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IKK – Die Innovationskasse Wahltarif Selbstbehalt Zahnersatz
Bei der Krankenkasse IKK – Die Innovationskasse kannst du im Rahmen des Wahltarifs für Zahnersatz jedes Jahr 300 Euro erhalten. Was du dabei beachten musst, erklären wir dir in diesem Experten-Artikel.
Schnell sein!
💡Wichtige Infos auf einen Blick
- Es gibt sieben verschiedene Wahltarife, welche von gesetzlichen Krankenversicherungen angeboten werden können. Vier davon sind Pflicht, die anderen drei sind freiwillig.
- Beim Wahltarif Zahnersatz der IKK - Die Innovationskasse handelt es sich um einen Selbstbehalttarif. Dieser wird freiwillig angeboten und ist einzigartig in Deutschland.
- Für einen Selbstbehalt von 1.000 Euro pro Jahr für Zahnersatzmaßnahmen bekommst du eine jährliche Prämie von 300 Euro.
- Beim Selbstbehalttarif liegt die Bindungsfrist bei 3 Jahren, wobei eine vorzeitige Kündigung bei einer Erhöhung des Zusatzbeitrags möglich ist.
- Die Prämie von 300 Euro hat steuerliche Auswirkungen.
- Was ist ein Wahltarif?
- IKK – Die Innovationskasse Wahltarif Zahnersatz
- Wie funktioniert der Wechsel in den IKK Wahltarif in der Praxis?
- Was ist, wenn die IKK – Die Innovationskasse den Zusatzbeitrag erhöht?
- Auswirkungen der 300 Euro Rückerstattung auf die Steuer
- Fazit zum Zahnersatztarif der IKK – Die Innovationskasse
- BU-Check und Online-Beratung
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Was ist ein Wahltarif?
Jede gesetzliche Krankenversicherung hat die Möglichkeit, ihren Versicherten neben dem normalen Tarif sogenannte Wahltarife anzubieten. Einige Wahltarife sind sogar Pflicht.
Die meisten Versicherten sind wahrscheinlich in den normalen Tarifen versichert, da du automatisch in diese Tarife kommst, wenn du Mitglied bei einer Krankenkasse wirst.
Wahltarife müssen aktiv beantragt werden
Wahltarife müssen von den Versicherten aktiv beantragt werden. Hierbei sind Zusatzbeitrag, Zusatzleistungen und Bonusprogramme identisch wie beim normalen Tarif. Lediglich gewisse Aspekte weichen ab. Ausführliche Erklärungen zu den verschiedenen Wahltarifen findest du auf der Website vom Bundesgesundheitsministerium.
Diese Wahltarife gibt es
Jede Krankenkasse ist verpflichtet, die folgenden Wahltarife anzubieten:
- Wahltarif für integrierte Versorgung
- Hausarzttarif (hausarztzentrierte Versorgung)
- Wahltarif für strukturierte Behandlungsprogramme
- Krankengeldtarif für Selbstständige
Die folgenden Wahltarife bieten Krankenkassen freiwillig an:
- Selbstbehalttarif
- Kostenerstattungstarif
- Beitragsrückerstattungstarif
Verlängerte Bindungsfrist
Bei den normalen Tarifen und den meisten Wahltarifen beträgt die Bindungsfrist ein Jahr. Lediglich beim Krankengeldtarif für Selbstständige und beim Selbstbehalttarif liegt die Bindungsfrist bei 3 Jahren, was bedeutet, dass du die Krankenkasse 3 Jahre nicht wechseln kannst.
Beim Wahltarif Zahnersatz der IKK – Die Innovationskasse handelt es sich um einen Selbstbehalttarif, der einzigartig in Deutschland ist.
Seit dem 01.01.2025 bietet die IKK – Die Innovationskasse weitere innovative Wahltarife an.
IKK – Die Innovationskasse Wahltarif Zahnersatz
Die meisten Selbstbehalttarife von Krankenkassen funktionieren wie folgt. Du erhältst eine fixe Prämie von zum Beispiel 600 Euro pro Jahr. Im Gegenzug musst du jedoch alle anfallenden Krankheitskosten bis zu einem Betrag von 1.000 Euro selbst bezahlen. Sollten also deine Krankheitskosten unter 600 Euro liegen, machst du ein gutes Geschäft. Bei Krankheitskosten zwischen 600 und 1.000 Euro machst du einen Verlust im Vergleich zu einem normalen Tarif.
Das Problem bei solchen Tarifen ist, dass alle Behandlungen unter dem Selbstbehalt fallen. Das ist selbst für junge, gesunde Menschen schwer kalkulierbar.
Selbstbehalt nur für Zahnersatzmaßnahmen
Beim neuen Selbstbehalttarif der IKK – Die Innovationskasse beschränkt sich das Ganze auf Zahnersatzmaßnahmen. Dabei handelt es sich um eine echte Innovation. Einen solchen Tarif gibt es bei keiner anderen Krankenkasse.
300 Euro Prämie jedes Jahr
Konkret erhältst du eine jährliche fixe Prämie von 300 Euro, wenn du einen Selbstbehalt von 1.000 Euro für Zahnersatzmaßnahmen in Kauf nimmst. Der Selbstbehalt bezieht sich immer auf das Versicherungsjahr des Wahltarifs (zum Beispiel 01.05. bis 30.04.) und nicht auf das Kalenderjahr (01.01. bis 31.12.).
Unter den Selbstbehalt fallen wirklich nur Zahnersatzmaßnahmen, also zum Beispiel Kronen und Brücken und nicht Zahnbehandlungen und Prophylaxe. So schreibt es die IKK – Die Innovationskasse selbst: „Als Zahnersatz gelten die nach den jeweiligen Kapiteln abgerechneten Leistungen des einheitlichen Bewertungsmaßstabes für zahnärztliche Leistungen (BEMA, Teil 5) und ggfs. der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ, Abschnitt F).“.
Die IKK – Die Innovationskasse übernimmt übrigens jedes Jahr bis zu 100 Euro für die professionelle Zahnreinigung.