Bei der Krankenkasse IKK – Die Innovationskasse kannst du im Rahmen des Wahltarifs für Zahnersatz jedes Jahr 300 Euro erhalten. Was du dabei beachten musst, erklären wir dir in diesem Experten-Artikel.
Schnell sein!
Inhaltsübersicht
- Was ist ein Wahltarif?
- IKK – Die Innovationskasse Wahltarif Zahnersatz
- Wie funktioniert der Wechsel in den IKK Wahltarif in der Praxis?
- Was ist, wenn die IKK – Die Innovationskasse den Zusatzbeitrag erhöht?
- Auswirkungen der 300 Euro Rückerstattung auf die Steuer
- Fazit zum Zahnersatztarif der IKK – Die Innovationskasse
- BU-Check und Online-Beratung
Was ist ein Wahltarif?
Jede gesetzliche Krankenversicherung hat die Möglichkeit, ihren Versicherten neben dem normalen Tarif sogenannte Wahltarife anzubieten. Einige Wahltarife sind sogar Pflicht.
Die meisten Versicherten sind wahrscheinlich in den normalen Tarifen versichert, da du automatisch in diese Tarife kommst, wenn du Mitglied bei einer Krankenkasse wirst.
Wahltarife müssen aktiv beantragt werden
Wahltarife müssen von den Versicherten aktiv beantragt werden. Hierbei sind Zusatzbeitrag, Zusatzleistungen und Bonusprogramme identisch wie beim normalen Tarif. Lediglich gewisse Aspekte weichen ab. Ausführliche Erklärungen zu den verschiedenen Wahltarifen findest du auf der Website vom Bundesgesundheitsministerium.
Diese Wahltarife gibt es
Jede Krankenkasse ist verpflichtet, die folgenden Wahltarife anbieten:
- Wahltarif für integrierte Versorgung
- Hausarzttarif (hausarztzentrierte Versorgung)
- Wahltarif für strukturierte Behandlungsprogramme
- Krankengeldtarif für Selbstständige
Die folgenden Wahltarife bieten Krankenkassen freiwillig an:
- Selbstbehalttarif
- Kostenerstattungstarif
- Beitragsrückerstattungstarif
Verlängerte Bindungsfrist
Bei den normalen Tarifen und den meisten Wahltarifen beträgt die Bindungsfrist ein Jahr. Lediglich beim Krankengeldtarif für Selbstständige und beim Selbstbehalttarif liegt die Bindungsfrist bei 3 Jahren, was bedeutet, dass du die Krankenkasse 3 Jahre nicht wechseln kannst.
Beim Wahltarif Zahnersatz der IKK – Die Innovationskasse handelt es sich um einen Selbstbehalttarif, der einzigartig in Deutschland ist.
IKK – Die Innovationskasse Wahltarif Zahnersatz
Die meisten Selbstbehalttarife von Krankenkassen funktionieren wie folgt. Du erhältst eine fixe Prämie von zum Beispiel 600 Euro pro Jahr. Im Gegenzug musst du jedoch alle anfallenden Krankheitskosten bis zu einem Betrag von 1.000 Euro selbst bezahlen. Sollten also deine Krankheitskosten unter 600 Euro liegen, machst du ein gutes Geschäft. Bei Krankheitskosten zwischen 600 und 1.000 Euro machst du einen Verlust im Vergleich zu einem normalen Tarif.
Das Problem bei solchen Tarifen ist, dass alle Behandlungen unter dem Selbstbehalt fallen. Das ist selbst für junge, gesunde Menschen schwer kalkulierbar.
Selbstbehalt nur für Zahnersatzmaßnahmen
Beim neuen Selbstbehalttarif der IKK – Die Innovationskasse beschränkt sich das Ganze auf Zahnersatzmaßnahmen. Dabei handelt es sich um eine echte Innovation. Einen solchen Tarif gibt es bei keiner anderen Krankenkasse.
300 Euro Prämie jedes Jahr
Konkret erhältst du eine jährliche fixe Prämie von 300 Euro, wenn du einen Selbstbehalt von 1.000 Euro für Zahnersatzmaßnahmen in Kauf nimmst. Der Selbstbehalt bezieht sich immer auf das Versicherungsjahr des Wahltarifs (zum Beispiel 01.05. bis 30.04.) und nicht auf das Kalenderjahr (01.01. bis 31.12.).
Unter den Selbstbehalt fallen wirklich nur Zahnersatzmaßnahmen, also zum Beispiel Kronen und Brücken und nicht Zahnbehandlungen und Prophylaxe. So schreibt es die IKK – Die Innovationskasse selbst: „Als Zahnersatz gelten die nach den jeweiligen Kapiteln abgerechneten Leistungen des einheitlichen Bewertungsmaßstabes für zahnärztliche Leistungen (BEMA, Teil 5) und ggfs. der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ, Abschnitt F).“.
Die IKK – Die Innovationskasse übernimmt übrigens jedes Jahr bis zu 100 Euro für die professionelle Zahnreinigung.
Selbstbehalt nur für Zahnersatz ist deutlich besser kalkulierbar
Ein Selbstbehalt nur für Zahnersatz ist deutlich besser kalkulierbar als ein Selbstbehalt für alle Behandlungen. Insbesondere bei jungen Menschen sind Zahnersatzmaßnahmen in der Regel eine Seltenheit.
Wichtig ist aber, dass du deine persönliche Situation bewertest. Wenn du zwar jung bist, aber bereits Probleme mit den Zähnen hattest, solltest du dieses Risiko eher nicht eingehen. Auch bei Sportarten wie Eishockey ist das Risiko für Zahnersatzmaßen deutlich höher als bei der Allgemeinheit. Des Weiteren musst du bedenken, dass du grundsätzlich 3 Jahre in diesem Tarif bleiben musst. Ein Aufschieben von Zahnersatzmaßnahmen ist also kein leichtes Unterfangen.
Wie funktioniert der Wechsel in den IKK Wahltarif in der Praxis?
Als Mitglied der IKK – Die Innovationskasse musst du die hier hinterlegte Teilnahmeerklärung ausfüllen und per E-Mail an die Krankenkasse schicken. Die E-Mail-Adresse lautet: wahltarif-zahnersatz@die-IK.de.
Umstellung direkt zum nächsten Monatsersten
Dann wirst du zum nächsten Monatsersten in den Wahltarif Zahnersatz umgestellt. Die Voraussetzung für den Wahltarif ist lediglich, dass man seine Beiträge selbst trägt. Kostenlos Familienversicherte und Bürgergeld-Bezieher können also nicht in diesen Tarif wechseln.
300 Euro Prämie kommt jedes Jahr automatisch
Wenn du zum Beispiel am 15.04.2024 die Erklärung an die Krankenkasse schickst, wirst du zum 01.05.2024 in den Zahnersatztarif umgestellt. Ab diesem Zeitpunkt gilt der jährliche Selbstbehalt von 1.000 Euro für Zahnersatz. Die jährliche Prämie von 300 Euro wird im Mai überwiesen und kommt auch in den Folgejahren automatisch. Ein Widerrufsrecht besteht nicht.
Der Wahltarif läuft in diesem Beispiel am 30.04.2027 aus. Du hast anschließend die Möglichkeit, erneut für 3 Jahre den Zahnersatztarif zu beantragen und erhältst dann wieder 300 Euro pro Jahr.
So gehen Neumitglieder vor
Wenn du noch nicht Mitglied der IKK – Die Innovationskasse bist, solltest du zunächst die ganz normale Mitgliedschaft beantragen.
Wenn du bereits 12 Monate Mitglied bei deiner bisherigen Krankenkasse bist, kannst du mit einer Frist von 2 Monaten die Krankenkasse wechseln. Eine Kündigung bei deiner alten Krankenkasse ist nicht nötig. Du beantragt einfach die Mitgliedschaft bei der IKK – Die Innovationskasse, zum Beispiel über diesen Link und alles weitere übernimmt die IKK – Die Innovationskasse.
Wenn du die Mitgliedschaft zum Beispiel im April beantragst, beginnt diese zum 01.07.2024. Direkt nachdem du den Mitgliedschaftsantrag abgeschickt hast, solltest du die Teilnahmeerklärung per E-Mail an die IKK – Die Innovationskasse schicken.
Der Wahltarif Zahnersatz beginnt dann zum 01.08.2024 und nicht zum 01.07.2024. Der Wahltarif startet also immer einen Monat nach der normalen Mitgliedschaft. Ein gleichzeitiger Beginn von Mitgliedschaft und Wahltarif ist nicht möglich.
Was ist, wenn die IKK – Die Innovationskasse den Zusatzbeitrag erhöht?
Der Zusatzbeitrag der IKK – Die Innovationskasse liegt seit dem 01.07.2024 bei 2,3% (bis 30.06.2024: 1,7%, 2023: 1,6%), also über dem Durchschnitt der gesetzlichen Krankenkassen (1,7%). Wenn eine Krankenkasse den Zusatzbeitrag erhöht, haben Versicherte ein Sonderkündigungsrecht. Dieses gilt unabhängig von der Bindungsfrist.
Das Gute ist, dass dieses Sonderkündigungsfrist nicht nur für die 12-monatige Bindungsfrist bei normalen Tarifen, sondern auch für die 3-jährige Bindungsfrist beim Selbstbehalttarif gilt. Bei einer Erhöhung des Zusatzbeitrags kannst du also als Mitglied des Wahltarifs Zahnersatz die Krankenkasse wechseln.
Lediglich beim Wahltarif Krankentagegeld für Selbständige gilt das Sonderkündigungsrecht nicht. Selbst bei einer Erhöhung des Zusatzbeitrags kommt man nicht vor Ablauf der 3 Jahre aus dem Tarif.
300 Euro Prämie muss anteilig zurückgezahlt werden
Wenn dein Wahltarif Zahnersatz zum Beispiel vom 01.07. bis 30.06. läuft und du zum 01.01. aufgrund einer Erhöhung des Zusatzbeitrags die Krankenkasse kündigst, musst du die Prämie für das entsprechende Jahr anteilig zurückzahlen.
Wenn du im Januar kündigst, wirst du zum 01.04. Mitglied bei der neuen Krankenkasse. Dein Wahltarif lief dann nur 9 statt 12 Monate, weshalb du 75 Euro zurückzahlen musst (300 / 12 * 3). Dafür hast du im entsprechenden Jahr aber auch nur einen Selbstbehalt von 750 Euro (1.000 / 12 * 9).
Möglicherweise einbehaltene Leistungen der Krankenkasse werden dann an dich ausgezahlt.
Auswirkungen der 300 Euro Rückerstattung auf die Steuer
Ein Selbstbehalttarif, egal ob der Zahnersatztarif der IKK – Die Innovationskasse oder ein Tarif einer anderen Krankenkasse hat immer Auswirkungen auf die Steuer. Grund dafür ist, dass es sich dabei um eine Beitragsrückerstattung handelt, bei welcher kein Gegenwert gegenübersteht. Hierbei gibt es jedoch auch 2024 wieder einen Freibetrag von 150 Euro. Das heißt, nur der Betrag über 150 Euro hat steuerliche Auswirkungen.
Du musst die 150 Euro (300 Euro Beitragsrückerstattung – 150 Euro Freibetrag) jedoch nicht als Einkommen versteuern, sondern lediglich wird dein Sonderausgabenabzug um 150 Euro gemindert. Du kannst demnach nicht deinen vollen Krankenversicherungsbeiträge von der Steuer absetzen, sondern musst diesen Betrag um 150 Euro mindern.
Die tatsächlichen Auswirkungen dürften nicht sehr hoch ausfallen, dennoch muss dir klar sein, dass etwas weniger als 300 Euro tatsächlich bei dir ankommt. Genaue Informationen dazu kann dir dein Steuerberater geben.
Die IKK – Die Innovationskasse meldet die Rückerstattung automatisch an das Finanzamt.
Fazit zum Zahnersatztarif der IKK – Die Innovationskasse
Mit dem Wahltarif Zahnersatz hat die IKK – Die Innovationskasse erneut Innovation bewiesen. Insbesondere für junge Leute dürfte sich dieses Angebot lohnen, denn Zahnersatzmaßnahmen sind eher unwahrscheinlich.
Das Coole ist, dass man bei der IKK – Die Innovationskasse zusätzlich zu den 300 Euro für den Wahltarif weiterhin den 500 Euro Bonus für zum Beispiel die Berufsunfähigkeitsversicherung oder das Fitnessstudio nutzen kann. Zudem gibt es jedes Jahr weitere leicht verdiente 50 Euro über die betriebliche Gesundheitsförderung GESUNA@work.
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