Private Krankenversicherung trotz Psychotherapie
Viele Menschen, gerade in Deutschland, leiden an psychischen Erkrankungen. Umso wichtiger ist eine Krankenversicherung, die im Ernstfall auch bei psychotherapeutischen Behandlungen umfassend leistet. Eine leistungsstarke private Krankenversicherung kann hier – abhängig vom gewählten Tarif – umfangreiche Leistungen für Psychotherapie bieten, etwa hohe Erstattungssätze, eine große Zahl an Sitzungen oder sogar den Verzicht auf feste Sitzungsbegrenzungen.
Ein weit verbreiteter Mythos ist dabei, dass eine Psychotherapie den Abschluss der privaten Krankenversicherung praktisch ausschließt – doch das ist falsch. Es gibt zwar einige Einschränkungen, grundsätzlich ist die PKV aber trotz Psychotherapie möglich. Ein großer Fehler ist es jedoch, bei Beantragung einer privaten Krankenversicherung eine Psychotherapie zu verschweigen.
💡 Wichtige Infos auf einen Blick
- Knapp ein Drittel der Deutschen leidet aktuellen Erhebungen der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) zufolge mindestens einmal jährlich an einer psychischen Erkrankung, zum Beispiel einer Angststörung oder Depression.
- Möchtest du eine private Krankenversicherung abschließen, fragt der Versicherer auch solche Erkrankungen ab. Die Gesundheitsfragen ermöglichen ihm, deinen Gesundheitszustand realistisch einzuschätzen.
- Eine laufende Psychotherapie gilt in der privaten Krankenversicherung als „absolutes Ausschlusskriterium“.
- Sollte die Psychotherapie jedoch bereits (erfolgreich) abgeschlossen sein, besteht unter Umständen die Möglichkeit auf Versicherungsschutz.
- Um das zu prüfen, sollte in jedem Fall zusammen mit einem erfahrenen Versicherungsvermittler eine anonyme Risikovoranfrage gestellt werden.
- Eine angabepflichtige Psychotherapie zu verschweigen, ist eine verdammt schlechte Idee, da es im schlimmsten Fall zu einer Rückabwicklung deines Vertrages kommen kann.
- Je nach Tarif kann die private Krankenversicherung sehr umfangreiche Leistungen für Psychotherapie bieten. Unterschiede gibt es vor allem bei der Höhe der Erstattung, der Zahl der erstattungsfähigen Sitzungen und möglichen Genehmigungspflichten. Ein genauer Tarifvergleich ist deshalb besonders wichtig.
- Sind Behandlungen und Psychotherapien in der privaten Krankenversicherung abgedeckt?
- „Problemfaktor“ Psychotherapie – warum sich Versicherer hier schwertun
- Private Krankenversicherung trotz Psychotherapie: So hast du die besten Chancen
- PKV trotz laufender Psychotherapie – hier sieht es meist schlecht aus
- Private Krankenversicherung Psychotherapie verschweigen
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Sind Behandlungen und Psychotherapien in der privaten Krankenversicherung abgedeckt?
Grundsätzlich ja: Psychische Erkrankungen sind selbstverständlich auch in der privaten Krankenversicherung versichert. Medizinisch notwendige Behandlungen können beispielsweise ärztliche und psychotherapeutische Diagnostik, Psychotherapie, Medikamente oder auch stationäre Behandlungen in einer psychiatrischen oder psychosomatischen Klinik umfassen.
Wie umfangreich die private Krankenversicherung tatsächlich leistet, hängt allerdings entscheidend vom abgeschlossenen Tarif ab. Anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es in der PKV keinen für alle Versicherten identischen Leistungskatalog. Gerade bei der Psychotherapie können deshalb erhebliche Unterschiede bestehen.
PKV leistet für Psychotherapie – aber nicht jeder Tarif gleich
Psychotherapie ist in den meisten PKV-Tarifen versichert. Wie umfangreich der Versicherer leistet, kann sich allerdings erheblich unterscheiden – und in wenigen, insbesondere älteren Tarifen kann Psychotherapie sogar vollständig ausgeschlossen sein.
Bei der Tarifauswahl solltest du insbesondere auf folgende Punkte achten:
- Höhe der Kostenerstattung: Einige Tarife erstatten die Kosten einer Psychotherapie vollständig, andere beispielsweise nur zu 70, 80 oder 90%. Bei einer längeren Therapie kann dadurch ein erheblicher Eigenanteil entstehen. Aktuelle Tarife am Markt zeigen Erstattungssätze zwischen 70 und 100%.
- Begrenzung der Sitzungszahl: Manche Tarife begrenzen die Leistung beispielsweise auf 20, 25 oder 50 Sitzungen pro Jahr. Andere verzichten innerhalb der medizinischen Notwendigkeit vollständig auf eine feste Sitzungsbegrenzung. Gerade bei einer längerfristigen Psychotherapie kann dieser Unterschied enorm wichtig werden.
- Abnehmende Erstattung: Es gibt außerdem Tarife, die zunächst einen hohen Anteil übernehmen und die Erstattung nach einer bestimmten Zahl von Sitzungen reduzieren. So kann ein Tarif beispielsweise die ersten Sitzungen zu 90 oder 100% und weitere Sitzungen nur noch zu 75 oder 80% übernehmen.
- Vorherige Genehmigung: Bei manchen Tarifen kannst du eine Psychotherapie ohne vorherige Leistungszusage beginnen. Andere verlangen spätestens nach einigen probatorischen Sitzungen einen Therapieplan oder eine schriftliche Genehmigung des Versicherers. Wieder andere sehen ein umfangreicheres Prüf- oder Gutachterverfahren vor.
- Wer behandeln darf: Gute Bedingungen sollten nicht ausschließlich Behandlungen durch Ärzte erfassen, sondern auch die Behandlung durch entsprechend qualifizierte und approbierte Psychotherapeuten. Gerade ältere oder leistungsschwächere Tarifbedingungen können hier enger formuliert sein. Eine Behandlung durch einen Heilpraktiker für Psychotherapie ist davon noch einmal getrennt zu betrachten und nicht automatisch mitversichert.
- Welche Therapieverfahren versichert sind: Auch hier lohnt sich ein Blick in die Versicherungsbedingungen. Manche Tarife orientieren sich beispielsweise an den anerkannten Psychotherapieverfahren der gesetzlichen Krankenversicherung, während andere Bedingungen weiter oder enger gefasst sein können. Zu den anerkannten Richtlinienverfahren gehören mittlerweile unter anderem Verhaltenstherapie, analytische und tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie sowie Systemische Therapie.
- Ambulante und stationäre Psychotherapie: Die Regelungen können unterschiedlich ausgestaltet sein. Insbesondere bei einer stationären psychotherapeutischen oder psychiatrischen Behandlung können zusätzliche Voraussetzungen wie eine vorherige Leistungszusage oder bestimmte Anforderungen an die Klinik gelten.
Worauf du bei Psychotherapie-Leistungen achten solltest
Ein leistungsstarker PKV-Tarif sollte Psychotherapie deshalb nicht nur auf dem Papier einschließen. Wichtig sind eine ausreichend hohe Erstattung, möglichst keine starre Begrenzung der Sitzungszahl, klare Regelungen zu anerkannten Psychotherapeuten und möglichst wenige unnötige Genehmigungshürden.
Wie groß die Unterschiede sein können, zeigen aktuelle Tarife sehr deutlich: Innerhalb einer einzigen Tariffamilie werden beispielsweise 70, 80 oder 90% der Psychotherapiekosten ohne feste Sitzungsbegrenzung erstattet. Andere Versicherer unterscheiden zwischen Tarifen mit maximal 50 Sitzungen und Tarifen ohne solche Begrenzung oder reduzieren den Erstattungssatz erst ab einer bestimmten Sitzungszahl.
PKV ist bei Psychotherapie nicht automatisch besser als die GKV
Wichtig: Eine private Krankenversicherung ist bei Psychotherapie daher nicht automatisch leistungsstärker als die gesetzliche Krankenversicherung. Ein hochwertiger PKV-Tarif kann sehr umfangreiche Leistungen bieten, ein schwacher Tarif dagegen deutliche Einschränkungen enthalten. Genau deshalb sollte die Absicherung von Psychotherapie bei einem PKV-Vergleich immer ausdrücklich geprüft werden.
Der Unterschied könnte sich künftig allerdings vergrößern: Ab 2027 werden große Teile der bislang extrabudgetär vergüteten psychotherapeutischen Leistungen in der GKV wieder budgetiert und bestimmte Zuschläge gestrichen. Der gesetzliche Leistungsanspruch auf Psychotherapie wird dadurch zwar nicht unmittelbar gekürzt, Kritiker befürchten jedoch, dass die geringeren finanziellen Anreize die Versorgung und insbesondere die ohnehin häufig schwierige Terminvergabe zusätzlich belasten könnten. Für Privatversicherte gelten diese GKV-Vergütungsregelungen nicht.
Auch im Video: Psychotherapie: Bekommen Kassenpatienten bald keinen Termin mehr?
„Problemfaktor“ Psychotherapie – warum sich Versicherer hier schwertun
Psychotherapien und andere Behandlungen in diesem Bereich führen immer wieder zu Problemen, wenn es um die Aufnahme in die private Krankenversicherung geht. Das Gleiche gilt übrigens auch in der Berufsunfähigkeitsversicherung.
Psychische Vorerkrankungen sind für den PKV-Versicherer ein hohes Risiko
Grund für die Zurückhaltung der Versicherungsunternehmen ist dabei vor allem die nach wie vor schlechte Abschätzbarkeit der Entwicklung von psychischen Vorerkrankungen wie zum Beispiel Depressionen. Denn:
- Psychotherapeutische und neurologische Behandlungen ziehen sich oft über mehrere Jahre hin. Sie erfordern zahlreiche Sitzungen mit den behandelnden Ärzten, hinzu kommt häufig die Erstellung von Gutachten. All dies verursacht Kosten im fünf- bis sechsstelligen Bereich, wobei der Versicherer die Krankheitsentwicklung kaum vorhersehen kann.
- Auch gibt es bei vielen psychischen Erkrankungen ein höheres Rezidivrisiko, was die Versicherer tendenziell eher in die Richtung Ablehnung bewegt.
- Psychische Belastungen führen schnell zu weiteren, zum Beispiel organischen Problemen. So konsumieren Patienten beispielsweise Alkohol oder rauchen mehr als früher, bewegen sich weniger und ziehen sich aus dem Sozialleben zurück. All dies kann weitere Kosten verursachen, die am Ende von der privaten Krankenversicherung zu übernehmen sind.
Viele Ursachen für psychische Erkrankungen
Hinzu kommt die Vielzahl an möglichen Gründen für eine Psychotherapie. Anders als etwa bei Risikosportarten, die erfahrungsgemäß bestimmte Verletzungen begünstigen, können psychische Erkrankungen ihren Ursprung in nahezu allen Lebensbereichen haben. Dazu gehören beispielsweise:
- Über- oder Unterforderung im Beruf
- Trauerfälle im Privatleben
- Folgen äußerer Umstände wie der Corona-Pandemie
- Mobbing, Trennungen in Partnerschaften
Private Krankenversicherung trotz Psychotherapie: So hast du die besten Chancen
Dass der Weg in die private Krankenversicherung durch eine Psychotherapie grundsätzlich verbaut ist, ist schlichtweg falsch. Denn zum einen kommt es immer auf die Risikoeinschätzung des Versicherers an, zum anderen spielen Faktoren wie Art und Dauer der Behandlung ebenfalls eine wichtige Rolle.
Psychische Vorerkrankung: Anonyme Risikovoranfrage stellen
Bevor du eine private Krankenversicherung abschließt bzw. den entsprechenden Antrag beim Versicherer stellst, solltest du eine anonyme Risikovoranfrage durchführen.
Dein Versicherungsvermittler, etwa die PKV-Experten von VMK, fragen bei verschiedenen Versicherungsunternehmen an, ob du grundsätzlich versicherbar wärst. Es werden also alle relevanten Gesundheitsdaten offengelegt, ohne deinen Namen zu übermitteln.
Ein wichtiger Vorteil eines Versicherungsmaklers: Anders als ein Versicherungsvertreter ist er nicht an einen einzelnen Versicherer gebunden und kann die anonyme Risikovoranfrage bei mehreren Gesellschaften gleichzeitig stellen und die Ergebnisse miteinander vergleichen.
Risikovoranfrage so ausführlich wie möglich gestalten
Damit es mit der privaten Krankenversicherung trotz Psychotherapie klappt, sollte bereits die Voranfrage möglichst ausführlich ausfallen. Enthalten sein sollten in jedem Fall folgende Infos:
- Wann begann die Behandlung und wann war sie beendet?
- Welche Diagnose wurde gestellt?
- Wie viele Sitzungen waren notwendig?
- Was war der wesentliche Inhalt des Therapieberichts/mit welchem Ergebnis wurde die Therapie beendet?
- Gibt es Nachwirkungen oder Folgen, die bis heute andauern?
Anhand dieser Informationen kann der Versicherer ein erstes Votum abgeben. Fällt dieses positiv aus, kannst du deinen Antrag auf Aufnahme in die private Krankenversicherung stellen – diesmal natürlich mit deinen persönlichen Daten. In der Regel sollte hier nichts mehr schiefgehen, wenn die Risikovoranfrage alle wesentlichen Daten enthielt.
Patientenakte anfordern
Wirf vor Antragstellung außerdem einen Blick in deine Patientenakte bzw. die bei deiner gesetzlichen Krankenkasse gespeicherten Gesundheitsdaten.
Ärzte rechnen häufig Diagnosen bei der Krankenversicherung ab, die es so nie gab oder die deutlich zu „schwammig“ sind. Aus einem einfachen Blaumachen vor der Prüfung wird hier schnell eine „Angst- oder Überlastungsstörung“, die dir später den Eintritt in die private Krankenversicherung erschwert oder unmöglich macht.
Stellst du bei der Einsicht in deine Daten fest, dass Fehler enthalten sind, solltest du um Korrektur bitten. Denn der Versicherer kann im Leistungsfall auch deine früheren Ärzte befragen und die jeweiligen Daten einsehen. Du solltest ihm hier einen Schritt voraus sein.
Fristen bei den Gesundheitsfragen beachten
Psychische Erkrankungen und Behandlungen, etwa eine Psychotherapie, musst du bei den Gesundheitsfragen der privaten Krankenversicherung angeben. In der Regel ist die Abfrage aber auf einen bestimmten Zeitraum, zum Beispiel die letzten 5 oder 10 Jahre, beschränkt.
Was dir das nun bringt? Zum einen kannst du, wenn du kurz vor Ablauf der für dich maßgeblichen Frist stehst, mit der Antragstellung noch einige Wochen oder Monate warten. Zum anderen sind einzelne Behandlungen in der Vergangenheit möglicherweise bereits außerhalb der entsprechenden Frist beendet gewesen. Diese musst du nicht angeben.
Es lässt sich festhalten, dass der Abschluss einer privaten Krankenversicherung mit einer Psychotherapie vor 3 Jahren deutlich unwahrscheinlicher ist als der Abschluss mit einer Psychotherapie vor 5 Jahren.
Auf die genaue Formulierung der Gesundheitsfragen achten
Entscheidend ist nicht nur der abgefragte Zeitraum, sondern auch die genaue Formulierung der jeweiligen Gesundheitsfrage.
Bei der uniVersa wird beispielsweise gefragt: „Wurde in den letzten 10 Jahren die Hilfe von Psychotherapeuten in Anspruch genommen?“. Behandlungen und Untersuchungen durch Ärzte, Heilpraktiker oder andere Therapeuten werden dagegen lediglich für die vergangenen 3 Jahre abgefragt.
Das kann in der Praxis einen wichtigen Unterschied machen: Wurde eine Person beispielsweise vor 4 Jahren aufgrund einer psychischen Diagnose von einem Arzt krankgeschrieben, hat aber keine psychotherapeutische Hilfe in Anspruch genommen, muss dieser Vorgang nach diesen konkreten Fragen grundsätzlich nicht angegeben werden.
Voraussetzung ist allerdings, dass keine weiteren Fragen greifen – etwa weil noch Beschwerden oder Krankheitsfolgen bestehen oder eine Behandlung empfohlen wurde.
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PKV trotz laufender Psychotherapie – hier sieht es meist schlecht aus
Während du bei bereits abgeschlossenen Behandlungen zumindest eine Chance auf eine private Krankenversicherung hast, sieht es bei einer noch laufenden Psychotherapie schlecht aus.
Die meisten Versicherer nehmen generell keine Mitglieder auf, die sich aktuell in ärztlicher Behandlung befinden. Bestimmte Krankheiten, vor allem „Kleinigkeiten“, sind hier zwar ausgenommen, psychische Erkrankungen fallen aber nicht darunter.
Warte daher bis zum Abschluss der Behandlung und wende dich dann an die Versicherungsmakler deines Vertrauens. Der nächste Schritt besteht in einer anonymen Risikovoranfrage, mit der die grundlegende Versicherbarkeit geprüft wird.
💡 Leistungsausschluss Psyche
Ein Abschluss der privaten Krankenversicherung ist trotz Psychotherapie hin und wieder möglich, wenn du einen Leistungsausschluss mit dem Versicherer vereinbarst. Du erhältst dann im psychischen Bereich keine Leistungen. Eine solche Vereinbarung empfehlen wir allerdings unter keinen Umständen, da du die im Ernstfall notwendigen Behandlungen trotz 100% Beitrag komplett aus eigener Tasche bezahlen musst. Bleib in diesen Fällen lieber (erstmal) in der gesetzlichen Krankenkasse versichert.
Private Krankenversicherung Psychotherapie verschweigen
Zum Abschluss müssen wir noch auf einen sehr wichtigen Punkt eingehen.
Es ist eine verdammt schlechte Idee, eine Psychotherapie bei Beantragung einer privaten Krankenversicherung zu verschweigen.
Sollte man aufgrund einer psychischen Erkrankung eine Ablehnung des Antrags auf eine private Krankenversicherung erhalten haben, sollte man in keinem Fall einen Antrag bei einem anderen Versicherer stellen und die Erkrankung verschweigen.
Auch wenn man noch keinen Antrag gestellt hat, sollte man die Psychotherapie in keinem Fall verschweigen.
Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht
Als Kunde begeht man hierbei nämlich eine sogenannte Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht nach § 19 VVG, welche im schlimmsten Fall eine Rückabwicklung des Vertrags zur Folge hat.
Du bist nämlich sowohl gesetzlich als auch vertraglich dazu verpflichtet, alle Fragen des Versicherers vollständig, wahrheitsgemäß und nach bestem Wissen und Gewissen zu beantworten. Kommt es zu fehlerhaften oder unvollständigen Angaben, kann der Versicherer innerhalb von 5 bzw. 10 Jahren nach Vertragsabschluss folgende Maßnahmen ergreifen:
- eine rückwirkende Beitragserhöhung, zum Beispiel durch einen Risikozuschlag, vornehmen,
- bestimmte Leistungen, die sich auf die verschwiegenen Vorerkrankungen beziehen, künftig ausschließen,
- den Vertrag fristlos kündigen oder
- vollständig vom Vertrag zurücktreten.
Abstufungen bei Verstößen gegen die vorvertragliche Anzeigepflicht
Verletzungen der vorvertraglichen Anzeigepflicht können schwerwiegende – teils existenzbedrohende – Folgen haben. Deshalb ist es besonders wichtig, die Gesundheitsfragen bei der privaten Krankenversicherung äußerst sorgfältig und gewissenhaft zu beantworten und in keinem Fall eine relevante psychische Vorerkrankung zu verschweigen.
Die Konsequenzen richten sich nach dem Grad des Verschuldens:
- Einfache oder grobe Fahrlässigkeit: Wenn du Angaben versehentlich oder aus mangelnder Sorgfalt vergessen hast, kann der Versicherer innerhalb von 5 Jahren nach Vertragsabschluss reagieren – etwa durch rückwirkende Beitragsanpassungen (Risikozuschläge) oder künftige Leistungsausschlüsse. Zu Unrecht gezahlte Leistungen können zurückverlangt werden. Wäre bei vollständigen Angaben kein Versicherungsschutz möglich gewesen, kann der Vertrag bei einfacher Fahrlässigkeit mit Monatsfrist gekündigt werden. Bei grober Fahrlässigkeit ist sogar ein Rücktritt möglich, wenn ein Zusammenhang zur Falschangabe besteht – gezahlte Leistungen können dann zurückgefordert und Beiträge einbehalten werden.
- Vorsatz: Hast du absichtlich falsche oder unvollständige Angaben gemacht, verlängert sich das Rücktrittsrecht des Versicherers auf bis zu 10 Jahre nach Vertragsschluss.
- Arglistige Täuschung: Bei bewusst täuschendem Verhalten mit Betrugsabsicht hat der Versicherer nicht nur ein Rücktrittsrecht von bis zu 10 Jahren, sondern darf auch alle bisher geleisteten Zahlungen zurückfordern – selbst dann, wenn diese nicht direkt mit der verschwiegenen Information in Verbindung stehen.
Noch ausführlichere Informationen zur vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung findest du im verlinkten Artikel (am Beispiel der Berufsunfähigkeitsversicherung).
insgesamt über 3.000 positive Bewertungen bei Google und ProvenExpert
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