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Private Krankenversicherung Schwangerschaft – alle Infos

Aktualisiert am 9. Januar 2026

Deine private Krankenversicherung bleibt auch bei einer Schwangerschaft bestehen – an deinem Versicherungsschutz ändert sich also nichts. Das ist erstmal gut, denn in der PKV kannst du als Schwangere umfangreichere Leistungen in Anspruch nehmen, als es in der gesetzlichen Krankenkasse der Fall wäre. Doch was gibt es darüber hinaus, vor allem bei Mutterschutz und Elternzeit, noch zu beachten? Wir geben dir in diesem Experten-Artikel einen Überblick.

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Was sich bei einer Schwangerschaft in der privaten Krankenversicherung ändert

Grundsätzlich ändert sich bei einer Schwangerschaft nichts an deiner privaten Krankenversicherung (PKV). Alle vertraglichen Leistungen bleiben wie vorher bestehen.

Die Schwangerschaft gehört zu den „Standardfällen“ der privaten Krankenversicherung – wie alle anderen Behandlungen auch – sodass du keine speziellen Tarife oder Bausteine auswählen musst.

Du kannst allerdings überlegen, deinen Versicherungsschutz vor dem Eintritt der (geplanten) Schwangerschaft anzupassen, wenn du hier noch Absicherungslücken siehst.

Gerade Vorsorgeleistungen sollten umfangreich versichert sein. Sofern du Wert darauf legst, kann es auch zweckmäßig sein, Einzelzimmer und Chefarztbehandlung (Wahlleistungen) für die Geburt und die Tage danach in den Tarif aufzunehmen.

Wechsel von GKV in PKV während der Schwangerschaft

Das gilt übrigens bei manchen Versicherern auch für einen Wechsel von der GKV in die PKV während der Schwangerschaft.

Es gibt jedoch auch Versicherer, welche Anträge von Schwangeren generell ablehnen. Teilweise berufen sich Versicherer auch auf die besondere Wartezeit von 8 Monaten bei Schwangerschaft, sodass ein Wechsel wenig sinnvoll ist, da die Leistungen in dieser Zeit nicht von der Versicherung übernommen werden.

Diese Leistungen bietet die PKV für Schwangere

Wie umfangreich die Leistungen für Schwangere in der privaten Krankenversicherung sind, hängt in erster Linie von deinem Tarif ab.

Vor allem Premium-Tarife bieten aber eine Rundum-Absicherung, bei der insbesondere die folgenden Leistungen abgedeckt werden:

Wie immer in der privaten Krankenversicherung, musst du auch bei einer Schwangerschaft zunächst in Vorleistung gehen. Nach Einsendung der Rechnungen bei der PKV übernimmt diese dann die Kosten.

Im Ergebnis sind die Leistungen der privaten Krankenversicherung für Schwangere in der Regel meist deutlich umfangreicher als bei gesetzlich Versicherten.

Deine Ärztin oder dein Arzt wird dich im Beratungsgespräch allerdings darauf hinweisen, welche Kosten (etwa für Nahrungsergänzungsmittel) auch teilweise nicht übernommen werden.

Vergleich Leistungen PKV vs. GKV in der Schwangerschaft

In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind bei einer normalen Schwangerschaft zehn Vorsorgeuntersuchungen und drei Ultraschalluntersuchungen (in der 10., 20. und 30. Schwangerschaftswoche) vorgesehen.

Bei medizinischem Bedarf – etwa bei einer Risikoschwangerschaft oder zur Abklärung möglicher Komplikationen – können zusätzliche Untersuchungen durchgeführt werden.

In der PKV gibt es diese Vorgaben bei guten Tarifen nicht. Du kannst also theoretisch auch jede Woche eine Ultraschalluntersuchung in Anspruch nehmen.

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Der Beitrag zur privaten Krankenversicherung während und nach der Schwangerschaft

Bei einer Schwangerschaft gilt, dass die Beiträge zur privaten Krankenversicherung unverändert bleiben – wie auch der Versicherungsschutz. Entsprechendes gilt für Mutterschutz und Elternzeit nach der Geburt. Im Einzelnen musst du hier die folgenden Besonderheiten beachten.

Der Arbeitgeberzuschuss

Als Arbeitnehmerin bekommst du von deinem Arbeitgeber die Hälfte der Versicherungsbeiträge erstattet.

Dieser Arbeitgeberzuschuss fällt weg, sobald du in Mutterschutz gehst. Selbiges gilt für die Elternzeit, auch hier musst du den Beitrag für deine Krankenversicherung in voller Höhe selbst zahlen.

Ausnahme: Du arbeitest in Teilzeit. Hier hast du weiterhin, auch während der Elternzeit, Anspruch auf einen Zuschuss in Höhe von 50% des Versicherungsbeitrages.

Achtung: Grundsätzlich musst du, wenn dein Einkommen unter die Versicherungspflichtgrenze (2026: 77.400 Euro brutto pro Jahr) fällt, zurück in die gesetzliche Krankenversicherung.

Geschieht dies aber nur wegen der Schwangerschaft und Elternzeit, kannst du dich von der Versicherungspflicht befreien lassen und in der PKV bleiben. Hierfür darfst du aber nicht mehr als 32 Wochenstunden arbeiten.

Private Krankenversicherung Elternzeit beitragsfrei

Die Beitragsbefreiung während der Elternzeit ist mittlerweile in vielen PKV-Tarifen Standard.

Früher galt sie häufig nur dann, wenn gleichzeitig Elterngeld bezogen wurde. In modernen Tarifen greift sie dagegen oft auch ohne Anspruch auf Elterngeld.

Unverändert geblieben ist jedoch die maximale Dauer: Die Beitragsbefreiung beträgt in allen Tarifen höchstens 6 Monate.

Das Mutterschaftsgeld

Während des Mutterschutzes (6 Wochen vor bis 8 Wochen nach der Geburt) erhalten gesetzlich versicherte Arbeitnehmerinnen Mutterschaftsgeld in Höhe des durchschnittlichen Nettolohns der letzten 3 Monate – allerdings maximal 13 Euro pro Tag – plus einen Arbeitgeberzuschuss, der mögliche Einkommensverluste durch das Beschäftigungsverbot ausgleicht. Unterm Strich bekommst du in dieser Zeit also dein gewohntes Einkommen.

Privat krankenversicherte Arbeitnehmerinnen erhalten hingegen eine einmalige Zahlung von bis zu 210 Euro vom Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS), aber kein Mutterschaftsgeld von der PKV. Der Arbeitgeber zahlt einen Zuschuss zum Gehalt, welcher den Betrag von 13 Euro pro Tag übersteigt

Der Rest wird von der privaten Krankentagegeldversicherung übernommen, wenn die Police mindestens 8 Monate vor Beginn des Mutterschutzes abgeschlossen wurde. Somit bleibt auch hier das gewohnte Einkommen erhalten.

Bei Selbstständigen ist die Krankentagegeldversicherung noch wichtiger, denn es gibt weder Mutterschaftsgeld noch andere vergleichbare Leistungen.

PKV nach der Schwangerschaft: Wie geht es nun weiter?

Ist der Nachwuchs erst einmal geboren, kommt es für die Versicherung der Eltern sowie des Kindes wieder auf einige Voraussetzungen an. Grundsätzlich gilt auch hier, dass sich am bestehenden Versicherungsschutz erstmal nichts ändert.

Als Elternteil läuft die private Krankenversicherung also einfach weiter. Hat der Versicherer eine Beitragsfreistellung gewährt, fällt diese in der Regel spätestens nach 6 Monaten Elternzeit weg.

Das Neugeborene wird bei dem Elternteil versichert, der das höhere Einkommen erzielt. Dies ist allerdings nur bei Eltern relevant, die „gemischt“ krankenversichert sind – sind beide gesetzlich oder beide privat krankenversichert, muss auch das Kind in die gesetzliche oder die private Krankenversicherung.

Für Neugeborene gibt es in der PKV keine Gesundheitsprüfung, wenn der Versicherungsantrag innerhalb von 2 Monaten nach der Geburt gestellt wird (sogenannte Kindernachversicherung).

Besonderheiten für schwangere Beamtinnen in der PKV

Als Beamtin gelten für dich andere Grundsätze. Zwar bleibt der Beitrag bei privatversicherten Beamtinnen während der Schwangerschaft ebenfalls gleich, du hast aber auch weiterhin Anspruch auf Beihilfe

Dieser besteht auch während Mutterschutz und Elternzeit. Einen Wegfall des „Arbeitgeberzuschusses“, wie es bei Arbeitnehmern der Fall ist, gibt es für Beamte also nicht.

Während der Elternzeit erhalten Beamtinnen in der Regel 70% Beihilfe für sich selbst. Geht der Vater in Elternzeit, gilt dies auch für ihn, sofern er Beamter ist. Kinder erhalten 80% Beihilfe. Hier wird die private Krankenversicherung also deutlich günstiger.

Nach Ablauf der Elternzeit gilt wieder der vorherige Beihilfesatz von 50%, es sei denn du hast bereits zwei oder mehr Kinder. Dann bleibt der Beihilfesatz von 70% bestehen. Für deine Kinder gilt immer ein Beihilfesatz von 80%.

PKV-Zuschuss für Beamte in der Elternzeit

Ergänzend können Beamte unter bestimmten Voraussetzungen während der Elternzeit einen Zuschuss von bis zu 31 Euro pro Monat zu ihren Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen erhalten.

Ob dieser Anspruch besteht und in welcher Höhe er gewährt wird, hängt unter anderem vom jeweiligen Dienstherrn und der Besoldungsgruppe ab – er gilt also nicht automatisch für alle Beamten.

Private Zusatzversicherungen für schwangere Personen

Bist du gesetzlich krankenversichert und musst oder möchtest auch in der GKV bleiben, kannst du deine Absicherung dennoch verbessern. Das Stichwort lautet hier private Zusatzversicherungen, etwa die Folgenden:

Du kannst also während der Schwangerschaft durchaus höherwertige Leistungen erhalten, ohne direkt in die private Krankenversicherung wechseln zu müssen.

Grundsätzlich gilt aber auch hier, dass die bestmögliche medizinische Versorgung nur in der PKV zu erhalten ist.

Wenn du wissen willst, wie unsere Beratung zur privaten Krankenversicherung abläuft, kannst du dir gerne den verlinkten Artikel durchlesen.

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