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IKK – Die Innovationskasse Bonusprogramm 2025
In diesem Experten-Artikel erfährst du alles über das neue Bonusprogramm der IKK – Die Innovationskasse, welches am 01.02.2025 startet.
Schnell sein!
💡Wichtige Infos auf einen Blick
- Der Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenkasse IKK - Die Innovationskasse liegt 2025 bei 3,1% und damit über dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 2,5%.
- Das beliebte Bonusprogramm der IKK - Die Innovationskasse mit bis zu 500 Euro Zuschuss für zum Beispiel die Berufsunfähigkeitsversicherung endet am 31.01.2025.
- Das neue Bonusprogramm der IKK - Die Innovationskasse startet am 01.02.2025 und bietet ebenfalls attraktive Prämien.
- Ein 30-Jähriger bekommt zum Beispiel eine Prämie von 300 Euro, wenn er zur jährlichen Zahnvorsorge geht, Mitglied im Fitnessstudio ist und einen normalen BMI hat.
- Durch den Superbonus wird die Prämie im 3. Jahr sogar verdoppelt. Somit wäre es nicht falsch, wenn man sagt, dass die IKK - Die Innovationskasse die Berufsunfähigkeitsversicherung mit 400 Euro pro Jahr bezuschusst.
- Anders als beim alten Bonusprogramm ist der Bonus nicht zweckgebunden, das heißt, für eine Auszahlung muss kein Nachweis über zum Beispiel eine Berufsunfähigkeitsversicherung erbracht werden. In anderen Worten kann über den Bonus frei verfügt werden.
- Das Bonusprogramm kann mit den Wahltarifen kombiniert werden.
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IKK - Die Innovationskasse altes Bonusprogramm endet am 31.01.2025
Mit einem Bonus von bis zu 500 Euro für zum Beispiel die Berufsunfähigkeitsversicherung oder Fitnessstudiobeiträge bietet die IKK – Die Innovationskasse eines der attraktiven Bonusprogramme von allen gesetzlichen Krankenkassen an.
Dieses Bonusprogramm endet jedoch zum 31.01.2025, da die Aufsicht dieses nicht mehr genehmigt hat.
Falls du aktuell Mitglied der IKK – Die Innovationskasse bist und das alte Bonusprogramm ein letztes Mal in Anspruch nehmen möchtest (Bonusjahr 2024), musst du die Unterlagen bis spätestens 31.01.2025 an die Krankenkasse schicken.
Das gilt jedoch nur, wenn dein Bonuszeitraum vom 01.01. bis 31.12. läuft. Sollte dein Bonuszeitraum zum Beispiel vom 01.08. bis 31.07. laufen, kannst du den alten Bonus nicht mehr wahrnehmen. Der Bonuszeitraum bleibt nämlich unverändert bestehen, sodass du ab dem 01.08.2025 am neuen Bonusprogramm teilnehmen kannst.
Das Ende des alten Bonusprogramms ist eine schlechte Nachricht, jedoch bietet die IKK – Die Innovationskasse ab dem 01.02.2025 ein neues Bonusprogramm an, welches wir uns im Folgenden näher anschauen.
IKK – Die Innovationskasse neues Bonusprogramm ab 01.02.2025
Das neue Bonusprogramm der IKK – Die Innovationskasse startet am 01.02.2025.
Es besteht aus dem Vorsorgebonus und dem Gesundheitsbonus, welche in Kombination zum Kombibonus werden. Zudem gibt es den IK Superbonus.
Vorsorgebonus
Den Vorsorgebonus erhältst du, wenn du die für dein Alter vorgeschriebenen Vorsorgeuntersuchungen durchführst. Diese Leistungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen, sodass für dich keine zusätzlichen Kosten anfallen. Das war auch die Voraussetzung für das alte Bonusprogramm.
Für Männer unter 35 Jahren umfasst dies lediglich die jährliche Zahnvorsorge sowie eine einmalige Gesundheitsvorsorgeuntersuchung zwischen 18 und 34 Jahren. Frauen unter 35 Jahren haben ab dem vollendeten 20. Lebensjahr zusätzlich Anspruch auf eine jährliche Krebsvorsorgeuntersuchung der Geschlechtsorgane und ab dem vollendeten 30. Lebensjahr auf eine jährliche Brustkrebsvorsorge.
Des Weiteren zählen auch Schutzimpfungen als Vorsorgemaßnahmen. Hierbei werden jedoch die meisten Schutzimpfungen nicht von der IKK – Die Innovationskasse bezahlt.
Im Unterschied zum alten Bonusprogramm können nun auch Versicherte unter 16 Jahren teilnehmen.
Folgende Prämien sind maximal möglich:
Alter | 1. + 2. Vorsorgemaßnahme | ab 3. Vorsorgemaßnahme | ab 5. Vorsorgemaßnahme |
---|---|---|---|
bis 15 Jahre | 15 Euro Bonus je Maßnahme | 10 Euro Bonus je Maßnahme | |
ab 16 Jahren | 40 Euro Bonus je Maßnahme | 30 Euro Bonus je Maßnahme | 20 Euro Bonus je Maßnahme |
Zusätzlich zahlt die IKK – Die Innovationskasse einen einmaligen Willkommensbonus von 200 Euro, wenn die versicherte Person die Früherkennungsuntersuchungen zur Schwangerschaftsvorsorge und die Vorsorgeuntersuchungen im 1. Lebensjahr des Kindes wahrnimmt.
Gesundheitsbonus
Der zweite Teil des neuen Bonusprogramms der IKK – Die Innovationskasse ist der Gesundheitsbonus.
Hierbei wird ein Bonus von maximal 50 Euro gezahlt, wenn die versicherte Person Mitglied im Fitnessstudio oder Sportverein ist und/oder an einem Präventionskurs teilnimmt (Aktivcheck) und einen BMI im Normalbereich hat und/oder Nichtraucher ist (Vitalcheck).
Den normalen BMI und den Nichtraucherstatus kannst du selbst mit einer Unterschrift nachweisen. Du musst hierfür nicht zum Arzt oder zur Apotheke gehen.
Aktivcheck | Bonus | Vitalcheck | Bonus |
---|---|---|---|
Sportverein oder Fitnessstudio | 25 Euro | BMI | 10 Euro |
Präventionskurs (auch online) | 25 Euro | Nichtraucher | 10 Euro |
Kombibonus
Klingt bis jetzt nicht wirklich attraktiv, doch der Kombibonus macht das neue Bonusprogramm der IKK – Die Innovationskasse ziemlich interessant.
Wenn du den Vorsorgebonus mit dem Gesundheitsbonus kombinierst, wird daraus der Kombibonus.
Wenn du an allen altersgerechten Vorsorgeuntersuchungen teilnimmst und einen Aktivcheck und einen Vitalcheck nachweist, bist du für den Kombibonus berechtigt.
Wenn du zum Beispiel 30 Jahre alt bist und zur jährlichen Zahnvorsorge gehst, Mitglied im Fitnessstudio bist und einen normalen BMI hast, bekommst du nicht 75 Euro (40 Euro für Zahnvorsorge + 25 Euro für Fitnessstudio + 10 Euro für BMI), sondern 300 Euro.
Und durch den IK Superbonus wird das Ganze nochmal attraktiver.
IK Superbonus
Mit dem IK Superbonus belohnt die IKK – Die Innovationskasse treue Mitglieder.
Im 3. Bonusjahr, welches sich Super-Bonusjahr nennt, verdoppelt die IKK – Die Innovationskasse den Bonus.
So bekommen zum Beispiel Versicherte zwischen 16 und 34 Jahren in diesem Jahr nicht 300, sondern 600 Euro.
Auf die 3 Jahre heruntergerechnet ergibt das einen jährlichen Bonus von 400 Euro.
Versicherte ab 35 Jahren bekommen sogar einen Superbonus von 700 Euro, was auf die 3 Jahre heruntergerechnet einen jährlichen Bonus von ca. 467 Euro ergibt.
Alter | 1. Bonusjahr | 2. Bonusjahr | 3. Super-Bonusjahr |
---|---|---|---|
bis 15 Jahre | 100 Euro | 100 Euro | 200 Euro |
zwischen 16 und 34 Jahren | 300 Euro | 300 Euro | 600 Euro |
ab 35 Jahre | 350 Euro | 350 Euro | 700 Euro |
Bonus ist nicht zweckgebunden
Der Bonus von bis zu 500 Euro aus dem alten Bonusprogramm wurde nur gezahlt, wenn Kosten im entsprechenden Gegenwert nachgewiesen wurden.
Wenn du zum Beispiel nur 300 Euro für das Fitnessstudio bezahlt hast, wurden auch nur 300 Euro und nicht 500 Euro ausgezahlt.
Das neue Bonusprogramm ist nicht zweckgebunden, das heißt, der Bonus wird ohne den Nachweis von Kosten ausgezahlt. In anderen Worten kann der Bonus frei verwendet werden.
Somit ist der neue Bonus zwar schlechter als der alte Bonus, wenn du Kosten in Höhe von über 300 Euro nachweisen kannst, jedoch grundsätzlich besser, da du frei über das Geld verfügen kannst.
Theoretisch könnte man durch den Superbonus auch mit einer Erstattung von 400 Euro rechnen, jedoch ist es durchaus möglich, dass es das Bonusprogramm in dieser Form in 3 Jahren nicht mehr gibt. Das sollte dir bewusst sein, ist jedoch kein Nachteil, da du die Krankenkasse ohne Probleme wechseln kannst, wenn das Bonusprogramm erneut geändert wird.
Bonuszeitraum
Wie beim alten Bonusprogramm ist der Bonuszeitraum auch beim neuen Bonusprogramm nicht an das Kalenderjahr (01.01. bis 31.12.) gebunden, sondern beginnt mit dem jeweiligen 1. des Folgemonats nach Einreichung des persönlichen Bonushefts.
Reichst du dein Bonusheft beispielsweise am 15.04.2025 ein, gilt der Bonuszeitraum vom 01.05.2025 bis zum 30.04.2026. Nach Ablauf dieses Zeitraums hast du noch 3 weitere Monate, um dein Bonusheft einzureichen, in diesem Fall also bis zum 31.07.2026.