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Gesetzliche Rente vorzeitig auszahlen lassen – geht das?
Viele träumen davon, sich die gesetzliche Rente vorzeitig auszahlen lassen zu können – vielleicht schon mit 50, 40 oder sogar 30 Jahren. Der Gedanke: Man hat doch jahrelang eingezahlt, also müsste man doch auch früher an sein Geld kommen können, oder?
Ganz so einfach ist es leider nicht. Die gesetzliche Rentenversicherung sieht klare Regeln vor, wann und wie eine Auszahlung möglich ist. In diesem Experten-Artikel erfährst du, welche Möglichkeiten es tatsächlich gibt, welche Irrtümer weit verbreitet sind und warum private Vorsorge der einzige Weg zu einem wirklich frühen Ruhestand ist.
💡 Wichtige Infos auf einen Blick
- Ein früher Ruhestand mit 50 ist nicht möglich, denn die gesetzliche Rente wird regulär erst ab 67 Jahren ausgezahlt, mit 65 (abschlagsfrei) oder 63 (mit Abschlägen) ist ein früherer Beginn möglich.
- Eine Auszahlung vor Rentenbeginn, also eine sogenannte Beitragserstattung, gibt es nur in Ausnahmefällen: Wer weniger als 5 Jahre eingezahlt hat, kann sich seinen eigenen Beitragsanteil (ohne Arbeitgeberanteil, ohne Zinsen) erstatten lassen.
- Eine Auswanderung bringt keine Auszahlung, da deutsche und EU-Bürger ihre gesetzliche Rente auch im Ausland nicht ausgezahlt bekommen. Nur Nicht-EU-Bürger ohne Sozialversicherungsabkommen haben diese Möglichkeit.
- Arbeitslosigkeit vor 63 ermöglicht zwar den Rentenbeginn mit Abschlägen, doch die Auszahlung startet auch hier erst mit 63.
- Private Vorsorge ist entscheidend, wenn du wirklich vor 63 in den Ruhestand möchtest – zum Beispiel mit einer renditestarken ETF-Rentenversicherung.
- Kann man sich die gesetzliche Rente vorzeitig auszahlen lassen?
- Gesetzliche Rente auszahlen lassen: Ausnahmen
- Gesetzliche Rente als Einmalzahlung auszahlen lassen Beamter
- Rente vorzeitig auszahlen lassen bei Auswanderung
- Fazit: Gesetzliche Rente auszahlen lassen – nur in Ausnahmefällen
- Renten-Check und Online-Beratung
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Kann man sich die gesetzliche Rente vorzeitig auszahlen lassen?
Viele fragen sich, ob es überhaupt möglich ist, die gesetzliche Rente vorzeitig auszahlen zu lassen.
Eine verbindliche Antwort liefert das Gesetz selbst: In § 35 SGB VI steht eindeutig, dass ein Anspruch auf die Regelaltersrente erst mit Erreichen der Regelaltersgrenze und nach Erfüllung der allgemeinen Wartezeit besteht.
Versicherte haben Anspruch auf Regelaltersrente, wenn sie
- die Regelaltersgrenze erreicht und
- die allgemeine Wartezeit erfüllt
haben. Die Regelaltersgrenze wird mit Vollendung des 67. Lebensjahres erreicht.
Für alle ab 1964 Geborenen liegt diese Regelaltersgrenze bei 67 Jahren. Das heißt: Vor 67 gibt es die gesetzliche Rente grundsätzlich nicht – zumindest nicht ohne Abschläge.
Früher in Rente: Welche Möglichkeiten gibt es?
Wenn du genügend Beitragsjahre gesammelt hast, kannst du allerdings etwas früher gehen:
- Mit 65 Jahren: eine abschlagsfreie Rente ist möglich (sogenannte Rente mit 63).
- Mit 63 Jahren: ebenfalls möglich, aber mit Abschlägen.
Vor dem vollendeten 63. Lebensjahr geht es fast gar nicht – Ausnahmen gibt es nur für bestimmte Gruppen wie schwerbehinderte Menschen, Soldaten oder Bergleute.
Arbeitslos melden vor Rentenbeginn
Spannend ist auch: Wer sich zum Beispiel mit 61 arbeitslos meldet, kann ab 63 Jahren mit Abschlägen in Rente gehen. Aber wichtig: Die Auszahlung der gesetzlichen Rente beginnt auch hier erst mit 63. Noch früher aufhören zu arbeiten, kannst du, wenn du dich vor der Arbeitslosigkeit krank meldest.
Ob sich eine Arbeitslosigkeit vor der Rente oder eine Frührente mit Abschlag mehr lohnt, haben wir im verlinkten Artikel erklärt.
Vorzeitige Auszahlung der Rente ist in der Regel nicht möglich
Die gesetzliche Rente auszahlen lassen, bevor du 63 bist, ist also praktisch unmöglich. Für die meisten Versicherten bleibt die Altersgrenze 67 – mit Optionen, ein paar Jahre früher in Rente zu gehen, wenn man Abschläge in Kauf nimmt oder bestimmte Voraussetzungen erfüllt. Tricks, um früher in Rente zu gehen, haben wir im verlinkten Artikel erklärt.
Gesetzliche Rente auszahlen lassen: Ausnahmen
Vielleicht fragst du dich jetzt: Gibt es denn gar keine Möglichkeit, schon früher an das Geld aus der Rentenversicherung zu kommen?
Schließlich stehen auf deiner jährlichen Renteninformation immer zwei Beträge – einmal die prognostizierte Rentenhöhe und einmal die bisher erreichte Rentenanwartschaft.
Leider müssen wir hier die Hoffnung vieler enttäuschen: Diese Zahl ist wirklich nur ein Informationswert. Sie zeigt dir, wie viel du bisher „angespart“ hast – auszahlen lassen kannst du dir das Geld in den meisten Fällen aber nicht.
Ausnahme: Weniger als 5 Jahre eingezahlt
Eine Auszahlung der gesetzlichen Rente ist nur möglich, wenn du noch keine 5 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt hast.
Der Grund: Du hast die allgemeine Wartezeit nicht erfüllt und erwirbst damit auch keinen Anspruch auf eine spätere Altersrente.
Wichtig zu wissen:
- Ausgezahlt wird nur dein eigener Arbeitnehmeranteil.
- Der Arbeitgeberanteil verfällt und fließt in die Rentengemeinschaft.
- Es kann immer nur der gesamte Beitrag und nicht nur ein Teil ausgezahlt werden.
- Die Beiträge werden nicht verzinst.
- Durch die Beitragserstattung verlierst du deinen Rentenanspruch.
Typische Fälle sind zum Beispiel:
- Eine abgeschlossene 3-jährige Ausbildung mit anschließender Selbstständigkeit.
- Eine Ausbildung mit späterer Verbeamtung auf Lebenszeit.
- Eine Tätigkeit als Arzt oder Rechtsanwalt mit einer Vorversicherungszeit in der Deutschen Rentenversicherung von unter 5 Jahren. Ärzte und Rechtsanwälte zahlen nicht in die Deutsche Rentenversicherung, sondern in eigene Versorgungswerke ein.
Wenn du die 5-jährige Wartezeit erfüllt hast, besteht keine Möglichkeit, sich die Beiträge vorzeitig auszahlen zu lassen.
Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung notwendig
Die Auszahlung gibt es übrigens nicht automatisch, sondern du musst sie bei der Deutschen Rentenversicherung beantragen. Konkret musst du einen Antrag auf Beitragserstattung stellen. Zusätzlich gilt:
- Es müssen mindestens 2 Jahre seit Ende der Versicherungspflicht vergangen sein.
- Beamte müssen bereits auf Lebenszeit verbeamtet sein.
Ob sich das in deinem persönlichen Fall lohnt, solltest du unbedingt mit einem Rentenberater besprechen.
Gesetzliche Rente als Einmalzahlung auszahlen lassen Beamter
Als Beamter kannst du dir deine Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung nur unter bestimmten Voraussetzungen einmalig erstatten lassen.
Das ist nur möglich, wenn du die 5-jährige Wartezeit in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht erfüllt hast und in den letzten 2 Jahren keine rentenversicherungspflichtige Beschäftigung ausgeübt hast. Außerdem musst du den Antrag direkt bei der Deutschen Rentenversicherung stellen.
Erstattet werden ausschließlich deine eigenen Arbeitnehmerbeiträge – der Arbeitgeberanteil geht verloren. Auch eine Verzinsung findet nicht statt, das heißt, du erhältst nur den reinen Nettobetrag deiner Einzahlungen zurück.
Für die Antragstellung nutzt du das Formular V0900 bei der Deutschen Rentenversicherung. Zusätzlich musst du Nachweise einreichen, zum Beispiel eine amtlich bestätigte Kopie deiner Beamtenurkunde oder entsprechende Unterlagen deiner berufsständischen Versorgungseinrichtung.
Beachte bitte, dass Beamte auf Lebenszeit, die bereits die 5-jährige Wartezeit erfüllt haben, keine Erstattung mehr erhalten können. Wenn du dir unsicher bist, ob du die Voraussetzungen erfüllst, wende dich am besten direkt an die Deutsche Rentenversicherung.
Gesetzliche Rente kann auf Pension angerechnet werden
Die gesetzliche Rente wird auf die Beamtenpension angerechnet, sobald die Gesamtsumme aus Pension und Rente eine bestimmte Höchstgrenze überschreitet, die in der Regel bei 71,75% der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge liegt.
In diesem Fall kann es zu einer Kürzung der Pension kommen, um eine sogenannte Überversorgung zu vermeiden. Dabei spielt es keine Rolle, ob die gesetzliche Rente tatsächlich beantragt oder darauf verzichtet wurde – auch fiktive Ansprüche werden bei der Berechnung der Höchstgrenze berücksichtigt.
Wenn das bei dir als Beamter voraussichtlich der Fall sein wird, macht eine vorzeitige Auszahlung der gesetzlichen Rente (falls möglich) sehr viel Sinn.
Rente vorzeitig auszahlen lassen bei Auswanderung
Ein weit verbreiteter Irrglaube: Wer vor Rentenbeginn ins Ausland zieht, kann sich seine gesetzliche Rente auszahlen lassen. Das klingt zwar logisch – ist für deutsche Staatsbürger und auch EU-Bürger aber nicht möglich.
Der Grund: Eine Voraussetzung für die Auszahlung wäre, dass man sich nicht mehr freiwillig in der Rentenversicherung versichern darf. Und genau das geht auch dann, wenn man nicht mehr in Deutschland lebt.
Ausnahme: Nicht-EU-Bürger ohne Sozialversicherungsabkommen
Die Auszahlung der gesetzlichen Rente ist nur für eine kleine Gruppe möglich: Nicht-EU-Bürger, deren Heimatländer kein Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland haben (Ausnahmen möglich).
Auch hier gelten klare Regeln:
- Der Antrag ist frühestens 2 Jahre nach dem Wegzug möglich.
- Ausgezahlt wird nur der eigene Beitragsanteil.
- Der Arbeitgeberanteil verfällt.
- Die Beiträge werden nicht verzinst.
- Die 5-jährige Wartezeit spielt hier keine Rolle.
Für die allermeisten Versicherten gilt also: Ein Umzug ins Ausland eröffnet keine Möglichkeit, die gesetzliche Rente auszahlen zu lassen.
Auch bei ausgewählten Ländern mit Sozialversicherungsabkommen gibt es Sonderregeln, welche für dessen Staatsbürger eine Beitragserstattung möglich macht.
Rente auszahlen lassen: Beispiel Türkei
Türkische Staatsangehörige mit Wohnsitz in der Türkei können sich ihre in Deutschland gezahlten Rentenversicherungsbeiträge erstatten lassen, sofern sie bereits mindestens 2 Jahre dort leben und in diesem Zeitraum keine Pflichtbeiträge zur türkischen Rentenversicherung geleistet haben.
Wer in der Türkei Rentenversicherungsbeiträge entrichtet, kann eine Erstattung erst dann beantragen, wenn die Beitragszahlungen beendet sind und seit der letzten Zahlung mindestens 24 Monate vergangen sind.
Unter diesen Bedingungen ist eine Beitragserstattung für türkische Staatsangehörige auch dann möglich, wenn in Deutschland bereits die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren erfüllt wurde.
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Fazit: Gesetzliche Rente auszahlen lassen – nur in Ausnahmefällen
Eine gesetzliche Rente mit 50 oder früher auszahlen lassen? Das ist in Deutschland grundsätzlich nicht möglich.
Die Regelaltersgrenze liegt bei 67 Jahren, und nur wenige Ausnahmen (zum Beispiel weniger als 5 Beitragsjahre oder Nicht-EU-Bürger ohne Sozialversicherungsabkommen) erlauben überhaupt eine Auszahlung der eigenen Beiträge – und auch nur ohne Arbeitgeberanteil und ohne Zinsen.
Wer früher in den Ruhestand möchte, kommt deshalb um eine private Altersvorsorge nicht herum. Je früher du damit beginnst und je mehr du regelmäßig zurücklegst, desto realistischer wird ein früheres Rentenalter.
Eine interessante Möglichkeit kann zum Beispiel eine ETF-Rentenversicherung sein. Sie verbindet die Vorteile eines klassischen ETF-Sparplans mit den steuerlichen und lebenslangen Leistungen einer privaten Rentenversicherung – und kann so ein wichtiger Baustein für deine finanzielle Freiheit sein.
Wie unsere Beratung zur privaten Altersvorsorge abläuft, haben wir im verlinkten Artikel erklärt.
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