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Versicherungsmakler Kosten – Was kostet die Beratung?
Versicherungsmakler können bei der Suche nach der idealen Versicherung äußerst nützlich sein. Mit ihrem Fachwissen vergleichen sie die verschiedenen Versicherungsangebote und bieten die besten Optionen an. Doch eine zentrale Frage bleibt: Welche Kosten entstehen durch die Beauftragung eines Versicherungsmaklers und lohnt sich seine Inanspruchnahme überhaupt? In diesem Experten-Artikel gehen wir darauf ein, welche Gebühren ein Versicherungsmakler in Rechnung stellt und welche Faktoren die Kosten beeinflussen können. Außerdem erfährst du, was ein Versicherungsmakler an Provision verdient und wann ein Versicherungsmakler diese Provision zurückzahlen muss. Zudem vergleichen wir die Kosten eines Versicherungsmaklers mit den Kosten eines Honorarberaters.
💡 Wichtige Infos auf einen Blick
- Versicherungsmakler und Honorarberater bieten die unabhängigste Beratung an, da sie im Gegensatz zu Versicherungsvertretern ein breites Versicherungsportfolio anbieten können.
- Ein Versicherungsmakler erhebt keine direkten Gebühren von seinen Kunden, sondern wird ausschließlich von den Versicherungsgesellschaften durch Provisionen bzw. Courtagen finanziert, die in den Versicherungsprämien bereits enthalten sind. Dabei wird er nur bei erfolgreicher Vermittlung bezahlt, unabhängig davon, wie lange die Beratung gedauert hat.
- Das Honorar von Honorarberatern wird direkt vom Kunden an den Berater bezahlt und ist in der Regel unabhängig von einer erfolgreichen Beratung. Oftmals steigen auch die Kosten, je länger die Beratung dauert.
- Demnach ist eine Honorarberatung zwar unabhängig, kann jedoch sehr teuer sein.
- Bei einer Honorarberatung solltest du unbedingt darauf achten, dass sogenannte Nettotarife, also Tarife ohne Provision, vermittelt werden. Wenn dir ein Honorarberater einen Provisionstarif vermittelt, zahlst du doppelt. Einmal das Honorar und einmal die Provision für den Abschluss.
- Eine Honorarberatung ist üblicherweise im Bereich der Altersvorsorge zu finden.
- Welche Arten der Versicherungsberatung gibt es?
- Was unterscheidet Provision, Courtage und Honorar voneinander?
- Was kostet ein Versicherungsmakler?
- Versicherungsmakler Provision: Unterschiede je nach Versicherung
- Was kostet ein Honorarberater?
- Versicherungsmakler vs. Honorarberater: Vergleich der Kosten
- Häufig gestellte Fragen
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Welche Arten der Versicherungsberatung gibt es?
In Deutschland gibt es vier Arten von Versicherungsvermittlern.
Ausschließlichkeitsvertreter
Ein Ausschließlichkeitsvertreter, auch bekannt als Versicherungsvertreter, ist ausschließlich für eine Versicherungsgesellschaft tätig und kann demnach auch nur Produkte von diesem Versicherer vermitteln (zum Beispiel der typische Allianz-Vertreter).
Für die erfolgreiche Vermittlung dieser Versicherungsprodukte erhält er eine Provision direkt vom Versicherer.
Der Versicherungsvertreter ist weisungsgebunden und vertritt, wie der Name bereits andeutet, die Interessen des Versicherungsunternehmens. Rechtlich steht er auf der Seite des Versicherers.
Beispiel DVAG: Versicherungsvermittlung mit Produktbindung
Ein häufig übersehenes Beispiel sind auch viele Vermittler großer Allfinanzvertriebe. So ist beispielsweise die Deutsche Vermögensberatung, der größte Allfinanzvertrieb in Deutschland, im Versicherungsbereich eng an die Generali angebunden. Die Vermögensberater der DVAG vermitteln daher im Versicherungsbereich nicht frei aus dem gesamten Markt wie ein Versicherungsmakler, sondern vor allem die Versicherungsprodukte der Generali-Gruppe.
Mehrfachvertreter
Ein Mehrfachvertreter oder Mehrfachagent kooperiert mit mehreren Versicherungsgesellschaften (zum Beispiel drei bis fünf) und kann deren Produkte anbieten und beraten. Für seine Tätigkeit erhält der Mehrfachvertreter bei erfolgreicher Vermittlung eine Courtage vom jeweiligen Versicherer.
Versicherungsmakler
Ein Versicherungsmakler hat Zugang zu allen Versicherungsgesellschaften, die mit Maklern kooperieren, was auf einen Großteil der Versicherungsgesellschaften in Deutschland zutrifft. Demnach kann er im Gegensatz zu Versicherungsvertretern ein breites Versicherungs-Portfolio anbieten.
Auch er wird für die erfolgreiche Vermittlung von Versicherungsprodukten durch eine Courtage vom jeweiligen Versicherer vergütet. Rechtlich steht der Versicherungsmakler auf der Seite des Kunden, ist somit keinem Versicherungsunternehmen verpflichtet und handelt immer im Auftrag des Kunden.
Honorarberater
Ein Honorarberater arbeitet vollständig unabhängig von Versicherungsgesellschaften und wird nicht von diesen vergütet. Stattdessen schließt er mit seinen Kunden einen Honorarvertrag für die Beratungsleistung ab und wird direkt von seinen Kunden bezahlt.
Anders als bei einer Provision bzw. Courtage wird ein Honorarberater nicht nur bei erfolgreicher Vermittlung, sondern unabhängig davon bezahlt.
Was unterscheidet Provision, Courtage und Honorar voneinander?
Provision und Courtage
Provision und Courtage bedeuten bei der Versicherungsberatung im Wesentlichen dasselbe.
Wenn du als Kunde einen Versicherungsvertrag abschließt, erhält der Vermittler eine Vergütung von der Versicherungsgesellschaft. Die Höhe dieser Vergütung hängt von der Art der Versicherung und der Höhe der Prämie ab.
Häufig wird bei Versicherungsvertretern von einer Provision und bei Versicherungsmaklern von einer Courtage gesprochen.
💡Kein Rabatt bei Online-Abschluss
Wichtig zu verstehen ist, dass es keine Rolle spielt, ob du deinen Vertrag online über ein Vergleichsportal, direkt bei der Versicherungsgesellschaft oder über einen Berater abschließt. Der Preis des Versicherungsvertrags bleibt gleich und du wirst nicht schlechter gestellt sein.
Honorar
Ein Honorarberater erhält keine Vergütung von einem Versicherungsunternehmen. Stattdessen schließt er mit dir direkt eine Honorarvereinbarung für seine Beratungsleistung ab. Das bedeutet, dass du das Honorar des Honorarberaters aus eigener Tasche zahlst.
Übliche Sätze liegen bei 100 bis 150 Euro pro Stunde. Teilweise wird auch ein pauschales Honorar von zum Beispiel 1.500 bis 2.000 Euro für eine Altersvorsorgeberatung erhoben. Andere Honorarberater berechnen dagegen ein Honorar, das wirtschaftlich der üblichen Abschlussprovision entspricht.
Honorarberater werden anders als bei den anderen Formen der Versicherungsberatung nicht nur bei erfolgreicher Vermittlung, sondern unabhängig davon bezahlt. Das hat seine Vor- und Nachteile.
Als Vorteil könnte man anführen, dass Honorarberater deshalb besonders unabhängig sind und als Nachteil könnte man nennen, dass man im schlechtesten Fall ohne Versicherung dasteht, aber trotzdem ein hohes Honorar bezahlt hat. Warum auch die Beratung durch einen guten Versicherungsmakler unabhängig ist, haben wir im verlinkten Artikel ausführlich erklärt.
Eingeschränkte Tarifauswahl
In Bezug auf die Produkte können Honorarberater meist nur eine eingeschränkte Auswahl anbieten, da sie sogenannte Nettotarife vermitteln, welche ohne Provision kalkuliert sind. Eine Honorarberatung findest du insbesondere im Bereich der Altersvorsorge, da es hier in Bezug auf die langfristige Rendite oftmals sinnvoller ist, einen Nettotarif abzuschließen.
Da die Kosten für eine solche Beratung in der Regel mehrere tausend Euro betragen, wird diese Form der Altersvorsorgeberatung von den meisten Kunden trotzdem nicht bevorzugt. In einem Provisionsvertrag werden die Vertriebskosten in der Regel über die ersten 5 Jahre abgezahlt. Für dich als Kunden entstehen keine zusätzlichen Kosten.
Provisionstarife vom Honorarberater vermeiden
Sollte ein Honorarberater keine Nettotarife, sondern ganz normale Provisionstarife anbieten, solltest du eine Beratung in der Regel vermeiden, da du ansonsten doppelt zahlst. Es ist zwar nicht so, dass der Honorarberater doppelt kassiert, jedoch landet die Provision wie bereits beschrieben beim Versicherer direkt.
Was kostet ein Versicherungsmakler?
Keine direkten Kosten für dich als Kunden
Als Kunde hast du bei einem Versicherungsmakler keine direkten Kosten. Indirekt jedoch kalkulieren die Versicherungsgesellschaften ihre Produkte und Tarife so, dass auch die Vertriebskosten gedeckt sind. Dieses Geld fließt dann teilweise an den Versicherungsmakler.
Wenn kein Makler oder Vertreter beteiligt ist, behält die Versicherungsgesellschaft den für den Vertrieb vorgesehenen Anteil einfach für sich. Es wird also, wie bereits beschrieben, nicht günstiger für dich, wenn du einen Vertrag auf eigene Faust im Internet abschließt. Im Prinzip kann es sogar teurer werden, wenn du Fehler machst, welche du durch eine ausführliche Beratung vermieden hättest.
Auch durch die Unterzeichnung eines Maklervertrags entstehen für dich als Kunden keine zusätzlichen Kosten.
Sollte du mit deinem bisherigen Versicherungsmakler nicht mehr zufrieden sein, kannst du den Maklervertrag kündigen bzw. zu einem anderen Versicherungsmakler wechseln. Kosten entstehen dir hierbei nicht.
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Als Versicherungsmakler sind wir unabhängig von einer Versicherung und können aus einer Vielzahl von Versicherern den für dich besten auswählen.
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Versicherungsmakler Provision: Unterschiede je nach Versicherung
Wie bereits beschrieben, erhält ein Versicherungsmakler eigentlich eine Courtage und keine Provision vom Versicherer. Umgangssprachlich wird jedoch auch bei Versicherungsmaklern von Provision gesprochen.
Warum Versicherungsmakler nicht überall gleich vergütet werden
Insbesondere im Bereich der privaten Krankenversicherung gibt es durchaus deutliche Unterschiede zwischen den einzelnen Versicherern. Je nach Anbieter kann die Courtage im Bereich von etwa 5 bis 9,9 Monatsbeiträgen liegen.
Die konkrete Höhe hängt dabei nicht nur vom Versicherer selbst ab, sondern kann auch davon beeinflusst werden, wie lange und in welchem Umfang ein Versicherungsmakler bereits mit dem jeweiligen Versicherer zusammenarbeitet.
Warum die höchste Courtage keine gute Beratungsstrategie ist
Wenn ein Versicherungsmakler nur die Produkte mit den höchsten Courtagen anbietet, fällt ihm das langfristig auf die Füße, da er durch die immer größere Anzahl unzufriedener Kunden irgendwann sein Geschäft schließen muss. Stell dir einfach mal die Frage, wie du selbst deine Kunden beraten würdest.
Private Krankenversicherung
Bei der privaten Krankenversicherung erhält der Versicherungsmakler überwiegend eine einmalige Vergütung. Diese richtet sich in der Regel nach der Höhe des monatlichen Beitrags, wobei der gesetzliche Zuschlag und die Pflegepflichtversicherung nicht berücksichtigt werden.
- Private Krankenvollversicherung: 5 bis 9,9 Monatsbeiträge
- Krankenzusatzversicherung: 4 bis 9 Monatsbeiträge
Stornohaftung: Warum Kündigungen auch für Vermittler teuer werden
In der privaten Krankenversicherung gilt bei der Vollversicherung eine Stornohaftung von 5 Jahren. Kündigt der Kunde den Vertrag vorzeitig, muss der Vermittler die erhaltene Vergütung anteilig zurückzahlen. Bei Krankenzusatzversicherungen ist die Stornohaftungszeit dagegen meist deutlich kürzer und liegt häufig bei 12 Monaten.
Provisionsdeckel in der PKV-Vollversicherung
Seit 2012 gilt in der privaten Krankenvollversicherung außerdem ein Provisionsdeckel von 9,9 Monatsbeiträgen. Vorher waren teilweise Vergütungen von bis zu 18 Monatsbeiträgen möglich. Für Krankenzusatzversicherungen gibt es diesen Provisionsdeckel hingegen nicht.
Zudem wird in der Branche immer wieder diskutiert, ob über bestimmte Umgehungslösungen auch heute noch höhere Vergütungen als 9,9 Monatsbeiträge gezahlt werden.
Warum seriöse Beratung langfristig wichtiger ist als die höchste Courtage
Gerade die lange Stornohaftung in der privaten Krankenvollversicherung zeigt aber: Eine kurzfristig gedachte Beratung, bei der nur die Courtage im Vordergrund steht, ist auch für den Vermittler selbst riskant. Denn wenn Kunden unzufrieden sind und den Vertrag frühzeitig wieder kündigen, muss ein Teil der Vergütung zurückgezahlt werden. Auch deshalb spricht vieles für eine seriöse Beratung, bei der die langfristige Passgenauigkeit des Vertrags im Mittelpunkt steht.
Im verlinkten Artikel haben wir ausführlich erklärt, wie unsere unabhängige Beratung zur privaten Krankenversicherung genau abläuft.
Lebensversicherung
In der Lebensversicherung wird die Courtage ebenfalls in der Regel überwiegend als einmalige Abschluss-Courtage gezahlt. Dies liegt an dem hohen Beratungsaufwand, der erforderlich ist, wenn die Beratung gründlich und korrekt durchgeführt werden soll, sowie daran, dass längst nicht jeder Antrag angenommen wird.
Zur Lebensversicherung zählen neben der Altersvorsorge nämlich auch die Berufsunfähigkeitsversicherung und die Risikolebensversicherung. Ausführliche Informationen zu den Abläufen unserer unabhängigen BU-Beratung, unabhängigen Altersvorsorge-Beratung und unabhängigen Beratung zur Risikolebensversicherung findest du in den verlinkten Artikeln.
So wird die Courtage in der Lebensversicherung berechnet
Die Abschluss-Courtagen werden nicht wie bei der privaten Krankenversicherung in Monatsbeiträgen berechnet, sondern in Promille oder Prozent der Bewertungssumme. Die Bewertungssumme richtet sich meist nach den garantierten Beiträgen der vereinbarten Vertragslaufzeit und kann durch Laufzeitfaktoren und Bewertungsfaktoren seitens des Versicherers begrenzt oder erhöht werden.
Die übliche Berechnungsweise ist wie folgt: Jahresbeitrag * Laufzeit in Jahren * X Promille Abschluss-Courtage. Bei der BU-Versicherung ist es üblich, dass ein Vermittler ca. 40 Promille der Bewertungssumme als Provision erhält. Bei einem Jahresbeitrag von 960 Euro und einer Vertragslaufzeit von 42 Jahren sind das 1.612,80 Euro Provision (960 € * 42 Jahre = 40.320 Bewertungssumme, 40.320 * 0,04 = 1.612,80 €). Anders als bei der Berufsunfähigkeitsversicherung gibt es bei Altersvorsorgeprodukten, ähnlich wie in der privaten Krankenversicherung, eine Begrenzung der Abschlussvergütung. Diese liegt bei 2,5% der gesamten Beitragssumme, also der Beiträge, die über die vereinbarte Laufzeit voraussichtlich eingezahlt werden.
Stornohaftung und geringere Unterschiede zwischen Versicherern
Wie in der Krankenversicherung gibt es auch in der Lebensversicherung eine Stornohaftung von 5 Jahren. Im Unterschied zur privaten Krankenversicherung fallen die Courtageunterschiede zwischen den einzelnen Versicherern in der Lebensversicherung jedoch in der Regel deutlich geringer aus. Die Spannbreite bei der Vergütung ist hier also meist weniger groß als beispielsweise in der privaten Krankenvollversicherung.
Sachversicherung
Der Courtagesatz variiert je nach Versicherungsgesellschaft. Bei Sachversicherungen handelt es sich um eine laufende Courtage, das heißt, der Makler erhält jährlich eine Vergütung, solange du bei ihm versichert bist und zufrieden bist.
- Private Haftpflichtversicherung: 20 bis 30% des jährlichen Nettobeitrags (Bruttobeitrag abzüglich Versicherungssteuer)
- Hausratversicherung: 20 bis 30% des jährlichen Nettobeitrags (Bruttobeitrag abzüglich Versicherungssteuer)
- Unfallversicherung: 20 bis 30% des jährlichen Nettobeitrags (Bruttobeitrag abzüglich Versicherungssteuer)
- Rechtsschutzversicherung: 20 bis 30% jährlichen des Nettobeitrags (Bruttobeitrag abzüglich Versicherungssteuer)
KFZ Versicherung
Auch bei der KFZ Versicherung erhält der Makler eine laufende Vergütung, welche in der Regel jedoch deutlich geringer als bei den anderen Sachversicherungen ausfällt.
- Private Pkw: 5 bis 10% des jährlichen Nettobeitrags (Bruttobeitrag abzüglich Versicherungssteuer)
- Motorräder: 5 bis 10% des jährlichen Nettobeitrags (Bruttobeitrag abzüglich Versicherungssteuer)
- Wohnmobile: 5 bis 15% des jährlichen Nettobeitrags (Bruttobeitrag abzüglich Versicherungssteuer)
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Was kostet ein Honorarberater?
Die Abrechnungsarten des Honorarberaters
Es gibt vier gängige Abrechnungsarten bei einem Honorarberater.
- Bezahlung pro Stunde: Der Berater kann sich nach dem Zeitaufwand bezahlen lassen. Je komplexer die Aufgabenstellung, desto mehr Stunden werden berechnet. Die Stundensätze liegen dabei zwischen 100 und 150 Euro pro Stunde, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
- Vereinbarung eines Pauschalhonorars: Es kann auch ein pauschaler Betrag für die Beratungskosten im Voraus festgelegt werden, unabhängig vom Zeitaufwand. So ist der Kostenrahmen von vornherein klar definiert.
- Honorar in Höhe der üblichen Abschlussprovision: Teilweise wird das Honorar auch so berechnet, dass es wirtschaftlich der sonst üblichen Abschlussprovision eines Provisionsvertrags entspricht. In diesem Fall erhält der Berater die Vergütung nicht als Provision vom Versicherer, sondern direkt als Honorar vom Kunden.
- Prozentualer Satz auf das betreute Vermögen: Die Kosten können auch von der Größe des betreuten Vermögens abhängig gemacht werden. In diesem Fall sind 0,5 bis 2% gängig.
Die Kosten einer Honorarberatung im Detail
Eine ausführliche Altersvorsorgeberatung gegen Honorar kostet schätzungsweise zwischen 1.500 und 2.000 Euro. Natürlich hängt dies auch davon ab, wie sehr du dem Berater zuarbeitest und wie hoch sein Stundensatz ist.
Neben dem Honorar zahlst du als Kunde auch noch die Provision bzw. Courtage für die Versicherungsprodukte in voller Höhe. Es ist also nicht so, dass Vermittlungsgebühren wegfallen, nur weil du dich an einen Honorarberater gewandt hast.
Das kann jedoch umgangen werden, wenn du einen Nettotarif abschließt, welcher ohne Provision kalkuliert ist. Die Auswahl hierbei ist jedoch deutlich geringer, aber im Prinzip der einzig sinnvolle Weg, wenn du dich von einem Honorarberater beraten lässt, da du ansonsten doppelt zahlst.
Versicherungsmakler vs. Honorarberater: Vergleich der Kosten
Die Beratung durch einen Versicherungsmakler kostet dich direkt nichts, da er durch die Versicherungsgesellschaften bezahlt wird, bei denen du deine Verträge abschließt.
Natürlich sind die Kosten für den Makler in den Versicherungsprämien einkalkuliert, sodass du die Kosten indirekt trägst. Dieser Kostenanteil wäre jedoch auch vorhanden, wenn du deine Versicherungen direkt bei der Gesellschaft abschließt, wodurch dir kein finanzieller Vorteil entsteht.
Hohe initiale Kosten bei Honorarberatung
Entscheidest du dich für eine Beratung auf Honorarbasis, musst du je nach Umfang der Beratung mit Kosten zwischen 1.500 und 2.000 Euro rechnen. Hinzu kommen die Provisionen für den Abschluss der Versicherungsprodukte, wenn du dich nicht für einen Nettotarif entscheidest.
Versicherungsmakler und Honorarberater sind beide unabhängig
Ein Honorarberater ist gesetzlich verpflichtet, völlig unabhängig und im Interesse des Kunden zu beraten. Ein Versicherungsmakler muss ebenfalls im Interesse des Kunden handeln, wird jedoch für die Vermittlung von Versicherungen vergütet.
Es gibt sicherlich Makler, die vorwiegend auf ihren eigenen finanziellen Vorteil bedacht sind, aber die Mehrheit der Makler, die wir kennengelernt haben, agiert im Interesse des Kunden. So ist es selbstverständlich auch bei uns, wie unsere über 1.900 5-Sterne-Bewertungen bei Google beweisen.
Beratungsqualität ist identisch
Wenn du einen Makler gefunden hast, dem du vertraust und bei dem du dich gut aufgehoben fühlst, ist die Honorarberatung oft überflüssig und zu teuer. Die Beratungsqualität eines kompetenten Versicherungsmaklers ist in der Regel mindestens genauso gut wie die eines Honorarberaters.
Wenn es dir in Bezug auf eine Altersvorsorgeberatung rein um die langfristige Rendite geht, kann eine Honorarberatung jedoch auch vorteilhaft sein. Wichtig ist aber, dass du an einen seriösen Honorarberater gerätst, welcher kein utopisches Honorar aufruft und dir einen sehr guten Nettotarif vermittelt.
Bei einer Honorarberatung solltest du jedoch klären, mit welchen Kosten die langfristige Betreuung verbunden ist. Bei einer Betreuung durch einen Versicherungsmakler ist nicht nur die Beratung vor dem Abschluss, sondern auch die langfristige Betreuung in der Versicherungsprämie enthalten.
Weshalb wir bei Versicherungen mit Kopf nicht auf Honorarberatung setzen – weder bei der Berufsunfähigkeitsversicherung noch bei anderen Produkten –, erklären wir dir im verlinkten Artikel.
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Was Kunden über unsere Beratung sagen
Häufig gestellte Fragen
Ein Versicherungsmakler muss eine Provision in der Regel dann zurückzahlen, wenn ein Versicherungsvertrag innerhalb der sogenannten Stornohaftungszeit vorzeitig beendet wird, etwa durch Kündigung oder Widerruf. Da die Provision an den Bestand des Vertrages gekoppelt ist, fordert der Versicherer die Vergütung in diesem Fall ganz oder anteilig zurück. Bei einer üblichen Haftungszeit von 5 Jahren entspricht dies häufig einer zeitanteiligen Rückzahlung. Eine Rückzahlung kann außerdem fällig werden, wenn der Makler seine Treuepflicht gegenüber dem Kunden schwerwiegend verletzt hat oder die Provision rechtlich nicht verdient war, etwa bei ungerechtfertigten Provisionsvorschüssen. Die Stornohaftung beträgt nach den gesetzlichen Vorgaben in der Regel 60 Monate und wirkt unmittelbar im Verhältnis zwischen Versicherer und Makler. Nach Ablauf dieser Haftungszeit besteht normalerweise keine Rückzahlungspflicht mehr. Ebenso kann eine Rückforderung entfallen, wenn die Vertragsbeendigung überwiegend durch ein Fehlverhalten des Versicherers verursacht wurde, zum Beispiel durch mangelhafte Betreuung oder Verwaltung des Vertrags.
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