Deine private Krankenversicherung leistet üblicherweise auch im Ausland. Dabei musst du allerdings auf einige Punkte achten, denn es kommt vor allem darauf an, wo und für wie lange du dich im Ausland aufhältst. Insbesondere wenn du länger unterwegs bist oder planst, Deutschland dauerhaft zu verlassen, solltest du frühzeitig mit deinem Versicherer sprechen.
Die private Krankenversicherung im EU-Ausland
Innerhalb der Europäischen Union besteht deine private Krankenversicherung grundsätzlich unverändert fort. Du kannst deinen Versicherungsschutz also so wie er in Deutschland besteht, mitnehmen. Zeitliche Beschränkungen gibt es nicht, sodass es hier keinen Unterschied macht, ob du vorübergehend (etwa bei einem Urlaub) oder dauerhaft im EU-Ausland unterwegs bist. Teilweise berechnen Versicherer jedoch bei einem dauerhaften Aufenthalt im EU-Ausland einen Beitragszuschlag.
Leistungen wie in Deutschland
Der Versicherer erbringt im EU-Ausland alle Leistungen, die er auch in Deutschland zu erbringen hätte. Abgedeckt sind dabei nicht nur Länder der EU, sondern auch die des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR). Zum Verständnis: Zum EWR zählen alle Länder der EU plus Island, Liechtenstein und Norwegen. Zusätzlich wird regelmäßig auch der Versicherungsschutz in Großbritannien übernommen.
Gilt im Ausland eine andere Währung, rechnet sie der Versicherer zum Tageskurs um. Maßgeblich ist dabei immer der Tag, an dem du deine Behandlungsbelege und Rechnungen an das Versicherungsunternehmen sendest.
Versicherungspflicht im EU- und EWR-Ausland
In einigen Staaten der EU bzw. des EWR gilt eine mit Deutschland vergleichbare Krankenversicherungspflicht. Du bist also verpflichtet, als zugezogener Einwohner des jeweiligen Landes vor Ort eine eigenständige Krankenversicherung abzuschließen.
Befreiung von der Krankenversicherungspflicht
Um eine Doppelversicherung zu vermeiden, musst du deinen aus Deutschland mitgenommenen Schutz der privaten Krankenversicherung im Ausland nachweisen.
Dieser Nachweis gelingt mit dem „Certificate of Entitlement“ des PKV-Verbandes. Dieses füllt dein Versicherer aus, unterschreibt es und sendet es dir zu. Anschließend kannst du das Dokument dem ausländischen Sozialversicherungsträger vorlegen.
Nun wirst du von der Krankenversicherungspflicht befreit und profitierst weiterhin von dem im Vergleich zur ausländischen gesetzlichen Krankenkasse in der Regel besseren Versicherungsschutz deiner privaten Krankenversicherung. Beachte dabei, die Dokumente rechtzeitig zu beantragen.
Eine Krankenversicherungspflicht im Ausland begründen nur Personen, die dort dauerhaft ansässig sind. Bist du nur auf Reisen, brauchst du dir hierüber keine Gedanken machen.
Übernahme von Rücktransporten nach Deutschland
Wanderst du aus und lebst dauerhaft im Ausland wirst du bei medizinischer Notwendigkeit vor Ort behandelt. Damit ergibt sich keine Notwendigkeit, den Rücktransport nach Deutschland zu übernehmen. Schließlich würde deine private Krankenversicherung auch keine Transportkosten für eine Behandlung in Österreich übernehmen.
Bist du lediglich im Urlaub, kommt es für die Übernahme der Rücktransportkosten auf deinen individuellen Versicherungstarif an. Viele PKV-Tarife, aber eben nicht alle, kommen für die Kosten für einen medizinisch notwendigen Rücktransport auf (wenn die notwendigen Geräte, usw. im Ausland vorhanden sind, wird in der Regel kein Rücktransport übernommen). Noch besser ist es, wenn der Tarif bereits für einen medizinisch sinnvollen und vertretbaren Rücktransport leistet (Kosten werden übernommen, auch wenn der Patient theoretisch im Ausland hätte behandelt werden können).
Tipp: Für Urlaubsreisen solltest du auch als PKV-Versicherter eine gute Auslandsreisekrankenversicherung abschließen. Mit ihr bist du auf der sicheren Seite. Selbst wenn in deinem Tarif der Rücktransport mitversichert ist, hat die separate Auslandsreisekrankenversicherung den Vorteil, dass eine mögliche (teure) Behandlung im Ausland nicht deine Beitragsrückerstattung gefährdet bzw. trotz Selbstbeteiligung in der PKV bezahlt wird.
Private Krankenversicherung im Ausland: Was gilt außerhalb der EU?
Die private Krankenversicherung leistet auch im Nicht-EU-Ausland, hier gelten aber weit weniger gesetzliche Verpflichtungen. Dem Versicherer steht es daher grundsätzlich frei, Konditionen und Leistungsumfang neu festzulegen. Unterscheiden musst du aber auch hier zwischen einem vorübergehenden und dauerhaften Aufenthalt im Ausland.
Urlaub außerhalb der EU – Achtung, begrenzter Leistungszeitraum
Grundsätzlich profitierst du weltweit und damit auch im Ausland vom Schutz deiner privaten Krankenversicherung. Außerhalb der EU und des EWR sind die Leistungen der PKV aber meist zeitlich begrenzt. Du hast also – je nach Versicherer – in der Regel nur ein bis drei Monate einen vollwertigen Schutz. In manchen Tarifen ist jedoch sogar ein vorübergehender Auslandsaufenthalt von über drei Monaten abgesichert.
Viele Versicherungsunternehmen verlängern diese Frist allerdings, wenn dir eine Heimreise aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist. In diesen Fällen werden entweder die Behandlungskosten weiterhin übernommen oder der Versicherer kommt für eine Rückreise nach Deutschland auf. Letzteres gilt natürlich nur, wenn die Heimreise medizinisch vertretbar ist.
Besonders bei längeren Aufenthalten außerhalb der EU solltest du dich daher um eine passgenaue Auslandskrankenversicherung kümmern. Denn im schlimmsten Fall stehst du sonst ohne Versicherungsschutz da und musst Behandlungskosten aus eigener Tasche zahlen.
Auswandern und Co.: Was gilt bei einem Wegzug?
Ziehst du aus Deutschland weg und begründest dabei einen neuen Wohnsitz außerhalb der EU, erlischt dein Schutz in der privaten Krankenversicherung normalerweise. Denn wenn bereits feststeht, dass du vorerst nicht zurückkehren wirst, kann kein „vorübergehender Auslandsaufenthalt“ mehr vorliegen.
Hier solltest du mit deinem Versicherer sprechen, wenn du die Leistungen deiner privaten Krankenversicherung im Ausland weiterhin erhalten möchtest. Möglicherweise bietet er dir einen entsprechenden Tarif an. Beachten solltest du dabei allerdings die oft höheren Kosten, denn Behandlungen in den USA sind beispielsweise um ein Vielfaches kostspieliger als in Deutschland. Dieser Umstand spiegelt sich auch in der Versicherungsprämie (Beitragszuschlag für Versicherungsschutz im Ausland) wider. Anders als bei einem dauerhaften Aufenthalt im EU-Ausland gibt es bei einem dauerhaften Aufenthalt im Nicht-EU-Ausland immer einen Beitragszuschlag.
Unser Tipp: Wenn dir dein Versicherer einen Drittlands-Tarif anbietet, solltest du diesen mit einer Krankenversicherung vor Ort vergleichen. So findest du den für dich passenden und gleichzeitig günstigsten Schutz. Auch eine internationale Krankenversicherung wie z.B. PassportCard kann eine Option sein.
Wann benötige ich eine Anwartschaft für meine private Krankenversicherung?
Eine sogenannte Anwartschaft benötigst du immer dann, wenn dein privater Krankenversicherungsschutz (vorübergehend) endet. Dies ist beispielsweise bei einem längeren Aufenthalt im Ausland außerhalb der EU und des EWR der Fall.
Die Anwartschaft „konserviert“ deinen Gesundheitszustand (kleine Anwartschaft) und wahlweise zusätzlich auch dein Alter (große Anwartschaft). Sie ermöglicht dir damit, bei Rückkehr nach Deutschland zu planbaren Konditionen wieder eine private Krankenversicherung abzuschließen bzw. deinen Tarif zu reaktivieren. Du führst die Versicherung bei dem Versicherer fort, mit dem du auch die Anwartschaft vereinbart hast.
Beispiel: Max, der bisher kerngesund ist, wandert Anfang 2024 in die USA aus. Anfang 2027 kehrt er zurück und benötigt seine private Krankenversicherung, die er bei seinem Wegzug aufgelöst hat, wieder. Da Max in den USA bei einem Unfall eine Knieverletzung erlitten hat, nimmt ihn der private Krankenversicherer nur noch mit einem Risikozuschlag von 20% auf.
Diesen Zuschlag hätte Max durch den Abschluss einer Anwartschaft vermeiden können. Denn sie hätte seinen Gesundheitszustand vor dem Wegzug „eingefroren“, sodass der Unfall in den USA nun keinen Einfluss auf den Beitrag hätte.