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Berufsunfähigkeitsversicherung Berufswechsel

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Inhaltsübersicht

Versichert ist zuletzt ausgeübter Beruf

Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung ist immer der zuletzt ausgeübte Beruf vor Eintritt der Berufsunfähigkeit versichert. Solltest du die Versicherung z.B. als Büroangestellter abgeschlossen haben, später jedoch in deiner aktuellen Tätigkeit als Landschaftsgärtner berufsunfähig werden, bezieht sich die Leistungsprüfung auf den Beruf des Landschaftsgärtners und nicht auf den Bürojob.

Wenn in deinem Vertrag auf die abstrakte Verweisung verzichtet wird, kann der Versicherer dich im Leistungsfall auch nicht an einen anderen Beruf verweisen und die Zahlung verweigern. Der Versicherer kann also nicht sagen, dass du zwar als Landschaftsgärtner berufsunfähig bist, jedoch weiterhin als Büroangestellter arbeiten kannst. Der Verzicht auf die abstrakte Verweisung ist bei aktuellen Verträgen die Regel.

Wie wir nun festgestellt haben, hat der Beruf bei Abschluss keinen Einfluss auf die Leistungsprüfung bei Berufsunfähigkeit. Nichtsdestotrotz beeinflusst der Beruf maßgeblich den Beitrag der Versicherung.

Berufseinstufung spielt große Rolle beim Beitrag

Tatsächlich wird bei Antragsstellung mittlerweile häufig nicht mehr nur nach dem Beruf gefragt (Einstufung in Berufsgruppe/Risikogruppe), sondern es spielen weitere Faktoren eine Rolle für die Beitragsberechnung. Das kann z.B. der Anteil an Bürotätigkeit, der Anteil an körperlicher Tätigkeit, der Anteil an Reisetätigkeit und der höchste Bildungsabschluss sein. Beachte: Der Beruf spielt weiterhin die größte Rolle bei der Beitragsberechnung.

All diese Faktoren können sich über die Zeit ändern und du stellst dir womöglich die Frage, ob du Änderungen deiner Versicherung mitteilen musst.

Keine Meldepflicht bei heutigen, guten Bedingungswerken

Bei heutigen, guten Bedingungswerken muss ein Berufswechsel bzw. Änderungen der Tätigkeit dem Versicherer nicht gemeldet werden. Im Leistungsfall wird gefragt, was für einen Beruf du zuletzt ausgeübt hast. Und genau dieser zuletzt ausgeübte Beruf ist relevant für eine Leistung aus der Berufsunfähigkeitsversicherung.

Damit es im Leistungsfall keine Probleme gibt, ist es wichtig, dass du deine Tätigkeit bei Antragsstellung wirklich korrekt angibst.

Meldepflicht bei älteren, schlechten Bedingungswerken möglich

Tatsächlich gibt es noch ältere, schlechte Bedingungswerke bei denen es deine Pflicht ist, den Berufswechsel anzuzeigen. Das kann sogar dazu führen, dass sich dein Beitrag erhöht, wenn du nun einen risikoreicheren Beruf hast.

Falls du einen älteren Vertrag hast bzw. dir nicht sicher bist, ob dein Vertrag ein gutes Bedingungswerk hat, empfehlen wir dir unseren kostenlosen BU-Check. Hierbei wird deine aktuelle Berufsunfähigkeitsversicherung auf Herz und Nieren geprüft.

Zurück zu den guten Bedingungswerken

Selbst, wenn du der Berufsunfähigkeitsversicherung den Berufswechsel meldest, gibt es bei guten Bedingungswerken keine Verschlechterung bzw. eine Erhöhung des Beitrags. Das heißt konkret, wenn du von einem „günstigen“ in einen „teuren“ Beruf wechselst, zahlst du weiter den Beitrag vom „günstigen“ Beruf, versichert ist jedoch der „teure“ Beruf.

Andersherum hast du jedoch keinen Anspruch auf einen günstigeren Beitrag, wenn du von einem aus Sicht des Versicherers gefährlichen in einen weniger gefährlichen Beruf wechselst.

Besserstellung bei Berufswechsel mit 2 Optionen

Bei einem Berufswechsel von einem „teuren“ in einen „günstigen“ Beruf hast du jedoch trotzdem 2 Optionen.

  1. Du kündigst deinen alten Vertrag und schließt einen neuen Vertrag ab (Wechsel der Berufsunfähigkeitsversicherung). Das macht natürlich nur Sinn, wenn du kerngesund bist. Ansonsten bekommst du womöglich keinen neuen Vertrag mehr bzw. nur einen Vertrag mit Risikozuschlägen. Doch selbst, wenn du kerngesund bist, musst du durchrechnen, ob der Wechsel finanziell Sinn macht, da ja auch dein Eintrittsalter gestiegen ist. Hol dir in einem solchen Fall am besten einen Profi dazu.
  2. Hierbei handelt es sich um die deutlich bessere Option. Manche Anbieter bieten einen Besserstellungsoption bei Berufswechsel an. Das heißt, wenn du aus einem gefährlichen in einen weniger gefährlichen Beruf wechselst und sich dadurch die Berufsgruppe/Risikogruppe ändert, bekommst du auch den günstigeren Beitrag. Doch aufgepasst. Es gibt je nach Versicherer verschiedene Voraussetzungen (keine abschließende Aufzählung).
  • Die Option ist nur in den ersten Vertragsjahren möglich.
  • Es ist eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich.
  • Du musst mindestens 1 Jahr im neuen Beruf arbeiten.
  • Der Berufswechsel darf nicht aus gesundheitlichen Gründen erfolgt sein.

Achte auf eine gute Besserstellungsoption

In gewissen Konstellationen solltest du bei Vertragsabschluss auf eine gut ausgestaltete Besserstellungsoption achten. Zum Beispiel, wenn du eine Berufsunfähigkeitsversicherung bereits als Schüler abschließt und anschließend studieren möchtest. Gewisse Studiengänge bieten eine noch bessere Berufsgruppe als die eines Schülers. Ein anderes Beispiel ist der Abschluss als Handwerker mit dem Ziel noch eine kaufmännische Weiterbildung zu machen. Dann kannst du mit einer guten Besserstellungsoption in Zukunft die günstigere kaufmännische Berufsgruppe bekommen.

Fazit „Berufsunfähigkeitsversicherung Berufswechsel“

  • Ein Berufswechsel muss der Berufsunfähigkeitsversicherung bei einem guten Bedingungswerk nicht mitgeteilt werden.
  • Im Leistungsfall ist stets die zuletzt ausgeübte Tätigkeit relevant.
  • Verträge mit einer Besserstellungsoption ermöglichen eine Beitragssenkung bei einem Wechsel von einem „teuren“ in einen „günstigen“ Beruf.

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