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Private Rentenversicherung auszahlen lassen: Einmalzahlung oder Rente?

Aktualisiert am 9. Januar 2025

Hast du eine private Rentenversicherung, musst du sie dir früher oder später auszahlen lassen. In vielen Fällen hast du dabei ein Wahlrecht, kannst dich also zwischen einer Einmalzahlung und einer lebenslangen Rente entscheiden. Wir zeigen dir, auf welche Punkte du achten musst, wenn du deine private Rentenversicherung auszahlen lassen möchtest.

💡Wichtige Infos auf einen Blick

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Spiegel - Private Rentenversicherung auszahlen lassen: Einmalzahlung oder Rente?
Sueddeutsche Zeitung - Private Rentenversicherung auszahlen lassen: Einmalzahlung oder Rente?
Handelsblatt - Private Rentenversicherung auszahlen lassen: Einmalzahlung oder Rente?
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Wirtschaftswoche - Private Rentenversicherung auszahlen lassen: Einmalzahlung oder Rente?
BR - Private Rentenversicherung auszahlen lassen: Einmalzahlung oder Rente?
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Handelsblatt - Private Rentenversicherung auszahlen lassen: Einmalzahlung oder Rente?

Versicherungen mit Kopf - Bekannt aus

Die private Rentenversicherung im kurzen Überblick

Private Rentenversicherungen sind in der zweiten (betriebliche Altersvorsorge) oder dritten Säule (alle anderen Rentenversicherungen) der Altersvorsorge angesiedelt.

Eine entsprechende Police hat die Aufgabe, über eine bestimmte Zeit Vermögen aufzubauen und dieses später – in der Regel im Ruhestand – als monatliche und lebenslange Rente an dich auszuzahlen.

Der Betrag, der für eine Auszahlung der Rentenversicherung zur Verfügung steht, setzt sich aus deinen Beiträgen und erwirtschafteten Erträgen abzüglich Kosten der Versicherung zusammen.

Absicherung des Langlebigkeitsrisikos

Eine private Rentenversicherung soll damit, anders als beispielsweise dein Depot, das Risiko der Langlebigkeit absichern. Denn du weißt nicht, wie lange du einmal leben wirst, auch durch medizinischen Fortschritt. Baust du dir beispielsweise ein Vermögen auf und möchtest es über 25 Jahre verteilt aufbrauchen, lebst du aber dann tatsächlich noch 35 Jahre, kann es zu finanziellen Engpässen kommen.

Kapitalwahlrecht

Viele Versicherer statten ihre Policen dennoch mit einem Kapitalwahlrecht aus. Möchtest du deine private Rentenversicherung auszahlen lassen, entscheidest du selbst, in welcher Form das passiert.

Zur Auswahl stehen die Auszahlung in einer Summe, in mehreren Tranchen, als monatliche, lebenslange Altersrente oder eine Kombination von Einmalzahlung und Verrentung.

Besonderheiten bei verschiedenen Produkten

Private Rentenversicherung ist nicht gleich private Rentenversicherung. So gibt es bei der Rürup Rente kein Kapitalwahlrecht. Das Kapital kann nur als lebenslange Rente ausgezahlt werden.

Bei der Riester Rente können maximal 30% des angesparten Kapitals zu Rentenbeginn als Einmalzahlung ausgezahlt werden. Der Rest muss verrentet werden.

Nur bei der betrieblichen Altersvorsorge, der fondsgebundenen Rentenversicherung und klassischen Lebensversicherungen (zum Beispiel Kapitallebensversicherungbesteht je nach Versicherer und Tarif die Möglichkeit auf ein vollständiges Kapitalwahlrecht.

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Private Rentenversicherung auszahlen lassen – Kapital vs. Rente

Möchtest du deine private Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht auszahlen lassen, bieten dir nahezu alle Versicherer zwei mögliche Optionen an. Zur Auswahl stehen lebenslange Rente und Einmalzahlung, wobei „Einmalzahlung“ auch eine Auszahlung in mehreren Stufen bedeuten kann.

Private Rentenversicherung in einer Summe auszahlen lassen

Die Kapitalauszahlung einer privaten Rentenversicherung ist vergleichsweise schnell erklärt. Das Versicherungsunternehmen überweist dir den gesamten Policenwert in einer Summe auf dein Konto. Anschließend endet dein Vertrag mit dem Versicherer und dir steht später keine lebenslange Rente mehr zu.

Eine private Rentenversicherung in einer Summe auszahlen zu lassen, kann Vor- und Nachteile haben.

Vorteile Einmalzahlung

Zu den Vorteilen gehören:

Nachteile Einmalzahlung

Zu den Nachteilen der Kapitalauszahlung einer privaten Rentenversicherung gehören unter anderem folgende Punkte:

Damit eignet sich die Kapitalauszahlung vor allem für Menschen, die anderweitig bereits gut abgesichert sind. Im konkreten Fall kann dies beispielsweise durch die gesetzliche oder eine betriebliche Rente geschehen.

Auszahlung der privaten Rentenversicherung als lebenslange Rente

In der Regel wird eine private Rentenversicherung – das verrät bereits der Name – als lebenslange Rente ausgezahlt.

Der Versicherer wendet hierfür bei Verträgen, welche dein Geld am Kapitalmarkt anlegen, einen Rentenfaktor auf dein angespartes Kapital an. Dieser sollte zu 100% garantiert und möglichst hoch sein. Zudem sollte der Vertrag keine Treuhänderklausel enthalten.

Bei klassischen Lebensversicherungen mit Garantiezins gibt es keinen Rentenfaktor, da die garantierte Rentenhöhe bereits bei Vertragsbeginn feststeht.

Verschiedene Rentenarten

Unterschieden wird zwischen mehreren Rentenarten, wobei du dich üblicherweise schon bei Vertragsabschluss entscheidest.

  1. Dynamikrente: Der Versicherer nutzt seine jährlichen Überschüsse, um deine Rente zu erhöhen. Diese Erhöhung ist zwar nicht garantiert, sinken kann deine Rente allerdings auch nicht. Der „Grundbetrag“ der monatlichen Zahlung wird damit um einen variablen Faktor erweitert.
  2. Konstante Rente: Die Rente bleibt hier während der gesamten Laufzeit konstant, ist dafür aber von Anfang an höher als die dynamische Rente. Denn der Versicherer schätzt aus Erfahrungswerten, wie hoch seine Überschüsse während der Auszahlungsperiode voraussichtlich sein werden. Der auf dich entfallende Teil wird der Rente direkt aufgeschlagen.
  3. Teildynamische Rente: Sie kombiniert die Varianten 1 und 2. Die Rentensteigerungen fallen hier niedriger aus als bei der volldynamischen Rente, dafür ist die Anfangsrente bei Auszahlung bereits etwas höher als eine Dynamikrente und etwas niedriger als eine konstante Rente.

💡 Rentenversicherung mit Todesfallleistung

Übrigens: Hast du eine Rentenversicherung mit Todesfallleistung abgeschlossen? Solltest du versterben, erhalten deine Angehörigen eine bestimmte Summe oder das verbleibende Vertragsvermögen ausgezahlt. Eine solche „außerordentliche Leistung“ deiner Versicherung fällt nicht unter den Begriff der Kapitalauszahlung.

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