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IKK – Die Innovationskasse Bonusprogramm 2025

Aktualisiert am 17. Januar 2025

In diesem Experten-Artikel erfährst du alles über das neue Bonusprogramm der IKK – Die Innovationskasse, welches am 01.02.2025 startet.

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ntv - IKK - Die Innovationskasse Bonusprogramm 2025
Spiegel - IKK - Die Innovationskasse Bonusprogramm 2025
Sueddeutsche Zeitung - IKK - Die Innovationskasse Bonusprogramm 2025
Handelsblatt - IKK - Die Innovationskasse Bonusprogramm 2025
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Wirtschaftswoche - IKK - Die Innovationskasse Bonusprogramm 2025
BR - IKK - Die Innovationskasse Bonusprogramm 2025
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Handelsblatt - IKK - Die Innovationskasse Bonusprogramm 2025

Versicherungen mit Kopf - Bekannt aus

IKK - Die Innovationskasse altes Bonusprogramm endet am 31.01.2025

Mit einem Bonus von bis zu 500 Euro für zum Beispiel die Berufsunfähigkeitsversicherung oder Fitnessstudiobeiträge bietet die IKK – Die Innovationskasse eines der attraktiven Bonusprogramme von allen gesetzlichen Krankenkassen an.

Dieses Bonusprogramm endet jedoch zum 31.01.2025, da die Aufsicht dieses nicht mehr genehmigt hat.

Falls du aktuell Mitglied der IKK – Die Innovationskasse bist und das alte Bonusprogramm ein letztes Mal in Anspruch nehmen möchtest (Bonusjahr 2024), musst du die Unterlagen bis spätestens 31.01.2025 an die Krankenkasse schicken.

Das gilt jedoch nur, wenn dein Bonuszeitraum vom 01.01. bis 31.12. läuft. Sollte dein Bonuszeitraum zum Beispiel vom 01.08. bis 31.07. laufen, kannst du den alten Bonus nicht mehr wahrnehmen. Der Bonuszeitraum bleibt nämlich unverändert bestehen, sodass du ab dem 01.08.2025 am neuen Bonusprogramm teilnehmen kannst.

Das Ende des alten Bonusprogramms ist eine schlechte Nachricht, jedoch bietet die IKK – Die Innovationskasse ab dem 01.02.2025 ein neues Bonusprogramm an, welches wir uns im Folgenden näher anschauen.

IKK – Die Innovationskasse neues Bonusprogramm ab 01.02.2025

Das neue Bonusprogramm der IKK – Die Innovationskasse startet am 01.02.2025.

Es besteht aus dem Vorsorgebonus und dem Gesundheitsbonus, welche in Kombination zum Kombibonus werden. Zudem gibt es den IK Superbonus.

Vorsorgebonus

Den Vorsorgebonus erhältst du, wenn du die für dein Alter vorgeschriebenen Vorsorgeuntersuchungen durchführst. Diese Leistungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen, sodass für dich keine zusätzlichen Kosten anfallen. Das war auch die Voraussetzung für das alte Bonusprogramm.

Für Männer unter 35 Jahren umfasst dies lediglich die jährliche Zahnvorsorge sowie eine einmalige Gesundheitsvorsorgeuntersuchung zwischen 18 und 34 Jahren. Frauen unter 35 Jahren haben ab dem vollendeten 20. Lebensjahr zusätzlich Anspruch auf eine jährliche Krebsvorsorgeuntersuchung der Geschlechtsorgane und ab dem vollendeten 30. Lebensjahr auf eine jährliche Brustkrebsvorsorge.

Des Weiteren zählen auch Schutzimpfungen als Vorsorgemaßnahmen. Hierbei werden jedoch die meisten Schutzimpfungen nicht von der IKK – Die Innovationskasse bezahlt.

Im Unterschied zum alten Bonusprogramm können nun auch Versicherte unter 16 Jahren teilnehmen.

Folgende Prämien sind maximal möglich:

Alter1. + 2. Vorsorgemaßnahmeab 3. Vorsorgemaßnahmeab 5. Vorsorgemaßnahme
bis 15 Jahre15 Euro Bonus je Maßnahme10 Euro Bonus je Maßnahme
ab 16 Jahren40 Euro Bonus je Maßnahme30 Euro Bonus je Maßnahme20 Euro Bonus je Maßnahme

Zusätzlich zahlt die IKK – Die Innovationskasse einen einmaligen Willkommensbonus von 200 Euro, wenn die versicherte Person die Früherkennungsuntersuchungen zur Schwangerschaftsvorsorge und die Vorsorgeuntersuchungen im 1. Lebensjahr des Kindes wahrnimmt.

Gesundheitsbonus

Der zweite Teil des neuen Bonusprogramms der IKK – Die Innovationskasse ist der Gesundheitsbonus.

Hierbei wird ein Bonus von maximal 50 Euro gezahlt, wenn die versicherte Person Mitglied im Fitnessstudio oder Sportverein ist und/oder an einem Präventionskurs teilnimmt (Aktivcheck) und einen BMI im Normalbereich hat und/oder Nichtraucher ist (Vitalcheck).

Den normalen BMI und den Nichtraucherstatus kannst du selbst mit einer Unterschrift nachweisen. Du musst hierfür nicht zum Arzt oder zur Apotheke gehen.

AktivcheckBonusVitalcheckBonus
Sportverein oder Fitnessstudio25 EuroBMI10 Euro
Präventionskurs (auch online)25 EuroNichtraucher10 Euro

Kombibonus

Klingt bis jetzt nicht wirklich attraktiv, doch der Kombibonus macht das neue Bonusprogramm der IKK – Die Innovationskasse ziemlich interessant.

Wenn du den Vorsorgebonus mit dem Gesundheitsbonus kombinierst, wird daraus der Kombibonus.

Wenn du an allen altersgerechten Vorsorgeuntersuchungen teilnimmst und einen Aktivcheck und einen Vitalcheck nachweist, bist du für den Kombibonus berechtigt.

Wenn du zum Beispiel 30 Jahre alt bist und zur jährlichen Zahnvorsorge gehst, Mitglied im Fitnessstudio bist und einen normalen BMI hast, bekommst du nicht 75 Euro (40 Euro für Zahnvorsorge + 25 Euro für Fitnessstudio + 10 Euro für BMI), sondern 300 Euro.

Und durch den IK Superbonus wird das Ganze nochmal attraktiver.

IK Superbonus

Mit dem IK Superbonus belohnt die IKK – Die Innovationskasse treue Mitglieder.

Im 3. Bonusjahr, welches sich Super-Bonusjahr nennt, verdoppelt die IKK – Die Innovationskasse den Bonus.

So bekommen zum Beispiel Versicherte zwischen 16 und 34 Jahren in diesem Jahr nicht 300, sondern 600 Euro.

Auf die 3 Jahre heruntergerechnet ergibt das einen jährlichen Bonus von 400 Euro.

Versicherte ab 35 Jahren bekommen sogar einen Superbonus von 700 Euro, was auf die 3 Jahre heruntergerechnet einen jährlichen Bonus von ca. 467 Euro ergibt.

Alter1. Bonusjahr2. Bonusjahr3. Super-Bonusjahr
bis 15 Jahre100 Euro100 Euro200 Euro
zwischen 16 und 34 Jahren300 Euro300 Euro600 Euro
ab 35 Jahre350 Euro350 Euro700 Euro

Bonus ist nicht zweckgebunden

Der Bonus von bis zu 500 Euro aus dem alten Bonusprogramm wurde nur gezahlt, wenn Kosten im entsprechenden Gegenwert nachgewiesen wurden.

Wenn du zum Beispiel nur 300 Euro für das Fitnessstudio bezahlt hast, wurden auch nur 300 Euro und nicht 500 Euro ausgezahlt.

Das neue Bonusprogramm ist nicht zweckgebunden, das heißt, der Bonus wird ohne den Nachweis von Kosten ausgezahlt. In anderen Worten kann der Bonus frei verwendet werden.

Somit ist der neue Bonus zwar schlechter als der alte Bonus, wenn du Kosten in Höhe von über 300 Euro nachweisen kannst, jedoch grundsätzlich besser, da du frei über das Geld verfügen kannst.

Theoretisch könnte man durch den Superbonus auch mit einer Erstattung von 400 Euro rechnen, jedoch ist es durchaus möglich, dass es das Bonusprogramm in dieser Form in 3 Jahren nicht mehr gibt. Das sollte dir bewusst sein, ist jedoch kein Nachteil, da du die Krankenkasse ohne Probleme wechseln kannst, wenn das Bonusprogramm erneut geändert wird.

Bonuszeitraum

Wie beim alten Bonusprogramm ist der Bonuszeitraum auch beim neuen Bonusprogramm nicht an das Kalenderjahr (01.01. bis 31.12.) gebunden, sondern beginnt mit dem jeweiligen 1. des Folgemonats nach Einreichung des persönlichen Bonushefts.

Reichst du dein Bonusheft beispielsweise am 15.04.2025 ein, gilt der Bonuszeitraum vom 01.05.2025 bis zum 30.04.2026. Nach Ablauf dieses Zeitraums hast du noch 3 weitere Monate, um dein Bonusheft einzureichen, in diesem Fall also bis zum 31.07.2026.

Wechsel der Krankenkasse ist ohne Probleme möglich