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Arbeitsunfähigkeitsversicherung (AU-Klausel in der BU-Versicherung)
💡Wichtige Infos auf einen Blick
- In diesem Ratgeber geht es um die sogenannte Arbeitsunfähigkeitsversicherung.
- Spricht man von einer Arbeitsunfähigkeitsversicherung, ist meist die Arbeitsunfähigkeitsklausel (AU-Klausel) in der Berufsunfähigkeitsversicherung gemeint.
- Die Arbeitsunfähigkeitsversicherung sichert dich durch monatliche Zahlungen finanziell bei längerer Krankheit ab.
- Eine AU-Klausel kann optional gegen Mehrbeitrag beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung vereinbart werden.
- Je nach individueller Situation kann die Arbeitsunfähigkeitsversicherung sinnvoll sein. Eventuell ist aber auch ein Krankentagegeld sinnvoller.
- Was ist eine Arbeitsunfähigkeitsversicherung?
- Wann leistet die Arbeitsunfähigkeitsversicherung (AU-Klausel)?
- Arbeitsunfähigkeitsversicherung kostet Mehrbeitrag
- Was ist der Unterschied zwischen berufsunfähig und arbeitsunfähig?
- Krankengeld und BU-Rente gleichzeitig bekommen – geht das?
- Ist eine Arbeitsunfähigkeitsversicherung (AU-Klausel) sinnvoll?
- Häufig gestellte Fragen
Alle Infos zur Arbeitsunfähigkeitsversicherung auch im Video
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Was ist eine Arbeitsunfähigkeitsversicherung?
Eine reine Arbeitsunfähigkeitsversicherung in der Form gibt es nicht. Sie kann vielmehr Bestandteil einer Berufsunfähigkeitsversicherung sein. Ist dies der Fall, spricht man von einer sogenannten Arbeitsunfähigkeitsklausel (AU-Klausel). In den meisten Fällen muss die AU-Klausel separat vereinbart werden, wenn man eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließt.
ℹ️ AU-Klausel ist selten automatisch vereinbart
Nur wenige Versicherer haben standardmäßig die Arbeitsunfähigkeitsklausel in ihren BU-Tarifen vereinbart. Ist eine Arbeitsunfähigkeitsklausel in der Berufsunfähigkeitsversicherung enthalten, dann könnte der Versicherte schneller und einfacher eine Leistung aus seiner Berufsunfähigkeitsversicherung bekommen. Denn im Gegensatz zur „normalen“ Leistung aus der BU-Versicherung (hier muss Berufsunfähigkeit vorliegen), reicht bei vereinbarter AU-Klausel eine Arbeitsunfähigkeit als Leistungsauslöser aus.
Arbeitsunfähigkeit und Berufsunfähigkeit
Auch wenn diese beiden Begriffe immer wieder in einen Topf geschmissen werden, sind sie dennoch sehr unterschiedlich. Und bedeuten entsprechend auch jeweils etwas komplett anderes.
Berufsunfähigkeit
Berufsunfähig bist du, wenn du (laut den Bedingungen der meisten BU-Versicherer) deine zuletzt ausgeübte Tätigkeit nicht mehr zu 50% ausüben kannst, für voraussichtlich mindestens 6 Monate. Hier wird davon ausgegangen, dass die Berufsunfähigkeit nicht vorübergehend ist und länger besteht.
Arbeitsunfähigkeit
Arbeitsunfähig dagegen bist du, wenn du den klassischen „gelben Schein“ vom Arzt bekommst. Eine sogenannte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Diese reicht aus, um eine Arbeitsunfähigkeit zu begründen. Allerdings wird hier immer von einem vorübergehenden Zustand ausgegangen. Anders als bei einer Berufsunfähigkeit. Dies könnte dann – je nach Dauer der AU – ein Auslöser für die Auszahlung aus deiner Arbeitsunfähigkeitsversicherung sein.
Auszahlung der BU-Rente aufgrund von Arbeitsunfähigkeit
Hast du in deiner Berufsunfähigkeitsversicherung nun eine Arbeitsunfähigkeitsklausel (AU-Klausel) vereinbart, dann kann es sein, dass du bereits Anspruch auf eine Leistung aus deiner BU-Versicherung hast, obwohl du noch nicht berufsunfähig bist.
Dauer der Arbeitsunfähigkeit ist entscheidend
Relevant ist hier dann, wie lange du bereits arbeitsunfähig bist. Ein Auszug aus den Versicherungsbedingungen einer sehr guten Arbeitsunfähigkeitsversicherung soll das Ganze ein wenig verdeutlichen:
Wäre nun einer dieser Punkte erfüllt, zahlt der Versicherer die vereinbarte Rente aus. Rückwirkend und in voller Höhe.
Leistungen aus der Arbeitsunfähigkeitsversicherung sind zeitlich begrenzt
Allerdings sind die Leistungen aufgrund einer Arbeitsunfähigkeit zeitlich begrenzt. Zum Beispiel auf maximal 18 oder 24 Monate. Je nach Bedingungen des BU-Versicherers.
Berufsunfähigkeit tritt ein
Man kann zwar nicht davon ausgehen, aber in vielen Fällen ist dann bestimmt nach langer Arbeitsunfähigkeit auch eine Berufsunfähigkeit eingetreten. Diese wiederum würde dann die (weitere) Auszahlung der Berufsunfähigkeitsrente bedingen. Je nach Versicherer muss man einen Antrag auf Leistungen aufgrund von Arbeitsunfähigkeit und Berufsunfähigkeit gleichzeitig stellen.
Entweder arbeitsunfähig oder berufsunfähig
Es kann übrigens immer nur entweder Arbeitsunfähigkeit oder Berufsunfähigkeit vorliegen bzw. immer nur eines der beiden kann Grund für eine Auszahlung der Berufsunfähigkeitsrente sein.
Arbeitsunfähigkeitsversicherung kostet Mehrbeitrag
Nicht vergessen werden darf auch der Faktor, dass der separate Einschluss einer Arbeitsunfähigkeitsklausel (AU-Klausel) auch den Beitrag der BU-Versicherung erhöht. Somit musst du abwägen, ob dir der Einschluss der AU-Klausel den Mehrbeitrag auch wert ist.
Je nach Höhe der versicherten BU-Rente kostet das zwischen 4 und 10 Euro pro Monat.
Was ist der Unterschied zwischen berufsunfähig und arbeitsunfähig?
Bist du arbeitsunfähig, dann bekommst du in der Regel in den ersten 6 Wochen eine 100-prozentige Lohnfortzahlung durch deinen Arbeitgeber. Arbeitsunfähigkeit bedeutet also, dass du ganz „normal“ von deinem Arzt krankgeschrieben wurdest.
Krankengeld der Krankenkasse bei längerer Krankheit
Bist du nun länger krankgeschrieben als 6 Wochen, dann springt deine Krankenkasse ein und zahlt dir das sogenannte gesetzliche Krankengeld. Dieses ist allerdings in der Höhe und auch Dauer begrenzt.
Das Krankengeld richtet sich nach deinem Einkommen und beträgt in der Regel 70% deines Bruttoeinkommens, maximal aber 90% deines Nettoeinkommens. Zusätzlich ist das gesetzliche Krankengeld aber auch auf einen gesetzlichen Höchstsatz beschränkt. Dieser richtet sich nach der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in der gesetzlichen Krankenversicherung. In 2024 ist die Höhe des Krankengeldes auf 120,75 Euro pro Tag begrenzt. Zudem wird diese Leistung der Krankenkassen auch nur maximal für 72 Wochen gezahlt.
Insgesamt bekommst du bei längerer Krankheit Leistungen von deinem Arbeitgeber und der Krankenkasse für 78 Wochen.
(Krankheitsbedingte) Ausfälle über 1,5 Jahre nicht abgesichert
Hier wird aber auch deutlich, dass bei zum Beispiel einer Krankheit, die länger als 78 Wochen andauert (1,5 Jahre), du nach diesem Zeitraum keinerlei Leistungen mehr von deiner Krankenkasse oder deinem Arbeitgeber bekommst. Hier kann dann eine Arbeitsunfähigkeitsversicherung bzw. eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit Arbeitsunfähigkeitsklausel (AU-Klausel) helfen, welche immer so lange zahlt, wie du arbeitsunfähig bzw. berufsunfähig bist.
Berufsunfähigkeit dauert länger an
Eine Berufsunfähigkeit dagegen ist in der Regel eine längerfristige Angelegenheit. Hier geht man davon aus, dass du nicht nur vorübergehend deinem letzten Beruf nicht mehr nachgehen kannst, sondern länger ausfallen wirst. In den Versicherungsbedingungen von Berufsunfähigkeitsversicherungen findet man deswegen oft die folgende Definition von Berufsunfähigkeit:
Berufsunfähig ist, wer seinen zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechendem Kräfteverfall ganz oder teilweise voraussichtlich auf Dauer (mindestens für 6 Monate) nicht mehr ausüben kann.
Ist diese Definition erfüllt, dann bist du berufsunfähig und nicht (mehr) arbeitsunfähig.
ℹ️ Aus Arbeitsunfähigkeit kann Berufsunfähigkeit entstehen
Damit wird auch klar, dass aus einer anfänglichen reinen Arbeitsunfähigkeit über die Zeit auch eine Berufsunfähigkeit entstehen kann. Denn nicht immer kann zum Beispiel ein Arzt genau abschätzen, wie lange du wirklich krankgeschrieben sein wirst bzw. in deinem Beruf ausfallen wirst. Dies sollte man immer im Hinterkopf haben und rechtzeitig auch den Berufsunfähigkeitsversicherer über eine mögliche Berufsunfähigkeit informieren.
Krankengeld und BU-Rente gleichzeitig bekommen – geht das?
Um es kurz zu machen: Ja. Laut einem Urteil des Sozialgerichts Trier dürfen Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung (mit Arbeitsunfähigkeitsklausel) nicht auf das gesetzliche Krankengeld angerechnet werden. Die Krankenkasse muss also weiterhin das volle Krankengeld wegen Arbeitsunfähigkeit auszahlen. Es ist also kein Problem, Leistungen aus der Arbeitsunfähigkeitsversicherung (BU-Versicherung mit AU-Klausel) zu beziehen und gleichzeitig auch Krankengeld von der Krankenkasse zu bekommen.
Ist eine Arbeitsunfähigkeitsversicherung (AU-Klausel) sinnvoll?
Diese Frage kann man pauschal nicht beantworten. Allerdings kann man festhalten, dass eine Arbeitsunfähigkeitsversicherung (bzw. korrekt: eine BU-Versicherung mit AU-Klausel) vor allem für Arbeitnehmer ohne private Krankentagegeldversicherung sinnvoll sein kann.
Ist eine private Krankentagegeldversicherung vorhanden (nicht zu verwechseln mit dem Krankengeld der Krankenkassen), dann würde diese ebenfalls das vereinbarte Krankentagegeld für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit zahlen. Und dies sogar unbegrenzt und in den meisten Fällen bereits ab dem 43. Krankheitstag. Selbstständige haben in der Regel eine private Krankentagegeldversicherung. Somit würde eine AU-Klausel in der Berufsunfähigkeitsversicherung weniger Sinn machen.
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Was Kunden über unsere Beratung sagen
Häufig gestellte Fragen
Möchte man in seiner Berufsunfähigkeitsversicherung auch eine Arbeitsunfähigkeitsklausel (AU-Klausel) einschließen, dann kostet dieser Einschluss meist um die 4 bis 10 Euro mehr im Monat. Je nach Höhe der versicherten Berufsunfähigkeitsrente.
Hier gibt es eine goldene Regel: je früher, desto besser. Denn je jünger man ist, desto günstiger der Beitrag. Zudem ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass man in jungen Jahren auch noch gesünder ist und eher eine Berufsunfähigkeitsversicherung bekommt, als im bereits fortgeschrittenen Alter.