Vorschein.

Im Gegensatz zur Riester Rente erfolgt die Auszahlung bei der Rürup Rente immer monatlich, entweder in gleichbleibenden Beträgen oder in steigenden Raten bis zum Lebensende. Bei der Riester Rente kann zu Rentenbeginn jedoch auch nicht das gesamte Kapital, sondern maximal 30% als Einmalzahlung ausgezahlt werden. Der Rest muss verrentet werden.

Wenn du maximale Flexibilität möchtest, solltest du also weder eine Rürup Rente noch eine Riester Rente, sondern eine fondsgebundene Rentenversicherung abschließen. Hier kannst du dir auch 100% des Kapitals als Einmalzahlung auszahlen lassen und bist flexibel, was eine Kündigung angeht (trotzdem ist eine Kündigung nicht zu empfehlen).

💡 Ausnahme Kleinbetragsrente

Es gibt jedoch eine Ausnahme: Wenn während der Ansparphase nur wenig Geld eingezahlt werden konnte, entsteht eine sogenannte Kleinbetragsrente. In solchen Fällen kann es für den Versicherer unwirtschaftlich sein, eine monatliche Rente zu zahlen. Daher bieten viele Versicherungsgesellschaften an, diese Kleinbetragsrenten entweder jährlich oder sogar als Einmalauszahlung auszuzahlen.

Aber auch hier kommst du nicht vor Vollendung des 62. Lebensjahres an dein Kapital.

Wie sieht es mit einer Rückabwicklung des Rürup-Vertrags aus?

Wie bereits festgestellt, gibt es aufgrund gesetzlicher Vorgaben kaum Möglichkeiten, eine Rürup Rente zu kündigen. Allerdings – wie mehrere Gerichte festgestellt haben – kannst du deinen Vertrag unter bestimmten Umständen widerrufen. Dies basiert auf dem „ewigen Widerrufsrecht“, das der BGH mit Urteil vom 07.05.2014 (Az. IV ZR 76/11) etabliert hat und von vielen Instanzen bestätigt wurde, u.a. vom OLG Köln (Urteil vom 26. Juli 2019, Az. 20 U 185/18).

Betroffen sind vor allem Rürup Renten aus den Jahren 1994 bis 2007, da in diesen Jahren Versicherungsgesellschaften häufig fehlerhafte Widerrufsbelehrungen in ihren Verträgen nutzten. Aufgrund dieser Fehler konnte die Widerrufsfrist bis heute weder beginnen noch enden – als Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer hast du daher ein „ewiges Widerrufsrecht“.

Der „ewige Widerruf“ bringt dir zahlreiche Vorteile:

Zusätzlich haben viele Kunden Anspruch auf Verzugszinsen, da der Versicherer die Beiträge unrechtmäßig einbehalten hat.

Wenn dein Vertrag nach 2007 abgeschlossen wurde, besteht in der Regel nur die normale Widerrufsfrist von 30 bzw. 14 Tagen nach Vertragsabschluss.

Alternative zur Kündigung der Rürup Rente: Ist ein Wechsel des Anbieters möglich?

Ein Wechsel des Rürup-Anbieters kann ebenfalls eine Option sein. Dies ist dann sinnvoll, wenn man bei einem anderen Anbieter ein besseres Angebot findet.

Dazu muss ein neuer Rürup-Vertrag beim neuen Versicherer abgeschlossen werden. Anschließend kann das bestehende Kapital auf den neuen Vertrag übertragen werden.

Bevor man diesen Schritt geht, sollte man jedoch sicherstellen, dass der aktuelle Anbieter den Transfer des Kapitals zulässt. Zudem sollte das neue Angebot gründlich geprüft werden, da sich die Konditionen oft kaum unterscheiden und ein Wechsel möglicherweise nicht den gewünschten Vorteil bringt.

Nichtsdestotrotz ist es so, dass es richtig gute Rürup-Verträge mit Effektivkosten von ca. 1% gibt, welche mit einer 100% Anlage in ETFs und dem Steuervorteil eine richtig gute Rendite erwirtschaften können.

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Ist es möglich, eine Riester Rente in eine Rürup Rente umzuwandeln?

Manche Versicherte möchten ihre bestehende Riester Rente kündigen, um einen Rürup-Vertrag abzuschließen. Allerdings unterscheiden sich die beiden Rentenversicherungen in ihrer Funktionsweise erheblich und sprechen unterschiedliche Zielgruppen an.