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PKV Chefarztbehandlung: Wann ist sie sinnvoll?

Aktualisiert am 9. Januar 2026

Bist du in der privaten Krankenversicherung versichert, stolperst du früher oder später über den Baustein „Chefarztbehandlung“. Er ist entweder bereits in deinem Tarif enthalten oder steht optional als Zusatzabsicherung zur Verfügung. Mit der Chefarztbehandlung kannst du dich im Krankenhaus direkt vom Chefarzt oder einem besonders qualifizierten Spezialisten behandeln lassen. Doch wann ist die Chefarztbehandlung sinnvoll und kannst du vielleicht sogar auf sie verzichten?

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Was hinter der Chefarztbehandlung steckt

Grundsätzlich hast du als Patientin oder Patient im Krankenhaus immer die Möglichkeit, dich vom Chefarzt persönlich behandeln zu lassen. Hierfür fällt dann allerdings ein zusätzliches Honorar an, das der Arzt nach Abschluss der Behandlung abrechnet. Die Vergütung richtet sich in der Regel nach der Gebührenordnung für Ärzte, kurz GOÄ.

Hast du bei deiner privaten Krankenversicherung (PKV) eine Chefarztbehandlung mitversichert, übernimmt die Versicherung dieses Honorar. Du kannst dann im Krankenhaus ohne Kostenrisiko wählen, ob du dich vom diensthabenden Arzt oder eben von einem Spezialisten, meist dem Chef- oder Oberarzt, behandeln lassen möchtest.

Klar ist aber auch: Der Chefarzt ist nicht zwingend immer der erfahrenste Spezialist für deine Behandlung. Deshalb ist „Chefarztbehandlung“ mit „Wahlarztbehandlung“ gleichzusetzen – im Ergebnis gilt eben, dass du dir den behandelnden Arzt selbst aussuchen kannst.

Die Vorteile der Chefarztbehandlung im Krankenhaus

Vor allem bei komplexeren Eingriffen ist die Chefarztbehandlung der PKV oft sinnvoll. Denn sie ermöglicht dir die Behandlung durch den Chefarzt, der meist über langjährige Erfahrung in seinem Fachgebiet verfügt – sonst hätte er den entsprechenden Posten wahrscheinlich nicht inne.

Dadurch, dass du dir den Arzt selbst aussuchst, stellst du außerdem sicher, dass dich immer derselbe Mediziner behandelt. Durch den Schichtdienst im Krankenhaus wechseln die Stationsärzte häufig. Mit der Chefarztbehandlung hast du hingegen einen oder maximal zwei feste Ansprechpartner, die sich intensiv mit deinem Krankheitsfall auseinandergesetzt haben.

Freie Krankenhauswahl

Ein übergeordneter Vorteil besteht in der freien Krankenhauswahl. Du musst also nicht zu deiner örtlichen Klinik fahren, wenn du beispielsweise weißt, dass anderswo ein noch erfahrener Spezialist für deine Erkrankung sitzt. Durch die Chefarztbehandlung (bzw. freie Arztwahl) kannst du dich gezielt für die Behandlung durch diesen Arzt entscheiden.

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Welche Nachteile gibt es bei der Chefarztbehandlung?

Der größte Nachteil der Chefarztbehandlung besteht in den höheren und zusätzlichen Kosten, die ein Aufenthalt im Krankenhaus mit sich bringt. Denn in der Regel rechnet der Chefarzt ein Honorar bis zum 3,5-fachen Satz der regulären Gebühren ab. Eine Behandlung, die eigentlich 1.000 Euro kostet, schlägt hier also mit bis zu 3.500 Euro zu Buche.

Auch diese Kosten können beispielsweise bei einer OP noch weiter steigen. Das passiert beispielsweise, wenn die Chefärzte mehrerer Abteilungen gemeinsam an deinem Fall arbeiten. Dann rechnet jeder Chefarzt seine Honorare separat mit dir ab.

Längere Wartezeit

Auch die Wartezeit spielt bei der Chefarztbehandlung oft eine Rolle. Dadurch, dass Chefärzte nicht den ganzen Tag im OP stehen, sondern auch Personal- und Verwaltungsaufgaben wahrnehmen, sind sie in der Regel eingespannter als ihre Kollegen auf der Station. Es kann daher sein, dass du auf eine OP durch den Chef- oder Oberarzt länger warten musst.

Wann die Chefarztbehandlung also wirklich sinnvoll ist

Aus den Vor- und Nachteilen kannst du bereits selbst ableiten, ob die Chefarztbehandlung für dich eine sinnvolle Ergänzung deiner PKV darstellt. Im Ergebnis hängt die Antwort auf die Frage nach der Sinnhaftigkeit insbesondere von den folgenden Faktoren ab.

Du möchtest dir den behandelnden Arzt selbst aussuchen

Legst du Wert auf Kontinuität und möchtest du, dass sich ein Spezialist wirklich intensiv und über die gesamte Dauer der Behandlung mit deinem Fall beschäftigt, profitierst du mit der Chefarztbehandlung von genau diesem Vorteil. Denn der Chefarzt bleibt in der Regel immer derselbe, während die Stationsärzte regelmäßig wechseln.

Die Chefarztbehandlung ist dann besonders sinnvoll, wenn du dir „deinen“ Spezialisten bereits ausgesucht hast. Auch positive Erfahrungen aus der Vergangenheit oder möglicherweise deinem Umfeld können hier eine Rolle spielen.

Es steht ein komplexer Eingriff an

Leidest du an einer komplexen Erkrankung oder möchtest du für diesen Fall besonders gut abgesichert sein? Auch dann ist die Chefarztbehandlung sinnvoll. Denn mit ihr kannst du, ohne hohe Eigenanteile und Zusatzkosten befürchten zu müssen, einen echten Spezialisten auf jenem Fachgebiet aufsuchen.

Relevant kann dieser Punkt auch werden, wenn du Sportlerin oder Sportler bist. In Deutschland gibt es auf Verletzungen wie komplexe Brüche spezialisierte Kliniken, die quasi „den ganzen Tag“ nichts anderes behandeln. Hier bist du mit einer schwierigen Verletzung oder bei einem anspruchsvollen Eingriff bestmöglich aufgehoben.

Welche Kosten verursacht eine Chefarztbehandlung?

Egal ob die Chefarztbehandlung für dich nun sinnvoll ist oder nicht, eines steht fest: Für die Behandlung durch die Spezialistin oder den Spezialisten fallen zusätzliche Kosten an. Denn der Chefarzt rechnet nach der Gebührenordnung für Ärzte, entweder direkt mit dir oder über das Krankenhaus, ab.

Der Gebührensatz liegt beim bis zu 3,5-fachen des normalen Honorars. Eine Blutdruckmessung oder Blutabnahme bei der Visite kostet hier schnell 50 Euro, während üblicherweise nur rund 15 Euro anfallen würden. Entsprechendes gilt für operative Eingriffe, etwa einen Kaiserschnitt. Während das normale Honorar bei ca. 1.000 Euro liegt, fallen für einen Kaiserschnitt durch den Chefarzt schnell bis zu 3.500 Euro an Kosten an.

Hinzu kommt: Spezialkliniken können mit dir auch eine Honorarvereinbarung schließen, bei der ein Honorar abgerechnet wird, das über dem 3,5-fachen Satz liegt. In diesen Fällen steigen die Kosten noch (deutlich) weiter an.

Versicherungsbedingungen prüfen

Bevor du eine Chefarztbehandlung in Anspruch nimmst, solltest du also deine Versicherungsbedingungen genau prüfen. Manche privaten Krankenversicherungen zahlen bei einer Behandlung durch den Wahlarzt nur das 2,3-fache, andere das 3,5-fache Honorar. Ein Honorar oberhalb des 3,5-fachen Satzes ist im Regelfall nur in den Premium-Tarifen der PKV versichert. In unserer Beratung zur privaten Krankenversicherung gehen wir auf diesen Punkt ausführlich ein.

Außerdem musst du besonders teure Behandlungen (Kosten von 5.000 Euro und mehr) oft mit dem Versicherer absprechen, dir also eine Genehmigung einholen.

Vertretung und Co.: Muss der Chefarzt immer persönlich behandeln?

Wenn du eine wahlärztliche Vereinbarung abschließt, entscheidest du dich bewusst dafür, von einer ganz bestimmten Ärztin oder einem bestimmten Arzt – meist dem Chefarzt oder der Chefärztin – behandelt zu werden.

Grundsätzlich gilt deshalb: Nur diese liquidationsberechtigte Person darf die wahlärztliche Leistung erbringen. Es kann jedoch vorkommen, dass sie verhindert ist.

War die Verhinderung vorhersehbar?

Im Fall einer Verhinderung kommt es darauf an, ob die Verhinderung unvorhersehbar oder vorhersehbar war. Tritt sie plötzlich ein, etwa durch Krankheit oder einen Notfall, darf dich ausschließlich eine zuvor namentlich benannte Stellvertretung aus demselben Fachgebiet behandeln, meist eine leitende Oberärztin oder ein leitender Oberarzt.

Voraussetzung ist außerdem, dass du einer solchen Vertretung zugestimmt hast und – soweit möglich – vorab informiert wirst. Fehlen diese Voraussetzungen, muss die Behandlung entweder verschoben oder als normale Krankenhausleistung ohne zusätzliche Abrechnung erfolgen.

Ausnahme: Bei akuten Notfällen darfst du sofort von einer anderen qualifizierten Ärztin oder einem Arzt behandelt werden. Diese Behandlung stellt dann aber keine Chefarztbehandlung dar und darf auch nicht als solche abgerechnet werden.

Wie die Chefarztbehandlung im Krankenhaus abläuft

Ein Krankenhausaufenthalt ist, gerade für Privatversicherte, immer mit Papierkram verbunden. Im Fall der Chefarztbehandlung kommt hier dann noch eine Wahlleistungsvereinbarung hinzu. Diese musst du unterschreiben und vor der Behandlung auf der Station oder der Patientenaufnahme abgeben.

Wahlleistungsvereinbarung

Die Wahlleistungsvereinbarung ist ein Zusatzvertrag zwischen dir und dem Krankenhaus. In ihr wird geregelt, welche Honorare das Krankenhaus für die Wahlleistungen (in der Regel sind das Chefarztbehandlung sowie Ein- oder Zweibettzimmer) abrechnen darf. Lies dir die Vereinbarung in jedem Fall ordentlich durch und gleiche sie mit den Leistungen deiner privaten Krankenversicherung ab.

Achtung: Entsteht eine Differenz zwischen dem Honorar des Chefarztes (zum Beispiel Abrechnung nach dem 3,5-fachen Satz) und den Leistungen der PKV (zum Beispiel Kostenübernahme nur bis zum 2,3-fachen Satz), musst du die Differenz selbst tragen. Das kann schnell teuer werden.

Fazit: Die Chefarztbehandlung kann in vielen Fällen sinnvoll sein

Grundsätzlich ist die Chefarztbehandlung oft sinnvoll, weil sie dir eine größere Auswahl von Ärzten und damit (auch) Erfahrungswerten bietet. Entscheidend ist am Ende aber die Art des Eingriffs und die Frage, ob für diesen wirklich ein Spezialist notwendig ist.

Hinzu kommt: Der Chefarzt ist durch zahlreiche Verwaltungsaufgaben nicht immer der „Spezialist Nr. 1 im OP“. Oft sind es auch die (leitenden) Oberärzte, die die meiste Erfahrung mitbringen.

Wichtiger bei der Chefarztbehandlung ist daher aus unserer Sicht die Wahlfreiheit bei Kliniken und Spezialisten. Du kannst dir im Zweifel eben genau den Experten in ganz Deutschland und oft sogar im Ausland aussuchen, der deinen Fall am besten behandeln kann. Dieser Vorteil fällt umso mehr ins Gewicht, je spezieller deine Erkrankung oder dein Unfall ist.

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