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Private Krankenversicherung im Ausland – alle Infos

Aktualisiert am 20. Mai 2026

Deine private Krankenversicherung (PKV) leistet üblicherweise auch im Ausland. Dabei musst du allerdings auf einige Punkte achten, denn es kommt vor allem darauf an, wo und für wie lange du dich im Ausland aufhältst. Insbesondere wenn du länger unterwegs bist oder planst, Deutschland dauerhaft zu verlassen, solltest du frühzeitig mit deinem Versicherer sprechen.

💡 Wichtige Infos auf einen Blick

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Die private Krankenversicherung im EU-Ausland

Innerhalb der Europäischen Union besteht deine private Krankenversicherung grundsätzlich unverändert fort. Du kannst deinen Versicherungsschutz also so wie er in Deutschland besteht, mitnehmen.

Zeitliche Beschränkungen gibt es nicht, sodass es hier keinen Unterschied macht, ob du vorübergehend (etwa bei einem Urlaub) oder dauerhaft im EU-Ausland unterwegs bist.

Teilweise berechnen Versicherer jedoch bei einem dauerhaften Aufenthalt im EU-Ausland einen Beitragszuschlag.

Leistungen wie in Deutschland

Der Versicherer erbringt im EU-Ausland alle Leistungen, die er auch in Deutschland zu erbringen hätte. Abgedeckt sind dabei nicht nur Länder der EU, sondern auch die des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)

Zum Verständnis: Zum EWR zählen alle Länder der EU plus Island, Liechtenstein und Norwegen. Zusätzlich wird regelmäßig auch der Versicherungsschutz in Großbritannien übernommen.

Gilt im Ausland eine andere Währung, rechnet sie der Versicherer zum Tageskurs um. Maßgeblich ist dabei immer der Tag, an dem du deine Behandlungsbelege und Rechnungen an das Versicherungsunternehmen sendest.

Versicherungspflicht im EU- und EWR-Ausland

In einigen Staaten der EU bzw. des EWR gilt eine mit Deutschland vergleichbare Krankenversicherungspflicht. Du bist also verpflichtet, als zugezogener Einwohner des jeweiligen Landes vor Ort eine eigenständige Krankenversicherung abzuschließen.

„Certificate of Entitlement“: Befreiung von der Krankenversicherungspflicht

Um eine Doppelversicherung zu vermeiden, musst du deinen aus Deutschland mitgenommenen Schutz der privaten Krankenversicherung im Ausland nachweisen.

Dieser Nachweis gelingt mit dem „Certificate of Entitlement“ des PKV-Verbandes. Dieses füllt dein Versicherer aus, unterschreibt es und sendet es dir zu. Anschließend kannst du das Dokument dem ausländischen Sozialversicherungsträger vorlegen.

Nun wirst du von der Krankenversicherungspflicht befreit und profitierst weiterhin von dem im Vergleich zur ausländischen gesetzlichen Krankenkasse in der Regel besseren Versicherungsschutz deiner privaten Krankenversicherung. Beachte dabei, die Dokumente rechtzeitig zu beantragen.

Eine Krankenversicherungspflicht im Ausland begründen nur Personen, die dort dauerhaft ansässig sind. Bist du nur auf Reisen, brauchst du dir hierüber keine Gedanken machen.

Übernahme von Rücktransporten nach Deutschland

Wanderst du aus und lebst dauerhaft im Ausland, wirst du bei medizinischer Notwendigkeit vor Ort behandelt. Damit ergibt sich keine Notwendigkeit, den Rücktransport nach Deutschland zu übernehmen. Schließlich würde deine private Krankenversicherung auch keine Transportkosten für eine Behandlung in Österreich übernehmen.

Bist du lediglich im Urlaub, kommt es für die Übernahme der Rücktransportkosten auf deinen individuellen Versicherungstarif an. Viele PKV-Tarife, aber eben nicht alle, kommen für die Kosten für einen medizinisch notwendigen Rücktransport auf (wenn die notwendigen Geräte, usw. im Ausland vorhanden sind, wird in der Regel kein Rücktransport übernommen). 

Noch besser ist es, wenn der Tarif bereits für einen medizinisch sinnvollen und vertretbaren Rücktransport leistet (Kosten werden übernommen, auch wenn der Patient theoretisch im Ausland hätte behandelt werden können).

💡 Unser Tipp: Für Urlaubsreisen solltest du auch als PKV-Versicherter eine gute Auslandsreisekrankenversicherung abschließen. Mit ihr bist du auf der sicheren Seite. Selbst wenn in deinem Tarif der Rücktransport mitversichert ist, hat die separate Auslandsreisekrankenversicherung den Vorteil, dass eine mögliche (teure) Behandlung im Ausland nicht deine Beitragsrückerstattung gefährdet bzw. trotz Selbstbeteiligung in der PKV bezahlt wird.

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Private Krankenversicherung im Ausland: Was gilt außerhalb der EU?

Die private Krankenversicherung leistet auch im Nicht-EU-Ausland, hier gelten aber weit weniger gesetzliche Verpflichtungen. Dem Versicherer steht es daher grundsätzlich frei, Konditionen und Leistungsumfang neu festzulegen. Unterscheiden musst du aber auch hier zwischen einem vorübergehenden und dauerhaften Aufenthalt im Ausland.

Urlaub außerhalb der EU – Achtung, begrenzter Leistungszeitraum

Grundsätzlich profitierst du weltweit und damit auch im Ausland vom Schutz deiner privaten Krankenversicherung. 

Außerhalb der EU und des EWR sind die Leistungen der PKV aber meist zeitlich begrenzt. Du hast also – je nach Versicherer – in der Regel nur ein bis drei Monate einen vollwertigen Schutz. In manchen Tarifen ist jedoch sogar ein vorübergehender Auslandsaufenthalt von über drei Monaten abgesichert.

Viele Versicherungsunternehmen verlängern diese Frist allerdings, wenn dir eine Heimreise aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist. In diesen Fällen werden entweder die Behandlungskosten weiterhin übernommen oder der Versicherer kommt für eine Rückreise nach Deutschland auf. Letzteres gilt natürlich nur, wenn die Heimreise medizinisch vertretbar ist.

Besonders bei längeren Aufenthalten außerhalb der EU solltest du dich daher um eine passgenaue Auslandskrankenversicherung kümmern. Denn im schlimmsten Fall stehst du sonst ohne Versicherungsschutz da und musst Behandlungskosten aus eigener Tasche zahlen.

Auswandern und Co.: Was gilt bei einem Wegzug?

Ziehst du aus Deutschland weg und begründest dabei einen neuen Wohnsitz außerhalb der EU, erlischt dein Schutz in der privaten Krankenversicherung normalerweise

Denn wenn bereits feststeht, dass du vorerst nicht zurückkehren wirst, kann kein „vorübergehender Auslandsaufenthalt“ mehr vorliegen.

Hier solltest du mit deinem Versicherer sprechen, wenn du die Leistungen deiner privaten Krankenversicherung im Ausland weiterhin erhalten möchtest. Möglicherweise bietet er dir einen entsprechenden Tarif an. 

Beachten solltest du dabei allerdings die oft höheren Kosten, denn Behandlungen in den USA sind beispielsweise um ein Vielfaches kostspieliger als in Deutschland. Dieser Umstand spiegelt sich auch in der Versicherungsprämie (Beitragszuschlag für Versicherungsschutz im Ausland) wider. 

Anders als bei einem dauerhaften Aufenthalt im EU-Ausland gibt es bei einem dauerhaften Aufenthalt im Nicht-EU-Ausland immer einen Beitragszuschlag.

💡 Unser Tipp: Wenn dir dein Versicherer einen Drittlands-Tarif anbietet, solltest du diesen mit einer Krankenversicherung vor Ort vergleichen. So findest du den für dich passenden und gleichzeitig günstigsten Schutz. Auch eine internationale Krankenversicherung wie zum Beispiel PassportCard kann eine Option sein.

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Wann benötige ich eine Anwartschaft für meine private Krankenversicherung?

Eine sogenannte Anwartschaft benötigst du immer dann, wenn dein privater Krankenversicherungsschutz (vorübergehend) endet. Dies ist beispielsweise bei einem längeren Aufenthalt im Ausland außerhalb der EU und des EWR der Fall.

Die Anwartschaft „konserviert“ deinen Gesundheitszustand (kleine Anwartschaft) und wahlweise zusätzlich auch dein Alter (große Anwartschaft).

Sie ermöglicht dir damit, bei Rückkehr nach Deutschland zu planbaren Konditionen wieder eine private Krankenversicherung abzuschließen bzw. deinen Tarif zu reaktivieren. Du führst die Versicherung bei dem Versicherer fort, mit dem du auch die Anwartschaft vereinbart hast.

Anwartschaft für PKV bei Auslandsaufenthalt Beispiel

Max, der bisher kerngesund ist, wandert Anfang 2025 in die USA aus. Anfang 2027 kehrt er zurück und benötigt seine private Krankenversicherung, die er bei seinem Wegzug aufgelöst hat, wieder.

Da Max in den USA bei einem Unfall eine Knieverletzung erlitten hat, nimmt ihn der private Krankenversicherer nur noch mit einem Risikozuschlag von 20% auf.

Diesen Zuschlag hätte Max durch den Abschluss einer Anwartschaft vermeiden können. Denn sie hätte seinen Gesundheitszustand vor dem Wegzug „eingefroren“, sodass der Unfall in den USA nun keinen Einfluss auf den Beitrag hätte.

Vergleichstabelle: Versicherungsschutz im Ausland je nach Situation

SituationZeitlicher SchutzLeistungsniveauBeitragszuschlagEmpfehlung
Urlaub / kurzer Aufenthalt im EU- oder EWR-Auslandunbegrenztwie in Deutschlandkeinerzusätzlich Auslandsreise-KV empfehlenswert (Selbstbeteiligung, Beitragsrückerstattung)
Urlaub / kurzer Aufenthalt außerhalb der EUin der Regel ein bis drei Monate je nach Versichererwie in DeutschlandkeinerAuslandsreise-KV abschließen – deckt Lücken bei Ablauf der Frist und schützt Beitragsrückerstattung
Dauerhafter Wegzug ins EU-Auslandunbegrenztwie in Deutschlandin der Regel Beitragszuschlag (abhängig vom Versicherer)Certificate of Entitlement beim Versicherer beantragen, um Doppelversicherung zu vermeiden
Dauerhafter Wegzug in Drittland (zum Beispiel USA)PKV erlischt in der Regelkein Schutzimmer Beitragszuschlag (bei Spezialtarif)Drittlands-Tarif beim Versicherer anfragen oder internationale KV (z.B. PassportCard) + Anwartschaft prüfen

Hinweis zur Tabelle: Die Zeitangaben sind Richtwerte. Für eine genaue Auskunft zu deinem Tarif sprich mit deinem Versicherer.

Fazit: Private Krankenversicherung im Ausland

Die private Krankenversicherung bietet grundsätzlich einen weltweiten Versicherungsschutz, wobei Unterschiede zwischen EU-Ländern und Drittstaaten zu beachten sind.

In vielen Fällen ist der Versicherungsschutz außerhalb Europas zeitlich begrenzt – etwa auf 4 Wochen in Ländern wie den USA. 

Wer dauerhaft ins Ausland zieht, muss wissen, dass viele Versicherer ihre Leistungen nur innerhalb der EU weiter anbieten und eine Mitnahme der PKV in Drittstaaten oft nicht möglich ist. 

Um mögliche Deckungslücken während vorübergehender Auslandsaufenthalte zu schließen, empfiehlt sich der Abschluss einer Auslandsreisekrankenversicherung – eine kostengünstige Ergänzung mit umfassendem Schutz. Auch auf diesen Punkt gehen wir in unserer Beratung zur privaten Krankenversicherung ein.

Wer nach einem Auslandsaufenthalt wieder nach Deutschland zurückkehrt, kann seinen PKV-Tarif durch eine Anwartschaft erhalten – inkl. des ursprünglichen Gesundheitszustands und ggf. des damaligen Eintrittsalters.

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Was Kunden über unsere Beratung sagen

Häufig gestellte Fragen

Ja, grundsätzlich schon. Innerhalb der EU und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) gilt dein PKV-Schutz in der Regel zeitlich unbegrenzt – und zwar mit dem gleichen Leistungsumfang wie in Deutschland. Außerhalb der EU ist der Versicherungsschutz meist nur für einen begrenzten Zeitraum von ein bis drei Monaten gültig. Wie lange genau, hängt von deinem Versicherer und Tarif ab.

Das hängt von deinem Tarif ab. Viele private Krankenversicherungen leisten bei vorübergehenden Aufenthalten außerhalb der EU für 4 bis 6 Wochen, manche sogar bis zu 3 Monaten. Es gibt aber auch Tarife, die längere Auslandsaufenthalte absichern. Deshalb solltest du unbedingt einen Blick in deine Tarifbedingungen werfen oder direkt bei deinem Versicherer nachfragen. Gerade in Ländern wie den USA können schon wenige Tage ohne Versicherungsschutz sehr teuer werden.

Auch mit privater Krankenversicherung kann eine Auslandsreisekrankenversicherung für Urlaubsreisen sinnvoll sein. Der Grund: Außerhalb der EU gilt der Schutz der PKV oft nur für einen begrenzten Zeitraum. Zusätzlich schützt eine separate Auslandsreise-KV deine Beitragsrückerstattung. Rechst du Arzt- oder Behandlungskosten über deine PKV ab, kann der Anspruch auf den Bonus entfallen. Über die Auslandsreisekrankenversicherung werden die Kosten übernommen und deine Beitragsrückerstattung bleibt erhalten. Und das oft schon für weniger als 20 Euro pro Jahr.

Das hängt vom Zielland ab. Ziehst du in ein EU-Land, bleibt dein Schutz in der privaten Krankenversicherung in der Regel bestehen – teilweise allerdings mit einem Beitragszuschlag. Bei einem dauerhaften Umzug in ein Nicht-EU-Land wie die USA, Kanada oder die Schweiz endet der PKV-Schutz meistens. Deshalb solltest du frühzeitig mit deinem Versicherer klären, ob es einen passenden Auslandstarif gibt oder ob eine internationale Krankenversicherung sinnvoll ist.

Eine Anwartschaft funktioniert wie eine Art „Pausenschalter“ für deine private Krankenversicherung. Du zahlst währenddessen nur einen reduzierten Beitrag und sicherst dir damit das Recht, später ohne neue Gesundheitsprüfung in deine PKV zurückzukehren. Bei der kleinen Anwartschaft wird dein aktueller Gesundheitszustand „eingefroren“. Bei der großen Anwartschaft zusätzlich auch dein Eintrittsalter, was später niedrigere Beiträge ermöglichen kann. Das kann besonders wichtig sein, wenn du für mehrere Jahre außerhalb der EU lebst und danach wieder nach Deutschland zurückkehren möchtest.

In einigen EU-Ländern musst du dich als Einwohner verpflichtend krankenversichern. Damit du nicht doppelt versichert bist, kannst du dich mit einem sogenannten „Certificate of Entitlement“ von dieser Pflicht befreien lassen. Das Dokument erhältst du über deine private Krankenversicherung beziehungsweise den PKV-Verband. Anschließend legst du es bei der zuständigen Behörde oder dem Sozialversicherungsträger im Ausland vor. Wichtig: Kümmere dich frühzeitig darum, da die Ausstellung mehrere Wochen dauern kann.

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