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Versicherungsmakler Kosten – Was kostet die Beratung?

Aktualisiert am 9. Januar 2026

Versicherungsmakler können bei der Suche nach der idealen Versicherung äußerst nützlich sein. Mit ihrem Fachwissen vergleichen sie die verschiedenen Versicherungsangebote und bieten die besten Optionen an. Doch eine zentrale Frage bleibt: Welche Kosten entstehen durch die Beauftragung eines Versicherungsmaklers und lohnt sich seine Inanspruchnahme überhaupt? In diesem Experten-Artikel gehen wir darauf ein, welche Gebühren ein Versicherungsmakler in Rechnung stellt und welche Faktoren die Kosten beeinflussen können. Zudem vergleichen wir die Kosten eines Versicherungsmaklers mit den Kosten eines Honorarberaters.

💡 Wichtige Infos auf einen Blick

Im Video: So findest du einen guten Versicherungsmakler

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Welche Arten der Versicherungsberatung gibt es?

In Deutschland gibt es vier Arten von Versicherungsvermittlern.

Ausschließlichkeitsvertreter

Ein Ausschließlichkeitsvertreter, auch bekannt als Versicherungsvertreter, ist ausschließlich für eine Versicherungsgesellschaft tätig und kann demnach auch nur Produkte von diesem Versicherer vermitteln (zum Beispiel der typische Allianz-Vertreter).

Für die erfolgreiche Vermittlung dieser Versicherungsprodukte erhält er eine Provision direkt vom Versicherer.

Der Versicherungsvertreter ist weisungsgebunden und vertritt, wie der Name bereits andeutet, die Interessen des Versicherungsunternehmens. Rechtlich steht er auf der Seite des Versicherers.

Mehrfachvertreter

Ein Mehrfachvertreter oder Mehrfachagent kooperiert mit mehreren Versicherungsgesellschaften (zum Beispiel drei bis fünf) und kann deren Produkte anbieten und beraten. Für seine Tätigkeit erhält der Mehrfachvertreter bei erfolgreicher Vermittlung eine Courtage vom jeweiligen Versicherer.

Versicherungsmakler

Ein Versicherungsmakler hat Zugang zu allen Versicherungsgesellschaften, die mit Maklern kooperieren, was auf einen Großteil der Versicherungsgesellschaften in Deutschland zutrifft. Demnach kann er im Gegensatz zu Versicherungsvertretern ein breites Versicherungs-Portfolio anbieten.

Auch er wird für die erfolgreiche Vermittlung von Versicherungsprodukten durch eine Courtage vom jeweiligen Versicherer vergütet. Rechtlich steht der Versicherungsmakler auf der Seite des Kunden, ist somit keinem Versicherungsunternehmen verpflichtet und handelt immer im Auftrag des Kunden.

Honorarberater

Ein Honorarberater arbeitet vollständig unabhängig von Versicherungsgesellschaften und wird nicht von diesen vergütet. Stattdessen schließt er mit seinen Kunden einen Honorarvertrag für die Beratungsleistung ab und wird direkt von seinen Kunden bezahlt.

Anders als bei einer Provision bzw. Courtage wird ein Honorarberater nicht nur bei erfolgreicher Vermittlung, sondern unabhängig davon bezahlt.

Was unterscheidet Provision, Courtage und Honorar voneinander?

Provision und Courtage

Provision und Courtage bedeuten bei der Versicherungsberatung im Wesentlichen dasselbe.

Wenn du als Kunde einen Versicherungsvertrag abschließt, erhält der Vermittler eine Vergütung von der Versicherungsgesellschaft. Die Höhe dieser Vergütung hängt von der Art der Versicherung und der Höhe der Prämie ab.

Häufig wird bei Versicherungsvertretern von einer Provision und bei Versicherungsmaklern von einer Courtage gesprochen.

💡Kein Rabatt bei Online-Abschluss

Wichtig zu verstehen ist, dass es keine Rolle spielt, ob du deinen Vertrag online über ein Vergleichsportal, direkt bei der Versicherungsgesellschaft oder über einen Berater abschließt. Der Preis des Versicherungsvertrags bleibt gleich und du wirst nicht schlechter gestellt sein.

Honorar

Ein Honorarberater erhält keine Vergütung von einem Versicherungsunternehmen. Stattdessen schließt er mit dir direkt eine Honorarvereinbarung für seine Beratungsleistung ab. Das bedeutet, dass du das Honorar des Honorarberaters aus eigener Tasche zahlst. Übliche Sätze liegen bei 100 bis 150 Euro pro Stunde. Teilweise wird auch ein pauschales Honorar von zum Beispiel 1.500 bis 2.000 Euro für eine Altersvorsorgeberatung erhoben.

Honorarberater werden anders als bei den anderen Formen der Versicherungsberatung nicht nur bei erfolgreicher Vermittlung, sondern unabhängig davon bezahlt. Das hat seine Vor- und Nachteile. Als Vorteil könnten man anführen, dass Honorarberater deshalb besonders unabhängig sind und als Nachteil könnte man nennen, dass man im schlechtesten Fall ohne Versicherung dasteht, aber trotzdem ein hohes Honorar bezahlt hat. Warum auch die Beratung durch einen guten Versicherungsmakler unabhängig ist, haben wir im verlinkten Artikel ausführlich erklärt.

Eingeschränkte Tarifauswahl

In Bezug auf die Produkte können Honorarberater meist nur eine eingeschränkte Auswahl anbieten, da sie sogenannte Nettotarife vermitteln, welche ohne Provision kalkuliert sind. Eine Honorarberatung findest du insbesondere im Bereich der Altersvorsorge, da es hier in Bezug auf die langfristige Rendite oftmals sinnvoller ist, einen Nettotarif abzuschließen.

Da die Kosten für eine solche Beratung in der Regel mehrere tausend Euro betragen, wird diese Form der Altersvorsorgeberatung von den meisten Kunden trotzdem nicht bevorzugt. In einem Provisionsvertrag werden die Vertriebskosten in der Regel über die ersten 5 Jahre abgezahlt. Für dich als Kunden entstehen keine zusätzlichen Kosten.

Provisionstarife vom Honorarberater vermeiden

Sollte ein Honorarberater keine Nettotarife, sondern ganz normale Provisionstarife anbieten, solltest du eine Beratung in der Regel vermeiden, da du ansonsten doppelt zahlst. Es ist zwar nicht so, dass der Honorarberater doppelt kassiert, jedoch landet die Provision wie bereits beschrieben beim Versicherer direkt.

Was kostet ein Versicherungsmakler?

Keine direkten Kosten für dich als Kunden

Als Kunde hast du bei einem Versicherungsmakler keine direkten Kosten. Indirekt jedoch kalkulieren die Versicherungsgesellschaften ihre Produkte und Tarife so, dass auch die Vertriebskosten gedeckt sind. Dieses Geld fließt dann teilweise an den Versicherungsmakler.

Wenn kein Makler oder Vertreter beteiligt ist, behält die Versicherungsgesellschaft den für den Vertrieb vorgesehenen Anteil einfach für sich. Es wird also, wie bereits beschrieben, nicht günstiger für dich, wenn du einen Vertrag auf eigene Faust im Internet abschließt. Im Prinzip kann es sogar teurer werden, wenn du Fehler machst, welche du durch eine ausführliche Beratung vermieden hättest.

Auch durch die Unterzeichnung eines Maklervertrags entstehen für dich als Kunden keine zusätzlichen Kosten.

Sollte du mit deinem bisherigen Versicherungsmakler nicht mehr zufrieden sein, kannst du den Maklervertrag kündigen bzw. zu einem anderen Versicherungsmakler wechseln. Kosten entstehen dir hierbei nicht.

Unabhängiger Vergleich von über 300 Versicherungsgesellschaften

Als Versicherungsmakler sind wir unabhängig von einer Versicherung und können aus einer Vielzahl von Versicherern den für dich besten auswählen.

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Provision Versicherungsmakler: Unterschiede je nach Versicherung

Wie bereits beschrieben, erhält ein Versicherungsmakler eigentlich eine Courtage und keine Provision vom Versicherer. Umgangssprachlich wird jedoch auch bei Versicherungsmaklern von Provision gesprochen.

Wichtig zu verstehen ist, dass es sich hierbei um keine allgemeingültigen Zahlen, sondern nur um Beispiele handelt. Insbesondere im Bereich der Krankenversicherung ist es nicht so, dass Versicherer X nur 5 und Versicherer Y 9 Monatsbeiträge Courtage zahlt, sondern dass ein erfahrener Versicherungsmakler, welcher schon lange im Geschäft ist, eine höhere Courtage von jedem Versicherer erhält.

Übrigens. Wenn ein Versicherungsmakler nur die Produkte mit den höchsten Courtagen anbietet, fällt ihm das langfristig auf die Füße, da er durch die immer größere Anzahl unzufriedener Kunden irgendwann sein Geschäft schließen muss. Stell dir einfach mal die Frage, wie du selbst deine Kunden beraten würdest.

Krankenversicherung

Bei der Krankenversicherung gibt es überwiegend eine einmalige Vergütung, die sich nach der Höhe des Monatsbeitrags richtet.

In der Krankenversicherung gibt es eine Stornohaftung von 5 Jahren. Wenn der Kunde den Vertrag vorzeitig kündigt, muss der Vermittler die Vergütung anteilig zurückzahlen. Auch das spricht für eine seriöse Beratung, welche nicht die Courtage in den Vordergrund stellt. Im verlinkten Artikel haben wir ausführlich erklärt, wie unsere unabhängige Beratung zur privaten Krankenversicherung genau abläuft.

Lebensversicherung

In der Lebensversicherung wird die Courtage ebenfalls in der Regel überwiegend als einmalige Abschluss-Courtage gezahlt. Dies liegt an dem hohen Beratungsaufwand, der erforderlich ist, wenn die Beratung gründlich und korrekt durchgeführt werden soll, sowie daran, dass längst nicht jeder Antrag angenommen wird. Zur Lebensversicherung zählen nämlich auch die Berufsunfähigkeitsversicherung und die Risikolebensversicherung. Ausführliche Informationen zu den Abläufen unserer unabhängigen BU-Beratung und Altersvorsorge-Beratung findest du in den verlinkten Artikeln.

Die Abschluss-Courtagen werden nicht wie bei der privaten Krankenversicherung in Monatsbeiträgen berechnet, sondern in Promille oder Prozent der Bewertungssumme. Die Bewertungssumme richtet sich meist nach den garantierten Beiträgen der vereinbarten Vertragslaufzeit und kann durch Laufzeitfaktoren und Bewertungsfaktoren seitens des Versicherers begrenzt oder erhöht werden.

Die übliche Berechnungsweise ist wie folgt: Jahresbeitrag * Laufzeit in Jahren * X % Abschluss-Courtage.

Wie in der Krankenversicherung gibt es auch in der Lebensversicherung eine Stornohaftung von 5 Jahren.

Sachversicherung

Der Courtagesatz variiert je nach Versicherungsgesellschaft. Bei Sachversicherungen handelt es sich um eine laufende Courtage, das heißt, der Makler erhält jährlich eine Vergütung, solange du bei ihm versichert bist und zufrieden bist.

KFZ Versicherung

Auch hier erhält der Makler eine laufende Vergütung, welche in der Regel jedoch deutlich geringer als bei den anderen Sachversicherungen ausfällt.

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Was kostet ein Honorarberater?

Die Abrechnungsarten des Honorarberaters

Es gibt drei gängige Abrechnungsarten bei einem Honorarberater.

  1. Bezahlung pro Stunde: Der Berater kann sich nach dem Zeitaufwand bezahlen lassen. Je komplexer die Aufgabenstellung, desto mehr Stunden werden berechnet. Die Stundensätze liegen dabei zwischen 100 und 150 Euro pro Stunde, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
  2. Vereinbarung eines Pauschalhonorars: Es kann auch ein pauschaler Betrag für die Beratungskosten im Voraus festgelegt werden, unabhängig vom Zeitaufwand. So ist der Kostenrahmen von vornherein klar definiert.
  3. Prozentualer Satz auf das betreute Vermögen: Die Kosten können auch von der Größe des betreuten Vermögens abhängig gemacht werden. In diesem Fall sind 0,5 bis 2% gängig.

Die Kosten einer Honorarberatung im Detail

Eine ausführliche Altersvorsorgeberatung gegen Honorar kostet schätzungsweise zwischen 1.500 und 2.000 Euro. Natürlich hängt dies auch davon ab, wie sehr du dem Berater zuarbeitest und wie hoch sein Stundensatz ist.

Neben dem Honorar zahlst du als Kunde auch noch die Provision bzw. Courtage für die Versicherungsprodukte in voller Höhe. Es ist also nicht so, dass Vermittlungsgebühren wegfallen, nur weil du dich an einen Honorarberater gewandt hast.

Das kann jedoch umgangen werden, wenn du einen Nettotarif abschließt, welcher ohne Provision kalkuliert ist. Die Auswahl hierbei ist jedoch deutlich geringer, aber im Prinzip der einzig sinnvolle Weg, wenn du dich von einem Honorarberater beraten lässt, da du ansonsten doppelt zahlst.

Versicherungsmakler vs. Honorarberater: Vergleich der Kosten

Die Beratung durch einen Versicherungsmakler kostet dich direkt nichts, da er durch die Versicherungsgesellschaften bezahlt wird, bei denen du deine Verträge abschließt. Natürlich sind die Kosten für den Makler in den Versicherungsprämien einkalkuliert, sodass du die Kosten indirekt trägst. Dieser Kostenanteil wäre jedoch auch vorhanden, wenn du deine Versicherungen direkt bei der Gesellschaft abschließt, wodurch dir kein finanzieller Vorteil entsteht.

Hohe initiale Kosten bei Honorarberatung

Entscheidest du dich für eine Beratung auf Honorarbasis, musst du je nach Umfang der Beratung mit Kosten zwischen 1.500 und 2.000 Euro rechnen. Hinzu kommen die Provisionen für den Abschluss der Versicherungsprodukte, wenn du dich nicht für einen Nettotarif entscheidest.

Versicherungsmakler und Honorarberater sind beide unabhängig

Ein Honorarberater ist gesetzlich verpflichtet, völlig unabhängig und im Interesse des Kunden zu beraten. Ein Versicherungsmakler muss ebenfalls im Interesse des Kunden handeln, wird jedoch für die Vermittlung von Versicherungen vergütet. Es gibt sicherlich Makler, die vorwiegend auf ihren eigenen finanziellen Vorteil bedacht sind, aber die Mehrheit der Makler, die wir kennengelernt haben, agiert im Interesse des Kunden. So ist es selbstverständlich auch bei uns, wie unsere über 1.500 5-Sterne-Bewertungen bei Google beweisen.

Beratungsqualität ist identisch

Wenn du einen Makler gefunden hast, dem du vertraust und bei dem du dich gut aufgehoben fühlst, ist die Honorarberatung oft überflüssig und zu teuer. Die Beratungsqualität eines kompetenten Versicherungsmaklers ist in der Regel mindestens genauso gut wie die eines Honorarberaters.

Wenn es dir in Bezug auf eine Altersvorsorgeberatung rein um die langfristige Rendite geht, kann eine Honorarberatung jedoch auch vorteilhaft sein. Wichtig ist aber, dass du an einen seriösen Honorarberater gerätst, welcher kein utopisches Honorar aufruft und dir einen sehr guten Nettotarif vermittelt.

Bei einer Honorarberatung solltest du jedoch klären, mit welchen Kosten die langfristige Betreuung verbunden ist. Bei einer Betreuung durch einen Versicherungsmakler ist nicht nur die Beratung vor dem Abschluss, sondern auch die langfristige Betreuung in der Versicherungsprämie enthalten.

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Was Kunden über unsere Beratung sagen

Häufig gestellte Fragen

Ein Versicherungsmakler muss eine Provision in der Regel dann zurückzahlen, wenn ein Versicherungsvertrag innerhalb der sogenannten Stornohaftungszeit vorzeitig beendet wird, etwa durch Kündigung oder Widerruf. Da die Provision an den Bestand des Vertrages gekoppelt ist, fordert der Versicherer die Vergütung in diesem Fall ganz oder anteilig zurück. Bei einer üblichen Haftungszeit von 5 Jahren entspricht dies häufig einer zeitanteiligen Rückzahlung. Eine Rückzahlung kann außerdem fällig werden, wenn der Makler seine Treuepflicht gegenüber dem Kunden schwerwiegend verletzt hat oder die Provision rechtlich nicht verdient war, etwa bei ungerechtfertigten Provisionsvorschüssen. Die Stornohaftung beträgt nach den gesetzlichen Vorgaben in der Regel 60 Monate und wirkt unmittelbar im Verhältnis zwischen Versicherer und Makler. Nach Ablauf dieser Haftungszeit besteht normalerweise keine Rückzahlungspflicht mehr. Ebenso kann eine Rückforderung entfallen, wenn die Vertragsbeendigung überwiegend durch ein Fehlverhalten des Versicherers verursacht wurde, zum Beispiel durch mangelhafte Betreuung oder Verwaltung des Vertrags.

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