Hast du eine private Rentenversicherung, musst du sie dir früher oder später auszahlen lassen. In vielen Fällen hast du dabei ein Wahlrecht, kannst dich also zwischen einer Einmalzahlung und der lebenslangen Rente entscheiden. Wir zeigen dir, auf welche Punkte du achten musst, wenn du deine private Rentenversicherung auszahlen lassen möchtest!
Die private Rentenversicherung im kurzen Überblick
Private Rentenversicherungen sind in der zweiten (betriebliche Altersvorsorge) oder dritten Säule (alle anderen Rentenversicherungen) der Altersvorsorge angesiedelt. Eine entsprechende Police hat die Aufgabe, über bestimmte Zeit Vermögen aufzubauen und dieses später – in der Regel im Ruhestand – als monatliche und lebenslange Rente an dich auszuzahlen. Der Betrag, der für eine Auszahlung der Rentenversicherung zur Verfügung steht, setzt sich aus deinen Beiträgen, erwirtschafteten Erträgen abzüglich Kosten der Versicherung zusammen.
Absicherung des Langlebigkeitsrisikos
Eine private Rentenversicherung soll damit, anders als beispielsweise dein Depot, das Risiko der Langlebigkeit absichern. Denn du weißt nicht, wie lange du einmal leben wirst, auch durch medizinischen Fortschritt. Baust du dir beispielsweise ein Vermögen auf und möchtest es über 25 Jahre verteilt aufbrauchen, lebst du aber dann tatsächlich noch 35 Jahre, kann es zu finanziellen Engpässen kommen.
Kapitalwahlrecht
Viele Versicherer statten ihre Policen dennoch mit einem Kapitalwahlrecht aus. Möchtest du deine private Rentenversicherung auszahlen lassen, entscheidest du mit ihm selbst, in welcher Form das passiert. Zur Auswahl stehen die Auszahlung in einer Summe, in mehreren Tranchen, als monatliche, lebenslange Altersrente oder eine Kombination von Einmalzahlung und Verrentung.
Besonderheiten bei verschiedenen Produkten
Private Rentenversicherung ist nicht gleich private Rentenversicherung. So gibt es bei der Rürup Rente kein Kapitalwahlrecht. Das Kapital kann nur als lebenslange Rente ausgezahlt werden. Bei der Riester Rente können maximal 30% des angesparten Kapitals zu Rentenbeginn als Einmalzahlung ausgezahlt werden. Der Rest muss verrentet werden.
Nur bei der betrieblichen Altersvorsorge, der fondsgebundenen Rentenversicherung und klassischen Lebensversicherungen besteht je nach Versicherer und Tarif die Möglichkeit auf ein vollständiges Kapitalwahlrecht.
Private Rentenversicherung auszahlen lassen – Kapital vs. Rente
Möchtest du deine private Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht auszahlen lassen, bieten dir nahezu alle Versicherer zwei mögliche Optionen an. Zur Auswahl stehen lebenslange Rente und Einmalzahlung, wobei „Einmalzahlung“ auch eine Auszahlung in mehreren Stufen bedeuten kann.
Private Rentenversicherung in einer Summe auszahlen lassen
Die Kapitalauszahlung einer privaten Rentenversicherung ist vergleichsweise schnell erklärt. Das Versicherungsunternehmen überweist dir den gesamten Policenwert in einer Summe auf dein Konto. Anschließend endet dein Vertrag mit dem Versicherer und dir steht später keine lebenslange Rente mehr zu.
Eine private Rentenversicherung in einer Summe auszahlen zu lassen, kann Vor- und Nachteile haben.
Vorteile Einmalzahlung
Zu den Vorteilen gehören.
- Dir steht sofort ein höheres Kapital zur Verfügung, um beispielsweise eine Immobilie zu erwerben. Außerdem kannst du das gesamte Kapital verbrauchen und riskierst nicht, dass der Versicherer die Rente nur für einen kurzen Zeitraum zahlt.
- Dein Vertrag mit dem Versicherer endet, Auflagen, was du mit dem Geld anstellen darfst, gibt es nicht.
- Steuerlich profitierst du vom Halbeinkünfteverfahren, musst also nur die Hälfte des Gewinns versteuern. Dafür musst du allerdings mindestens 60 bzw. 62 Jahre alt sein und die Laufzeit des Vertrages muss mehr als 12 Jahre betragen.
Nachteile Einmalzahlung
Zu den Nachteilen der Kapitalauszahlung einer privaten Rentenversicherung gehören unter anderem folgende Punkte.
- Dein Langlebigkeitsrisiko wird nicht mehr durch den Versicherer, sondern nur noch durch andere Stellen (gesetzliche oder betriebliche Rente) abgesichert.
- Die steuerliche Belastung kann durch den hohen Zufluss in einem Jahr erhöht sein, selbst wenn das Halbeinkünfteverfahren greift.
- Deine Angehörigen erhalten möglicherweise keine Rente aus deiner privaten Rentenversicherung, sofern du den entsprechenden Baustein mitversichert hast (Hinterbliebenenschutz).
Damit eignet sich die Kapitalauszahlung vor allem für Menschen, die anderweitig bereits gut abgesichert sind. Im konkreten Fall kann dies beispielsweise durch die gesetzliche oder eine betriebliche Rente geschehen.
Auszahlung der privaten Rentenversicherung als lebenslange Rente
In der Regel wird eine private Rentenversicherung – das verrät bereits der Name – als lebenslange Rente ausgezahlt. Der Versicherer wendet hierfür bei Verträgen, welche dein Geld am Kapitalmarkt anlegen, einen Rentenfaktor auf dein angespartes Kapital an. Dieser sollte zu 100% garantiert und möglichst hoch sein. Bei klassischen Lebensversicherungen mit Garantiezins gibt es keinen Rentenfaktor, da die garantierte Rentenhöhe bereits bei Vertragsbeginn feststeht.
Verschiedene Rentenarten
Unterschieden wird zwischen mehreren Rentenarten, wobei du dich üblicherweise schon bei Vertragsabschluss entscheidest.
- Dynamikrente: Der Versicherer nutzt seine jährlichen Überschüsse, um deine Rente zu erhöhen. Diese Erhöhung ist zwar nicht garantiert, sinken kann deine Rente allerdings auch nicht. Der „Grundbetrag“ der monatlichen Zahlung wird damit um einen variablen Faktor erweitert.
- Konstante Rente: Die Rente bleibt hier während der gesamten Laufzeit konstant, ist dafür aber von Anfang an höher als die dynamische Rente. Denn der Versicherer schätzt aus Erfahrungswerten, wie hoch seine Überschüsse während der Auszahlungsperiode voraussichtlich sein werden. Der auf dich entfallende Teil wird der Rente direkt aufgeschlagen.
- Teildynamische Rente: Sie kombiniert die Varianten 1 und 2. Die Rentensteigerungen fallen hier niedriger aus als bei der volldynamischen Rente, dafür ist die Anfangsrente bei Auszahlung bereits etwas höher als eine Dynamikrente und etwas niedriger als eine konstante Rente.
Rentenversicherung mit Todesfallleistung
Übrigens: Hast du eine Rentenversicherung mit Todesfallleistung abgeschlossen? Solltest du versterben, erhalten deine Angehörigen eine bestimmte Summe oder das verbleibende Vertragsvermögen ausgezahlt. Eine solche „außerordentliche Leistung“ deiner Versicherung fällt nicht unter den Begriff der Kapitalauszahlung.
Private Rentenversicherung frühzeitig auszahlen lassen: Geht das?
Jeder von uns steht in seinem Leben einmal vor schwierigen finanziellen Entscheidungen oder steckt in einer belastenden Situation. Hier sollte die Entscheidung, deine private Rentenversicherung auszahlen zu lassen, immer an letzter Stelle kommen. Denn du darfst hier nicht vergessen, dass du deine Altersvorsorge angreifst und damit deinen späteren Lebensstandard senkst.
Dennoch gibt es Möglichkeiten, eine private Rentenversicherung auch vorzeitig auszuzahlen. Konkret sind es drei Wege, die du hier wählen kannst.
- Die Kündigung: Kündigst du deine Rentenversicherung, erhältst du ihren aktuellen Rückkaufswert überwiesen. Je nach Höhe der bisher erhaltenen Zinsen entsteht hier allerdings ein Verlust, weil der Versicherer noch Abschluss- und Verwaltungskosten zum Abzug bringt. Besonders wenn dein Vertrag noch nicht lange läuft, ist die Kündigung selten eine gute Idee.
- Der Verkauf: Verkaufst du deine Rentenversicherung an einen sogenannten Ankäufer, erhältst du meist etwas mehr als den Rückkaufswert. Viele Ankäufer setzen aber enge Bedingungen, etwa einen Vertragsabschluss vor dem Jahr 2005.
- Die außerplanmäßige Entnahme: Manche Versicherungsverträge bieten die Möglichkeit einer sogenannten Entnahme. Du kannst während der Laufzeit Geld aus dem Vertrag herausnehmen. Durch die Entnahme erhältst du bei Fälligkeit der Police, also in einigen Jahren oder Jahrzehnten, aber entsprechend weniger Geld.
Du kannst eine private Rentenversicherung also durchaus frühzeitig auszahlen lassen, dies sollte aber immer deine letzte Option sein. Sorg lieber anderweitig vor, etwa mit einem „Notgroschen“ auf dem Tagesgeldkonto oder deinem privaten Aktiendepot. Wenn du jedoch einen schlechten Vertrag abgeschlossen hast, macht eine Kündigung der privaten Rentenversicherung häufig viel Sinn. Denn wieso solltest du gutes Geld einem schlechten Vertrag hinterherwerfen?
Steuern bei Auszahlung der privaten Rentenversicherung
Lässt du dir deine private Rentenversicherung auszahlen, gelten unterschiedliche steuerliche Regelungen und Besonderheiten. Konkret musst du zwischen drei Fallgruppen unterscheiden:
- Auszahlung als lebenslange Rente: Zu versteuern ist der sogenannte Ertragsanteil der Rente, der sich aus § 22 EStG ergibt. Bist du bei Beginn der Auszahlung beispielsweise 63 Jahre alt, liegt dein Ertragsanteil bei 20%. Bei einer Rente von 2.000 Euro pro Monat müsstest du 400 Euro versteuern (Achtung: Nicht 400 Euro Steuern zahlen, sondern auf 400 Euro wird dein individueller Steuersatz angewendet!).
- Auszahlung in einer Summe oder als lebenslange Rente, Abschluss des Vertrages vor 2005: Die Laufzeit beträgt mindestens 12 Jahre, du hast mindestens 5 Jahre Beiträge gezahlt und der Todesfallschutz beträgt mindestens 60% der Versicherungssumme? Dann ist deine private Rentenversicherung unabhängig von Verrentung oder Einmalzahlung vollständig steuerfrei.
- Auszahlung in einer Summe, Abschluss nach 2005: Läuft dein Vertrag mindestens 12 Jahre und bist du bei Auszahlung mindestens 60 bzw. 62 Jahre, musst du die Erträge nur zu 50% mit deinem persönlichen Einkommenssteuersatz versteuern. Das Ganze nennt sich Halbeinkünfteverfahren. Wenn du die Voraussetzungen nicht erfüllst, musst du die Erträge zu 100% versteuern.
Hier kommt es also immer auf deine individuelle Situation an. Planst du, deine private Rentenversicherung auszahlen zu lassen? Dann besprich dich bei Unsicherheiten bestenfalls vorzeitig mit deinem Steuerberater oder deiner Steuerberaterin, um den optimalen Weg zu wählen!