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IKK – Die Innovationskasse Wahltarif – Sinnvoll oder nicht?

Aktualisiert am 23. April 2025

Die Krankenkasse IKK – Die Innovationskasse bietet mehrere innovative Wahltarife an, bei denen du durch einen Selbstbehalt in bestimmten Bereichen oder bei Leistungsfreiheit eine jährliche Prämie erhalten kannst. Was du dabei beachten musst, erklären wir dir in diesem Experten-Artikel.

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Was ist ein Wahltarif?

Jede gesetzliche Krankenversicherung (GKV) kann ihren Versicherten neben dem Standardtarif auch sogenannte Wahltarife anbieten. Einige dieser Wahltarife sind sogar gesetzlich vorgeschrieben.

In der Regel sind die meisten Versicherten jedoch in den Standardtarifen abgesichert, da diese automatisch greifen, sobald du Mitglied einer Krankenkasse wirst.

Wahltarife: Aktive Beantragung erforderlich

Um in einen Wahltarif aufgenommen zu werden, musst du diesen aktiv bei deiner gesetzlichen Krankenversicherung beantragen. Der Zusatzbeitrag, Zusatzleistungen und Bonusprogramme bleiben dabei identisch wie beim Standardtarif, lediglich bestimmte Bedingungen oder Leistungen unterscheiden sich. Detaillierte Informationen zu den verschiedenen Wahltarifen kannst du auf der Website des Bundesgesundheitsministeriums nachlesen.

Diese Wahltarife gibt es

Jede Krankenkasse ist verpflichtet, die folgenden Wahltarife anzubieten:

Die folgenden Wahltarife bieten Krankenkassen freiwillig an:

Der Wahltarif Kostenerstattung ist nicht mit dem allgemeinen Kostenerstattungsprinzip zu verwechseln.

Verlängerte Bindungsfrist

Während die Bindungsfrist bei den meisten normalen und Wahltarifen ein Jahr beträgt, gibt es Ausnahmen. Beim Krankengeldtarif für Selbstständige sowie beim Selbstbehalttarif beträgt die Bindungsfrist 3 Jahre. Das bedeutet, dass du in diesem Zeitraum die Krankenkasse nur wechseln kannst, wenn diese den Zusatzbeitrag erhöht.

Im Jahr 2024 hat die Krankenkasse IKK – Die Innovationskasse mit dem Selbstbehalttarif Zahnersatz einen bis dahin einzigartigen Wahltarif auf den Markt gebracht. Zum 01.01.2025 hat diese Krankenkasse ihr Portfolio an einzigartigen Wahltarifen erweitert.

Die Wahltarife können übrigens mit dem Bonusprogramm kombiniert werden.

IKK – Die Innovationskasse Wahltarif Zahnersatz

Zum Wahltarif Zahnersatz haben wir bereits einen ausführlichen Artikel geschrieben.

Kurz zusammengefasst bekommt man für einen jährlichen Selbstbehalt von 1.000 Euro für Zahnersatzmaßnahmen eine jährliche Prämie von 300 Euro.

Da Leistungen für Zahnersatz insbesondere für junge, gesunde Menschen gut kalkulierbar sind und für Zahnbehandlung und Prophylaxe (die IKK – Die Innovationskasse zahlt 100 Euro pro Jahr für die professionelle Zahnreinigung) trotz Wahltarif geleistet wird, sehen wir diesen Wahltarif positiv.

IKK – Die Innovationskasse Wahltarif Facharzt

Zum 01.01.2025 hat die IKK – Die Innovationskasse weitere Selbstbehalttarife eingeführt.

Im Wahltarif Facharzt gibt es eine jährliche Prämie von 400 Euro, wenn man einen jährlichen Selbstbehalt von 800 Euro für Facharztbesuche akzeptiert. Für Hausarztbesuche gibt es keinen Selbstbehalt.

Da es sich um einen Selbstbehalttarif handelt, beträgt die Bindungsfrist 3 Jahre.

Selbstbehalt bezieht sich auf Versicherungsjahr

Bei allen Selbstbehalttarifen der IKK – Die Innovationskasse bezieht sich der Selbstbehalt auf das Versicherungsjahr des Wahltarifs und nicht auf das Kalenderjahr. Wenn du zum Beispiel zum 01.05. in den Wahltarif wechselst, gilt der Selbstbehalt bis zum 30.04. des Folgejahres.

Prämie muss bei vorzeitiger Kündigung anteilig zurückgezahlt werden

Die Prämie wird immer im Voraus ausgezahlt. Solltest du jedoch zum Beispiel aufgrund einer Erhöhung des Zusatzbeitrags die Krankenkasse vorzeitig wechseln, musst du die Prämie anteilig zurückzahlen.

Wenn dein Wahltarif beispielsweise vom 01.07. bis 30.06. läuft und du deine Krankenkasse zum 01.01. aufgrund einer Erhöhung des Zusatzbeitrags kündigst, musst du die Prämie für das laufende Jahr anteilig zurückzahlen.

Angenommen, du kündigst im Januar und wechselst zum 01.04. zu einer neuen Krankenkasse. In diesem Fall warst du für den Wahltarif Facharzt nur 9 von 12 Monaten im entsprechenden Jahr versichert. Deshalb müsstest du eine anteilige Rückzahlung von 100 Euro leisten (400 Euro Prämie / 12 Monate * 3 Monate). Gleichzeitig reduziert sich jedoch auch dein Selbstbehalt auf 600 Euro für die 9 Monate (800 Euro Selbstbehalt / 12 Monate * 9 Monate).

Sollte die Krankenkasse Leistungen zurückgehalten haben, werden diese entsprechend an dich ausgezahlt.

IKK – Die Innovationskasse Wahltarif Hausarzt

Der Wahltarif Hausarzt wurde ebenfalls zum 01.01.2025 eingeführt.

Für einen Selbstbehalt von 300 Euro pro Jahr für Hausarztbesuche gibt es eine jährliche Prämie von 120 Euro. Facharztbesuche werden ganz normal bezahlt.

Auch hier beträgt die Bindungsfrist 3 Jahre.

Sowohl beim Wahltarif Facharzt als auch beim Wahltarif Hausarzt fallen die vom Arzt verordneten Leistungen wie zum Beispiel Arzneimittel oder Heil- und Hilfsmittel nicht unter den Selbstbehalt. Betroffen sind „nur“ alle vom Arzt in seiner Praxis erbrachten Leistungen sowie von ihm beauftragte weitere ärztliche ambulante Leistungen (zum Beispiel Labordiagnostik).

IKK – Die Innovationskasse Wahltarif Arzt (Facharzt und Hausarzt)

Der Wahltarif Arzt kombiniert die Wahltarife Facharzt und Hausarzt.

Hierbei werden die Prämien und die Selbstbehalte der beiden Wahltarife addiert. So gibt es für einen Selbstbehalt von 1.100 Euro pro Jahr eine jährliche Prämie von 520 Euro.

Kombination mit Wahltarif Zahnersatz möglich

Der Wahltarif Zahnersatz kann mit dem Wahltarif Arzt bzw. den Wahltarifen Facharzt oder Hausarzt kombiniert werden.

Du kannst dich bei den Selbstbehalttarifen also zwischen Facharzt, Hausarzt und Arzt (Facharzt und Hausarzt) entscheiden und zusätzlich den Wahltarif Zahnersatz wählen.

Wie bereits beschrieben, sehen wir den Selbstbehalttarif Zahnersatz aufgrund der guten Kalkulierbarkeit positiv.

ℹ️ Bei den Selbstbehalttarifen Arzt sehen wir das anders, da das Ganze selbst für junge, gesunde Menschen schwer kalkulierbar ist.

Dennoch sind die neuen Wahltarife eine gute Alternative für Menschen, die in der Vergangenheit nicht zum Arzt gegangen sind. Auch ist der maximale Verlust, beispielsweise im Wahltarif Arzt, mit 580 Euro überschaubar.

IKK – Die Innovationskasse Wahltarif Leistungsfreiheit

Voraussichtlich im ersten Quartal 2025 führt die IKK – Die Innovationskasse einen weiteren Wahltarif ein. Hierbei handelt es sich um keinen Selbstbehalttarif, sondern um einen Beitragsrückerstattungstarif.

Einen solchen Tarif bieten bereits mehrere Krankenkassen an, sodass es sich um keine Innovation handelt.

Im Wahltarif Leistungsfreiheit gibt es eine jährliche Prämie von bis zu 600 Euro, wenn du keine Leistungen (mit Ausnahme von Vorsorgeuntersuchungen) in Anspruch nimmst.

Unterschied zu den Selbstbehalttarifen

Im Gegensatz zu den Selbstbehalttarifen ist die Prämie jedoch nicht fix, sondern beträgt 1/12 der selbstaufgebrachten Krankenversicherungsbeiträge für das jeweilige Kalenderjahr (maximal 600 Euro).

Im Vergleich zu den Selbstbehalttarifen ist der Beitragsrückerstattungstarif daher für viele Versicherte unattraktiv.

Ein Angestellter zahlt 2025 bei der IKK – Die Innovationskasse maximal 6.019,65 Euro für die Krankenversicherung (5.512,50 Euro BBG * (14,6% + 3,6% Zusatzbeitrag) / 2 * 12). 1/12 davon sind 501,64 Euro, sodass Angestellte die maximale Prämie in Höhe von 600 Euro gar nicht erreichen können. Das ist nur für Selbstständige möglich, die den Beitrag zu 100% selbst bezahlen.

Der Vorteil im Vergleich zu den Selbstbehalttarifen ist jedoch, dass die Bindungsfrist nur ein Jahr und nicht 3 Jahre beträgt. Auch können beim Wahltarif Leistungsfreiheit Vorsorgeuntersuchungen in Anspruch genommen werden. Bei den Selbstbehalttarifen haben auch Vorsorgeuntersuchungen eine Auswirkung auf den Selbstbehalt.

Eine Kombination des Wahltarifs Leistungsfreiheit und eines Selbstbehalttarifs ist nicht möglich.

Wie funktioniert der Wechsel in den Wahltarif?

Wir gehen den Prozess einmal beispielhaft am Wahltarif Zahnersatz durch, da hier bereits alle Informationen bekannt sind.

Teilnahmeerklärung einreichen

Um am Wahltarif Zahnersatz der IKK – Die Innovationskasse teilzunehmen, fülle bitte die hier hinterlegte Teilnahmeerklärung aus. Sende das ausgefüllte Formular anschließend per E-Mail an die Krankenkasse. Die E-Mail-Adresse lautet: wahltarif@die-IK.de.

Wahltarife Arzt

Die Teilnahmeerklärung für die Wahltarife Arzt haben wir dir hier hinterlegt. Die E-Mail-Adresse lautet ebenfalls: wahltarif@die-IK.de.

Umstellung zum nächsten Monatsersten

Die Umstellung in den Wahltarif Zahnersatz erfolgt jeweils zum nächsten Monatsersten. Voraussetzung für die Teilnahme ist, dass du deine Beiträge selbst zahlst. Personen, die kostenlos familienversichert sind oder Bürgergeld beziehen, können diesen Tarif daher nicht wählen.

300 Euro Prämie – jährlich und automatisch

Wenn du beispielsweise am 15.01.2025 deine Teilnahmeerklärung an die Krankenkasse sendest, wirst du zum 01.02.2025 in den Wahltarif Zahnersatz aufgenommen. Ab diesem Datum gilt der jährliche Selbstbehalt von 1.000 Euro für Zahnersatz und die Prämie von 300 Euro wird im Februar ausgezahlt. Diese Zahlung erfolgt in den Folgejahren automatisch. Ein Widerrufsrecht nach der Umstellung besteht nicht.

Der Tarif endet in diesem Beispiel am 31.01.2028. Danach kannst du den Zahnersatztarif erneut für weitere 3 Jahre beantragen und weiterhin jährlich 300 Euro Prämie erhalten.

In den Wahltarifen Arzt wird die Prämie abweichend vom Wahltarif Zahnersatz immer erst 3 Monate nach Beginn des Tarifjahres ausgezahlt.

So funktioniert der Start für Neumitglieder

Wenn du noch kein Mitglied der IKK – Die Innovationskasse bist, solltest du zuerst die reguläre Mitgliedschaft beantragen.

Falls du bereits mindestens 12 Monate bei deiner aktuellen Krankenkasse versichert bist, kannst du mit einer Kündigungsfrist von 2 Monaten zur IKK – Die Innovationskasse wechseln. Eine separate Kündigung bei deiner alten Krankenkasse ist nicht notwendig. Du beantragst einfach die Mitgliedschaft, beispielsweise über diesen Link, und die IKK – Die Innovationskasse übernimmt den Rest.

Beantragst du die Mitgliedschaft beispielsweise im Januar, beginnt sie zum 01.04.2025. Unmittelbar nach dem Absenden des Mitgliedschaftsantrags solltest du die Teilnahmeerklärung für den Wahltarif Zahnersatz per E-Mail an die IKK – Die Innovationskasse senden.

Der Wahltarif Zahnersatz startet dann zum 01.05.2025 – einen Monat nach Beginn deiner Mitgliedschaft. Eine gleichzeitige Aktivierung von Mitgliedschaft und Wahltarif ist nicht möglich.

Auswirkungen auf die Steuer

Sowohl ein Selbstbehalttarif als auch ein Beitragsrückerstattungstarif hat stets steuerliche Auswirkungen. Der Grund dafür liegt in der Art der Beitragsrückerstattung, die keinen direkten Gegenwert bietet. Für das Jahr 2025 gibt es jedoch erneut einen Freibetrag von 150 Euro. Das bedeutet, dass nur Beträge über diesen Freibetrag steuerlich relevant werden. Der Freibetrag von 150 Euro wurde mittlerweile verstetigt, sodass auch für die kommenden Jahre damit gerechnet werden kann.

Wenn du beispielsweise eine Beitragsrückerstattung von 300 Euro erhältst, reduziert sich dein Sonderausgabenabzug um die Differenz von 150 Euro (300 Euro Rückerstattung – 150 Euro Freibetrag). Dies bedeutet nicht, dass du die 150 Euro als Einkommen versteuern musst, sondern lediglich, dass du diesen Betrag weniger von deinen Krankenversicherungsbeiträgen steuerlich geltend machen kannst.

Die tatsächlichen finanziellen Auswirkungen sind in der Regel gering. Trotzdem solltest du bedenken, dass die vollständige Rückerstattung von zum Beispiel 300 Euro nicht netto bei dir ankommt. Dein Steuerberater kann dir hierzu genauere Informationen geben.

Gut zu wissen: Die IKK – Die Innovationskasse meldet die Beitragsrückerstattung automatisch an das Finanzamt.

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