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Berufsunfähigkeitsversicherung Berufswechsel

Aktualisiert am 9. Januar 2025

Erfahre in diesem Experten-Artikel alles über den Berufswechsel in der Berufsunfähigkeitsversicherung.

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ntv - Berufsunfähigkeitsversicherung Berufswechsel
Spiegel - Berufsunfähigkeitsversicherung Berufswechsel
Sueddeutsche Zeitung - Berufsunfähigkeitsversicherung Berufswechsel
Handelsblatt - Berufsunfähigkeitsversicherung Berufswechsel
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Wirtschaftswoche - Berufsunfähigkeitsversicherung Berufswechsel
BR - Berufsunfähigkeitsversicherung Berufswechsel
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Handelsblatt - Berufsunfähigkeitsversicherung Berufswechsel

Versicherungen mit Kopf - Bekannt aus

Versichert ist der zuletzt ausgeübte Beruf

Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung ist immer der zuletzt ausgeübte Beruf vor Eintritt der Berufsunfähigkeit versichert.

Solltest du die Versicherung zum Beispiel als Büroangestellter abgeschlossen haben, später jedoch in deiner aktuellen Tätigkeit als Landschaftsgärtner berufsunfähig werden, bezieht sich die Leistungsprüfung auf den Beruf des Landschaftsgärtners und nicht auf den Bürojob.

Wenn in deinem Vertrag auf die abstrakte Verweisung verzichtet wird, kann der Versicherer dich im Leistungsfall auch nicht an einen anderen Beruf verweisen und die Zahlung verweigern. Der Versicherer kann also nicht sagen, dass du zwar als Landschaftsgärtner berufsunfähig bist, jedoch weiterhin als Büroangestellter arbeiten kannst. Der Verzicht auf die abstrakte Verweisung ist bei aktuellen Verträgen die Regel. 

Wie wir nun festgestellt haben, hat der Beruf bei Abschluss keinen Einfluss auf die Leistungsprüfung bei Berufsunfähigkeit. Nichtsdestotrotz beeinflusst der Beruf maßgeblich den Beitrag der Versicherung

Berufseinstufung spielt große Rolle beim Beitrag

Tatsächlich wird bei Antragstellung mittlerweile häufig nicht mehr nur nach dem Beruf gefragt (Einstufung in Berufsgruppe/Risikogruppe), sondern es spielen weitere Faktoren eine Rolle für die Beitragsberechnung.

Das kann zum Beispiel der Anteil an Bürotätigkeit, der Anteil an körperlicher Tätigkeit, der Anteil an Reisetätigkeit und der höchste Bildungsabschluss sein. Beachte: Der Beruf spielt weiterhin die größte Rolle bei der Beitragsberechnung.

All diese Faktoren können sich über die Zeit ändern und du stellst dir womöglich die Frage, ob du Änderungen deiner Versicherung mitteilen musst.

Keine Meldepflicht bei neuen, guten Bedingungswerken

Bei neuen, guten Bedingungswerken muss ein Berufswechsel bzw. Änderungen der Tätigkeit dem Versicherer nicht gemeldet werden.

Im Leistungsfall wird gefragt, was für einen Beruf du zuletzt ausgeübt hast. Und genau dieser zuletzt ausgeübte Beruf ist relevant für eine Leistung aus der Berufsunfähigkeitsversicherung.

Damit es im Leistungsfall keine Probleme gibt, ist es wichtig, dass du deine Tätigkeit bei Antragstellung wirklich korrekt angibst.

Meldepflicht bei älteren, schlechten Bedingungswerken möglich

Tatsächlich gibt es noch ältere, schlechte Bedingungswerke, bei denen es deine Pflicht ist, den Berufswechsel anzuzeigen. Das kann sogar dazu führen, dass sich dein Beitrag erhöht, wenn du nun einen risikoreicheren Beruf hast.

Falls du einen älteren Vertrag hast bzw. dir nicht sicher bist, ob dein Vertrag ein gutes Bedingungswerk hat, empfehlen wir dir unseren kostenlosen & unverbindlichen BU-Check. Hierbei wird deine aktuelle Berufsunfähigkeitsversicherung auf Herz und Nieren geprüft. 

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Zurück zu den guten Bedingungswerken

Selbst, wenn du der Berufsunfähigkeitsversicherung den Berufswechsel meldest, gibt es bei guten Bedingungswerken keine Verschlechterung bzw. eine Erhöhung des Beitrags.

Das heißt konkret, wenn du von einem „günstigen“ in einen „teuren“ Beruf wechselst, zahlst du weiter den Beitrag vom „günstigen“ Beruf, versichert ist jedoch der „teure“ Beruf.

Andersherum hast du jedoch keinen Anspruch auf einen günstigeren Beitrag, wenn du von einem aus Sicht des Versicherers gefährlichen in einen weniger gefährlichen Beruf wechselst. 

Besserstellung bei Berufswechsel mit zwei Optionen