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Arbeitsunfähigkeitsversicherung (AU-Klausel in der BU-Versicherung)
Erfahre in diesem Experten-Artikel alles über die Arbeitsunfähigkeitsversicherung bzw. genauer die AU-Klausel in der Berufsunfähigkeitsversicherung.
💡Wichtige Infos auf einen Blick
- Spricht man von einer Arbeitsunfähigkeitsversicherung, ist meist die Arbeitsunfähigkeitsklausel (AU-Klausel) in der Berufsunfähigkeitsversicherung gemeint.
- Die Arbeitsunfähigkeitsversicherung sichert dich durch monatliche Zahlungen finanziell bei längerer Krankheit ab.
- Eine AU-Klausel kann optional gegen Mehrbeitrag beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung vereinbart werden.
- Je nach individueller Situation kann die Arbeitsunfähigkeitsversicherung sinnvoll sein. Eventuell ist aber auch ein Krankentagegeld sinnvoller.
- Was ist eine Arbeitsunfähigkeitsversicherung?
- Wann leistet die Arbeitsunfähigkeitsversicherung (AU-Klausel)?
- Arbeitsunfähigkeitsversicherung kostet Mehrbeitrag
- Was ist der Unterschied zwischen berufsunfähig und arbeitsunfähig?
- Krankengeld und BU-Rente gleichzeitig bekommen – geht das?
- Ist eine Arbeitsunfähigkeitsversicherung (AU-Klausel) sinnvoll?
- Häufig gestellte Fragen
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Was ist eine Arbeitsunfähigkeitsversicherung?
Eine reine Arbeitsunfähigkeitsversicherung in der Form gibt es nicht. Sie kann vielmehr Bestandteil einer Berufsunfähigkeitsversicherung sein. Ist dies der Fall, spricht man von einer sogenannten Arbeitsunfähigkeitsklausel (AU-Klausel). In den meisten Fällen muss die AU-Klausel separat vereinbart werden, wenn man eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließt.
ℹ️ AU-Klausel ist selten automatisch vereinbart
Nur wenige Versicherer haben standardmäßig die Arbeitsunfähigkeitsklausel in ihren BU-Tarifen vereinbart. Ist eine Arbeitsunfähigkeitsklausel in der Berufsunfähigkeitsversicherung enthalten, dann könnte der Versicherte schneller und einfacher eine Leistung aus seiner Berufsunfähigkeitsversicherung bekommen. Denn im Gegensatz zur „normalen“ Leistung aus der BU-Versicherung (hier muss Berufsunfähigkeit vorliegen), reicht bei vereinbarter AU-Klausel eine Arbeitsunfähigkeit als Leistungsauslöser aus.
Arbeitsunfähigkeit und Berufsunfähigkeit
Auch wenn diese beiden Begriffe immer wieder in einen Topf geschmissen werden, sind sie dennoch sehr unterschiedlich. Und bedeuten entsprechend auch jeweils etwas komplett anderes.
Berufsunfähigkeit
Berufsunfähig bist du, wenn du (laut den Bedingungen der meisten BU-Versicherer) deine zuletzt ausgeübte Tätigkeit nicht mehr zu 50% ausüben kannst, für voraussichtlich mindestens 6 Monate. Hier wird davon ausgegangen, dass die Berufsunfähigkeit nicht vorübergehend ist und länger besteht.
Arbeitsunfähigkeit
Arbeitsunfähig dagegen bist du, wenn du den klassischen „gelben Schein“ vom Arzt bekommst. Eine sogenannte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Diese reicht aus, um eine Arbeitsunfähigkeit zu begründen. Allerdings wird hier immer von einem vorübergehenden Zustand ausgegangen. Anders als bei einer Berufsunfähigkeit. Dies könnte dann – je nach Dauer der AU – ein Auslöser für die Auszahlung aus deiner Arbeitsunfähigkeitsversicherung sein.
Auszahlung der BU-Rente aufgrund von Arbeitsunfähigkeit
Hast du in deiner Berufsunfähigkeitsversicherung nun eine Arbeitsunfähigkeitsklausel (AU-Klausel) vereinbart, dann kann es sein, dass du bereits Anspruch auf eine Leistung aus deiner BU-Versicherung hast, obwohl du noch nicht berufsunfähig bist.
Dauer der Arbeitsunfähigkeit ist entscheidend
Relevant ist hier dann, wie lange du bereits arbeitsunfähig bist. Ein Auszug aus den Versicherungsbedingungen einer sehr guten Arbeitsunfähigkeitsversicherung soll das Ganze ein wenig verdeutlichen:
Wäre nun einer dieser Punkte erfüllt, zahlt der Versicherer die vereinbarte Rente aus. Rückwirkend und in voller Höhe.
Leistungen aus der Arbeitsunfähigkeitsversicherung sind zeitlich begrenzt
Allerdings sind die Leistungen aufgrund einer Arbeitsunfähigkeit zeitlich begrenzt. Zum Beispiel auf maximal 18 oder 24 Monate. Je nach Bedingungen des BU-Versicherers.
Berufsunfähigkeit tritt ein
Man kann zwar nicht davon ausgehen, aber in vielen Fällen ist dann bestimmt nach langer Arbeitsunfähigkeit auch eine Berufsunfähigkeit eingetreten. Diese wiederum würde dann die (weitere) Auszahlung der Berufsunfähigkeitsrente bedingen. Je nach Versicherer muss man einen Antrag auf Leistungen aufgrund von Arbeitsunfähigkeit und Berufsunfähigkeit gleichzeitig stellen.
Entweder arbeitsunfähig oder berufsunfähig
Es kann übrigens immer nur entweder Arbeitsunfähigkeit oder Berufsunfähigkeit vorliegen bzw. immer nur eines der beiden kann Grund für eine Auszahlung der Berufsunfähigkeitsrente sein.
Arbeitsunfähigkeitsversicherung kostet Mehrbeitrag
Nicht vergessen werden darf auch der Faktor, dass der separate Einschluss einer Arbeitsunfähigkeitsklausel (AU-Klausel) auch den Beitrag der BU-Versicherung erhöht. Somit musst du abwägen, ob dir der Einschluss der AU-Klausel den Mehrbeitrag auch wert ist.
Je nach Höhe der versicherten BU-Rente kostet das zwischen 4 und 10 Euro pro Monat.
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