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Versicherungsmakler Kosten – Was kostet die Beratung?

Aktualisiert am 15. September 2026

Versicherungsmakler können bei der Suche nach der idealen Versicherung äußerst nützlich sein. Mit ihrem Fachwissen vergleichen sie die verschiedenen Versicherungsangebote und bieten die besten Optionen an. Doch eine zentrale Frage bleibt: Welche Kosten entstehen durch die Beauftragung eines Versicherungsmaklers und lohnt sich seine Inanspruchnahme überhaupt? In diesem Experten-Artikel gehen wir darauf ein, welche Gebühren ein Versicherungsmakler in Rechnung stellt und welche Faktoren die Kosten beeinflussen können. Außerdem erfährst du, was ein Versicherungsmakler an Provision verdient und wann ein Versicherungsmakler diese Provision zurückzahlen muss. Zudem vergleichen wir die Kosten eines Versicherungsmaklers mit den Kosten eines Honorarberaters.

💡 Wichtige Infos auf einen Blick

Im Video: So findest du einen guten Versicherungsmakler

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Welche Arten der Versicherungsberatung gibt es?

In Deutschland gibt es vier Arten von Versicherungsvermittlern.

Ausschließlichkeitsvertreter

Ein Ausschließlichkeitsvertreter, auch bekannt als Versicherungsvertreter, ist ausschließlich für eine Versicherungsgesellschaft tätig und kann demnach auch nur Produkte von diesem Versicherer vermitteln (zum Beispiel der typische Allianz-Vertreter).

Für die erfolgreiche Vermittlung dieser Versicherungsprodukte erhält er eine Provision direkt vom Versicherer.

Der Versicherungsvertreter ist weisungsgebunden und vertritt, wie der Name bereits andeutet, die Interessen des Versicherungsunternehmens. Rechtlich steht er auf der Seite des Versicherers.

Beispiel DVAG: Versicherungsvermittlung mit Produktbindung

Ein häufig übersehenes Beispiel sind auch viele Vermittler großer Allfinanzvertriebe. So ist beispielsweise die Deutsche Vermögensberatung, der größte Allfinanzvertrieb in Deutschland, im Versicherungsbereich eng an die Generali angebunden. Die Vermögensberater der DVAG vermitteln daher im Versicherungsbereich nicht frei aus dem gesamten Markt wie ein Versicherungsmakler, sondern vor allem die Versicherungsprodukte der Generali-Gruppe.

Mehrfachvertreter

Ein Mehrfachvertreter oder Mehrfachagent kooperiert mit mehreren Versicherungsgesellschaften (zum Beispiel drei bis fünf) und kann deren Produkte anbieten und beraten. Für seine Tätigkeit erhält der Mehrfachvertreter bei erfolgreicher Vermittlung eine Courtage vom jeweiligen Versicherer.

Versicherungsmakler

Ein Versicherungsmakler hat Zugang zu allen Versicherungsgesellschaften, die mit Maklern kooperieren, was auf einen Großteil der Versicherungsgesellschaften in Deutschland zutrifft. Demnach kann er im Gegensatz zu Versicherungsvertretern ein breites Versicherungs-Portfolio anbieten.

Auch er wird für die erfolgreiche Vermittlung von Versicherungsprodukten durch eine Courtage vom jeweiligen Versicherer vergütet. Rechtlich steht der Versicherungsmakler auf der Seite des Kunden, ist somit keinem Versicherungsunternehmen verpflichtet und handelt immer im Auftrag des Kunden.

Honorarberater

Ein Honorarberater arbeitet vollständig unabhängig von Versicherungsgesellschaften und wird nicht von diesen vergütet. Stattdessen schließt er mit seinen Kunden einen Honorarvertrag für die Beratungsleistung ab und wird direkt von seinen Kunden bezahlt.

Anders als bei einer Provision bzw. Courtage wird ein Honorarberater nicht nur bei erfolgreicher Vermittlung, sondern unabhängig davon bezahlt.

Was unterscheidet Provision, Courtage und Honorar voneinander?

Provision und Courtage

Provision und Courtage bedeuten bei der Versicherungsberatung im Wesentlichen dasselbe.

Wenn du als Kunde einen Versicherungsvertrag abschließt, erhält der Vermittler eine Vergütung von der Versicherungsgesellschaft. Die Höhe dieser Vergütung hängt von der Art der Versicherung und der Höhe der Prämie ab.

Häufig wird bei Versicherungsvertretern von einer Provision und bei Versicherungsmaklern von einer Courtage gesprochen.

💡Kein Rabatt bei Online-Abschluss

Wichtig zu verstehen ist, dass es keine Rolle spielt, ob du deinen Vertrag online über ein Vergleichsportal, direkt bei der Versicherungsgesellschaft oder über einen Berater abschließt. Der Preis des Versicherungsvertrags bleibt gleich und du wirst nicht schlechter gestellt sein.

Honorar

Ein Honorarberater erhält keine Vergütung von einem Versicherungsunternehmen. Stattdessen schließt er mit dir direkt eine Honorarvereinbarung für seine Beratungsleistung ab. Das bedeutet, dass du das Honorar des Honorarberaters aus eigener Tasche zahlst.

Übliche Sätze liegen bei 150 bis 250 Euro pro Stunde. Teilweise wird auch ein pauschales Honorar von zum Beispiel 1.500 bis 2.000 Euro für eine Altersvorsorgeberatung erhoben. Andere Honorarberater berechnen dagegen ein Honorar, das wirtschaftlich der üblichen Abschlussprovision entspricht.

Honorarberater werden anders als bei den anderen Formen der Versicherungsberatung nicht nur bei erfolgreicher Vermittlung, sondern unabhängig davon bezahlt. Das hat seine Vor- und Nachteile.

Als Vorteil könnte man anführen, dass Honorarberater deshalb besonders unabhängig sind und als Nachteil könnte man nennen, dass man im schlechtesten Fall ohne Versicherung dasteht, aber trotzdem ein hohes Honorar bezahlt hat. Warum auch die Beratung durch einen guten Versicherungsmakler unabhängig ist, haben wir im verlinkten Artikel ausführlich erklärt.

Eingeschränkte Tarifauswahl

In Bezug auf die Produkte können Honorarberater meist nur eine eingeschränkte Auswahl anbieten, da sie sogenannte Nettotarife vermitteln, welche ohne Provision kalkuliert sind. Eine Honorarberatung findest du insbesondere im Bereich der Altersvorsorge, da es hier in Bezug auf die langfristige Rendite oftmals sinnvoller ist, einen Nettotarif abzuschließen.

Da die Kosten für eine solche Beratung in der Regel mehrere tausend Euro betragen, wird diese Form der Altersvorsorgeberatung von den meisten Kunden trotzdem nicht bevorzugt. In einem Provisionsvertrag werden die Vertriebskosten in der Regel über die ersten 5 Jahre abgezahlt. Für dich als Kunden entstehen keine zusätzlichen Kosten.

Provisionstarife vom Honorarberater genau prüfen

Bietet ein Honorarberater statt Nettotarifen ganz normale Provisionstarife an, solltest du genau auf die Vergütung achten. Du zahlst zwar nicht automatisch doppelt: Aufgrund des gesetzlichen Durchleitungsgebots muss ein Großteil der im Tarif enthaltenen Provision an dich weitergegeben bzw. mit deinen Beiträgen verrechnet werden. Nettotarife sind bei einer Honorarberatung dennoch meist die transparentere Lösung.

Was kostet ein Versicherungsmakler?

Keine direkten Kosten für dich als Kunden

Als Kunde hast du bei einem Versicherungsmakler keine direkten Kosten. Indirekt jedoch kalkulieren die Versicherungsgesellschaften ihre Produkte und Tarife so, dass auch die Vertriebskosten gedeckt sind. Dieses Geld fließt dann teilweise an den Versicherungsmakler.

Wenn kein Makler oder Vertreter beteiligt ist, behält die Versicherungsgesellschaft den für den Vertrieb vorgesehenen Anteil einfach für sich. Es wird also, wie bereits beschrieben, nicht günstiger für dich, wenn du einen Vertrag auf eigene Faust im Internet abschließt. Im Prinzip kann es sogar teurer werden, wenn du Fehler machst, welche du durch eine ausführliche Beratung vermieden hättest.

Auch durch die Unterzeichnung eines Maklervertrags entstehen für dich als Kunden keine zusätzlichen Kosten.

Sollte du mit deinem bisherigen Versicherungsmakler nicht mehr zufrieden sein, kannst du den Maklervertrag kündigen bzw. zu einem anderen Versicherungsmakler wechseln. Kosten entstehen dir hierbei nicht.

Unabhängiger Vergleich von über 300 Versicherungsgesellschaften

Als Versicherungsmakler sind wir unabhängig von einer Versicherung und können aus einer Vielzahl von Versicherern den für dich besten auswählen.

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Versicherungsmakler Provision: Unterschiede je nach Versicherung

Wie bereits beschrieben, erhält ein Versicherungsmakler eigentlich eine Courtage und keine Provision vom Versicherer. Umgangssprachlich wird jedoch auch bei Versicherungsmaklern von Provision gesprochen.

Warum Versicherungsmakler nicht überall gleich vergütet werden

Insbesondere im Bereich der privaten Krankenversicherung gibt es durchaus deutliche Unterschiede zwischen den einzelnen Versicherern. Je nach Anbieter kann die Courtage im Bereich von etwa 5 bis 9,9 Monatsbeiträgen liegen.

Die konkrete Höhe hängt dabei nicht nur vom Versicherer selbst ab, sondern kann auch davon beeinflusst werden, wie lange und in welchem Umfang ein Versicherungsmakler bereits mit dem jeweiligen Versicherer zusammenarbeitet.

Warum die höchste Courtage keine gute Beratungsstrategie ist

Wenn ein Versicherungsmakler nur die Produkte mit den höchsten Courtagen anbietet, fällt ihm das langfristig auf die Füße, da er durch die immer größere Anzahl unzufriedener Kunden irgendwann sein Geschäft schließen muss. Stell dir einfach mal die Frage, wie du selbst deine Kunden beraten würdest.

Private Krankenversicherung

Bei der privaten Krankenversicherung erhält der Versicherungsmakler überwiegend eine einmalige Vergütung. Diese richtet sich in der Regel nach der Höhe des monatlichen Beitrags, wobei der gesetzliche Zuschlag und die Pflegepflichtversicherung nicht berücksichtigt werden.

Stornohaftung: Warum Kündigungen auch für Vermittler teuer werden

In der privaten Krankenversicherung gilt bei der Vollversicherung eine Stornohaftung von 5 Jahren. Kündigt der Kunde den Vertrag vorzeitig, muss der Vermittler die erhaltene Vergütung anteilig zurückzahlen. Bei Krankenzusatzversicherungen ist die Stornohaftungszeit dagegen meist deutlich kürzer und liegt häufig bei 12 Monaten.

Provisionsdeckel in der PKV-Vollversicherung

Seit 2012 gilt in der privaten Krankenvollversicherung außerdem ein Provisionsdeckel von 9,9 Monatsbeiträgen. Vorher waren teilweise Vergütungen von bis zu 18 Monatsbeiträgen möglich. Für Krankenzusatzversicherungen gibt es diesen Provisionsdeckel hingegen nicht. 

Zudem wird in der Branche immer wieder diskutiert, ob über bestimmte Umgehungslösungen auch heute noch höhere Vergütungen als 9,9 Monatsbeiträge gezahlt werden.

Warum seriöse Beratung langfristig wichtiger ist als die höchste Courtage

Gerade die lange Stornohaftung in der privaten Krankenvollversicherung zeigt aber: Eine kurzfristig gedachte Beratung, bei der nur die Courtage im Vordergrund steht, ist auch für den Vermittler selbst riskant. Denn wenn Kunden unzufrieden sind und den Vertrag frühzeitig wieder kündigen, muss ein Teil der Vergütung zurückgezahlt werden. Auch deshalb spricht vieles für eine seriöse Beratung, bei der die langfristige Passgenauigkeit des Vertrags im Mittelpunkt steht.

Im verlinkten Artikel haben wir ausführlich erklärt, wie unsere unabhängige Beratung zur privaten Krankenversicherung genau abläuft.

Lebensversicherung

In der Lebensversicherung wird die Courtage ebenfalls in der Regel überwiegend als einmalige Abschluss-Courtage gezahlt. Dies liegt an dem hohen Beratungsaufwand, der erforderlich ist, wenn die Beratung gründlich und korrekt durchgeführt werden soll, sowie daran, dass längst nicht jeder Antrag angenommen wird.

Zur Lebensversicherung zählen neben der Altersvorsorge nämlich auch die Berufsunfähigkeitsversicherung und die Risikolebensversicherung. Ausführliche Informationen zu den Abläufen unserer unabhängigen BU-Beratung, unabhängigen Altersvorsorge-Beratung und unabhängigen Beratung zur Risikolebensversicherung findest du in den verlinkten Artikeln.

So wird die Courtage in der Lebensversicherung berechnet

Die Abschluss-Courtagen werden nicht wie bei der privaten Krankenversicherung in Monatsbeiträgen berechnet, sondern in Promille oder Prozent der sogenannten Bewertungssumme. Grundlage dafür ist häufig die Summe der Beiträge, die über die vereinbarte Vertragslaufzeit gezahlt werden. Die tatsächliche Bewertungssumme kann allerdings durch Laufzeit- und Bewertungsfaktoren des jeweiligen Versicherers begrenzt oder verändert werden.

Vereinfacht lässt sich die Courtage bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung so berechnen:

Jahresbeitrag * bewertete Laufzeit * Abschluss-Courtage

Die Höhe der Courtage ist nicht bei jedem Versicherer gleich. Bei BU-Versicherungen kann sie beispielsweise bei etwa 40 bis 50 Promille der Bewertungssumme liegen. 48 Promille entsprechen dabei 4,8%. Entscheidend sind der jeweilige Versicherer und die konkrete Courtagevereinbarung.

Bei einem Jahresbeitrag von 960 Euro, einer Vertragslaufzeit von 42 Jahren und angenommenen 48 Promille Abschluss-Courtage ergibt sich vereinfacht folgende Rechnung:

960 € * 42 Jahre = 40.320 Bewertungssumme

40.320 * 4,8% = 1.935,36 € Abschluss-Courtage

In der Praxis muss die vollständige Vertragslaufzeit allerdings nicht immer in die Bewertung einfließen. Versicherer können beispielsweise eine maximale bewertete Laufzeit festlegen oder weitere Bewertungsfaktoren anwenden.

Bei privaten Altersvorsorgeprodukten wie einer fondsgebundenen Rentenversicherung funktioniert die Vergütung grundsätzlich ähnlich. Auch hier wird die Abschluss-Courtage häufig in Promille der Beitragssumme bzw. Bewertungssumme angegeben. Die Courtage kann dabei in einer ähnlichen Größenordnung wie bei einer BU-Versicherung liegen, beispielsweise bei etwa 40 bis 50 Promille.

Zahlst du zum Beispiel 200 Euro monatlich über 35 Jahre in eine private Rentenversicherung ein, ergibt sich zunächst eine Beitragssumme von:

200 € * 12 Monate * 35 Jahre = 84.000

Bei angenommenen 48 Promille Abschluss-Courtage wären das rechnerisch:

84.000 * 4,8% = 4.032 € Abschluss-Courtage

Auch hier können die tatsächliche Bewertungssumme und die Courtage je nach Versicherer und Tarif abweichen.

Wichtig ist in diesem Zusammenhang die häufig genannte Grenze von 2,5% bzw. 25 Promille. Dabei handelt es sich nicht um eine gesetzliche Begrenzung der Vermittlerprovision bei privaten Altersvorsorgeprodukten.

Die 25 Promille stammen aus der Deckungsrückstellungsverordnung und beziehen sich auf den sogenannten Höchstzillmersatz. Dieser darf maximal 25 Promille der Summe aller Beiträge betragen. Vereinfacht gesagt regelt diese Grenze, in welchem Umfang einmalige Abschlusskosten bei der Berechnung der Deckungsrückstellung über die sogenannte Zillmerung berücksichtigt werden dürfen. Sie legt dagegen nicht fest, wie hoch die tatsächlich an den Vermittler gezahlte Abschluss-Courtage sein darf.

Deshalb können bei einer privaten Rentenversicherung beispielsweise 48 Promille Courtage gezahlt werden, obwohl der Höchstzillmersatz nur 25 Promille beträgt. Die beiden Werte beschreiben unterschiedliche Dinge und dürfen nicht miteinander verwechselt werden.

Stornohaftung und geringere Unterschiede zwischen Versicherern

Wie in der privaten Krankenversicherung gibt es auch in der Lebensversicherung eine Stornohaftung von mindestens 5 Jahren. Das bedeutet: Wird der Vertrag innerhalb dieses Zeitraums gekündigt oder beitragsfrei gestellt, muss der Vermittler einen Teil der bereits erhaltenen Abschluss-Courtage zurückzahlen.

Die gesetzlich vorgeschriebene Stornohaftungszeit beträgt grundsätzlich 60 Monate. Je nach Versicherer, Produkt und Vergütungsmodell können jedoch längere Stornohaftungszeiten vereinbart werden, beispielsweise 7 oder sogar 8 Jahre.

Im Unterschied zur privaten Krankenversicherung fallen die Courtageunterschiede zwischen den einzelnen Versicherern in der Lebensversicherung in der Regel deutlich geringer aus. Die Spannbreite bei der Vergütung ist hier also meist weniger groß als beispielsweise in der privaten Krankenvollversicherung.

Sachversicherung

Der Courtagesatz variiert je nach Versicherungsgesellschaft. Bei Sachversicherungen handelt es sich um eine laufende Courtage, das heißt, der Makler erhält jährlich eine Vergütung, solange du bei ihm versichert bist und zufrieden bist.

KFZ Versicherung

Auch bei der KFZ Versicherung erhält der Makler eine laufende Vergütung, welche in der Regel jedoch deutlich geringer als bei den anderen Sachversicherungen ausfällt.

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Was kostet ein Honorarberater?

Die Abrechnungsarten des Honorarberaters

Es gibt vier gängige Abrechnungsarten bei einem Honorarberater.

  1. Bezahlung pro Stunde: Der Berater kann sich nach dem Zeitaufwand bezahlen lassen. Je komplexer die Aufgabenstellung, desto mehr Stunden werden berechnet. Die Stundensätze liegen dabei zwischen 150 und 250 Euro pro Stunde, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
  2. Vereinbarung eines Pauschalhonorars: Es kann auch ein pauschaler Betrag für die Beratungskosten im Voraus festgelegt werden, unabhängig vom Zeitaufwand. So ist der Kostenrahmen von vornherein klar definiert.
  3. Honorar in Höhe der üblichen Abschlussprovision: Teilweise wird das Honorar auch so berechnet, dass es wirtschaftlich der sonst üblichen Abschlussprovision eines Provisionsvertrags entspricht. In diesem Fall erhält der Berater die Vergütung nicht als Provision vom Versicherer, sondern direkt als Honorar vom Kunden.
  4. Prozentualer Satz auf das betreute Vermögen: Die Kosten können auch von der Größe des betreuten Vermögens abhängig gemacht werden. In diesem Fall sind 0,5 bis 2% gängig.

Die Kosten einer Honorarberatung im Detail

Eine ausführliche Altersvorsorgeberatung gegen Honorar kostet schätzungsweise zwischen 1.500 und 2.000 Euro. Natürlich hängt dies auch davon ab, wie umfangreich die Beratung ist, wie sehr du dem Berater zuarbeitest und wie hoch sein Stundensatz ausfällt.

Besonders interessant sind bei einer Honorarberatung sogenannte Nettotarife. Bei diesen sind keine Abschlussprovisionen oder Courtagen für einen Vermittler in den Vertrag einkalkuliert. Du zahlst stattdessen das vereinbarte Honorar direkt an den Berater.

Auch der Abschluss eines klassischen Bruttotarifs ist grundsätzlich möglich. Bei einem Versicherungsberater nach § 34d Abs. 2 GewO müssen enthaltene Zuwendungen jedoch zugunsten des Kunden ausgekehrt werden. Du zahlst daher nicht einfach das Beratungshonorar und zusätzlich die komplette Vermittlungsprovision.

Nettotarife können trotzdem sinnvoll sein, da Beratungskosten und Kosten des Versicherungsvertrags dadurch klarer voneinander getrennt werden. Allerdings ist die Auswahl an Nettotarifen geringer als bei klassischen Provisionstarifen.

Versicherungsmakler vs. Honorarberater: Vergleich der Kosten

Die Beratung durch einen Versicherungsmakler kostet dich direkt nichts, da er durch die Versicherungsgesellschaften bezahlt wird, bei denen du deine Verträge abschließt. 

Natürlich sind die Kosten für den Makler in den Versicherungsprämien einkalkuliert, sodass du die Kosten indirekt trägst. Dieser Kostenanteil wäre jedoch auch vorhanden, wenn du deine Versicherungen direkt bei der Gesellschaft abschließt, wodurch dir kein finanzieller Vorteil entsteht.

Hohe initiale Kosten bei Honorarberatung

Entscheidest du dich für eine Beratung auf Honorarbasis, musst du je nach Umfang der Beratung mit Kosten zwischen 1.500 und 2.000 Euro rechnen. Hinzu kommen die Provisionen für den Abschluss der Versicherungsprodukte, wenn du dich nicht für einen Nettotarif entscheidest.

Versicherungsmakler und Honorarberater sind beide unabhängig

Ein Honorarberater ist gesetzlich verpflichtet, völlig unabhängig und im Interesse des Kunden zu beraten. Ein Versicherungsmakler muss ebenfalls im Interesse des Kunden handeln, wird jedoch für die Vermittlung von Versicherungen vergütet. 

Es gibt sicherlich Makler, die vorwiegend auf ihren eigenen finanziellen Vorteil bedacht sind, aber die Mehrheit der Makler, die wir kennengelernt haben, agiert im Interesse des Kunden. So ist es selbstverständlich auch bei uns, wie unsere über 2.000 5-Sterne-Bewertungen bei Google beweisen.

Beratungsqualität ist identisch

Wenn du einen Makler gefunden hast, dem du vertraust und bei dem du dich gut aufgehoben fühlst, ist die Honorarberatung oft überflüssig und zu teuer. Die Beratungsqualität eines kompetenten Versicherungsmaklers ist in der Regel mindestens genauso gut wie die eines Honorarberaters.

Wenn es dir in Bezug auf eine Altersvorsorgeberatung rein um die langfristige Rendite geht, kann eine Honorarberatung jedoch auch vorteilhaft sein. Wichtig ist aber, dass du an einen seriösen Honorarberater gerätst, welcher kein utopisches Honorar aufruft und dir einen sehr guten Nettotarif vermittelt.

Bei einer Honorarberatung solltest du jedoch klären, mit welchen Kosten die langfristige Betreuung verbunden ist. Bei einer Betreuung durch einen Versicherungsmakler ist nicht nur die Beratung vor dem Abschluss, sondern auch die langfristige Betreuung in der Versicherungsprämie enthalten.

Weshalb wir bei Versicherungen mit Kopf nicht auf Honorarberatung setzen – weder bei der Berufsunfähigkeitsversicherung noch bei anderen Produkten –, erklären wir dir im verlinkten Artikel.

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Was Kunden über unsere Beratung sagen

Häufig gestellte Fragen

Ein Versicherungsmakler muss eine Provision in der Regel dann zurückzahlen, wenn ein Versicherungsvertrag innerhalb der sogenannten Stornohaftungszeit vorzeitig beendet wird, etwa durch Kündigung oder Widerruf. Da die Provision an den Bestand des Vertrages gekoppelt ist, fordert der Versicherer die Vergütung in diesem Fall ganz oder anteilig zurück. Bei einer üblichen Haftungszeit von 5 Jahren entspricht dies häufig einer zeitanteiligen Rückzahlung. Eine Rückzahlung kann außerdem fällig werden, wenn der Makler seine Treuepflicht gegenüber dem Kunden schwerwiegend verletzt hat oder die Provision rechtlich nicht verdient war, etwa bei ungerechtfertigten Provisionsvorschüssen. Die Stornohaftung beträgt nach den gesetzlichen Vorgaben in der Regel 60 Monate und wirkt unmittelbar im Verhältnis zwischen Versicherer und Makler. Nach Ablauf dieser Haftungszeit besteht normalerweise keine Rückzahlungspflicht mehr. Ebenso kann eine Rückforderung entfallen, wenn die Vertragsbeendigung überwiegend durch ein Fehlverhalten des Versicherers verursacht wurde, zum Beispiel durch mangelhafte Betreuung oder Verwaltung des Vertrags.

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