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IKK – Die Innovationskasse Bonusprogramm 2025
In diesem Experten-Artikel erfährst du alles über das neue Bonusprogramm der IKK – Die Innovationskasse, welches am 01.02.2025 gestartet ist.
Schnell sein!
💡 Wichtige Infos auf einen Blick
- Der Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenkasse IKK - Die Innovationskasse liegt seit dem 01.02.2025 bei 3,6% und damit über dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 2,5%.
- Das beliebte Bonusprogramm der IKK - Die Innovationskasse mit bis zu 500 Euro Zuschuss für zum Beispiel die Berufsunfähigkeitsversicherung wurde zum 31.01.2025 beendet.
- Das neue Bonusprogramm der IKK - Die Innovationskasse ist am 01.02.2025 gestartet und bietet ebenfalls attraktive Prämien.
- Ein 30-Jähriger bekommt zum Beispiel eine Prämie von 300 Euro, wenn er zur jährlichen Zahnvorsorge geht, Mitglied im Fitnessstudio ist und einen normalen BMI hat.
- Durch den Superbonus wird die Prämie im 3. Jahr sogar einmalig verdoppelt. Somit wäre es nicht falsch, wenn man sagt, dass die IKK - Die Innovationskasse die Berufsunfähigkeitsversicherung mit 400 Euro pro Jahr bezuschusst.
- Anders als beim alten Bonusprogramm ist der Bonus nicht zweckgebunden, das heißt, für eine Auszahlung muss kein Nachweis über zum Beispiel eine Berufsunfähigkeitsversicherung erbracht werden. In anderen Worten kann über den Bonus frei verfügt werden.
- Das Bonusprogramm kann mit den Wahltarifen kombiniert werden.
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IKK - Die Innovationskasse altes Bonusprogramm wurde zum 31.01.2025 beendet
Mit einem Bonus von bis zu 500 Euro für zum Beispiel die Berufsunfähigkeitsversicherung oder Fitnessstudiobeiträge hatte die IKK – Die Innovationskasse für lange Zeit eines der attraktiven Bonusprogramme von allen gesetzlichen Krankenkassen.
Dieses Bonusprogramm wurde jedoch zum 31.01.2025 beendet, da die Aufsicht dieses nicht mehr genehmigt hat.
Abgelaufen
Falls du aktuell Mitglied der IKK – Die Innovationskasse bist und das alte Bonusprogramm ein letztes Mal in Anspruch nehmen möchtest (Bonusjahr 2024), musst du die Unterlagen bis spätestens 31.01.2025 an die Krankenkasse schicken.
Das gilt jedoch nur, wenn dein Bonuszeitraum vom 01.01. bis 31.12. läuft. Sollte dein Bonuszeitraum zum Beispiel vom 01.08. bis 31.07. laufen, kannst du den alten Bonus nicht mehr wahrnehmen. Der Bonuszeitraum bleibt nämlich unverändert bestehen, sodass du ab dem 01.08.2025 am neuen Bonusprogramm teilnehmen kannst.
Das Ende des alten Bonusprogramms ist eine schlechte Nachricht, jedoch bietet die IKK – Die Innovationskasse seit dem 01.02.2025 ein neues Bonusprogramm an, welches wir uns im Folgenden näher anschauen.
IKK – Die Innovationskasse neues Bonusprogramm seit dem 01.02.2025
Vorsorgebonus
Den Vorsorgebonus erhältst du, wenn du die für dein Alter vorgeschriebenen Vorsorgeuntersuchungen durchführst. Diese Leistungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen, sodass für dich keine zusätzlichen Kosten anfallen. Das war auch die Voraussetzung für das alte Bonusprogramm.
Für Männer unter 35 Jahren umfasst dies lediglich die jährliche Zahnvorsorge sowie eine einmalige Gesundheitsvorsorgeuntersuchung zwischen 18 und 34 Jahren. Frauen unter 35 Jahren haben ab dem vollendeten 20. Lebensjahr zusätzlich Anspruch auf eine jährliche Krebsvorsorgeuntersuchung der Geschlechtsorgane und ab dem vollendeten 30. Lebensjahr auf eine jährliche Brustkrebsvorsorge.
Wichtig zu wissen ist, dass die Vorsorgeuntersuchungen nur anerkannt werden, wenn du zu dieser Zeit bereits Mitglied der IKK – Die Innovationskasse warst (Ausnahme: einmalige Gesundheitsvorsorgeuntersuchung zwischen 18 und 34 Jahren). Solltest du beispielsweise zum 01.04.2025 Mitglied werden, hast aber bereits im Februar die jährliche Zahnvorsorge gemacht, wird diese nicht anerkannt. Du musst dann im zweiten Halbjahr eine erneute Zahnvorsorge machen oder bis zum nächsten Jahr warten.
Des Weiteren zählen auch Schutzimpfungen als Vorsorgemaßnahmen. Hierbei werden jedoch die meisten Schutzimpfungen nicht von der IKK – Die Innovationskasse bezahlt.
Im Unterschied zum alten Bonusprogramm können nun auch Versicherte unter 16 Jahren teilnehmen.
Folgende Prämien sind maximal möglich:
Alter | 1. + 2. Vorsorgemaßnahme | ab 3. Vorsorgemaßnahme | ab 5. Vorsorgemaßnahme |
---|---|---|---|
bis 15 Jahre | 15 € Bonus je Maßnahme | 10 € Bonus je Maßnahme | |
ab 16 Jahren | 40 € Bonus je Maßnahme | 30 € Bonus je Maßnahme | 20 € Bonus je Maßnahme |
Zusätzlich zahlt die IKK – Die Innovationskasse einen einmaligen Willkommensbonus von 200 Euro, wenn die versicherte Person die Früherkennungsuntersuchungen zur Schwangerschaftsvorsorge und die Vorsorgeuntersuchungen im 1. Lebensjahr des Kindes wahrnimmt.
Gesundheitsbonus
Der zweite Teil des neuen Bonusprogramms der IKK – Die Innovationskasse ist der Gesundheitsbonus.
Hierbei wird ein Bonus von maximal 50 Euro gezahlt, wenn die versicherte Person Mitglied im Fitnessstudio oder Sportverein ist und/oder an einem Präventionskurs teilnimmt (Aktivcheck) und einen BMI im Normalbereich hat und/oder Nichtraucher ist (Vitalcheck). Auch die Teilnahme an der betrieblichen Gesundheitsförderung GESUNA@work zählt als Aktivcheck.
Den normalen BMI und den Nichtraucherstatus kannst du selbst mit einer Unterschrift nachweisen. Du musst hierfür nicht zum Arzt oder zur Apotheke gehen.
Aktivcheck | Bonus | Vitalcheck | Bonus |
---|---|---|---|
Sportverein oder Fitnessstudio | 25 € | BMI | 10 € |
Präventionskurs (auch online) | 25 € | Nichtraucher | 10 € |
Kombibonus
Klingt bis jetzt nicht wirklich attraktiv, doch der Kombibonus macht das neue Bonusprogramm der IKK – Die Innovationskasse ziemlich interessant.
Wenn du den Vorsorgebonus mit dem Gesundheitsbonus kombinierst, wird daraus der Kombibonus.
Wenn du an allen altersgerechten Vorsorgeuntersuchungen teilnimmst und einen Aktivcheck und einen Vitalcheck nachweist, bist du für den Kombibonus berechtigt.
Wenn du zum Beispiel 30 Jahre alt bist und zur jährlichen Zahnvorsorge gehst, Mitglied im Fitnessstudio bist und einen normalen BMI hast, bekommst du nicht 75 Euro (40 Euro für Zahnvorsorge + 25 Euro für Fitnessstudio + 10 Euro für BMI), sondern 300 Euro.
Und durch den IK Superbonus wird das Ganze nochmal attraktiver.
IK Superbonus
Mit dem IK Superbonus belohnt die IKK – Die Innovationskasse treue Mitglieder.
Im 3. Bonusjahr, welches sich Super-Bonusjahr nennt, verdoppelt die IKK – Die Innovationskasse den Bonus. Das Ganze ist einmalig. Im 6. Bonusjahr gibt es also keinen erneuten Superbonus.
So bekommen zum Beispiel Versicherte zwischen 16 und 34 Jahren in diesem Jahr nicht 300, sondern 600 Euro.
Auf die 3 Jahre heruntergerechnet ergibt das einen jährlichen Bonus von 400 Euro.
Versicherte ab 35 Jahren bekommen sogar einen Superbonus von 700 Euro, was auf die 3 Jahre heruntergerechnet einen jährlichen Bonus von ca. 467 Euro ergibt.
Entscheidend für die Höhe des Superbonus ist das Alter im Superbonusjahr. Sollte eine Person beispielsweise das Bonusprogramm mit 34 Jahren gestartet haben (Anspruch auf 300 Euro Bonus pro Jahr), wäre sie im Superbonusjahr 36 Jahre alt und würde einen Superbonus in Höhe von 700 und nicht 600 Euro erhalten.
Alter | 1. Bonusjahr | 2. Bonusjahr | 3. Super-Bonusjahr |
---|---|---|---|
bis 15 Jahre | 100 € | 100 € | 200 € |
zwischen 16 und 34 Jahren | 300 € | 300 € | 600 € |
ab 35 Jahre | 350 € | 350 € | 700 € |
Bonus ist nicht zweckgebunden
Der Bonus von bis zu 500 Euro aus dem alten Bonusprogramm wurde nur gezahlt, wenn Kosten im entsprechenden Gegenwert nachgewiesen wurden.
Wenn du zum Beispiel nur 300 Euro für das Fitnessstudio bezahlt hast, wurden auch nur 300 Euro und nicht 500 Euro ausgezahlt.
Das neue Bonusprogramm ist nicht zweckgebunden, das heißt, der Bonus wird ohne den Nachweis von Kosten ausgezahlt. In anderen Worten kann der Bonus frei verwendet werden.
Somit ist der neue Bonus zwar schlechter als der alte Bonus, wenn du Kosten in Höhe von über 300 Euro nachweisen kannst, jedoch grundsätzlich besser, da du frei über das Geld verfügen kannst.
Theoretisch könnte man durch den Superbonus auch mit einer Erstattung von 400 Euro rechnen, jedoch ist es durchaus möglich, dass es das Bonusprogramm in dieser Form in 3 Jahren nicht mehr gibt. Das sollte dir bewusst sein, ist jedoch kein Nachteil, da du die Krankenkasse ohne Probleme wechseln kannst, wenn das Bonusprogramm erneut geändert wird.
Bonuszeitraum
Wie beim alten Bonusprogramm ist der Bonuszeitraum auch beim neuen Bonusprogramm nicht an das Kalenderjahr (01.01. bis 31.12.) gebunden, sondern beginnt mit der Mitgliedschaft.
Wirst du beispielsweise zum 01.04.2025 Mitglied bei der IKK – Die Innovationskasse, gilt der Bonuszeitraum vom 01.04.2025 bis zum 31.03.2026. Nach Ablauf dieses Zeitraums hast du noch 3 weitere Monate, um dein Bonusheft einzureichen, in diesem Fall also bis zum 30.06.2026.
Das ausgefüllte Bonusheft inkl. aller Unterlagen kannst du per E-Mail an mail@die-IK.de schicken.
IKK - Die Innovationskasse Bonushefte 2025 zum Download
Wechsel der Krankenkasse ist ohne Probleme möglich
Der Wechsel zu einer anderen gesetzlichen Krankenkasse ist problemlos möglich, sofern die Bindungsfrist von 12 Monaten eingehalten wird und eine Kündigungsfrist von 2 Monaten zum Ende des Kalendermonats beachtet wird. Seit dem 01.01.2021 ist es nicht einmal mehr erforderlich, die alte Krankenkasse selbst zu kündigen. Ein Antrag bei der neuen Krankenkasse reicht aus, da diese den Wechsel für dich organisiert.
Somit ist der Begriff „Kündigungsfrist“ eigentlich etwas irreführend. Die Frist von 2 Monaten bedeutet, dass beispielsweise bei einem Antrag im Januar die Mitgliedschaft bei der neuen Krankenkasse ab dem 1. April beginnt.
Besteuerung Bonus
Der Bonus ist bis zu einem Betrag von 150 Euro steuerfrei. Überschreitet der Bonus diesen Betrag, wird der darüber hinausgehende Anteil als Beitragsrückerstattung eingestuft und mindert den Sonderausgabenabzug. Dies bedeutet, dass der Betrag, der die 150 Euro übersteigt, von den absetzbaren Beiträgen für Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen wird.
Konkret: Wenn du beispielsweise einen Bonus von 300 Euro erhältst, wird der Sonderausgabenabzug um 150 Euro (300 Euro minus 150 Euro Freibetrag) reduziert. Die Krankenkasse übermittelt diese Information automatisch an das Finanzamt.
IKK – Die Innovationskasse Wahltarife
Neben dem neuen Bonusprogramm bietet die IKK – Die Innovationskasse seit dem 01.01.2025 weitere innovative Wahltarife an.
Neben dem Wahltarif Zahnersatz, welchen es bereits seit 2024 gibt, werden nur zusätzlich die Wahltarife Facharzt, Hausarzt und Arzt angeboten. Voraussichtlich im ersten Quartal 2025 kommt der Wahltarif Leistungsfreiheit hinzu. Ausführliche Informationen dazu findest du im verlinkten Artikel.
Das neue Bonusprogramm kann mit den Wahltarifen kombiniert werden.
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