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IKK – Die Innovationskasse Wahltarif – Sinnvoll oder nicht?

Aktualisiert am 17. Januar 2025

Die Krankenkasse IKK – Die Innovationskasse bietet mehrere innovative Wahltarife an, bei denen du durch einen Selbstbehalt in bestimmten Bereichen oder bei Leistungsfreiheit eine jährliche Prämie erhalten kannst. Was du dabei beachten musst, erklären wir dir in diesem Experten-Artikel.

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Spiegel - IKK - Die Innovationskasse Wahltarif - Sinnvoll oder nicht?
Sueddeutsche Zeitung - IKK - Die Innovationskasse Wahltarif - Sinnvoll oder nicht?
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Wirtschaftswoche - IKK - Die Innovationskasse Wahltarif - Sinnvoll oder nicht?
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Versicherungen mit Kopf - Bekannt aus

Was ist ein Wahltarif?

Jede gesetzliche Krankenversicherung (GKV) kann ihren Versicherten neben dem Standardtarif auch sogenannte Wahltarife anbieten. Einige dieser Wahltarife sind sogar gesetzlich vorgeschrieben.

In der Regel sind die meisten Versicherten jedoch in den Standardtarifen abgesichert, da diese automatisch greifen, sobald du Mitglied einer Krankenkasse wirst.

Wahltarife: Aktive Beantragung erforderlich

Um in einen Wahltarif aufgenommen zu werden, musst du diesen aktiv bei deiner gesetzlichen Krankenversicherung beantragen. Der Zusatzbeitrag, Zusatzleistungen und Bonusprogramme bleiben dabei identisch wie beim Standardtarif, lediglich bestimmte Bedingungen oder Leistungen unterscheiden sich. Detaillierte Informationen zu den verschiedenen Wahltarifen kannst du auf der Website des Bundesgesundheitsministeriums nachlesen.

Diese Wahltarife gibt es

Jede Krankenkasse ist verpflichtet, die folgenden Wahltarife anzubieten:

Die folgenden Wahltarife bieten Krankenkassen freiwillig an:

Verlängerte Bindungsfrist

Während die Bindungsfrist bei den meisten normalen und Wahltarifen ein Jahr beträgt, gibt es Ausnahmen. Beim Krankengeldtarif für Selbstständige sowie beim Selbstbehalttarif beträgt die Bindungsfrist 3 Jahre. Das bedeutet, dass du in diesem Zeitraum die Krankenkasse nur wechseln kannst, wenn diese den Zusatzbeitrag erhöht.

Im Jahr 2024 hat die Krankenkasse IKK – Die Innovationskasse mit dem Selbstbehalttarif Zahnersatz einen bis dahin einzigartigen Wahltarif auf den Markt gebracht. Zum 01.01.2025 hat diese Krankenkasse ihr Portfolio an einzigartigen Wahltarifen erweitert.

Die Wahltarife können übrigens mit dem Bonusprogramm kombiniert werden.

IKK – Die Innovationskasse Wahltarif Zahnersatz

Zum Wahltarif Zahnersatz haben wir bereits einen ausführlichen Artikel geschrieben.

Kurz zusammengefasst bekommt man für einen jährlichen Selbstbehalt von 1.000 Euro für Zahnersatzmaßnahmen eine jährliche Prämie von 300 Euro.

Da Leistungen für Zahnersatz insbesondere für junge, gesunde Menschen gut kalkulierbar sind und für Zahnbehandlung und Prophylaxe (die IKK – Die Innovationskasse zahlt 100 Euro pro Jahr für die professionelle Zahnreinigung) trotz Wahltarif geleistet wird, sehen wir diesen Wahltarif positiv.

IKK – Die Innovationskasse Wahltarif Facharzt

Zum 01.01.2025 hat die IKK – Die Innovationskasse weitere Selbstbehalttarife eingeführt.

Im Wahltarif Facharzt gibt es eine jährliche Prämie von 400 Euro, wenn man einen jährlichen Selbstbehalt von 800 Euro für Facharztbesuche akzeptiert. Für Hausarztbesuche gibt es keinen Selbstbehalt.

Da es sich um einen Selbstbehalttarif handelt, beträgt die Bindungsfrist 3 Jahre.

Selbstbehalt bezieht sich auf Versicherungsjahr

Bei allen Selbstbehalttarifen der IKK – Die Innovationskasse bezieht sich der Selbstbehalt auf das Versicherungsjahr des Wahltarifs und nicht auf das Kalenderjahr. Wenn du zum Beispiel zum 01.05. in den Wahltarif wechselst, gilt der Selbstbehalt bis zum 30.04. des Folgejahres.

Prämie muss bei vorzeitiger Kündigung anteilig zurückgezahlt werden

Die Prämie wird immer im Voraus ausgezahlt. Solltest du jedoch zum Beispiel aufgrund einer Erhöhung des Zusatzbeitrags die Krankenkasse vorzeitig wechseln, musst du die Prämie anteilig zurückzahlen.

Wenn dein Wahltarif beispielsweise vom 01.07. bis 30.06. läuft und du deine Krankenkasse zum 01.01. aufgrund einer Erhöhung des Zusatzbeitrags kündigst, musst du die Prämie für das laufende Jahr anteilig zurückzahlen.

Angenommen, du kündigst im Januar und wechselst zum 01.04. zu einer neuen Krankenkasse. In diesem Fall warst du für den Wahltarif Facharzt nur 9 von 12 Monaten im entsprechenden Jahr versichert. Deshalb müsstest du eine anteilige Rückzahlung von 100 Euro leisten (400 Euro Prämie / 12 Monate * 3 Monate). Gleichzeitig reduziert sich jedoch auch dein Selbstbehalt auf 600 Euro für die 9 Monate (800 Euro Selbstbehalt / 12 Monate * 9 Monate).