Viele Menschen, gerade in Deutschland, leiden an psychischen Erkrankungen. Gleichzeitig bietet die private Krankenversicherung (PKV) Leistungen, die vor allem schwerer erkrankte Personen gut brauchen können. Ein weit verbreiteter Mythos ist dabei, dass eine Psychotherapie den Abschluss der privaten Krankenversicherung praktisch ausschließt – doch das ist falsch. Es gibt zwar einige Einschränkungen, grundsätzlich ist die PKV aber trotz Psychotherapie möglich.

Wichtige Infos auf einen Blick

  • Knapp ein Drittel der Deutschen leidet aktuellen Erhebungen der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) zufolge zumindest einmal jährlich an einer psychischen Erkrankung, zum Beispiel einer Angststörung oder Depression.
  • Möchtest du eine private Krankenversicherung abschließen, fragt der Versicherer auch solche Erkrankungen ab. Die Gesundheitsfragen ermöglichen ihm, deinen Gesundheitszustand realistisch einzuschätzen.
  • Eine laufende Psychotherapie gilt in der privaten Krankenversicherung als „absolutes Ausschlusskriterium“.
  • Sollte die Psychotherapie jedoch bereits (erfolgreich) abgeschlossen sein, besteht unter Umständen die Möglichkeit auf Versicherungsschutz.
  • Um das zu prüfen, sollte in jedem Fall zusammen mit einem erfahrenen Versicherungsvermittler eine anonyme Risikovoranfrage gestellt werden.

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Sind Behandlungen und Psychotherapien in der privaten Krankenversicherung abgedeckt?

Einfache Frage, meist einfache Antwort: Ja klar! Psychische Krankheiten sind längst als ernstzunehmende Erkrankungen anerkannt. Auch ein privater Krankenversicherer übernimmt daher entsprechende Behandlungen. Neben einer Psychotherapie sind auch Beratungsgespräche, notwendige Medikamente und stationäre Aufenthalte in Kliniken versichert. Maßgeblich ist immer der Tarif, den du im Einzelnen abgeschlossen hast.

Festhalten können wir also bereits an dieser Stelle, dass eine Psychotherapie von der privaten Krankenversicherung grundsätzlich bezahlt wird. Der sprichwörtliche Knackpunkt besteht allerdings darin, den Versicherungsschutz überhaupt erst zu erhalten.

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„Problemfaktor“ Psychotherapie – warum sich Versicherer hier schwertun

Psychotherapien und andere Behandlungen in diesem Bereich führen immer wieder zu Problemen, wenn es um die Aufnahme in die private Krankenversicherung geht. Das Gleiche gilt übrigens auch in der Berufsunfähigkeitsversicherung.

Psychische Vorerkrankungen sind für den PKV-Versicherer ein hohes Risiko

Grund für die Zurückhaltung der Versicherungsunternehmen ist dabei vor allem die nach wie vor schlechte Abschätzbarkeit der Entwicklung von psychischen Krankheiten. Denn:

  • Psychotherapeutische und neurologische Behandlungen ziehen sich oft über mehrere Jahre hin. Sie erfordern zahlreiche Sitzungen mit den behandelnden Ärzten, hinzu kommt häufig die Erstellung von Gutachten. All dies verursacht Kosten im fünf- bis sechsstelligen Bereich, wobei der Versicherer die Krankheitsentwicklung kaum vorhersehen kann.
  • Auch gibt es bei vielen psychischen Erkrankungen ein höheres Rezidivrisiko, was die Versicherer tendenziell eher in die Richtung Ablehnung bewegt.
  • Psychische Belastungen führen schnell zu weiteren, z.B. organischen Problemen. So konsumieren Patienten beispielsweise Alkohol oder rauchen mehr als früher, bewegen sich weniger und ziehen sich aus dem Sozialleben zurück. All dies kann weitere Kosten verursachen, die am Ende von der privaten Krankenversicherung zu übernehmen sind.

Viele Ursachen für psychische Erkrankungen

Hinzu kommt die Vielzahl an möglichen Gründen für eine Psychotherapie. Anders als etwa bei Risikosportarten, die erfahrungsgemäß bestimmte Verletzungen begünstigen, können psychische Erkrankungen ihren Ursprung in nahezu allen Lebensbereichen haben. Dazu gehören beispielsweise:

  • Über- oder Unterforderung im Beruf
  • Trauerfälle im Privatleben
  • Folgen äußerer Umstände wie der Corona-Pandemie
  • Mobbing, Trennungen in Partnerschaften

Private Krankenversicherung trotz Psychotherapie: So hast du die besten Chancen!

Dass der Weg in die private Krankenversicherung durch eine Psychotherapie grundsätzlich verbaut ist, ist schlichtweg falsch. Denn zum einen kommt es immer auf die Risikoeinschätzung des Versicherers an, zum anderen spielen Faktoren wie Art und Dauer der Behandlung ebenfalls eine wichtige Rolle.

Anonyme Risikovoranfrage stellen

Bevor du eine private Krankenversicherung abschließt bzw. den entsprechenden Antrag beim Versicherer stellst, solltest du eine anonyme Risikovoranfrage durchführen. Dein Versicherungsvermittler, etwa die PKV-Experten von VMK, fragen bei verschiedenen Versicherungsunternehmen an, ob du grundsätzlich versicherbar wärst. Es werden also alle relevanten Gesundheitsdaten offengelegt, ohne deinen Namen zu übermitteln.

Risikovoranfrage so ausführlich wie möglich gestalten

Damit es mit der privaten Krankenversicherung trotz Psychotherapie klappt, sollte bereits die Voranfrage möglichst ausführlich ausfallen. Enthalten sein sollten in jedem Fall folgende Infos:

  • Wann begann die Behandlung und wann war sie beendet?
  • Welche Diagnose wurde gestellt?
  • Wie viele Sitzungen waren notwendig?
  • Was war der wesentliche Inhalt des Therapieberichts/mit welchem Ergebnis wurde die Therapie beendet?
  • Gibt es Nachwirkungen oder Folgen, die bis heute andauern?

Anhand dieser Informationen kann der Versicherer ein erstes Votum abgeben. Fällt dieses positiv aus, kannst du deinen Antrag auf Aufnahme in die private Krankenversicherung stellen – diesmal natürlich mit deinen persönlichen Daten. In der Regel sollte hier nichts mehr schiefgehen, wenn die Risikovoranfrage alle wesentlichen Daten enthielt.

Patientenakte anfordern

Wirf vor Antragstellung außerdem einen Blick in deine Patientenakte bzw. die bei deiner gesetzlichen Krankenkasse gespeicherten Gesundheitsdaten. Ärzte rechnen häufig Diagnosen bei der Krankenversicherung ab, die es so nie gab oder die deutlich zu „schwammig“ sind. Aus einem einfachen Blaumachen vor der Prüfung wird hier schnell eine „Angst- oder Überlastungsstörung“, die dir später den Eintritt in die private Krankenversicherung erschwert oder unmöglich macht.

Stellst du bei der Einsicht in deine Daten fest, dass Fehler enthalten sind, solltest du um Korrektur bitten. Denn der Versicherer kann im Leistungsfall auch deine früheren Ärzte befragen und die jeweiligen Daten einsehen. Du solltest ihm hier einen Schritt voraus sein.

Fristen bei den Gesundheitsfragen beachten

Psychische Erkrankungen und Behandlungen, etwa eine Psychotherapie, musst du bei den Gesundheitsfragen der privaten Krankenversicherung angeben. In der Regel ist die Abfrage aber auf einen bestimmten Zeitraum, zum Beispiel die letzten fünf oder zehn Jahre, beschränkt.

Was dir das nun bringt? Zum einen kannst du, wenn du kurz vor Ablauf der für dich maßgeblichen Frist stehst, mit der Antragstellung noch einige Wochen oder Monate warten. Zum anderen sind einzelne Behandlungen in der Vergangenheit möglicherweise bereits außerhalb der entsprechenden Frist beendet gewesen. Diese musst du nicht angeben.

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PKV trotz laufender Psychotherapie – hier sieht es meist schlecht aus

Während du bei bereits abgeschlossenen Behandlungen zumindest eine Chance auf eine private Krankenversicherung hast, sieht es bei einer noch laufenden Psychotherapie schlecht aus. Die meisten Versicherer nehmen generell keine Mitglieder auf, die sich aktuell in ärztlicher Behandlung befinden. Bestimmte Krankheiten, vor allem „Kleinigkeiten“, sind hier zwar ausgenommen, psychische Erkrankungen fallen aber nicht darunter.

Warte daher bis zum Abschluss der Behandlung und wende dich dann an die Versicherungsmakler deines Vertrauens. Der nächste Schritt besteht in einer anonymen Risikovoranfrage, mit der die grundlegende Versicherbarkeit geprüft wird.

Tipp: Ein Abschluss der privaten Krankenversicherung ist trotz Psychotherapie hin und wieder möglich, wenn du einen Leistungsausschluss mit dem Versicherer vereinbarst. Du erhältst dann im psychischen Bereich keine Leistungen. Eine solche Vereinbarung empfehlen wir allerdings unter keinen Umständen, da du die im Ernstfall notwendige Behandlungen trotz 100% Beitrag komplett aus eigener Tasche bezahlen musst. Bleib in diesen Fällen lieber (erstmal) in der gesetzlichen Krankenkasse versichert.

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Über den Autor

Tobias Weßler
Chief Content Manager