Wichtige Infos auf einen Blick

  • Zahnzusatzversicherungen ohne Gesundheitsfragen können von den Leistungen mit Tarifen mit Gesundheitsfragen mithalten.
  • Bei Zahnzusatzversicherungen ohne Gesundheitsprüfung sind jedoch fehlende Zähne nicht mitversichert.
  • Unabhängig von mit oder ohne Gesundheitsfragen sind laufende oder angeratene Behandlungen nicht mitversichert.
  • Eine Zahnzusatzversicherung ohne Gesundheitsprüfung ist häufig auch ohne Wartezeit.
  • Für Personen mit einem schlechten Zahnzustand ist ein Tarif ohne Gesundheitsprüfung die beste und wahrscheinlich auch die einzige Lösung.

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Gibt es eine Zahnzusatzversicherung ohne Gesundheitsfragen?

Wie bei den meisten Krankenzusatzversicherungen, gibt es in der Regel auch bei der Zahnzusatzversicherung Gesundheitsfragen. Tatsächlich ist es jedoch so, dass es mittlerweile einige Versicherer gibt, welche auf die Gesundheitsprüfung verzichten.

Dieser Vorteil geht jedoch auch mit einem Nachteil einher. Bei solchen Tarifen sind fehlende und nicht durch z.B. Kronen, Implantate oder Brücken ersetzte Zähne (Zahnlücken) nicht mitversichert.

In den Tarifbedingungen heißt es dazu z.B.: „Für die erstmalige Versorgung von bereits vor Vertragsabschluss erkrankten, fehlenden oder nicht dauerhaft ersetzten Zähnen besteht kein Versicherungsschutz.“ Wenn also ein Zahn bereits ersetzt wurde, z.B. mit Krone, Implantat oder Brücke, ist dieser trotzdem mitversichert.

Wenn das für dich kein Problem ist und du aufgrund eines schlechten Zahnzustands keine Zahnzusatzversicherung mit Gesundheitsprüfung bekommst, ist eine Zahnzusatzversicherung ohne Gesundheitsfragen eine sehr gute Alternative. Das gilt insbesondere für Personen mit Parodontose, welche bei Zahnzusatzversicherungen mit Gesundheitsprüfung häufig abgelehnt werden.

Auch wenn keine Gesundheitsfragen gestellt werden, sind laufende bzw. angeratene Behandlungen nicht mitversichert. Hier unterscheidet sich die Absicherung nicht von der Zahnzusatzversicherung mit Gesundheitsprüfung, wobei es bei Tarifen mit Gesundheitsfragen teilweise zu einer Rückstellung kommt, wenn eine laufende bzw. angeratene Behandlung vorliegt. Die Versicherung kann dann erst nach dem Ende der Behandlung abgeschlossen werden.

Was sind die Vorteile einer Zahnzusatzversicherung ohne Gesundheitsfragen?

Eine Zahnzusatzversicherung ohne Gesundheitsfragen bietet folgende Vorteile:

  • garantierte Annahme auch bei laufender bzw. angeratener Behandlung
  • kein Tarif zweiter Wahl: bis zu 100% Leistung möglich
  • schlechter Zahnzustand, fehlende Zähne und Parodontose haben keine Auswirkung auf die Annahme
  • keine Falschangaben bei einem unbekannten Zahnzustand möglich

Was sind die besten Zahnzusatzversicherungen ohne Gesundheitsfragen?

Im Folgenden haben wir 3 der besten Zahnzusatzversicherungen ohne Gesundheitsfragen aufgeführt. Der Tarif ZahnSchutz Exklusiv 100 der DFV befindet sich unter den 10 besten Zahnzusatzversicherungen der WaizmannTabelle. Zahnzusatzversicherungen ohne Gesundheitsfragen müssen sich von den Leistungen also auch nicht vor Tarifen mit Gesundheitsfragen verstecken.

Nürnberger Z100

Anzahl Hightech Leistungen 10 von 12
durchschnittliche Erstattung 97 % WaizmannWert Benchmark
Zahnersatz 100 %
Zahnerhalt 100 %
Prophylaxe 100 % (bis 200 € pro Jahr)
Bleaching 200 € alle 2 Jahre
Beitrag mit 19 Jahren 18,50 €
nuernberger versicherung logo - Zahnzusatzversicherung ohne Gesundheitsfragen - Vergleich

Münchener Verein 571+572+573+574

Anzahl Hightech Leistungen 11 von 12
durchschnittliche -Erstattung 84 % WaizmannWert Benchmark
Zahnersatz 90 %
Zahnerhalt 100 %
Prophylaxe 100 % (1x bis 170 € pro Jahr)
Bleaching keine Leistung
Beitrag mit 19 Jahren 15,15 €
muenchener verein logo - Zahnzusatzversicherung ohne Gesundheitsfragen - Vergleich

DFV – ZahnSchutz Exklusiv 100

Anzahl Hightech Leistungen 12 von 12
durchschnittliche -Erstattung 100 % WaizmannWert Benchmark
Zahnersatz 100 %
Zahnerhalt 100 %
Prophylaxe 100 % (bis 200 € pro Jahr)
Bleaching 200 € alle 3 Jahre*
Beitrag mit 19 Jahren 20 €
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*wird auf Prophylaxe-Leistungen angerechnet

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Wozu gibt es überhaupt eine Gesundheitsprüfung?

Das Ziel eines Versicherers ist es, die Beiträge eines Tarifs auf einem konstanten Niveau zu halten. Eine Beitragsanpassung ist nicht erstrebenswert, da diese häufig dazu führt, dass Kunden den Tarif kündigen. Um dieses Ziel zu erreichen, gibt es in der Regel eine Gesundheitsprüfung. Hierbei werden die „zu kranken“ Kunden aussortiert bzw. mit einem Beitragszuschlag versehen.

Wie bereits beschrieben sind die Gesundheitsfragen nicht nötig, um laufende bzw. angeratene Behandlungen vom Versicherungsschutz auszuschließen. Dieser Sachverhalt kann auch in den Versicherungsbedingungen festgelegt werden.

Rein von den Leistungen muss ein Tarif ohne Gesundheitsprüfung nicht schlechter sein. Das zeigen z.B. die Tarife der DFV. Jedoch gilt es zu bedenken, dass die meisten Versicherer nicht grundlos Gesundheitsfragen stellen. So könnte man vermuten, dass Kunden mit einer schlechten Zahngesundheit auch in Zukunft öfter zum Zahnarzt gehen werden. Versicherer ohne Gesundheitsfragen sichern sich zwar mit dem Ausschluss von fehlenden Zähnen teilweise gegen dieses Risiko ab, jedoch bleibt für „gesunde“ Versicherte ein Restrisiko, dass die „kranken“ Versicherten so viele Leistungen einreichen, dass langfristig der Beitrag steigt.

Zahnzusatzversicherung mit oder ohne Gesundheitsprüfung abschließen?

Bei der Beantwortung der Frage kommt es auf deine Ausgangssituation an.

Guter Zahnzustand

Wenn du einen guten Zahnzustand hast, kannst du ohne Probleme eine Zahnzusatzversicherung mit Gesundheitsprüfung abschließen. Zudem kannst du dann aus einer größeren Auswahl an Tarifen wählen und wahrscheinlich einen günstigeren Tarif bzw. einen Tarif mit besseren Leistungen finden.

Schlechter Zahnzustand

Bei einem schlechten Zahnzustand (z.B. Parodontose oder viele fehlende Zähne) kommen häufig nur Versicherer ohne Gesundheitsprüfung in Frage, da andere Versicherer keinen Versicherungsschutz anbieten.

Mittelmäßiger Zahnzustand

Hiermit ist gemeint, dass du keine Parodontose hast, dir jedoch bis zu 3 Zähne fehlen. 3 fehlende Zähne ist in der Regel die Grenze bei denen auch Versicherer mit Gesundheitsfragen noch Versicherungsschutz anbieten. Meistens mit Beitragszuschlag, teilweise jedoch sogar ohne. Der Vorteil im Vergleich zu einem Tarif ohne Gesundheitsfragen ist, dass die fehlenden Zähne mitversichert sind.

Welche Gesundheitsfragen gibt es überhaupt?

Die Art und der Umfang der Gesundheitsfragen unterscheiden sich (teilweise deutlich) von Versicherer zu Versicherer. Damit du einschätzen kannst, ob eine Zahnzusatzversicherung mit Gesundheitsfragen für dich in Frage kommt, haben wir dir im folgenden beispielhafte Gesundheitsfragen aufgeführt:

  • Läuft gerade eine zahnärztliche Behandlung oder wurde empfohlen? außer Aufbiss-Schienen und professionelle Zahnreinigung (PZR)
  • Haben Sie eine Aufbiss- bzw. Zahnschiene?
  • Besteht eine ärztlich festgestellte Zahnfehlstellung? Wurde bereits eine kieferorthopädische Behandlung empfohlen?
  • Wurde bei Ihnen bereits eine Parodontosebehandlung durchgeführt?
  • Haben Sie fehlende oder ersetzte Zähne?
    • ersetzte Zähne sind z.B. Kronen, Implantate, Veneers, Prothesen und Brücken
    • fehlende Zähne sind nicht: Weisheitszähne, Milchzähne und sogenannte „Lückenschlüsse“
    • Wie viele Zähne fehlen Ihnen, die nicht ersetzt wurden oder sind bereits zum Ziehen angeraten?
  • Anzahl der durch herausnehmbare Prothesen ersetzten Zähne?
  • Wie viele Brücken haben Sie?
  • Wie viele (Teil-) Kronen und Implantate haben Sie?

Das Thema mit den fehlenden Zähnen

Weil es häufig falsch verstanden wird, möchten wir nochmal explizit erwähnen, was fehlende Zähne bedeutet. Wenn es sich um einen Lückenschluss handelt (z.B. 4 Zähne mussten als Jugendlicher wegen Zahnspange gezogen werden), handelt es sich nicht um fehlende Zähne, welche angegeben werden müssen. Gleiches gilt für gezogene Weisheitszähne.

Warum es wichtig ist, die Gesundheitsfragen korrekt zu beantworten

Wenn du dich für eine Zahnzusatzversicherung mit Gesundheitsprüfung entscheidest, ist es wichtig, bei Beantwortung der Fragen keine falschen Angaben zu machen. Es ist nämlich deine Obliegenheit die Fragen korrekt zu beantworten. Falls du das nicht tust, kann es zu einer vorvertraglichen Anzeigepflichtsverletzung kommen.

Welche Folgen hat eine vorvertragliche Anzeigepflichtsverletzung?

Bei der vorvertraglichen Anzeigepflichtsverletzung kommt es auf die Schwere des Verschuldens (z.B. fahrlässig oder vorsätzlich) und die Kausalität an.

Sollten die Gesundheitsfragen grob fahrlässig oder vorsätzlich falsch beantwortet worden sein, kann der Versicherer den Vertrag fristlos kündigen. Bei Vorsatz ist der Versicherer leistungsfrei, bei grober Fahrlässigkeit darf er die Leistung entsprechend der Schwere des Verschuldens kürzen. Wenn der Leistungsfall nicht in einem kausalen Zusammenhang mit der Falschbeantwortung der Gesundheitsfragen steht, muss der Versicherer auch bei Vorsatz leisten. Leistungsfrei ist er nur, wenn die Gesundheitsfragen arglistig falsch beantwortet wurden.

Selbstverständlich kann der Versicherer auch eine bereits ausbezahlte Leistung zurückfordern, wenn die Täuschung erst nach der Auszahlung herauskommt.

Wann werden die Gesundheitsfragen geprüft?

Wichtig zu verstehen ist, dass die Gesundheitsfragen nicht bei Antragsstellung auf Korrektheit überprüft werden. Das passiert erst im Leistungsfall und da du mit Antragsstellung u.a. eine Schweigepflichtentbindung für den Zahnarzt unterschreibst, wird die Falschbeantwortung wahrscheinlich auch auffliegen.

Der Versicherer darf sich nämlich deine Patientenakte vom Zahnarzt anfordern. Dort sind u.a. Notizen und Eintragungen des Zahnarztes, Röntgenbilder von Mundraum und Kiefer und Eintragungen über Besprechungen oder Beratungen zu konkreten Zahnersatzmaßnahmen, Zahnbehandlungen oder kieferorthopädischen Maßnahmen gespeichert. Und nein, du kannst nicht auf die Schweigepflichtentbindung verzichten. Ohne diese wird der Versicherer den Antrag nicht annehmen.

Solltest du dir unsicher sein, was der Zahnarzt über dich gespeichert hat, kannst du ihn am besten vor Beantragung einer Zahnzusatzversicherung selbst fragen.

Vorteil Zahnzusatzversicherung ohne Gesundheitsfragen

Bei der Zahnzusatzversicherung ohne Gesundheitsfragen ist es egal, was in der Patientenakte steht. Falls du dir also unsicher bist, was deinen Zahnzustand angeht, kannst du diese Versicherung ohne Probleme abschließen. Es kann auch zu keiner vorvertraglichen Anzeigepflichtsverletzung mit Kündigung oder Verweigerung von Leistungen kommen.

Wie bereits erwähnt, wird der Versicherer trotzdem für nachweislich vor Versicherungsbeginn begonnene oder angeratene Behandlungen nicht leisten. In diesem Fall hilft nur ein Sofortschutztarif.

Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit

Alle 3 genannten Zahnzusatzversicherungen ohne Gesundheitsfragen sind zusätzlich Zahnzusatzversicherungen ohne Wartezeit. Das bedeutet, dass direkt nach Versicherungsbeginn auch Versicherungsschutz besteht. Ohne Wartezeit bedeutet jedoch nicht, dass direkt nach Versicherungsbeginn die vollen Leistungen für Zahnersatzmaßnahmen zur Verfügung stehen. Durch die Zahnhöchstsätze sind die Leistungen für Zahnersatz in den ersten 4 Versicherungsjahren begrenzt. Das ist in jeder Zahnzusatzversicherung der Fall, ob mit oder ohne Wartezeit oder mit oder ohne Gesundheitsfragen.

Bei der DFV gibt es z.B. folgende Zahnhöchstsätze:

  • 1. Jahr: bis 1.250 €
  • 2. Jahr: bis 2.500 €
  • 3. Jahr: bis 3.750 €
  • 4. Jahr: bis 5.000 €
  • ab 5. Jahr unbegrenzt

Ist eine Zahnzusatzversicherung ohne Gesundheitsfragen sinnvoll?

Eine Zahnzusatzversicherung ohne Gesundheitsfragen ist für alle sinnvoll, welche bei einem Versicherer mit Gesundheitsfragen keinen Versicherungsschutz bekommen. Für diese Personen ist ein solcher Tarif die beste und wahrscheinlich einzige Lösung.

Jedoch können auch Personen mit einem guten Zahnzustand eine solche Versicherung abschließen. Der Tarif ZahnSchutz Exklusiv 100 der DFV muss sich von den Leistungen nicht von der Konkurrenz mit Gesundheitsfragen verstecken. Da du mit einem guten Zahnzustand aus allen Tarifen auswählen kannst, solltest du das in der Regel auch machen, da du wahrscheinlich ein günstigeres Angebot bzw. ein Angebot mit besseren Leistungen finden wirst. Gerade, wenn du dich für einen Tarif mit guten Leistungen für Bleaching interessiert, solltest du eine Zahnzusatzversicherung mit Gesundheitsfragen wählen.

Auch wenn wir es schon mehrmals erwähnt haben, möchten wir zum Abschluss nochmal klarstellen, dass keine Gesundheitsfragen nicht bedeutet, dass laufende oder angeratene Behandlungen mitversichert sind.

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Über den Autor

Tobias Weßler
Chief Content Manager